zteichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 5. August 1938. S. 2
besonderen Brandplatz. Wo dies nicht möglich ist, sind die unverwertbaren Abfälle mit Sand im Verhältnis von fünf Raumteilen Sand auf einen Raumteil Magnesiumlegierungen gut zu mischen; diese Mischung kann auf Müllplätze abge⸗ fahren werden. Das Abfahren von unvermischten Abfällen von Magnesiumlegierungen auf Müllplätze und das Vergraben sind unstatthaft.
Zweiter Abschnitt. Schmelzen und Gießen von Magnesiumlegierungen. 87. Gießräume.
(1) Räume, in denen Magnesiumlegierungen geschmolzen ö. gegossen werden, sollen in eingeschossigen Gebäuden iegen.
(2) Die Wände, Decken und Fußböden der Gießräume sollen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
(38) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht für Spritzgießereien und für das Gießen in Metallformen.
§ 8.
Lüftung.
Die beim Gießen auftretenden Gase und Dämpfe sind durch ausreichende Lüftung der Arbeitsräume — gegebenen⸗ falls durch besondere Abzugshauben oder künstliche Luͤftungs⸗ anlagen — zu entfernen.
.
Sch melzöfen.
(I) Die Schmelzöfen müssen leicht zugänglich sein und sich bequem reinigen lassen. Das Ofeninnere ist täglich min⸗ destens einmal von Tiegelzunder und losen Schlacken zu reinigen.
(2) Das Ofeninnere darf nicht mit Wasserglas oder anderen silikatreichen Baustoffen ausgekleidet oder aus⸗ gebessert werden.
(3) Die Einrichtungen zum Bedienen der Ofenheizung sind bequem zugänglich über Flur anzuordnen. Liegen sie im Gefahrenbereich des Ofens, so müssen bei Oel- und Gas⸗ feuerung die Brennstoff⸗ und die Luftzufuhr außerdem von einer ungefährdeten, leicht erreichbaren Stelle abgesperrt werden können. Das gleiche gilt für die Luftzufuhr bei koks⸗ beheizten Oefen. Die einzelnen Absperrvorrichtungen sind so zu kennzeichnen, daß eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
(H. Die Flammen sind so zu führen, daß der Tiegel nicht von Stichflammen getroffen wird.
§ 10. Behandlung der Schmelztiegel.
(I) Als Schmelztiegel sind zweckmäßig geschweißte oder gezogene Blechtiegel aus niedrig gekohltem Eisen oder Stahl⸗ gußtiegel zu verwenden. Die Tiegel dürfen nur so weit mit Schmelzgut gefüllt werden, daß ein Raum von etwa 10 bis 15 em Höhe frei bleibt.
(2) Die Tiegel sind jedesmal, bevor sie in den Ofen eingesetzt werden, von anhaftendem Zunder zu befreien und durch allseitiges Abklopfen zu untersuchen, ob sie noch an allen Stellen dicht und stark genug sind, um eine Schmelze auszuhalten. Die Tiegel sind so einzusetzen, daß nicht stets die gleichen Stellen von den Flammen getroffen werden.
(3) Die Vorratsgefäße des zum Abdecken des flüssigen Tiegelinhaltes dienenden Salzes (z. B. Elrasal, Werralon) sind stets dicht verschlossen zu halten. Klumpiges und feuchtes Salz darf nicht benutzt werden.
(4 Nach jedem Gießen ist der Tiegel von anhaftenden Metall⸗ und Salzkrusten gründlich zu reinigen. Die Rück⸗ stände sind in einem eisernen Abfallkasten aufzubewahren.
5 11. Einschmelzen von Spänen.
Die Späne dürfen nicht unmittelbar aus einem Behälter in den Schmelztiegel entleert, sondern müssen vorher aus⸗ gebreitet und auf Fremdkörper und Feuchtigkeit geprüft werden. Feuchte Späne sind vor dem Einschmelzen an der Luft zu trocknen. Es dürfen jedoch an den Schmelzöfen keine großen Mengen von Spänen ausgebreitet werden.
8 12. Bekämpfung von Bränden.
Brände geringerer Mengen geschmolzenen Metalls außerhalb des Schmelztiegels werden zweckmäßig durch Ab⸗ decken mit Abdecksalz erstickt. Größere Mengen flüssigen Metalls — z. B. der im Schmelzofen befindliche Inhalt eines undicht gewordenen oder ausgelaufenen Tiegels — dürfen nicht durch Aufwerfen von Sand abgedeckt werden, da da⸗ durch die Reaktion nur noch verstärkt würde; in solchen Fällen hat man die Gas⸗ und Luftzufuhr abzustellen und das Metall ausbrennen zu lassen. Die in der Nähe befind⸗ lichen brennbaren Gegenstände sind möglichst zu entfernen.
