gieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 1. November 1938. S. 2
—*
( Jeder Verkäufer von Gußbrüch, der nicht Gußbruch= händler ist, gilt als Entfallstelle.
835 Werksbelieferungs⸗ und Platzhandel.
(1) Die Gruppe Werksbelieferungshandel setzt sich aus den Guͤßbruchhändlern zusammen, die ihr Aufkommen an den in S 1 bezeichneten Gußbruchsorten ausschließlich an
a) Gußbruchverbraucher, .
b) solche Gußbruchhändler, welche die Ueberwachungs⸗ stelle für Eisen und Stahl den Gußbruchverbrauchern gleichstellt,
unmittelbar verkaufen und sich zur Werksbe⸗ lieferungshandel angemeldet haben G H.
(2) Die Gruppe Platzhandel setzt sich aus allen übrigen Gußbruchhändlern G 2 Abs. 1 und 3 zusammen, die nicht Werksbelieferungshändler sind.
5 4
Anmeldeverfahren.
(1) Gußbruchhändler, die zu der Gruppe Werks⸗ belieferungshandel gerechnet werden wollen, haben sich zu dieser Gruppe bis zum J. Dezember 1938 bei der Fachunter⸗ gruppe Schrott, Berlin W 35, Potsdamer Straße Iö, schrift⸗ lich anzumelden.
(2) Mit der Erstattung dieser Anzeige sind die Werks⸗ belieferungshändler verpflichtet, die für die Gruppe Werks⸗ belieferungshandel getroffenen Bestimmungen dieser An⸗ ordnung zu befolgen. Alle übrigen Gußbruchhändler gehören gemäß 8 3 zur Gruppe Platzhandel und sind verpflichtet, die . die Gruppe Platzhandel getroffenen Bestimmungen dieser lnordnung zu befolgen.
(3) Der Uebertritt von einer in die andere Gruppe ist jeweils nur zum Quartalsersten, erstmalig zum 1. April 1939, zulässig und muß vier Wochen vorher bei der Fachunter⸗ gruppe Schrott schriftlich angezeigt werden. .
(4) Die Fachuntergruppe Schrott gibt die Anzeigen (Abs. 1 und 8) gesammelt an die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl weiter. 88
BVerkaufsbeschrãnkungen für den Werls belieferungs handel.
(I) Werksbelieferungshändler dürfen die in § 1 be⸗ zeichneten Gußbruchsorten nur an Gußbruchverbraucher und an Gußbruchhändler liefern, welche die Ueberwachungsstelle den Gußbruchverbauchern gleichgestellt hat.
(2) Es ist ihnen jedoch gestattet, an andere Werks⸗ belieferungshändler monatlich bis zu 25 *. der im Vormonat verkauften Gesamtmenge gemäß S 1 zu verkaufen.
§86 Einkaufsbeschränkungen für den Werksbelieferungshandel.
Werksbelieferungshändler dürfen bei Entfallstellen Guß⸗ bruch einer Sorte G 1) nur in Mengen von 20 t und mehr kaufen. Die gekaufte Menge muß am Tage des Kaufes bei der Entfallstelle tatsächlich vorhanden sein.
. Einkaufsbeschränkungen für die Gußbruchverbraucher.
(1) Gußbruchverbrauchern, deren monatliche Schrottver⸗ brauchsquote (einschließlich Gußbruch) nach § 1 der Anord⸗ nung 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Juli 1936 mehr als 36 t beträgt, ist der Kauf von zer⸗ fleinertem oder unzerkleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Platzhändlern verboten. .
(2) Der Kauf von zerkleinertem oder unzerkleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Platzhändlern ist nur solchen Gußbruchverbrauchern gestattet, deren monatliche Schrottver⸗ brauchsquote (einschließlich Gußbruch) nach 5 1 der An⸗ ordnung 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Juli 1936 30 t oder weniger beträgt. Sie dürfen jedoch Hußbruch bei Entfallstellen monatlich nur bis zu der Höhe ihrer nach der Anordnung 13 festgesetzten Schrottverbrauchs⸗ quote kaufen.
§8 8
Sortengrundlagen und Frachtgrundlagen.
(I) Es ist verboten, beim Abschluß von Handelsgeschäften über Gußbruch höhere als die nach Maßgabe dieser Anord⸗ nung zu errechnenden Höchstpreise zu fordern, zu ewähren,
zu versprechen oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen.
(2) Sortengrundlagen für die Höchstpreise sind:
1. a) Bruch von Kokillen, Kokillenuntersätzen Spannplatten, handlich zerkleinert,
b) desgleichen, jedoch unzerkleinert; .
2. 3 prima Maschinengußbruch, handlich zerkleinert, insbesondere starkwandige Stücke von: Werkzeug⸗ maschinen, sonstigen Maschinen (auch landwirt⸗ schaftlichen und Motoren, im allgemeinen nicht unter 10 im stark,
alles frei von Hart⸗, Stahl⸗ und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, b) desgleichen, jedoch unzerkleinert.
