Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger
Nr. 263 vom 10. November 1938. S. 1
448281.
Aktiengesellschaft für Verwaltung industrieller Betriebe, Berlin. 6568. Bilanz per 39. September 1937.
J. Anlage vermögen: 1. Tankanlage ..
alttiva. 3 . Akttiengesellschaft für Schmiertechnik, Zeitz.
46129 Fränkische Natursteinwerke G. m. b. S., Nürnberg, Johannisstraße 46. Die Firma ist geändert in Nürn⸗ berger Steinmetzbetriebe G. m. b. H.,
Bilanz per 31. Dezember 1937. Nürnberg, Johannisstraße 46. Diese
Abschreibung 1000
2. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsinventar: ö,
k 1. Inventar
Abgang Abschreibung . 3 914, — 3 9929, — b) Automobile 200, — Abschreibung J ö 199. — c) kurzlebige Wirtschaftsgüter Abschreibung WJ . Abschreibung III 200 — II. Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ u. Betriebsstoffe 8 531 48 Fertige Erzeugnisse und Waren 44 314 65 Wertpapiere 11 48025 Hypotheken 3 536 30 Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen K 38 952 80 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Lei stun gen 56 589 32 Forderungen gegenüber dem Vorstand 11 437 94 Sonstige Forderungen 19 92614 ,, 2 34220 Kasse und Postscheck Bankguthaben
ö 000. = 10 000, — —
7s 5a, —
Verluste:
. Rücklagen: 8. Gesetzliche
S O G Se 0 =
3i3 207 7
50 000 —
Anlagevermögen:
Abschreibung ..
2, Raten; Abschreibung .. Umlaufvermögen: 3. Warenvorräte
k 4. Warenforderungen 5. Kassenbestand und Postscheckguthaben .
6. Verlustvortrag 1. 1. 19397 . Reingewinn 1937 ....
7. Grundkapital
11. Warenverbindlichkeiten. ..... 12. Bankverbindlichkeit. 13. Sonstige Verbindlichkeiten ....
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1937.
Firma ist gemäß Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 30. Juni 1938 aufgelöst. Die Gläubiger werden hiermit auf⸗ z gefordert, sich bei der Gesellschaft oder . J dem unterzeichneten Liquidator zu : w melden.
2 2000, — 2 500, — Nürnberger Steinmetzbetriebe G. m. b. H. in Abwicklung.
Der Liqguidator: Georg Mauderer,
Nürnberg⸗W., Kreutzerstraße 65.
Attiva. RM
1z 311,80 8 091,40
I 130,4 22 33 za
* 2 9 92 e 9 * 2
6 913,45 1732,20
5 181 25
. 15. Verschiedene nao Bekanntmachungen
Passiva.
Rücklage 650 12
* ' lap d) 1550 — Pfälzischer Vieh⸗Versicherungs⸗ Verein a. G., Ludwigshafen a. Rhein. 114 Am Dienstag, den 29. November ! 33575 10 27125 1938, vormittags 19 Uhr, findet im . — — Vexeinsbüro zu Ludwigshafen a. Rhein, 30 24659 Schulstraße 26, die austerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung statt:
sSs 273,50
9 9 ö 672823 9 9 2
2500 RM Vorzugsaktien — 500 Stimmen
Gesetzliche Reserve 5000 —
II. Rückstellungen .. 20 27261
. Verbindlichkeiten: ͤ Zinsen I. 150 oo — 3 inf
2 2.
Soziale Abgaben
34 519 91
stungen 82 1468 41
3. Sonstige Verbindlichkeiten Reingewinn:
Reingewinn 1936/37 Verlustvortrag 1935/38 ..... ; A2 215,3 Is. 70 343 207 172 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1937.
Außerordentliche
RM S9.
83 977 35 3 683 5s
35 913
Aufwand. Löhne und Gehälter Speziale Abgaben Abschreibungen auf Anlagen Andere Abschreibungen
Besitzste uern
Sonstige Aufwendungen
Dotierung zur gesetzlichen Reserve .. Reingewinn 1936/37
71 24561 5 000 — 22 16213
252 14611
Leipzig, den
d
Löhne und Gehälter Abschreibungen auf das Anlagevermögen . 2012
„Steuern vom Einkommen . 1146 ö
Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen .... 13 092
Zeitz, den 25.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
1. Neufassung der Satzung unter An⸗ Aufwendungen. RM. passung an das Aktiengesetz. r , . 8 226 2. Wahlen für den Aufsichtsrat. kN . 550 3. Wünsche und Anträge.
