1938 / 43 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 21. Februar 1938. S. X.

Die bisher gemachten Erfahrungen geben mir Veran⸗ lassung, zur Beseitigung von Unklarheiten über den Umfang der Anzeigepflicht und den Gang des Verfahrens im Einver— nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister auf folgende Punkte hinzuweisen:

a) Die Anzeigepflicht nach der genannten Anordnung kommt nur für solche Unternehmen und Betriebe in Betracht, die Elektrizität oder Gas ausschließlich für den eigenen Energiebedarf erzeugen. Unternehmen und Betriebe, die Elektrizität oder Gas an andere abgeben, sind Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes und unterliegen der Anzeige— pflicht des S 4 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit allen gesetzlichen Folgen. Für Energieversorgungs— unternehmen ändert sich demnach durch die Anordnung nichts an dem bisherigen Rechtszustand.

b) Die Anzeigepflicht bezieht sich nur auf Unternehmen und Betriebe, deren Stromerzeugungsanlagen eine installierte Leistung von insgesamt mehr als 500 kW oder deren Gaserzeugungsanlagen eine Leistungsfähig— keit von insgesamt mehr als 2 000000 Wh besitzen oder durch eine Erweiterung erreichen. Die Anordnung tritt an die Stelle der aufgehobenen Ersten Durch— führungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz vom 26. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. J S. 9306), welche andere Grenzen für die Anzeigepflicht vorsah und weniger weitgehende Folgerungen an die Anzeige knüpfte.

e) Anzeigepflichtig sind nur bestimmte beabsichtigte Zu⸗ standsveränderungen, nämlich Bau, Erneuerung, Er⸗ weiterung oder Stillegung von Anlagen der betroffenen Größenklasse. Der gegenwärtige Zustand selbst ist nicht anzeigepflichtig, auch wenn der Umfang der Anlage die festgesetzte Mindestgröße überschreitet. Für die Frage, was unter Bau, Erneuerung, Erweiterung oder Still⸗ legung in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, gilt dasselbe wie für Energieversorgungsunternehmen.

dh Anzeigepflichtig sind alle beabsichtigten Zustandsver— änderungen der genannten Art, mit deren Ausführung bei Inkrafttreten der Anordnung noch nicht begonnen war. Vor Inkrafttreten, d. h. vor dem 25. Januar 1938, ernstlich begonnene Vorhaben werden da⸗ gegen von der Anzeigepflicht nicht mehr berührt. Von einem ernstlichen Baubeginn vor dem 25. Januar 1938 in diesem Sinne kann nur dann die Rede sein, wenn bereits Bauarbeiten an Ort und Stelle vorgenommen waren oder aber die ernstliche Durchführungsabsicht sonst durch schlüssige Handlungen, wie etwa durch für beide Ver— tragsteile verbindliche Bestellung wesentlicher Anlage⸗ teile, betätigt war und wenn außerdem die Durch⸗ führung des ganzen Vorhabens material mäßig sicher— gestellt war.

Anders zu behandeln sind lediglich Vorhaben, die noch nach Maßgabe der Ersten Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz dem Reichswirtschafts— minister angezeigt worden sind. Sie bedürfen keiner neuen Anzeige, auch wenn mit ihrer Ausführung am 25. Januar 1938 noch nicht begonnen war. Sinngemäß ist aber der Baubeginn erst nach Ablauf einer der Be— anstandungsfrist des 8 4 Abs. 2 des Energie wirtschafts⸗ gesetzes entsprechenden Frist seit der Anzeige statthaft, damit der Reichswirtschaftsminister Gelegenheit hat, etwaige Bedenken gegen das Vorhaben geltend zu

machen und das Vorhaben gegebenenfalls zu beanstanden

und zu untersagen.

e) Die in der Anordnung vorgeschriebene Anzeige ist in fünffacher Ausfertigung an den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft, Berlin W 50, Rankestr. 1, zu richten. Der Umfang des Vorhabens ist klar anzugeben und seine Notwendigkeit zu begründen. Ausführliche An⸗ gaben machen Rückfragen überflüssig und beschleunigen das Verfahren. Vordrucke sind für die Anzeige nicht vorgesehen.

Die bei mir eingehenden Anzeigen werden sofort

an den Reichswirtschaftsminister weitergeleitet. Gleich⸗ zeitig wird dem anzeigenden Unternehmen von mir der Tag des Eingangs der Anzeige bei der Reichsgruppe Energiewirtschaft durch Einschreibebrief bestätigt. Dieser Tag wird vom Reichswirtschaftsminister als Beginn der Beanstandungsfrist (siehe 5 4, Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz und , Absatz) be⸗ handelt. . Das angezeigte Vorhaben darf vor Ablauf von einem Monat seit Eingang der Anzeige (Beanstan⸗ dungsfrist)h nicht in Angriff genommen werden, es sei denn, daß zu dem Vorhaben eine ausdrückliche Geneh— migung durch den Reichswirtschaftsminister erteilt ist. Zuwiderhandlungen sind gemäß 5 15, Abf. 3 Ziff. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Strafe bedroht.

Die Freigabe eines Vorhabens durch ausdrück—

liche Genehmigung oder Ablauf der Beanstandungs⸗ frist begründet kein Recht auf Zuteilung der benötigten Materialien.

