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heutiger Voriger kHeutiger ] Voriger keutiger Voriger Hautiger Voriger Heutlger Vortger Tempelhofer Feld. jo D 1.7 6], 25b S6, 75h 6 Vestereg. Altalt * 1 1.1 109, õb 6 110, 75h Dresdner Bank ..... 415 113,250 6 siisb Halle⸗Hettstedt . . . . 4 1.4 93 5b 6 93b Berl. Hagel⸗Assec. (705 Einz.) ] — 2 Terrain Ru rew⸗ Westfälische Draht⸗ ⸗ Hallescher Bankverein 4 5 104356 6 104,756 6 Ham bg.⸗Am. Packet do. do. Lit. B (2674 Einz.“ — — Johannisthal... 4 1 — industrie Hamm s 3 1.7 145, 5b — Hamburger Hyp.-Bk. 4 47 1066 6 10656 6 (Hambg.⸗Am. L.) 0 1.1 7996 79, 5 B Berlin. Feuer (volh zu 100 RM) — — do. Südwesten i. S. o D M My. Stil 35b — Wicküler⸗Küpver⸗ Sübeckerdomm.⸗B. Y 35 65 — — Hamburger Hoch⸗ do. do. (3293 Einz.) — — Thale Eisen hütte. . 6. 11 — — Braune se; VS 6JI1.11 — — Suxemb. Intern. Bt. bahn Lit A... M35 1.1 101 3b io i gb Colonia, Feuer- u. Unf.⸗V. Köln Thür. Elektr. 1. Gas 7, 1 I7 . — — Wilmersdf.⸗Rhein⸗ RM ever St. 0 Hamburg⸗ Südam. 100 K⸗Stücke V — Thär. Gasgesellsch. ] 1.1 141h 1406 Terrain i. Liqu.. 1 — Mecklenburg. Depos.⸗ Dampfsch. ...... 0 1.1 — — Dresdner Allgem. Transport Triumptz-⸗Werke . 7 7 7110. — — Wintershall .... M 85 1.1 1346 135166 u. Wechselbank .... 4 5 00, 5h 11h Hannov. Ueberldw. . (6283 Einz.) — — v. Tuchersche Aran. 3 111. 104. 5ch 6 . H. Wißner Metall. 90 0 1.7 112,5eb 6 112,755 6 do. Hyvp.⸗u. Wechselb. 59 6 — — u. Straßenbahnen 6 6 1.1 — 118, 5b B do. bo. (2673 Einz. — — Tuchfabrik Aachen a 3 TL. 10 s!750 117d Wrede Mälzerei . 6 6 19 — — Mecklenbg.⸗Strelitzer Hansa“ Dampf⸗ ; Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. Tüllfabril Flöha M 6 14 — . ö,, ,. s; schiffahrts⸗Ges. . . 0 1.1 1266 1256 84 Lit. O u. D — 1366 eckl. Kred. u. SHyp. B. 4 4 — — Hildesheim ⸗Peine Hladbacher Feuer⸗Versicher. J — — Union. F. cem. Pr. . los Zeiß Ikon. . . .... 5 6 1 110 — 1d45ehß Meininger Hyp.-⸗Bt.. 68 6 i298 13h 3 Lit. 0 . 3 k . ö Zeitzer Eisengieß. u. Niederlausitzer Bank. 4 5 1102, Sh 102, 75h Königsbg.⸗Cranz. Y 4 1.1 88h 89, õb do. do. (2543 Einz. — — BVeltag, Velt. Ofen . Masch. 6 6 17 — . Oldenbg. Landes bank n Rovenhagener Seipziger Feuer⸗Versich. Ser. — ö. „u. Kergamit. .- VI 0 1.1 586 B 582d Jellstof Waldhof. 61 7 11 146,5 6 146, 25h (Spar⸗ u. Leihbanh 4 4 — — Danivfer Lit. C M S s J1.1 do. do. ö,, 7 Verein, Altenburg. U ZuckerfabrikRasten⸗ Plauener Bank ..... s 34 83.56 — Lausitzer Eisenb. . 