1938 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jun 1938 18:00:01 GMT) scan diff

dteichs ˖ und Staatsanzeiger Nr 138 vom 17. Juni 1938. S. 2.

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durchschnitt der letzten vier Monate vor dem Inkraft⸗ treten der Anordnung verwendet hat. .

Atzplatten aus Kupfer, Zink und deren Legierungen in Stärken von mehr als 1mm dürfen während eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung noch für die vom Verwendungs⸗ verbot betroffenen Zwecke verwendet werden, jedoch während der ersten drei Monate der UÜbergangs⸗

frist monatlich höchstens bis zu 70 vH, wöhrend der letzten drei Monate der Ubergangs⸗

frist monatlich höchstens bis zu 40 v5 derjenigen Menge, in der der Betrieb solche AÄtzplatten für die gleichen Zwecke im Monatsdurchschnitt der letzten vier Monate vor dem Inkrafttreten der Anordnung verwendet hat.

§8 6 Durch die Vorschriften dieser Anordnung werden sonstige Vorschriften zur Bewirtschaftung unedler Metalle nicht be⸗ rührt. Die auf Grund sonstiger Vorschriften etwa erforder— lichen Bescheinigungen oder Genehmigungen müssen ge⸗ gebenenfalls besonders beantragt werden. Ebenso wird eine nach 5 3 dieser Anordnung erforderliche Ausnahmegenehmi—⸗ gung nicht durch die Erteilung einer Bescheinigung oder Ge⸗ nehmigung auf Grund sonstiger Vorschriften ersetzt oder erübrigt. 57 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den SF 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. 88

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im TDeutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 7. Juni 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Bekanntmachung KP 558

der Uberwachungsstelle für unedle Metalle vom 16. Juni 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des 5 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1936, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung kP 557 vom 14. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 136 vom 15. Juni 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Blei (Klassengruppe 111I)

Blei, nicht legiert (Klasse III A)... .. . RM 15,B75 bis 17,75 Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B).... , 18,25 20,25 Zinn (Klassengruppe XX)

e, nicht legiert (Klasse RXñ A) ..... RM 216, bis 226, , dne n nn g . 53 l; ö Mischzinn asse 2 2 . ö 6

ö . i ad 1g s. Za han,

n üs, bs i,.

je 100 kg Rest⸗In halt RM 2165, bis 226, je 100 kg 8Sn⸗Inhalt RM 15,15 bis 17,75 je 100 kg Rest⸗Inhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver— öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Juni 1938. Überwachungsstelle für unedle Metalle.

Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten. Wieprecht. Helbing.

Lötzinn (Riase TRR D).... . . ..

Bekanntmachung.

Die am 15. Juni 1938 ausgegebene Nummer 91 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz. 1938. k

Zweite Verordnung über den Warenverkehr mit Oesterreich. Vom 14. Juni 1938. . ö

Verordnung über die Einführung des Schriftleitergesetzes im Lande Oesterreich. Vom 14. Juni 1938. ; 5

Verordnung über die Einführung der Gesetze zur Förderung des Fremdenverkehrs im Lande Oesterreich. Vom 15. Juni 1938.

Umfang:; Bogen. Verkaufspreis: (15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, z RM für ein Stück bei Voreinesndung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. ,

Berlin NW 40, den I6. Juni 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 16. Juni 1938 ausgegebene Nummer 92 des Reichsgesetzblatts, Teil Ü, enthält:

Verordnung über die Einführung von Wehrrecht im Lande Oesterreich. Vom 15. Juni 1938. ; K

Anordnung über die Aushebung zum aktiven Wehrdienst im Jahre 1938 im Lande Oesterreich. Vom 16. Juni 1938.

Umfang: „z. Bogen. Verkaufspreis: (15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 93 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser f rng, Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 17. Juni 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Vom 14. Juni

Preußen.

Neunte Aenderung .

des Verzeichnisses der Kulturämter und ihrer Geschäftsbezirke. Bek. d. RMf Eu. v. 2. 6. 1933 VI 12-11 353 —. Auf Grund des 5 8 des Gesetzes über Landeskultur⸗ behörden vom 3. 6. 1919 (GS. S. 101) bestimme ich: Im Verzeichnis der Kulturämter und ihrer Geschäfts, bezirke (vgl. die Bek. v. 21. 10. 1933 IV 14 843 LwRMBl. S. 585 und ihre Nachträge) treten folgende

sind als preußische Kulturämter in Wegfall gekommen.

der Zuständigkeit des Kulturamts Minden aus.

das Gebiet des Landes Schaumburg⸗Lippe.

