ö
4 4 2 . 2
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 170 vom L5. Juli 1938. S. 4
**
ö e n nn, mn.
Ergebnifse der Schlachtsteuerftatistik für die Monate Sanuar bis März 19389.
A. Schlachtsteuer. Zahl der Schlachttiere.
Rindvieh (mit Ausnahme der Kühe) ö Schweine
Scha fe
Lebendgewicht
Lebendgewicht
Oberfinanzbezirke
weniger 40 als und mehr 40 kg kg
400 kg bis 60 600 kg. und mehr lausschl.) kg
Daus.) 125 Eg bis 250 kg bis 2ö0 R, ob Kg (ausschl.) (ausschl.)
. weniger 40 Eg bis
als 125 Rg schlachtung 40 Kg (aussch) (Kälber)
Haus⸗ 2)
schlachtung
weniger als 20 kg
20
und mehr
kg
Steuersatz Steuersatz
8 RM
Steuersatz
9e) steuerfrei
ste uerfrei ? RM 2 RM
22 RM
RM io Rt 15 RM
Steuersatz
2 RM
steuerfrei n
Steuersatz
RM
Berechneter Schlacht⸗ steuer⸗ betrag
RM
mit Ausnahme der auf Antrag steuerfreien Schlachtungen für das Zollausland (19 Schlacht St DV.) und der steuerfreien, Die Kursivzahlen bedeuten Schlachtungen in öffentlichen Schlachthäusern.
Baden Berlin... Brandenburg. Dresden... Düsseldorf .. Hamburg.. Hannover. He nen, KRassel Köln Leipzig. Magdeburg München Nordmark Nürnberg Ostpreußen Pommern Schle sien Thüringen Weser⸗Ems. Westfalen * ö. Württemberg....
Würzburg....
Deutsches Zollgebiet
Teutsches Zollgebiet...
Deutsches Zollgebiet...
Deutsches Zollgebiet Deutsches Zollgebiet
Deutsches Zollgebiet
Dentsches Zollgebiet Veutsches Zollgebiet Deutsches Zollgebiet Deutsches Zollgebiet
Deutsches Zollgebiet. .... 1
I. Steuerpflichtige und stenerfreie Schlachtun gen
Sie sind in den darüberstehenden Zahlen mit
3 354 14 850 614 121 485 2 4146 6 769 12 S2 7907 3 298 32 784 381 344 596 2 892 24 582 375 317 152 2 625 20 651 2141 177 803 1045 6 693 152 69 735 8 502 19 698 1653 183 494 6745 9 196 111 I21 508 5 934 32 542 2985 196 942 5 212 23 934 2 105 157 637 841 12993 251 144 201 7153 II 9419 21353 1533 308 1546 20 470 1852 175 058 1013 73589 56 76 228 1488 10 871 553 72 500 S853 5 4900 21 31 020
3 285 19177 1434 142 827 2377 S 316 29 tz 585 5 174 26158 1888 150 277 3949 15 0566 53635 I103 633 6 032 22 813 898 173 209 1041 II 748 I0( I07 295 3 225 23 810 1604 225 318 2 088 12 977 202 II5 433 16947 36 372 4076 183 874 I3 526 Ih 704 553 I105 137 3 832 42 644 2762 252 808 1117 1577 I5? I23 5173 14 618 141 694 1504 I0 2905 S6 365 849 12 762 101 793
7 8 542 238 764 1942 15 570 97 068 728 S 0986 617265 4425 23 539 301 781 53 145 13 458 183 733 1361 15 578 94 9g52 764 54141 59 635 1113 9508 92 297 990 1969 11 620 3191 41 394 2658 184 2 669 23 262 148 304 3781 20 434 102 814 2 936 7638 55 257 2 866 14 938 116 239 2 359 5 5567 77 155 2290 596 90 784 504 174 39 689 3 851 214 131 722 6 923 266 95? 6 5413 2 426 353