26 1.1 826 6 626 do. do. ö, D n. Strals. Spiel. s / 1.1 — — burg .... ...... * 1. 86,750 ö Pommersche Bank ... 4 4 98.7505 — Liegnitz⸗Rawitsch Magdeburger Feuer⸗Vers. . . — . do. Bautzner Pa⸗ . Reichsbank .... ..... 38s4 814 198988 197, 5h Vorz. Lit. A VU o 1.1 696 686. 75h do. Hagelvers. (653 Einz) — . dic diabrtt. 3. 1.1 10036 100eb 6 Rheinische Syp.-Bant 7 7 5226 15206 do. do. St. A. Lit. B o 1.4 — — do. bo. Gez z Einz.) . X . do. Berliner Mör⸗ Rheinisch⸗Westfälische Luxemburg Prinz do. Lebens⸗Vers.⸗Ges. .... 1456 — Jö, 0 1.1 — — Bodenereditbant .. 7 7 138,255 6 135, 5b 8 Heinrich, 18t.— do. Rückversich.⸗Ges. ..... 6 36 do. Vöhlersta hie. ; Sächsische Bant ..... 4 110 6 110h 6 500 Fr. 0 1.1 do. do. (Stücke 100, 80) — — RM ver Stücz f t 1. 2. do. Bodencreditanst. 59 6 — 1249 Magdeburger Strb. 49 1.1 — 10468 National“ Allg. V. A. G. Stettin — — t 10 ffre. Banken. Schleswig- Holst. Bt.‘ 3 4 sot,5b 6 S61I.5eb 8 Neälbg. Fried-. Rordstern Allg. Versicherung.. — — do Chem. Carb, . . - ; . Südd. Bodenereditbk. 49 5 — 114,56 6 Pr.⸗Att. 3 1.1 — — do. Sebensversich.⸗Bank, j.: i. Beil rin g- W. AG 17 — — Zins termin der Bankaktien ist der 1. Januar. Ungar. Allg. Credith, do. St.⸗A. Sit. 5 1.1 104, 5h 6 — Nordstern Lebensvers. A.⸗G. 1076 — , (Äusnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli. NM. St. zusoPengs O 0 Münchener Lokalb. 0 1.1 9096 39, 5b Schles. Feuer⸗Vers. (200 -St.) — 3 do. Deutsche Nictel⸗ . . ; ; Vereinsbt. Hamburg. 6 6 1 133,õßb 6 1348 Niederlaus. Eisb. V1 1.1 602 86860, 5h do. do. (255 Einz.) — — Je, 8 S2 1.10 — 13, 25s. Allgemeine Deutsche Westdeutsche Boden- Norddtsch. Slohd .. 0 1.1 800 80, 26 a Stett. Rückversich. (100 RM⸗St. — — . i fn, d Credit ⸗Anstalt ... 0 1046 1046 kreditanstalt ...... 58 16 — 11766 Nordh.⸗Werniger. . 0 1.1 66, Seb B 666 do. do. (300 RM⸗St. — — Fahrten 5 1.1 — / — Badische Vant. ... A 3 — 1256 6 Pennfylvania. . . .. 1.1 Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt . — — do. Gumbinner Bank für Brau⸗Ind.. 69 6 132, 75h — 18t. —= 50 Dollar do. do. do. 3 . Maschinenfabr. .. 54 1.1 10860 los, õb Bayer. Hyp. u. Wechslb. 44 104eb 8 103, 75h Prignitzer Eb. Pr. A. 6/9 1.1 — — Tranzatlantische Gütervers... — 28 do. Harzer Port⸗ do. Vereinsbank. 3 5 107b o. D. 111, 756 6 Rinteln Stadt⸗ ⸗ Union, Hagel⸗Versich. Weimar! — 3. land⸗Cement. . . 6 56 1.1 — 131, 5b o. d. Berliner Handelsges. 64 69 124 1296 3. Verkehr. hagen Lit. A 5 1. . - . 8a ö . 32 2 96 do. . 53 3 72, 25h G6 7i, 5b do. . Lit 8 5 1.1 . —— Haller ..... ... 