1. Provinz Sachsen: 1 Die Kulturämter Erfurt, Eisenach und Hildburghausen

2. Provinz Westfalen: Das Gebiet des Landes Schaumburg-Lippe scheidet aus

3. Provinz Hannover: Zum Geschäftsbereich des Kulturamts Hannover tritt

Berlin, den 2. Juni 1938. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 8. V. Wil kiken s.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 17 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Juni 1938 Teil. J, Amtlicher Teil, hat folgenden Fn halt: 1. Allge⸗ meines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bezeichnung der ver⸗ einigten Reichs- und Preußischen Ministerien. Siegelführung der Träger der Reichsversicherung. Arbeitseinsatz von Wohl⸗ fahrtsunterstützten in der Landwirtschaft. Achte Durchfüh⸗ rungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien (Achte KFV DB). Vom 1. Juni 1938. JI. Arbeitsvermittlung, Arbeits⸗ beschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Betr.: Abgrenzung der Bezirke der Arbeits- ämter Leipzig und Borng. Anordnung über den Arbeitseinsatz von Arbeitern und technischen Angestellten in der Bauwirtschaft. Vom 30. Mai 1938. Anordnung über die Ginsihtung ven Vor⸗ schriften zur Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Oesterreich. Vom 30. Mai 1538. III. Sozialverfassung, Arbeits⸗ recht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Be⸗2 stellung eines Vertreters. Anordnung, betr., Form und Inhalt der Entgeltbücher für Heimarbeit im Wirtschaftsgebiet Sachsen, für die ein Sondertreuhänder nicht bestellt ist. Nationalsozia⸗ listische Musterbetriebe im öffentlichen Dienst. IV. Arbeits⸗ schustz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Betr.: Verkaufssonn⸗ tage vor Weihnachten 19368. V. Siedlungswesen, Woh⸗ nungswesen und Städtebau. Gesetze. Verordnungen, Erlasse: Betr.: Reichsbürgschaften für Kleinstedlungen (Schuld⸗ urkundenmuster der öffentlichen Sparkassen und Richtlinien für Hypothekenschuldurkunden der öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten und der privaten Hypothekenbanken). Betr.: DIN 4112. „Be⸗ rechnungsgrundlagen für fliegende Bauten“. , bestimmungen zu der Verordnung, über die Belichtung und e⸗ lüftung von Stallungen landwirtschaftlicher Betriebe. Vom 31. Mai 1938. Verordnung über die Neugestaltung der Stadt der Reichsparteitage Nürnberg. Vom 1. Juni 1938. Kontin⸗ ent Hütten und Zechen. VI. Versorgung und Für⸗ se. e. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Weiterführung der Maßnahmen der Reichsregierung zur Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung (Fettverbilligung und Regelung des Bezugs von Konsummargarine).

Nummer 25 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1938 hat folgenden Inhalt: Allgemeine . RdErl. J. 6. 38 Derabsetz. d. Anw⸗Dienstzeiten in 3. Reichsgrundsätzen üb. Einstell, Anstell. u. Beförd⸗ NdEr l. J. 6. 38, Sicherheitsleist = RdErl. 9. 6. 38, Besetz einer freien Beamtenstelle beim Reichsverlagsamt. Deffentl. Zustellung in Tienststrafverfahren. Kom mu⸗ nalverbände. RdErl. 20. 5. 38, Personenstands⸗ u. Betriebs⸗ aufnahme 1938. RdErl. 27. 5. 38, Veranschlag. d. Abschluß⸗ ergebn. d. RJ. 1937 in einem späteren Haushaltsplan. RdErl. 1. 6. 38, Grundsteuerz hier: Anerkenn. v. privat. Schulen u. Erzieh. Einricht. VO. 8. 6. 38, Bereinig. d. Rechtszustandes f. d. Gebiet d. Preuß. Amtsordn. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. J. 6. 38, Anmeld. v. Erstatt.⸗ Ansprüchen durch d. Fürsorgeverband d. Hansestadt Hamburg gem. 818 Abs. 3 d. Fürsorgepflicht⸗ VO. RdErl. 8. 6. 38, Rück hl. v. Fürsorgedarlehen. Polizeiver waltung. RdErl. 6. 38, Vorlage v. Personalakten. RdErl. 19. 6. 38, Pol. -Diensaus⸗ eichn. (Ordn.⸗Pol.). RdErl. 1. 6. 38, Organisation d. Gend. RdErl. J. 6. 38, Einnahmen aus Verkehrsühertret, RdErl. 9. z. 38, Reichskassenanschlag d Ordn. Pol. einschl. Krim.⸗Pol. f. d. RJ. 1938. Zu besetzende Gend.⸗Oberm. Stellen. RdErl. J. 6. 38, Ausbild.⸗Lehrg. bei d. Techn. Pol. Schule im Gasschutz. RdErl. 8. 6. 38, Tragen v. Standarten u. Fahnen d. Ordn.⸗Pol.

RdErl. 8 6. 38, Durchf. d. Wiederhol Uebungen f. D. SA. Sport, abzeichen innerh. d. Ordn⸗Pol. im Jahre 1938. RdErl. 9. 6. 3 S aftstiefel d. Pol. RdErl. 10.6. 38, Sig⸗Runen d. auf d Unif. d. Ordn.⸗Pol. RdErl. 10. 6. 38, Anzug-⸗Best. f. d. Pol! RdErl. 19. 6.38, Prüf. Behörde f. d. Anw. d. staatl. gehob. mittl Pol. Ver F-Dienstes in Preußen. AdErl. 10 6. 38, Dt. Pol; Meistersch in Lübeck. RdErl. 19. 6. 38, Beschaff. v. Waren aus Spinnstoffen u. Leder f. d. Tienstkleid. d. Pol. NdErl, 10. 6.) Anschauungstafeln f. d. Gasschutzausbild. RdErl. J. H. 38, Ein; führ. d. Teichschau. RdErl. J. 6. 8. Anw. f. d. Vernicht. 8. Un. geziefers u. sonst. Schädlinge in d. Pol.-Gebäuden u, Hyg. Anw. Pol-Küchen. RdErl. 7. 6. 38, Heilfürsorge bei d. Bol. Verkehrswesen. RdErl. 2. 5. 38, Ausrüst; d. Fahrräder m. Rückstrahlern an d. Tretteilen (Pedalen). RdErl. 9 H. 38, Wirt. schaftswerb. in Verbind. m. Verkehrszeichen. . P eg sönen. standsangelegenheite n. RdErl. 8. 6. 33, Bestell. d. Standesbeamten. RdErl. 9. 6. 38, Abschluß d. Personenstandz⸗ register f. 1938. Vermessungs⸗ u. Gr enz sacen. RdErl. J. 65. 38, Bildg. v. Hauptvermess⸗Abt. RdExl. 1063 Studienordn. u. Dißpl.-Prüf.-⸗Ordn. f. Studierende d. Verne. Wesens. Volktsgesundheit.. RdErl. 3. 6 38, Verzatn, d. zur Annahme v. Med - Prakt. ermächt. Krankenhäuser u. ma. wiffenschaftl. Inst. 1938. RdErl. 8. 6. 38, Amtl. Prüf. n Fingerhutblättern, Salvarsanen, Impfstoffen u. Sera. Ucher— tragb. Krankh. d. 26 Woche. Veterinärw een. Rl. 8. 6. 38, Entseuch. d. Milchkannen. RdErl. 9. 6. 38 Impfstosse u. Sera f. 8d Gebrauch bei Tieren. RdErl. 9. 6. 38, Ausgaben bei Kap. 117 Tit 51 d. Haushalts d. Verw. d. Innern f. 18575. RdErl. 10. t. 38, Gebührenordn. f. amtstierärztl. Dienstgeschäft w Neuerscheinungen. Stellenausschreib ungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle o anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. , Vierteljährlich 1,5 RM für Ausgabe A zweiseitig bedruckt um 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Kuanst und Wissenmß ch aft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Sonnabend, den 18. Juni: Staatsoper: Siegfried. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. . Peer Gynt von Ibsen. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Tofton et. Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impelephen Beginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

