1938 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1938. S. 2.

b) sich an der öffentlichen Kritik von Veranstaltungen der im §1 genannten Art zu beteiligen; (

c) mit Personen, die unbefugt Konzertvermittlung betrei⸗ ben, oder mit ausländischen Konzertvermittlern (die als unzuverlässig bekannt sind oder deren Unzuver⸗ lässigkeit den Umständen nach angenommen werden muß), oder die vom Präsidenten der Reichsmusik⸗ kammer als unzuverlässig bezeichnet werden, in Ver⸗

. bindung zu treten; .

d) Verträge der im § 1 bezeichneten Art mit. einem Kon⸗ zertvermittler h e hefe in denen die den Kultur⸗ schaffenden versprochene Vergütung von vornherein durch bestimmte Abzüge (Rabatt, a n, , usw.) gekürzt wird: ö

e) für die Beschäftigung von Kulturschaffenden Vergütun⸗ gen oder andere Vorteile anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen.

IV. Gewerbliche Betätigung der Konzert⸗

unternehmer und der KJ

außerhalb der Konzertunternehmung und der Konzertbesorgung.

§ 16.

Der Konzertunternehmer (Konzertbesorger) darf vorbe⸗ haltlich der Bestimmungen des § 16 außer der Konzertunter⸗ nehmung und Konzertbesorgung andere Gewerbe als die im § 14 aufgeführten, deren Ausübung ihm untersagt ist, nur

mit Zustimmung des Präsidenten der Reichsmusikkammer be⸗ treiben oder sich daran beteiligen. Die Zustimmung ist vor Beginn eines solchen Gewerbes schriftlich nachzusuchen. Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. § 16.

(I) Der Konzertunternehmer darf die Veranstaltungen von Konzerten und Vorträgen der im § 1 bezeichneten Art für Rechnung eines anderen ausführen (Konzertbesorgung, Arrangement).

(2) Die Konzertbesorgung darf jedoch nur unter folgen⸗ den Bedingungen erfolgen:

1. Der Konzertbesorger hat die gesamte Tätigkeit, die das ordnungsmäßige Zustandekommen der Veranstal⸗ tung erfordert, als Treuhänder seines Auftraggebers zu leisten.

. Der Konzertbesorger darf nur die Gebühren bean⸗ spruchen, die von dem Präsidenten der Reichsanstalt im Benehmen mit dem Praäͤsidenten der Reichsmusik⸗ kammer in einer besonderen Gebührenordnung fest⸗ en worden sind. (Reichsanzeiger Nr. 121 vom 31. Mai 19377 Amtliche Mitteilungen der Reichs⸗

musikkammer Nr. S vom 15. Juni 1937. Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art weder vom Auftraggeber noch von den sonstigen

einbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind. Die baren Auslagen sind durch eine schriftliche Abrechnung mit dem Auftraggeber a,

Mengenrabatte für Inserate und Plakate stehen dem Konzertbesorger zu und sind in dem Kosten⸗ anschlag (3iffer 4 kenntlich * machen. Andere Ra⸗ batte und sonstige Vorteile, die dem Konzertbesorger aus n e der Geschäftsbesorgung zufallen, sind dem Auftraggeber in voller Höhe gutzubringen.

Der 33 ist verpflichtet, dem Auftraggeber vor der Uebernahme der e , r lergn nn ie gemäß Ziffer 2 zur Anwendung kommenden Gebührensätze und einen ausführlichen Kostenanschlag mitzuteilen. . Kostenanschlag ist, soweit irgendmöglich, einzu⸗

alten.

Der Konzertbesorger kann bei Abschluß des Vertrages die Vorauszahlung der vollen Miete für die Räumlich⸗ keit, in der die Veranstaltung stattfinden soll, und der Besorgungsgebühr fordern; bei Werbungsbeginn (etwa 4 Wochen vor der Veranstaltung) hat der Auf⸗ traggeber dem Konzertbesorger auf Verlangen den Rest der im Kostenanschlag (Ziffer 4) vorgesehenen Unkosten zu zahlen.

