vieichs und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 23 März 1938. S. 2.
RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 23. März 1938. S. 3.
ö. K 4 . ö .
13
** . ö ‚ J * . 6
. .
1294 — ** * e 1 128 —
n . e, e
* * .
Laufende Nummer
— O0 — D M . 2 DN = ö. l
Oberfinanz⸗ bezirke
*
—
Uebersicht über den während des Monats Februar 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausge
In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker )
fü
hrten Zucker.
Unversteuert aus dem G
ausgeführter Zucker?)
eltungshereich des Gesetzes
Anderer kristallisierter Zucker Verbrauchs⸗ zucker)
Im
Rübensãäft
Ausf. Best
Preßverfahren hergestellte
6 9 Abs. 2
Rübenzuckerabläufe,
nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensaäfte, andere in, , un e Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad
)
von
710 - 95 vh
von mehr als 95 vyh
Stärke⸗ zucker⸗ sirup
Fester Stärke⸗ zucker
Auf die Erzeugnisse der Spalten
3 bis 9
entfallen
an Zuckersteuer
Anderer kristallisierter Zucker Verbrauchs⸗ zucker)
Im
6 9 Albs.
Preßverfahren hergestellte Rübensäfte
Ausf. ⸗Best.
Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,
andere Rübenzuckerlösungen
und Mischungen dieser Erzeugnisse
2 mit einem Reinheitsgrad
Stärke⸗ zucker⸗ sirup
von 70-96 vH
von mehr als 95 vyh
Fester Stãärke⸗ zucker
d 2
RM
d 2
1
6
90
10
ö 4
— *.
*
82
S8
— —
Baden...
Berlin..
Brandenburg.
Dresden Düsseldorf Hamburg Dannover Hessen .. Kassel . Köln Leipzig
Magdeburg.
München . Nordmark Nürnberg
Ostpreußen ;
Pommern Schlesien. Thüringen
Weser⸗Ems .
Westfalen
Württemberg
Würzburg
12878
12 461 8 461 60 480 969 88 873 3753
31 059 279 293 235 5 18762 21 571 9861
99
19 28 117255 2 35 gz 1922 92567 z5 181 1 6 998
440623
2
16g
26
* —
do 8 2 83
ö O DN 283 2
de D — —
do =*
J
S O
18111 —
dẽẽ = 8
1113111
271 986
1218
428 804 207 907 1323 572 50 267 1899 004 79 931 1052 699 378 19 965
6 413 507 680 417904 455 080 223 145 969 153 2 481 424 16 186 26 167 197071 I66 166 S861 055
1 .
O =
1831111
2 8
O —
1111
,
111111111118 1I11811I11281
Im Februar 1938. Vom 1. Oktober 1937 bis
28. Februar 1933 .. Im Februar 1937 ...
Vom 1. Oktober 1936 bis 28. Februar 1937...
Dagegen? ):
60 588 25⸗78
6 340 h47 26 392
949 803 3139
6 374 432 12 916
. 817
100
5 591 265
723 60
6 007 740
) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zah mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein, weil die schließlich der auf Zollager, in die Zollausschluüͤsse der deut
Berlin, den 22. März 1938. o d ——— — nd Rühensastsabriten im Monat Februar 1938.
Zuckerfabriken.
24 419 142 076
26 506
141 408
Vetrieb der Zucker⸗, Stãrkezucker⸗ n
1123 462
12 530 2186
1248 618
10771 3 173
Fabriken Verbrauchszucker in gro ; schen Seehäfen und in Freibezirke gebrachten Mengen. — ) Von jetzt ab endgültige
43 661 261 615 28 078
204 167
18 610 622
137 938 252
20 h33 181
137 857 020
len nachgewiefen. Die Mengen sind in den darüberstehen ßem Umsange versteuert auf auswärtige Lager ahfertigen,
2971
6326
1121
498
den Zahlen mitenthalten. — Die Versteuerungszahlen stim men
der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist. — 3) Monatsergebnisse des Betriebsjahres 1936/37.
Statistisches Reichsamt.
