1938 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 May 1938 18:00:01 GMT) scan diff

reichs und Staatdanzeiger nr. 108 vom 11. Mat 19338. S. 2.

.

mir

J. September 1934, wird mit Zustimmung des Reichswirt= schaftsministers angeordnet: z .

Einzylindrige Handpumpen aller Art, wie kurze Saug⸗ pumpen, Gartenspritzpumpen, Ständerpumpen mit oder ohne Arbeitszylinder aus Eisen und Stahl jeder Art dürfen für den Inlandsbedarf nur in den Abmessungen nach DIN 5436 her⸗ gestellt werden. 52

Ersatzteile für Pumpen der in 51 genannten Art, deren Abmessungen der OiN 5436 nicht entsprechen, dürfen für den Inlandsbedarf bis zum 31. 12. 1940 hergestellt und geliefert werden. 3

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Ueber⸗ wachungsstelle auf schristlichen Antra Ausnahmen zulassen. Die Anträge sind über die zuständige Wirtschafts⸗- oder Fach⸗ gruppe bzw. den zuständigen Reichsinnungsverband der Ueber⸗ wachungsstelle einzureichen. :

Zuwiderhandlungen een, diese Anordnu 3 3 10, 12 bis 15 der Verordnung über den estraft.

werden nach

85. Die Anordnung tritt am 15. Juni 1938 in Kraft.

Berlin, den 11. Mai 1938.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Anordnung 42

betr.

von Zinn und Cadmium für Verzinkungsbäder Y). Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in der Faffung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von lberwachungsstellen vom 4. September 1934 Deutscher Reichsanz. u. Preuß. e rn, Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Abschnitt 1. Aberzüge aus Zink und Zinklegierungen. 81.

Gegenstand und Geltungsbereich der Ber⸗

wendungsverbote.

Uberzüge aus Zink oder Zinklegierungen, die als Ver⸗ bundschichten durch Eintauchen des zu verzinkenden Erzeug⸗ nisses in ein Zinkbad oder durch Aufspritzen hergestellt wer⸗ den, dürfen auf die nachstehend unter den 6 A, B und C dieses Paragraphen aufgeführten Erzeugnisse oder deren Teile nicht mehr aufgebracht werden. Dieses Verbot umfaßt in jedem Falle auch die vollständige und teilweise Erneuerung von Uberzügen aus Zink oder Zinklegierungen.

Entgegenstehende Vereinbarungen, Liefer⸗ und Leistungs⸗ bedingungen werden insoweit unwirksam.

Aufträge auf Herstellung von UÜberzügen, die von den

Verboten dieses Paragraphen betroffen sind, dürfen nach dem Wirksamwerden der Verbote nicht mehr erteilt werden.

Soweit die Herstellung von Uberzügen aus Zink oder Zinklegierungen im Auftrage eines Dritten erfolgen soll, gelten die Verbote dieses Paragraphen für den Hersteller so⸗ weit, wie der verbotene Zweck für ihn erkennbar ist oder bei ausreichender Sorgfalt von ihm erkannt werden müßte.

Die unter A, B und C aufgeführten Verwendungsver⸗ bote find nach den Hersteller⸗ und Verbraucher

bereich dieser Gruppen. Sie gelten auch für . Hersteller und Berbraucher, die der als zuständig bezeichneten Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirsschaft nicht angehören.

A. Alle Wirtschaftsgruppen. Reichsstand des Deutschen Handwerks. 1. Leitungen einschließlich der Berbindungsstücke für a) Gase und Druckluft, p) 26 Süßwasser (Trink⸗ und Brauchwasser), so⸗ we

aa) die Leitungsrohre eine Nennweite von mehr

als 32 mm haben und bb) die Leitungen dazu bestimmt sind, entweder in die Erde verlegt zu werden oder ö als Verbindun n , . mit dem ö zu dienen oder in Gebäuden aller Art eingebaut . werden; ausgenommen ist der Einbau in Wohnräume sowie in Mauerwerk unter Putz, 3 Klosettanlagen, . d) Abwässer, 43 e Warmwasserversorgung mit Wasseraufbereitung, Wasserheizungen, g Be⸗ und Entlüftungs einrichtungen. ö. 2. Dunstrohre, Entlüftungshauben, Schornsteinaufsätze. 3. Laufstege, mit Ausnahme der Etũtzen und Träger. 4. Verschalungen, Verkleidungen und Eindeckungen von 8, le. nn aheliche Czheügeiss für Drähte, Bänder, Gewebe und iche Erzeugnisse . und Wärmeisolie rungen 9 für armiertes 8. .