D Wird ein Vorhaben innerhalb der Beanstandungsfrist beanstandet, so gelten für das weitere Verfahren die für Energieversorgungsunternehmen getroffenen Be— stimmungen entsprechend. Das Beanstandungs- und Untersagungsverfahren ist für Energieversorgungs⸗ unternehmen in dem Erlaß des Reichswirtschafts—⸗ ministers vom 15. Oktober 1936 (1V 26 598/36) ge⸗ regelt, der in den hier in Betracht kommenden Ab— schnitten folgenden Wortlaut hat:

„In Erweiterung meines Erlasses vom 16. De⸗ zember 1955 19 28 190/35 betreffend Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz regele ich bis zum Erlaß der Durchführungsverordnung zum Energiewirt⸗ schaftsgesetz das Untersagungsverfahren nach § 4 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wie folgt:

1. Das Untersagungsverfahren wird vom Reichswirt⸗ schaftsminister durch die Beanstandung des Vor— habens eingeleitet. Der Beanstandungsbescheid ist dem Betroffenen zuzustellen.

2. Die Frist von zwei Monaten für das Untersagungs— verfahren beginnt mit dem Tage der Zustellung der Mitteilung gemäß Ziff. 1 dieses Erlasses. Die Verlängerung der Frist erfolgt durch Bescheid des Reichswirtschaftsministers, der dem Betroffenen

3. Das Untersagungsverfahren wird abgeschlossen:

a) durch den Untersagungsbescheid, der dem Be⸗ troffenen zuzustellen ist;

b) oder durch Aufhebung des Untersagungsver⸗ fahrens mittels eines Bescheides, der dem Be⸗ troffenen zuzustellen ist;

c) oder durch Ablauf der für das Untersagungs⸗ verfahren gesetzten Frist.

4. Der Reichswirtschaftsminister beauftragt alsbald nach Einleitung des Untersagungsverfahrens den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft mit der Durchführung des Untersagungsverfahrens.

In dem Untersagungsverfahren ist der Sach⸗ verhalt mit dem Betroffenen und den beteiligten Energieversorgungsunternehmen gründlich zu er⸗ örtern und jedem ausreichende Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.

Auf Anordnung des Leiters der Reichsgruppe Energiewirtschaft oder auf Antrag des Betroffenen ist eine mündliche Verhandlung vor dem Leiter der Reichsgruppe abzuhalten.

Der Betroffene und die beteiligten Energie⸗ versorgungsunternehmen können sich in der münd⸗ lichen Verhandlung durch sachverständige Berater unterstützen lassen.

6. Der Leiter der Reichsgruppe kann zu seiner Unterstützung sachverständige Berater zuziehen. J. Der Leiter der Reichsgruppe kann alle ihm er⸗ forderlich scheinenden Ermittlungen von Amts wegen erheben und dem Betroffenen und den Be⸗ teiligten Fragen zur Beantwortung innerhalb be⸗

stimmter Frist vorlegen.

8. Das Verfahren vor dem Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft wird durch ein Gutachten des Leiters der Reichsgruppe abgeschlossen, das zwei Wochen vor Ablauf der Untersagungsfrist beim Reichswirtschaftsminister eingegangen sein muß.

Di

des Sachverhaltes enthalten, sowie die Aeußerung des Betroffenen und der beteiligten Energiever— sorgungsunternehmen in ihren Grundzügen wiedergeben. Dem Gutachten sind die erforder⸗ lichen Unterlagen und Beweismittel beizufügen, insbesondere auch die Aeußerung eines etwa zu⸗ gezogenen sachverständigen Beraters.

9. Der Reichswirtschaftsminister entscheidet nach freiem Ermessen, ohne an das Gutachten des Leiters der Reichsgruppe Energiewirtschaft ge⸗ bunden zu sein.

Die Entscheidung ergeht durch Bescheid, der dem Betroffenen innerhalb der Untersagungs⸗ frist zugestellt werden muß.

10. Alle in diesem Erlaß vorgesehenen Zustellungen sind nach den Vorschriften der Zivilprozeßord⸗ nung zu bewirken.“

Berlin, 9. Februar 1938. Der Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft. Krecke.

Anordnung

über die Anmeldung bei der Fachgruppe „Theatergewand⸗ macher und Kostümwverleiher“ in der Reichsgruppe Hand⸗ werk.

Auf Grund der Ziffer 4 der Anordnung des Reichswirt⸗ schaftsministers über die Errichtung einer Fachgruppe Theater— gewandmacher und Kostümverleiher in der Reichsgruppe Hand⸗ werk, vom 15. November 1937, wird hiermit bestimmt, daß sich alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen), die gewerbsmäßig Theater- und Film⸗ kostüme, Masken⸗ und Karnevalskostüme, Uniformen, Trachten, Gewänder oder sonstige Kostüme sowie Zubehör Fritten zur Verfügung stellen, bei der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostümverleiher anzumelden haben. Die Anmeldepflicht wird durch schriftliche Anmeldung bei der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostümverleiher, Halle / Saale, Artilleriestr. 58, erfüllt.

Die Meldefrist läuft am 15. März 1938 ab.

Halle / Saale, den 15. Februar 1938.

W. Gebhardt, Leiter der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostüm⸗ velleiher in der Reichsgruppe Handwerk.

Bekanntmachung.

Die am 19. Februar 1938 ausgegebene Nummer 16 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Errichtung der „Dankspendenstiftung“. Vom 17. Februar 1933.

Gesetz über die ergänzende Regelung der Dienstverhältnisse k Verwaltungen und Betrieben. Vom 17. Februar

Umfang: „½ÿ Bogen. Verkaufspreis: O15 RM. Postver⸗

die deutsch⸗schwedischen Handelsbeziehungen.