1.1 t 56, Braunschwg.⸗Hannov. Aachener Kleinb. M o 1.1 864,75 B 84, 5b 6 NRostocter Straßen b. 5 1.1 108, 5b — . . 44 5 1.101106 111, 25h 6 Hyvothekenbant .. 35 1186 1196 , 6 1.1 139,5b 6 . n, 6 6 JI1. 1 112, 5h — 2 ; K Allg. Lokalbahn u. Südd. Ei 5 — neee . 1.1 1226 12260 Commerz. u riv-Bt. 8 6 siiszbd siiszb e k III 1.1 164d 154, 5h . . J Kolonialwerte. 26. rn e nnn, 7 1.7 1486 6h Danziger Hyvotheten, Am sterd. Rotte rd M aof 1. 1ẽ8t. = 300 Lire Lire 1.1 Deutsch⸗Ostafrika Gef. 4 4 1.1 — 126, 75h . 92 1. 1011255686 111Eb banki. Danz. Guld ) 4 44 Baltimore and Ohio 1. f. z00 Lire. Kamerun Eb. Ant. S6 0 0 1.1 — — ö n, nsr, . Deutsch⸗Asigtische Bt. Bochum⸗Gelsenk. Sts o 1.1 — — Zschiptau⸗ Finster⸗ Neu Guinea Comp... O0 061.1 — — abelwerte. . 6 6/2 1. 10 1606 1596 RM ä per St. 2s 603 8 — Brandenbg. Städte⸗ wald,, 6/1 1.1 145,15 144, J5b Otavi Minen u. Eb. “ 1.4 25, 5b 6 25 3b *,, hahn, . 11 — — 18t. 1 RMv. St i.: Dtsche. An⸗ do. Lit. B 2 1.1 — — 0, I5/ ,, 5 RM für ,. u. Co. . siedlungsges. A. G. Y 0 — — 53 Czakath.Agram h de, . aW schinenfabrit,. 3 3 110130506 1iigh Deutsche Van und Pr. A. j. Sold ld. 1. Schantung Handels- anderer- Werte. 8 1.1 168, 5b 167b Dis conto⸗Gesellsch., Deutsch. Eisenbahn⸗ A.-G. ..... o fo 1.1 125, 5h 1265, 5h Warstein. n. Orʒzzi. 1 Teutsche Bank. s 6 sizo,sd 6 sfꝑo, sb 6 , Belrieb. ... III sz. gos Sh 4. Versicherungen. ; . . Schl. Holst. Eisen 1.4 114,255 6 1136 6 Deutsche Eentral⸗ Dentsche Reichsbahn ; . ö ; Wa sserwerle Geisen dodentreditbant.!.« 35 6 is iwd, nnd Bens än, Rwo' v. Stüc. lkirchen w 11 — — Deutsche Effecten⸗ u. Inh. Zert. d. Reich s⸗ Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch 1 vääsb, ii, , pes ens, iz r, , r Fh, fish Albin gia: 1 Dt ober. zer Weißenf. eutsche Golddiskont⸗ 344 Abschl.⸗Div. Aachen u. Münchener Feuer. .. 10206 — k 4 1.1 127, 5h . bant Gruppe B... 39 — — Eutin⸗Lü beck Lit. A 3 . — ö , — — 3. e Kauf⸗ z Deutsche Hypotheken⸗ Gr. Kasseler Strb. V 3 3 1. 10 864,766 8c, b Albingia“ Vers. Lit. A ..... — — 3 ö. ö . 0 1.1 lo9geb 8 oz bank Berlin ...... 65 6 116756 11h do. Vorz.⸗Aktt. 1 7 1.10 — do. do. Lit. O .... 24 9 , Deutsche Übe rseeische Halberst. Blanten- Allianz u. Stuttg. Ver. Verf. asgeb 6. sesgab Ber. f. 1937? 1.1 . — BVant. ...... ...... 0 63 . ö burger Eisenb. * 1 1.1 99,15 6 9936 do. do. Sebensv.⸗Bt. 2405 239, õb
// /// / /// ///
Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einsch⸗ 1, Ablösungsschd.