Dritter Abschnitt.
Spanabhebende Bearbeitung (mit Ausnahme des Schleifens).
S 13. Spanabhebende Werkzeuge.
Spanabhebende Werkzeuge müssen 1 Anschliff und stets scharfe Schneiden haben. Stumpfe Werkzeuge, zu kleiner Vorschub und Umlaufenlassen bearbeiteter Flächen an der Schneide können übermäßige Reibungswärme er⸗ zeugen und sind deshalb zu vermeiden.
S 14. Kühlung.
Ist bei der spanabhebenden Bearbeitung eine Kühlung nötig, so ist mit Preßluft, mit Oel oder Oelmischungen zu kühlen. Die Oele und Oelmischungen dürfen weder durch einen niedrigen Ilammpunkt noch durch chemische Ein⸗ wirkung auf die Späne die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes begünstigen.
15. Brandverhütung.
(1) Die Maschinen und die Arbeitsplätze sind in kurzen
Zeitabständen — täglich mehrmals — von Spänen und
Staub zu säubern. Das Anhäufen von Spänen ist zu ver⸗ meiden.
(2) Späne und sonstige Abfälle sind an den Arbeits⸗ plätzen in verschließbaren Blechbehältern zu sammeln und mehrmals am Tage den Sammelstellen 8 23) zuzuführen. Für trockene, feuchte und verunreinigte Späne sind besondere Behälter aufzustellen und mit entsprechenden Aufschriften zu versehen.
(3) Nach Arbeitsschluß dürfen sich keinerlei Späne oder sonstige Abfälle an den Arbeitsplätzen befinden. Winkel, Rohrleitungen und andere , zugängliche Stellen der Arbeitsräume sind durch regelmäßiges Abkehren von Metall⸗ staub freizuhalten; Staubsauger dürfen hierzu nicht ver⸗ wandt werden.
(4) Aus einem Umkreis von mindestens drei Metern um die Arbeitsplätze sind Funken, Feuer und glühende Gegen⸗ stände fernzuhalten.
Vierter Abschnitt. Schleifen. § 16.
Riemenantrieb.
Schleifmaschinen dürfen nicht durch Riemen mit eisernen Riemenschlössern (Verbindern) angetrieben werden.
817. —⸗ Naß⸗ und Feuchtschleifen.
Beim Schleifen mit Oel darf kein Staub entstehen; beim Schleifen mit Wasser ist dieses so reichlich anzuwenden, daß der entstehende Schleifstaub weggeschwemmt wird.
818. Trockenschleifen.
(1) Die Schleifmaschinen dürfen keine toten Räume haben, in denen sich Staub ablagern kann. Schleifscheiben und bänder, mit denen vorher Eisen bearbeitet worden ist, dürfen nicht verwandt werden, da hierbei erhebliche Funken⸗ bildung auftreten könnte.
(2) Beim Trockenschleifen ist der Schleifstaub mit großer Luftgeschwindigkeit abzusaugen und in einem Staubabscheider mit Wasser sicher niederzuschlagen. Das Wasser ist dem Staubabscheider so zuzuführen, daß ber Schleifstaub sich nicht an den Wandungen ansetzen kann. Die abgesaugte Luft ist ins Freie abzuführen. Trockenabscheider (3yklonabscheider oder Tuchfilter) sind unzulassig Der Staubabscheider ist täg⸗ lich zu reinigen, sofern der Schlamm nicht nach einem be⸗ sonderen Schlammbecken außerhalb des Arbeitsraumes ab⸗ geleitet wird.
(3) Die Absaugeleitungen zwischen der Schleifmaschine und dem Staubabscheider müssen möglichst kurz sein. Staub⸗ und schlammführende Rohre müssen glatte Wandungen haben und so geführt sein, daß sich keine Staub⸗ oder Schlamm⸗ nester bilden können. Der Staubabscheider und die Absauge⸗ leitungen sind in regelmäßigen Zwischenräumen und vor längeren Stillständen gründlich zu reinigen.
(4 Kann wegen der Sperrigkeit des Schleifgutes keine Abzugshaube angebracht werden, so ist möglichst mit grob⸗ körnigen Schleifkörpern und mit geringer Umfangs⸗ geschwindigkeit (6 m / sec) zu schleifen.