; ' 46
1790 146846] Bekanntmachung.
250 Die Rheinische Girozentrale und 173220 Provinzialbank, Düsseldorf, hat den in Antrag gestellt,
. RM 41 0990 900, — 49 R Lan⸗
— desknultur⸗Schuldverschreibungen
Eandeskulturkreditbriefe) Reihe 1
ö 888 und RM 41735 000, — (ur⸗
IJ 735 sprünglich RM 550 000 000, —
* 93) Schuld verschreibungen
— Ausgabe 1934 — Serie A —
der Dentschen Rentenbank⸗Kre⸗
ditanstalt, Berlin (Landwirt- schaftliche Zentralbank),
Ertr ge.
Januar 1938. Der Borstand: Schneider.
. 124244 der Bücher und Schriften der Gesellsch i ĩ . ö. haft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ ; 9 Zinsen ; 9 6. 4 klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der 6 an. . . ; * Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. . . 84
Düsseldorf, am 7. November 1938. Die Zulassungsstelle der Rheinisch⸗Westfälischen Börse zu Düsseldorf. Der Vorsitzende:
2. Februar 1938. Ronneberger, Wirtschaftsprüfer.
Metrag gem SIe U 1 He, , , .
Außerordentliche Erträge .. 353261
Nach dem abschlie ßenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nach⸗ 45711! weise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 1936/37 der Aktiengesellschaft für Verwaltung industrieller Betriebe Gesellschaft seit dem den gesetzlichen Vorschriften. ö Berliner Revisions⸗Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Tresnak, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. Silbe, Wirtschaftsprüfer. Zell ulosefabrik l. Die turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die G m. b
Herren Robert Schultze, Berlin⸗Wilmersdorf, und Rittmeister a. D. Oscar Baumeister Dr. Liebig, Rechtsanwalt ü h⸗ G, Brandenburg' ert bin ine, als Liquidatoren, Berlin W 8, Jägerstr. 10j11.
wurden wiedergewählt ⸗ ; . . 2. Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 1938 wurde die Berliner Revi⸗ sions⸗Aktiengesellschaft wiedergewählt.
ws sis so , F 1 46842 me nus n, 10. Gesellschaften m. b. H. Die (Brenn- und Baustoffhandels—
Wir geben bekannt, daß sich unsere schränkter Haftung) in Solingen⸗Ohligs
in Liquidation befindet. Die Gtäu⸗ biger der Gesellschaft werden auf— gefordert, sich bei uns zu melden.
v. Falkenhau sen. Der Geschäftsführer: Kem pken.
* 9 9 2 ! . D gesellschaft vorm. Brandenburg mit be⸗ 46845
ö ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ Nova, Versicherungsanstalt a. G. 2. September 4938 sellschast werden aufgefordert, fich bei für Handwerk, Handel und Gewerbe
ihr zu melden. in Hamburg,
Solingen⸗Ohligs, 7. Novbr. 1938. , 33 Jö Der Liquidator der Brenn⸗ und Aus dem Un stcht rat Hhieden an Baustoffhandelsgesellschaft vorm. 3 i . kö Altona, Hamburg, den J. November 1938. Der Vorstand. Bartholatus. Schöngart.
Treuenbrietzen i ¶ ?
59
Haftung in Liquidation. Arnold Fölzer.
na, r .
Deutsche Siestungsbank, Berlin.
Geschäftsbericht für das Zahr 1936.
Das Reichserbhofgesetz sagt in seiner Einleitung: „Es soll auf eine gesunde Verteilung der landwirtschaftlichen Besitzgrößen hingewirkt werden, da eine große Anzahl lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernhöfe, möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilt, die beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und Staat bildet.
Die Forderung der Schaffung neuer Bauernhöfe durch Siedlung erwächst also unmittelbar aus der Grundlegung des deutschen Bauernrechts. Die Bedeutung der Neubildung deutschen Bauerntums wurde bereits im ersten Jahre der Machtübernahme durch Einbeziehung der ländlichen Siedlung in den ausschließ⸗ lichen Aufgabenkreis des Reichs hervorgehoben.
Die grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit der bäuerlichen Siedlung bleibt unverändert bestehen, auch wenn andere notwendige Staatsaufgaben zufolge unterschiedlicher Dringlichkeit zeitweilig vorzugsweise Berücksichtigung finden müssen. Die erforderliche Anpassung an den Bedarf der dringlichen Aufgaben (Landbeschaffung für sonstige Zwecke der öffentlichen Hand) hat . auch bei der Siedlungsarbeit des Berichtsjahres geltend gemacht. 2 . .