Vortrag in der Außenhandelsstelle Wuppertal. In der Außenhandelsstelle für das bergische Land, Wupper⸗ tal, sprach der Syndikus der Deutschen Handelskammer in Schwe— den, Sigurd Behrens, Stockholm, vor einem zahlreichen Zu⸗ hörerkreis über die deutsch⸗schwedischen Wirtschaftsbeziehungen. Die schwedische Wirtschaft sei für Dentschland nicht nur als Abnehmer seiner Industrieerzeugnisse und Lieferant zahlreicher wichtiger Roh⸗ und Halbstoffe und Erzeugnisse der Land- und Forst⸗ virtschaft von Bedeutung, sondern die Tatsache, daß die schwedische Industrie auf verschiedenen Erzeugungsgebieten einen hohen Stand erreicht hat, lasse sie mehr und mehr als wichtigen Wettbewerber auch auf dritten Märkten in Erscheinung treien. Deutschland stehe als Lieferant Schwedens an erster Htellẽ und seine Aus⸗ fuhr dorthin habe in den letzten Jahren wesentlich zugenommen; die deutschen Lieferungen seien jedoch nicht im gleichen Umfang

zuzustellen ist.

Das Gutachten muß eine erschöpfende Darstellung

Berlin NW 40, den 21. Februar 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 19. Februar 1938 ausgegebene Nummer] Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung zum 8 35 des Warenzeichengese 3. Februar 1938. wen nee, (

Bekanntmachung zum § 36 des Warenzeichengesetzes ) 10. Februar 1938. .

Bekanntmachung über H des Den Französischen Abko]mmens über den Warenverkehr. Vom 1 bruar 1938. .

Umfang: 6 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. sendungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendun unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 21. Februar 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Berichtigung.

In der in Nummer 41 des Deutschen Reichs ann und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Zellstos verordnung muß es in den Anlagen 1 und 2 in f Spalten am Kopf statt „RM ⸗im“ richtig lauten „Kmm also Raummeter statt Festmeter.

Die Inderxziffer der Großhandelspreise vom 16. Februar 1938.

. 1913 100 Ve Indergruppen 1935 inde g. Febr. 16. Febr. in

I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel ,,,

3 ö! 116, 116, h ö Vieherzeugnisse .... 5.

ö S867 ö 107 16074 .

Furt nn,, ; JJ e

Agrarstoffe zusammen Kolonial waren ..... II. Industrielle Rohstoff

und Halbwaren. . . 114,7 114,B T. Eisenrohstoffe und Eisen . .. 102,9 103,0 4 3. Metalle (außer Eisen) .... 50,3 49,6 —1 y ten 80,3 80,4 41 3

—1 89,4 89,5 41

82

19. Häute und Leder... 74,4 74, . 11. Chemikalien)... 191,7 101,R7 12. Künstliche Düngemittel 57,6 57,6 h 13. Kraftöle und Schmierstoffe . 105,2 105,B2 ö 39,2 39,2 15. Papierhalbwaren und Papier. 103,3 103,3 16. Baustoffe JJ 118,8 118,7 9

Industrielle Rohstoffe und

Halbwaren zusammen .. 94,2 94,2 / III. Industrielle Fertig⸗ waren.

II. Produktionsmittel .. .... 113, 113, 9 18. Fhnsun gte . 135,6 135,6 0

Industrielle Fertigwaren zu⸗ j . Gesantindeꝛ: ..... 105,5 105,5 J

) Monatsdurchschnitt Januar.

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich fürd 16. Februar, wie in der Vorwoche, auf 105,5 (1913 —=1 Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 10 C= O0, 1 236), Kolonialwaren 9,5 (4 0,1 A), industrielle Re toffe und Halbwaren 94,2 (unveränderth und industtit Fertigwaren 126,) (unverändert).

Im einzelnen sind bei den industriellen Rohstoffen Halbwaren die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, A Zink, Zinn und der zugehörigen Halbfabrikate zurückgegang An den Textilmärkten lagen die Preise für Baumwolle n Baumwollgarn im Durchschnitt etwas höher als in der M woche, während ausländische Wolle im Preis rückläufig w In der Gruppe Häute und Leder habe ndie Preise für ch ländische Rindshäute nachgegeben.

Berlin, den 19. Februar 1938.

Statistisches Reichsamt.

Nichtamtliches.

Kiunst umd Wissens ch aft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 22. Februar.

Staatsoper: Die verkaufte Braut. Musikal. Leitu Schüler. Beginn: 20 Uhr. Shang n , Egmont. Trauerspiel von Goethe. Begin hr

Staatstheater Kleines Haus: Ich heiße Sülf! Komt

gestiegen, wie die aus England und ü SA. Diese beiden Länder hätten insbesondere aus der schwedischen Rekordkonjunktur des

von Bruno Wellenkamp. Beginn: 20 Uhr.

. Handelsteiỹ. ö

Jahres 1937 mehr Nntzen ziehen können als Deutschland, n namentlich die USQ. dringen von Jahr zu Jahr stärker als Kb kurrent Deutschlands und Englands auf dem schwedischen Ma vor. Während der deutsche Änteil an der schwedischen Einfn im Jahre 1930 noch etwa 33 , ausmachte, dürfte er im Ja 337 bei etwa 24 9 liegen. Unter diesen ÜUmständen bedürfe? Pflege des schwedischen Marktes deutscherseits besonderer Aufme samkeit. Eine Kenntnis der schwedischen Verhältnisse aus eigen Anschauung erscheine in dieser Beziehung für jeden am Schwede geschaft beteiligten deutschen Fabrikanten besonders wertvoll. Au den Vertretern müsse weitgehende Unterstützung der deutschen Au fuhrfirmen zuteil werden, damit ihnen ihre Arbeit erleichtert wi Der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Schweden wich sich auf Grund des Verrechnungsabkommens reibungslos ab. Voraussetzungen für eine gedeihliche Gestaltung des deutsch⸗schwed schen Güteraustausches seien gegeben, und es dürfe erwart werden, daß die beiderseitigen Handelsbeziehungen sich auch in 3h kunft in der gleichen erfreulichen Weise gestalten wie bisher.