6. Boiler; ausgenommen sind die Erzeugnisse in der Aus⸗

ührung na 16

DIN 4801 - 4804. hälter für

a) 2 Oele, Fette, Farben und Lade aller ;

* b) e doe und Sirupe aller Art, wie z. B. Rüben⸗ ken Apfelkraut, Rübenkraut,

8. . ö Trave rsen geruse . Freiluft⸗ n. Wir wergban.

ir 18 w x r aftsgruppe Che che 8 vt * . 8 f ruppe Ei fen .

9gndu st re. waren in du st rie. ; . ? . ,

243 * 25

arenverkehr

der Uberwachu le für unedle Metalle vom 3. Mai 1938, 1

pen geglie⸗ dert und beschränken fich auf den fachlichen Zuständigkeits⸗

u n d lech

Birtschaftsgruppe Maschinen bau.

Wirt schaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige. k Stahl⸗ und Eisen bau. Wirt schaftsgruppe Steine und Erden.

1. Rutschen aller Art. w

2. Laschen und Bolzen bei Stahlgliederbändern.

3. Becherwerkseimer. ö

4. Siebbleche. .

5. Schwellenschrauben, Klemmplatten.

O. Wirtschaftsgruppe Cisen, Stahl und Blechwarenindustrie. Wirtschaftsgruppe , und verwandte Industrie⸗

Wirtschafts gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Reichsstand des Deutschen Handwerks. 1. Wringerstützen sowie Scharniere, Bottichgriffe, füße

und reifen bei Wring und Waschmaschinen. Zulässig

sind bei Waschmaschinen bis 120 Liter 3, über 120 Liter

4 verzinkte Reifen.

Fu ßabtreter, Fußkratzeisen.

Folgende Geräte für feste Brennstoffe: Schaufeln,

Eimer, Behälter, Füller, Kohlensparer, Aschesiebe.

Kehrichtschaufeln. . .

Ofenvorsetzer, wie z. B. Ofenbleche, Bodenbleche; Ofen⸗

schirme, Ofenrohre. ;

e re gen löje

Mäntel elöfen.

Ringe für hölzerne Jauchefässer.

Wassereimer, Waschwannen, Spülwannen, Bade⸗

wannen, Waschzober, Maschinentöpfe, Waschkessel,

Ringtöpfe, Randtessel, Futtertessel, Kartoffeldämpfer,

Einkochtessel, Streuwannen, Fruchtwannen, .

wir 3 . vu ppe Keram iche In du st e-

ge, mr eam.

Ausgenommen sind die nach DIN 6100. = 10. Bügel für Konserven⸗ und Einkochgläser. 11. Maurerschapfen. 5 2. ; nebergangsfrist. . Für die Durchführung der Verbote gemäß d 1 dieser An⸗ ordnung wird eine Uebergangsfrist von einem Monat seit dem Inkrafttreten der Anordnung gewährt. .

Aro schnitt II. Zusätze von Zinn, Cadmium und deren Legierungen für Berzinkungsbäder. 83.

Gegenstand und Geltungsbereich der Verwendungsverbote.

Zinn, Cadmium und deren Legierungen dürsen als Zu⸗

stze zu Verzinkungsbädern nicht mehr verwendet werden.

11 2 3 5 4. ö

nevergangs frißt. ö ür die Durchführung der Verbote gemäß s 3 dieser An. 6 wird eine Uebergangsfrist von einem Monat seit dem Inkrafttreten der Anordnung gewährt. Ausgenommen ist das Verwendungsverbot für * und Zinnlegierungen, das ohne Uebergangsfrist in Kraft tritt.

Ab schnitt III.