Führungen und Vorträge. In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Mußn die folgenden Führungen und Vorträge statt.

Sonntag, 19. Juni: J 11-1220 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: Ri Kultur der Pyramidenzeit. Edel.

Montag, 20. Juni: 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indische Abteilum Hinduistische Plastik in Vorderindien. Dr. Behrsing. 12—13 Uhr in der National⸗Galerie: Alfred Rethel und Mor von Schwind. Dr. Heinrichs. Mittwoch, 22. Juni: . 11—12 Uhr im Vorderasiatischen Museum am Kupfergrahber Uruk II. Lenzen. ĩ 11-12 Uhr im gie Huseum: Antike Relieftexamit. Prof w , . 12—13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Musenm: Die Plastik des 17. u 18. Jahrhunderts in Italien. Dr. Heinrichs.

Donnerstag, 23. Juni: . 11—12 Uhr im Kaiser-Friedrich⸗Museum: Caravaggio und Malerei des Barock in Italien. Dr. Metz. 11—12,30 Uhr im Museum in der k Vn geschichtliche Altertümer des Mittelmeergebietes. M Doppelfeld. Freitag, 24. Juni: 11—12 Uhr im Musik⸗Instrumenten⸗Museum: Rundgang (m Vorführungen an den Instrumentenz Dr. Ganse. 12—13 Uhr im Schloß, Schloßmuseum: Hauptwerke der Goh schmiedekunst. Dr. Hermann. Sonnabend, 25. Juni: r 11,530— 12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilumz

Aegypten in griechisch⸗römischer Zeit und Nubien. Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich auß

RdErl. 8. 6. 38, Einzieh. d. SA.⸗Sportabzeichenprüferstempel.

.

Funk in

Anläßlich des 400jährigen Bestehens des „Schütting“, des historischen Hauses der Bremer Kaufmannschaft, fand gestern eine Festsitzung im Hause 6 statt, auf der nach einer Be⸗ grüßungsansprache des Leiters der Wirtschaftsktammer und Präses der. Industrie⸗ und Handelskammer Bremen, Karl Bollmeyer, Reichswirtschaftsminister Walther Funk eine Rede über die Grundsätze der deutschen Außenhandelspolitik und das Problem der internationalen Verschuldung hielt. Im einzelnen führte Reichswirtschaftsminister Funk hierzu u. 4. folgendes aus:.

Die internationalen Erörterungen über die weltwirtschaftlichen Vorgänge und konjunkturellen Entwicklungen zeigen in der letzten Zeit im allgemeinen die gleiche Tendenz, nämlich die Furcht vor einer neuen schweren Krise der Weltwirtschaft. Hierbei treten be⸗ merkenswerterweise zwei Wirtschaftsgebiete als ausgesprochene zegenpole in Erscheinung, nämlich auf der einen Seite die Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, die geradezu als das Störungs- zentrum bezeichnet werden, und auf der anderen Seite Deutsch⸗ land. dessen Wirtschaft dem neuen Konjunktureinbruch bisher einen ungebrochenen Widerstand entgegengesetzt hat. Inmitten eines allgemeinen Konjunkturrückganges setzt sich der Aufschwung der deutschen Wirtschaft unvermindert fort. Diese konträre Ent— wicklung der beiden Konjunkturextreme wird am deutlichsten durch die Rohstahlerzeugung bewiesen. Die deutsche Stahlproduktion beginnt die amerikanische Produktion zu überflügeln. In den ersten fünf Monaten des Jahres 1938 hetrug die Röhstohler eu⸗ gung in USA 9,18 Millionen Tonnen, in Deutschland 9,20 Mil— lionen Tonnen. Dabei betrug die deutsche Rohstahlerzeugung noch vor einem Jahre kaum ein Drittel der , n.,

Wenn es noch einer besonders authentischen Bestäti

Anderungen ein:

h 1. Be gung für die allgemeine Krisenpsychose bedurft hätte, so ist diese durch die

Montag von 11—12 und 13 —13 Uhr Rundgänge statt.

Sand elsteĩ.

Grundsätze der deutschen Außenhandelspolitit.

Das Problem der internationalen Berschuldung. Eine bedeutsame Rede von Reichs mint

Bremen.

