6 . 36 1 * ,,, , , , n, , . .
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vteichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 14. Mai 1938. S. 2.
Er wies dabei auf die Belastung hin, die die Zuckerfabriken für Zwecke des Gemeinwohles getragen hätten, sowie auch 23 wie stark ihre flüssigen Mittel durch die Investitionen fur Trock⸗ nungsanlagen und besonders durch die Tha sung einer Zucker⸗ reserve von 20 35 ihres Zuckergrunderzeugungsrechtes an Vor⸗ ratszucker beansprucht seien. Er gab der Meinung Ausdruck, daß an den Abbau der Belastung der deutschen Zuckerxindustrie heran⸗ gegangen werden müsse, um deren finanzielle Leistungsfähigkeit im Interesse der rübenbauenden Landwirtschaft zu erhalten. Bei einer normalen Rübenernte im kommenden Herbst werde eine erhebliche Zuckerübererzeugung eintreten, und es sei dann not⸗ wendig, den Zuckerverbrauch erheblich zu steigern. Das Optimale des Rübenanbaues müsse den Böden vorbehalten werden, die einen nachweislich sicheren Rübenertrag bringen, und es müsse dringend davor gewarnt werden, darlber hinaus für andere Früchte geeigneteren Boden zum Rübenanbau zu benutzen.
Alle Schwierigkeiten in der Beschaffung der zur Zucker⸗ und Zuckerfutterherstellung benötigten Hilfsstoffe seien in steter Zu⸗
sammenarbeit der Wirtschaftsgruppe mit den Behörden, Ueber⸗ wachungsstellen und der Hauptvereinigung der deutschen Zucker⸗ wirtschafts⸗-Vertretung bewältigt, so daß die , ,, dieser Richtung hin ohne Besorgnisse an die übenverarbeitung im kommenden Herbst herangehen könnten. Lediglich die aus- reichende Bersorgung der mitteldeutschen Zuckerfabriken mit Braunkohle sei ö nicht völlig gesichert. Nach dieser Richtung hin schwebten zur Zeit noch Verhandlungen. Die Ziele des Vier⸗ jahresplanes bestimmten für die nächsten Jahre auch weiter den Weg und die Aufgaben der Zuckerindustrie im Rahmen der deut⸗ schen Volkswirtschaft. ⸗ ö.
Zu dem Jahresbericht der , und des In⸗ stituts für Zuckerindustrie wurde auf e,, nicht das Wort gewünscht, so daß Ministerialrat Brätsch, Berlin, über „Baukostenbewilligung und ,, , im Fabrik⸗ und Wohnungsbau“ sowie der Forschungsreisende a x Grühl, Potsdam, über „Entscheidungskampf im Mittelmeer,
die Schicksalsstunde Europas“ referieren konnte.
— — — —
Deutsche Chemie vor dem Weltforum.
Die deutsche Beteiligung am X. Internationalen Che mietongreß in Rom (i5. bis 21. Mai 1938).
Zum zehnten Male versammeln sich in diesen Tagen die Che⸗ miker aus aller Herren Länder zu einem Weltkongreß. Vor vier Jahren war Madrid, die umkämpfte Hauptstadt der pyrenäischen Halbinsel, der Ort ihres Treffens. Diesmal kommen sie auf italienischem Boden zusammen: Rom, die Stadt der Denkmäler einer großen Vergangenheit, die Metropole des mächtig aufstreben-⸗ den neuen Imperiums, empfängt die Männer des X. Internatio⸗ nalen Chemlkerkongresses zu ihren sechstägigen ung und Be⸗ ratungen. Viele von bihen aus 33 . ändern zu⸗ sammengekommenen Fachleuten der chemischen Wissenschaft und Technik sind aus Deutschland über die Alpen gefahren: rund der vierte Teil der fast 3000 Teilnehmer sind Deutsche und die deutsche Delegation ist damit außer den Teilnehmern des Gastlandes selbst die weitaus am stärksten vertretene.
Diese starke Teilnahme Deutschlands am Kongreß hat . guten Gründe. Für Italien, als von der Natur mit Rohstoffen nicht besonders begünstigtes Land, liegen die Probleme der Stoff⸗ wirtschaft in mancher Hinsicht ähnlich wie für Deutschland. Man ist jenseits der Alpen nicht minder stark auf den Einsatz chemischer Intelligenz und chemischen Könnens angewiesen wie im Reich. Deshalb verspricht diefe Fühlungnahme über wissenschaftliche Grundlagen für beide Teile von Nutzen zu werden.
Darüber hinaus ist aber der Rom⸗Kongreß zugleich ein inter⸗ nationales Forum und als solcher geeignet, die Leistungen der Völker der Erde auf dem chemischen Gebiet vor der gesamten Fach⸗ welt herauszustellen. Die deutschen Teilnehmer kommen denn auch nicht mit leeren Händen: sie haben dem Kongreß eine Reihe von Beiträgen vorzulegen, deren sie sich wahrlich nicht zu schämen brauchen. Beiträge, die als rein wissenschaftliche Forschungen von höchstem kulturellem Wert für die ganze Menschheit sind. Beiträge, die als technische Fortschritte und Erfolge den Machtbereich des Menschen über den Stoff erweitert und gesichert haben. Das Aus⸗ land wird diese Dinge in Rom sozusagen aus erster Hand entgegen⸗
nehmen und sich ein Bild von dem machen können, was das /
Deutschland des Dritten Reiches auf chemischem Gebiet ge⸗ leistet hat. ; Diese Leistungen sind außerordentlich vielfältig. Eine ganze Reihe fertiger technischer Entwicklungen, an denen Deutschland führend beteiligt war, gehören hierher. So die Synthęgse von Kraftfahrzeug Treibstoffen aus der Kohle, in der Deutschland füh⸗ rend in der Welt ist; so die künstliche Herstellung von Schmier⸗ ölen mit Fisher unbekannt guten Eigenschaften, die in Beutschland
geh 4. ist; so die zahlreichen neuen Kunststoffe, mit denen“! Deutfchland in
der Welt vorangeht, die führenden dèutschen Prä⸗ . zur Bekämpfung von Tropenkrankheiten. die deutschen ünstlichen Faserstoffe, die in Deutschland erschlossenen Möglich⸗ keiten zur Eiweis-Synthese und vieles andere mehr, worüber man in Rom sprechen wird.