Allgemeines. 88. ; Ausnahmen für Auslandsaufträge.

Die Vorschriften des 3 1 dieser Anordnung gelten nicht für die Aufbringung von Ueberzügen auf Erzeugnisse, die nachweislich zur Ausführung von Auslands auftragen be⸗

czeugnisse in der Ausführung

stimmt sinde

Zinn, Cadmium und deren Legierungen dürfen als Zu⸗ sätze zu Verzinkungsbädern soweit verwendet werden, wie sie nachweislich zur Ausf wendig und unentbehrlich sin

K va, Weitere Ausnahmen. ö

Wenn zwingende technische Gründe für die Aufbringung von e , aus Zink oder Zinklegierungen auf die von den Verboten dieser Anordnung betroffenen zeugnisse oder ür den Zusatz von Zinn oder Cadmium zu Verzinkungs⸗

dern vorliegen, kann eine Ausnahmegenehmigun auf dem nach 5] vorgeschriebenen Wege bei der Ueberwas für unedle Metalle beantragt werden.

. 8 7. Anfragen und Anträge auf Aus nahme⸗ genehmigung. Anfragen über die Vorschristen dieser Anordnung oder

die Uberwachungsstelle für unedle Metalle, w . 1. seiner Zugehörigkeit oder 5 Be⸗ ziehung zur Gliederung der ewerblichen Wirtschaft am nächsten ftehende Gruppe (Wi ftsgruppe, e . oder

chuntergruppe, Handwerks bzw. Gewer kammer oder —— im Reichsstand des Deutschen Handwerks) zu richten.

Anträge auf Ausnahmegenehmigung gema 5 8 dieser Anordnung sind ausschließlich airf dem Wege über die nach Absatz 1 dieses Paragraphen a an die kberwachungsstelle für unedle chen. Soll die Herstellung der Ueberzüge im A

ö enthalten.

Vor Erteilun

Betrifft nicht das Land Dfterreich. ö

.

2 von Auslandsaufträgen not⸗

i der darin verwenbeten Begriffe sind nicht an die Bedeutung der darin z. 6 K

Verbrauchsregelung für unedle Metalle,

6 35 5 8. ; ; Beziehung zu anderen Borschriften über die Bewirtschaftung unedler Metalle. . Durch die Vorschriften dieser Anordnung werden die son⸗ stigen Vorschriften über die Bewirtschaftung unedler Metalle, insbesondere über Bedarfsbescheinigungen fuͤr unedle Metalle, erkehr mit unedlen wie Ein⸗ und Verkauf von unedlen Metallen, nicht

Metallen ie auf Grund der sonstigen Vorschriften erforder⸗

berührt.

lichen Bescheinigungen oder , müssen gegebenen⸗

h s besonders beantragt werden. nso wird die nach dieser nordnung erforderliche * einer Ausnahme nicht durch die Erteilung einer Bescheinigung oder Genehmigung auf Grund sonstiger Vorschriften ersetzt oder erübrigt.

Abichnitt IV. Schlußbestimmungen. 89. 2 Strafbestimmungen. ; widerhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den * 10, 18 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. . ; 32

Inkrafttreten der Anordnung.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im . n Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft S Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung wird in der Anordnung 26 vom 24. April 1935, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, Zinn und Queck⸗= silber, (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Stagtsanz. Nr. 101 bom 2. Mai 1935 aus 8 12 Teilabschnitt B der Unterab⸗

schwingen, Tränkeimer, r. chöpfer und Mülleimer.

ugsstelle

schnitt 1 Ziffer 1 gestrichen. ichsbeauftragte für unẽdle Metalle. Stin mer. f

Vetannimachung Kb S834 der berwachungsstelle für nnedle Metalle vom 10. Mai 1938, betr. Kurspreise für nuedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der , n. 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. uli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, ( Deutscher Reichsanzeiger Nr. 71 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in den Bekanntmachungen Kb 55 vom 5. Mai 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1938) und KP 532 vom 6. Mai 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1065 vom 7. Mai 1938) festgesetzten Kurs preise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Kupfer (Rlassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A).. RM 54, 75 bis 57,25

Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 18) . Rotgußlegierungen (Klasse IX B).. RM 53,15 bis 56,25 = ierungen (Klasßse R C9 , 7 , 80. Nensilberlegierungen (Klasse X D) V bl.25 9. 53, 75

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 10. Mai 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Bekanntmachung. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat: A. folgenden Unternehmungen unter Anerkennung als kleinerer Verein die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt:

1. durch Berfügung vom 29. Jannar 1938: der Pensionskasse Berolina in Berlin,

2. ei, , , . vom 31. Januar 1938: = der Bersorgungskasse der Angestellten der Münchener Rückversicherungs⸗Gesellschaft in München,

3. durch Verfügung vom 16. Februar 1938. der Sterbekasse ,, 3 a. G. in Iburg,

4. durch Verfügung vom 11. März ; der e en n , der Firma Dr. August Oetker V. V. a. G. 9 3 ; nnen .

dur erfügung vom 4.

der , . S⸗Kasse der Schlesischen Dampfer⸗Com⸗ pagnie⸗ Berliner Vloyd, Akt. Ges. Versicherungsverein

a. G. in Hambur ; . 1 21. Dezember 1937 / 8. April 1938: der Altersversorgungskasse der Stiftungsbetriebe der Wilhelm⸗Gustloff Stfftung, B. V. a. G. in Weimar. B. folgende Aenderungen des me, , . und BVe⸗ . änderungen gemäß S5 13, 14 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Verficherungsunternehmungen und usparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl 1 S- gl 5), in der 86 ung des Gesetzes vom 5. März 193 (Reichsgesetzbl. I S. 269), ec ,, . durch Berfügung vom 27. ober 7:

. der i ,, ö e n. 3. e, . Versicherungsverein au genseitigkeit in Berlin ,, Versicherungs bestandes der St. Josefs⸗ Kranken- und Sterbekasse in Mainz, ö!

2. durch br , ., 5. November 1937: e, der Deutschen Versorgungskasse 4. G. von 1869 in

Hamburg die Uebernahme des · Ver icherungsbestandes der Begräbniskasse „Hoffnung“ für Personen beiderlei Ge s auf . in Offe a. M.,

Sg. durch Verfügung vom 4. Ja ; ölni . n ae ge a r . in in die Aufnahme uto⸗

4. d der x bDPauer⸗ mr, n,, in Berlin die Ue 8 Ve der , ,, der Tapezierer und Ange ger anderer Berufe Deutschlands in Hamburg,

8 e eigene wen, nn, anner i.

.

der Deutschen Beamten -Krankenversicherung ensiche⸗ 2 e,, auf Gegenseitigkeit in rr er Rhein

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 11. Mai 1938. S. 3.

durch Verfügung vom 21. Ja der Feuerversicherungs⸗Gesellschaft Rheinland Aæ⸗G. in

die Uebernahme des Verficherungsbestandes des Unter⸗ stützungsvereins der Remscheider Lehrerschaft e. V. in Remscheid,

durch Verfügung vom 20. Januar 1938:

der Berlinischen Spiegelglas⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ sellschaft in Berlin die Aufnahme des Betriebs der utomatenversicherung, uar 1938:

Neuß die Aufnahme des Betriebs der Filmausfallver⸗ sicherung,

durch Verfügung vom 31. Januar 1938:

durch Verfügung vom 11.

durch Verfügung vom 15.

der Deutscher Bauerndienst Tierversicherungs⸗Gesell⸗ elt auf Gegenseitigkeit in Berlin die Uebernahme s Versicherungsbestandes der Kasseler Schlachtvieh⸗ Versicherung, Verein auf Gegenseitigkeit in Kassel, Februar 1938: der Schwanefeld schen Sterbekasse von 19221 Bersiche⸗ rungsverein auf Gegenseitigkeit in Berlin die Ueber⸗ nahme des Versicherungsbestandes der Verficherungs⸗ Sterbekasse „Selbsthilfe“ in Offenbach (Main), ebruar 1938: der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt in Leipzig die Aufnahme des Betriebs der Rauchwaren⸗Einheits⸗ versicherung für Konservierungs⸗ und Reparaturware der Firma Th. Hugo Sperling in Leipzig,

durch Verfügung vom 18. Februar 1938:

der Deutschen Versorgungskasse a. G. von 1869 in Hamburg die Uebernahme des Sterbegeldversicherungs⸗ bestandes der Deutschen Krankenkasse von 1869 in Hamburg,

die Uebernahme des Krankenversicherungshestandes des Nürnberger Kranken⸗ und Lebensversicheru

