1938 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 23. Februar 1938. S. 2.

Personenschäden Beschtãnkter Güterfernverkehr a men Beʒirhs verehrt]

gemäß § 29 Durch fühtungs - V0

3. 656 v. 27. 3. 1936

Kennziffer

2 * 2M bis 3M t mit Castkraftwagen 33 nach zulässiger Belastung) 8 28 . . b

it Sattelschleppern nach Nutzlast des Nufliegers: , und Ruflieger gelten als kinheitj

j inen bis 40 PS

t maschinen )] . n,, laut Mngabe über 40 bis 60. auf dem Tupenschild) 60

ßennziffer 55 57a bzw. weitere fuflieger zu 57 lnach . ; ö Nußtjlast) ö ö.

Die sjaftpflichtgefahr für solche nnhängerschüden, die mit dem Betrieb des ßraftfahrzeugs im Sinne des §5 7 sif6 nicht zulammenhängen, hann eingeschlossen werden gegen einen zuschlag von:

bis 2

Fnhänger zu Fahrzeugen nach über 214 bis 4 5

0

Fnnzuwendende Sonderbedingung:

(30) Bei genehmigungsptlichtigen Fernsahrien. sũr die nach den Angaben im Anirsg eine Seneh- migung nicht vorsiegt, wird Vers scherungss chuiz

nicht gewährt.

6rundregel 10 beachten!

geite 32 des ßrastfahrzeugtarifs ig3s

s a ftp flicht Kasho, bei Dechungssummen von Rn rand 250 000 109 900 u. Ent-

23 609] is gs wen. 500 zo0 -= 100, 10 0060 4000 dung

500 909 50 00 20 000

mil mit

ß a s ho- Dollversicherung

mit

Selb stbeteiligung

ohne

.

.

mindestens:

286 374 407

253 220 55 835 110 331 288 75 113 150 360 313 88 150 200

182 225 275

527 bl5. bb

466 405 120 26035 270 544 4735 140 2565 315 bb 525 193 446 595

390 455 788

25 off Zuschlag zu den

nach sßennziffer 58

Beiträgen

260 585 910

230 200 38 56 75 518 450 90 135 180 805 700 123 184 245

125 300 438

In Derbindung mit dem si taftfahrzeug beitragsfrei ö. 65 or

11 17 22 19 28 37 27 34 45

70 1605 140

38 bz 75 131 210

geit 5 des siraftfahrzeugtariss 1938

je Anhänger bzw. fluflieger

Personenschz hen n Dermõgenschsn

siennziff er

noch 8onder fahrzeuge

Ichlepp- und Windenautos für Segelflugsport, die u auf dem Flugplatz benutjt werden, ohne zum össtn. lichen Verkehr zugelassen zu sein

—ᷣ

FPuzuwend ende Sonderbedingung: (34) Hastpilichlansprüche, die bei der Aus suhnnn von Schlepp- oder Windenstaris durch dn Segelflugzeug oder durch das in Bewegung be. sindliche Seil entstehen, sind nicht Gegenzfan der Versicherung ). Dagegen schliehf die Ve. sicherung diejenigen Schöden ein, die aul nach dem Ausklinken am Boden in die R lege gekommene Seil zurückzuführen sind.

gtraßenreinigungs- und Sprengwagen

Nnhänger zu Sondersahrzeugen

Die ffaftpflichtgefahr für solche fNnhãngerschade die mit dem Beirieb des siraftfahrzeugs im Sinne du §7 sifs nicht zusammenhängen, kann eingeschlosn werden gegen einen Juschlag von:

Diese Wagnisse können beim Deutschen Cuftpool abgedeckt wenn

Seite 388 des Kraftfahrzetugtarife 16350

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Mr.

45 vom 23. Februar 1928. S. 3.

fahrlehrer und

Gennziffer

sj aftpflicht bei Dechungs sum en von Rm

Perlonenschäden 500 000 2500001 dan schodenn h bd, Te e, n, g Dermbgenschäden z5 bd iaäbbt bes

Ffahrschulen J

firaftfahrztughändler mit Fahrlehrerschein und im Di von siraftfahrzeughändlern siehende Fahrlehrer . mit Rusbildungsberechtigung ; für alle n mil Nusbildungsberechtigun nur für silasse ! . 39 lzweiräder, auch mit Beiwagen) .