(5) Der Antrieb des Ventilators muß mit dem Antrieb der Schleifmaschine so verbunden sein, daß die Schleifmaschine stehen bleibt, sobald der Ventilator aussetzt. Bei Antrieb durch eine Transmissionswelle muß die Kraft auf den Venti⸗ lator durch mehrere Keilriemen übertragen werden.
(6) Die Schleifmaschine darf sich erst in Betrieb setzen lassen, wenn die Wasserzufuhr eingeschaltet ist. Bei Aus⸗ bleiben des Wassers und bei erheblicher Verringerung der Wasserzufuhr muß die Schleifscheibe selbsttätig abgeschaltet oder das Vorliegen des Gefahrenzustandes in augenfälliger Weise gekennzeichnet werden.
(77 Das Gewerbeaufsichtsamt kann zulassen, daß die ab⸗ gesaugte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt wird, wenn besondere Verhältnisse dies erfordern. Entstehen beim Schleifen nur geringe Staubmengen, so kann mit Ge⸗— nehmigung des Gewerbeaufsichtsamts von einer Staub⸗ absaugung abgesehen werden.
§ 19. Schleifschlam m.
Der in den Staubabscheidern niedergeschlagene Schleif⸗ staub ist in einem Schlammbecken zu sammeln; aus diesem ist der Schleifschlamm nach Bedarf auszuschöpfen und zu entfernen. Schlammbecken dürfen nicht dicht abgedeckt werden, damit der sich entwickelnde Wasserstoff entweichen
kann. S 20. Reinigen der Arbeitsplätze, Feuerschutz.
(I) Die elektrischen Licht⸗ und Kraftanlagen müssen den Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker für feuergefährdete Räume entsprechen.
(2) Das Rauchen und das Hereinbringen von Feuer oder glühenden Gegenständen in Schleifereien ist durch Aushang nach Muster 3 (s. S. 11) des Anhangs zu verbieten.
(3) §5 15 Abs. 1 bis 3 finden auf Schleifereien sinngemäße Anwendung.
Fünfter Abschnitt. Beförderung und Aufbewahrung.
§ 21. Begriffsbestim mung.
Als Beförderung im Sinne der Sicherheitsvorschriften gilt nur die Beförderung von Magnesiumlegierungen außer⸗ halb des Betriebes.
§ 22.
Verpackung.
(1) Span⸗ und staubförmige Magnesiumlegierungen dürfen nur in dichtgeschlossenen Behältern aus nicht brenn— baren Werkstoffen befördert werden.
(2) Auf jedem Behälter ist die Aufschrift anzubringen: „Achtung! Magnesiumlegierungen! Bei einem Brand nur mit trockenem Sand überdecken! Kein Wasser und keine Feuerlöscher verwenden!“
8 23. Späneaufbewahrung.
(1) Späne und staubförmige Abfälle dürfen mit Abfällen anderer Art nicht vermengt werden und sind außerhalb der Arbeitsräume in trockenen Räumen und in verschlossen zu haltenden oder mit übergreifendem Deckel versehenen Be⸗ hältern aus nicht brennbaren Werkstoffen aufzubewahren. Für trockene, feuchte und verunreinigte Späne sind besondere Behälter vorzusehen, die mit entsprechenden Aufschriften zu versehen sind.
(2) Die Vorschriften des 31 Abs. 1 und 2, des 4 und des 8 5 Abs. 1 bis 3 gelten finngemäß auch für die Aufbe⸗ wahrung span⸗ und staubförmiger Magnesiumlegierungen.
(3) Andere leicht brennbare Stoffe dürfen nicht im gleichen Raum aufbewahrt werden. .
(4) Das Betreten des Aufbewahrungsraumes mit Feuer oder offenem Licht und das Rauchen sind durch Aushang nach Muster 3 des Anhangs zu verbieten. Die Räume dürfen nicht mit offenem Feuer geheizt werden.
(Großes Reichssiegel) Berlin, den 28. Juli 1938. Der Reichsarbeitsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.
Anhang zu den Sicherheitsvorschriften für Magnesium⸗ legierungen.
Muster 1: Kennzeichnung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze: (Schraffur bedeutet rot.)
22 Na gne s uml egi srungen
Feuergefähr1l1oh NI cht nit VFasser, Schaum, Fe tra 15 schsn ! Feuer bekämpfung nur
J
mir Graugußspänen, trockensm Sand oder anerkanntsn Lböschmi ttrteln.
Muster 2: Kennzeichnung der Gebäude: Rotumrandetes Warnschild in Form eines gleich⸗ seitigen Dreiecks; Seitenlänge 297 mm und 420 mm, Breite der Umrandung 20 mm.
Muster 3: Kennzeichnung der Schleif⸗ und Späne⸗ aufbewahrungsräume: wie Muster 1.