Waxen der Vereinigten Staaten von Amerika, Fapans

, en, zm Deutschen Reichs

Nr. 43

Dritte Beilage

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 21. Februar

1938

Handbelsteil.

(Fortsetzung.) Wo stehen wir mit der Zellwolle?

Als Auftakt zur 35. Hamburger Textil-Mustermesse veran— saltete die Bezirksfachgruppe Nordmark der Fachgruppe Be— leidung, Textil und Leder in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel

ns ihres Leitens, Jo hannes Hamann, Hamburg, eine Arbeitstagung, die sich mit den aktuellen Fragen der Textil— und Bekleidungswirtschaft beschäftigte. Im Mittelpunkt der Be—

ino die Frage der Zellwollverwertung und Zellwoll— erstelung, über die der Leiter der Arbeitsgemeinschaft deutsche Tentisstoffe, D. Paul Schleich, Berlin, grundfatzliche Aus— führungen, machte, . .

Dr. Schleich gab zunächst einen zusammenfassenden Rück— blick über die zahlreichen und entscheidenden Fortschritte, die sopohl in der Herstellung als auch in der Verarbeitung der gellwolle in den beiden letzten Jahren erreicht worden sind. Er erwies dabei guf die Entwicklung in der übrigen Welt und stellte fest, daß trotz des raschen Ausbaues unserer heimischen Zellwoll⸗ erzeugung der deutsche Anteil an der Weltproduktion auch heute noch nichteinmal 409 35 beträgt. Während noch vor 24 Jahren die Möglichkeit der Verarbeitung einer Jahresproduktion von

6 000 t von vielen Seiten bezweifelt wurde, reicht heute eine Jahreserzeugung von weit über 100 000nt nicht annähernd aus, um die Nachfrage zu befriedigen.

Dr. Schleich ging auf die zahlreichen Einzelfortschritte ein, die sowohl in der Herstellung der Zellwolle als auch in ihrer Verarbeitung erreicht werden konnten. Besonders eingehend be— handelte er das Gebiet der waschbaren Artikel und erklärte hier—⸗ bei mit Nachdruck, die so weitverbreitete Meinung, Zellwolle sei nicht kochfest, und Bett- Tisch⸗ oder Leibwäsche, die Zellwolle enthalte, dürfe infolgedessen nicht gekocht werden, sei völlig ab⸗— wegig. Dies sei nicht etwa nur eine theoretische Feststellung; die Praxis habe vielmehr in völligem Umfang die Bestätigung dafür erbracht. Außerdem beständen Verarbeitungsvorschriften, die einen so weitgehenden Verbraucherschutz darstellen, wie er früher nie bestanden habe, und schließlich seien kürzlich vereinheitlichte Waschvorschriften vom Reichsausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärungen herausgegeben worden. Diese hätten nicht das ge— ringste mit einer besonderen Empfindlichkeit zellwollhaltiger Wäschestoffe zu tun, sie sollten vielmehr an die Stelle der ver— wirrenden Vielfalls von unterschiedlichen Einzelwaschratschlägen ein klares und einfaches Gesamtrezept für die Behandlung aller Wäschearten setzen und als Kernstück einer planmäßigen Er— ziehung zu richtigem Waschen mit dazu verhelfen, daß nicht, wie bisher, Jahr für Jahr Werte von Hunderten von Millionen vorzeitig zerstört werden.

An die Ausführungen schloß sich ein lebhafter Gedanken- und Erfahrungsaustausch an.

er

V. Internationaler Prüfungs⸗ und Treuhand⸗

Kongreß 1938 in Berlin.

Der V. Internationale Prüfungs- und Treuhand-⸗-Kongreß. der vom 19. bis 24. September 1938 die deutschen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftstreuhänder mit den Vertretern von etwa 40 Na⸗ tionen in Berlin vereint, wird eine der größten internationalen Veranstaltungen des Jahres 1938 in der Reichshauptstadt sein. Träger dieses Kongresses ist die Berufsorganisation der Wirt— schaftsprüfer, das Institut der Wirtschaftsprüfer, das die Veran⸗ staltung in Gemeinschaft mit dem Nationalsozialistischen Rechts⸗ wahrer-⸗Bund und der Akademie für Deutsches Recht durchführt.

Die Anteilnahme der deutschen Reichsregierung an dieser internationalen Veranstaltung kommt vor allem dadurch zum Ausdruck, daß der Beauftragte für den Vierjahresplan, Minister⸗ präsident. Generalfeldmarschall Göring, bei der festlichen Er— öffnungssitzung eine Ansprache halten wird..

Das fachliche Kongreßprogramm umfaßt die aktuellen Fragen des Aktienrechtes, der Prüfung des Jahresabschlusses, der Kon⸗ zernprüfung, der Steuerprüfung, Grundsätze der Kalkulation und öffentlichen Preiskontrolle, die Planung in der Unternehmung u. a.

