Erste Beilage zum Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9 Juli 1938. S. 2
' noch einfacher; hier brauchte ö auf die vor 1934 bestehende Regelung zurückgegriffen zu werden.
Die Überführung der Scheidungen von Tisch und Bett in Scheidungen dem Bande nach, die also den bis—⸗ herigen Ehepartnern die Wiederverheiratung gestatten, sieht 5 115 vor. . ö
Jeder der Ehegatten kann bei dem zuständigen Bei ieogcricht diese Uberleitung beantragen. Dieses prüft im außerstreitigen Verfahren lediglich, ob eine Scheidung von Tisch und Bett vorliegt und ob die Ehegatten sich nicht wieder vereinigt haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so spricht es durch Be⸗ schluß die Scheidung der Ehe dem Bande nach aus. Auf diese Weise ö eine rasche Liquidierung der Scheidungen von Tisch und Bett in allen Fällen ge⸗ sichert, in denen auch nur ein Teil die Trennung dem Bande nach wünscht. Eine neue Aufrollung des alten Streitstoffes ist nicht zugelassen; sie würde Gerichte und Parteien in gleicher Weise belasten und, im großen gesehen, ohne befriedende Wirkung sein. Bestehende Versorgungs⸗ und Erbansprüche bleiben gewahrt. Hinsichtlich des Unterhalts bleibt es bei den alten Ver⸗ einbarungen; ist nichts vereinbart, so gelten die Be⸗ stimmungen des neuen Gesetzes. Dem neuen Eherecht ist die Scheidung von Tisch und Bett nicht mehr bekannt.
Auch bei den Dispensehen stand vor dem Gesetzgeber über allem das Gebot, daß dieser schlechterdings uner⸗ trägliche Rechtszustand in kürzester Frist bereinigt werden muß. Das Gesetz arbeitet daher mit sehr kurzen Fristen und sichert bis zum 1. Januar 1939 die Beseitigung dieses am deutschen Volke Desterreichs begangenen bitteren Unrechts. Es konnte nicht zweifel⸗ haft sein, daß die gesetzgeberische Lösung die Legali⸗ sierung der bestehenden Dispensehen sein mußte, Le⸗ galisiert konnten aber von den unter Nachsicht ge⸗ schlossenen Ehen nur die werden, in denen die Partner an einem bestimmten Stichtag wirklich wie Ehegatten zusammen gelebt haben.
Es werden demnach die Fälle ausgeschieden, in denen die Gatten der späteren Ehe sich bereits wieder getrennt haben, sei es, daß sie zu den Gatten der früheren Ehe zurückgekehrt sind, sei es, daß sie lediglich die häusliche Gemeinschaft auf⸗ gegeben haben. Da es nun nicht möglich ist, vom Staate aus sämtliche mit Nachsicht vom Ehehindernis des Ehe⸗ bandes eingegangenen Ehen daraufhin durchzuprüfen, oh an einem bestimmten Stichtag ihre Partner noch zusammenlebten, hat das Gesetz in 3 121 den folgenden Weg gewählt: Sämtliche mit Nachsicht eingegangenen Ehen gelten als gültig, wenn nicht von einem der Beteiligten der Antrag auf Nichtigkeit der Ehe gestellt wird. Dieser Antra kann nur damit begründet werden, daß die Ehegatten am 14. pril 1938 und, wenn einer der Ehegatten vorher gestorben ist, bei dessen Tode nicht mehr wie Eheleute zusammenlebten. Ein so weit urückliegender Termin wurde gewählt, damit nicht das echte Bin der tatsächlichen Gestaltung einer Dispensehe durch Maßnahmen verfälscht werden kann, die die Ehegatten in
späterer Zeit in Voraussicht der Gesetzesänderung getroffen
haben mögen. Als Beteiligte gelten nur die Ehegatten der Dispensehe sowie der Ehegatte der früheren Ehe, also der Ehe, von deren Bande Nachsicht erteilt worden ist. Der Antrag muß bis zum 1. Jänner 1939 gestellt sein. Ueber ihn be⸗ findet das Bezirksgericht im außerstreitigen Verfahren. Wird dem Antrage stattgegeben, also festgestellt, daß die Ehe⸗ gatten am 1. April 1935 oder an dem kin Todestag eines der Ehegatten nicht mehr wie Eheleute miteinander lebten, so wird die Dispensehe für nichtig erklärt. Wird dem Antrage
nicht ee f r, oder wurde ein fristgemäßer Antrag nicht