Zeitabschnitt
I. Es sind verarbeitet worden:
II. Es sind gewonnen worden:
Ein⸗
n
—
Rübenzuckerabläufe
Verbrauchs zucker
im ganzen
hiervon wurden entzuckert mittels
Rohzucker aller
der Aus⸗ schei⸗ dung
des Stron⸗
tianver⸗
fahrens
Art
Kristall⸗ zucker
granu⸗ lierter Zucker
Kandis
Brot⸗ zucker
Platten, Stangen⸗ und Würfel⸗ zucker
Stücken⸗ und Krümel⸗ zucker
ge⸗
nade
mahlene Raffi⸗
ge⸗ mahlener Melis
flüssige Raffinade, Invertzucker und sonstiger
Verb rauchszucker
Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade von
weniger als 70 vh
4 2
Im Februar 1938 In d. Vormonaten Vom Il. Okt. 1937 bis 28. Febr. 1938 Vom JI. Okt. 1936 bis 28. Febr. 19372)
Im Februgr 1938 In d. Vormonaten Vom 1. Oft. 1937 bis 283. Febr. 1938 Vom 1. Okt. 1936 bie 28. Febr. 19372)
Im Februar 1938 In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937 bis 28. Febr. 1938 Vom 1. Okt. 1936 bis 28. Febr. 19372)
Gesamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet i 17 691 775 4z. Bei diefer Berechnung sind die unter L angege
326 278 2 348 7295
2 6765 003
136 oz oz 136 6? oz
rob 483 1432 285 380
1376519 4 808 006
6 184 525
5 545 zoo
1702797 7166731
8 8h59 528
136 rs o3z 136 ons oz
tos 483 14317 830 680
615 32 511
z3 s 25 142
3 456 62 629 bb 085 56 o5
401 96 140 99 211 S1 193
26 729 26 729
22 108
6h 766 280 317
346 083
343 404
65 766 307 046
365 602
2.
372 812
26 729 26 729
22 108
R a
440 2188
2628
20035
440 28 917 29 357
24113
4 35 6 inen mt Rüben verarbeitung.
47 245 281 626
328 871
6
6h 326 278 129
343 4595 341489 3.
6h 326 278 129
343 456513 461 268
341 489
m Februar 1938; 76 926 da, vom benen Einwurfzucker in Abzug gebra
28 813 13 421 450
13 4ę90 243 1 258 651
er ien
5 471 h hö4 11025
7598
Zucke
34 284 13 426 984
87 277 5 613 340
5 700617 4 393 874 241 633 Sb 3 h9 1105229 t ooꝛ 635
328 910 6 476 936
6 80h 846
11266249
5 396 509
68 885 ob8 88h
421 107
und Melas
330 094 1226927
155657 021 13303581 ä 6 2125 906 1751688
8 568
seentzu ck
11467 42 852
4 319 54 313
des 624 46 7411 13 671 2l os?
25 o56
277 764 .
111 580 330 313
441 893
449 odg9
rfabriken überhaupt ¶ J. und 2). 11467 74111 168 826 57 56s] 272 798
g 8
6 089
6 4656
8 998 57201 181 916 239 117 236 517
367
a n
53 943 728 4842 242 549
783 427
7od oz
st alte n.
218 865 Ih 881
10347361 145 726 986781
125 505
2 368 054 19123527
274 h35 S7 1 191
980 017
400 940
12 552 14 295 611 9569 188 005 1 544 3653 113 740 4 319 21 706 770 764 245 573 1 817 1633 513 780
62 881 25 523 726 853 245 5151 694 815
1. Oktober 1937 bis 28. Februar 1938; 21 714 852 dæ, cht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.
Stärkezuckerfabriken und Rübensaftfabriken.