II. Steuerfreie Schlachtungen für das Zollausland (519 Schlacht St DV.): . JJ 111. Steuerfreie, polizeilich angeordnete Schlachtungen (520 Schlacht St DV — . 302 916 1025 175 12 2271 100 1V. Schlachtstenererstattun gen). 1. Erstattung wegen Schlachtung einer Kuh (63 Satz 2 Schlacht StDV.): 93 255 27 — — . — Erstattung wegen Berichtigung der Schätzung des Lebendgewichts ( 11 Abs. 5 und 7 Schlacht Std V.): 21 — 18 27 31 — — ͤ 104 — ] 3. Erstattung wegen Unterbleibens der Schlachtung (5 35 Schlacht StD V.): 217 50 30 37 56 27 2661 — ] 4. Erstattung wegen Beanstandung des Fleisches (536 Schlacht StD V.): a) des vollen Steuerbetrages: 1613 1347 7891 b) des halben Steuerbetrages: 40 47 81 25 c) des dritten Teils des Steuerbetrages: 10 3 61 359 676 2941 3811 — — / n Notschlachtung im landwirtschaftlichen Betrieb (585 37 bis 43 Schlacht StDV.): ͤ ö 2 rig, . 1 J 63 ift ö 5781 . J — ö! J 10 348 6. Sonstige Erstattungen: 22 61
14 196 8 319 9930 8 676
12 379 3916 4722 3 554 9873 8 I90
5171 18418 4 594 3717 10537 2 961 1621 937
3 463 2 H25 3 966 3 162 6 259 1319 3795 1175 10032 2 355 7969 2 160 2234 1140 7088 2790 9 236 3 228 6 804 2 174 9010 1750 6 739 5 0753 4 669 2 375 12 732 5 Ot 4 408 1299 3022 1 120 7778 1232 5370 14119 7818 3 06tz
496 174 4174 3650 2237 163 674 111 1385 1068 2603 24100 2607
51 2388 37 452 583 937 56 243 51 936 19 301 80 101 35 340 59 08 50 63 15 649 15 644 12 321 23 hoͤtz 555 20 264 154 12 347 2 94 3 O04 883 31 064 ö. 26 50 90 2012 84 99 6h 62 241 685 385 hr5 149 50 070 1913 3 633 S598 129 969 2969 8 I5 5.53 340 43 294 236970 2774 13 4 19 39] 1214 1139 49033 1637 oß 34 gas 564 17623 31 759 2845 24 302 1 666 24 25 1974 15 32, 652 79 616 2628 16 116 695 31 026 552 14 1I3 ö 12 300 1309 9235 21 69 729 2014 17 95] S5? 8 202 710 36 37 1160 37 036 664 6 64 249 1128 667 Yes 293 40 199 144 315 6 551! 714 115 1321 17 35690 60 5535
865 130 18 566 18 337 5761 1 664 1195 196 5941 5 355 3093 1534
2590 1621 3147
) 1258
ö
835
6 491 113 1743 23 19] — 1 18763
33 3 363 458
. 167 31 46 421 . 866
enthalten.
150 443 1812 1851
538
195 717
6 650 39 589 2 5385 73 074 I3 354 8 082 1727
397 790
8 571 96 962 3 0395
1965 343 5 110
137 956 1726
31 089 7238
320 248 II 652
136 519 2 45
197 502 8 I77
159 662 1 855
159 341
13 440
164 996
II 333
164 348 5 9579
142 240 3725
123 669 2713
363 027
56 234
128 273 h 9853 150 508 I6 845
Yz oz zzg
I77 005
76901
297
.
polizeilich angeordneten Schlachtungen (5 20 Schlacht St DV.).
4386 3229
109 646 I104 16
17723 6 351 23 009 I6 I08 14 975 141 139 16065 15 272 12 029 7 546 1924 1071 10773 7255 6120 5 16 41 107 28 815 35 622 18 639 10739 8 h26 9 248 1737 8 056 6 654 5781 1353 15 372 8 633 12 203 8 978 18 459 9119 3726 2 179 3 533 2724 9 896 6 477 2 845 2 100
393 237 293 573
1027
201
1930058 1 0560 025 3 612 046 3 272 652 2 551 580 S6 35 2 228 127 14299 720 2 524 779 1943771 1491182 1352 951 2773 109 S765 673 1095 472 1I2 67
2 214 739 967 7053
2 173 468 1261 956 2 142 547 1285 130 3 169 437 1317 678 3 199 g02 1723 329 3 228 844 1563 1425 2 160 514 L200 234 1527 787 gah 755 1513 620 745 48
3 676 944 2 019 087 1473167 1985 538 1293 559 552 357
3 649 252 1519 946 19361789 85 2227
1 843 508 1029 638 53 410 430 25 65 367
—
) Auf Grund der Durchführungsverordnung vom 26. September 1937 zum Schlachtste uergesetz. — 2) Zahl der Antragsteller seit 1. April 1937): 5 183 737. Bei wiederholten Hausschlachtungen
selben Antragstellers ist dieser nur einmal gezählt. — Seit 1. April 1937 insgesamt: 73 907 Kälber und 8 943 286 Schweine. — *) Erstattete Schlachtsteuer: 758 462 RM.