gestellh, so ist die Dispensehe von Beginn an rechtsgültig, und die frühere Ehe gilt als dem Bande nach geschieden, und zwar mit Eingehung der späteren Ehe. Die bermögensrechtlichen Folgen a. Scheidung sind weithin ähnlich geregelt wie dies zu 2 hinsichtlich der y, Scheidungen von Tisch und Bett in Scheidungen dem Bande nach angedeutet wurde. Bisher bestehende Versorgungsansprüche des Ehe⸗ gatten aus der früheren Ehe bleiben also gewahrt. Das gleiche gilt für den Erbanspruch; jedoch ist daran zu erinnern, daß der Ehegatte nach noch geltendem österreichischen Recht nicht cht e here hn r gt ist, der wieder verheiratete Ehegatte also seinen Ehepartner aus der Tispensehe testamentarisch ohne Rücksicht auf jenen bedenken kann. Um den Behörden und allen Beteiligten und Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über die Rechtsgültigkeit einer mit Nachsicht . Ehe zu vergewissern, wurden zwei Maßnahmen vorgesehen: Beim Bezirksgericht . Stadt in Wien wird eine Sammel⸗ stelle errichtet, der alle Anträge und die über sie befindenden Beschlüsse in Abschrift mitgeteilt werden (3 124 Hier kann also nach dem 1. Jänner 1939 jederzeit festgestellt werden, ob eine mit Nachsicht geschlossene Ehe als gültig anzusehen oder für nichtig erklärt ö Wird ein Antrag gestellt, so erfolgt die Richtigstellung der Eheregister je nach dem Ausgang des Ver⸗ fahrens durch das beschließende Gericht und das Amt des Reichsstatthalters (z 123 Abs. 2). In den Fällen, in denen kein Antrag gestellt wird, also in der großen Mehrzahl der Fälle, mußte die Registerwahrheit auf andere Weise sicher⸗ gestellt werden. Hier G 125) ist der Ehegatte, dem Nachsicht erteilt worden ist, durch Strafandrohung verpflichtet worden, nach Ablauf der Antragsfrist unverzüglich dem Bezirksgericht ur Berichtigung des Eheregisters seiner früheren Ehe die er⸗ erden nzeige zu erstatten.
Die übrigen Sondervorschriften für Oesterreich dienen der mehr rechtstechnischen Eingliederung des österreichischen Rechts in das großdeutsche Eherecht. Sie tragen der Tatsache Rech⸗ nung, daß die großen deutschen Verfahrensgesetze, der allgemeine Teil' des Bürgerlichen Rechts und die Ehegesundheitsgesetz⸗ gebung in Oesterreich noch nicht gelten (vgl. die 85 101 - 1073. 3 dienen Uebergangsvorschriften der Ueberführung nach bisherigem österreichischen Recht getrennter nichtkatholischer Ehen in das neue Scheidungsrecht (109 – 1413) und nach bis⸗ herigem österreichischen Recht ungültig erklärter Ehen in das Ehenichtigkeits oder Eheaufhebungsrecht nach dem neuen Ge⸗ setz (65 118 —- 120) sowie der Ueberleitung anhängiger Verfahren. In ihrer Gesamtheit werden die Vorschriften die reibungslose Einführung des neuen Eherechts im Lande Oesterreich sichern.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 6. Juli 1938 .
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932, Vierter Teil Holl⸗ änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt⸗ schaftsablommen), 5 1 (RFeichsgesetzbl. 1 S. 121, 126) sowie auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über außer⸗ ordentliche Zollmaßnahmen vom 18. Januar 1932 Reichs⸗ gesetzbl. JI S. 27) wird verordnet:
§1 Der deutsche Zolltarif wird wie folgt geändert:
1. In der Tarifnr. 47 (Anderes Obst, frisch) Abs. 3 (Pflaumen aller Art) ist in der Anmerkung an Stelle von „vom 1. August bis 31. Oktober 1937“ zu setzen vom 15. Juli bis 31. Oktober 1938“.
2. In der Tarifnr. 79 Nutzholz von Buchs baum, usw.) ist hinter „‚Persimmon“ anzufügen „Kambalaholz '.
3. In der Tarifnr. 651 A Abf. 2 (Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff usw. sind Unterabs. 1 und 2 durch folgende Vorschriften zu ergänzen:
a) im Unterabs. 1 (Bappen mit einer Stärke von 3 mm oder mehr usw.) ist anzufügen: Anmerkung zu Abs. 2 Unteragbs. 1.