Muß der Konzertbesorger die ursprünglich in dem Vertrage vorgesehene Werbung auf Verlangen des Auftraggebers erweitern, so kann er die besonderen Unkosten hierfür im voraus anfordern. Das gleiche gilt, wenn auf Verlangen des Auftraggebers der in dem Vertrag ursprünglich vorgesehene Rahmen der

Veranstaltung irgendeine Erweiterung erfährt.

Der Konzertbesorger kann von dem Vertrage wegen Nichtleistung der vorgenannten Zahlungen erst zurücktreten, wenn er den Künstler schriftlich gemahnt und dabei eine angemessene Frist zur Zahlung ge⸗ setzt hat.

Der Konzertbesorger muß den Auftraggeber auf Ver⸗ langen jederzeit über den Stand der Konzertbesorgung unterrichten und ihm spätestens 10 Tage nach dem Stattfinden der Veranstaltung unter Vorlage der zur Nachprüfung erforderlichen Belege Rechnung legen. Die Ausgabe von Eintrittskarten für die Veranstal⸗ tung zu einem gegenüber dem Kassenpreis ermäßigten Preise ist nur auf Grund eines ausdrücklichen Auf⸗ trages des Auftraggebers zulässig. Ist auch der Ver⸗ a der Eintrittskarten dem Konzertbesorger über⸗ tragen, so müssen die von ihm ausgegebenen Frei⸗ karten als solche (z. B. durch den Aufdruck „unver⸗ käuflich“ (deutlich gekennzeichnet werden.

Freikarten dürfen nur mit ausdrücklicher Geneh⸗ g n des Auftraggebers ausgegeben werden und sind, wenn es vorher verlangt wird, zu belegen.

sie kraft beson

auszuhändigen, es sel denn, daß argh e abgeliefert wa

Bestimmungen der Steuerbehör

můssen. V. Aufsicht. 817.

Der Konzertunternehmer und der Konzertbesorger in stehen der Aufficht des Präsidenten der Reichs nut! 6 sie e e e, e, , in in c ugelassen sind, unterstehen sie au r Aufsicht d 2663 der Reichs anstalt⸗ ficht ve n

9

Der Konzertunternehmer und der Konzertbesorger der et, den Beauftragten des Präsidenten der gie mufikkammer zur Dur fin. der Aufsicht jederzeit die n icht in den gesamten Geschäftsbetrieb und den Zutritt zu ür den Geschäftsbetrieb bestimmten Räumen zu ihnen alle Geschäftsbücher und Geschäftspapiere vor ul und jede über den Betrieb verlangte Auskunft wahrhe . * erteilen. Die mit der Aufsicht beauftragten 3. aben sich auszuweisen.

VI. Uebergangs- und Schluß bestim m unge 81.

(1) n, die bei Inkrafttreten dieser Vorschtt erlaubterweise gewerbsmäßige Konzertunternehmung z gewerbsmäßige Konzertbesorgung betreiben, müssen bi⸗ n stens . 31. März 1938 die Erteilung der Erlaubnis: gewerbsmäßigen , n, oder Konzerthe gung nach Maßgabe der Bestimmungen der 88 2— 7h tragen. Wird diesen Personen die beantragte Erlaubnis erteilt, so müssen sie die ,, . Konzertunternehm (Konzertbesorgung) mit Ablauf des 30. Juni 1938 einstel () Nach dem 39. Juni 1938 darf gewerbsmäßige . KGonzertbesorgung . eine nach di lnordnung erteilte Erlaubnis des Präfidenten der Rein musikkammer nicht mehr ausgeübt werden.

8 20.

. () Die Konzertunternehmer und Konzertbesorger hil Eigentumsverhältnisse, Beteiligungen oder sonstige Bindung die dem Verbot des 3 16 zuwiderlaufen, bis spätestens 1 380. Juni 1938 zu lösen.

2) Der Präsident der Reichsmusikkammer kann auf! trag den Zeitpunkt der Erfüllung der im Absatz 1 auferleg Verpflichtung über den 30. Juni 1938 hinausschieben sonstige Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen, we hierzu eine Notwendigkeit vorliegt.

Mit dem gleichen Tage treten alle bisherigen Vorschrit insoweit außer Kraft, als sie die Durchführung der gewen i en Konzertunternehmung und Konzertbesorgung gere

aben.

gestatz

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1938. S. 3.