3. ) Handelsgußbruch, . zerkleinert, insbeson⸗ dere sauberer, starkwandiger Röhrengußbruch, Baugußbruch (z. B. Säulen), schwachwandiger Bruch von landwirtschaftlichen Maschinen, Kanalisationsteile, Belagplatten und unverbrannte
euerungsteile 'mit Ausnahme von Roststäbem), liederkesselbruch, Bremsklotzbruch, Futterstücke, Schienenstühle, — b alles frei von Hart-, Stahl⸗ und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, b) desgleichen, jedoch unzerkleinert; . .
4. reiner Ofen- und Topfgußbruch (reine Poterie), insbesondere unverbrannte Ofenteile, gußeiserne Radiatorenteile, dünnwandiger Röhrengußbruch,
alles frei von Brand 11 und I
(3) Frachtgrundlage für die Höchstpreise ist bei Bahn⸗ versand der dem Versendungsort nächstgelegene Bahnhof für öffentlichen Güterverkehr. Fracht und Nebenkosten von der Frachtgrundlage bis zum Bestimmungsort hat der Käufer zu tragen. Der Verkäufer hat alle Nebenkosten bis zur Fracht⸗ grundlage zu tragen, wie z. B. Aufladekosten bei Fuhrwerk⸗ oder e, , . fn fahr osten zum Bahnwagen, Kosten für dessen Beladung, Gebühren von Bahnen mit nichtöffent⸗ lichem Güterverkehr, Anschluß⸗, Stell⸗ und Wiegegebühren.
Gruppe
2 ß ö ö
( Ist an der Beförderung keine Bahn mit öffentlichem Güterverkehr beteiligt, so treten an die Stelle der in Abs. 3 festgesetzten Frachtgrundlage gegebenenfalls:
a) Verladung frei Wasserfahrzeug.
Ist sofortige Verladung in das Wasserfahrzeug bei Anlieferung nicht möglich, so wird die Anlieferung frei Kai der Verladung frei k gleichgestellt. Die dann entstehenden Einladekosten gehen zu Lasten des Käufers; ;
b) Verladung frei Käuferfahrzeug. In diesem Falle er⸗ mäßigen ic die in 8 9 festgelegten i ge, um 1,50 RM je 1000 kg;
o) Anfuhr durch pa err re m ff innerhalb des Gemeindegebietes der Absendestelle.
98 Bei Lieferung durch e fe rzeug außerhalb des Gemeindegebietes der Absendestelle 4 vom Käufer der Betrag zu vergüten, welcher der . zwischen den der Absende⸗ bzw. Empfangsstelle nächstgelegenen Bahnhöfen für. öffentlichen Güterverkehr entspricht.
6) Die Berechnung des Kaufpreises frei Bahnwagen emp eh oder frei Empfänger ist verboten.
89 Höchstpreise, Preisgebiete.
I) Die Höchstpreise beim Bezug durch Gußbruch⸗ a,. aus den nachstehend au hren Gebieten be⸗ tragen in Reichsmark je 10060 kg frei Frachtgrundlage:
Gebiet Für die Sorten (657)
la Ib 2a 25 38a 3b 4 I. Gesamtes Reichsgebiet.
54 47 II. West: Provinzen Rheinland und Westfalen, Re gierungsbe⸗ zirk Osnabrück östlich der Bahnlinie Achmer — Rieste Neuenkirchen II. Süũdwest:
Provinz Hessen⸗Nassau; Länder Hessen, Baden, Württemberg; Hohenzol⸗ lerische Lande, Saarland; bayerische Regierungsbe⸗ zirke Pfalz und Mainfran⸗ ken; Land Thüringen west⸗ lich der Bahnlinie Probst⸗ zell- Rudolstadt Jena — Großheringen einschließlich der preußischen Enklaven; Regierungsbezirk Erfurt südlich der Unstrut
52 46 46 41 40
51 465 45 40 839
g IV. Mitte:
Provinzen Hannover und Sachsen und Länder Anhalt und Braunschweig südlich der Bahnlinie Wunstorf— Hannover = Stendal —
Rathenow einschließlich des Stadtkreises Hannover und nördlich der Unstrut und der Bahnlinie Großheringen — Markranstädt einschließlich der thüringischen Enklaven.
V. Bayern: Land Bayern mit Aus⸗ nahme der Regierungsbe⸗ zirke Pfalz und Mainfranken
VI. Sachsen: Land Sachsen; Prov. Sachsen südlich der Bahnlinie Groß⸗ heringen = Markranstädt; Land Thüringen östlich der Bahnlinie Probstzella— Rudolstadt Jena = Groß⸗ heringen einschließlich der preußischen Enklave Ziegen⸗
50 44 44 39 38
42 42 37 865
6 46 41 38
Provinzen Schleswig⸗Hol⸗
stein, Bommern, Branden⸗
burg; Länder Oldenburg,
Mecklenburg; Hanse städte
Bremen und Hamburg,
Stadt Berlin; Re gierungs⸗
bezirke Breslau und Lieg⸗
nitz; Regierungsbez. Osna⸗
brück westlich der Bahnlinie
Achmer = Rie ste = Neuen⸗
kirchen und übrige Provinz
Sachsen und Land Braun⸗
schweig nördlich der Bahn⸗
linie Wunstorf — Hannover
EStendal Rathenow
ausschließlich des Stadt⸗
kreises Hannover.. 48 VIII. Regierungsbezirk Oppeln 43 37 388 33 32
TX. Ostpreußen 40 34 36 31 32
E) Gemeinden, die innerhalh verschiedener Preisgebiete liegen, gehören für die einzelnen Sorten zu dem Preisgebiet mit den höheren Preisen.