Vertagung der englisch⸗amerikanischen Handels ertrage hol lungen erfolgt. Nicht die Hitzewelle, noch die Wahlwvorbereitunßg wie es anfangs hieß, sind die Ursache für diese Vertagung, In dern die krisenhafte Zuspitzung in der Weltwirtschaft. , heute draußen offenbar die Krise noch als ein unentrinn 4 Schicksal betrachtet, beziehen die einzelnen Handelspartner, ; Schutzzollbastionen, um der mit der Krise ausgelösten verschi ausländischen Konkurrenz standhalten zu können. In so Zeiten will gn keine Konzessionen machen, deren Auswir h sich nicht übersehen lassen, und es hält schwer, einen gie punkt für ein normales Handelsvolumen zu finden. Wo . auch die Dominien ihre Rohstoffe absetzen, wenn das Nutten größere Mengen von Baumwolle, Getreide, Früchten usm. van Vereinigten Stagten abnehmen soll, der amerikanische u selbst aber von Monat zu Monat weniger aufnahmefähig n Und ein Handelsvertrag, der nur für die Zeiten guter an den Vertragspartnern Vorteile bringt, ist naturgemäß problematisch.

Was bedeutet nun eigentlich dieser sogenannte Weltn o dessen drohende Krise die Gemüter der am internationalen . ; besenders stark beteiligten Völter zur Zeit so sehr in Erren versetzt? Er bedeutet viel weniger, als man . Die gesamten Welthandelsumsätze betrugen 1929, also unn des höchsten bisher erreichten Standes, 284 Milliarden dei j Sie gingen wertmäßig bis auf 195 Milliarden im Jahre 1 rück und stiegen 1957 auf 13 Milliarden Reichsmark.

Demgegenüber betrug der gesamte Wirtschaftsumsatz 1 Tentschland allein im Jahre 1937 nicht weniger a 210 Milliarden Reichsmark.

1

süöheit und Ehre gebracht worden. Eine

swirkunss

emeinhin gun 1

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 138 vom 17. Juni 19238. g. 3.

K

Die Exportquote betrug im Jahre 1937 bei Deutschland 8,7 *. 33 Bolkseinkammens, bei den Vereinigten Staaten von Amerika n ös,t än bei England 10 3 und bei Frankreich 11,4 35. 1 Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt deutlich, daß die sizelnen Volkswirtschaften bemüht sind, sich von den Einflüssen 6 Weltmarktes mehr und mehr unabhängig zu machen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhange die Tatsache, daß die Vereinigten Staaten von Amerika, obwohl sie über einen nbesonders hohem Maße sich selbst genügenden Binnenmarkt ver⸗ fügen und der prozentuale Anteil des Außenhandels dort nur sehr zering ist, den Weltmarkt durch ihr potentielles Gewicht so stark keinflussen. Die amerikanische Krise ist innenwirtschaftlich be⸗ gründet. Aber die, Tatsache, daß die Vereinigten Staaten trotz kr größten Goldworräte einen Ausfuhrüberschuß aufweisen und urch ihre Handelspolitit die Weltmärkte dauernd zu beunruhigen rrmögen, beleuchtet die ganze

Preßlematik des gegenwärtigen Welthandels m besonders kxasser Weise.

Das natzronalsozialistische Deutschland hat durch seine handels— nlitischen Methoden und die Regelung seines Zahlungsverkehrs nit dem Müslande an dessen Verbesserung wir zurzeit arbeiten, sh von digsem Cinculus vitiosus der interngtionalen Konjunktur— gllen und den Einflüssen ausländischer Wirtschaftsmächte und sräfte so weit als möglich befreit.

Der Ziel der Wirtschaftsfreiheit dient in erster Reihe der

Vierjahresplan. Iber diese deutsche Wirtschaftspolitik dient ebenso auch der Ge— sundung der weltwirtschaftlichen Beziehungen; denn starke und gesnnde Nationalwirtschaften sind eine bessere und stabilere Grund— ge für die Weltwirtschaft, als kranke, schwache und international zchängige Wirtschaften, von denen dauernd Beunruhigungen und Jäöärnngen des Weltmarktes ausgehen müssen.

Die Verwirrungen auf dem Weltmarkte und die Unsicherheits⸗ saltoren im internationalen Handelsverkehr sind von Jahr zu Jahr größer geworden. Man braucht hierbei nur an den Ausfall des großen russischen Marktes, an die Umwälzungen im Fernen Osten, n ze dauernden Währungsabwertungen, an die Ausschaltung der Golcwährung, an die Zerstörung des internationalen Kreditaus— gleihs, an die Industrialisierung der Rohstoffländer, an die Ver— minderung der Produktionsmethoden und vieles andere zu denken, des die Struktur des Welthandels von Grund auf verändert und seine Kontinuität untergraben hat.