Pappen, aus zusammengeklebten Pappen hergestellt, bis zu einer Höchstmenge in einem Kalenderjahr von 5 v. H. derjenigen Menge, die an Waren der Nr. 651 A Ab. 2 nach der amtlichen deutschen Einfuhrstatistik im Jahre 1937 aus dem einzelnen Staat in das deutsche Zollgebiet eingeführt wor⸗ den ist, bis 31. Dezember 1938 Die Abfertigung zu dem Zollsatz von 5 RM ist nur zulässig bei Vorlegung von a ,,,, en, die von einer deutschen Zollstelle bestätigt sind, nach näherer Vereinbarung mit der Reichs⸗ regierung. b) im Unterabs. 2 (andere Pappen) ist anzufügen: Anmerkung zu Abs. 2 Unterabs. 2. Pappen, lediglich aus mechanisch bereitetem Holzstoff, auch aus solchem von gedämpftem Holz, festgewalzt (Braunholzpappe, ce nannte Lederpappe), oder mit einem Ge⸗ halt an chemisch bereitetem Holzstoff von 15 v. H. oder weniger, auch in der Masse gefärbt, mit Zeugnissen, die von der Reichs⸗ regierung mit dem einzelnen Staat ver⸗ einbart sind, bis 31. Dezember 1933 Der Zollsatz von 3 RM gilt jedoch nur bis zu einer Höchstmenge in einem Ka⸗ lenderjahr von 30 v. S5. derjenigen Menge, die an Waren der Nr. S561 A. Ab. nach der amtlichen deutschen Einfuhrstatistik im Jahre 1957 aus dem einzelnen Staat in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden ist.
Ferner ist die Abfertigung zu dem Zoll⸗
satz von 3 RM nur zulässig bei Vorlegung
von , . einigungen, die von
einer deutschen Zollstelle 2 sind, nach
näherer Vereinbarung mit der Reichs⸗ regierung.
Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1933 in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1938.
Der Reichsminister der Finanzen. J. V. Reinhardt.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Schefold.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V: Brinkmann.
Der Reichsforstmeister. J. A.: Parchmann.
) Betrifft nicht das Land Oesterreich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß z 1 der Verordnung vom 10. Ottober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 9. Juli 1938 . für eine Unze . — 141 sh 1 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 9. Juli 1938 mit RM 12329 umgerechnet. . — RM 86,7213, für ein Gramm Feingold demnach... — pence 5,4473, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 278515. Berlin, den 9. Juli 1938. Statistische Abteilung der Reichsbank.
Reinhardt.
Bekanntmachung.
Auf Grund des s 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die . deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) erkläre ich im Einverständnis mit dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staatsange⸗ hörigleit . verlustig:
Brill, Wilhelm, geb. am 20. 12. 1878 in Libochowitz,
Bronne, Julius, geb. am 28. 8. 1815 in Rommers⸗
eim, . 36 cher, Kurt Martin, geb. am 19. 6. 1881 in resden, raenkel, Josef, geb. am 15. 2. 1893 in Oppeln, irsch, Willy, geb. am 30. 1. 1879 in Hamburg, . , Grete, geb. Rosenthal, geb. am 1. 5. 1893 in ien, Seers, Gustav, geb. am 30. 11. 1902 in Hamburg, Lö b, Karl, geb. am 19. 12. 1889 in 5 Marx, Hermann, geb. am 11. 8. 1873 in Berlin, May, Isidor, geb. am 22. 1. 1891 in Geinsheim, Meyer, Siegbert, geb. am 25. 2. 1902 in he hen lig ; . a el, Jakob, geb. am 28. 2. 1894 in Frankfurt / ain,
bar era
Mich elsohn, Walter, geb. am 3. 11. 1881 in Haus⸗
berge (Krs. Minden),
Müůechelsohn, Wally, geb. Cohn, geb. am 7. 6. 1890
in Berlin,
Mo lz, Andreas, geb. am 8. 11. 1879 in Mayen,
t ö Albert, geb. am 14. 7. 1875 in Soest,
„Philippsohn, Walter, geb. am 5. 5. 1911 in
Frankfurt / Main,
Philippsohn, Ruth Jeanette, geb. Ascher, geb.
am 6. 7. 1912 in Frankfurt / Main.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt. ; Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf folgende Familienangehörige erstreckt:
Julia Fleischer, geb. Friedländer, geb. am 29. 1. 1892 in Kalkberge⸗Rüdersdorf, .
Frank-⸗Friedrich Fleischer, geb. am 27. 3. 1916 in Berlin⸗Schöneberg,
Alice Hirsch, geb. Engelmann, verw. Katzenstein, geb. am 3. 4. 1900 in Hamburg, .
Ernest Victor Hirsch, geb. am 22. 8. 1935 in Hamburg,
Heinrich Kahn, geb. am 22. 11. 1915 in Mannheim,
Rudolf Kahn, geb. am 15. 9. 1917 in Mannheim
Trudel Marlen Katzenstein, geb. am 28. 4. 1930 in Frankfurt / Main, —
Lea Edith Leers, geb. Abel, geb. am 6. 2. 1905 in Ham⸗ burg,
nge 66 rs, geb. am 21. 1. 1931 in Hamburg,
. Leers, geb. am 21. 11. 1934 in Hamburg,
Henny Lö b, geb. Cohn, geb. am 25. 8. 1902 in Frankfurt / Main,
Walter Ferdinand Löb, geb. am 28. 5. 1925 in Darm⸗
stadt, ;
Crig Lö b, geb. am 15. 2. 1928 in Frankfurt / Main,
Lina Marx, geb. Rosenblatt, geb. am 5. 10. 1878 in Re⸗ gensburg, . .