5Y4½, Gelsenkirchen Bergwerk R 33
40 Fried. Krupp RM⸗
Anleihe 1936..... K 55g Mitteldeutsche Stahl RM⸗Anl. 1936 ..... ...
43 0½ Vereinigte Stahl RM⸗ ,
Accumulatoren⸗Fabrik. . . . Allgemeine Elektrieitäts⸗
en hne, Aschaffenburger Zellstoff ..
Bayerische Motoren⸗Werke em henne, Julius Berger Tiefbau. . . Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau. . . Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei ... Buderus Eisenwerke ..... Charlottenburger Wasser⸗
. Chem. von Heyden. . ..... Continentale Gummiwerke
m enz; Demag Deutsch⸗Atlant. Telegr. ... Deutsche Cont. Gas Dessau 7 wwdül, . Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel .... Christian Dierig ... ...... Dortmunder Union-⸗Brau.
—— —— —— 2
Eintracht Braunkohle .... Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien. . . Elektrische Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei .....
J. G. Farbenindustrie ...
eldmühle Papier .... ... Felten u. Guilleaume ....
Ges. f. elektr. UAnternehm. — Ludw. Loewe u. Co. ... Th. Goldschmidt ..... ....
Hamburger Elektrizität. . . Harburger Gummi. ...... gere n, Bergbau . ......
oesch⸗KölnNeuessen .....
Philipp Holzmann ...... Hotelbetriebs⸗Gesellschaft. .
Mindest⸗ abschlüsse
b000 3000
5000
3000 3000 2000
3000 2100
3000 3000 2000 3000 3000 2000 2000 3000
2000 2000 3000
3000 3000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 3000 2000
2400 2000 3000 2000 3000 3000
3000
3000 5000
3000 3000
3009 2000 3000 3000
3000 3000
— — Oo. D
Fortlaufende Notierungen.
Heutiger
132,6 -132,6- —
10275-10254 ebk- —
124, 25-1243 124 . 156 25——
162-162, 25— —
150,2 120— — 159-159, 75-158, 75- — 164. 75— —
146,25- —
190——
122 B-122, 5- —
112 —
V7 25-2079 —
152,5 152— —
196 4157 1½‚=-156,75- 156763 b 123,25 123 3 b
126 6-126 G6 —
146,5 B- 146, 25-146, 5— —
— 178 —
143-142, 25— —
160, 75- —
,,
124 G6—- — —·lI2 h- 125.25. - 144-144, 5— —
1585-1596 15853 159, 5= ish, 25 145, 75-1465, 235.——
150, 75-151- -
1165, 23-1 i56- —
166— — 103— —
Voriger
13253 1325 b 026 p- —
— 995 be- -
124 1245. 124,25 16 165.6 =
161, 5-161, 25-165155— — 151— —
167, 9-159— —
164. 25-164.
11296. —
207 Vs -208- —
1525-153 152 25 b 165i - 155. —
124 75-124 —
175, 75-1565, - 125,75. — 115,5 B- 1467 146 p
179 v. 178,5 —
160, 59——
195,5 3 —
169,75 170575— — K
194
174, 75-125. — 1 K
1565 158 1575. b
144. 5- 144,75. — 1,
170-1706 115734114475 6
167 B- -
ib, 56-103. —
Sie en, Ilse Bergbau, Genußsch. . Gebrüder Junghans .....
wall⸗le,, . Kaliwerke Aschersleben ... Klöckner were Kokswerke u. Chem. Fbken
Vahmeher lt. Co.. . ..... nr ght J Leopoldgrube . ...... ..... Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshütte. . . . . ... Metallgesellschaft. ...
Niederlausitzer Kohle. . ... Orenstein u. Koppel. . ....
Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke. . . . Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall ⸗Borsig
Rütgerswer ke. . . .. r .
Salzdetfurth Kali. . ...... Schlesische Elektrizität und
Gas ,,, Schubert u. Salzer ...... Schuckert u. Co. Elektr. .. . Schultheiss⸗Patzenhofer, j.:
Schultheis s⸗Brauerei. . . .