Außerdem: 2
Rauchen ver voten BS etrs t en mnI t F ener K o f fenem LI oOht verboten!
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SV w
Bekanntmachung kP 589 der Üüberwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. August 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 8§ 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 587 vom 2. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 178 vom 3. August 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe 1II)
Blei, nicht legiert (Klasse 11 A RM 17— bis 19. Hartblei (Antimonblei) (Klasselll B) ... . „ 19,590 „ 21,50
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 4. August 1938. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Zimmermann.
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 5. August 1938. S. 3
Bekanntmachung.
Die am 4. August 1938 ausgegebene Nummer 124 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Sechstes Gesetz über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslands— schulden. Vom 31. Juli 1938.
Dritte. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preisnachlässe (Rabattzesetz. Vom 29. Juli 193ͤ.
Verordnung über Reichsmarkeröffnungsbilanzen und Um— stellungs maßnahmen im Lande Oesterreich (Umstellungsverordnung) Vom 7. August 1938.
Zweite Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vor— schriften im Lande Oesterreich. Vom 2. August 1938.
. 1½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 9 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: (, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Poftscheckkonto: Berlin 6 266.
Berlin NW 40, den 5. August 1938.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 22 des Reichsarbeitsblatts vom 5. August 1938 hat folgenden Inhalt: Teil JI. Amtlicher Tell. I. Allgze⸗ meines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß der NSDAP. über die Errichtung der Reichszentralstelle für die Durchführung des Vierjahresplanes bei der RSDꝛAcö., ihrer Gliederungen und an— geschlossenen Verbände und ihrer Aufgabengebiete. — Nähere
Berliner Börse am 5. August.
Aktien vorübergehend erholt, Renten ruhig. Am Börsenbeginn war zwar weiter Angebot der bisher als
Abgeber auftretenden Kreise vorhanden, das zweifellos zu einer
weiteren allgemeinen Kurseinbuße geführt hätte, wenn nicht die erstmals etwas lebhafter hervortretenden Meinungskäufe eine gewisse, Widerstandsfähigkeit bedingt und teilweise Erholungen ausgelöst hätten. Interventionen von Großbankseite dürften jedenfalls nicht erfolgt sein, vielmehr ist wohl ein Teil des Anlage suchenden Publikums zu der Ueberzeugung , daß der der⸗ zeitige Kursstand vom Gesichtspunkt der Rendite aus Neu— anschaffungen rechtfertigt. 3.
Die per Kasse gehandelten Industriepapiere lagen überwiegend schwächer, lediglich Rasgquin⸗Farben stellten sich um 2 * höher. Deutsche Kabel, Große Kasseler Straßenbahn verloren nach Pause je 4 3, Chillingworth stellten sich nach Unterbrechung ebenso wie Huta Hoch⸗Tief je 4 6, Priegnitzer Eisenbahn gleichfalls gegen letzte Notiz um 6 „ niedriger. Mühle Rüningen schwächten sich um 5 * ab.
Am variablen Rentenmarkt setzte sich der Abbröckelungsprozeß bei der Gemeindeumschuldungsanleihe erneut um 10 Pfg. auf 96,46 fort. Die Reichsaltbesitzanleihe ermäßigte sich um 27, 5 auf 129,909. Dagegen wurden Wiederaufbauzuschläge um „ bis M 9.
höher bewertet.
Am Montanmarkt fielen namentlich Harpener, die allerdings bekanntlich einen nur sehr engen Markt haben, mit 4 235, Buderus mit 4 178 und Klöckner sowie Mannesmann mit je etwa 4 15 9. auf. Rheinstahl waren dagegen wieder um S 2, ermäßigt. Braun—= kohlen⸗ und Kaliwerte wiesen, soweit überhaupt notiert, kleine
Schwankungen nach beiden Seiten auf. Dagegen waren Chemische
Werte fast durchweg gebessert, Farben bei einem seit langem nicht gewohnten Anfangsumsatz von etwa 150 000 RM um 1M auf 14875 5, Goldschmidt und Rütgers um je 1. Von Elektro⸗ und Versorgungswerten sind Schuckert mit 4 1, Siemens mit 4 12. und Rheag mit 4 2», andererseits Deutsche Atlanten gegen letzte Kassennotiz mit — 27 25 zu erwähnen. An den übrigen Märkten hielten sich die Veränderungen meist unterhalb der Grenze von 1 975. Aus- diesem Rahmen fielen« lediglich Berger mit — 19, Hotelbetrieb mit 4 2 und im geregelten Freiverkehr Oberbedarf mit 4 116 95.