Adolf Marz, geb. am 1. 7. 1902 in Königsberg / Pr.
Gertrud Marx, geb. am 11. 5. 1919 in Königsberg / Rr.
Selma May, geb. Bonne, geb. am 14. 11. 1888 in Saar⸗ brücken, . .
Else May, geb. am 25. 2. 1919 in Saarlouis,
Max May, geb. am 17. 14. 1921 in Erfelden, .
Erna Michael, geb. Sondheimer, geb. am 16. 3. 1905 in Frankfurt / Main, . .
Arthur Michael, geb. am 26. 8. 1925 in Zürich.
Anny Michelsohn, geb. am 31. 3. 1920 in Berlin⸗ Wilmersdorf,
Johanna Neu . mp, geb. Aronstein, geb. am 17. 5. 1890 in Geseke,
Werner ö geb. am 20. 10. 1912 in Soest,
Gerhard Neukamp, geb. am 19. 11. 1919 in Soest.
Die Entscheidung darüber, inwieweit der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit noch auf weitere Familien⸗ angehörige zu erstrecken ist, bleibt vorbehalten.
Berlin, den 7. Juli 1938.
Der Reichsminister des Innern. J. V: Pfundtner.
. Begründung 36 2 ‚ zum Gesetz, betr. die Tarishoheit über die nicht im Eigentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs.
Vom 6. Juli 1938 (RGBl. IJ S. 239 ).
Das Gesetz schafft für die Taxifgestaltung der nichtreichs⸗ eigenen Ce r des öffentlichen Verkehrs. einheitliche reichsrechtliche Bestimmungen, die die Möglichkeit wirksamer Verkehrsführung auf dem Gebiet der Tarifpolitik sicherstellen. Es unterwirft jede Tariffestsetzung oder änderung für die privaten Bahnen des allgemeinen Verkehrs, die nebenbahn⸗ ähnlichen Kleinbahnen in Preußen und die ihnen gleichzuer⸗ achtenden Bahnen in den übrigen Ländern der Genehmigung. Das Gesetz gibt dem Reichsverkehrsminister das Recht, Aende⸗ rungen der Tarife zu verlangen und anzuordnen, und gibt weiter die Möglichkeit, auch die Erstellung direkter Tarife zwischen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs planmäßig zu ördern, was für die beabsichtigte Einbeziehung der nebenbahn⸗ ähnlichen Kleinbahnen in die zwischen den Bahnen des allge⸗ meinen Verkehrs bestehenden direkten durchgerechneten Tarife von Bedeutung ist. Der Reichsverkehrsminister kann in Zu⸗ kunft alfo die Binnen⸗ und Wechseltarife der nichtreichseigenen Bahnen entscheidend beeinflussen. Allerdings darf ex Aende⸗ rungen nur insoweit verlangen, als er sie unter billiger Be⸗ rücksichtigung aller Verhältnisse für die Unternehmen für trag⸗
ö Damit ist ihm auch die Verpflichtung auferlegt, auf die Ertragserzielung der Unternehmen angemessen Rück⸗ sicht zu nehmen.
. er Erlaß des Gesetzes ist schon vor einer allgemeinen reichsrechtlichen Regelung der Verhältnisse der nichtreichs⸗ eigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs erforderlich, weil die bisherigen Bestimmungen über die Tarifhoheit gegen⸗ über diesen ö die zum Teil nur in den Genehmigungen der einzelnen Bahnen festgelegt waren, in den meisten Laäͤn⸗ dern nicht den Grundsaͤtzen der heutigen Staatsführung ent⸗ ,. So besteht bisher ein Recht des Reiches, Aenderungen
er Tarife zu verlangen, nur vereinzelt, z. B. na e en und he si hen Bestimmungen. Auch Aenderungen der Tarife, die von ben Unternehmen veranlaßt werden, sind nicht ein⸗ heitlich einer Genehmigung unterworfen. Den preußischen Kleinbahnen gegenüber beschränkt sich die Tarifhoheit bisher darauf, Höchstbeträge der Beförderungspreise festzustellen und diese in gewissen Zeiträumen nachzuprüfen.
Die Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung werden durch das Gesetz nicht berührt.
*) Betrifft nicht das Land Oesterreich.