B. Schlachtäusgleichsteuer und Ausfuhrvergütung.
Ste uersatz je kg in Rpf.
Eingeführt wurden:
Januar bis März 1938 kg
1. Fleisch einschließlich des Schweinespecks und genießbare Eingeweide von Rindvieh, Schweinen a) frisch, auch gefroren:
b) zubereitet , . 2. Fett von Rindvieh, Schweinen und Schafen einschließlich der Grieben zum Genuß, mit Ausnahme 3. Würste aus Fleisch
Spitzbeine von Schweinen, Lungen. .... Herzen, Milzen 11 2 1 8 14 21 1 14 2 4 14 2 2 41 14 1 Nieren .
Anderes Fleisch und andere genießbare Eingeweide
. ,,,, , ,, , , e e
3 567 58 760 124 231
17 479 424 *) 667 736 9181 899 854
Aufkommen an Schlachtausgleichsteuer: 2759 416 RM. — An Ausfuhrvergütung (zz 44 bis 46 Schlacht St DV.) wurden 31 004 RM an 49 Firmen gezahlt. *) Davon sind aus Billigkeitsgründen für 1449 kg 7 Rpf. je kg an Schlachtausgleichsteuer erstattet worden. .
Berlin, den 22. Juli 1938.
Statistisches Reichsamt.
nam O O Q e m m e O 0 e O 0ᷣ O0 2 0 ᷣᷣCCC?iύg&⸗&Lὴa:auuWhuwmri—ÖKautrtruKwaaßßßuuuiä:rmrnmrrmmarnnmhmrmmrrrmemmmmrmmmmmmmememermmmnmren.
Berantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen Ceinschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagem.
15952,
*
83
5 K n,, . —— .
Nr. 170
ie ü., en
* z
, , . b nn, .
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 25. Juli
1938
Sffentlicher Anzeiger.
l. Untersuchungs ⸗ und
2. Zwangs versteigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust ˖ und Funda
Strafsachen,
chen,
6. Aus losung usw. von Wertpapieren, 7ꝛ. Aktiengesellschaften, 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche stolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.,
14. Bankausweise,
11. Genossenschaften, . 12. Offene Handels und stommamditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckauftrãge müũssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller
Art und Wortkürzungen werder Berufungen auf die Ausführung
vom Verlag nicht vorgenommen. früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen. deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
2650 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die Witwe Hugo Isaae, Meta geb Wiesner, geboren zu Kassel am 7. Juni 1886, zuletzt wohnhaft in Köln⸗Linden⸗ thal, Kanalstr. 203, zur Zeit in Den Haag (Holland), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer in Höhe von 16199, 21 Reichsmark, die am J. Juli 1937 fällig. gewesen ij nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat bis zum 31. Dezember 1937 und einem uf hug von 1 v. H. für jeden weiteren Monat seit 1. Ju⸗— nugr 1938. .
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften — Reichssteuer⸗ blatt 1934, Seite 599; Reichsgesetzblatt⸗ 1931, 1 Seite 699; Reichsgesetzblatt. 1 Seite 571; Reichsgesetzblatt. 1 Seite 392; Reichsgesetzblatt 1935, 1 Seite 844; Reichsgesetzblatt 19366, 1 Seite 961; Reichsgesetzblatt 1937, 1 Seite 1385 — wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche . zieh fr , nebst Zuschlägen auf die gemäß 5 9 Ziff. 1 4. a. O. fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent⸗ , . und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige üher die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden h das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht Inn n wird nach 5 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (55 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ , . ist jeder Beamte des
olizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ ge er bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die gi. die obengenannte Steuerpflichtige, falls ö im Inland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie 4 5 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ irks, in welchem die Festnahme er⸗ si t, vorzuführen. (St. Nr. 330/6553.)
iöln, 31. Mai 1938. ö
Finanzamt Köln⸗Süd. Heine.
Gos Steuer steckbrief und ne,, den, , ,, , Die Witwe Sally Hecht, Ida geh.
193d,
kenntnis trifft.