Die Beiträge zu 81 / 83 können vierteljährli teilzahlungszuschlag entrichtet werden; . . rungsperiode ist aber itotzdem ein Jahr.

Persicherung nach stennziffer 8i und 82 kann nur i

Fnschluß an eine fastpflichtversicherung für 3 fahrzeug sjandel und sjandwerk nach siennziffer gl / , 29 . genommen werden. ro ist für die Ffahrlehreroet ĩ . sicherungsperiode ein Jahr.

Wenn Persicherung für den siraftfahrzeug-=

den Werkstattbetrieb nicht . 6 . sicherung nach siennziffer 83 bis 85 bzw. bei kinzel⸗ ausbildung nach siennzifset 5 oder 87 zu beantragen.

Rmnzuwendende gonderbedingung:

(40ꝝ) Die Versicherung bezjehf sich auf die Hast- pilicht der versicherten Fersonen in ihrer kigenschaft als Fahrlehrer gemäh Verord- nung über die Ausbildung von Kreasffahr- zeugführern vom 21. Dezember i533.

Sie umtaht such die Haftung aus der fheoG refischen Ausbildung und der prakfis chen Unterweisung am Modell.

Die persönliche Haftpflicht der auaszubil- denden Personen als Lenker is bei Fahr- ien, bei denen sie vorschriffsmähig be- gleises werden, eingeschlossen.

Seite 4 des siraftfahrzeugtariss 1959

siraftfahrzeug · fjandel und · j andwerk .

9. ,,, bzw., wenn nur sijrasträder und Dreiradwagten gz)

Vas gesamte sßirastfahrzeugwagnis des fintragstel i

. fia stpflicht⸗, ais auch in der n,,

. tliches 6anzes zu betrachten. Es kann also nicht eiwa die

ersicherung nur für Probe fahrtkennzeichen oder nur für eigene

Fahrzeuge beantragt werden. Dielmehr müslen alle eigenen und

. im Gefahrenbereich des Versicherungsnehmerg besind-

‚e fahrzeuge und alle Probefahrtkennzeichen versichert wer-

en lhusnahmen: ziffer 2, a u. d, der Sonderbedingung; Wird

bei der fjaftpflichtversichetung Selbstbeteiligung oder krhöhung

der Dechungs summen gewünscht, kann dies nur für die 6e

amtversichetung vereinbart werden, nicht etwa nur sür eine

bestimmte Fahrjeuggruppe. Ebenso hann eine siaskoversichetung

nur für das gesamfe Wagnis nach einheitlicher Form genommen

werden, also entweder für das Ganze fijasko- Dollversicherung

an, , ,,. sjas ko- Nollversicherung mit Jelbst-

oder Dersichetung gegen Brand u

Rnnzuwendende gans. n u, f n .

ö Die Versicherung bezieh sich auf

a) eigene Fahrzeuge des Versicherun snehmers; als ei gelen auch solche, die einem me . zur zi n n, eigne, aber im Besisz des Versicherungsnehmers belassen sind. Als eigene Fahrzeuge gelien ferner solche, die den Inhabern, Direktoren, Geschsfis führern und angestellten Verkäufern des Versicherungs nehmers gehören. Der Ein- schluh dieser Fahrzeuge bedarf aber besonderer Bean- tragung. Nicht als eigene, sondern als fremde Fahrzeuge (siehe b) gelten sosche, die der Vers icherungsnehmer . Vorbehalf seines Eigentums verkauft und übergeben a7 fremde Fahrzeuge, solenge sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen einer kKrasfffahrzeughandlung und / oder eines Werks tenlbesriebes ergibt, in der Obhäh des Versicherungs nehmers oder einer von ihm beauftrag- ten ocier bei ihm engestellten Ferson befinden. Die Kaskoyversicherung für fremde Fahrzeuge beschränkt zich auf Schäden, für die der Versicherungsnehmer gesetz- lich hestbar gemacht wird. Gegenstand der Versicherung ist die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberech- tigter Ansprüche sowie die Befrfedigung berechfigier An- sprüche im Rahmen der Kaskoversscherung.