2 892544
650 102 812
103 462
426 12 126
12 552
71701 II 287
1368 8 247 9615 8 os6
4509 1h 817
20 326 a4 40 5169 115 zg
123 788 96 108
17941 20 373
22 167
19 343
315 413 9 hb hh
9871 948 7814297 1268 6531 2784
4370 41125714 5 629 064 28 498 5 o9!/ 48 2l2z o88 1674 066 2784
13 926 946 25 979
16 hol ol 28 763
1a 916 7023 764 dagegen vom 1. Oktober 1936 bis 28. Februar 1937:
9 566 9 566
265 265
176 10 250
273 2321
2 594 1686
273 11 887
121660
11936
130 225 41028113
4168 338 3 206 455 119218 322 476 441 694 405 833 249 443 4 3650 589 4600032 3 612 288
- rem,
— 2—
e 23
K
Zeitabschnitt
In den Stärkezuckerfabriken sind
In den Rübensaftfabriken!) sind
—
verarbeitet worden
gewonnen worden
verarbeitet worden
gewonnen
worden
Kartoffelstärke
in den Betrieben
erzeugte
feuchte trockene
feuchte
angekaufte
trockene
feuchte
Maisstärke
trockene
andere zucker⸗ haltige Stoffe
Stärke⸗ zucker in fester Form
Stärke · zucker⸗ siruy
farbe
Zucker⸗
Stärke⸗ zucker⸗ abläufe
rohe Rüben
sch
und
etrocknete uckerrüben⸗
Stoffe
nitzel andere
Rüben sãste mit einem
Reinheits⸗ grade von
Jo bis 95 vd
—
42
42
mn.
Im Februar 1938... ... In den Vormonaten.... Vom 1. Oktober 1937 bis 28.
2 9 * 1 2. 2.
Vom JI. Oktober 1936 bis 28. Februar 19372)
zebruar' 15353 z z
2
17361 159 289 ö 167 641
ö 91587
6567 34933 41 500 21958
31 895 144 801 176 696 117 283
15 048 69 195 S4 153 93 551
10 35 46 18
483 h22 005 176
2302 9375 11677 11̃460
1116 52 624 63740 42 091
52 408 264 325 316 733 222 695
) Die in den Zuckersabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bei den Rübensaftfabriken nachgewie des Betriebsjahres 1936/37.
Berlin, den 22. März 1938.
Statistisches Reichsamt.
1088 4366 5 444 5 618
3236 12 0908 15 244
10 241
75 930 1253 360 1329290 1 296 640
15 778 283 616 299 394 287 o8
sen. — 3) Von jetzt ab endgültige Monatsergebnisse
Verordnung über die Zollfreiheit von Waren österreichischen Ursprungs. Vom 21. März 1938.
Auf Grund der Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Oesterreich vom; 17. März 1938 53 re, fei 1S. 253) wird folgendes verordnet:
8§1 Waren österreichischen Ursprungs sind tarifmäßig zollfrei.
82 Diese Verordnung tritt am 26. März 1938 in Kraft.
Berlin, 21. März 1938.
Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.
Begründung
zu der Verordnung gegen die Verwendung von Mineralõlen im Lebensmittelverkehr vom 22. Januar 1938
(Reichsgesetzbl. 1 S. 45).
Mineralöle sind nicht nur für die menschliche Ernährung wertlos, sondern bieten infolge ihrer stark abführenden Wir⸗ kung auch Anlaß zu gesundheitlichen Bedenken. Die Auf⸗ nahme größerer Mengen kann Durchfälle, Erbrechen und Kolikanfälle zur Folgè haben. Erfahrungsgemäß genügen schon 0,5 Gramm Paraffinöl, um bei Erwachsenen törun⸗ gen des Wohlbefindens hervorzurufen. Mineralöle und mine⸗ ralölhaltige 593 gehören somit nicht in die menschliche Nahrung und sollen bei der Herstellung von Lebensmitteln nicht verwendet werden. Trotzdem werden solche Erzeugnisse unter allerlei Phantasienamen zum Backen, zum Einfetten der Backformen und Kuchenbleche sowie zum Trennen der an⸗ geschobenen Brote angeboten. Amtliche Warnungen sind ohne ausreichende Wirkung geblieben.