Im Börsenverlauf fand das an den Markt kommende An⸗ , nur zu niedrigeren Kursen Unterkunft. Daimlex und AEG. üßten je 3 75 ein. Felten und Bemberg gaben je um 4, nach. Ferner schwächten sich Gesfürel um 19 und Stolberger Zink um 3 z ab. Bis zu 6 , niedriger lagen außerdem Hoesch, Klöckner,
Deutsche Erdöl, Rheinstahl und Vereinigte Stahlwerke.
Am Börsenschluß war die Umsatztätigkeit wieder sehr gering, wobei die Kursgestaltung uneinheitlich blieb. Vereinigte Stahl— werke und Stöhr stiegen je um 6 , während Klöckner 6 2, ge⸗ wannen. Farben schlossen jedoch zu 14778. Rheinstahl büßten n Ih und Conti⸗Gummi 1 * ein.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verloren Berliner Handelsgesellschaft, Deutsche Bank und Vereinsbank Hamburg je z „56. Bei den Hypothekenbanken waren Deutsche
Centralboden um 1 3 rückgängig. Von Kolonialwerten gaben
Doag um n * nach.
Am Kassarentenmarkt blieb das Geschäft klein. Pfandbriefe lagen freundlich, Liquidgtionspfandbriefe konnten sich jedoch nicht voll behaupten. Von Stadt- und Provinzanleihen stiegen 26er Braunschweig um 35 6, während 2tzer Bandenburg um 1 9. nachgaben. Von Reichs⸗ und Länderanleihen wurden 40er Reichspostschätze um 9,10 25 heraufgesetzt. Bei den Industrie⸗ obligationen verloren Farbenbonds und Engelhardt Bräu je 1 35, Aschinger stellten sich um (0,55 „ niedriger. Gelsenberg und Concordia⸗Bergbau wurden je um a * heraufgesetzt.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld erneut niedrigere Sätze von 2 bis 23 * anzulegen. ͤ
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung zogen das engl. Pfund auf 12,21 (12,205) und der holl. Gulden auf 136,25 (136,18) an. Der schwz. Franken blieb mit 57,00 unverändert. Der Dollar gab auf 2,492 (2,498) nach und der frz. Franc wurde mit 6, 845 (6, 85) notiert.
Die Deutsche Reichsbahn im Juni 1938.
Dank der im Berichtsmonat fast überall eingetretenen Besse⸗ rung in der Wetterlage nahm der Personenverkehr bei der Reichs⸗ bahn allgemein zu. Die stärkste Belebung erfuhr er durch das r gf f, ein , . Teil des Festtagsreiseverkehrs entfiel wiederum auf die Beurlaubungen der Wehrmacht und des Arbeits dienstes. Der Reiseverkehr wurde ferner durch KdF.⸗Reisen, durch Kindertransporte sowie durch Fahrten zum Besuch der Inter nationalen Handwerksausstellung in Berlin, der Reichsgartenschau
Klärung über die Zuständigkeit der Reichs⸗Zentralstelle für die Durchführung des Vierjahresplanes bei der NSDAP., ihrer Glie⸗ derungen und angeschlossenen Verbänden. — Zuständigkeit der Reichs⸗Zentralstelle für die Dienststellen der nationalsozialistischen Bewegung im ganzen Reich (im Altreich wie im Lande Oester— reich. — 1I. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeits⸗ losenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ein suhrung von Vor— schriften zur Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Oesterreich. — Anordnung über den Arbeitseinsatz von Arbeitern und techni⸗ schen Angestellten in der Bauwirtschaft. Vom 30. Mai 1938 (19 — Betr.: Abgrenzung der Bezirke der Arbeitsämter Leer und Nordhorn. — Betr.: Durchführung der gewerbsmäßigen Bühnen— vermittlung. — Betr.: Gebührenordnung für die Bühnenvermitt— lung. — Sondermittel 1938 für Grenzgebiete. — III. Sozialver⸗ fassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ernennungen. — Neubestellung von ständigen Sondertreuhändern der Heimarbeit. — V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Baueisen für Kana⸗ lisationsgegenstände. — Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle auf dem Gebiete der Bauwirtschaft (Einsparung von Baustoffen). — Betr.: Reichszuschüsse zur Besserung der Wohnverhältnisse der Land⸗ und Forstarbeiter in Grenzgebieten — Maßnahme 1938. — Betr.: Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau (grundsätz⸗ liche Entscheidungen Nr. 23 und 46). — Betr.: Instandsetzungs⸗ und Umbauaktion in Oesterreich. — Gesetz über Reichsbürgschaften für Wohnungsbauten aus Anlaß der Neugestaltung deutscher Städte. Vom 25. Juli 1938. — Siebente Verordnung über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art. Vom 27. Juni 1938. — Freigabe von Wohnungsbauvorhaben. Freimachung von Werkwohnungen der Landwirtschaft von Be— triebsfremden. — Zuständigkeit der Reichs-Zentralstelle der . auf dem Gebiet der Bauwirtschaft (Abbruch von Ge⸗ äuden).
in Essen sowie der Kolonialausstellung in Bremen belebt. Im Nahverkehr nahm besonders der Wochenend- und Ausflugsverkehr zu. Der Berufsverkehr blieb unverändert gut.