; Auf rein wissenschaftlichem Gebiet wiederwm, wo die deutschen Chemiker schon immer die Führung innehatte, rücken sie mit nicht minder bedeutsamen Ergebnissen an. Höshst verwickelte Natur⸗ stoffe, wie die Reiz und Wirkstoffe des Tizr⸗ und Pflanzenreiches, sind von deutschen Chemikern ihrer Gehermnisse entkleidet worden, die Farbstoffe der Blüten und des Blutetz, die Hormone und Vita⸗ mine, die Schlangengifte, die die Erbay lagen tragenden Substanzen des Pflanzenreiches und andere äußezst verwickelt gebaute Körper sind in ihrem chemischen Aufban . deutschen Instituten weit⸗ gehend aufgeklärt worden. Nahrungs- und Genußmittel (Kaffee), Gerbstoffe, Fasermaterialien, Eiroeißstoffe der Pflanzen und viele andere Naturstoffe haben den tschen Chemikern als Forschungs⸗ objekte gedient. Neue verfeinerte Analysenmethoden sind aus deutschen Forschungsstätten hervorgegangen. Die Grundvorgänge der chemischen Umsetzungen und der physikalisch⸗chemischen Vor⸗ gänge haben deutschem Fotschergeist ein weites und erfolgreiches Feld der Betätigung geb9ten.
Über alle diese Dinge wird man in Rom vor den Chemikern aller Länder berichten, Und es ist kein Zweifel, daß aus diesen Berichten für die Fachleute des Auslandes das Ausmaß eines wissenschaftlichen und / technischen Fortschritts der deutschen Chemie erkennbar werden wird, der sich den Wirtschaftserfolgen des Dritten Reiches würdig zur Seite stellt.
Weltmeere, Weltmãchte und Welt⸗ wirtschaft. Vortragsabend der DWG.
Auf einem Vortragsabend der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin am Freitag, dem 13. Mai 1938, sprach Generalmajor a. D. Dr. Karl Haushofer, o. Professor an der Universität München, über „Weltmeere, Weltmächte und Weltwirtschaft“.
Er erinnerte daran, daß es eine seltsame Tatsache sei, daß der Kolonial⸗Organisator und Landsoldat Lord Kitchener schon im Jahre 19089 die Zusammenbruchsgefahr erkannte, die ein Zu⸗ sammenstoß zwischen Briten und Deutschen für das Beziehungs⸗ Geflecht von Weltmeeren, Weltmächten und Weltwirtschaft bringen müßte. Kitchener sah den Zustand vorher, aus dem heraus Europa und die Welt jetzt mühsam genug geführt werden müssen. Dazu ist das Dreieck Berlin⸗Rom⸗Tokio ganz gewiß ein guter Ansatz; und nach einem klugen Britenwort kann aus einer stabilen, vom gesunden Menschenverstand Chamberlain⸗-Halifax geleiteten Achse London⸗Paris zusammen mit der klar laufenden anderen Achse Berlin⸗Rom ein ganz guter Wagen werden, auch wenn das Pariser Rad zuweilen schlingert, wofern es nur nicht diebel— los wird.
Auf die Dauer gibt es nach viertausendjährigen Erfahrungen der Kultur, Macht und Wirtschaft keine Weltmachtstellung, die nicht vollen, unhemmbaren Zutritt zu den Weltmeeren und einen ihrer würdigen Anteil an der Weltwirtschaft zu behaupten ver⸗ stände — wobei der Begriff „Weltwirtschaft“ sich allerdings genau dieselben Umwertungen hat gefallen lassen müssen, wie vor ihm der Welthandel.
Devisenbewirtschaftung.
Personenvertehr auf Seeschiffen.
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat unter Aufhebung der Runderlasse der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung 197ĩ37 D. St. — Ue. St. und S1 / 37 D. St. — Ue. St. die devisenrechtlichen Bestimmungen über den Personenverkehr auf Seeschiffen durch Runderlaß 36/38 D. St. — Ue. St. in teilweiser abgeänderter Fassung neu herausgegeben. Die wesentlichsten Aenderungen beziehen sich auf die Buchung von Rufpassagen und die Abgabe von Bordzahlungsmitteln an Auswanderer.
Warenverkehr mit Irland.
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat die bisher für den Warenverkehr mit Irland geltenden Vorschriften auf⸗ gehoben und durch den Runderlaß 37138 D. St. — 16/38 Ue. St. in neuer Fassung herausgegeben. Aenderungen gegenüber dem bisherigen Verfahren treten dadurch nicht ein. Es handelt sich lediglich um eine im Interesse der Uebersicht gebotene Zusammen⸗ fassung aller für den Warenverkehr mit Irland zu beachtenden Bestimmungen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hin⸗ gewiesen, daß diese Bestimmungen sich ausschließlich auf den Warenverkehr mit Irland beziehen, Für den Warenverkehr mit Nordirland (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nodirland) gelten die Bestimmungen des deutsch⸗englischen Zah⸗ lungsabkommens.
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Wirtschaft des Auslandes.
Die Anftegung der französtschen 8 Mintiarden⸗ Anleihe am Montag.
Paris, 14. Mai. Finanzminister Marchandeau empfing Freitag abend die Vertreter der Presse und kündigte ihnen die Auflegung der Anleihe der nationalen Verteidigung für kommenden Montag an. Diese Anleihe werde 5 Milliarden Franken in einer einzigen und einmaligen Tranche betragen und in Form von 5 igen Obligationen zu 98 für 100 Franken auf⸗ gt werden. Die Amortisierung, die in einem Zeitraum von 50 Jahren erfolge, werde auf dem Wege jährlicher Auslosungen vorgenommen werden, und zwar würden die herauskammenden Werte mit 120 3, ihres Nennwertes zurückgezahlt werden. Eine an neuartige Eigenheit dieser Anleihe liege in dem Umstand,
ß die Zeichner vom 15. Mai 1941 an jederzeit die Rückzahlung in einer Söhe von 100 . des Nennwertes verlangen können.