Seite 44 des siraftfahrzeugtariss 1938

fo nv snsiã 5 dei a . von Rm wee. f as ho- Vollversicherung

S00 oo9 250 699 100 000 i. Ent- mit mit mit 30 000 25 000 jo g09 wen 50M. 300 100 ͤ ohne 20 000 160 000 4 000 dung Selb st beteiligung

J

20 des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nach dem allgemeinen Tarif jeweils am Siichtag gilt.

10 off des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nach dem allgemeinen Tarif jeweils am Stichtag gilt.

7,80 6,90 8 11,B7*0 10, 35 k 18,20 16, 19 1

2, 109 19,55 1 265. ö 28. 60 K

2340 56 30. 38 30 60. 32 46. 40. 8680.

b5,— 50, 100, 71,50 55, 110, j seweñls gestenden v its

. ) , 3. ,

. zugelassenen Fahrzeuge

60 ig

3755 6, 25 beitragsfrei wenn aft - pflichtversicherung nach ziffer 1 dis 4 beantragt wird

39. 3450 zo 9, 12. ig 59 1725 156, 3

12.50 25 50, 12,50 25,

7isz vff des seweils geltenden Beitrags für Dersichetung gegen Brand und Entwendung

1 66. 6. 660 15. zo.

Seite R des sraftsahrzeugtariss 1939

1

3 2

I

*

——

Persicherungen für sraftfahrzeug-sjandel und -sjandwerh können auch wahl weise neben der Dersicherungsart lt. 5. 44-47) nach Jahl der Führerscheininhaber abgeschlossen werden lsennziffer g3). Jahresbeitrag füt jeden Fführerscheininhaber, für den Dersiche⸗ rungsschutz gewünscht wird:

fiostpslicht bei Deckungssummen von Rm . s a sho - Vollversicherung

Personenschüden 500 000 250 000 ioo oo mit it mi

c) Fahrten, für die ein Fahrzeug ohne Stellung eines Fahrers Zam chãden 30 go9 25000 190g . an ginn . 1 Selb sibete iligung

(an Selbsffahrer) in Ausübung eines Vermiefungsgewerbes Dermẽsgensihaden M00 ig cd. doo rung

ren, für die Fahrschule tätigen Fahriehrer der Beitta vermiete wird: - ; 3 3 . gemäß sennziffer Sz gezansß wird son f 82 2 ) zolche Fehlzeuge, die bei dem, Vorsicherungsdehmer 300 6 300 fis s Sie ss ss

J ; . ö gsragenmähig untergestellt sind oder untergebracht wer- Für Fahrlehrer, die lediglich für ßlasse Die 6rundregeln 4. 7 und g bleiben hierbei in beltung.

Ja . ĩ den sollen, soweit ein ScRhadenfall auf dieser rechflichen Zweiräder, auch mit Bbeiwagen ! Beziehung beruht. ausbilden 104 92 60 fnzuwendende Sonderbedingung 651):

2. Ausgeschlossen von der Versicherung sind

e) eigene Fahrzeuge, die als Droschken oder Omnibusse zu- gelassen sind;

b) Fahrien, bei denen der Versicherungs nehmer gewerbsmöhig Fersonen oder Güter gegen Entgelt besörderi oder die mi Gülerfehrzeugen zur Beförderung von Fersonen unter- nommen werden;

f a ftp flicht kas ho, Voll bei Dechungssummen von Rm rand ,

. mit mit mit Personenschäden 509 900 259 go 100 og il gg lden R Ce a Cg e sg, went sohn, zäö=— löse , hn ig m n 1 e, i n