; ö ngs⸗ vereins a. G. in Nürnberg,

durch Verfügung vom 25. Februar 1938:

13.

der „Albingia“ Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Unfallver⸗ sicherung mit kleinen Summen,

durch Verfügung vom 26. Februar 1938:

der Krankenhilfe Thüringer Landwirte a. G. in Weimar die Erweiterung des Geschäftsgebiets, so daß dieses jetzt den örtlichen Bereich des Gaues Thüringen, elf angrenzende preußische Kreise, die eingeschlossene Kreisherrs chmalkalden, fünf angrenzende ächsische Amtshauptmannschaften und das bayerische

ezirksamt Coburg umfaßt,

durch Verfügung vom 28. Februar 1938:

der Nova, Versicherungsanstalt a. G. für Handwerk, Handel und Gewerbe in Hamburg die Uebernahme des

Bersicherungsbestandes des Krankenunterstützungs⸗

vereins B. a. G. selbständiger Schuhmachermeister Berlin⸗Charlottenburg, *. U z 7 .

durch Verfügung vom 1. März 1938:

dem Deutscher Ring Krankenversicherung Verein auf

Gegenseitigkeit in Hamburg die Uebernahme des Ber⸗

sicherungshestandes der Krankenzuschußkasse und Be⸗

räbnishilfe des Thüringer Gemeinschaftsbundes in d Blankenburg, ;

durch Verfügung vom 4. März 1938: ;

der Deutscher Bauerndienst Tierversicherungs⸗Gesell⸗ schaft auf Gegenseitigkeit in Berlin die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Fränkischen Viehverfiche⸗ rung (V. a. G) in Bamberg,

durch Verfügung vom 8 März 1938:

a) der Allgemeinen Versicherungs⸗Gesellschaft für See⸗,Fluß⸗ und Landtransport in Dresden⸗Berlin, der Transatlantischen Güterversicherungs⸗Gesell⸗ er , , gd.

ischen Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in

Dresden Berlin, ; .

die Aufnahme des Betriebs der Rauchwaren⸗Ein⸗

heitsversicherung für Konservierungs⸗ und Re⸗ raturware,—

b) der Pay⸗Krankenkasse katholischer Priester Deutsch⸗ lands, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Köln die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Unterstützungskasse des Priestervereins der

Erzdiözese Breslau sowie benachbarter Gebiete und

der Wirtschaftlichen Vereinigung „Fraternitas“ e. G. m. b. H. in Breslau,

durch Verfügung vom 16. März 1938:

26.

der Zentral⸗Krauken⸗ und Begräbniskasse der Buch⸗ binder und verwandten Geschäftszweige in Leipzig die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Leip-

Ker Krankengeld⸗ und Sterbekasse (Ursprung 1868)

a. G. in Leipzig, durch Verfügung vom 18. März 19383 der Berlinischen Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt in Berlin

die Aufnahme des Betriebs der Wasserleitungsschäden⸗

Bersichexung,

durch Verfügung vom 20. März 1938:

der . Assurance Company Limited in London den Betrieb der verbundenen Feuer⸗, Einbruchdiebstahl⸗

und Wasserleitungsschäden- Verficherung von Hausrat

im Gebiete des Deutschen Reichs,

durch Verfügung vom 5. April igss: der Eos und Excelsior Deutsche Volks⸗ und Lebensver⸗

lsicherungs⸗Aktiengesellschaft in Düsseldorf die Ueber⸗

nahme des Verfi

23.

es rungsbestandes des B. L. V. Be⸗

ne,. und Lebensversicherungs⸗Vereins a. G. in erlin,

durch Verfügung vom 9. April 1938: a) der Transatlantischen Güterversicherungs⸗Gesell⸗

ie, 1 gn ; ö

b) der Sächsischen Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Dresden⸗ Berlin, .

c der Allgemeinen Versicherungs⸗Gesellschaft für

See⸗ Fluß und Landtransport in Dresden⸗ Berlin, d) der SHandel und Industrie in Köln, e) der Württembergischen Transport-⸗Versicherungs⸗

J . . 6. ö. , , , .