Der Güterverkehr ging, wie alljährlich im Juni, gegenüber dem Vormonat zurück. Die durchschnitt(üche Wagenstellung je Arbeitstag war um 9,7 3 geringer, sie lag jedoch um 4,83 3. Über der vom Juni 1937. Die Anforderungen an den Wagenpark nahmen zwar im Laufe des Monats ab, waren jedoch noch sehr stark. Im allgemeinen konnte den Anforderungen entsprochen werden. Der Ezpreßgutverkehr stieg durch die Bedarfsdeckung für das Pfingstfest und durch den Verfand von Kirschen und Beeren im Vergleich zum Vormonat an. Der Eilstückgut⸗ und Fracht⸗ stückgutverkehr hielt sich fast auf der Höhe des Vormonats und auch auf, derjenigen des Vorjahres. Im Wagenladungsverkehr gingen die Wagenanforderungen für Kohle um 1,1 3 zurück. Der Versand künstlicher Düngemittel stieg gegenüber dem Vormonat wieder erheblich, und zwar um rund 16 25. Der Eingang von frischen Fischen nahm der Jahreszeit entsprechend weiter ab' In⸗ folgedessen war auch der Versand wieder geringer als im Vor— monat. Auch der Versand von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ging weiter zurück. Der Versand von Baustoffen blieb weiterhin sehr lebhaft.
Die starke Zunahme des Verkehrs zwischen dem Altreich und der Ostmark verursachte eine Ueberbeanspruchung des Betriebs⸗ abpargtes in den Bezirken Regensburg, München und Nürnberg. Die Bettiebsleistungen im Personenzugdienst stiegen gegen den Vormonat im arbeitstäglichen Durchschnitt um 1775 und waren um 18 höher als im Juni des Vorjahres. Insgesamt wurden 13 129 überplanmäßige Züge (Vormonat 6960, Juni 1937: 10756) gefahren. Die Betriebsleistungen im Güterzugdienst stiegen gegen den Vormonat um 2,34 735, und gegen Juni 1937 unt 71735.
Am 1. Juni 1938 wurde die Deutsche Eisenbahn⸗Verkehrs⸗ ordnung auch in Desterreich eingeführt und am 15. Juni 1938 traten im Lande Oesterreich die Nornialpersonentarife der Reichs— bahn und die im Altreich übliche Fahrpreisberechnung nach der wirklichen Entfernung an Stelle der bei den vormaligen Oester⸗ reichischen Bundesbahnen bestehenden Fahrpreisberechnung nach Entfernungszonen in Kraft. Gleichzeitig wurden die bisherigen Strecken⸗ (Berg⸗ zuschläge mit wenigen Ausnahmen aufgehoben. Ebenso wurden die bei der Reichsbahn bestehenden wichtigeren Fahrpreisermäßigungen im Lande Sesterreich eingeführt und einige im Altreich unbekannte Fahrpreisvergünstigungen zur Schonung bestehender Verhältnisse noch für eine Uebergangszeit beibehalten. Bei der Angleichüng beider Tarifsysteme ließ sich die Beseitigung gewisser bei der Reichsbahn nicht bestehender Er⸗ mäßigungen (darunter auch der Rückfahrkarten bis 50 km Ent— fernung) wegen der Rückwirkungen auf das Altreich nicht um⸗ gehen. Im allgemeinen brachte indes die Einführung der deut— schen Personentarife im Lande Oesterreich Fahrpreissenkungen mit sich.
In den Monaten Mai und Juni betrugen die Betriebs— erträge der Reichsbahn zusammen 780,3 Mill. RM. Die Auf⸗ wendungen für die Betriebsrechnung beliefen sich in derselben Zeit auf 707,3 Mill. RM. Der verbleibende Teil der Betriebserttage diente zur Deckung der sonstigen Lasten und Verpflichtungen der Gesamtrechnung.