, mne. l ö , . Dermögenschäden 26 000 sbosd . 40 00 . 3 , gelbstãndige kinzelfahrlehrer und angestellte Fahrlehrer 166 138 120 Für den als Fahrlehrer tätigen Inhaber einer Fahr- schule, wenn und solange für mindestens einen weite⸗—

fi a sip flicht sasho, ß as ko · Vollversicherung Fenn mr di Venn San nm

bei Dechungssummen von Rsm rand j j zoo Coo 230 oog jo9 Coo U. Ent · nit At nit ohne ä Bd e bos id dog wen,. sog zo, mo. Selb stbeteiligung

2b 6h] Io Goo 4 000 dung DJ

mindestens:

, h ich Fan 33 288 13 uz iso 225 aw 360 315 68 150 200 215

5 4166 zo 120 2oz

ö

/

siennʒiffer

2

Sonderfahrzeuge . 1

(für fahrzeuge, die hier nicht auf- geführt sind, ist se nach der zulassung der Beitrag für Fersonen- oder Castwagen zu berechnen.] fbschleppwagen, die be⸗ hördlich als Rrbeitsma⸗ schinen anerkannt sind.

270 390 blö 544 4735 140 2356 315 455

Poraussetzungen: Besreiung von der sirastfahrzeugsteuer u. entweder auch Befreiung vom Julassungsver-

fahren oder ausdrüchliche Jula ssung Zur Beifragsberechnung sind bei Beginn der Versicherung

bb bod 525 193 446 595 766

25 3zulchlag zu den Beiträgen nach sennziffer 56

0 230 20m 38 538 75 120 883 5318 459 90 13 180 300 gig 80s 70 12 sq 245 436 7n Derbindung ö. 6 . h

, 2 34 45 * 6st, .

beitragsfrei 30 105 140 210

je Anhänger bzw. fuflieger

geite 33 des siraftfahrzeugtariss 1938

Sonstige Nrbeitsmaschinen

Feldküchen

.

als frbeitsmaschint.

feuerwehrmannschafts⸗ und ‚gerätewagen

6erätewagen der Technischen Nothilfe und des Lust=

schutzbundes

sßrankenwagen (Magen zur sirankenbeförderung, nicht gelbstfahrer für siörperbehinderte; diese s. Seite 14

Ceichen wagen Müll- und fähalienabfuhrwagen

Polizeimannschafts wa- gen und Sf und 589 Bereitschaftswagen, die als Polizeimannschafts⸗- wagen zugelassen sind, sowie Mannschafiswa⸗ gen 1sSturmwagen) des ns

geitt 36 des siraftfahrzeugtariss 1938

mindest. S bis 19 Sitzplätze z bis 30 31 u. mehr

836 75 653 40 533 30 0 16

In Derbindung mit dem

ß rtaftfahrzeug

beitragsfrei

Rnfrage bei der Direktion

Mindestens die Beiträge nach s6iennziffer 500 auf Seite 267

se Nnhänger

Jeite 39g des ßraftsahrzeugtarifs 1938

Rnzuwendende Sonderbedingungen: 40 wie vor und 42 wie solgt: (42) Misversichert ist die Hafspflicht des Ver- sicherungs nehmers als Fialter beliebiger Kraftfahrzeuge bei der Versicherung als Fahrlehrer für Klasse 1 als Halter beliebiger Krafträder aber nur für Fahrten zu Lehrzwecken, die vom Versicherungsneh- mer bzw. von einem durch ihn versicher- fen angesfelllen Fshrlehrer in Begleijung des Fahrschülers ausgeführt werden und bei denen der Fahrlehrer oder der Fahr- schüler das Fahrzeug lenkt.

für ein CLehrfahrzeug se Fahrlehrer nach ßennziffer sß3 bis 85 kann die sjafipflicht aus anderweitiger Be- nutzung gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.

Dieser beträgt, wenn das fahrzeug zu CLehrzwechen besonders eingerichtet ist, das heißt wenigstens dop- peiten siupplungshebel hat, 10 vß, sonst 25 des Beitrags, den der Tarif für das Fahrzeug entsprechend seinem anderweitigen Verwendungszweck zum Bei- spiel als Privat-Personenwagen, als Mietwagen, als Omnibus usw.) vorsieht. Als Mindestbeitrag für das Ffahrlehrerwagnis einschließlich der anderweitigen Benutzung des CLehrfahrzeugs ist jedoch der Beitrag zu berechnen, der für das Fahrzeug sonst in frage käme.