Im übrigen feien die Bedingungen die gleichen wie ö. alle ge⸗ wöhnlichen Staatsanleihen. f
3179 Yitl. Dollar zur Finanzierung öffentlicher Bauvorhaben in USA.
Washington, 13. Mai. Mit 329 gegen 70 Stimmen nahm das Abgeordnetenhaus eine Regierungsvorlage an, derzufolge zh Millionen Dollar als Darlehen für öffentliche Bamirbeiten dewilligt werden sollen. Die Vorlage geht nunmehr d t E See bedeutet einen starken Erfolg Roosevelts. — Mit zwei usnahmen wurden über 50 Zusatzanträge abgelehnt.
Senat
Die BVerlängerungsverhandlungen der FSreg.
In einer am 11. und 12. Mai in Brüssel abgehaltenen Sitzung beschaͤftigte sich der Verbändegusschuß der Internationalen Roh⸗ stahlexportgemeinschaft mit der aus den bekannten Quoten⸗ wünschen einiger belgischer Werke sich ergebenden Lage, deren Be⸗ reinigung die Voraussetzung für den endgültigen Beschluß zur Verlängerung der Ireg bildet. Wie der DHD. erfährt, nahmen die Verhandlungen mit der belgischen Gruppe einen günstigen Verlauf, wenn sie auch noch nicht zu einem abschließenden Ergeb⸗ nis gediehen. Auf Grund der unterbreiteten Vermittlungsvor⸗ schläge hofft man, die noch offenen Fragen in der kommenden Woche soweit klären zu können, daß bis zu der für die Zeit vom 23. bis 25. Mai nach Rom einberufenen Sitzung des Direktions⸗ ausschusses der Jreg eine Einigung erzielt sein wird. Ueber die endgsstige Verlängerung., der Ireg muß im übrigen bis zum 30. Mai Klarheit geschaffen sein, weil von diesem Zeitpunkt ab bereits die Verkaufsdispofitionen für die Zeit nach dem 30. Juni, en Ablauftermin des derzeitigen Vertrages getroffen werden müssen.
Wagengestellung für Kohle, Kols und Briketts im Ruprredier: Am 15. Mai 1938: Gestellt 26 671 Wagen, nicht gestellt 98 Wagen.
Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyftupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“
am 14. Mai auf 55,75 A (am 18. Mai auf 565, 15 A) für 100 kg.
Berliner Börse am 14. Mai.
Aktien ruhig und wenig verändert, Renten freundlich.
Die Wochenschlußbörse schloß sich in Umsatz und Tendenz ihren Vorgängerinnen an; auf gut gehaltener Basis entwickelten sich Umsätze, die weit unter der Grenze normaler Geschäftstätigkeit lagen. Immerhin ist es bemerkenswert und ein Beweis für die gesunde Verfassung des Wertpapiermarktes, daß diese Geschäfts⸗ stille keine rückläufige Bewegung auszulösen vermochte. Das Publikum hat ja auch keine Veranlassung, den einmal erworbenen Besitz wieder abzustoßen, wie es aber auch andererseits nach der Abschöpfung der anlagefähigen Mittel zunächst keinen Bedarf hat.
Am Montanmarkt fielen lediglich Harpener mit 41 und Rheinstahl mit — ã auf, von Braunkohlenwerten Niederlausitzer mit — 2½ und Rheinebraune mit — 1 3.
Durchweg gestrichen waren Kaliwerte. Von chemischen Pa⸗ pieren gaben Farben geringfügig um ** auf 158 nach. Elektro⸗ und Versorgungswerte gingen etwa zu Vortagsschlußkursen um; nur SEW. — 3 5. Schließlich sind noch von Autoaktien Daimler mit — , von Metallwerten Dt. Eisenhandel und bei den son⸗ stigen Papieren Junghans mit je — RK, andererseits Dierig in weiterer Auswirkung der Dividendenerhöhung mit 4 1, Hansa Dampf mit 4 M und im geregelten Freiverkehr Ford mit 4 17 95, zu erwähnen. .
Im Börsenverlauf herrschte ein freundlicher Unterton vor, ohne daß allerdings das Geschäft eine nennenswerte Belebung er⸗ fahren hätte. Farben befestigten sich um 8 auf 15875, Rhein⸗ metall⸗Borsig wurden gegen die erste Notiz um R. 9. heraufgesetzt, ferner stiegen Ritula um 55s und Daimler um * 25. Harpener, die bereits 195 fester eingesetzt hatten, erhöhten sich erneut um v gz auf 172.
Die Aktienmärkte schlossen nahezu ohne Umsatz. Die noch festgestellten Notierungen lagen auf Verlaufsbasis, so auch Farben, die mit 1587 aus dem Verkehr gingen. Hansa⸗Dampf konnten ihren Anfangsgewinn von R auf 2 * abrunden.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien zogen Commerzbank um 6 und Dt. Ueberseebank um 3 * an. Von Hypothekenbank fielen Dt. Hyp. mit 4 *. Meininger da⸗ gegen mit — „z . auf. Von Industriepapieren wurden Pittler⸗ Werkzeug nach genau einmonatiger Pause 9g . höher bezahlt. Hoffmann-Stärke gewannen 4 35. Andererseits gaben Norddt. Eis gegen letzte Notiz 546, Sachsenwerk ö, Müller⸗ Gummi 476 sowie Grün Bilfinger 45 her. Von Kolonialpapieren er⸗ mäßigten sich Doag um 1, Schantung um 19 3.
Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz auf 133,80,
sie büßten also den Vortagsgewinn von 16 Pfg. wieder ein. Für Gemeindeumschuldung waren 96415, also 15 Pfg. weniger, zu be⸗
zahlen.