42 41 36 385
510 Handelsspannen.
(i) Beim Einkauf vom Platzhandel ermäßigen sich die in g 9 vorgeschriebenen Höchstpreise um 1,50 RM je 1000 kg. () Beim Einkauf von Entfallstellen ermäßigen sich die in 8 9 vorgeschriebenen Höchstpreise um 3, — RM je 1000 kg bei den Sorten 1a und 1b, um 44 — RM je 1000 kg bei den Sorten Za, 2 b, Za, 3b und 4.
811 Preise für Lohnzerkleinerung. () Für die Zerkleinerung nicht einsatzfähigen Materials werden solgende . festgesetzt, die weder über⸗ noch unterschritten werden dürfen:
Sorte 16: 7— RM je 1009 kg, Sorte 2b: 6. — RM je 10900 kg, R Sorte 3 b: 5, — RM je 1000 kg.
(2) Kosten für Gewichtsverlust und Auf⸗ und Abladen
sind in den vorgenannten Sätzen enthalten.
6,2 vH zurückgegangen.
(3) Die von der Zerkleinerungsstelle verauslagten Frachten sowie Nebenkosten an der Empfangsstation dürfen dem Auftraggeber belastet werden, soweit sie durch Original⸗ frachtbriefe und sonstige Originalbelege nachgewiesen werden können. 4
Verbot von Umgehungshandlungen.
Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die in dieser Anordnung fest⸗ gesetzten Höchstpreise umgangen werden oder umgangen werden sollen. g1
Ausnahmen.
Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen, insbesondere auch abweichend von den 85 8 11 besondere Preise festsetzen.
§14 Strafvorschriften.
(1) Zuwiderhandlungen gegen die 88 8 bis 12 fallen unter die ern,. des § 3 der Verordnung über Preife für Eisen⸗, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Ob- tober 1936. P
() Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vorschriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.
815 Uebergangsregelung.
Diese Anordnung findet auf sämtliche bei ihrem Inkraft⸗ treten bestehenden Abschlüsse zwischen i . Händlern und Verbrauchern Anwendung, soweit iese Abschlüsse bei Inkrafttreten der Anordnung noch nicht abgewickelt sind.
§16 = ö. Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft.
Berlin, den 1. November 1938.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kie gel.
Angebot . zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.
Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1988 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar⸗Serienbonds au⸗ geboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen An⸗ gebote auf die nachstehendaufgeführtzen fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:
Bezeichnung der Anleihen: Zur Rü ck⸗
zahlung fällig
1. 7 23 Dollaranleihe der Stadt Frank⸗
4 a. Hab von 1925145 . . 1. Oktober 1938 2. 7 3 Dollaranleihe der Stadt Duis⸗
burg⸗Hamborn von 192545 . 1. November 1938 3. 7 * Dollaranleihe der Kommunalen
Landesbank Girozentrale für
Hessen von 1925465... . 1. November 1938 4. 7 3 Dollaranleihe des Freistaates
Oldenburg von 192566 .. 1. November 1939 5. 7 23 Dollaranleihe Württembergische
Städte von 192545... I. November 1938
Laut unseres Angebots vom 19. Oktober 1935 erhalten ausländische Besitzer der fälligen Schuldverschreibungen im Umtausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stückes in Tilgungssperrmark. ,
Entsprechend dieser Regelung machen wir den inländi= schen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das gleiche Angebot, wobei — da nach der Devisengesetzgebung Sperrkonten für Inländer nicht in Frage kommen — an die Stelle der Zahlung von Tilgungssperrmark die Auszah- lung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im Inland tritt; Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nachweis nicht erforderlich. ö. ; ;
Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere, Berlin, oder. bei den Reichsbank⸗ anstalten zwecks . oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegenwertes einreichen.
ö. ie er erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1400 und für Banken von osoo vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichs⸗ markgegenwertes für Private „. „ und für Banken * R des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Börsen⸗ umsatzsteuer, Porto- und Versicherungswesen gehen zu lasten des Einreichers.
Berlin, den 1. November 1938.
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
Die RNeichsinbd ex ziffer
für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1938.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt
ich für den Dur Chin — . ist gegenüber dem Vormonat (125,2 um
Bie Inderziffer für Ernährung hat sich, infolge des jahre eit ö wen Rückgangs der Preise für Kartoffeln und Gemüse von 121,z um (O, vH auf 120,7 ermäßigt. Da⸗ gegen hat sich die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung durch weitere Verringerung der Sommerpreisabschläge für Hausbrandkohle von 1245 um O5 vH auf 125,1 und die Indexziffer für Bekleidung von 1314 um [i vh auf 131.56 erhöht. Die Indexziffern für „Verschiedenes (142,0) sowie für Wohnung (121,3) sind gleichgeblieben.