Seite 4 des siraftfahrzeugtariss 1938

und vierieljährlich danach die vorhandenen, unter die Ver- n 2 4 . . ;. ö . A5; fer ö

sicherung fallenden Fahrzeuge, die für den Versicherungs- nehmer ausgegebenen Probefahrtkennzeichen, sowie das handwerksmähig beschäffigte Werksfaftpersona! dem Wer- sicherer anzuzeigen. Der Versicherer ist berechtigt, bei der Aufstellung des Verzeichnisses durch einen Beauftragten mitzuwirken.

Unierbleibi die vierlseljshrliche Anzeige frofz vorheriger Erinnerung, so wird der Versicherer zwei Wochen nach nochmaliger, eingeschriebener Mehnung des Versiche- rungsnehmers, in der auf diese Folge aufmerksam zu machen ist, von der Verpflichtung zur Leistung frei.

st die Meldung erstaftef, dabei aber die Anzeige eines Fahrzeugs oder eines Probesahrtkennzeichens unterblieben, obgleich es am Meldungstege vorhanden war, so hat der Versicherer nur den JTeis der Leisfung zu fragen, der dem Verhälinis zwischen dem gezahlten Beikrsg und dem Bei- lrag, der bei ordnungsgemöher Meldung hätte gezahlt werden müssen, entspricht. Für Schäden, die ein nicht sngezeigtes Fährzeug oder ein Fehrzeug mi nicht snge- zesgtem Probesahrikennzeichen beireffen, ist der Versiche- rer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Diese Rechts- folgen freien nichf ein, wenn der Versicherungsnehmer nechweist, dah die Anzeige ohne Verschulden unter- blieben ist.

Die Verpllichiung zur Abgabe oder Ergänzung der Mel- dung und zus Beifragszahlung viird durch die vorstehen- den Bessimmungen nicht beröhrt.

Seite 45 des sirafisohtzeugtariss 1938

Die nachstehenden Beiträge und die Beiträge, die sich aus den

2. e) (ausgeschlossen sind) Kaskoschäden im Ruhestand auf dem Betriebsgrundstück und in sonstigen vom Wersiche- rungsnehmer benutzten Einsfellrsumen.

Der Versicherungsschufz ist daävon abhängig, dah im Scha- denltall eine der namenilich bezeichne sen Personen das Fahrzeug gelenk oder sich in demselben befunden hat.

Sollen bei der Versicherung nach Fahrern auch die 6efahren im Ruhezustand eingeschiossen werden, so ist folgende Sonder- bedingung anzuwenden (52):

J. und 2. a- d] der Sonderbedingung 50 auf S. 44/45; serner:

3. Der Versicherungsschufz isf davon abhängig, dah im Scha— denfall eine der namentlich bezeichnesen Personen dss Fehrzeug gelenkt oder sich in demselben befunden hat. Dies gilt nicht für Kaskoschöden im Ruhezustand auf dem Betriebs grundsfück und in sonstigen vom VMersicherungs-= nehmer benutzten Einstellräumen. für diese Schäden ist der Versicherungsschufz abhängig von der Erfüllung fol- gender Bessimmungen:

Es folgt Ziffer 3 der Sonderbedingung 50 unter Forflèssung der Frobefahrikennzeichen und des Werkstatspersonals.

für die Dersicherung des Ruhewagnisses sind viertelsährliche

Ftichtagmeldungen nach ziffer , 2 und 5 des Meldebogens er

forderlich. Beitr für jedes gemeldete Fahrzeug 7,5 des jeweils

geltenden Beitrags für Dersicherung gegen Brand und Entwendung.