Die stärlste Verwirrung des Weltmarktes hat jedoch die politische Berschuldung verursacht, die in Versolgung der Finan⸗ siernng des Weltkrieges und der durch das Versailler Diktat aus— gklösten Reparationsbezahlungen eingetreten ist. Das Mahn— schreiben der amerikanischen Regierung an 13 europäische Nationen begen der am 15. Juni fällig gewesenen Kriegsschuldenrate in Höhe von 1,9 Mälliarden Dollar hat wieder einmal die Auf⸗ merksamkeit auf diese beispiellose Vergewaltigung der Vernunft und der wirtschaftlchen Ordnung der Welt gelenkt, von der die tcuälte Menschheüt erst dann befreit sein wird, wenn der letzte Ihlußstrich ., diesen aus politischer Unvernunft erzeugten pirtschaftlichen Wahnsinn gezogen sein wird. Der Gesamtbekrrag der Kriegsschulden betrug noch am 30. Juni 1937, umge⸗ technet zu den Goldparitäten, 108 Milliarden Reichsmark, nach den Kurswerten 64,8 Milliarden Reichsmark. Hier und da wird zwar noch aus diesem oder jenem Lande ein Betrag heraus— preßt, aber, im allgemeinen glaubt wohl kein vernünftiger Mensch auf dieser Welt, daß diese Schulden jemals bezahlt werden. Man darf gespannt sein, wie die endgültige Bereinigung der eng— .. Kriegsschuldenfrage erfolgen soll, die neuer⸗ dings angekündigt worden ist. Jedenfalls hat England im Jahre ie die Zahlungen eingestellt und noch ca. A5 Millionen Pfund jn zahlen. Durch die politischen Schulden in Gestalt der Repa— ionen ist Deutschland an den Rand des Verderbens und um h pöͤlitische Schitlb. wird nuch dadurch keine kommerzielle Schuld, daß auf der Gläubiger⸗ kite an die Stelle von Stagten private Vermögensbesitzer treten. Diese Charakteristerung der Dawes- und Joung-Anleihe ist von mtionalsoziglistischer Seite stets auf das schärfste bekämpft worden. Ih muß wiederholt zum Ausdruck bringen, daß das Prestige des nationalsozialistischen Deutschlands den heutigen Zustand der deutschen Staatsanleihen im Auslande nicht verträgt und daß zu— nächst einmal ein Arrangement erreicht werden muß, bei dem die durch nichts mehr gerechtfertigten Zinsfätze von 7 und 5 9. uf einen normalen Stand gesenkt werden. Die Wieder— zerstellung des deutschen Kreditansehens verlangt die völlige Be— kitigung dieses Schandflecks der aus der überwundenen Epoche der deuischen Erniedrigung übrig geblieben ist.

Jede kommerzielle Schuld wird von uns ehrlich erfüllt werden,

her das System der politischen Schulden lehnen wir grundsätzlich

ls wirtschaftsfeindlich und als mit den für uns unverrückbaren

hrundbegriffen einer nationalsozialistischen Staats⸗ und Wirt⸗ schaftsführung unvereinbar ab.

Politische Schulden sind, wie die Finanzgeschichte aller Zeiten chrt, fast immer notleidend geworden. Wer mit Krediten Politik nacht, muß damit rechnen, daß die politischen Gegenkräfte diese

leihen von vornherein mit einem unberechenbaren Risiko be—

hien. Politische Anleihen tragen stets das Merkmal des Odiosen n sich. Sie dienen nicht einem wirtschaftlichen Zweck, sondern en Erreichung einer politischen Machtstellung. Sie sind daher uit immer wirtschaftsfeindlich, zumal sie neben der politischen auch me wirtschaftliche Abhängigkeit bedingen. Der Schuldner aus mer politischen Finanztransaktion wird stets diese Abhängigkeit ls eine besonders drückende, weil entehrende, Last empfinden. luf längere Sicht haben weder. Gläubiger noch Schuldner von sitischen Anleihen einen wahren Nutzen gehabt. Das sollten i usbesondere diejenigen pribaten Stellen und Personen stets ber Augen halten, die solche Anleihen zeichnen. Überdies werden lhrmgle und gesunde wirtschaftliche Entwicklungen durch politische inleihen meist gestört.

Das große weltpolitische Geschehen pflegt über solche Ver— hichturgen, wie die Geschichte lehrt, brutal hinwegzugehen.

Nun ist sozusagen ein Schulbeispiel solcher politischen Anleihe⸗ herächrung durch die

Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich gie geworden. Die . Presse erhebt z. T. ein großes Yishrei, weil Deutschland düe Rechtsnachfolge in die österreichischen tantsschulden grundsätzlich nicht anerkennen will. Wie ist in ahrheit der Sachverhalt?

sutt Cine Tagung der Gorantiestaaten, die Mitte Mai in Rom . nasfunden hat, hat sich sauf den Standpunkt gestellt, daß Deutsch— d Rechtsnachfolger der drei österreichischen Bundesankeihen ge⸗ . sei und eine entsprechende Aufforderung an die Reichs⸗ ei erung gerichtet, diese / Rechtsnachfolge in besondberer Form anzu⸗ nn. Weder in der swölkerrechtlichen Praxis noch in der völker— tlichen Theorie findet jedoch eine solche Forderung eine Stütze. Eine Rechtsverpflichtung des Deutschen Reiches liegt jeden⸗ falls nicht vor. Reihe ähnlicher völkerrechtlicher Vorgänge ist eine solche abgelehnt worden. England hat z. B. nach dem Buren— ue die Schulden der Burenrepubliken nicht als englische fate schulden anerkennt, was seinerzeit durch ein Rechtsgutachten ein nuhierfür eingesztzten Kommission des Unterhauses und durch Eb trteil des 36 Englischen Gerichtshofes bekräftigt wurde.

n einer

nkzwenig haben, die Vereinigten Staaten von Amerika nach n ür gerkr eg dite Anleihen der Südstaaten als für das neue ig lan sche Staztswesen verbindlich anerkannt. Aus der fran— ischen Staatspraxis ift an die Uebernahme von Madagaskar zu

treten worden.

erinnern, bei der die Staatsschulden Madagaskars ebenfalls nicht als französische Staatsschuld behandelt worden sind.

Nach dieser völkerrechtlichen Praxis kann daher eine Ueber— nahme der österreichischen Bundesschulden durch das Deutsche Reich nicht verlangt werden.

Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob das heutige Land Oesterreich als Bestandteil des Deutschen Reiches als Rechtsnach⸗ folger des österreichischen Staatswesens von St, Germain anzu⸗ sehen ist. Die einzelnen Länder des Deutschen Reiches sind nicht selbständige Verwaltungskörper. Ihre Aufgaben und Funktionen leiten sich aus der Reichsgewalt ab. Eine Rechtsnachfolge des heutigen Landes Oesterreich als Verwaltungskörper des Deutschen Reiches in die Rechtsstellung des Oesterreich von St. Germain ' ist daher nicht zu begründen.