Berlin, den 31. Oktober 1938.
Statistisches Reichsamt.
nitt des Monats Oktober 1938 auf 124,9
Milliarde abschloß.
969 . 16 ᷣ—
. *
61 2
*. 4 * 2 — J 2 337 . 6 . ; . 9. ,, , , n .
. .
Reichs und Staatsanzeiger Nr 255 vom 1. November 1938. S. 3
Nichtamtliches. Berteihrsmwesen.
Von Berlin mit der Luftpost.
Das neue Luftpostheft der Reichspostdireltion Berlin für den Winter 1938/39 ist erschienen und an viele Postbenutzer verteilt worden. Es 9. außerdem an den Postschaltern kostenlos J haben. Das Heft enthält in übersichtlicher Anordnung alles Wissenswerte über den Berliner Luftpostdienst, u. 9. wie uftpostsendungen zu kennzeichnen sind, was ö kosten, Angaben über beschleunigte Uebermittlung durch Rohrpost, wichtige Verbindungen 66 den 6 und den außereuropäischen Dienst, sowie eispiele für den bei Benutzung der duftzost zu erzielenden Zeitgewinn. Es gibt auch j luß über die ,,, , ,. Nord⸗ und Südamerika sowie über die Schlußzeiten für die Auflieferung der Luftpostsendungen beim a nn Berlin SW 11 und beim Zweigpostamt Berlin⸗Zentralf , . In einem Anhang sind die Luftpostverbindungen von Berlin nach deutschen und den übrigen eurvopäischen Luftpostorten mit Abflugs- und Ankunfts- eiten übersichtlich mme en Das neüe Heft wird auch Hina ein willkommener Helfer für alle Luftpostbenutzer sein.
Große Verkehrsaufgaben der Reichsbahn im Sudetenland.
Nach den mit dem Einmarsch 1 gewordenen Sofort⸗ maßnahmen der Reichsbahn ist jetzt durch die Verordnung äber die Uebernahme der sudetendeutschen Eisenbahnen in die Ver⸗ waltung der Deutschem Reichsbahn der Rahmen für das weitere Vorgehen der Reichsbahn geschaffen worden. Ueber die großen Verkehrsaufgaben, die der Reichsbahn hier gestellt sind, berichtet Reichsbahnrat Graßmann in der Reichsbahn⸗Beamtenzeitung.
Etwa 3500 Kilometer neuer Strecken sind der Reichsbahn im Sudetenland zugefallen. Es ist selbstverständlich, daß sie ihre eigene Organifakionsform auf das Gebiet sofort überträgt. Die eographische Form der Räume ließ es zweckmäßig erscheinen, die ö aufzuteilen und in die Verwaltung der angrenzenden Reichsbahndirektionen einzugliedern. Auch Betriebs⸗, Maschinen⸗ und Verkehrsämter sind an den verschiedensten Punkten bereits gebildet. Mehrere tausend Eisenbahner aller Dienstgrade sind in ie Sudetenlande gezogen, um dort aus den ehemaligen tschecho⸗ . Staatsbahnstrecken einen Teil der Deutschen Reichs⸗ ahn zu machen. Auch zahlreiche sudetendentsche Eisenbahner haben sich zur Verfügung gestellt. .
Es bedarf großer Um⸗ und Neubauten, um die Bahnen auf den Stand der Reichsbahn zu bringen. Der Oberbau besitzt eine u geringe Tragfähigkeit, Brücken müssen verstärkt werden, das
icherungswesen ist rückständig, Blockanlagen fehlen meist, das , ist primitiv. Von einem bahneigenen brauch⸗ aren Fernsprechnetz ist keine Rede. Wichtig zur Aufnahme eines geordneten und dichten Verkehrs ist die baldige Ablieferung der von den Tschechen entführten Lokomotiven, Personenwagen, Güter⸗ wagen und Kraftwagen. Der reichsdeutsche Personentarif soll am 1. Dezember in Kraft treten. Die verkehrspolitische Bedeutung der früheren Grenzübergangspunkte, die auch für den inter⸗ nationalen Transitverkehr wichtig waren, wird stark zurückgehen. Das dort entwickelte Grenzspeditionsgewerbe wird eine gewisse Umstellung vornehmen müssen.
Kenn st umd Wissens ch aft.
Aus den Staattichen Mu seen. Führungen und Vorträge.
In der kommenden Woche ö,. in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, 6. November:
10— 11416 Uhr im Neuen 6 . 6 Abt.: Das Götterbild in der ig pt: Kunst: III Der otengott Osiris und sein Kreis. Dr. i erz
tee,, Uhr im Deutschen Museum: Tilman Riemenschneider.
r. Metz. Montag, J. November:
19 — 18 Uhr in der Nationalgalerie, Handzeichnungssammlung im Kronprinzenpalais: Menzel, Handzeichnungen. Dr. Griebert.