Am Kassarentenmarkt blieb das Geschäft im allgemeinen weiterhin ruhig. In Pfandbriefen stand jedoch etwas mehr Material zur Verfügung, nichtsdestoweniger wurden vielfach noch immer Zuteilungen vorgenommen. Liquidationspfandbriefe neigten teilweise zur Schwäche. Reichs- und Länderanleihen lagen auf Vortagsbasis. J. Dekosama stiegen um „ B. Sonst waren keine nennenswerten Bewegungen gu- verzeichnen. Am Markt der Industrieobligationen büßten Farbenbonbs „ z ein, Krupp⸗ Treibstoff gaben um 0, 65 und Daimler-Benz um * 3. nach.
Andererseits wurden Fahlberg List nach Pause um „ß 3
heraufgesetzt.
Am Geldmarkt erforderte Blankotagesgeld unver. Sätze von 2 — 2 31 3.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung waren dem Vortag gegenüber kaum Veränderungen festzustellen. Das Pfund wurde mit unverändert 12,39, der Dollar mit unverändert 2,49, der Gulden mit unver. 137,7 und der Frane mit unv. 6, N fest—⸗ gestellt. Der Schweizer Franken ermäßigte sich auf 56,86 (66,87. Die Belga stellte sich auf 41,94 (41,95.
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Das neue europäische Röhrenkartell.
Kattowitz, 13. Mai. — Wie bereits berichtet wurde, ist die polnische Röhrenindustrie der internationalen Röhrenkonvention und dem im Rahmen dieser Konvention neu errichteten europä⸗ ischen Quotenkartell beigetreten. Dieser Anschluß Polens bedeutet in der Entwicklung des allmählichen Wiederaufbaues der inter⸗ nationalen Röhrenkartellierung, wie sie nach der Auflösung des interngtionalen und kontinentalen Röhrenkartells eingesetzt hat, zweifellos eine wichtige Etappe. Von noch größerer k ist vielleicht die Tatsache, daß jetzt auch die englische Röhtenindustrie Mitglied des neuen Quokenkartells ist, nachdem England bei der früheren bis Anfang 1935 gültigen Kartellregelung nicht vom kontinentalen, sondern nur vom internationalen Röhrenkartell er⸗ faßt worden war. Dem neuen europäischen Kartell, das im Ge⸗ gensatz zu den früheren Kartellen nur noch die Ausfuhr, nicht aber auch den Inlandsabsatz der angeschlossenen Ländergruppen quotenmäßig erfaßt, gehören nunmehr die deutsche, die französisch⸗ belgische, die polnische und die ungarische Gruppe sowie von der tschechoflowatischen Röhrenindustrie die Werke Komotau, Witko⸗ witz und Podbrezova an. Die Frage des Anschlusses der österrei⸗ chischen Röhrenwerke wird im Rahmen der Eingliederung dieser Werke in den großdeutschen Wirtschaftsraum geregelt, werden. Das neue Quotenkartell bezieht sich auf Gas-, Oel⸗, Siede- und Tokomotmrohre, dagegen sind Stahlmuffenrohre von der Markt⸗ regelung ausgenommen. Für die Kartellabmachungen war ur⸗ sprünglich eine Laufdauer bis 1939 vorgesehen. Um zu einem schnelleren Abschluß zu kommen, begnügte man sich nach Infor⸗ mationen des DHV. jedoch dann zunächst damit, einen proyiso⸗ rischen Vertrag von sechsmonatiger Dauer abzuschließen, der am 1. Mai in Kraft getreten ist und bis 1. November 19338 Gültig⸗ keit hat. Dadurch würde genügend Zeit gewonnen, um die Grund⸗ lage für die . von allen Mitgliedern gewünschte lang⸗ fig! Quotenbindung zu schaffen.
Notierungen
der Kommijfion des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 14. Mai 1938.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 os in Blöcken.... — RM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0so ö 22 * . Reinnickel, 98 — 99 0, .. ö . Antimon Regulus. . ö . Feinsilber ö 0 ' *
Carl Heymanns Verlag.
und allgemeinverständlich
8 3.
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Reichs., und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 14 Mai 1938. 8. 3.
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Büchertisch.
Das neue Beamtenrecht.
Zu den grundlegenden Gesetzen des nationalsozialistischen Staates gehört auch das Deutsche Beamtengesetz . . ,, 1937, das entsprechend der Bedeutung des. Berufsbeamtentums ö eines tragenden Pfeilers des Staates weit über den Kreis der Beamtenschaft Beachtung erfordert. Das bunte und unüher— sichtliche Mosaik des Beamtenrechts der vergangenen Jahrzehnte ist verschwunden; an seine Stelle ist erstmalig in der Geschichte des Beamtenrechts ein einheitliches Recht für alle Beamten⸗ gattungen getreten und damit auf dem Gebiete der Verwaltung
eine wichtige Voraussetzung für die endgültige Neugliederung des
Reichs geschaffen. Lediglich für die Polizeibeamten wurde ein
Sondergesetz, das Deutsche Polizeibeamtengesetz vom 24. Juni
1937, erlassen, das ihre Rechtsverhältnisse — auch diese in enger Anlehnung an das Dentsche Beant setz — einheitlich fü 39. . 3 sche Beamtengesetz einheitlich für das
Der weite Umfang der Materie hat es erforderlich gemacht,
daß der Gesetzgeber wichtige Einzelheit ergä ĩ . ge — z en und Ergänzungen in späteren Durchführungsberbrdnungen und uch ren festlegen
mußte. Gerade dieser Umstand sowie die Notwendigkeit, wert⸗ volles Gedanikengut aus der beamtenrechtlichen Judikatur der Vergangenheit in Beziehung zu dem nationalsozialistischen Rechtsdenten zu setzen, hal zu einer Fülle von Neuerscheinungen auf dem Gebiete des beamtenrechtlichen Schrifttums beigetragen.