Siemens u. Halske . . ..... Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte . . ... Süddeutsche Zucker. . . .. .
Thüringer Gasgesellsch. . . .
Vereinigte Stahlwerke ... C. J. Vogel, Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof. .... Westerregeln Alkali ...... Wintershall ...... .
Zellstoff Waldhof ... .....
Bank für Brau⸗Industrie . eichs bank .. ...... ......
A.⸗G. für Verkehrswesen . Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf. „Hansa“ Dampsschiff ..... Norddeutscher Lloyd ..... Otavi Minen u. Eisenbabn
Mindest⸗ abschlüsse
3000 2000 2000
3000 3000 3000 2000
2000 2000 2000
3000 3000 3000 3000
2400 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000
3000 3000 3500
3000
3500 3000 2000 2000
3000
3000 2000
2000 3000 3000 2000
3000
3000 3000
3000 5000 5000 3000 3000 3000 3000
6 231
lleutiger
— — —
139-138, 25 b 12553. 183, 3- —
1225-1223. G- — 151. 25——
1357634 135,ů75- —
11573 bG-116- -
40, - — 165,25 — 117 286 K
1475-148, 5 —
125 17475-12476——
115 - 14839 145 - — 157 3—— ;.
— - 162, 5- — 184, 759-185, 25 b
lo3, 265-103 ½6- —
— — — — —
218 G6 -218- -
107 3-1IIL-110,56
109, 5-109, 25- —
134,5 - 1534, 25— — 14656 —
132 75— — 195 198 6-198. —
139. 25 - 139,56 — 13059 130756 79, 7b 7g, 5-—
80 26 —
Voriger .
138, 25 bg-I39- 138 6 123 53-12358-—
1225 12212233. — 1615 - 151-—
134. 5-135, 75 b 18,75 bo- 18 75- -
1155 1155 b
. 16g, 56-—
116 117353. — 2295 5——
148, 25-147, 75 b
12559 125, 5-125 125,5 B- 1477 145-1475 I125 0 Ib 7 v —
166 —
154,5 — 184,5 184,75- —
1025-1025 102, 75-1036 b — 212 —
— — —
218, 25- —
11-1116 1105p
164.
109 6 109. 75 B-109534. — 16-2 l36 v 135, 25—
14614655 b
197 25-1977683 139,5 13953 —
154,3 = 130. 25-1305 B-1308 13035 0
— ——
Messinglegierungen (Klasse IX A.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 MaM einschließlich 48 Q Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 90 6 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 s. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen b5 mm breiten Petit⸗Jeile 1.109 ac, einer dreigespaltenen 2 mm i eg ⸗ oil Tn e enn i in auf „Wilhelmstraße 32. e Druckaufträge sind auf ein seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugebe unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. - Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ͤ mm breiten 9 nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
insbesondere n, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
Neichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichshank in Berlin
Berlin, Dienstag, den 3. Mai, abends
O
Postscheckkonto: Berlin 41821 1938
w
Nr. 101
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung EP 528 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Mai 1938 über Kurspreise für unedle Metalle. . .
Begründung des Gesetzes über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen.
Zeitungsverbot.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 70 und 71 und Teil Il, Nr. 18.
Sandelsteil in der Ersten Beilage.
Amtliches. D, ut sches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. Mai 1938 für eine Unze . 140 eh & 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel:
kurs für ein englisches Pfund vom 3. Mai .
1938 mit RM 1342 umgerechnet.. — RM 86. 6295, für ein Gramm Feingold demnach .. . — Pence 53. 8205, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 278620.
Berlin, den 3. Mai 1938.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.
. , .