Gin, dunch Verfligung vom 11. April 193866 der National Allgemeine Versicherungs⸗Altlen⸗ . , n,. kehr ö * n.

der Dank an de

Die gaben gestellt. R atria ,, für

ö illschweigende Er,

24. durch Verfügung vom 13. April 1938: a) der „Securitas“ Bremer Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft in Bremen, b) 8 e, Feuerversicherungs⸗Gesellschaft in reslau die Aufnahme des Betriebs der Ausstellungsver⸗ sicherung. Berlin, den 9. Mai 1938.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Dr. Widmann.

Preußen.

Die Forstmeisterstelle Montabaur im Landforstmeister⸗ bezirk Wiesbaden ist zum 1. August 1938 zu besetzen. Bewer⸗ bungsfrist: 15. Juni 1938.

Ser fügung. Auf Grund §1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗

munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I, S. 29

in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1, S. 479 und der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (56S. S. 207) werden: .

a) die Grundschuld in Höhe von 28 000 RM, eingetragen

in Abt. II, Nr. 11 des Grundbuchs von Berlin⸗Lichter⸗

6 Bd. 17 BI. 500 und Bd. 159 Bl. 4478 A Grund⸗ tück: Langestraße 5sß, Ecke Heimkehlenstr. 1, 3, 5 und Verlängerte Wilhelmstraße (Gichterf el de⸗Ost) für das aufgelöste Logenheim U. O. B. B. e. V. in Berlin;

b) die Sicherungshypothek in Höhe von 45 000 GM, ein⸗ getragen in Abt. III, Nr. 9 des Grundbuchs der Stadt Charlottenburg Bd. 17 Bl. 1006 Grundstück: Kleiststr. 19112 für den Bankier Albert Helfft in Berlin, alleinigen Inhaber der Firma Helfft u. Friedländer; .

C pp. 3 mit den Forderungen, zu deren Sicherung sie bestellt waren, ugunsten des Preußischen Staates eingezogen, da sie .

derung der als volks⸗ und fer fee g enen. trebungen des „Unabhängigen Ordens Bne Briß“ gebraucht oder bestimmt waren.

Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. 5. 1933 RGBl. I, S. 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 21. April 1938.

Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. J. V.: Dr. Be st.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Jrische Gesandte Charles Be wle hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit find Mitteilungen an die Gesandtschaft mittels unpersönlicher Schreiben zu richten.

VWertehrstwefen. Wichtig für Kraftfahrer: Keine Zollpafsterscheine mehr an der bisherigen deutsch⸗österreichischen Grenze. . Seit dem 1. Mai 1938 wurde der Kraftwagenverkehr über die . , , Grenze nur noch in der Rich⸗ tung nach Desterreich zollamtlich behandelt. Bont 156. Mai ab fällt die Zollüberwachung auch in dieser Richtung fort: es gibt also hinfort keine Zollpassierscheingrenze mehr zwischen dem Alt⸗ reich und dem Lande Oesterreich. .

Bom 15. Mai ab wird die rer , der mit Zoll⸗ passierschein oder Zollpassierscheinheft in das Großdeutsche Reich einreisenden Kraftfahrzeuge und. Wasserfahrzeuge ausschließlich an der Grenze gegen das politische Ausland vorgenommen. An dieser Grenze werden auch die Kraftfahrzeug⸗Bormerkscheine der . und die Zollpassierscheine der Intergarant⸗A⸗G. ausgegeben.