Dienstag, 8. November:
10,090 11,30 Uhr im Deutschen Museum: Deutsche Malerei vor Dürer (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Metz.
Mittwoch, 9. November:
11—12 Uhr im Alten Museum: Formentwicklung der griechischen Plastik (Arbeitsgemeinschaft). Prof. Neugebauer. 11—12 Uhr im Vorderasiat. Museum: Keramik Vorderasiens, II
(Arbeitsgemeinschaft). Dr. Moortgat.
11 —12 . im ö. f. Völkerkunde, Afrikan. u. Südsee⸗Abt.: Religion u. Weltanschauung d. Naturvölker, II (Arbeits⸗ gemeinschaft). Dr. Böhme.
12— 3 Uhr im Deutschen Museum: Hauptwerke des Deutschen Museums im Rahmen ihrer Zeit: Rokokoplastik von J. A. Feichtmayr. Dir. Demmler.
Donnerstag, 10. November:
11—12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Meisterzeichnungen aus vier Jahrhunderten (1400 1800). Dr. Heinrichs.
11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Indische u. Ostasiat. Abt.: Neuere Forschungsreisen in Innerasien und ihre völker⸗ kundlichen Ergebnisse (Arbeitsgemeinschaft)⸗. Dr. Körner.
11—12 Uhr im . f. Völkerkunde, Afrikan. Abt.: Afrika im Mittel meerkulturkreis. Dr. Glück.
Freitag, 11. November: 11—12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Rundgang (mit Vorführungen an den Instrumenten). Dr. Dietel, 12—183 1; im loßmuseum: Der Welfenschatz. Dr. Meyer. 11—12 Uhr im Völkerkundemuseum: Die Ausstellung Japanische Puppen. Dr. Körner.
Sonnabend, 12. November:
g, 30 - 10,0 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Das Bild des Königs in der ägypt. Kunst; Idee und Gestalt: VI. Zu⸗ sammenfassung (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Zippert.
11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Ostasigt. Abt. Rundgang durch den neuen 6 und Tibet⸗Saal. Dr. Körner.
11,30 - 12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Neues Reich (1600 - 10090 v. Chr.).
Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich — auße Montag — von 11—12 und 12 —13 Uhr Rundgänge statt.
Sand elsteis.
Dentscher Binnenschiffahrtstag 1938.
Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes.
Der Deutsche Binnenschiffahrtstag 1938 fand am Dienstag⸗ vormittag seinen Abschluß mit einer fachwissenschaftlichen Vor⸗ tragsfolge. Zuerst sprach Ministerialdirektor Dr.Ing e. h. . (Berlin), über „Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasser⸗Straßennetzes“ Ausgehend von der Bedeu⸗ tung des Mittellandkanals für die deutsche Binnenschiffahrt und Volkswirt ö. wies er darauf hin, daß auch nach Eröffnung des West⸗Ost⸗Verkehrs e,, acharbeiten und weitere Ausbau⸗ läne am Gesamtnetz dur . sind. Das bereits im Gange efindliche Ausbauprogranim erfordert etwa 2 Milliarden Reichs⸗ mark, von denen mehrere hundert Millionen bereits verausgabt 6 Dieses Programm umfaßt in der Hauptsache folgende rbeiten:
Am Mittellandkanal: Uebergang über die Elbe, Doppelhebe⸗
werk Hohenwarthe, auf der Strecke zwischen Bergeshövede und
. Erhöhnng des . und Erweiterung des ortmund⸗ Ems Kanals ö ergeshövede als dreischiffige Strecke. Der Südflügel des Mittellandkanals wird voraussicht⸗ lich glei eitig mit der völligen Fertigstellung des Hauptkanals in Betrieb genommen werden können. Neben dem bereits er⸗ folgten Ausbau des Ihle⸗ und Plauer⸗Kanals erfordert die . mit 1000 t⸗Schiffen eine Reihe von Ausbauten im Bereich der Reichshauptstadt. Umfangreiche 6 sollen der Verbesserung der süd⸗ nördlich gerichteten Wasserstraßen dienen im 86 . der an ren Mündungen gelegenen deutschen Seehäfen. Der Dortmund⸗ ms⸗Kangl wird auch auf der Nordstrecke für 1509 t⸗Schiffe aus⸗ ebaut. Die Weser wird zwischen Minden und Bremen kanali⸗ e, um dem 1090 ö des Mittellandkanals den Zugang zum Hafen Bremen zu ermög ö Auf dieser Strecke werden ö neue Staustufen errichtet. Nach dem Süden zu wird die Weser⸗ . verlängert durch Kanalisierung der Werra un gt auf der rund 100 Kilometer langen Strecke bis Wartha bei Elsenach.