Zu Ehren der ausländischen Gäste finden eine Reihe von Empfängen statt, u. 4. durch den Reichsrechtsführer, Reichs⸗ minister Dr. Frank, und durch die Akademie für Deutsches Recht. Ferner sind eine Reihe von Besichtigungen, Führungen und an— dere künstlerische und gesellschaftliche Veranstaltungen für die Kongreßteilnehmer vorgesehen.

Gemeinschafts arbeit im Arbeiter wohnstättenbau. Unter dem Borsitz von Generaldirektor Dr.Ing. e. h. Eugen

BVögler fand in Effen eine Arbeitssitzung der Arbeitsgemein⸗

schaft zur Förderung des Baues von Arbeiterwohnstätten im Wirtschaftsbezirk a sfcz statt. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind die verschiedenen am Arbeiterwohnstättenbau beteiligten Stellen und Aemter der Partei, ferner die Gemeinden, die Woh— nungswirtschaft und die Industrie zusammengefaßt. Die vor⸗ gelegten Berichte stimmten in der Feststellung überein, daß im Wirtschaftsgebiet Westfalen in den letzten Jahren beträchtliche Erfolge im Bau von Kleinsiedlungen, Eigenheimen und Arbeiter⸗ mietswohnungen erzielt worden sind. Die Industrie des Wirt⸗ schaftsgebietes Westfalen hat im Jahre 1936 einen Betrag von Mill. RM und im Jahre 1937 einen Betrag von 85 Mill. RM für den Arbeiterwohnstättenbau zur Verfügung gestellt, und zwar vorzugsweise in Form der Spitzenfinanzierung. Die vorläufigen Feststellungen für 1937 und ebenso die für 1938 aufgestellten Bau⸗ programme lassen auf eine weitere erhebliche Steigerung des Bauvolumens schließen. Alle in der Arbeitsgemeinschaft ver⸗ tretenen Stellen erklärten sich bereit, in enger Zusammenarbeit weiter an der Beseitigung des noch bestehenden Wohnungsfehl⸗ bedarfs mitzuarbeiten. Dabei wurde die Forderung aufgestellt, die staatlichen Beihilfen für den Arbeiterwohnungsbau stärker als bisher auch auf die Bedürfnisse des rheinisch⸗westfälischen Wirt⸗ schaftsgebietes auszurichten.

Behördeneinkäufer auf der Leipziger Messe.

Der Deutsche Gemeindetag führt auf Vorschlag und mit Unterstützung des J der Reichsmessestadt wäh⸗ rend der Frühjahrsmesse 1938 am 9. und 10. März erstmalig eine Arbeitstagung über wichtige Fragen des Behördenbeschaffungs— wesens durch. An dieser Tagung nehmen die Beschaffungs- und Vergebungsstellen aller größeren deutschen Gemeinden teil. Außerdem werden die Beschaffungsämter des Reiches und der Länder eingeladen. Diese Tagung will durch aktuelle Vorträge bekannter Sachkenner auf dem Gebiete des behördlichen Be⸗ schaffungswesens unterrichten und gleichzeitg den persönlichen Erfahrungsaustausch fördeyn.

Die Stadt Leipzig hat gemeinsam mit dem Meßamt einen Sonderführer für den Behördeneinkäufer herausgegeben., der allen hben auf Wunsch kostenlos zugestellt wird. Nähere Auskünfte über die Tagung erteilt der Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig Beschaffungsstelle.

Holz auf der Leipziger Messe.

Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1938 (6. bis 14. März) wird eine besondere Schau der Arbeitsgemeinschaft Holz veran⸗ staltet welche unter dem Motto „Sparsame Holzwirtschaft“ steht. Der Verbrauch allein des Baugewerbes an Holz beträgt 23 Mil— lionen Festmeter, hiervon werden 3,7 Millionen Festmeter vom Auslande eingeführt; Einsparmöglichkeiten an Bauholz müssen sich also am stärksten auswirken. Holz sparen heißt nicht Holz meiden, es gilt vielmehr, mit weniger Holz mehr leisten. Diese

Grundsätze werden auf der Leipziger Messe an vielen Beispielen

klar in Erscheinung treten. So werden Versuchskörper von ge⸗ leimten Doppel-T⸗Trägern zu sehen sein. Die Holzteile sind hier⸗ bei aus schwächeren Rundholzquerschnitten herausgesägt. In der Masse wird ein Drittel weniger Holz verbraucht als bei Vollholz. Eine weitere Maßnahme zum J besteht in dem Holz⸗ schutz, der bereits im Walde beginnen muß. Bedeutung erlangt hierbei für besonders gefährdete und hochbeanspruchte Hölzer der chemische Holzschutz, der heute sowohl bei frischem als auch bei lufttrockenem Holz sicher durchgeführt werden kann.

Weiterhin wird auf dieser Sonderschau die Hartfaserplatte in ihren verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten gezeigt werden. Ge⸗ ringes Holz wird so hochwertig aufgearbeitet, daß es in Wett⸗ bewerb mit bester Schneidware treten kann. Gefällige Möbel, in Form und Ausführung besonders auf die Eigenart der Platten zugeschnitten und von Innenarchitekten entworfen, sind neben einfacheren Ausführungen, für Gemeinschaftsräume, Kasernen usw,. zu sehen. Neben fertigen Stücken werden zahlreiche Möbel⸗ ausschnitte die Technik der ö vor Augen führen. Holzfaserplatten geben auch auf Holzbalken und Steineisenecken verlegt, hochwertige Fußbodenbeläge ab. Wenig Fugen, glatte und dichte Oberfläche, hohe Txittfestigkeit und ausreichende Fuß⸗ wärme sind die Vorteile. Die Sonderschau der Arbeitsgemein⸗ schaft Holz befindet sich in der Baumessehalle (Halle 19).