Köln, zuletzt in Köln, Röhrergasse 32, z. Z. in London N. W. 3, 30 Heathway Court Finchley Road, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von
393560 RM, die am 8. 11. 1937 fällig
gewesen ist, nebst Zuschlägen von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziff. 2ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer-Vorschriften“ vom 8. 12. 1931, Reichsgesetzblatt 1931 1 S. 699, vom 23. 12. 1932, Reichsgesetzblatt 1932 1 S. 571, 572 in der Fassung des Ge⸗ fetzes vom 18. 5. 1934, Reichsgesetz⸗ blatt 1934 1 S. 39 und § 45 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. 10. 1934, Reichsgesetzblatt J1 S. 925, 941, vom 28. Juni 1935 Art. 9 Abs. 6b Reichsgesetzblatt 1 S. 844, 8509, vom 1. Dezember 19366 5 28 Ziff. 70 b, Reichsgesetzblatt 1 S. 961, 975, vom 19. Dezember 1937, Reichsgesetzblatt 1 S. 1385 wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer 1 r gig? auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 3 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Z. der Leistung keine Kenntnis von der
Beschlagnahme 63 hat und daß ihn
an der Un⸗ Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (58 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ euer Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtihe, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Ailfforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls h. im Inland betroffen wirb, vor⸗ äufig festzunehmen und sie gemäß §11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ 66 unverzüglich dem Amtsrichter
auch kein Verschulden
orderung, des Bezirks, in welchem die Festnahme
erfolgt, vorzuführen. (Steuer⸗Nr. 1162971) ö Köln, 29. Juni 1938. Finanzamt Köln⸗Altstadt. Dr. Men ke.
E6509] Verfügung. .
Der Stenersteckbrief und die Ver mögensbeschkagnahme des Finanzamts Heilbronn vom 11. August 1933/6. April 1935 (R. ⸗St.⸗Bl. 1933 S. 1010 u. 1935 S. 772) gegen Max Thalheimer, geb. am 26, September 1900 in Lehren⸗
Philippson, geboren am 22. 7. 1818 in
steinsfeld, zuletzt wohnhaft in Heil⸗
bronn, jetzt in Lpon, 9 Placa der
Cslestines, wird .
Heilbronn, 18. Juli 1938. Finanzamt Heilbronn a. N.
Braitinger.
265107 Bekanntmachung.
Dem Fleischer Georg Grünberg, Breslau, Kronprinzenstraße 38, ist auf Grund des 520 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. 7. 1938 der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs und Lebensmitteln aller Art wegen persönlicher Unzuverlässig⸗ keit untersagt worden. Die Unter⸗ sagung gilt für das gesamte Reichs⸗ gebiet. Die Entscheidung ist rechts⸗ kräftig. Wia. 755 / 38/38.
Breslau, den 19. Juli 1938.
Der Oberbürgermeister: J. V.: Klemm, Stadtrat.
3. Aufgebote.
26518
Auf Antrag des Kaufmanns Fritz Blüthner in Leivzig C 1, Salomon⸗ straße 14, wird mit Rücksicht auf die be—⸗ vorstehende Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung der Stammaktien der Riebeck⸗ Brauerei Aktiengesellschast zu je 100 RM Lit. B Nr. 9077, 14 286/87, 18 662, 856, 19776679 und der 4½ 25 Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 1929 Reihe 1 Buchstabe 6 Nr. 1830 über 500 RM ver⸗ boten, an den Inhaber der Papiere eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zins oder Gewinnanteilscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Die Einlösung der bereits ausgegebenen Zins- oder Gewinnanteilscheine wird von dem Verbote nicht betroffen, auch findet das Verbot auf den Antragsteller keine Anwendung.
Leipzig, den 12. Juli 1938.
Das Amtsgericht. Abt. 112.