Elbe: Niedrigwasserregulierung, verbunden mit der Exrich⸗ tung von Speicherbecken zur Abgabe von ö in Nied⸗ rigwasserzeiten. Die durch Abtretung des sudekendeutschen Ge⸗ bietes dentsch gewordene neue Elhestrecke wird in den Gesamtaus⸗ bauplan hineingenommen. Im Stadtgebiet von Magdeburg, wo drei Felsrippen eine Verbesserung der Regulierung nicht zulassen, muß eine örtliche . vorgenommen werden. Mit der Vollendung der zweiten Saaletalsperre bei Hohenwarthe ist 1940 ki rechnen; für das Speicherbecken bei Pirna sind Versuchsbauten n Augriff genommen. Bei den Elberegulierungsarbeiten sind auf der rund 530 Kilometer langen Strecke von der alten Reichs⸗ grenze bis Hamburg 250 Kilometer im Grobausbau fertiggestellt.
Oder:; Niedrigwasserregulierung der mittleren Oder von Ransorn bis Lebus und durch Bau von Speicherbecken. Die Re⸗ . nähern sich allmählich ihrem Abschluß. Die
erlängerung der ö bis in das oberschlesische In⸗ dustriegebiet durch den Adolf-Hitler⸗Kanal , Cosel und Gleiwitz einschließlich des Hafens Gleiwitz ist soweit gefördert, aß mit ihrer Inbetriebnahme Anfang 1940 gerechnet werden ann.
Masurischer Kanal in Ostpreußen: Die Erd⸗ und Brücken bauten für den Ausbau sind vollendet, 36 die letzten Schleu⸗ en 19490 in Betrieb genommen werden. Dieser Ausbau sowie die
urchführung der in . so .. wie vollendeten Oberrhein⸗ regulierung 3 6 erner die 1935 fertiggestellte Neckar⸗ lanalisierung bis Heilbronn, die Mainkanalisterung aufwärts bis Würzburg, die jetzt vor dem Abschluß steht, außerdem die Niedrig wasserregulierung der Donau zwischen Regensburg und Passau waren in den Programm von 1934 enthalten, das mit einer
—
ünf.
Die Erfordernisse des zweiten Vierjahresplanes zusammen mit der Eingliederung Oesterreichs und des Sudetenlandes er⸗ forderten weitere sofortige Maßnahmen, ö. daß das Ausbaupro⸗ ramm inzwischen kostenmäßig enge wurde. Hinzugetreten fr die Verlängerung der Neckarkanalisierung zunächst bis Stutt⸗ gart und weiter bis Plochingen, die Ausweitung der Maßnahmen . Vergrößerung der Leistungsfähigkeit des Dortmund⸗Ems⸗
anals, die Werra⸗Kanalisierung von Münden bis Wartha, der Bau eines Stichkanals zu den Hermann⸗Göring⸗Werken bei Salz⸗ itter und vor allem die Vollendung der Rhein⸗Main⸗Donau⸗ asserstraße einschließlich des Ausbaus der früher österreichischen Donau, die allein 756 Millionen Reichsmark erfordert und durch Gesetz vom 11. Mai 1938 sest geg ist.
Unter der Einwirkung des Vierjahresplanes und des An⸗ Hhln ses der Ostmark tritt ein Bedürfnis nach weiteren verbin⸗ enden Kanälen immer stärker hervor; im Vordergrund steht hier der Oder⸗Donau⸗Kanal, der vom ,, dorf unweit Cosel abzweigen, im Odertal als Seitenkanal bis zur neuen deutsch· jschecho slowakischen Grenze führen, dann die Teschechei durchqueren und zuin Marchtal absteigen soll. Der Kanal wird eine Länge von etwg 830 Kilometer erhalten, von denen 140 Kilometer auf tschecho⸗stowalischen Gebiet liegen. Die Baukosten einschließlich Nebenanlagen können auf etwa 500 Mil⸗ lionen Reichsmark geschätzt werden.
Ein weiterer Verbindungsweg mit der Donau wird nament⸗ lich von bremischer Seite vertreten, und zwar mit dem Hinweis, daß, wenn erst die Werra bis Merkers kanalisiert ist, es nur eines a. e , von 135 Kilometer bis Bamberg be⸗
t
ei Neu⸗
darf, um eine vo bindung mit der Donau zu haf en, die den mitteldeutschen Raum mit der Ostmark verbinden würde. Auf diesen Plan ist bereits insoweit Werrakanalisierung für 1009 t⸗Schiffe e eln . und bei Bam⸗ . e getroffen wird, daß der Werra⸗Main⸗-Kanal zweck⸗ mäßig an die ,, , angeschlossen werden kann. Auch diese Verbindung wird in nicht zu ferner Zeit ge— h werden, wobei allerdings auch die gesamte 53 wischen Münden und Minden kanalisiert werden muß, um eine ö Verbindung für 1000 t⸗Schiffe zu erhalten.