Bekanntmachung um Gesetz, betreffend die Tarifhoheit über die nicht im igentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öffent⸗ lichen Verkehrs *).
Vom 6. Juli 1938.
ö. Grund des 5 1 56561 2 des Gesetzes, betreffend die Tarifhoheit über die nicht im Eigentum des Reichs stehenden Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs vom 6. Juli 1938 (RGBl. II S. 239) bestimme ich:
9 Betrifft nicht das Land Oesterreich.
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Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9. Juli 1938. S. 3
Die Ausübung der Tarifgenehmigung nach 5 1 Absatz 1 Satz 1 des vorgenannten Gesetzes übertrage ich bis auf weiteres den Reichs⸗ und Landesbehörden, die auf Grund der bisher geltenden Bestimmungen zur Ausübung der Tarif⸗ hoheit über nicht im Eigentum des Reichs stehende Eisen⸗ bahnen des öffentlichen Verkehrs berufen waren.
Berlin, den 6. Juli 1938.
Der Reichsverkehrsminister. Dorpmüller.
Bekanntmachung KP 572 der Uberwachungsstelle für unedle Metalle vom 8. Juli 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 8 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935 werden die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Aluminium (Klassengruppe 1) ö. Aluminium, nicht legiert (Klasse 1 A)... . RM 133, — bis 137, — Aluminiumlegierungen (Klasse 1 B) 58, — , 61, —
Blei (Klassengruppe 111)
Blei, nicht legiert (Klasse UI A) RM 17550 bis 19,50 Hartblei (1Antimonblei) (Klasse II B).... , 20, , 22, —
Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse Vfl A) .... RM 53 75 bis 56, 265
Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse IX A) RM 39, — bis 41,50 Rotgußlegierungen (Klasse IX B).. n . , 25 Bronze le gierungen (Klasse x C).... , 18,50 „ 81,50 Neusilberlegierungen (Klasse IE D).... , 51, — „ 53,50
Nickel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse TIIJ1 A).... . RM 2s6, — bis 246, —
Zink (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX A) Rohzink (Klasse XIX C). J
Zinn (Klassengruppe XX) Zinn, nicht legiert (Klasse RTX A). ..... RM 234, — bis 244, — Banka⸗Zinn in Blöcken „246, — „ 256, — Mischzinn (Klasse TX B).... . „234, — „ 244, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 17,50 bis ig, 50 je 100 kg Rest⸗Inhalt Lötzinn (Klasse TX D).... . . RM 234, — bis 244, — je 100 Kg Sn-Inhalt RM 17,50 bis 19,50 je 100 kg Rest⸗Inhalt.
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten die Bekanntmachungen KPöß8 bis KP 57 außer Kraft 4 2 .
e .
Berlin den 8. Juli 10385.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. J. A.:: Wieprecht.
——
16, ꝛ6s: „ ls, 25
Bekanntmachung.
Die am 8. Juli 1938 ausgegebene Nummer 107 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Gesetz zur Anderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Vom 6. Juli 1938. .
Gesetz über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen. Vom 6. Juli 1938.
Vierte Durchführungsverordnung zum Spinnstoffgesetz. Vom 5. Juli 1938.
Verordnung über Änderung der Branntweinabgabe im Land Osterreich. Vom 6. Juli 1938.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst der Justiz⸗ anwärter im Lande Ssterreich. Vom 6. Juli 1938.
Verordnung zur Förderung der Landbevölkerung. Vom 7. Juli 1935.
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft. Vom. J. Juli 1938.
Anderung der Anordnung über die Ernennung der dem Reichsverkehrsministerium unterstehenden unmittelbaren Reichs⸗ beamten und die Beendigung ihres Beamtenverhältnisses. Vom 6. Juli 1938. —
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 030 RM. Postversen⸗
Die Londoner Beratungen des Internationalen Zuckerrats.
London, 8. Juli. — Die zunehmende Beschränkung der ö des chinesischen Marktes — von ursprünglich 60 000 t auf weniger als 170 0090 t. — und der konjunkturelle Rückgang der Kaufkraft anderer wichtiger Absatzgebiete haben für die Fesprechungen des seit 5. J. 1958 in London tagenden Inter nationalen Zuckerrats . Schwierigkeiten mit sich . Eine Bereinigung der Weltzuckerlage durch entscheidende Beschlüsse des Rats ist aber um so dringender, als das neue n me f liche Jahr bereits am 1. 9. 1938 beginnt. Die hisherigen Be⸗ sprechungen in London haben, soweit sich bisher übersehen läßt, noch keine. Einigung über die wichtigsten ,, ,,,. I en gebracht. Sie waren andererseits auch nicht ohne Erfolg. Praktisch als erledigt können beispielsweise die Besprechungen über die Zuckerbilanz des laufenden Jahres er dl. werden. Nachdem sich noch verschiedene Konventionsmitglieder nachträglich entschlossen haben, kleine Teile ihrer Quoten in Höhe von ins⸗ gesamt 22 96004 t freizugeben und allgemein damit gerechnet wird, daß die hritische Regierung noch rund 100 000 t Zucker für den Kriegsfall eindeckt, fallen die restlichen Exporte dieser Saison nicht mehr so ins Gewicht, daß sie eine Gefahr . die Preise bilden oder in Form von Lagervorträgen die statistische Lage des nächsten
RM 20, 2s bis 22,26
dungsgebühren: O, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 9g. Juli 1938. Reichs verlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Die Forstmeisterstelle Alt⸗Jablonken im Landforst⸗ meisterbezirk Allenstein ist zum 1. Dezember 1938 zu besetzen. Bewerbungsfrist: 1. Oktober 1938.