26511] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht München hat am 14. Juli 1938 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: J. Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklä⸗ rung aufgeboten: 1. Auf Antrag der Margarete Wittmann in Lauterhofen: zwei Liquidationspfandbriefe der Baye⸗ rischen Hypotheken⸗ und Wechselbank zu je 200 GM: Reihe 1 Buchstabe EE Nr. 16073, Reihe 1 Buchstabe Ek Nr. 16074. 2. Auf Antrag der Marie Löw, Lehrerin in Bischofsgrün: der 4 14 90 (23)ige Goldpfandbriefe der Baye⸗ rischen Hypotheken- und Wechselbank zu 200 GM Reihe 14 (Erweiterung) Buch⸗ stabe H Nr. 54 042. 3. Auf Antrag des Georg Mack, Kaufmann in München: ein Wechsel über 500 RM, ausgestellt am 25. Januar 1938, von der Firma Autohaus 14 Hoch in München, . am 25. April 1938 in München. Bezogener: Hans Völlinger in Mün⸗ chen. 4. Auf Antrag der Fanny Simaz, Verkäuferin in München: zwei Liqui⸗ dationspfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank zu je 200 GM, Reihe 1 Buchstabe EE Nr. 48 388, Reihe 1 Buchstabe EE Nr. 96 791. 11. Die 4 dieser Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 4. Fe⸗ bruar 1939, vorm. 190 Uhr, im Zimmer Nr. 493 / 1 des Gebäudes an der Luitpoldstraße, anberaumten Auf⸗ ebotstermin ihre Rechte bei dem unter⸗ ertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Amtsgericht München. Geschäftsstelle für Aufgebote.
26512 Aufgebot.
Die Handels⸗ und Gewerbebank Meißen e. G. m. b. H. in Meißen — vertreten durch die Rechtsanwälte Wieczorek u. Pollack, Meißen, Hahne⸗ mannsplatz 15 — hat das Aufgebot des verlorengegangenen Wechsels über 250, — RM, der am 2. 3. 1938 vom Kaufmann Max /Wustlich in Niederau bei Meißen ausgestellt, auf den Kauf— mann Wilhelm Richter, Trockenwerke in Tharandt, gezogen und von diesem angenommen, am 25. 5. 1938 fällig und beim Bezogenen zahlbar gewesen ist, beantragt. Der Inhaber der Urx⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Februar 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen,
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Tharandt, den 20. Juli 1938. Das Amtsgericht.
meister Hans Hinrich Friedrich Schlot⸗ feldt wird für kraftlos erklärt.
Preetz (Holst.), den 19. Juli 19888 Das Amtsgericht.
26513 Aufgebot.
Die Ehefrau Frieda Voß geb. Mähl in Damgarten hat beantragt, den ver⸗ schollenen Seefahrer Benjamin Voß, geboren am 19. März 1861, zuletzt wohnhaft in Damgarten, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, auf den 16. Fe⸗ bruar 1939, vorm. 10 Uhr, anbe⸗ raumten Termin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Tod oder Leben des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Barth, den 20. Juli 1938.
Das Amtsgericht.
265141 Aufgebot.
Ernst Stümpfig, geb. am 13. Mai 1869 in Michelbach, hat sich bis späte⸗ stens, 6. Februar 1939, vorm. 10 Uhr, hier zu melden, sonst erfolgt Todeserklärung. Wer über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermag, hat spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Crailsheim, den 21. Juli 1938.
Amtsgericht Crailsheim.
26515 Aufgebot.
Der Häusler Anton Mieezynski zu Ottorowo (Polen) hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Adalbert Mie⸗ czynski, geb. am 11. 4. 1881 zu Klein Gaj (Kreis Samter), zuletzt wohnhaft in Duisburg, Niederstr. 71, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. März 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 170, anberaumten Aufgebotster⸗ mine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Duisburg, den 18. Juli 1938.
Das Amtsgericht. Thomas, Amtsgerichtsrat.
26516 Aufgebot.
Die Ehefrau Emma Heintze Steinkopf in Schraplau, vertreten durch die Rechtsanwälte Ernst und Dr. Lotte Mehliß in Eisleben, hat beantragt, den verschollenen, am 8. November 1859 zu Schöneck geborenen Steinbruchsarbeiter Ferdinand Eduard Rohk, zuletzt wohn⸗ haft in Schraplau, Mansfelder See⸗ kreis, für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich a n., in dem auf den 21. Februar
939, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 68, anberaumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ ö spätestens im Aufgebotster⸗ mine dem Gericht Anzeige zu machen.
Eisleben, den 20. Juli 1938.
Das Amtsgericht.
26517 Aufgebot.
Die Frau Paula J geb. Do⸗ minsky in . i. Pr., vertreten durch Rechtsanwalt Epstein in Königs⸗ bexg, Pr., Kantstraße 2, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Siegfried Dominsky, geboren am 17. Dezember 1889 in ö bei Kaukehmen, zuletzt wohnhaft in Lötzen in Ost⸗ preußen, für tot zu erklären. Der be⸗ eichnete Verschollene wird aufgefordert, fen spätestens in dem auf Freitag, den 3. Februar 1939, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 20, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. ‚
Lötzen, den 19. Juli 1938.