Oberfinanz⸗ bezir ke

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker 7

Anderer kristallisierter Zucker Verbrauchs⸗ zucker)

Im

Preßverfahren

hergestellte Rübensäfte 6 9 Abs. 2 Ausf. ⸗Best.

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hergestellte Rübensäfte, andere Rübenzuckerlbsungen

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Auf die Erzeugnisse der Spalten

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Rübenzuckerablãufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

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Im Preßverfahren hergestellte Rübensãäfte 6 9 Abs. 2 Ausf.⸗Best.)

Anderer kristallisierter Zucker Verbrauchs⸗ zucker)

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Januar 1938...

n 1. Oktober 1937 bis l. Januar 1938 ...

Dagegen:

Januar 1937

m 1. Oktober 1936 bis k Januar 195;

1) Der aus dem Ausland ein

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8 084 2971

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eführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. Die Versteuerungszahlen stimmen

Berlin, den 29. Januar 1938.

Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raabe.

Die nicht verausgabten Karten sowie die von den Besuchern abgegebenen Kontrollabschnitte sind dem Auftraggeber bei der Rechnungslegung auf Verlangen

t dem tatsächlichen Verbrauch nicht belt. weil die Fabriken Verbrauchszucker in gem Umfange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist. ) Ein—⸗ sließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibezirke gebrachten Mengen.

Berlin, den 21. Februar 1938.

Teilnehmern an der Veranstaltung erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit ge⸗ fordert werden, als sie auf Verlangen und nach Ver⸗

Statistisches Reichsamt.

Vetrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübenfaftfabriken im Monat Januar 1938.

Zuckerfabriken. J. Es sind verarbeitet worden:

Rübenzuckerabläufe

hiervon wurden Ver⸗ entzuckert brauch / im mittels anzen der des zucker ganz Aus Stron⸗ schei⸗ tianver⸗ dung fahrens

Sonntag, den 27. Februar.

10,0 - 11,30 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Dr. Herrmann.

11—12 Uhr im Alten Museum: Griechische Keramik des 7. Jahr- hunderts v. Chr. Dr. Eilmann.

10— 11,15 Uhr im Vorderasiatischen Múseum: Das Bildnis in der assyrischen Kunst. Dr. Zippert.

11 12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Aegyptische Archi- tektur. Dr. Herrmann.

11—13 Uhr im Mus. f. Völkerkunde, Amerikan. Abtlg.: Die Eskimo (mit Lichtbildern). Prof. Krickeberg.

12 —13 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Der Holz- . Holbein, Altdorfer, Baldung⸗Grien (Arbeitsgemein- aft). Dr. Behling.

Montag, den 28. Februar.

11 —12 Uhr im Museum für Darf Volkskunde: Bauerntracht und Bauernschmuck. Dr. Eri .

18— 183 Uhr in der National⸗Galerie: Karl Blechen. Dr. Schöne.

Dienstag, den 1. März. 11— 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Rembrandt, Frühwerke. Dr. Herrmann.

20 -= 21, g0 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal: Das wiedererstandene Hoh III. 8h Deutung (mit Lichtbildern). Dir. Andrae.

Mittwoch, den 2. März.

11 —12 Uhr im Alten Museum: Die Kunst der Zeit Alexanders d. Gr. Dr. Knoblauch.

11— 12,30 Uhr im Mus. i. d. Prinz⸗Albrecht⸗Straße: Altgerman. Gießerkunst. Dr. Doppelfeld. 19—18 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseumt Luca della Robbia.

Prof. Bange. Donnerstag, den 3. März.

11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Das Bildnis in hig französ. . des 17. und 18. Jahrhunderts. Dr. Stauch.

11—12 Uhr im Vorderasiat. Mus., Islam. Abtlg.“ Der Orient⸗ teppich (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Erdmann.

20—–- 1,15 Uhr im ,, ,,, Von griechischer Metallkunst (mit Lichtbilder). r. Züchner.

Freitag, den 4. März.

11—12 Uhr im Musikinstrumenten⸗Museum: Rundgang (mit Vor⸗ führungen an den Instrumenten). Dr. Ganse.

114—12 Uhr im Museum f. Deutsche Volkskunde: Auserlesene Stücke deutscher Bauernkunst. Dr. Bramm.