Nicht . werden soll auch die zweite Verbindung des Rheins mit der Dongu über den Neckar, wofür dem Lande Württemberg bereits 1921 besondere Zusagen vom Reich gegeben worden sind. Im Südwesten Deutschlands ist noch ein Plan zu erwähnen, der mit verhältnismäßig geringen Mitteln Großes schaffen wird, nämlich der Ausbau des 3 zwischen . und dem Bodensee im Interesse des Verkehrs und der Kraft⸗ gewinnung. Es wird von den Verhandlungen mit der Schweiz abhängen, wann mit diesem Werk begonnen und wie schnell es durchgeführt werden kann.
Endlich steht im Nordwesten ö der Hansa⸗Kanal zur Erörterung, der unter dem Einfluß des Vierfahresplanes wieder sehr in den Vordergrund getreten ist. Seit dem Sommer des Jahres wird der Entwurf 'in den Hansa⸗Kanal auf das 1509 Schiff umgearbeitet mit dem gleichzeitigen Ziele, eine Mög= lichkeit für den Anschluß Lübecks zu finden. — Schließlich wird für den Saarpalj⸗Kanal ein ausführlicher Entwurf aufgestellt und ebenso werden die verschiedenen Möglichkeiten für einen Aachen⸗ Rhein⸗Kanal untersucht.
, gab der Redner die Versicherung ab, daß das in Ausführung begriffene Programm uns in wenigen Jahren ein durchaus ,, iges Wasserstraßennetz bringen wird. Die neuesten Leistungen der 26 en Binnenschiffahrt und der Wasserbauverwaltung, werden auf der großen Internationalen K in Köln im Jahre 1940 zur Darstellung gelangen.
Als zweiter Redner sprach Bürgermeister Dr. Ne ubacher, Wien, über „Die Donau als Großdeutsche Schiffahrtsstraße“. Abschließend hielt Stadtbaurat Götsch (Magdeburg) einen Vor⸗ trag über „Magdeburg als Hafen- und Schiffahrtsstadt“ .
ändig auf deutschem Gebiet verlaufende Ver⸗
ücksicht genommen, als die Bauwerke der
Berliner Börse am 1. Movember. Aktien zunächst uneinheitlich, dann fester. — Renten freundlich.
Zu Beginn der Börse überwogen am Aktienmarkt eher kleine Rückgänge, die anscheinend mit Glattstellungen des berufsmäßigen ee, zusammenhingen. Offenbar hatte dieser angesichts des
ohen katholischen Feiertags mit einem kleineren Ordereingang
erechnet. Bald zeigte sich aber, daß nach wie vor ziemlich lebhafte
aufneigung vorhanden ist und infolgedessen das ursprünglich vor⸗ handene Angebot sehr schnell untergebracht war. Daraufhin setzte auf der ganzen Linie eine z. T. kräftige Befestigung ein. Abgesehen von allgemein günstigen wirtschaftlichen Erwägungen wird die Börse von zuversichtlichen Erwartungen für den Hoöesch⸗Abschluß angeregt, so daß namentlich der Montanmarkt, wie schon seit Tagen, lebhaftere Beachtung fand,
Hoesch selbst konnten einen Anfangsgewinn von 1 soglei auf 6 erhöhen. Klöckner stiegen a , um *, dann kale weiter um denselben Prozentbruchteil, Mannesmann verwan— delten eine zunächst erlittene Einbuße von „c in einen Gewinn von n 23, die n' gz niedriger einsetzenden Rheinstahl glichen den Verlust sofort wieder aus.
Ferner stiegen Buderus um 1, Stolberger Zink um ½ und
Ver. Stahlwerke um 5 X. Vernachlässigt blieben demgegenüber Braunkohlenwerte, bei denen nur zwei wenig veränderte Notierun⸗ gen zustande kamen. In der chemischen Gruppe glichen Farben eine anfängliche Einbuße von „ 7 wieder aus, Schering zogen um 5 & an. Wenig verändert waren Elektzo⸗ und Versorgungs⸗ aktien. Bei den Autowerten gewannen BMW nz, während Daimler um 135 zurückgingen; allerdings konnten diese sofort wieder R é aufholen. Im übrigen sind mit größeren Verände⸗ rungen nur noch Feldmühle und Hotelbetrieb e — 1) und Hansa⸗ dampf ( 1M) hervorzuheben. Im Börsenverlauf setzte sich die Aufwärtsbewegung der Kurse überwiegend fort. Lediglich vereinzelt waren Rückschläge zu ver⸗ zeichnen, so in Schuckert und Reichsbank, die je ½ „ verloren. Andererseits befestigten sich Ver. Stahlwerke um „w . auf 11335 und Klöckner im gleichen Ausmaß auf 125533. Orenstein sowee Rheinmetall-Borsig kamen gleichfalls je S 3 höher an.
Salzdetfurth stiegen um R, von Heyden und Feldmühle je um 1 35. Westdt. Kaufhof wurden um 1M 35, Elektrische Licht und Kraft sogar um 2½ „ heraufgesetzt. Farben notierten 153.