Seite 43 des sroftsohrzeugtariss 19838

ff aftpflicht bei Nechungssummen von sim Personenschäden 500 900 250 900 100000 Za chschãden 50 6900 25 000 10060 ernchensthäden 26655 jöbät 46

ff astyflicht bei Techungs summen von I ersonenschäden 500 009 260 Cog ioo nn achschaden 36 bog 35 9s ach

Dermögenschäden 20 000 10000 400

angegebenen fiundertsätzen ergeben, sind Dierteljahresbeiträge. gie werden in Rnfat gebracht für die jeweils an den verein- barten vier Ftichtagen des Jahres vorhandenen Wagnisse, die mit vorgeschritbenem Meldebogen aufzugeben sind.

sj a ftp flicht sas ko, ö bei Dechungssummen von Rim rand nes n a Dasnerfichrunn

Personenschüden 500 000 260 o900 ] j00 0 u. Ent- mit mit mit Fach lhaden B gn 23 o6ß in goög J wen. 500 C= = een

ß ennzĩffer

gonstiger õüterfernverhehr Reichs verkehr]

dis 2 1 über 2A bis 32 mit Castkraftwagen JJ lnach zulässiger Belastung) 1 5 6

. b

mit Sattelschleppern lnach Nunlast des Fufliegers: Zattelschlepper und Ruflieger gelten als kinhein

mit ʒugmaschinen )] bis . p85 nach Brems -PS laut fingabe über 40 bis 50, auf dem Tupenschild] 60 ĩ

bis 2M Fnhänger zu Fahrzeugen nach über 254 bis 4 1 ßennziffer 58 5ga bzw. 4 5 weitere fuflieget zu 59g lnach 5 ö. 10

nun iasij ö. ü

Die sjaftpflichigefahr für solche Fnhängerschäden, die mit dem Betrieb des sitaftfahrzeugs im Sinne des 5 7 sif6 nicht zusammenhängen, kann ein- geschlossen werden gegen einen zuschlag von:

2

) 6rundregel so beachten!

Seite 34 des siraftfahrzeugtariss 19353

Dermögenschäden 26 ob

10 000 4 6000 dung

Seldstbeteiligung

1

z .

n

10

165

144 125

FHnfrage bei der Direhfon

Seite 3 des ßiraftfahrzeugtlarifs 19

sennziffer

J

Benutjen fremder siraftfahrzeuge Ifjaftung aus dem Lenken bzw. Benutzen fremder fürth fahrzeuge

unter Russchluß der Schäden C D = 6 am benutjten fahrzeug 65 38 31

FRnzuwendende Sonderbedingung:

(35) Die Versicherung beziehf sich aut die g selzliche Häfspfsicht des Versicherten Lenker bzw. Benutzer fremder Krsffseh zeuge. Die Hefspflicht als Halter des b nutzten Fahrzeugs ist ausgeschlossen.

Wenn bei einer Dersicherung für Cenken bzw. nutzen beliebiger fremder Kraftfahrzeuge der schluß der sjafiung aus möglicher jalter- oder m haltereigenschaft Jewünscht wird, so ist der hõch⸗ Beitrag zu berechnen, der für die beim Dersicherunt nehmer in Frage kommenden Fahrzeuge vorgesehen!

Bei kinschluß der fiaftung für Schäden —– 5g um benutzten Fahrzeug ʒuschlog: 200. fjaftpflichtversicherung von Ringehörigen der Min macht als Lenker von Dienstkraftfahrzeugen: finstt bei der Direhtion.

fjaftpflichtversicherung von Polizeibeamten als Cen

geite 40 des sirastsahrzeugtarils 1938

von Dienstkraftfahrzeugen: nfrage bei der Dir chi]

s ennziĩffer

I

Fnzuwendende Sonderbedingung:

(a3) Für des im Antrag näher bezeichnete Femhrzeug ist darüber hinsus de Hestpflichis des Versicherungs- nehmers 31s Helier und die Hasspflicht des je we li- gen Lenkers im Rahmen der Allgemeinen Versiche- rungs- Fecdingungen und entsprechend dem enge- gebenen Verwendungszweck versicheri.