Bekanntmachung KP 528
der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Mai 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 5 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Aluminium (lassengruppe I) Aluminium, nicht legiert (Klasse 1 A)... . RM 133, — bis 137, — Aluminiumlegierungen (Klasse 1 B).... , 58. „ 61, —
Blei (Klassengruppe 1II) Blei, nicht legiert (Klasse IL A).... . . RM 17,50 bis 19,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B).... , 20 - , 22, —
Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A).... RM 54, 25 bis 66,75
Kupferlegierungen (Klassen gruppe 1X) RM 38,75 bis 41,25
Rotgußle gerungen. Ciasse 1 B)... , 3376 , Sb s Bronzelegierungen (Klasse IX C59... ... , 75, - „ 18, — Neusilberlegierungen (Klasse IX D).... , 50,75 „ 53,26
Nickel (Klassengruppe XIII) . Nickel, nicht legiert (Klasse XIII A).... RM 236, — bis 246, -
Zint (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX A). . RM 18.76 bis 20, 15 Rohzink Klasse . D
Zinn (Klassengruppe XX)
Zinn, nicht legiert (Klasse RX A).... .. RM 195, — bis 205, — Banka⸗Zinn in Blöcken * . 2 9 9 9 n 207, — . 217, — Mischzinn (Klasse RXRæ Bęᷣ3dslt. ... . , 195, — „ 206, — . je 100 leg Sn⸗Inhalt RM 17,50 bis 19,50 je 100 kg Rest⸗Inhalt KRM 195, — bis 305, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 17,50 bis 19,50 je 100 kg Rest⸗Inhalt.
2, Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich⸗
Lötzinn ae,, .
zeitig treten die Bekanntmachungen KP 518 bis KP 5237 außer Kraft. .
Berlin, den 2. Mai 1938.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Begründung
des Gesetzes über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Zugendlichen (Jugendschutzgesetz) . Reichsgesetzbl. 1 S. 437.
I. Allgemeine Erläuterung. 1. Geschichtliche Entwicklung.
Die Arbeiterschutzgesetzgebung nahm ihren Ausgang von der Erkenntnis der schweren gesundheitlichen Schädigungen, denen die industrielle Arbeiterschaft mit fortschreitender Ent⸗ wicklung des Fabrikbetriebes ausgesetzt war. Noch zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts war in Deutschland ent⸗ sprechend der herrschenden liberalistischen Lehre, die Eingriffe
des Staates in die Gewerbetätigkeit grundsätzlich ablehnte, ein
gesetzlicher Arbeiterschutz unbekannt. Aber bereits in den zwanziger Jahren machte sich in den preußischen Industrie⸗ bezirken die schädigenden Einflüsse der Fabrikarbeit auf den Gesundheitszustand der in den Fabriken zahlreich beschäftigten Kinder in so starkem Maße bemerkbar, daß ein Einschreiten des Staates durch Beschränkung der Kinderarbeit in den Fabriken dringend notwendig wurde. Am 9. März 1839 wurde das „Preußische Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ erlassen. Der Arbeiterschutz begann also in Deutschland, wie in allen Ländern, mit dem Schutze der Kinder.
Das Regulativ verbot die Fabrikarbeit der Kinder unter neun Jahren und beschränkte die Arbeit der Jugendlichen unter sechzehn Jahren auf zehn Tagesstunden. Die Nacht⸗ arbeit wurde von einundzwanzig bis fünf Uhr, die Sonntags⸗ arbeit gänzlich untersagt. Im Jahre 1853 wurde der Jugend⸗ lichenschutz wesentlich verbessert; das Schutzalter für die Fabrikarbeit wurde von neun auf zwölf Jahre erhöht. Die Arbeitszeit der Kinder zwischen zwölf und vierzehn Jahren wurde auf sechs Stunden herabgesetzt, die Nachtarbeit zwischen zwanzigeinhalb und fünfeinhalb Uhr verboten; während der Arbeit wurden Pflichtpausen vorgeschrieben. Nachdem die meisten deutschen Einzelstaaten dem Beispiele Preußens gefolgt waren, wurden die bisher getrennten Arbeiterschutz⸗ bestimmungen im Jahre 1869 in einer Gewerbeordnung zu⸗ sammengefaßt, die noch heute, allerdings in stark abgeänderter Form, als Gewerbeordnung für das Deutsche Reich besteht. Die weitere Entwicklung des Arbeiterschutzes und somit auch des Schutzes der Kinder und Jugendlichen vollzog sich zunächst nur zögernd. Während das Anwachsen der deutschen Industrie und die damit verbundene Zunahme der Zahl der Jugend⸗ lichen und weiblichen Arbeiter im Jahre 1878 zwar zu einem verstärkten Schutz der Arbeiterinnen und zur obligatorischen Einführung der Gewerbeaufsicht führten, wurde der Schutz der Jugendlichen nur unwesentlich verbessert. Die damalige Regierung trug gegen eine starke Erweiterung des Arbeiter⸗