Amtsgericht.
26519 Beschluß. Der Erbschein des Amtsgerichts Preetz vom 13. 5. 1938 für die Erben nach dem
am 12. 11. 1928 verstorbenen Schlachter⸗
geb.
26520
Der am J7. Mai 1929 vom Amts⸗ gericht Varel über die Beerbung des am 38. Dezember 1925 in Varel verstor⸗ benen prakt. Arztes Dr. med. Emil Fritz Zwanziger ausgestellte Erbschein ist heute für kraftlos erklärt worden.
Varel i. O., den 19. Juli 1933.
Amtsgericht. Abt. JI.
26521 Beschluß.
In der Erbscheinsache nach dem am 22. November 1935 zu Völklingen, Saar, verstorbenen Malermeister Paul Peters wird der am 14. Februar 1936 nach dem vorgenannten Paul Peters erteilte Erb⸗ schein, nachdem durch das Nachlaßgericht die Einziehung desselben am 11. Juni 1938 beschlossen hat, gemäß 2361 Abs. 2 B.⸗G. B. für kraftlos erklärt.
Völklingen, Saar, 19. Juli 1938.
Das Amtsgericht. Abt. 3 a.
4. Oeffentliche Zustellungen.
26525] Oeffentliche Zustellung. .
1. Die Ehefrau Martha Stöck geb. Krüher, 2. die minderjährigen Kinder Otto, Heinz, Ilse und Erna Stöck in Stendal, Umenweg 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hesse in Stendal, klagen gegen den Steinsetzer Otto Stöck, unbekannten Aufenthalts, früher in Stendal, Gertraudenstraße 2. wegen Zahlung von Unterhaltsrente, mit dem Antrage auf Verurteilung: 1. der Klägerin Martha Stöck bis zur Wiederverheiratung wöchentlich 5 RM im voraus seit dem 28. Dezember 1937 zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort; 2. den minderjährigen Kindern zu 2 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ebenfalls eine Unter⸗ haltsrente von wöchentlich 5, — RM an jedes Kind zu zahlen; 3. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Stendal, Zimmer Nr. 20, auf den 30. August 1938, vormittags 9 Uhr, geladen.
Stendal, den 18. Juli 1938.
Das Amtsgericht.
26522] Oeffentliche Zustellung. Es klagt der Bruno Müller in Chem⸗ nitz, Hilbersdorf, Birkenweg 4 II, Pro⸗ zeßbevollmächtigte; die N. A. Dr. Fröh⸗ lich und Thierig in Chemnitz, Klägers, gegen Friedrich Rothe, früher in Nie⸗ derwiesg, Mühlenstr. 49, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, Beklagten, wegen einer Darlehnsforderung von 1000 Dich A. mit dem Antrage auf . tige und vorläufig vollstreckbare Verurtei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 1009 RM nebst 5 25 Zinsen seit dem 1 Januar 1938 an den Kläger. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts n, auf den 28. September 1938, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ . Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Chemnitz, den 19. Juli 1938. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Chemnitz.
26524 Oeffentliche Zustellung.
Der Steinmetz Paul Werner Menz in Dresden⸗Tolkewitz, Nagelstr. 11, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Oehme und Walter Böttger 1 in Dresden, klagt gegen den früheren Satt⸗ ler und Tapezierer Franz Max Fülle, früher in Greiz, Wichmannstr. 4 jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß auf Blatt 344 des Grund⸗ buchs für Seidnitz, Eigentümer der Kläger, in Abt. III unter Nr. 8 zu⸗ gunsten der am 12. 7. 1936 verstorbenen Christiane Marie verehel. Menz geb. Fülle in Dresden eine Sicherungshypo⸗ thek in Höhe von 500. — RM 5 Anh. eingetragen sei. Der Beklagte ist laut Erbschein des Amtsgerichts Dresden vom 6. 1. 1938 — 148 VI 486637 — zu *. Miterbe am Nachlaß der Hypothek⸗ gläubigerin. Die Hypothek ist zurück⸗ ezahlt. Der Kläger beantragt, den Be⸗ lagten vorläufig vollstreckbar und kostenpflichtig zu verurteilen, als Mit⸗ erbe der am 12. Juli 1936 verstorbenen
Christiane Marie verehel. Menz geb.