In das Jahr 1936 konnte aus dem Vorjahre ein verfügbarer Landvorrat von rund 82 700 ha für die Fortführung der bäuerlichen Siedlung in den Verfahren, an deren Finanzierung die Deutsche Siedlungsbank beteiligt ist, übernommen werden. Mit einer ungefähr gleichgroßen Vorratsfläche aus 1934 war auch die Siedlungstätigkeit des Jahres 1935 begonnen worden.
Die Vorratsbildung des Jahres 1936 mit etwa 63 509 ha, die auf das Jahr 1937 übergeleitet werden konnten, ist hinter der vorjährigen um ein reichliches Fünftel zurückgeblieben“).
Die neue Landbeschaffung des Jahres 1936, soweit es sich um erstmalig von der Siedlungsbank finanzierte Verfahren handelt, betrug rund 63 000 ha, von denen etwa 46 600 ha im östlichen Deutschland liegen. ; Die Tabelle 1 des Anhanges zeigt die gebietsweise Verteilung der Flächen bei den Verfahren, in denen die Kredite an Siedlungsträger bewilligt worden sind. Um die unterschiedliche Entwicklung in größeren Gebieten verfolgen zu können, sind die Flächenzahlen auf die des Jahres 1933 gleich 100 bezogen worden.
—
1933 1934 1935 1936
Sechs preußische Ostprovinzen. . 100 188 111 89 Mecklenburg —ĩ 100 87 72 24 Ostdeutschland ; i,, 151 98 57 übrige Provinzen und Länder ... 109 254 213 175 Reich. ; T fp i N
Mit Ausnahme von Mecklenburg wurde in allen Gebieten der Höchststand der Landbereitstellung, erfaßt nach den Erstbewilligungen der Siedlungsbank, 1934 erreicht. Während der Abstieg in Ostdeutschland 1936 auf zwei Drittel des Standes von 1933 angelangt ist, liegt die Landbereitstellung in den übrigen Pro⸗ vinzen und Ländern noch um drei Viertel über dem Stand von 1933. Diese angewachsene Beteiligung der west⸗ und süddeutschen Gebiete an der jährlichen Landbereitstellung wird auch an folgender Uebersicht deutlich.
) Die vom Statistischen Reichsamt alljährlich erfaßten Landvorräte sind nicht unbeträchtlich größer,
ö. hier zunächst ohne finanzielle Mitwirkung der Siedlungsbank erfolgte Landbereitstellungen mitgezählt werden. .
1934 1935 1936
Sechs preußische Ostprovinzen 62, 4 54,0 59,9 k 14,7 17,9 8,1 Ostdeutschland ö , e be, 7 übrige Provinzen und Länder.. 229 281 3290 Reich 1 1 1 1 1 2 1 8 2 12 8 1 9 100 100 100
Die eingeengte Lanbbeschaffung des Jahres 1936 mußte im Durchschnitt zu gestiegenen Preisen k werden. Da nicht die Hektarpreise einzelner Ankäufe, sondern der gesamten Landbeschaffung größerer Gebiete über mehrere Jahre hin verglichen werden, dürfte besonderen Einflüssen keine einheitliche Wirkung zuzuschreiben sein, sondern in ben höheren Durchschnittszahlen eine echte Preissteigerung zum Aus— druck kommen. Diese ist in erster Linie auf die gefestigte Marktlage der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und damit auf die gestiegene und gesicherte wirtschaftliche Ertragsfühigkeit der Landgüter zurückzuführen.
Zur Veranschaulichung der Entwicklung sind die in Tabelle 2 des Anhanges angegebenen Durchschnitts-⸗ preise auf den Stand von 1933 bezogen ö ; . .
2
1933 1934 1935 1936
k 100 118 117 Brandenburg
Pommern 123 Grenzmark Posen⸗Westpreußen
Nieder⸗ und Oberschlesien .. . 139 k , ö 117 Mecklenburg. . 113 Ostbeutschland ; J 122
3 Provinzen und Länder 36 . 129 Rei 135
Di Veränderung gegenüber dem Preisstand von 193ũ hält sich bei Ostpreußen in engen Grenzen, während sie bei Schlesien und bei den west⸗ und süddeutschen Gebieten weitergreift. Beachtlich ist, daß in Mecklenburg bei lebhafter Ankaufstätigkeit der Preisstand von 1933 bereits 1954 statt wie sonst regelmäßig erst 1936 am weitesten überschritten worden ist. Aus der als Anlage beigefügten Aufstellung über die durch⸗ schnigssichen Hektarpreise beim Ankauf von Siedlungsflächen durch Siedlungsträger in agrargeographischen Geb en Mtdeutschlauds und im ührigen Reich (Tabelle 2) ergibt sich, daß in den Jahren 1933 bis 1935 die sührlichen Durchschnittsyreise in Ostdeutschland 6 bis 10 v. H. unter dem jeweiligen Reichsdurchschnitt liegen, und daß 1936 dieser Abstand infolge des stärkeren Anteils der west⸗ und süddeutschen Landbeschaffungen zu regelmäßig höheren Preisen auf 1s v. H. vergrößert worden ist.
