1938 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1938 18:00:01 GMT) scan diff

eutsche

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 MM einschließlich 0,48 Ge Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 M4 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 Ch. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

Preußischer Staatsanzeiger.

? Reichsanzeiger

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten etst⸗Jeile 1.19 RM, einer dreigespalienen e mm breiten Petit. eile i885 Rec. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

SW 68, Wilhelmstraße 327. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, besondere

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 193333.

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

6.

RNeichsbankgirolonto Nr. 1913

Berlin, Dienstag, den 1. März, abends

Postschecktonto: Berlin 41821 1938

bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 50

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung eines Spreng⸗ steofferlaubnisscheinesz. . , zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serien⸗ bonds. ; Bekanntmachung über die Anmeldung von Zahlungsverpflich— tungen gegenüber dem Ausland. Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskostn im Februar 1938. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 8. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Februar 1938.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amttiches.

Deutsches Reich.

gemäß 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Renderung der Wertberechnung von gypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarh lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. März 1938 für eine Unze 6 J 139 sh 9 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 1. März 1938 mit RM 12415 umgerechnet. RM 86,7 757 für ein Gramm Feingold demnach... Pence bz 9320, in deutsche Währung umgerechnet.... RM 278990.

Berlin, den 1. März 1938.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

Bekanntmachung. Der Sprengstofferlaubnisschein des Ziegeleiarbeiters Anton Heyder in ö Kreis ö Muster B Nr. 27 von 1934, ausgestellt am J. Juli 1954 vom An⸗ haltischen Gewerbeinspektor in Dessau, wird hiermit für ungültig erklärt.

Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 19. Oktober 1935 und später erfolgten K mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung ö ollar⸗Serienbonds angeboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen Angebote auf die am 1. März 1938 zur Rückzahlung fällige Serie der .

7 * Dollar⸗Anleihe des Anhaltischen Staates von 192646.

Laut unseres Angebots vom 19. Oktober 1935 erhalten aus⸗ ländische Besitzer der fälligen Schuldverschreibungen im Um⸗ tausch noch nicht, fällige Schuldverschreibungen derselben Smission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für uutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stückes in Tilgungssperrmark. ländischen Besitzern fällig ge das gleiche Angebot, add da nach der Devisengesetz⸗ gebung Sperrkonten für Inländer nicht in Frage kommen an die Stelle der Zahlung von , die Aus⸗ Zahlung des Gegeniwertes in Reichsmark, zur freien Ver⸗ ügung im Inland tritt; n für die Auszahlung t der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. ofern es 34 um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nach⸗

weis nicht erforderlich.

. BVesttzer fälliger Bonds der oben bezeichneten

Anleihe, können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank⸗ anstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichs⸗ marlgegen wertes einreichen. ö. Pie Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 oo und für Banken von H öosco vom Nominalbetrag. im Falle der Aus za . Reichs⸗ markgegenwertes für Private . und für Ban

Entsprechend ö Regelung machen wir den in⸗ wordener Stücke obiger Anleihe

anken 6 . des zur Auszahlung kommenden Reichs markb

rage. Böhr en.

umsatzsteuer, Porto⸗ und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.

Berlin, den 1. März 1938.

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Bekanntmachung betreffend die Anmeldung von Zahlungs verpflichtungen gegenüber dem Ausland.

Gemäß § 3 der Zweiten n, , zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenen über die Anmeldung

von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland vom

36. März 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. 172) fordern wir hiermit im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister die im § 1 der Verordnung genannten Personen, Firmen und Körper⸗

schaften auf, ihre am . * 28. Februar d. J.

bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland nach den Vorschriften dieser Verordnung bis zum 15. März d. J. bei uns anzumelden.

Anmeldepflichtig ist:

1. ohne Rücksicht auf die Höhe der Verpflichtungen jeder

Schuldner, der von der Anmeldestelle für Auslands⸗

schulden unmittelbar durch Zusendung von Vordrucken zur Anmeldung aufgefordert wird;

im übrigen jeder Schuldner, dessen Gesamtverpflich= tungen gegenüber dem Ausland im Nennwert oder Gegenwert RM 5000, (in Worten: RM Fünf⸗ tausend) oder mehr betragen.