Die Verordnung stellt klar, daß Lebensmittel, die unter Verwendung von Mineralöl oder mineralölhaltigen Ge⸗ mischen hergestellt worden sind, auch unter Kenntlichmachung nicht in den Verkehr gebracht, die unzulässigen Rohstoffe selbst aber für die verbotenen Zwecke weder hergestellt noch vertrie⸗ ben werden dürfen (64 Nr. 1, 2, 512 des Lebensmittel⸗ gesetzes. Ist nach den tatsächlichen Verhältnissen der Genuß des Lebensmittels geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen, so kommen 53 Nr. La, b, § 11 des Gesetzes zur An⸗ wendung.
Unter den Begriff der Mineralöle und Mineyalölgemische im Sinne der Verordnung fallen nicht künstliche Fette, zu deren Herstellung Paraffine (Kohlenwasserstoffe) als Rohstoffe verwendet, dabei aber chemisch so weit verändert werden, daß ein neuer verdaulicher und auch sonst für die menschliche Er⸗ nährung geeigneter Stoff entsteht.
Bekanntmachung kP 504
der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 22. März 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 53 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24 Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25, Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 50 vom 18. März 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 66
vom 19. März 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden
Kurspreise festgesetzt: . Kupfer (Klassengruppe VII. Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A)... RM 565,25 bis 57,75
Aus: Zinn (Klassengruppe XX).
Zinn, nicht legiert (Klasse RTX A). RM 231, — bis 241, — Banka⸗Zinn in Blöcken. d , 2435 , 258. —
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 22. März 1938.
Der Beauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Bekanntmachung. Die am 22. März 1938 ausgegebene Nummer 33 des
Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Vierte Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Aus⸗ führung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland. Vom 19. März 1938.
Dritte Verordnung über die Regelung der Handelsspannen für Rundfunkempfangsgeräte und Lautsprecher. Vom 19. März 1938.
Verordnung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften des Reichs im Lande Oesterreich. Vom 22. März 1938. ĩ
. 4 Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 23. März 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung. Die am 23. März 1938 ausgegebene Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Erste Verordnung zur Volksabstimmung und zur Wahl zum Großdeutschen Reichstag. Vom 22. März 1938.
Bekanntmachung über die Ausprägung von Reinnickelmünzen im Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Vom 21. März 1938ͤ.
unfe nge, Bogen. Verkaufspreis: G15 RM. Postversen⸗ dungsge . G0 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 23. März 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hub räch.
—
Preußen.
Bekanntmachung. .
Die heute ausgegebene Nummer 6 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter
(Nr. 14421) Gesetz über die Gebietsbereinigungen in den östlichen preußischen Provinzen. Vom 21. März 1938.
(Nr. 14 432.) Verordnung, betr. die Ausübung der Straßen⸗ baupolizei in Frankfurt a. M. Vom 10. März 1938. .
(Nr. 14 423.) Verordnung . Durchführung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 531). Vom 11. März 1938. .
Umfang. „ Bogen. Verkaufspreis: (20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf. - Zu beziehen durch: R. v. Deckers Verlag (G. Schenchs, Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 22. März 1938.
Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Verte hrstwesen.
Pressegespräche mit Oesterreich. Im Fernsprechdienst mit dem deutschen Land Oesterreich sind ab sofort für dringende Pressegespräche nur noch die einfachen Gebühren zu erheben.
Zeitungen und Zeitschriften nach Spanien.
Nach dem nicht zum nationalen Spanien gehörigen Teil des Landes dürfen Zeitungen und Zeitschriften mit der Post nur noch von Verlegern oder deren Beauftragten versandt werden; andere Personen können Zeitungen und Zeitschriften bis auf weiteres dorthin nicht absenden.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Donnerstag, den 24. März. Staatsoper: Marth a. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeare. Beginn: 19 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Der tolle Tag (Figaros Hoch⸗ zeit). Komödie von Beaumarchais. Beginn: 20 Uhr.
In der Aufführung von „Tristan und Isolde“ in der Staats⸗ oper am Sonntag, den 27. März, singen Frida Leider, Marga⸗ rete Klose, Carl Hartmann a. G., Walter Großmann und Josef v. Manowarda. Musikalische Leitung: Karl Elmendorff, Regie: Heinz Tietjen, Bühnenbild und Kostüme Emil Preetorius.