schutzes Bedenken, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der
Industrie dadurch bedroht fühlte. Wesentliche Verbesserungen brachte jedoch das sogenannte Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni
1891, das neben weiteren Beschränkungen der Beschäftigung
von jugendlichen Arbeitern in Fabriken (68 135, 136) allge⸗ meine Schutzvorschriften über Sonn⸗ und Feiertagsarbeit und
eine Ausdehnung des Geltungsbereiches der Bestimmungen
über Fabrikarbeiter, insbesondere durch Einbeziehung der Werkstätten mit Motorbetrieb vorsah. ;
Die folgenden Jahrzehnte bis zum Ausbruch des Welt⸗ krieges brachte neben der Durchführung des Arbeiterschutz⸗ gesetzes vom 1. Juni 1891 durch Erlaß der erforderlichen Aus⸗ führungsverordnungen eine weitere Vertiefung und Fort⸗ bildung des Arbeiterschutzes durch die Novellen zur Gewerbe⸗ ordnung vom 30. Juni 1900, vom 28. Dezember 1908 und vom 27. Dezember 1911. Von Bedeutung ist hier insbesondere
die Beseitigung des unsicheren Begriffes der Fabrik durch
die Nobelle von 1908, welche die bisher nur auf Fabriken
anzuwendenden Vorschriften über die Beschäftigung von
jugendlichen Arbeitern auf alle Betriebe, also auch auf die Betriebe des Handwerkes ausdehnte, in denen in der Regel zehn Arbeiter beschäftigt wurden, und somit den Kreis der Jugendlichen, denen der Schutz dieser Vorschriften zugute kam, wesentlich erweiterte. Ausgeschlossen waren jedoch auch weiter⸗ hin von diesem Schutz die jugendlichen Arbeiter in den kleineren Betrieben, in der Land⸗ und Forstwirtschaft ein⸗ schließlich der Nebengewerbe und, von Einzelvorschriften abge⸗ sehen, die Handelsangestellten. Die Schutzvorschriften für gewerblich beschäftigte Kinder wurden im Jahre 1903 er⸗ weitert und in einem besonderen Gesetz, dem Kinderschutzgesetz vom 30. März 1903, zusammengefaßt.
Dies war der Stand des Arbeiterschutzes für Kinder und
Jugendliche, den er bis zum Kriege einnahm und zum Teil
heute noch einnimmt.
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Nachdem die Kriegszeit eine Auflockerung des Arbeiter⸗ schutzes notwendig gemacht hatte, brachte das Fahr 1918 nicht nur eine Wiederherstellung des Schutzes im früheren Umfang, sondern auch eine Ausdehnung des Schutzes weit über die ehemaligen Grenzen hinaus. Durch die Demobilmachungs⸗ verordnungen über die Arbeitszeit der gewerblichen Arbeiter vom 23. November / 7. Dezember 1918 (RGBl. S. 1334/1436) und der Angestellten vom 18. März 1919 (RGBl. S. 315) wurde für alle gewerblichen Arbeiter und für alle Angestellten ohne Unterschied des Alters und des Geschlechtes die acht⸗ stündige Arbeitszeit verbindlich festgelegt. Hierdurch trat selbst⸗ tätig auch für die jugendlichen Arbeiter an die Stelle des bisher für sie geltenden Zehnstundentages der Achtstundentag. Zugleich ergab sich eine Ausdehnung des Geltungsbereiches der Arbeiterschutzbestimmungen; denn die Arbeitszeitregelung ist nicht auf die Betriebe mit mindestens zehn Arbeitern sowie die gleichgestellten Betriebe beschränkt, sondern gilt für alle Betriebe ohne Rücksicht auf die Zahl der Beschäftigten. Abgesehen von den Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit wurden aber die übrigen Vorschriften der Gewerbe⸗ ordnung über den Schutz der jugendlichen Arbeiter durch die Demobilmachungsverordnung für gewerbliche Arbeiter nicht berührt. Ihre Geltung blieb also auf die von der Gewerbe⸗ ordnung erfaßten jugendlichen Arbeiter beschränkt. Es handelt sich hierbei insbesondere um das Verbot der Beschäftigung von Arbeiterinnen nach fünf Uhr nachmittags am Sonnabend and an Vorabenden der Feiertage, um das Verbot der Beschäfti⸗ gung jugendlicher Arbeiter während der Nachtzeit und um die Gewährung einer ununterbrochenen arbeitsfreien Zeit von elf Stunden.