Die zur Anmeldung ö. verwendenden Vordrucke sind bei

uns, Berlin C 111, Wallstraße 11—12, Hofeingang F, oder bei einer Reichsbankanstalt anzufordern. Diejenigen Verpflichteten, die eine Anmeldung nach dem Stand vom 28. Februar v. J. vorgenommen haben, erhalten die Vordrucke unmittelbar von uns zugesandt. Sollte bis zum 5. März d. J. keine Zusendung ö sein, so sind die Vordrucke von der Anmeldestelle unmittelbar (nicht von einer Reichsbankanstalt) anzufordern.

Berlin C 111, den 1. März 1938.

Anmeldestelle für Auslandsschulden. Bohn.

Die Reichsinderxziffer für die Eebenshattungstosten im Februar 1938.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Februar 1938 auf 125,2 1513/14 100. Sie hat gegenüber dem Vormonat (124,9) um O, 2 vH angezogen. n der Indexziffer für Ernährung, die sich um 92 vH j 21,5 erhöht hat, wirkte sich die jahreszeitliche Preis⸗ staffelung für Kartoffeln und Gemüse aus. Unter den übrigen Bedarfsgruppen hat sich die Index⸗ ziffer für Bekleidung um 0,2 ö auf 128,6 und die für „Ver⸗ tedenes“ um O, 1 vH auf 143,7 erhöht. Die Indexziffern ür Heizung und Beleuchtung (125,9) und für Wohnung (121,8) blieben unverändert.

Berlin, den 28. Februar 1938. Statistisches Reichsamt.

——

8

Bertkanntmachung. .

Die am 26. Februar 1938 ausgegebene Nummer 8 de Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Berordnung über die vorläufige Anwendung einer vierten 2 Vereinbarung zum Handelsvertrag. Vom 23. Februar 1938. . ö Bekanntmachung zum 5 35 des Warenzeichengesetzes. Vom 11. Februar 1938. . . g 5 ö Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, . und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 18. Februar 1938. Bekanntmachung über das deutsch⸗tschechoslowakische Ab⸗ kommen über Aenderung des Luftverkehrsabkommens. Vom 22. Februar 1938. . Umfang: 4.z Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 RM. Postversen=

dungsgebühren; 0,93 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NM 40, den 28. Februar 1938. Reichsverlags mt. Dr. Hu brich.

für die Umsätze im Monat Febrü werden auf Grund vom g d Abe K Saz d des Umfatzftenergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 947) in Verbindung

mit 8 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Ottober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 947)

J wie falgt

Lfd. Nr. Staat Einheit

Aegypten 1Ppfund Argentinien 100 Papierpesos ö ( 44 Goldpesos) Belgien 100 Belga ; S b0o belg. Fres. Brasilien 100 Milreis Bulgarien 100 Lewa Canada 1Dollar Dänemark 100 Kronen Danzig 100 Gulden Estland 100 Kronen ö 100 Mark rankreich 100 Franes Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling olland 100 Gulden an . Island 190 Kronen Italien 100 Lire . apan 100 Jen Jugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 1090 Litas Luxemburg 500 Franes Norwegen 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling Polen 100 Jloty Portugal 100 Eskudos Rumänien 1090 Lei . 100 Kronen Schweiz 1090 Franken Spanien - 100 Peseten Tschechoslowakei 109 Kronen Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nach Ungarn) Uruguay 1 Peso ; Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in . ale aus ländischen Ihr e fel erfolgt etwa am

Berlin, den 1. März 1938.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

. Preußen.

Die Forstmeisterstellen: Saarbrücken im Landforstmeisterbezirk Saarbrücken, Hoyerswerda im Landforstmeisterbezirk Liegnitz, Radolfshausen im Landforstmeisterbezirk Hildesheim, Braschen im Landforstmeisterbezirk Frankfurt a. O., Hersfeld⸗West im Landforstmeisterbezirk Kassel⸗Ost, Wormditt im Landforstmeisterbezirk Königsberg sind zum 1. April 1938 zu besetzen.

Bewerbungsfrist: 10. März 1938.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nr. 8 des e, ,,, , bom 26. Februar 1938 ist . erschienen und vom Reichsberlagsamt Berlin NW ä, Scharn⸗ orststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung. = Exequaturerteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen.— Maß- und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Zulassung einer Elektrizitätszählerform zur amtlichen e,, Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Tgra⸗

tarifs. Verordnung zur Aenderung der Privatlager⸗Zoll⸗ ordnung. .