Wirtschaft des Auslandes.

Zusatzprototolle zur französisch⸗argentinischen Handelskonvention von 1892 unterzeichnet.

Paris, 19. Februar. Wie das n ,, mitteilt, wurde soeben ein „Zusatzprotokoll zu der französi ch⸗argentinischen Handelskonvention von 1892“ von Außenminister Delbos und dem interimistischen Handelsminister Chapsal und namens der argentinischen Regierung von dem argentinischen Botschafter in Paris Le Breton unterzeichnet.

Diese französisch⸗argentinische Handelsabmachung ist seit mehr . . ichen Jahrhundert der erste Vertrag, der zwischen Frankreich und Argentinien abgeschlossen wurde, Dieser Vertrag eröffnet eine neue Phase in dem gegenwärtigen Handels austausch. Bisher wurde der Warenaustausch durch die Konven⸗ tion vom 19. August 1892 geregelt, deren Bestimmungen rein farifmäßiger Art waren, jetzt aber nicht mehr den Notwendig⸗ leiten des franzöͤsisch-argentinischen Handels entsprechen. Die Gesamtsumme des Warenaustgusches zwischen beiden. Ländern stellte sich im Jahre 1937 auf fast 1500 Mill. fres (1935 591 Hill), wovon fast 550 (389) Mill. fres auf, die französische Ein fuhr nach Argentinien entfielen. Unter diesen Umständen so heißt es in der Mitteilung des französischen Außenministeriums hätten die beiden Regierungen es für unerläßlich erachtet, ein neues Abkommen zu schließen, das der Bedeutung der Handgse⸗ beziehungen beider Länder Rechnung trage. Die neuen Ab⸗ machungen die Bestimmungen der Konvention von 186 bleiben außerdem weiter in Kraft enthalten für Frankreichs Handel einen wesentlichen Vorteil: Die Bewilligung der „vorherigen Er⸗ laubnis“, das heißt der Zugrundelegung des . ., urses für nach Argentinien eingeführte französis e Erzeugnisse, —ᷓ. durch werden die französischen Waren fortan leichter geg e, meisten sonstigen Einfuhrländer konkurrieren können, die nicht im Genuß , „vorherigen Erlaubnis“ stehen. Das Ab⸗

kommen wurde grundsätzlich für eine Dauer von , Jahren ab⸗ 6 und bis zur Ratifizierung in vorläufige Geltung

gesetzt.

Grhöhter Einfuhrüberschuß Polens im Januar. Warschau, 19. Februar. Die Außenhandelsbilanz für das olnisch⸗Danziger Zollgebiet zeigt nach den vorläufigen Angaben ür den Monat Januar 1938 bei verringerten Umsätzen eine sehr beträchtliche Erhöhung des Einfuhrüberschusses. Im ergleich zum Vormonat hat sich die Ausfuhr um 17,1 auf 91,5 Mill. Iloty vermindert, während gleichzeitig die Einfuhr um 7,4 Mill. Zloty auf 103,4 Mill. Iloty zurückgegangen ist. Der Einfuhrüberschuß hat sich dadurch auf rund 11,A,9 (2,1) Mill. Zloty erhöht.

Der lettische Außenhandel im Januar 1938.

Riga, 19. Februar. Nach Vorangaben stellte sich die Einfuhr Lettlands im Fanugr 1938 auf 18,4 (1937: 12,4) Mill. Lats, die Ausfuhr auf 14,5 (15.4), der Einfuhrüberschuß mithin auf 3.9 Mill. Lats, gegenüber einem vorjährigen Ausfuhrüberschuß von 3,3 Mill. Lats. Das Anwachsen der Einfuhr wird damit erklärt, daß die einheimische Industrie einen erhöhten Rohstoffbedarf habe. Auch seien die Düngemittelbezüge diesmal schon im Ja⸗ nuar aufgenommen worden, um der großen Nachfrage zeitig zu genügen. Auf der anderen Seite habe die Ausfuhr infolge Schiff⸗ fahrtsschwierigkeiten eine gewisse Einbuße erfahren. Dazu ver⸗ lautet in Geschäftskreisen, daß die 1937 erzielte Handelsaktivität von 29,5 Mill. Lats naturgemäß den gegenwärtigen Warenaus⸗ tausch mit dem Ausland stark beeinflusse, weil die Handels und Verrechnungsverträge mit anderen Ländern den Bilanzausgleich zur Bedingung machen. Es wird darauf hingewiesen, daß einzelne wichtige Ausfuhrzweige seit der Jahreswende sogar gedrosselt würden, um mindestens ein Anwachsen der Handelsaktivität mit den in Frage kommenden Ländern zu unterbinden.

Jierseuchenstand am 15. Februar (Hornung) 1938.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nach den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Notz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschristen noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu versenchten. Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.“)

Maul⸗ und Klauenseuche (4phthae epizooticae).