Unter den seit unserer letzten Besprechung (Nr. 28637) neu erschienenen beamtenrechtlichen Werken verdienen zwei Kommen⸗ tare besondere Hervorhebung. Der eine stammt von Ministerial⸗ dirigent Dr. Oskar Fißfchb ach CDeutsches Beamtengesetz, ͤ in Berlin. 866 Seiten. Preis geb. 18, — RM). Der Verfasser, seit langem als einer der besten Kenner des Beamtenrechts bekannt, hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses für Beamtenrecht der Akademie für Deutsches Recht an dem Werden des neuen Rechts mitgewirkt und hat in seinem Kommentar, einer ebenso gründlichen wie um⸗ fassenden Arbeit, ein wertvolles Hilfsmittel für die Praxis ge⸗
schaffen Was dem Werk neben anderen Vorzügen einen beson⸗
deren Wert verleiht, sind die Zitate von Literatur und Judikg⸗ tur auch aus der Zeit vor 1935, soweit es sich dabei um grund⸗ sätzliche Auslegungsfragen von bleibender Bedeutung handelt. Das zweite große Erläuterungswerk, das durch die Ge⸗ schlossenheit der Darstellung, seinen die Materie erschöpfenden Inhalt und durch seine drucktechnisch sorgfältige Ausstattung be⸗ sonderes Interesse erweckt, ist eine Gemeinschaftsarbeit von Mi⸗ nisterigldirektor Dr. Nadler sowie den Ministerialräten Dr. Wittland und Ruppert, sämtlich im Reichsjustiz⸗ ministerium („Deutsches Beamtengesetz“, Band 2 der Sammlung Deutsches. Beamtenxecht“, herausgegeben von Ministerialdirektor Dr. Na dl er und Ministerialrat Dr. Wittland. Verlag von Georg Stilke in Berlin. 1933. 1720 Seiten. Preis geb. 4239 RM). Schon aus dem Umfang von 1611 Seiten Text ist ersichtlich, daß es sich um eine umfassende, großangelegte Arbeit handelt, und ein genaues Studium verstärkt den Eindruck einer tiefschürfenden Kommentierungsleistung, deren Gründlichkeit und Systematik vorbildlich ist. So gibt der Kommentar, der die Aus⸗ wirkungen des neuen Rechts auf alle Zweige der Verwaltung behandelt, zuverlässige und erschöpfende Antwort auf alle Fragen, die das umfangreiche Rechtsgebiet betreffen. Die klare Gliede⸗
rung, die ausgezeichnete drucktechnische Anordnung und ein Sach⸗
register von 78 Seiten Umfang tun das ihrige, die Brauchhar⸗ keit des Werkes für die praktischen Bedürfnisse noch zu erhöhen. Ergänzend sei noch bemerkt, daß Band 1 der Sammlung alle be⸗
amtenrechtlichen Geletze umd Verordnungen in systematischer Zu⸗ sammenstellung im Wortlaut renthält, während Band 3 die Reichs⸗
dienststrafordnung kommentiert. Verlag und Verfasser haben sich mit der Herausgabe dieses Kompendiums des gesamten Be⸗ amtenrechts ein Verdienst erworben.
Ein weiterer Kommentar, allerdings kleineren Umfangs, ist von Rechtsanwalt Dr. Hans Daniels in der bekannten Sammlung Vahlen erschienen („Das Deutsche Beamtengesetz“, Verlag Franz Vahlen, Berlin 1938. 349 Seiten. Preis - geb.
8,50 RM). Die Bestimmungen des Gesetzes werden übersichtlich,
knapp und erschöpfend erläutert. Die Absicht, unter Verzicht auf theoretische Ausführungen dig Erferdernisse der Praxis zu berück— sichtigen, ist voll gelungen. Dem Werk sind dabei die reichen Er⸗ fahrungen des Verfgssers als Syndikus beim Reichsbund der Deutschen Beamten E. V. und in seiner Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses für Beamtenrecht der Akademie für Deutsches Recht zugute gekommen.
Wem es nicht auf eine Kommentierung des Deutschen Be⸗ amtengesetzes ankommt, sondern lediglich auf den Wortlaut der
beamtenxrechtlichen Vorschriften, der greife zum „Handbuch des Staatssekretr
Deutschen Beamtenrechts“, herausgegeben von Dr. Stuckart und Regierungsrat Dr. Hoffmann Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin WM 35. 59g0 Seiten. Preis geb. ö0 RM). In klarer, übersichtlicher Gliederung enthält das Handbuch eine vollständige Zusammenstellung der beamtenrecht⸗ lichen Gesetze, Verordnungen und Ministerialerlasse. Zahlreiche Verweisungen und ein ausführliches Sachregister erhöhen den Wert des Buches, das für Behörden wie auch sür den einzelnen Beamten seine Nützlichkeit erweisen wird.
Im engsten Zusammenhang mit dem Deutschen Beamten⸗ gesetz steht die Reichsdienststrafordnung, die zu gleicher Zeit wie das Deutsche Beamtengesetz verkündet wurde. Im handlichen Taschenformat der Guttentagschen Sammlung Deutscher Reichs⸗ gesetze ist als ihr 207. Band ein Kommentar zur Reichsdienst⸗ strafordnung für die Praxis von Regierungsrat Dr. Kurt Behnke erschienen (Verlag Walter de Gruyter u. Co. Berlin und Leipzig. 672 Seiten. Preis geb. 12. — RM). Das Gesetz, neben dem auch alle bisherigen Durchführungsverordnungen ge⸗ bracht werden, wird erschöpfend erläutert, Der Kommentar, die Arheit eines gründlichen Sachkenners, berücksichtigt eingehend auch die bishexige Rechtsprechung und wird den Stellen, die mit der. Anwendung des Dienststrafrechts befaßt sind in seiner Ge⸗ nauigkeit und in der erschöpfenden Darstellung dieses Spezial⸗ gebiets ein gern benutztes Hilfsmittel sein. R. L.