Die Forstmeisterstelle Chausseehaus im Landforstmeister⸗ bezirk Wiesbaden ist zum 1. Dezember 1938 zu besetzen. Be⸗
werbungsfrist: 1. Oktober 1938.
Die Forstmeisterstelle Ebstorf im Landforstmeisterbezirk Lüneburg ist zum 1. August 1938 zu besetzen. Bewerbungs⸗
frist I5. Juli 1935.
Die Forstmeisterstelle Elend im Landforstmeisterbezirk Magdeburg ist zum 1. Oktober 1938 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 10. August 1938.
Die Forstmeisterstelle in Koblenz im Landforstmeister⸗ bezirk Koblenz ist zum 1. Oktober 1938 zu besetzen. Bewer⸗ bungsfrist: 10. August 1938.
Die Forstmeisterstelle Neustedt im Landforstmeister⸗ bezirk Kassel⸗West ist zum 1. Oktober 1938 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: 10. August 1938.
Die Forstmeisterstelle Potsdam ist zum 1. August 1938 zu besetzen. Bewerbungsfrist: 15. Juli 1938.
Die Forstmeisterstelle Sonnenberg im Landforstmeister⸗
bezirk Wiesbaden ist zum 1. Februar 1939 zu besetzen. Be⸗
werbungsfrist: 1. November 1938.
Die Forstmeisterstelle St. Andreasberg im Landforst— meisterbezirk Hildesheim ist zum 1. September 1938 zu be⸗ setzen. Bewerbungsfrist: 20. Juli 1938.
Die ,, Wetter⸗West im Landforstmeister⸗ bezirk Kassel⸗West ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: 1. Oktober 1938.
Michtamtliches. Ver ke hrstwefen.
Zahl der Rund sunkanlagen am 1. Juli. Am 1. Juli 1938 betrug die Gesamtzahl der Rundfunkemp⸗ fangsanlagen im Deutschen Reich (ohne Oesterreich) 9541 883 egenüber 9 600 244 am 1. Juni. Im Laufe des Monats Juni ist mithin eine Abnahme von 58 361 (G,6 v. H. eingetreten. Unter 6 Gesamtzahl vom 1. Juli befanden sich 635 768 gebührenfreie nlagen.
Neues Telegrammschmuckblatt.
Am 16. Juli 1938 wird ein neues Formblatt (Lx 9) für Schmuckblattelegramme „Deutsche Luftpost“ — ein sechsfarbiger Offsetdruck nach einem Entwurf des Malers und Graphikers Meerwald, Berlin⸗Wilmersdorf — eingeführt werden.
Sonderpostamt zu den Reichswettkämpfen der
SA auf dem Reichssportfeld vom 15. bis
17. Juli 1938.
Aus Anlaß der Reichswettkämpfe der Sal. vom 15.417. Juli auf dem Reichssportfeld werden das Presse-Postamt im Olympia⸗ Stadion und das Sonderpostamt im Schwimmstadion als Zweig⸗ postämter des Postamts Berlin-Charlottenburg 5, geöffnet. Beide Postämter geben Postwertzeichen und Gefälligkeitsstempel ab, nehmen gewöhnliche und eingeschriebene ,, sowie Rohrpostsendungen und Telegramme an und vermitteln Fern⸗ gespräche. Die Sonderstempel Leinschließlich eines Rohrpoststempels) enthalten die Inschrift „Berlin⸗Reichssportfeld Reichswettkämpfe der S2. 1938 15.447. Juli“, eine Abbildung des SA.⸗Sport⸗ . und die Unterscheidungsbuchstaben a — .
eim Presse⸗Postamt ist außerdem eine Sonderbildtele⸗ graphenstelle eingerichtet; vollbezahlte und zurückgestellte (3) Bild⸗ telegramme sind zugelassen.