4: Rosenberg i. Westpr. 1 Gemeinde, 2 Gehöfte (neu). 5: V. Kreistierarztbezirk 2 Geh. (2). 6: Westprignitz l. 1 (1, I). Zauch—= Belzig 1, 1 (1, D. 7: Lebus 1,1. 11: Breslau Stadt 1, 1 (1, 1), Breslau 14, 23 (7, 14), Brieg Stadt 1, 3, Brieg 36, 92 (21, 68), Groß Wartenberg 4, 4 (2, 2), Namslau 13. 17 (12. 16), Neumorkt 2, 2 (2, 2), Oels 14, 21 (10, 14), Ohlau 21, 36 (12. 17), Strehlen 6, 12 (3, 6), Trebnitz 4, 4 (2, 4), Wohlau 2, 2 (2, 2). 13: Cosel 55, 272 (23, 178), Falkenberg 43, 168 (17, 112), Groß Strehlitz 24, 35 (16. 25), Grottkau 37, 151 (H, 96), Guttentag 1.2 (1, 2), Kreuzburg . 7, G, oö), Leobschütz ⁊6. 243 (, 96), Neiße 44, 228 (s, 143 Nen— stadt O. S. 75, 77 (i, 36, Oppeln Stadt 1. 4 , 2), Sppeln 37, 100 (15, 63), Ratibor Stadt 1, 4, Ratibor 25, 60 (12, 41), Rosenberg O. S. 7, 9 (6, 8), Tost⸗Gleiwitz 5. 10 (5, 109). 14: Jerichow 1 1,B (= 3), Jerichow H 2, 2 (2, 2), Osterburg 1, 1 (1, I), Stendal 1, 1 (1, D. 16: Schleusingen 1,5 (—, 3), Weißensee 1,5 5. 1 Eckernförde 1,1 (, 12 Flensburg 1,1, Herzogt, Lauenburg 2, 3 (, Husum 2, 2 (1, 1), Norderdithmarschen 1, 1 (1, I, Rendsburg 3, 3 (2, 2), Schleswig 3, 6 (1, , Segeberg 1, 1 (J, I), Steinburg 2, 4

(1, 3), Stormarn 1,2 (1, 2). 18: Grafsch. Diepholz 22, 32 (9, 18),

Grafsch. Hoya 5, 5 (4, 5), Grafsch. Schaumburg 233 (—, I), Han⸗

nover 7, 11 (4, 6, Hameln 5, 8 (1, 5), Neustadt a. Rbge. 2, 7 (1. 8),

Nienburg 7, 23 (6, 8), Springe 5, 16 (1. 4). 19; Peine 1, 1. 29:

Burgdorf 4, 16 (2, 14), Celle 4, 4 (2, 2), Dannenberg 14 1 61. L),

Fallingbostel 2, 2 (2, 2), Harburg 1,1 (4 1X Lüneburg Stadt 1, 1,

Soltau 1, 1 (1, D. 21: Bremervörde 7, 13 (4, ), Land Sadeln

1, 1 , i), Osterholz 8, 12 (3, 6), Rotenburg j. Hann. 2, 2, Stade

2, 2 (2, 2), Verden 7, 22 (3, 8), Wesermünde 15, 31 (12, 21). 22:

Aschendorf⸗Hümmling 15, 34 (3, 11), Bersenhrück 12, 19 (4, 12),

Grafsch. Bentheim 25, 44 (4, 10), Lingen 14, 33 (3, 21), Melk 5, 6 (1, 2, Meppen 15, 32 (3, 13), Osnabrück Stadt 1. 3 C ), Osnabrück 12, 19 (6, 12), Wittlage 8, 13 (4, 6). 23: Aurich 34, 80 (1, 41), Emden