Die Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 brachte neben der Ein⸗ führung des Achtstundentages zwar auch Vorschriften über die Regelung der Pausen sowie die Vorschrift über die Ge⸗ währung einer ununterbrochenen arbeitsfreien Zeit von mindestens elf Stunden, dagegen keine Einschränkung der Nachtarbeit für jugendliche Angestellte.
Durch das Uebereinandergreifen der Arbeitszeitverord⸗ nungen und der Gewerbeordnung war der Jugendlichenschutz sehr unübersichtlich geworden. Der in den Arbeitszeitverord⸗ nungen vorgesehene allgemeine Schutz ging zum Teil weiter als der in der Gewerbeordnung vorgesehene besondere Schutz der Jugendlichen. Einzelne Vorschriften dieses besonderen Schutzes, z. B. die Vorschriften über die Pausen der Jugend⸗ lichen, setzen das Vorhandensein einer längeren als der acht⸗ stündigen Arbeitszeit voraus und sind daher überholt. Auch die getrennte Regelung des Kinderschutzes teils in der Ge⸗ werbeordnung, teils im Kinderschutzgesetz hat sich als wenig glücklich erwiesen. Wenn auch die Arbeitszeitordnung in der Fassung der Verordnung vom 26. Juli 1934 eine Zusammen⸗ fassung der Bestimmungen der Arbeitszeitverordnungen und der Vorschriften der Gewerbeordnung über den Schutz der Arbeiterinnen und Jugendlichen gebracht hat, so war es doch nicht möglich, lediglich durch eine Neufassung ohne Gesetzes⸗ änderungen ein übersichtliches und einheitliches Arbeitsschutz= recht für die jugendlichen Arbeiter zu schaffen. Auch mußten die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes neben der Arbeits⸗ zeitordnung aufrechterhalten werden. Eine zusammenfassende und übersichtliche Neuregelung des Schutzes der Jugendlichen, einschließlich der jugendlichen Angestellten, und der Kinder erscheint daher geboten.
Aber auch in materieller Hinsicht bedarf der Arbeitsschutz der Jugendlichen dringend der Verbesserung. Der Staat hat die Pflicht, allen berufstätigen Jugendlichen einen Arbeits⸗ schutz zuteil werden zu lassen, der ihrer organischen Ent⸗ wicklung gerecht wird und den Jugendlichen die Möglichkeit
ewährk, sich zu körperlich gesunden sowie beruflich und taatspolitisch zur höchsten Leistung befähigten Volksgenossen auszubilden.
2. Geltungsbereich.
Der im Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen vorgesehene Geltungsbereich ist nicht mehr, wie die besonderen Schutzvorschriften des Titels VII der Gewerbeordnung, auf Betriebe von einer bestimmten Größe oder Art beschränkt, sondern erstreckt sich unter Loslösung von dem Betriebsbegriff ganz allgemein auf die Beschäftigung der Kinder und Jugendlichen in einem Lehr- oder Arbeitsver⸗ hältnis und mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeits⸗ leistung in einem Lehr- oder Arbeitsverhältnis ähnlich sind; so wird z. B. auch die Beschäftigung als Volontär als Be⸗
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