Jahres belasten könnten. Bei dieser Lage bildet den Hauptgegen⸗ stand der restlichen Besprechungen natürlich die Marktlage im kommenden Zuckerjahr, die zunächst auf Grund erster Schätzungen der Sachverständigen nach Angebot und a abgegrenzt werden muß. Sieht man von nicht voraussehbaren wirtschaft⸗ lichen und politischen Ereignissen des kommenden Jahres ab, so steht bisher schon fest, daß im kommenden Jahr mit einer merk— lichen Verminderung der Zuckerexportquoten gerechnet werden muß,. In englischen Fachkreisen erwartet man elne Beschränkung der Exporte üm rund 700 000, t, die nun auf die Konventions— mitglieder umgelegt werden müffen. Es liegt sehr nahe, zu ver⸗ muten, daß der Rat diese Probleme at zweifache Weise zu lösen versuchen wird. 1. durch die Wiederholung des im letzten Jahr aus zeitlichen Gründen beschlossenen allgemeinen Verzichts auf 5 2 der Standardquote, der rund 180 900 t überbrückt, und 2. da⸗ durch, daß die Mitglieder der Konvention zu freiwilligen Verzichten bewogen werden. — Über die Einzelheiten der kommenden 53 nahmen läßt sich bisher noch keine brauchbare Angabe machen, weil die Auseinandersetzung über die Anpassung der Quoten noch in vollem Gange ist. Zweifellos werden sich dabei noch verschie—⸗ dene Zuspitzungen ergeben. Eine am Donnerstag in New York veröffentlichte Nachricht, daß die bisherigen er fan noch keine ,, en en 4 are n en daß die Verhand⸗ ungen infolgedessen unüberwindlichen Hindernissen begegneten .
Berliner Börse am 9. Juli.
Aktien uneinheitlich, Renten ruhig.
Zum Wochenschluß lagen, wie erwartet, an den Aktien⸗ märkten weiterhin Verkaufsaufträge nichtarischer Kreise vor, je⸗ doch zeigte sich andererseits auch vereinzelt Kauflust der Banken⸗ kundschaft, so daß die Kursgestaltung wiederum uneinheitlich war. Nach wie vor genügten bei der Enge des Maxktes Mindestorders, um die Kurse nach der einen oder anderen Seite hin stärker zu beeinflussen. Im allgemeinen gingen die Veränderungen aber kaum über ½ * hinaus.
Montane waren eher etwas rückgängig. So stellten sich Harpener und Hoesch je R z niedriger. Rheinstahl waren um 5 3, Vereinigte Stahlwerke um V. J. rückgängig. Klöckner und Buderus konnten sich hingegen gut behaupten. Hare n ele veränderten sich nur unbedeutend. Eintracht stiegen um 136, Rheinbraun um 36 3. Soweit in Kaliaktien Anfangsnotierungen zustande kamen, lagen sie auf Vortagsbasis.
In der Chemischen Gruppe fanden Farben weiterhin regeres Interesse, so daß sich der Kurs mit 155 um S6 * höher stellte. Rütgers gaben hingegen um R 8 nach. Elektrowerte waren nicht ganz einheitlich. Lichtkraft kamen , „ höher an, während Gesfürel ss und Schuckert ½5 , einbüßten. Ein ähnliches Bild boten Ver⸗ sorgungsanteile. Am Autoaktienmarkt lagen BMW zn g höher. Ferner stiegen von Metallwerten Metallgesellschaft um 15, von Papier und Zellstoffaktien Aschaffenburger um 3 und von Brauereianteilen Schultheiß um 55 3. Schwächer veranlagt waren am Maschinenbauaktienmarkt Dmag (— 11, von verschiedenen Werten Junghans (— ) sowie im geregelten Freiverkehr Ford gegen die Notiz vom J. J. — 2M).
Im Börsenverlauf war die Umsatztätigkeit außerordentlich eng begrenzt, die Kursentwicklung auch weiterhin uneinheitlich. Dessauer Gas und Deutsche Erdöl wurden je um „ „ herauf⸗ gesetzt. Felten gewannen zs 7 und auch Demag konnten sich von dem anfänglichen Rückgang leicht erholen (4 36 25). Demgegen⸗ über bröckelten Farben um „. 2 auf 155 ab. AE G und Mannes⸗ mann waren je um HS ö „ rückgängig. Im gleichen Ausmaß niedriger wurden Hapag und Nord. Lloyd bewertet.
Gegen Ende des Verkehrs gestaltete sich der Geschäftsgang sehr ruhig. Schlußnotierungen kamen nur wenig zustande. So⸗ weit Kurse festgesetzt wurden, lauteten sie gegen den Verlauf * bis „ 2 niedriger. Im letztgenannten Ausmaß waren bei⸗ Pielsweise Daimler und Siemens rückläufig. Mannesmann und Demag bröckelten um je M S5, Rheinmetall und Kokswerke um je 85 3, ab. Farben und Vereinigte Stahl schlossen gegen den Ver⸗ lauf unverändert mit 15475 bzw. 106.