Sonnabend, den 5. März.

11,30 19530 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung.

Keianmst und Wissensch ft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Mittwoch, den 23. Februar.

Staatsoper: In der Neuinszenierung: Othello. tung: Beecham a. G. Beginn: 20 Uhr.

Musikal. Lei⸗ Schauspielhaus: Der Sturz des Ministers. Schauspiel von E. W. Möller. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus; Der tolle Tag Gigaros Hochzeit)! Komödie von Beaumarchais. Beginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen. In der kommenden Woche s in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

ff

Anordnung 37 r Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft (Aufhebung der Anordnung 23).

Vom 22. Februar 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in der Fassung (Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 761) Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von berwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher ichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ aftsministers angeordnet:

Die Anordnung 23 (Zahlungsgenehmigungen für private Verrechnungsgeschäfte und Askis) vom 13. März 1936 Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 62 wird aufgehoben.

Berlin, den 22. Februar 1938.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Evers.

Frans Hals.

II. Es sind gewonnen worden: Verbrauchszucker

Rübenzuckerabliu mit einem Reinheit grade von

Rohzucker aller Art

en⸗ und

Zeitabschnitt

nvertzucker

und sonstiger Verbrauchs zucker 70 vo

Würfelzucker Krümelzucker fu gg? Raffinade,

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mit Rübenverarbeitung.

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132 133

265 176

550 9016

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Im Januar 1938 . 13) 1 225 5401 805715 In den Vormonaten 135 452 4931 543 010 Vom 1. Okt. 1937 bis 31. Januar 1938 136 678 0332 348 725 Vom l. Okt. 1936

bis 31. Jan. 1937 sios 483 144211965

473 786 220 11 653 8 770 315

12 126 9 5656 53 to 194 7 628 962

1208 31 303

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2.ů Raffinerien und Melasseent zucker ung sanstalten.

3 389 71 965 453 71512 2 505 269 946 348 573 12676 7080 114109 53 413 219 219] 268 206 h9 240 208 352 1735 206 617 3 049 93 650 878 354 30 176 6 591 216 209 128 oz 596 662 602 985

b2 629 280 317 2188 278 129 h öh 863 596 1 226 927 42 8652 13 671 330 313 181 916 s1i5 881 871 191 on 68. 17771 27472, do 838 188 524 773 2771 748757

3. Zu ckerfabriken

1 2655. 4653 71 512. 230 6781 536 1211 357 hoh 266 081 28 464 206 517 13 196 30665 90 S151 438 307

z07 O46 28 917 278 12913 426 98465 476 g36 1 7965 812

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I 444 868 3 363 138

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8 247 6 227

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15 817 18 260

Im Jan. 1938. . In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937

bis 31. Jan. 1938 Vom 1. Okt. 1936

bis 31. Jan. 1938

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich Aegyptische Gesandte Prof. Dr. Hassan ach àt Pascha ge Berlin am 20. d. M. verlassen. Während ner Abwesenheit führt Legationssekretär Azer die Geschäfte r Gesandtschaft.

2r6 So 6 gog] Son 939m obs 773 17 9a/ 335 9r9

ü berhaupt (J. und 2).

12676 7704 180 988 54136 396 596 534 481 4302 30 176 6 591 430 951 133 869 1 149 769 2 579 259 14 327

36 678 0337 156 731 95 140 ?. ,,, 42 852 14295 611 939 188 0061 544 365 3 13 740 118 629

bis 31. Jan. 1957 st06 a8 raals 478 9861 76 oz4] 298 612 23 8865, 274 . 2490 905 141 261st 486718. 47 38a] 18 399] 586 zo2 194 616 1 448 6902 595 og2] 89 876 164211 624 46320 984 3 898] 3 42;

Gesamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet im Januar 1938: 291 381 dz, vom 1. Oktober 1937 bis 31. Januar 1938: 21 638 926 dz, dagegen vom 1. Oktober 1936 bis 31. Januar 16h 17 602 509 da. Bei dieser Berechnung find die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 , . .

Stärkezuckerfabriken und Rübensaftfabriken.