Die Veränderung der bisherigen staatsrechtlichen Stellung Oesterreichs ist eine durch einen revolutionären Att vollzogene geschichtliche Entwicklung. Das bisherige Staatswesen Oesterreichs ist nicht auf das Reich übergegangen, fondern als solches beseitigt worden, und zwar durch den sich in absolut friedlichen und gesetz⸗ lichen Formen durchsetzenden Volkswillen. Die österreichische Ver⸗ fassung von 1918 hat Oesterreich als einen Bestandteil der Deut— schen Republit erklärt. Dieser Beschluß der vom österreichischen Volke gewählten Nationalversammlung ist unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker durch das Diktat‘ von St. Germain beseitigt worden. Der Zwangsstaat von St. Germain hat unter schärfster Mißachtung des Voltswillens schließlich nur in Form eines despotischen Regimes aufrechterhakten werden können. Dieses Regime stützte sich ausschließlich auf ausländische Hilfe, die ihm auch finanziell unter rein politischen Gesichts punkten gewährt wurde. Die Ueberwindung dieses Regimes durch den eindeutig bekundeten Willen des österreichischen Volkes stellt eine derart einschneidende Umwälzung dar, daß eine rechtliche Ver— gindung zwischen dem früheren und dem heutigen staatsrecht— lichen Zustand nicht hergestellt werden kann.

Der Rechtsgedanke, daß bei einer staatsrechtlichen Umwälzung

die bisher als Schuldner vorhandene staatsrechtliche Persönlichkeit völlig untergeht, ist keineswegs neu. Der Gedanke ist vor allem von England im Falle der deutschen Schutzgebietsanleihen ver⸗ Das Obergericht von Bloemfontein hat die Nicht⸗ bezahlung der deutschen Schutzgebietsanleihen durch die Mandats⸗ gebiete damit begründet, daß das ehemalige Schutzgebiet mit dem Mandatsgebiet nicht identisch sei, weil die eingetretene politische Aenderung so fundamental wäre, daß sie die juristische Person des alten Schutzgebiets vollkommen zerstört hätte. Uebrigens wurde dieses Mandatssystem, wie man weiß, insbesondere auch aus dem Grunde gewählt, um zu verhindern, daß der Wert der im Widerspruch zu den 14 Punkten Wilsons geraubten deutschen Kolonien auf die Kriegsentschädigung hätte angerechnet werden müssen. Das wollte man vermeiden, und deshalb wurden die deutschen Kolonien den Siegermächten nicht unmittelbar in voller Souveränität übereignet. Man hat also Deutschland in doppelter Weise betrogen!

Wenn Deutschland heute die Rechtsnachfolge des Landes Oesterreich in die Staatsschulden des früheren Zwangsstaates von St. Germain ablehnt, so kann es sich dabei auf einen nahe⸗ liegenden völkerrechtlichen Vorgang berufen, der für das heutige Deutschland von schwerwiegenden Folgen gewesen ist.

Die deutschen Schutzgebietsanleihen haben seinerzeit zum Aufbau der deutschen Kolönialgebiete gedient, so daß ihr wirt⸗ schaftliches Ergebnis den Mandatsmäͤchten zugute kam. Die Mandatsmächte konnten Kolonien übernehmen, welche sich in einem fortschreitenden Stadium des Aufschlusses und der Er— giebigkeit befanden. Die von der Seite der Gläubigerstaaten an⸗ gedeutete Auffassung, daß die drei österreichischen Bundesanleihen ihrerseits einem wirtschaftlichen Aufbau gedient hätten, würde daher im Hinblick 1 die Stellung Englands zu den deutschen . an sich nicht geeignet

Schutzgebietsanleihen pflichtung des Landes Oesterreich zur Zahlung zu begründen.

Die Behauptung, daß die Bundesanleihen zum österreichi⸗ schen Aufbau beigetragen haben, muß aber von ö mit allem Nachdruck als unzutreffend zurückgewiesen werden. Diese Anleihen sind nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeben worden. Sie haben vielmehr dem politischen Ziel ge⸗ dient, den Anschluß Oesterreichs an das Reich zu verhindern. Wäre nicht unter Verletzung aller dem deutschen Volke bei der Einleitung des Waffenstillstandes gegebenen Zusagen das Land Oesterreich zwangsweise zu einem selbständigen Staat gemacht worden, so würde es als ein Teil des großdeutschen Wirtschafts⸗ . ohne ausländische Finanzhilfe lebensfähig gewesen sein.

ie durch die Friedensdiktate geschaffene österreichische Rumpf⸗ wirtschaft konnte nur mit besonderer ausländischer Kredithilfe künstlich lebensfähig erhalten werden. Sie war bis dahin der Teil eines großen und umfassenden Wirtschaftsgebietes gewesen. Die Grundlagen ihrer Produktion und ihres Handels waren daher nicht mehr wie in der bisherigen Weise vorhanden.

Das Ergebnis der ausländischen Finanzhilfe, wie sie in Form der drei Bundesanleihen Oesterreich gewährt wurde, ist derart erschütternd, daß das Ausland in keiner Weise sich darauf berufen kann, hier einen produktiven Aufbau geleistet zu haben. Bei der Uebernahme des Landes Oesterreich in den großdeutschen Wirtschaftskörper ist nicht mit ausländischer Hilfe aufgebaute, sondern eine in unerträglichem Ausmaß verelendete und erst des Aufbaues bedürftige Wirtschaft übernommen worden.