Der, Personalbestand betrug im Mai 1938 771 925 Köpfe und im Juni 1938 75 969 Köpfe. Der Mehrbedarf im Jun ist in der Hauptsache auf Verkehrssteigerung zurückzuführen.
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Die „Reichsautobahnen“ Ende Juni 1938.
Im Juni wurden bei den Reichsautobahnen 53 km neu in Betrieb genommen, womit insgesamt 2071 km in Betrieb sind. Neu in Bau genommen wurden 141 km, so daß insgesamt 1879 km sich im Bau befinden. Bei den Unternehmern wurden 114633
(im Vormonat 107 796) Köpfe beschäftigt. Die Zahl der bei den
Unternehmern geleisteten Tagewerke betrug 2 S856 494, d. h. seit Baubeginn (102 251 068). Die Ausgaben für den Bau der Reichs⸗ autobahnen betrugen im Juni 1938 bei den Unternehmerarbeiten I6,0 Mill. RM, für Grunderwerb 2,8, für Frachten 4,4 und für Verwaltungskosten 5,4 Mill. RM. Vertraglich vergeben, aber noch nicht ausgeführt waren Ende Juni 1938 Leistungen und Liefe⸗ rungen im Gesamtwert von 413 Mill. RM.
Der Personalstand bei den Geschäftsstellen der Reichsauto⸗ bahnen belief sich im Juni 1938 (Mai 1938) auf 11260 (10982) Köpfe. Unmittelbar mit den in Abschnitt 1 genannten Arbeiten waren im Juni 1938 bei den Reichsautobahnen 125 893 Köpfe (im Vormonat 118778 Köpfe) beschäftigt. Die Zunahme betrug mithin 5, 99 23; sie ist auf gesteigerte Bautätigkeit zurückzuführen.
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Wirtschaft des Auslandes.
Aus weise ausländischer Notenbanken.
Paris, 4. August. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 28. Juli 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 55 608 (unverändert), Auslandsguthaben 21 (Abn. 4), Wechsel und Schatzscheine 853 (Zun. 1220), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 7132, Zentralkassen des Volks⸗ bundes — diskontierte ausl. Handelswechsel 16, zusammen 7148 (Zun. 1213), in Frantreich gekaufte börsenfähige Wechsel 260, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 744, zusammen 10904 (Zun. I, Lombarddarlehen 3544 (Abn. 45, Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5574 (unverändert), Vorschüsse an den Staat Artikel 1, 2 und 3 vom 18. Juni 1936 22 083, vom 30. Juni 1937 18 050, zusammen 40 133 (unverändert) Passiva. Notenumlauf 101116 (3un. 1237), täglich fällige Verbindlichkeiten 17 340 (Abn. 116), davon: Tresorguthaben 468 (Abn. 297), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 266 (3Zun. 42), Privatguthaben 14040 (3un. 85), Verschiedene 166 (3Zun. 54), Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 47,11 0so (47,56 O/o].
London, 3. August. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 3. August 1938 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 497 780 (Zun. 4470), hinterlegte Noten 28 6360 (Abn. 4770), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 188 970 (Zun. 30), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3000 (Zun. 2960), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 19 (unverändert). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 326 410 (unverändert), Depositen der Regierung 9490 (Abn. 1700), andere Depositen: Banken 113 4200 (Abn. 2940), Private 34 740 (Abn. 310): Regierungssicherheiten 114 670 (Abn. 1090), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 9610 (Zun. 1306), Wertpapiere 21780 (Zun. 510), Gold⸗ und Silberhestand der Bankabteilung 1100 (Hun. 30). Verhältnis der Reserven zu den Passiven. 18, 8ö̊ gegen 21,01 069. Clearinghouseumsatz 661 Millionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahrs 85 Millionen weniger.
Verstärkte Goldkäufe in London.
London, 4. August. Die großen Sterling-Verkäufe an den amerikanischen Börsen und das entsprechende Sinken des englischen Pfundes haben am Mittwoch in London eine sehr lebhafte Gold⸗ nachfrage ausgelöst. So wurde Gold im Betrage von etwa 4 Mill. Pfund angekauft, ein Betrag, der seit Juni 1934 nicht mehr erreicht worden ist.
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Polnische Lederinduftrie verarbeitet Fischhäute.
Warschau, 4. August. Auch in Polen geht man zu der Ver⸗ wertung und Verarbeitung von Fischhäuten über. In Gdingen sind dieser Tage 7000 Kilogramm Dorschhäute zum Verkauf ge⸗ langt, die in Gerbereien zu Leder verarbeitet werden sollen. Die polnische Presse stellt fest, daß das Dorschleder sich besonders für feine Damenschuhe, Handtaschen, Handschuhe und ähnliche Ga⸗ lanteriewaren vorzüglich eignet.