S859] 3965 3 döh

4 360

)1 225 5492 250 583 4597 135 4892 493 4 906 148 90 543 bis 31. Jan. 1938

Im Jan. 1938. In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937

2 245 2 084 76541 3 387 18 128 11 842 19222 592 11028

2o z7z is ges gab ꝛ5 gy9 11 887

Bertehrswesen.

remdenvertehr seit der Machtübernahme mehr als verdoppelt.

Nach Angaben des Statistischen Reichsamts sind im Sommer⸗ lbjahr (J. wee bis 30. . 1957 in 1646 Fremden⸗ erkehrsorten des Deutschen Reichs 156,65 Mill. Fremdenanmel⸗ ingen und 81,08 Mill. , n gezählt worden, h. 13 und 14 75 mehr als im Sommerhalbjahr i936. Aus dem üsland waren im Sommerhalbjahr 1937 1,K84 Mill. Fremde mit Mill. Uebernachtungen gemeldet oder 6 * mehr Meldungen und ir 4 73 weniger Uebernachtungen als im Sommerhalbjahr 1936, bgleich damals infolge der Mur rschen Spiele ein besonders Parker Fremdenverkehr aus dem Ausland verzeichnet wurde.

Im Berichtsjahr 1986537 (1. Oktober bis 30. September) er

sich eine e r neh! von ö Mill. Fremdenmeldungen ö 4,7 Mill. Fremdenübernachtungen, darunter 2,35 Mill. Mel⸗ ingen und 6,70 Mill. Uebernachtungen von Auslandsfremden. m Vergleich mit dem Berichtssahr 1935/36, das die Winter— d Som merolympiade n, , haben die Fremdenmeldungen um ä und die Fremdenübernachtungen um 15 8. zugenommen, . für Auslandsfremde um g und 28. ,

Seit der Machtübernahme (Jahr 1932/33 haben e nder n r er, . , n, Reich mehr als ver— dhpelt und die Üebernachtungen der Auslandsfremden fast ver⸗ eifacht, Auf je 106 der Wohnbevölkerung der Bexichtsorte ent= elen 1932/33 157, 1936/37 dagegen 265 Fremdenübernachtungen.

In den Stärkezuckerfabriken sind In den Rübensaftfabriken ) sn

gewonnt worden

Rübensi mit eine Neinhẽt grade To bis gh

verarbeitet worden

etrocknete uckerrüben⸗ schnitzel und andere Stoffe

verarbeitet worden

Kartoffelstãrke

in den Betrieben erzeugte

feuchte trockene

gewonnen worden

Zeitabschnitt Stärke⸗ zucker in fester

Form

andere zucker⸗ haltige Stoffe

42 h dz

11259 24066 10468 658 463 1229 27h h43 24 263 6 969 42166 206862 3127 977817 35 522 9375 52 624 264 325 4356 1263 360

8 940 9128 379311 197 944 4271 1 255 995

) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bel den Rübensaftfabriken nachgewiesen. ) Im Januar haben noch? Fabriken Rüben auf Zucker verarbeitet, von denen die letzte die Rübenverarbeitung am 1B. Januar beendet hat.

Berlin, den 21. Februar 1938. Statistisches Reichs amt.

Stãͤrke⸗ zucker⸗ abläufe

Stãrke⸗ zucker⸗ sirup

Mais starle guder

farbe

rohe

angekaufte Rüben

feuchte trockene trockene

feuchte

Ferner finden folgende Rundgänge statt:

Im Pergamon⸗Museum: täglich außer Montag von 11 bis 128 und 12 13 Uhr,

im Deutschen Museum: jeden Sonntag um 11 und 12 Uhr; Treff⸗ punkt: Saal 2 (Rokokosaal), Zugang v. d. Pergamon⸗Brücke,

im Museum f. Deutsche Volkskunde: an Mittwoch und Don⸗ nerstag von 11-15 Ühr in der Ausstellung „Deutsche Bauernkunst“.

61 2227 2836 2776

33 319 116961 150 280 78 gz32

41987 29 946 34938 16650

Im Jann J. In den Vormonaten ...

37086 107 715 144 801

102 271

13 064 56 041 69 105

92 207

Nom J. Sktober 1937 bis 31. Januar 1838. Vom JI. Oktober 1936 bis 31. Januar 1957.3.

1 2 1 .

1

1

Viren Ss wean DE s DE urschEfN VolkKES

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