Am Einheitsmarkt waren Banken überwiegend unverändert. Deutsche Ueberseebank verloren allerdings erneut * 3, Deutsch⸗ Asiaten 14,.— RM. Für Hypothekenbanken war die Entwick⸗ lung uneinheitlich. Deutsche Hhp. kamen „ 3 höher an, Rhein⸗ Hyp. und Meininger Hyp. büßten hingegen je z 2 ein. Von Kolonialpapieren ermäßigten sich Schantung um 245 3. — Per Kasse gehandelte Industrieaktien wiesen nur wenig Schwankungen nach beiden Seiten auf. Zumeist gingen die Veränderungen nicht über 226 75 hinaus. Hildesheim⸗Peine verloren gegen die letzte Notiz 3M 35.
Am Rentenmarkt wurde die Reichsaltbesitzanleihe mit unver⸗ ändert 131,B,8090 bewertet. Die Gemeindeumschuldung notierte mit ö 78 unverändert.
Am Kassarentenmarkt traten keine nennenswerten Verände⸗ rungen ein. Pfandbriefe lagen freundlich. Von Stadtan leihen zoger 2ßer Breslau um 6 2 an. Reichs⸗ und Länderan⸗ leihen wurden zumeist auf gestriger Basis gehandelt. 39er Post⸗ schätze lagen 0, 3 5 höher. Bei den Industrie⸗Obligationen waren kaum größere Veränderungen zu verzeichnen. Engelhardt⸗Bräu verloren , Krupp⸗Treibstoff 26 95.
Der Privatdiskont blieb mit 278 25 unverändert.
Am Geldmarkt lagen die Blankotagesgeldsätze mit 278 8. bis 318 5 auf Vortagsbasis. ö
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung blieb das engl. Pfund mit 12,29 und der holl. Gulden mit 137,22 unverändert. Der Dollar bröckelte leicht auf 2,488 (2,49) ab. Das gleiche galt für den frz. Frane, der sich auf 6,89 G, 90) stellte. Auch der schwz. Franken ging auf 56,87 (56,89) zurück. ;
Die deutsch⸗türtischen Wirtschaftsbesprechungen.
Reichswirtschaftsminister Funk empfing den Leiter der zur Zeit in Berlin weilenden türkischen Wirtschaftsdelegation, Gene⸗ ralsekretär im türkischen Außenministerium, Botschafter Numan Menemencioglu, zu einer Aussprache über die deutsch⸗türkischen Wirtschaftsbeziehungen. An der Besprechung nahmen der tür⸗ kische Botschafter in Berlin, Exzellenz Hamdi Arpag, und der Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium Brinkmann teil. Es wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung des deutsch⸗tür⸗ kischen Handelsverkehrs und einer Verbesserung der gegenwärtigen Methoden eingehend erörtert.
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Anträge auf Ausnahmen von den Sperr⸗
vorschriften des Spinnstoffgesetzes.
Es hat sich als notwendig erwiesen, die dem Reichswirtschafts⸗ ministerium zustehende Entscheidung über Anträge auf Ausnahmen von den Sperrvorschriften (68 13 und 14) des Spinnstoffgesetzes, soweit es sich nicht um besonders wichtige Fälle handelt, einer nachgeordneten Stelle zu übertragen, da sich die Anträge, nament⸗ lich solche von geringerer Bedeutung, so stark vermehrt haben, daß die Belastung des Reichswirtschaftsministeriums mit solchen Anträgen nicht mehr tragbar ist. Durch eine Vierte Durchfüh⸗ rungs⸗Verordnung zum Spinnstoffgesetz ist für diese minder⸗ wichtigen Fälle die Entscheidungsbefugnis den Industrie⸗ und Handelskammern übertragen worden, die in allen Fällen die Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und, soweit eine Genehmigung zu einem erhöhten Verbrauch an Spinn⸗ stoffen führen würde, auch die zuständige Ueberwachungsstelle gut⸗ achtlich zu hören haben.
Anträge auf Ausnahme, von. den Sperrvorschriften sind daher
nicht mehr wie bisher bei den Gewerbeaufsichtsbeamten, sondern
bei der Industrie⸗ und Handelskammer einzureichen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers sich be⸗ findet oder errichtet werden soll. J ö Aus weise ausländischer Notenbanken.
Paris, 7. Juli. (D. N. B) Ausweis d von Frankreich vom 1. Juli 2 — Berichtigung: Ius!
IL gquthaden Ss5 (Zunahme 3.