(Fortsetzung in der Vierten Beilage.)
*
Vierte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 263 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
(Fortsetzung aus der Dritten Beilage.)
Allgemein hat sich in Erwartung erhöhter und gefestigter wirtschaftlicher Ertragsfähigkeit der Land⸗ güter die steigende Preisbewegung trotz des scharf zurückgehenden Umfangs des Landerwerbs für Siedlungs⸗ zwecke, der doch immerhin einen recht erheblichen Teil der überhaupt wirksamen Nachfrage ausmacht, ein⸗ deutig durchgesetzt. Für den um 16. H. gegen das Jahr 1933 eingeschränkten Landerwerb im Jahre 1936 mußte eine um 13 v. H. größere Preissumme aufgewandt werden.
In den Verfahren, für deren Durchführung Siedlungsträgern Kredite bewilligt worden sind, wurde 1936 die rd. 55,5 Millionen RM ausmachende Summe der Landankaufspreise mit rd. 25,1 Millionen RM, also zu 45 v. H., durch bare Ankaufskredite und mit rd. 20,1 Millionen RM, also zu 36 v. H., durch Uebernahme von Vorlasten gedeckt. Das Anteilverhältnis von Krediten und Vorlastenübernahmen war in den Vorjahren: 33 v. H. und 45 v. H.
38 n. H. und 44 v. H. 36 v. H. und 44 v. H.
Trotz fortgesetzter Bemühungen, den Baraufwand bei den Landankäufen niedrig zu halten, und trotz der dahin abzielenden Erleichterungen durch das Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 4.1. 1935 wurde im Jahre 19365 im Gegensatz zu den Vorjahren für Barkredite anteilsmäßig mehr benötigt als für übernommene Vorlasten. Die Preissteigerung des Jahres 1936 mußte also offensichtlich durch erhöhte Gegenleistung in bar getragen werden, wenn anders die Nachfrage genügend Verkaufswilligkeit finden sollte. Insbesondere beanspruchten die verstärkten Landankäufe in west- und süddeutschen Gebieten bei höheren Durchschnittspreisen vergleichsweise höhere Baraufwendungen. —
In die Entwicklung des Siedlungserfolges, soweit er sich in der Schaffung neuer Höfe und in der Landzulage zur Vergrößerung bestehender Kleinbetriebe darstellt, geben folgende Zahlenreihen“) Einblick.
Es wurden an Neubauern zum Bezug übergeben:
Im Jahre... 1933
4914 insgesamt mit Fläch . . 60 297 also mit durchschnittl. .. . . . . ha Fläche je Hof 12,3
Es wurden an Anlieger Landzulagen erteilt:
1933
8 480 17047 2,0 Auf 1933 bezogen ergeben sich folgende Meßzahlen: Neusiedlung:
Jahr
M
kJ Anlie gersiedlung:
1935 1936
100 155 127 100 136 129
Im Bestreben, lebensfähige Bauernhöfe zu schaffen, wurde in den letzten Jahren erhöhter Wert auf
genügend große Landausstattung der neuen Höfe gelegt. Dieser Absicht zufolge ist die Durchschnittsgröße von 12,3 ha im Jahre 1933 um fast 50 v. H. auf 18,2 ha im Jahre 1936 gestiegen. Demgemäß reichte ins⸗ gesamt ein annähernd gleicher Flächenumfang für etwa zwei Drittel der Zahl der 1933 übergebenen durch⸗ chnittlich kleineren Höfe. Der Uebergang zu höheren Durchschnittsgrößen, durch siedlungspolitische Erwä— ö verursacht, hat zugleich die finanzielle Wirkung der Verbilligung, weil das Verhältnis der Gebäude⸗ osten zu den Gesamtkosten bei den jetzt regelmäßig gewählten Hofgrößen günstiger liegt als bei den früher zu klein bemessenen Stellen.