Handelsteii.
Die beschränkt einsatzfähigen Arbeitslosen.
In diesen Tagen hat die Reichsanstalt für Arbeitsvermitt⸗ lung und Arbeitslosenversicherung die Ergebnisse einer Sonder⸗ erhebung über die beschränkt einsatzfähigen Arbeitslosen veröffent⸗ licht. Es handelt sich hierbei um ein . das in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen hat. Am 30. November 1937, dem Stichtag der Erhebung, wurden im Deutschen Reich unter insgesamt 573 009 Arbeitslosen nicht weniger als 25 000 beschränkt , festgestellt. Eine nähere , dieses Personenkreises war erforderlich, um einen klaren Ueberblick über die Gründe der beschränkten Einsatz⸗ fähigkeit zu gewinnen.
Aus den aufschlußreichen Ergebnissen der Sondererhebung sei . hervorgehoben: Gemessen an der Gesamtzahl der 20 Millionen Arbeiter und Angestellten (einschließlich Arbeits⸗ lose) im Deutschen Reich waren von 10900. Arbeitern und Ange⸗ stellten 11 beschränkt einsatzfähige Kö Dieser Anteil unterliegt allerdings in den verschiedenen Wirtschaftsbezirken außerordentlichen Schwankungen. In den Landesarbeitsamts⸗ bezirken mit dem stärksten industriellen Aufschwung nach der Machtübernahme wurden nur 3 — 4 beschränkt Einsatzfähige auf 1000 Arbeiter und Angestellte gezählt (Niedersachsen, Mittel⸗ deutschland), in Sachsen und Rheinland dagegen 15 49. Diese bemerkenswerte Tatsache weist darauf hin, daß die Zahl der be⸗ schränkt einsatzfähigen Arbeitslosen nicht lediglich von persönlichen Hinderungsgründen, die den Einsatz erschweren oder unmöglich machen, bestimmt wird, sondern daß auch der jeweilige Beschaͤfti⸗ gungsgrad von starkem Einfluß ist.
Die Gründe der beschränkten Einsatzfähigkeit find aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Es waren beschränkt einsatzfähig: 1. wegen körperlicher und geistiger Behinderung, chronischer Krankheit, Ueberalterung 160 200 Arbeitslose — 4,5 95 der Gesamtzahl, 2. wegen charakterlicher Mängel 14200 Arbeitslose — 6,5 85 der Gesamtzahl, 3. wegen vorübergehender Krankheit 4600 Arbeitslose — 2,1 83 der Gesamtzahl 4. aus sonstigen Gründen (z. B. Verhinderung am vollen Arbeitseinsatz fa 48 Wochenstunden) 14000 Arbeits⸗ lose — 6,5 25 der Gesam ; 5. wegen unzulänglicher Berufsausbildung oder Be⸗ K 22 006 Arbeitslose — 10,2 *. ᷣᷓ Gesamt⸗
zahl
Altmaterial⸗Pflichtsammlung im Rahmen des Vierjahresplanes.
Der Reichskommissar für Altmaterialverwertung und die von ihm eingesetzten Gaubeauftragten für Altmaterialerfassung der
SDAP. haben sich im Laufe des Jahres 1937 veranlaßt ge⸗ sehen, in der , der Gaue die vorhandenen Rohprodukten⸗ händker und sammler in Bezirke einzuteilen, um dafür zu sorgen, daß die von der Bevölkerung auf den Appell des Beauftragten für den Vierjahresplan bereitgestellten Alt- und Abfallstoffe regelmäßig abgeholt werden. Bei allen diesen Maßnahmen hat