Sartorius, Verfassungs⸗ und Verwaltungsrecht. Sammlung von Reichs-Gesetzen, Verordnungen und FErlassen. Textaus⸗ gabe mit Anmerkungen und Sachverzeichnis. 13., völlig neubearbeitete Auflage. XXXVI. 1136 Seiten Oktav—⸗ format. München und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Loseblattausgabe in Leinenordner RM g. 50.
Die bekannte , „Sammlung Sartorius“ ist soeben
in einer durchgreifenden Neubearbeitung erschienen, wie sie durch
die fortschreitende Erneuerung des deutschen Rechts dringend ge⸗
boten war. Tas Sammelwerk vereinigt in übersichtlicher zeitlicher Ordnung alle wichtigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf dem Gebiete des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Die Neu⸗ auflage entspricht dem Stande vom 31. März 1938 und enthält auch die neuesten bis dahin ergangenen Gesetze. Insbesondere konnten noch die Bestinmungen über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich aufgenommen wenden.
Die Neuauflage weist zahlreiche wertvolle Verbesserungen und Erweiterungen auf. Der Inhalt wurde wesentlich vermehrt und vervollständigt. Dabei wurden die für die Praxis not⸗ wendigen Gesetze weitgehend berücksichtigt. Die Durchführungs⸗ bestimmungen wurden überall unmittelbar an die (sonst zeitlich geordneten) Hauptgesetze angegliedert. Alle zweifelsfrei holten und bedeutungslos gewordenen Vorschriften wurden aus⸗ gemerzt, die nicht mehr sicher geltenden Bestimmungen klar vom übrigen Text durch besonderen Druck abgehoben (dazu wurde je⸗— weils in der Anmerkung eine kurze Begründung gegeben). Die Benutzung der Sammlung wird dadurch wesentlich erleichtert. Auch die Verweisungen, durch die alle Gesetze in einen organischen Zufammenhang gebracht werden, wurden stark vermehrt. Die Seitenüberschriften wurden so gestaltet, daß trotz der Mannig⸗ faltigkeit des Inhalts jede gesuchte Bestimmung mühelos aufge⸗ funden werden kann. Alle Register wurden neubearbeitet und vervollständigt: Die Sammlung enthält neben einem chrono⸗ logischen Inhalt verzeichnis und einem merkungen abgedruckten zeichnis sowie ein systematisches Verzeichnis, das auf 20 Seiten einen grundrißartigen, nach heutigen Gesichtspunkten geordneten Gesamtüberblick über das Verfassungs⸗ und Verwaltungsrecht bietet. Durch ein neues größeres Format ist das Werk handlicher geworden der Text konnte übersichtlicher gestaltet werden. Die Loseblattform ermöglicht es, durch lieferungsweise, jeweils nach Erlaß wichtiger neuer Verordnungen erscheinende Ergänzungs⸗ blätter, die Ausgabe stets auf dem laufenden zu halten. Die An⸗ schaffung dieser reichhaltigen Sammlung, die eine kleine Hand⸗ bücherei ersetzt, lohnt sich also reichlich und wird durch den trotz starker Umfangsvermehrung und vollständiger Erneuerung nach wie vor äußerst niedrigen Preis sehr erleichtert. So ist die Neu⸗
auflage ein zuverlässiges Handbuch für die Verwaltungspraxis,
ohne das sie gerade heute nicht mehr auskommt; sie ist aber auch ein ausgezeichnetes Hilfsmittel für den akademischen Unterricht.
r 0 2 m e ' , O . d Dl 0 Q e e 2 2 e, e.
Einlommensteuergesetz vom 6. Februar 1938 mit Durchführungs⸗
verordnungen und Verwaltungsanweisungen. Erläutert von Dr. Walter Blümich, Ministerialrat im Reichsfinanz⸗ ministerium. Dritte neubearbeitete Auflage. 1938. X und 701 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Weg, Linkstr. 16. Preis: Gebunden 17,50 RM.
Der bekannte, weitverbreitete Kommentar Blümich“, dessen Verfasser als Sachbearbeiter im RFM. an der Entstehung des
Gesetzes beteiligt war, dient in erster Linie dem Praktiker in Verwaltung und Wirtschaft. Daher ist besonderer Wert darauf Ele Verwaltungsübung und Rechtsprechung, ihre gegenseitige zeeinflussung und Ergänzung, eingehend wiederzugeben und üher⸗ all in den Erläuterungen zu berücksichtigen. In der dritten Auf⸗ lage sind große Teile des Buches auf Grund der Neufassuͤng des Gesetzes neu dargestellt, neuaufgetauchte Fragen geklärt, Recht⸗
sprechung und Schrifttum nach neuestem Stand ergänzt. Wie
bisher gibt daz Werk die maßgebliche Auslegung der Rechts—= begriffe und aller Vorschriften und bietet damit . Wirtschaft,
der Finanzverwaltung und dem Sachverständigen das anerkannte
Hilfsmittel für die tägliche Arbeit.
Erbschaftsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 1056) mit Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsanweisungen. Erläutert von Dr. Dr. Heinrich Megow, Rechtsanwalt in Küstrin, Lehrbeauftrag⸗ ter am Steuer⸗Institut der Handels⸗Hochschule Leipzig. 1937. 349 Seiten. Preis geb. 9,0 RM. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16.
In diesem von maßgebender Seite bearbeiteten Kommentar wird nicht nur das Erbschaftsteuerrecht einschließlich der einschlä⸗ gigen Bewertungsfragen behandelt, sondern guch das Erbrecht es BGB. berücksichtigt, soweit es zum Verständnis der steuer⸗ lichen Regelung erforderlich ist.
Die bürgerlich-rechtlichen Begriffe des Erbrechts sind, kurz und eklärt, besonders eingehend erläutert ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der Ausstattungen, Güter⸗ recht und Erbschaftsteuer, Vor⸗ und Nacherbschaft, Auferlegung der Erbschaftsteuer auf einen anderen, Steuerschuld und Steuer= haftung, Verjährung, . steuerrechtliche Be⸗ stands und n, ,, Steuererklärung, Rechtsmittel, Stundung, Niederschlagung, Erb der Besteuerung, Erbschaftsbesteuerung des Vermögens ohne Nut⸗ zung usw.
schaftsteuerkontrolle, Aussetzung
In einem besonders reichhaltigen Anhang sind u. a. die Ausführungsbestimmungen, das Reichsbewertungsgesetz, das Steuersäumnisgesetz enthalten.