Stadt 1, 1, Leer 43, 110 (3, 31), Norden 28, 77 20), Wittmund

16, 20 (5, 6). 24: Ahaus 17, 40 (3, 9), Beckum 5, 9 (2, 6), Borken

13, 25 (—, 25), Coesfeld 10, 53 (1, 19), Gelsenkirchen⸗Buer Stadt 116, L, Gladbeck Stadt 1,2 (— I), Lüdinghausen 17, 31 G, 13), Münster 12, 45 (—, 19), Recklinghausen Stadt 1, 4, Recklinghausen 6, 11 (— 3), Steinfurt 16, 74 (1, 58), Tecklenburg 12, 46 (4, 272, Warendorf 14, 47 (—, 12). 25: Büren 5, 19 (2, 18), Halle i. W. I4, 33 (i, 11), Herford 5, 6 (2, 3), Höxter 3, 2 (1, i), Lübbecke 10, 12 (5, 6), Minden 12, 18 (3, 6), Paderborn 1, 1, Warburg 4, 6 (1, I), Wiedenbrück 13, 29 1IJ. 26: Arnsherg 1, 4. (1, 4), Bochum Stadt 1, 2, Dortmund Stadt 1, 13 (—, 7, Ennepe (Ruhrkreis) 3,6 5 (1, IN), Iserlohn 4, 4 (3, 4, Lippstadt 9, 19 (4, 17, Meschede 2, 2 (2, 2), Siegen 1, 1 (1, I, Soest 6, 8 (2, 4, Unna 5, 19 (1, 6, Wattenscheid Staßt 1, 2 C 15, Witten Stadt 1. 2. 27, Fulda j, i (l, 1. Geln- hausen 4, 7 (2, 2), Hanau 16, 68 (13, 52), Hersfeld 1.5 ( 3), Mar⸗ burg 1, 2, Rotenburg i. Hessen⸗Nassau 1, 1 1.5 1), Schlüchtern 1, 3 () I), Zie genhain l, 1 , I). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 12 (— 3), Limburg 2, 6, Main-Taunus Kreis g, 20. (4, 11), Oberlahn⸗ kreis l, 2 (—, I), Obertaunuskreis 4, 6 (3, 4), Obęrwesterwaldkreis 1, 1 (1, 1), Rheingaukreis 1, 1, St. Goarshqusen 1, 45 (- 36), Unter⸗ lahnkreis 1, 5 ( 4), Untertaunuskreis 1, 1, Unterwesterwaldkreis 1, 1 , 1. Wiesbaden Stadt 1, 22 (—, 8). 29: Ahrweiler 1, 1, Birkenfeld 3, 8 I), Koblenz 1, 2, Neuwied 3, 5 G3, 5). 30: Ele ve 33, 91 (2, 26), Dinslaken 6, 11 (1, 4, Düsseldorf⸗Mettmann 11, 21 (1, 7, Essen Stadt 1, 5 (— 2), Geldern 19, 94 (—, 20), Greven⸗ broich / Leuß 32, 84 (1, 39), Kempen⸗-Krefeld 17, 36 (14 21), Krefeld⸗ Uerdingen a. Rh. Stadt 1, 4, Mörs 31, 55 (19, 36), München⸗Glad⸗ bach Stadt 5, 7 (= 2), Neuß Stadt 1,ů 3, Rees 14, 40 (, 29), Rem⸗ scheid Stadt 1, 1, Rheydt Stadt 3, 4 (3, 4), Solingen Stadt 1, 5 . 2), Rhein⸗Wupperkreis 7, 11 (—, 1), Wuppertal Stadt 1, 4 (1, H). 31: Bergheim 12, 95 (—, 38), Bonn Stadt 1, 2. Bonn 22, 91 (11, 52), Köln Stadt i, 18 (— 9), Köln 13, 39 (5, 24), Lberbergischer Kreis 2, 3 (2, 3), Rheinisch⸗Bergischer Kreis 7, 24 (i, 13), Siegkreis 22. 35, (io, JI. 32: Bitburg 6, 13 (2, 11), Prüm 2, 2. (l, 3), Restkreis Merzig⸗Wadern 1, 1 (I, 1, Saarburg 7, 9 (2, 9), Trier Stadt 1, 1 l, Hh, Trier 5, 10 6, 16), Wittlich i, J. 33: Düren 33, 108 (12, 68), Erkelenz 22, 69 (1, 32), Geilenkirchen 25, 140 (1, 39), Jülich 7, 10 I Y, Monschau 2. 2, Schleiden 4 6 (1, IJ. 35: Aibling 3, 17 1, 145), Rosenheim Stadt 1, 1 (—, I), Rosenheim 5, 7 (3, 3), Starnberg 1, 1 (i, I), Traunstein 1, 1 (1, 1), Wasserßburg a. Inn 16,21 (6, 197, Wolfratshausen 3, 14 (2, 5). 36: Dingolfing 1, 1 (1, 1), Neumarkt i. d. O. Pfalz 1,1 (1, 1). 37: Bergzabern 10, 51 (1, 34), Fran ken⸗ thal Stadt 1, 15 (—, 4), Frankenthal 6, 17 (1, 7), Germersheim 18, 164 (1, S3), Kaiserslautern 1, 3 (—, L, Kirchheimbolanden 1, 2, Landau i. d. Pfalz 12, 49 (— 33), Ludwigshafen a. Rh. 4, 8 (—, 5), Neustadt a. d. Weinstraße 8, 62 (—, 285, Pirmasens 9, 14 (2, 7), Speyer Stadt 1, 2 (—, 2), Speyer 7, 27 (1, 10), Zweibrücken 15, 53, (2, 28). 38: Ansbach 3, 11 (1, ), Bamberz 20, 78 (14, 61), Bay⸗ reuth 1, 1 (1, 1), Coburg Stadt 1, 3 (1, 3), Coburg 4, 8 (2, 5), Eber⸗ mannstadt 2, 2 (2, 2), Forchheim Stadt 1, 1 (1, I), Forchheim 3, 5, (3, 5), Fürth 4, 5, Höchstadt a. d. Aisch 10, 50. (5, 26), Kronach 1, 2 (1, 2), Kulmbach 3, 7 (3, 7), Münchberg 1, 2 (—, I, Rothenbur

ob d. Tauber 8, 16 (1, 8), Scheinfeld 18, 175 (9, 83), Stadt Steina

1, 2 (1, 2), Staffelstein 8, 22 (4, 17), Uffenheim 19, 147 (8, 81), Wun⸗ siedel l, 2 (1, 2), 39: Alzenau 2, 6, Aschaffenburg Stadt 1, 3 (1, 1), Aschaffenburg 6, 88 (4, 26), Brückenau 1, 1 (1, I), Ebern 11, 14 (8, 11), Gemünden 1, 2, Gerolzhofen 68, 1078 (13, 479), Hammelburg 4, 13 (2, 3), Haßfurt 30, 226 (14, 179), Hofheim 16, 69 (10, 38), Karl⸗ stadt a. Main 18, 146 (3, 79), Kissingen 16, 127 (10, 114), Kitzingen Stadt 1,7 ), Kitzingen 48 835 (- 275), Königshofen 15, 16zo (8, 97), Lohr 1, 1 (1, ), Markkheidenfeld 15, 157 (E, 88), Melrich⸗ stadt 2, 5 (2, 5), Miltenberg 1, 1, Neustadt a. d. Saale 4, 10 (2, 8), Obernburg 5, 99 (2, 34), Ochsenfurt 42, 396 (3, 136), Schweinfurt Stadt 1, 13 —, 7, Schwein furt 45, g25 (12, 558), Würzburg Stadt 1, 15 (— 3), Würzburg 30, 267 (4, 176). 42: Großenhain 2, 5 1, 4)

) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die l e mne, laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf⸗ geführt.

! . 1 . 9 . .