Für jedes weitere fahrzeug ist der volle Tarifbeitrag zu berechnen.

RNusbildung einer einzelnen Person gemäß § g der Der- ordnung vom 21. Dezember 1933 . 31 für silasse 2 oder 3 1 7 1 für ßlasse ] 16 10

Fnzuwendende Sonderbedingung:

(ac) Die Versicherung bezieht sich auf dis Haftpflicht des Versicherungs nehmers aus der Fahrsusbildung des gemöh § 9 der. Verordnung über die Ausbildung von Krafifahr- zeuglührern vom 21. Dezember 1933.

Sie umsaht auch die Heflung aus der sheoresischen Ausbildung und der prekfischen Unterweisung am Modell.

Die persönliche Hesfpflicht der auszubildenden Per- on als Lenker iss bei Fahrien, bei denen sie vor- schrifssmöhig begleisef wird, eingeschlossen. Milversicherf ist die Hesspflicht des Versicherungs- nehmers als Halfer des zur Ausbildung benutzten Kraftfahrzeugs, aber nur fär fehrisn zu, lehr- zwecken, die vom Versicherungs nehmer in . gleifsung des Fahrschülers susgesührt werden h bej desen der Versscherungs nehmer oder der Fahr- schüler das Fahrzeug lenki.

Seite 43 des sraftsahrzeugtarifs 1936

Die 6tundregeln 4, 7 und g finden heine Rnwendung.

1. a] für jedes eigene Fahrzeug gemäß 1a der Sonderbedingung, das auf den Dersicherungsnehmer oder einen Inhaber, Direhtor, Beschäftsführer oder angestellten Verkäufer des Dersicherungsnehmers zugelaslen ist,

b) für jeden als firbeitsmaschine anerkannten Rbschlepp- wagen ssiehe Sonderfahrzeuge, siennziffer 60),

„a für jedes eigene fahrzeug, das noch auf den Dorbesitzer zugelassen ist,

b) für jedes zugelassene fremde Fahrzeug lin fiüändlerobhut gemäß 16 der gonderbedingung!

für zugelassene fremde Fahrzeuge . ;. lin Werhstattabhut gemäß 18 der Betriebe bis 9 Sonderbedingung). 15 Beitrag nach 6töße des Werhsiatt- betriebes je nach Zahl der hand- 20 werkmäßig beschäftigten Perlonen . 25 (Beniebsleiter, Meister, Gesellen, 30 und Lehrlinge). 40 (für das Wagnis aus dem fiänd- 35 ler- und Werßstattbetrieb als sol- 25 chem ist besondere Dersicherung nach dem allgemeinen fiaftpflicht= . 100 tarif zu nehmen.) über 100

für jedes Probefahrtkennzeichen, o) für siraftwagen

b , Firafträder

Mindestbeitrag in saskzo für die Der- oa) für ßiraftwagen wendung von Probefahrtkennzeichen b . Fraftrãder

für jedes nichtzugelassene, eigene oder fremde Fahrzeug lmit Fusnahme von als firbeitsmaschinen anerkannten Fibschlepp— wagen

„añ Mindestbeitrag für ziffer 5 insgesamt b) jedoch für Betriebe, bei denen sich das Wagnis lediglich

auf sirafträder und Dreiradwagen bezieht

beschãftigte Personen

Feite 45 des siraftfahrzeugtariss 1938

Unsfallversicherung

Vorbemerkung: Die Mindestversicherungs summe für sjeilkosten beträgt Rm 300, —.

Fuf den Beitrag der spalte 14 Bönnen solgende Nachlässe ge—= währt werden: Bei Dersicherung von mindestens Rm 2000, 10 3000. 15 A 6000. - 20 5 000. 25 160 900, 35 20 000, 50

Bei Dersicherung mehrerer Fahrzeuge sind der Nachlaßgewährung die Dersichetungssummen jedes Fahrzeugs getrennt zugrunde zu legen, bei Versicherung mehrerer namentlich bezeichneter Per- sonen die Versicherungssummen für jede Person.

Seite 4 des srastfohrzeugtariss 1938