Der Kommentar berücksichtigt daher alle Ansprüche, die sei⸗ tens der Interessenten an ihn gestellt werden können. Er eignet sich insbesondere zum praktischen Gebrauch für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsberater, Finanzbeamte. In⸗ folge seiner allgemein verständlichen Fassung ist er auch hrauch⸗
bar für jeden, der sich über Erbschaftsteuerfragen ein umfassendes
Bild verschaffen will.
Der deutsche Marlt in Zahlen. Bearbeitet von Dr. Hans Kap— finger. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8. 48 Seiten, Preis broschiert 8, — RM. z
Dieses im Auftrag der Forschungs⸗ und Bearbeitungsstelle
im Reichsverband der deutschen Werbungsmittler e. V. heraus⸗
egebene Werk will sowohl den Werbungtreibenden als auch den
erbungsmittlern ein Hilfsmittel für die Marktanalyse in den deutschen Gaukn in die Hand geben. Mit Recht wird in der Ein⸗ leitung darauf hingewiesen, daß statistische Zahlen für den Wer⸗ bungtreibenden erst dann von Wert sind, wenn sie regional auf⸗ . sind und verglichen werden können. Unter diesem Ge⸗ . tspunkt werden für die deutschen Länder und die preußischen rovinzen systematisch gegliedert in zwölf Untergruppen An⸗ gaben gemacht über: Gebiet und Bevölkerung, die Zahl der
Haushaltungen und Wohnungen, die Bevölkerung nach der Er⸗
werbstätigkeit und sozialen Stellung, die Bevölkerung nach Wirt⸗ schaftsgbteilungen, die Struktur der gewerblichen Betriebe, Kauf⸗ kraftziffern, die Zusammensetzung des Volkseinkommens, die Kaufkraft der Landwirtschaft, den , des Nahrungsmittel⸗ verbrauchs, den Kraftfahrzeugbestand, Verkehrsziffern und schließ⸗ lich über die Struktur der Zeitungen und eitschriften. Die Wer⸗ tung dieses Materials im gesamten dürfte entscheidende Rück⸗ schlüsse für Absatzplanung und für die Aufnahmefähigkeit der Märkte zulassen. Ein ausgezeichnetes Kartenwerk ergänzt das Zahlenmaterial aufs glücklichste. Für jedes deutsche Land und die preußischen Provinzen sind farbige Karten mit einer Unterteilung bis zu den politischen Kreisen eingefügt, aus denen mit einem Blick der prozentuale Anteil der landäwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung sowie die Zeitungsstandorte mit der Auflagenhöhe ersehen werden können. Die verdienstwolle, sorgfältige Arbeit wird allen Interessenten in der Praxis ö. Dienste leisten. R. L.
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einem Perzeichnis der in Anz orschriften ein umfangreiches Sachver?
Nauticus 1938. Jahrbuch für Deutschlands Seeinteressen. Her⸗ ausgegeben von Admiral a. D. Hanfen. Verlag E. S. Mitt⸗ ler u. Sohn, Berlin SWtzs. 439 Seiten. Preis: Ge⸗ bunden 4,80 RM.
Vor vierzig Jahren hat Großadmiral v. Tirpitz den ersten
Band des Nauticus erscheinen lassen, um auch durch ihn werbend für die von ihm für unerläßlich gehaltene Flottenpolitik zu wirken und im deutschen Volk den Sinn für deutsche w und Seemacht zu vertiefen. In 16 Jahrbüchern bis zum Weltkrieg ist dann ein Werk entstanden, das ein umfassendes Bild von den vielfältigen Fragen der Seefahrt vermittelt hat und auch jetzt noch als Quellenmaterial von Bedeutung ist. Der Krieg und die Jahre des Niedergangs haben dann diese wertvolle Pionier⸗ arbeit unterbrochen; lediglich privater Initiative war es zu danken, daß in der Nachkriegszeit wenigstens in vier Jahrgängen die alte Tradition gewahrt werden konnte. Nun ist der Nauticus wieder der Obhut der Kriegsmarine anvertraut, und sein regelmäßiges Erscheinen ist gesichert. . Die Verhältnisse gegen früher haben sich freilich in ver⸗ schiedener Hinsicht grundlegend geändert. War der Nautieus mit der Zielsetzung ins Leben gerufen, als propagandistische Waffe zu dienen und namentlich auch die Hemmungen überwinden zu helfen, die sich im Parlament der Flottenpolitik entgegenstellten, so bedarf es im Deutschland des Drikten Reichs dessen nicht mehr. Der Fuhrer, der die Fesseln von Versailles zerbrach und Deutsch⸗ land wieder zur Weltmacht emporführte, ist von der Erkenntnis der Lebensnoiwendigkeit unserer Seergeltung durchdrungen; unter seiner Leitung vollzieht sich der Aufbau unserer Kriegsmarine zu einem achtunggebietenden Faktor der Weltpolitik. Der Führer selbst hat ausgesprochen, daß er schon vor dem Kriege ständiger Leser des Nautieus gewesen ist, und hat damit dem Werke ein Zeugnis ausgestellt, das für sich spricht. Hinter der Politik des Führers steht geschlossen das deutsche Volk, auch in der Frage der deutschen Seegeltung. Diese Einstellung durch die Vermittlung konkreten Wiffens zu fundieren, ist die neue Aufgabe des Nauticus. Zu ihrer Lösung sind in der interessanten, mehr wissenschaftlich gehaltenen, aber dennoch dem aufgeschlossenen Laien leicht ver⸗ ständliche Art, in der der vorliegend? Fahrgang des Nauticus zusammengestellt ist, die glücklichsten Voraussetzungen vorhanden. So werden die militärpolitischen und