6 i t daß die Unterstützung durch die Organisationen der
P. für die nächste Zeit noch nicht entbehrt werden kann.
Unter Berücksichtigung aller gemachten Erfahrungen ist nun⸗ mehr in Zusammenarbeit zwischen dem ,, und dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung durch Er⸗ laß eine Regelung dahin getroffen worden, daß alle nichtjüdischen Rohproduktenhändler im gesamten Reichsgebiet zur Pflichtsamm⸗ lung beigezogen werden. Die Einteilung der e , bezirke und die Aufsicht über die Pflichtsammlung liegt dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung und den Gaubeauf⸗ tragten für Altmaterialerfassung der NSDAP. ob. Diese Neu⸗ regelung tritt am 1. April 1938 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rohproduktensammler während der ersten 19 Tage eden Monats ausschließlich in den ihnen zugewiesenen 4 l⸗ ammelbezirken tätig sein, um durch intensives Absammeln dieses ezirks die n . aller Alt⸗ und Abfallstoffe zu gewährleisten. Im ganzen Reich werden die Sammler durch die Gaubeauftragten ür Altmaterialerfassung der NSDAP. mit den entsprechenden usweisen, aus denen ihr Pflichtsammelbezirk heworgeht, und mit einheitlichen Armbinden mit dem Aufdruck „Altmatexial⸗ Pflichtsammlung der NSDelP.“ versehen. Während der ersten 16 Tage jeden Mongts haben sich die Sammler nur auf die
Tätigkeit in ihrem Pflichtsammelbezirk zu beschränken. Die Ein⸗
altung 2 Vorschriften wird von der Partei und der Polizei aufend nachgeprüft. ; 1 ist mit dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers der Unsitte, wonach Rohproduktenhändler in ausgedehnten Ge⸗ Hhstere ff große Gebiete abgefahren haben, um nur die wert⸗ vollsten Altmaterialien U ein Ende bereitet worden. Wenn den Sammlern des Rohproduktengewerbes zur Pflicht ge⸗ macht wird, im ersten Monatsdrittel alle Altmaterialien mitzu— nehmen, so müssen sie auch davor geschützt werden, daß besonders
Von den böschränkt einsatzfähigen 215 000 Arbeitslosen tanden 150 009 im Alter von über 40 Jahren, 45 909 waren ogar über 60 Jahre alt. Es ist nicht verwunderlich, daß in dem zersonenkreis der beschränkt Einsatzfähigen in großer Zahl lang⸗ enn Arbeitslose vorhanden sind. 175 0090 oder 81 * aller be⸗ chränkt ,, waren langfristig arbeitslos, und zwar zum überwiegenden Teil seit Jahren.
Prüft man die Frage, in welchem Umfange es noch möglich sein wird, beschränkt Einsatzfähige für den Arbeitseinsatz bereit⸗ zustellen, ö. ergibt sich folgendes: Von vornherein scheiden die vorübergehend Kranken aus. Ihre Zahl ist mit 4600 allerdings gering. Es muß damit gerechnet werden, daß ein ähnlich großer, wenn auch dauernd wechselnder Personenkreis von Kranken immer vorhanden sein wird. Besondere Schwierigkeiten ᷣ. dem Einsatz des großen Blocks der 174 9000 aus körperlichen, geistigen oder charakterlichen Gründen beschränkt Einsatzfähigen entgegen. In der Regel wird es nur bei örtlich großem Bedarf an Arbeitskräften gelingen, für diese stets besonders gelagerten Fälle einen Arbeitsplatz ausfindig zu machen, den die Arbeits⸗ osen trotz ihrer Behinderung oder ihrer Fehler ohne Schaden für den Betrieb und die Betriebsgemeinschaft noch ausfüllen können. Etwas bessere Aussichten bestehen für den Personenkreis der unzulänglich Ausgebildeten oder Berufsentfremdeten. Er wird sich durch Schulung, Anlernung oder Einweisung in ungelernte Arbeit zweifellos noch weiter vermindern lassen. Bei den übrigen beschränkt Einsatzfähigen handelt es sich zum Teil um Personen, bei denen man im Zweifel sein kann, ob sie überhaupt als echte Arbeitslose anzusehen sind. Sie bilden eine Reserve, die praktisch nur dann eingesetzt werden kann, wenn sich die Erfordernisse der Betriebe und die Belange des einzelnen Arbeitslosen in einem Arbeitsplatz miteinander vereinen lassen.