Die Reichsfinanzverwaltung hat entsprechende Verein⸗ barungen mit den Zollbürgen, insbesondere mit dem Deutschen Automobil⸗-Club getroffen. Vom 15. Mai ab werden außer den Zollpassierscheinen der Intergarant⸗A⸗G. nur noch Zollpassier⸗ scheine des Deutschen Automobil⸗Clubs, nicht mehr anderer Clubs, ausgegeben. Die vor dem 15. Mai ausgestellten, noch nicht abge⸗ laufenen Zollpassierscheine, Zollpassierscheinhefte, Kraftfahrzeug⸗ Vormerkscheine und Einfuhrzoll⸗Vormerkscheine haben von diesem Zeitpunkt ab Gültigkeit für das gesamte Reichsgebiet.

Die Neuregelung bedeutet nur eine Lockerung der Zollgrenze 6 dem Altreich und Oesterreich. Sie bedeutet noch nicht, der Kraftfahrer diese Zollgrenze ohne anzuhalten durchfahren darf. Die Zollgrenze muß vielmehr bis auf weiteres noch be⸗ 4 bleiben, vor allem für die Zwecke der zollamtlichen Ab⸗ e ng von im Kraft⸗ oder Wasserfahrzeug mitgeführten aren.

Sremdenverkehr im März und im Winter⸗ halbjahr 1937/58.

Im März 1938 wurden in 916 ö. Fremden verkehrs⸗ orten des Deutschen Reiches (ausschließlich Oesterreich) 1,56 Mill. Fremdenmeldungen und 459 Mill. Fremdenübernachtungen gezählt, darunter 19 762 Meldungen und 337 028 Uebernach⸗ kungen von Auslandsfremden. Im Vergleich mit dem März 1937 hat der gesamte Fremdenverkehr etwas zugenommen (4 G52 der Meldungen und 4 4 * der Uebernachtungen) und der Fremdenverkehr aus dem Ausland etwas abgenommen je 23). Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Vergleichszahlen vom Vorjahr infolge der Osterfeiertage im März einen besonders hohen Stand aufweisen.

Im Winterhalbjahr 1937138 (1. Oktober bis 31. März) er⸗ gaben sich in den gleichen A6 Berichtsorten insgesamt 8, 16 Mill. Fremdenmeldungen und 23,60 Mill. Fremdenübernachtungen oder 9 * und 1035 mehr als im Winterhalbjahr 1936/37. Gleichzeiti hat sich die Zahl der Meldungen von Auslandsfremden um 2 * auf 496 812 erhöht und die Zahl ihrer Uebernachtungen um 2 * auf 1556 Mill. 2 Die Gesamtzahl der Fremdenübernach⸗ tungen ist im Berichtshalbjahr in den Großstadten und in den Bädern und Kurorten ge maßi, um je 9 * auf 9.6 Mill. oder 41 X der Gefamtzahl gestiegen. ie Uebernachtungen der Aus⸗ landsfremden haben in den Großstädten um 3 * auf 1,311 Mill. zugenommen, in den Bädern und Kurorten dagegen um 14 * auf 333 529 abgenommen. Diese Abnahme erklärt sich unter anderem mit dem außerordentlich milden Winter 1937138 und dem dadurch vom Dezember 1937 bis März 1938 e ee, der gleichen Vorjahrszeit verursachten Rückgang der Uebernachtungen der Auslandsfremden in den 225 Wintersportplätzen des Deutschen Reiches (außer Oesterreich um 143 auf 183 79. Im ganzen wurden in den 225 Wintersportplätzen vom Dezember 1937 bis März 1938 426 Mill. Fremdenübernachtungen gezählt oder 6 X mehr als in der gleichen Vorjahrszeit.

Verlängerung der Fachbuchausstellung im Neichsposftmuseum bis 15. Mai.

Die Fachbuchausstellung der Deutschen Reichspost im Reichs⸗ postmuseum hat seit ihrer Eröffnung am 27. April sich eines sehr regen Besuchs erfrent. Sie bleibt noch bis Sonntag, den 15. Mai, geöffnet. Damit wird vielen Interessenten weiter Gelegenheit um Besuch der , geboten, die in einer Auswahl das

chschrifttum aller Dienstzweige und Aufgabengebiete der Deut⸗ schen Reichspost zurückreichend bis in das 17. Jahrhundert zeigt. Die . ist werktags von 10 bis 19 Uhr und am Sonntag von 19 bis 15 Uhr geöffnet. ;

Keanst nund Wissen f chaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Donnerstag, den 12. Mai. Staatsoper: Uraufführung. Schneider Wibbel. . Leitung: Schüler. . 20 Uhr Schauspielhaus: Frau Warrens Gewerbe. Von Bernhard Shaw. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Saus: Der tolle Tag (Figaros Hoch⸗ zeit). Komödie von Beaumarchais. Beginn: 20 Uhr.