militärtechnischen Fragen der eigenen und der fremden Kriegsmarinen, der Handelsschiff⸗ fahrt und des Handelsschiffbaus, der Luftfahrt und des Luftfahr⸗ zeugbaus behandelt. Dazu tritt ein wirtschaftlicher Teil. Eine fehr zu begrüßende Neuerung ist die Aufnahme wichtiger Sta— stiftiken, durch die das Werk eine beachtliche Abrundung erhält. Sämtliche Aufsätze entstammen der Feder ausgezeichneter Fach⸗ leute, die im Gegensatz zur Vorkriegsübung mit ihrem Namen zeichnen, wodurch der nichtamtliche Charakter ihrer Arbeiten zum Ausdruck gebracht wird. 16 Bildtafeln und viele Abbildungen im Text erhöhen sehr die Anschaulichkeit der Aufsätze. Das alles im Verein mit dem im Verhältnis zum Gebotenen ungewöhnlich niedrigen Preis von 480 RM wird sicher dazu beitragen, dieses ausgezeichnete Werk in die Hände und Herzen recht vieler Deutscher gelangen zu lassen. w
Das Recht der Wehrmacht. Hand⸗ und Lehrbuch von Oberreichs⸗ kriegsanwalt Dr. jur. Rehdans, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, Major d. R. a. D., unter Mitwir⸗ kung von Dombrowfski, Oberkriegsgerichtsrat beim Gericht des III. Armeekorps, und Dr. jur. Kersten, Regierungsrat beim Luftkreiskommando II Berlin. Mit einem Geleitwort von Generalfeldmarschall von Blomberg, Reichskriegs⸗ minister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. 2. stark er⸗ weiterte Auflage. 1958. XX und 3265 Seiten. Gebunden 11,50 RM. 8975 ö
Das schon in der ersten Auflage mit außerordentlichem Interesse aufgenommene und ausgezeichnet beurteilte Handbuch bietet eine umfassende einheitliche Darstellung des gejamten Wehrrechts, vermittelt in gemeinverständlicher Form seine Grund⸗ züge und verschafft damit einen ausgezeichneten Ueberblick über dieses weite Gebiet. Die 2. Auflage entspricht in allen Teilen dem heutigen Stand von Gesetzgebung und Wehrverwaltung. Das Werk ist ein Lehr⸗ und Lesebuch, welches neben den einzelnen Truppenteilen sowie den Gerichten, Heeresschulen, Fachschulen auch den Referendaren und Assessoren, ferner den angehenden Offizieren, den SW- und SS⸗Führern, den Amtswaltern der Partei, dem Arbeitsdienst und den Jugendführern willkommen sein wird. —
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Reichs autobahn, Mensch und Werk. Von Erna Lendvai⸗Dircksen.
. Volk und Reich Verlag, Berlin. 110 Seiten. Preis geb. 5,0 RM.
Als breite silberne Doppelbänder schmiegen sich die Straßen des Führers der deutschen Landschaft ein, als Symbol der Ein⸗ heit aller deutschen Gaue und als stolzes Zeugnis des friedlichen Aufbauwerks Großdeutschlands bis in ferne Zeiten wirkend. Wir stehen mitten im Werden dieses gigantischen Bauwerks, das in der schwingenden Führung der Straßen und in den Bauten, die ein vollendeter Ausdruck des Stilgefühls unserer Zeit sind, der deutschen Landschaft eine neue Linie einfügen. Hunderttausend Hände regen sich, um das Werk des Führers seiner Vollendung entgegenzuführen.
Den Menschen, die an diesem Werk schaffen, und diesem selbst hat nun die Künstlerin Erna Lendvai⸗Dircksen in den
Bildern des vorliegenden Bandes ein Denkmal gesetzt. Sie alle, 9
ob Erdarbeiter, Maurer, Steinmetz oder Tischler, allen deutschen Stämmen zugehörig, werden in 10 künstlerischen Porträt-Auf⸗ nahmen vor uns lebendig. Was diese, übrigens auch drucktechnisch
hervorragenden Bilder so reizvoll macht, ist, daß ins die Künst⸗
lexin ihr Erlebnis der Menschen und des Werkes in einer per⸗ sönlichen Note vermittelt. Emil Maier schrieb zu den Bildern sprachlich schöne Texte.
Die Porträt⸗Aufnahmen wurden auf der Ausstellung „Schaffendes Volk“ in Düsseldorf gezeigt. Im Auftrag des Gene⸗
ralinspekteurs Dr. Todt, der auch dem Bildband ein Geleitwort vorausschickt, wurden sie von der Künstlerin noch durch Auf⸗
nahmen von Landschafts- und Großbauten der Autobahnen er⸗ gänzt. So entstand. ein künstlerisches Gesamtbild der Autobahnen und dexer, die sie schaffen, das von bleibendem Wert 6 .
288 Seiten. Für DAß.
Taschenbuch für den Einzelhandelskaufmann 1938. Format 10 0 15,5 em. Gebunden 1,20 RM. Mitglieder 1, — RM.
Das , ,, fin den Einzelhandelskaufmann 1938“ ist . alle im Einzelhandel tätigen Arbeitskameraden — ohne Unter⸗ chied, ob Betriebsführer oder Gefolgschaftsmann — das wesent⸗ liche Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit! Der reichhaltige In⸗ halt zeigt aufs neue, in welch starkem Maße auch dieser Jahrgang auf die praktischen Bedürfnisse des Einzelhandelskaufmanns ein⸗ estellt ist. Dieser handliche Ratgeber berichtet nicht nur über . und wirtschaftspolitische Gesetze, sondern ist auch auf Grund eines umfangreichen fachlichen Teils ein guter Helfer und Be⸗ rater bei der täglichen Arbeit. Die Empfehlung, daß jedes DAF.⸗ Mitglied, das dem „Deutschen Handel“ angehört, auch diesen Jahrgang erwirbt, ist daher durchaus am Platze.
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