Der Gold⸗ und Devisenbestand der Nationalbank war ein Betriebsfonds, dessen Ansammlung gerade in der zur Ver⸗

elendung führenden Deflationspolitik

begründet war. Bei einer Abkehr von dem bisherigen System wäre er sofort verbraucht gewesen.

Etwa 15 5 der arbeitsfähigen Bevölkerung Oesterreichs waren Anfang März 1938 arbeitslos. Es ist bemerkenswert, daß die Verbrauchsziffern sogar noch seit 1937 gesunken sind. Der Index des Verbrguchsgüterabsatzes (1929 100) war im Jahre 1937 auf 79, im Jahre 1936 auf 6z und im Jahre 1937 auf 55 zurückgegangen. Dieser trostlosen Wirtschaftslage entsprach ein erschreckender Rückgang der Bevölkerung. Der Grund für die wirtschaftliche Fehlentwicklung in Oesterreich lag nicht zuletzt in dem System der ausländischen Finanzhilfe, welches mit Hilfe einer, Deflationspolitik durchgeführt wurde, die ohne jegliche Rücksicht auf das Volkswohl nur darauf ausgerichtet war, die internationale Zahlungsbilanz Oesterreichs bei Aufrechterhaltung des Anleihedienstes im Gleichgewicht zu halten. Neben der Aus? fuhr von Waren, die in ihrem Umfang durch diese Deflations— politik gesteigert wurde, war es vor allen Dingen die sogenannte

sein, eine Ver einer a r oder gar zu einer Gewaltandrohung gegen⸗

unsichtbare Ausfuhr des Fremdenverkehrs, die auf diese Weise so weit gesteigert wurde, daß die auswärtigen Verpflichtungen bedient werden konnten. Dieser in seinem Umfang auf Kosten der Bevölkerung künstlich gesteigerte Attivposten der österreichi⸗ schen Zahlungsbilanz mußte im Rahmen der großdeutschen De⸗ visenbilanz in Fortfall kommen, weil den Ausländern auch für Reisen nach Oesterreich die Registermark zur Verfügung steht. Die Beendigung der österreichischen Deflationspolitik und die Eingliederung des österreichischen Wirtschaftsgebietes in den deutschen Binnenmarkt erforderten eine Verbilligung des Fremdenverkehrs nach Oesterreich in anderer Weise, da ohne eine Veränderung der inneren Kaufkraftverhältnisse die öster⸗ reichische Wirtschaft nicht aus ihrer immer untragbarer werden⸗ den Verelendung herausgeführt und zu einem gesunden Teil des gesamtdeutschen Wirtschaftsgebietes gemacht werden kann.

Die bisherige österreichische Wirtschaftspolitik hatte bei ihrer gekennzeichneten Ausrichtung auf die Wünsche der ausländischen Finanzmächte keine nennenswerten Mittel für die Belebung der Binnenwirtschaft zur Verfügung. Daher war das Budget auf Kosten der produktiven Tätigkeit ausgeglichen und wies bei einer Bilanzsumme von? Milliarden Sch. nur 150 Millionen Sch. an produktiven Ausgaben für die innere Wirtschaft auf! Trotz der ohne Rücksicht auf die Lebensmöglichkeiten der Bevölkerung durch⸗ geführten Deflationspolitik wäre das Zahlungsmoratorium für Oesterreich nach dem Zusammenbruch der zsterreichischen Kredit⸗ anstalt im Jahre 1931 unaufhaltsam gewesen, wenn nicht erneut internationale Finanzhilfe eingegriffen hätte, um das bestehende System künstlich zu verlängern!

Nach alledem war Oesterreich wirtschaftlich bei seiner Ein⸗ gliederung in das Reich in einem Zustand, der mit Sicherheit voraussehen ließ, daß es über kurz oder lang zur Erfüllung seiner ausländischen Verpflichtungen nicht mehr in der Lage sein würde. Die bishexige Wirtschaftspolitit war nicht fortzuführen, ohne zu einer völligen Aushöhlung der inneren Wirtschaftskraft und damit der Lebensmöglichkeiten der Bevölkerung zu führen. Dies würde zwangsläufig zu einer wesentlichen Aenderung der Bedienung der Auslandsschulden geführt haben.

Wenn die ausländischen Finanzgläubiger etwa die Auffassung vertreten wollten, daß Großdeutschland schon deshalb für eine Bezahlung der Bundesanleihen haftet, weil es die Aktiva der österreichischen Wirtschaft übernommen habe, so würde auch diese Auffassung die tatsächliche Lage völlig verkennen.

Wirtschaftswerte, die mit ausländischer Hilfe tatsächlich aufgebaut worden sind, hat das Land Oesterreich nicht auf⸗ zuweisen. Es ist vielmehr in höchstem Grade aufbau⸗ bedürftig. Die Anleihemittel, die es erhalten hat, haben lediglich dazu gedient, es unter gänzlich unwirtschaftlichen Gesichtspunkten künstlich in einem politischen Zustand zu erhalten, der einer allmählichen wirtschaftlichen Erdrosselung des österreichischen Volles nahekam.

Weder völkerrechtlich, wirtschaftspolitisch noch moralisch besteht daher für das Reich die Verpflichtung, eine Rechtsnachfolge in die österreichischen Bundesanleihen anzuerkennen.

Dieses ist unsere grundsätzliche Einstellung zu dem Problem, das dadurch eine besondere Bedeutung erhält, daß einige Staaten eine Garantieverpflichtung für diese österreichischen Staatsschulden eingegangen sind, die sie den Anleihegläubigern gegenüber erfüllen müssen.