Schwedens Sisenerzverschiffung im Juli.
Stockholm. 4. August. Die Eisenerzverschiffungen der Grängesberg Co. beliefen sich im Juli auf 1013096 t gegen 1062 600 t im Juni und 1228 000 t im Juli vorigen Jahres.
Schweizer Obfternte im Jahre 1938.
Zürich, 4. August. Für den Herbst 1938 rechnet man in der Schweiz mit einer Wirtschafts- und Tafelobsternte im ungefähren halben Ausmaß des vergangenen Jahres, das bekanntlich eine reiche Obsternte ergab. Einen starken Ausfall sollen die Mostäpfel bringen, während bei den Mostbirnen mit ziemlich den gleichen verkäuflichen Mengen wie im Vorjahr gerechnet wird.
Berlin, 4. August. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 35,00 bis , 00 M, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 46,00 bis 48,00 M, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52, 00 M, Linsen, mittel, käferfrei 54,90 bis 58, 00 A, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 M, Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe 47,00 bis 49, 00 S, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50, 06 bis 53,00 M6. Speiseerbsen. Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,900 S, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11 61,00 bis 62,00 „A, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 56,00 bis 57.00 M, Grüne Erbsen 52,00 bis 55,90 (S6, Reis: Rangoon?“) 25,50 bis 26,50 4A, Saigon“) 29,00 bis 3000 A6, Italiener, ungl.“) 30,50 bis 31,50 MS, Gersten⸗ graupen') C/O bis 50 42359 bis 43,50 AS F), Gerstengraupen *) C4 38,90 bis 3900 4 ). Gerstengraupen ), Kälberzähne 35,00 bis 36,90 M ), Gerstengrütze *). alle Körnungen 35,00 bis 36,00 A ), Haferflocken), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 A), Hafer⸗ grütze )., gesotten, alle Körn. 46,90 bis 47, 90 MH ),. Roggenmehl, Type 9g97 24,55 bis 25,50 6, Weizenmehl, Type 82 (Inl.) 33,96 bis 34,90 M, Weizengrieß, Type 450 39,10 bis 40,10 M, Kartoffel⸗ mehl, hochfein 37,62 bis 38.62 , Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis — — A, Roggenkaffee )) 39,10 bis 40, 10 A F), Gerstenkaffee *) 41,90 bis 42.00 Æ *), Malzkaffee *), glasiert, in Säcken 45,50 bis 46,50 S6 H), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 270,90 bis 288,00 46 Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 272,0 bis 326,00 4, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 6, Roh kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326, 00 bis 420, 00 M, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 372, 00 bis 401,00 4, Röstkaffee, gew., Südamerikaner 39200 bis 509,900 6, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 428, 00 bis 570, o0 A, Röstkaffee, gering 344, 06 bis M6, 00 υο6, Kakao, stark entölt 130, 90 bis — — M, Tee, chines. 819,90 bis 990, 00 A, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 M, Ring⸗ äpfel, amerikan, extra choiee — — bis —— 4A, Pflaumen 4050 in Kisten — — bis — — 4A. Sultaninen Kiup Caraburnu Aus⸗ lese 4 Kisten — bis — — „4, Korinthen choice Amalias 52, 00 bis 6,00 6. Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis —— 4, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen — — bis — — 4, Kunsthonig in 1 kg-Packungen 70,06 bis 71,00 „., Bratenschmalz in Tierces — — bis —— „M, Bratenschmalz in Kübeln — — bis — — 4, Berliner Rohschmalz — — bis = — 16. Speck, inl6, ger. — bis —— 4. Markenbutter in Tonnen 290, 90 bis 298.90 M, Markenbutter, gepackt 294,00 bis 296,00 „e, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286, 00 , feine Molkereibutter, gepackt 288,00 bis 290, 00 66. Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278.00 416, Molkereibutter, gepackt 280,00 bis 282,90 4, Landbutter in Tonnen 262,90 bis 264, 00 4, Land⸗ butter, gepackt 266,00 bis 26g 00 M, Allgäuer Stangen 20 o 96,00 bis 10000 t, echter Gouda 40 o 172,00 bis 184,00 A., echter Edamer 40 υ 172,00 bis 184,00 „Ac, bayer. Emmentaler vollfett) 220, 90 bis —— . Allgäuer Romatour 20 ) 120,00 bis = . Harzer Käfe 6s Jo bis 4. 0.6. (Breife in Reichsmark)
Nur für Zwecke der menschlichen Nahrung bestimmt. Hä.-Die zweiten Preise beziehen sich auf Anbruchmengen.