Es ist schwer anzugeben, in welcher Zeit es den Arbeits⸗ ämtern durch zähe Kleinarbeit gelingen wird, die beschränkt ein satzfähigen Arbeitslosen, soweit dies überhaupt praktisch möglich ist, unterzubringen. Legt man die bisher erreichten günstigen Verhältnisse Niedersachsens und Mitteldeutschlands, wo nur bzw. 4 beschränkt einsatzfähige Arbeitslose auf 1000 Arbeiter und Angestellte entfallen, zugrunde, so ließe sich die noch vorhandene Zahl von Aß 600 beschränkt Einsatzfähigen auf etwa 70 9000 ver⸗ mindern. Sehr viel wird dabei von der richtigen Einstellung der Betriebe abhängen, die in Erkenntnis der tatsächlichen Lage des Arheitseinsatzes von übersteigerten Anforderungen absehen müssen. Das notwendige sozigle . wird ihnen diese Einstellung i , erleichtern. Die besonders aufnahme⸗ fähigen Bezirke haben jedenfalls schon heute durch die Tat be⸗ wiesen, daß ein großer Teil der beschränkt Einsatzfähigen dem Arbeitseinsatz zurückgewonnen werden kann.
„geschäftstüchtige“ Rohproduktenhändler vorher die Gebiete nach den wertvollsten Materilien abgrasen. Aus diesem Grunde ist der Geltungsbereich der Wandergewerbescheine für Rohprodukten⸗ händler auf einen Umkreis von 50 km des Wohnsitzes oder des Sitzes der gewerblichen Niederlassung eines Rohproduktenhändlers beschränkt worden.
Mit diesen Maßnahmen, die in glücklicher Weise die Not⸗ wendigkeit der Absammlung aller Haushaltungen mit dem Auf⸗ bau eines leistungsfähigen und alle Alt⸗ und ö er⸗ assenden Rohproduktengewerbes verbinden, ist die Voraussetzung ür die Erfassung aller in Deutschland anfallenden Alt- und Ab⸗ allstoffe für die kommenden Zeiten gegeben. Alle Volksgenossen und Volksgenossinnen werden gebeten, diese Bemühungen zu unterstützen, insbesondere werden sie noch einmal darauf aufmerk⸗ samgemacht, daß es in der Regel den Rohproduktenhändlern nicht zugemutet werden kann, Konservenbüchsen mitzunehmen. Konser⸗ venbüchsen gehören in den Müll, aus dem sie später wieder aus⸗ sortiert werden.
Die Einzelheiten sind aus dem Erlaß V 21 651/37 des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers vom 20. 12. 1937 und der dazugehörenden Durchführungsanweisung des Leiters der Fach⸗ gruppe Alt⸗ und Abfallstoffe vom 3. 3. 1938 zu entnehmen.
Reichsbankprãfident Dr. Schacht in Graz und Klagenfurt.
2. März. Reichsbankpräsident Dr. Schacht besuchte am Dienstag Graz, nachdem er tags zuvor in Wien und a wg. in Linz Berakungen mit den wichtigsten deutsch-österreichischen Han tinnen, gehabt hatte. Bei seinen Grgzer Besprechungen, die im Haufe der Nationalbank im Beisein des Gauleiters und Landeshauptmannes der Steiermark, Ing. Helfrich, Dr. Qber⸗ reder von der Gauwirtschaftsberatung und den verantwortlichen Leitern der Grazer Zweigstelle der Nationalbank stattfande
wurden Grazer Finanzprobleme besprochen. Der Zwec seine Reise ist vor allem, sich mit den österreichischen , ver⸗ traut zu machen und persönlichen Kontakt herzustellen. Nach ein⸗= gehenden 3 fuhr Reichsbankpräsident Dr. Schacht nach Klagenfurt, um dann Mittwoch früh nach Salzburg weiters zureisen, wo er lußbesprechungen abhält, nach denen er wieden in die Reichshauptstadt zurückkehren wird.
Graz,