Ueber die Regelung dieser Frage finden zur Zeit Verhand⸗ lungen insbesondere mit einer englischen Regierungskommission unter Vorsitz von Sir Frederic Leith Roß, dem auch in Deutsch— land seit langem hochgeschätzten Wirtschaftsexperten, statt, die unter Wahrung des grundsätzlichen Standpunktes der Reichsregie⸗ rung im Geiste der Verständigung mit dem Ziel eines Ausgleiches der beiderseitigen Interessen geführt werden. Ein Grund zu

über Deutschland ist um so weniger gegeben, als einmal die Ver⸗ handlungen durchaus die Aussicht für eine gütliche und erfolg⸗ reiche Bereinigung dieser Fragen bieten und andererseits das von einem Teil der Auslandspresse angedrohte Zwangsclearing die zu den besten Hoffnungen berechtigenden allgemeinen Wirtschafts⸗ verhandlungen mit roher Gewalt zerschlagen und damit einen nicht zuletzt für die Handelspartner Deutschlands in Aussicht stehenden guten Erfolg unmöglich machen würden. Dieser fällt besonders aus dem Grunde um so schwerer ins Gewicht, als er einen wesentlichen Beitrag zur Ueberwindung der aus der Welt⸗ krise resultierenden Schwierigkeiten bieten könnte. Denn dar⸗ über ist sich heute die Welt im allgemeinen im klaren, daß die in ständig wachsendem Aufschwung befindliche deutsche Wirtschaft ein begehrenswerter Partner für die Länder ist, die durch die Krise auf den Weltmärkten in ihren Absatzmöglichkeiten schwer beeinträchtigt werden. Dabei kann die deutsche Wirtschaft in ihrer starken und gesunden Verfassung und in Anbetracht der eine kräftige Weiterentwicklung gewährleistenden Methoden und Organisation der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung mehr⸗ jährige Kontrakte abschließen. Diese werden auf der sicheren Grundlage eines natürlichen Ausgleichs von Rohsteffen und Indu⸗ strieprodukten bei ständig wachsendem Bedarf auf beiden Seiten erfüllt. Auf dieser Grundlage könnten heute die nationalen Volkswirtschaften, insbesondere in Europa, eine Neuordnung der wechselseitigen Handelsbeziehungen

mit bestem Erfolg vornehmen, wenn sie sich von der Last der voli— tischen Schulden und dem Denken in Devisen befreien würden.

An die Stelle des internationalen Kredits, der immer mehr an Macht und Ansehen einbüßt, muß der nationale Kredit treten, den sich jedes Land durch Ärbeitsfleiß, eine richtige Organifation und eine vernünftige Menschenführung in dem Umfange be— schaffen kann, wie ihn eine Steigerung und Entfaltung nalen Wirtschaftskräfte und Energien erfordert. Geld allein tur s freilich nicht, sondern der Geist, mit dem das Geld erarbeitet und in die nationale Produktion geleitet wird. So kann eine auf dieser Grundlage aufgebaute krisenfeste nationale Konjunktur auch der Ausgangspunkt für eine Gesundung der weltwirtschaft— lichen Beziehungen, also der Weltkonjunktur werden.

Deutschland bietet heute der Welt eine große Chance zum Aufbau einer gesunden Weltwirtschaft.

Möge der „Schlüssel zur Welt“, wie die zu emporgestiegene Hansestadt Bremen ihr altehrwurdiges Wahr— zeichen nennt, der Schlüssel zum Tor in eine neue Weltordnung werden, die Wirtschaft und Handel, Wachstum und Gedeihen, den Menschen Glück und Wohlstand und den Völkern den Frie— den bringt. 3.

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Devisenbewirtschaftung.

Reiseverkehr nach den Niederlanden.

Das deutsch-niederländische Reiseverkehrsabkommen ist für ein weiteres. Jahr verlängert worden. Es sieht den Erwerb von Reisekreditbrjefen, Reiseschecks, Hotelgutscheinen sowie Gutscheinen für Pauschal⸗- und Gesellschaftsreisen bis zum Höchstbetrage von 400 RM durch in Deutschland ansässige Personen für Reisen nach den Niederlanden zu nichtgeschäftlichen Zwecken vor. Dabei gilt die Einschränkung, daß in bar einlösbare Zahlungsmittel (Reise⸗ kreditbriefe und Reiseschecks' nur bis zum Betrage von 120 hfl. abgegeben werden dürfen. Reisende, die mehr als 120 hfl. erwerben wollen, müssen den darüber hinausgehenden Betrag also in Form von ht ih, erwerben. Reisende, die sich mit dem Betrag von 120 hfl. begnügen, können von dem Erwerb von Gutscheinen absehen. Die Einlösung der Reisekreditbriefe und Reiseschecks

erfolgt in Raten, und zwar 80 bfl. sofort, der darüber dbinaus— gehende Betrag frühestens am 16. Tage nach der ersten Aus— zahlung.

Für niederländische Staatsangehörige über sechs Jabren stebht ein besonderes Kontingent zur Verfügung. Auf Grund dieses Sonderkontingents können von den niederlandischen Staais— angehörigen Reisezahlungsmittel bis zu 120 fl. werden. Es ist jedoch auch den niederländischen Staatsangebörigen unbenommen, im Rahmen des allgemeinen Kontingents Reise⸗ zahlungsmittel bis zu 4090 RM zu erwerben. Weiterhin steht ein Sonderkontingent für besondere Veranstaltungen, Kongresse usw. zur Verfügung. Anträge dieser Art sind zwecks Aussteßlung einer Befürwortung an die Deutsche Longreßzentrale, Berlin? W '. Ludendorffstraße 60, zu richten. Die Reisezablungsmitte! werden ausschließlich von dem Mitteleuropaischen Reisebürd und seinen Vertretungen im Reich abgegeben. Das Mitteleuropatsche Keise= büro nimmt Anträge en, ,. am 20. Juni 1938 entgegen.

erworben