Bei ruhigem Geschäft war auch zum Börsenschluß der Grund— ton freundlich. Zahlreiche Werte stiegen um 5 5, AEG ge⸗ wannen Rn und Salzdetfurth ½ 23. Niedriger lagen Gebr. Jung- hans mit — M 35.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien büßten
Deutsche Uebersee 19, und Deutsch⸗Asiatische 25 RM ein. Bei den Hypothekenbanken stellten sich Bayr. Hyp. z o niedriger, während Rhein. Westfäl. Bodenkredit 1 3 gewannen. Am Markt der Kolonialwerte waren die Veränderungen gegenüber den Vortagen nur unbedeutend. Kamerun befestigten sich um „ R, hingegen gaben Doag im gleichen Ausmaß nach. Schantung schwächten sich um M 95 ab. Am Markt der Industriepapiere stiegen Reinecker um 5* und Kromschröder, letztere nach Pause, um 5 85. Steatit be⸗ festigten sich um 275 . Andererseits gaben G. Lindner um 3 und Sachtleben sowie Wenderoth je um 233 * nach.
Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichsaltbesitzanleihe um 37 Pf. auf 13078, während die Gemeindeumschuldungsanleihe mit unv. g3,70 gehandelt wurde.
Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft ruhig. In Kommunalobligationen und verschiedentlich auch Pfandbriefen bestand etwas Verkaufsneigung.
Preuß. Hypothekenbank und Preuß. Bodenkredit Akt. Bank Gold.⸗Komm . stellten sich je n *, niedriger., Liquidationspfand-⸗ briefe lagen teilweise etwas fester. Von Stadtanleihen stiegen 28er Breslau um 38 und Aer Königsberg Gold um 14 3. Reichs⸗ und Länderanleihen wurden zumeist auf Vortagsbasis handelt, 30er Holstein gaben jedoch um „ 9 nach. Bei den Industrieobligationen kamen Aschinger, die ex Coupon gehandelt wurden, 136 . niedriger zur Notiz. Feldmühle büßten „ z ein, während Harpener sich um ½ befestigen konnten.
Am Geldmarkt ermäßigten sich die Blankotagesgeldsätze auf 278 bis 31 95.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung blieben der Dollar mit 2,497 und der holl. Gulden mit 135,88 unv. Das . Pfund gab auf 11,87 (11,89), der fr. Frane auf 6,645 (6,65) und der Schw. Franken auf 56,66 (56,69) nach.
Seneralmajor von Hanneken übernimmt die Leitung der Hauptabteilung 1 des Reichswirt⸗ schaftsministeriums.
Reichswirtschaftsminister Funk empfing den in das Reichs l ahrtministerium zurückwversetzten Generalmajor Löb zur Ver⸗ abschiedung. Bei dieser Gelegenheit sprach der Reichswirtschafts—⸗ minister dem Generalmajor Löb seinen Dank und seine An⸗ erkennung 6. die wertvolle Mitarbeit aus, die er als Leiter der Hauptabteilung 1 des , , ,,,, geleistet hat.
. Mit der Leitung der Hauptabteilung 1 des , ts⸗ ministeriums hat der Reichswirtschaftsminister Funk den Leiter der Hauptabteilung Ul, Generalmajor von Hanneken, be 4 tragt, . von jetzt ab beide Hauptabteilungen gemeinschaftlich ühren wird.
Devisenbewirtschaftung.
Mitnahme von Zahlungsmitteln in die sudeten⸗ deutschen Gebiete. Nachdem die sudetendeutschen Gebiete durch die Verordnung
über die Einführung der Gesetzgebung über die Devisenbewirt⸗
Köln und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den udetendeutschen Gebieten vom 26. Oktober 1938 zum Inland im Sinne der Devisenbestimmungen erklärt worden sind, hat der Reichswirtschaftsminister durch Runderlaß 126638 D. St. — Ue. St. die bislang noch bestehenden devisenrechtlichen Beschrän⸗ kungen 6 die Mitnahme von Zahlungsmitteln aus dem bis⸗— n,. leichsgebiet in die sudetendentschen Gebiete mit sofortiger zirkung aufgehoben. Die Mitnahme von tschechoslowakischen Geldsorten in die sudetendeutschen Gebiete ist jedoch noch bis auf weiteres verboten, eine Ausnahme besteht nur für tschecho⸗ , Geldsorten bis zu 300 tschechoslowakischen Kronen für en Durchreiseverkehr nach der Tschechoslowakei.
Erläuterungen zur Verordnung über die Sin⸗ führung der Gesetzgebung über die Devifen⸗ bewirtschaftung und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den sudetendeutschen Gebieten.
Mit dem Runderlaß 127138 D. St. — 58 / 388 Ue. St. erläutert der Reichswirtschaftsminister einzelne Vorschriften der Verord⸗ nung über die Einführung der Gesetzgebung über die Devisen⸗ bewirtschaftung und den Zadlund de rf; mit dem Ausland in den sudetendeuntschen Gebieten vom 26. Oktober 1938 (Reichsgesetz⸗ blatt 1 S. 1511). Gleichzeitig enthält der 1 allgemeine Hinweise über die devisenrechtliche Behandlung der Wareneinfuhr und des Kapitalverkehrs der sudetendeutschen Gebiete.