Mufikal.

Hand este in.

Attgemeiner Deutscher Bantiertag 1938.

über nachzudenken, ob nicht auch seine Finanzierungsmethode die

Der Allgemeine Deutsche Bankiertag wurde gestern in der Berliner Kroll⸗Oper vor über 1000 Teilnehmern von S

riedrich Reinhart, dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Privates

nkgewerbe, eröffnet. In seiner Ausprache, an deren Eingang

m Führer und das Gelöbnis unverbrüchlicher

Treue und Gefol“ . stand, stellte Staatsrat Reinhart in einem

großangelegten Rückblick auf die Zeit vor dem Umbruch den tief⸗

ehenden Ünterschied zwischen der damals herrschenden Wirt⸗

r fsasn n und unserem heutigen Denken heraus.

Sodann sprach wan, . Dr. Schacht, der einlei⸗ tend an seine Worte auf dem Bankiertage in Köln 1923 erinnerte, die er damals in schröffem Gegensatz zu den Politikern jener it ausgesprochen habe: „Die Hoffnung auf ausländische Hilfe ein Altiwum, das ich nicht mit einer einzigen Mark in meine silanz einstellen möcht Göprozentig bei uns zu Buche ste r ahren könne er feststellen, daß sein maliger Bilanzierungsgrundsatz der richtige . Durch ie Machtübernahme lf Hitlers sei auch die Wirtschaftsgesin⸗ mn. des deutschen Bankwesens erneuert worden. Die national⸗ ozialistische Ein e een, h eschehen . ung nicht nach dem meinung beha

*. Heute nach 10

ndelt, bei dem das deutsche Volk v

it vor Augen geführt und dadurch i ĩ 12 bzw. Mithilfe erreicht. * . . * , a acht. so seren ganzer ausgebaut. Sein ener P erade das Gegenteil zur klassischen Thegri 3 fen, aber er ich . 2 e . roßen K unsere Bedürfnisfe umgestellt. Seine Kritiker begännen auch schan

Dagegen ist das Vertrauen in die e 2 Kraft ein Aktivum, 1 ö. a⸗

. e neue und größere Auf⸗ . 3 das 2 ; Deflationsrezept der herrschenden Lehr⸗ ungert wäre, . er habe den Auslandsgläubigern 3 eigene Verantwort⸗ li mehr oder minder Die m ursjuweisen = Pan“ sei des Jahres joa iu relatin kurzer He. , .

6. wieder in jeder 8 so sei das

, s vielmehr der Gesundung darch

Wir lschaftsansschminmg zu danken, der mit den Machtübernahme

esen sei und bleibe. Er sei durchaus kein Gegner

einzig richtige Wirtschaftstheorien

theoretischer UÜeberlegungen, denn manche eorie stellten Wahrheiten von zeitloser Bedeutung dar, Gerade die seit 11 Jahren andauernde Entwertung der französischen Währung beweise, daß der Kern jeder Geldtheorie, daß eine Geldschöpfung ohne Tauschgütervermehrung zur Geldentwertung führen müsse, richtig sei. Falsch werde aber die Geldtheorie in all den Schluß⸗ folgerungen, die sich auf die Ausgleichstendenzen im freien Spiel der . stützen, denn dieses gehöre der Vergangenheit an. „Unsere Zeit unter staatlicher Wirtschaftslenkung und des⸗ halb i jede Theorie, die eine andere Grundlage hat, unwei⸗ gerlich in die Irre.“ 1

n .

ftens der, Kostenaufwand

nn wir heute vom Wirt⸗ übergingen, so

Weg Das

ie dentschen Wirtschafts⸗

Der e.