Die Anliegersiedlung bedeutet die wirtschaftlich sparsamste Form der Neubildung deutschen Bauern— tums, denn sie ist regelmäßig mit der Eigentumsüberleitung einer Kulturlandfläche ohne erhebliche zusätzliche Aufwendungen für Bauten und Hofwehr durchzuführen und führt in den meisten Fällen zur Erbhofbildung. Sie wurde auch im Berichtsjahr mit allen Kräften gefördert.
Besiedlungskredite für Bauten und Verfahrensaufwendungen sind von der Deutschen Siedlungsbank im Jahre 1936 in Höhe von rd. RM 31,3 Millionen bewilligt worden. Vergleicht man die Summen der be— willigten Besiedlungskredite, so ergibt sich, auf den Stand von 1933 bezogen, folgende Reihe:
. 1933 934 1935 1936 Besiedlungskredit. . 100 91 57 63
Besonders geeigneten Bewerbern um Neubauernhöfe, insbesondere früheren Landarbeitern mit unzureichendem Eigenvermögen, sind auch im Jahre 1936 wieder Einrichtungsdarlehen gegeben worden, und zwar in 1370 Fällen insgesamt RM 3,5 Millionen. Die Durchschnittshöhse des Darlehns, die 1933 rd. RM 1700, — betrug, lag während der letzten Jahre zwischen RM 2660, — und RM 2700, —.
Die Einrichtungsdarlehen sind zinslos. Nach Ablauf von fünf Jahren, bei Siedlung auf Oed⸗ und Moorland nach zehn Jahren, sind sie mit 4 v. H. jährlich zu tilgen.
Die Siedlungsverfahren zur Neubildung deutschen Bauerntums sind im Berichtsjahr von insgesamt 33 von dem Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirischaft vorläufig zugelassenen Sied⸗ lungsunternehmungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen der Siedlungs— behörden durchgeführt worden. An 19 Siedlungsunternehmungen sind Reich, Länder oder Provinzen maßgebend beteiligt; die Stammanteile von 14 weiteren Siedlungsgesellschaften sind in privaten Händen. Neben den vorläufig zugelassenen Siedlungsgesellschaften wurden selbstsiedelnde Eigentümer und Einzel⸗ siedler in beschränkter Zahl von den Siedlungsbehörden als Siedlungsunternehmen zugelassen. Im Zuge der Osthilfe⸗Verfahren haben die Landstellen Siedlungs-, insbesondere Anliegerverfahren kleineren Umfanges
ohne Einschaltung eines Siedlungsunternehmens abgewickelt.
Die Verfahrensdurchführung der Siedlungsunternehmen ist der Aufsicht der zuständigen Siedlungs— behörden unterworfen, welche innerhalb ihres Bezirkes die Verantwortung für die Durchführung der bäuer⸗ lichen Siedlung tragen. In allen Siedlungsverfahren wirkt der Reichsnährstand auf Grund der Erlasse des Reichs⸗ und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. 11. E933 und 18. 1. 1935 verantwortlich mit.
Durch die Richtlinien von 1935 wurden die Leistungen der Neubauern und Anliegersiedler einheitlich auf 35/5 v. H. Zinsen und 3/9 v. H. Tilgung festgesetzt. Die Kredite werden bei diesen Leistungen in rd. 66 M Jahren getilgt. Den Neubauern werden nach der Ansetzung ein zinsfreies Jahr und ein bis zwei Schonjahre mit ermäßigten Zinsen — bei Oedlandsiedlungen bis zu drei Freijahren und ch Schonjahren — gewährt. Bereits vor der Aufteilung von Gütern zur Neubildung deutschen Bauerntums wird durch die Siedlungs— behörde, und zwar seit 1934 unter Mitwirkung des Reichsnährstandes, festgelegt, welche Leistungen auf die öffentlichen Kredite neben den öffentlich-rechtlichen Leistungen aufgebracht werden können (tragbare Rente). Von der Deutschen Siedlungsbank werden Zwischenkredite nur insoweit gewährt, als die Zins- und Tilgungsverpflichtungen innerhalb der festgelegten tragbaren Rente liegen.
Vor 1934 sind Siedlerstellen vielfach zu heute nicht mehr tragbaren Bedingungen und z. T. unter so ungünstigen Voraussetzungen geschaffen, daß umfassende Sanierungsmaßnahmen notwendig wurden. Die Reichsregierung hatte zunächst im November 1933 durch eine großzügige Hilfsaktion (Erlaß der Leistungen für 21 Jahre und Senkung der Jahresleistungen für 1934 und 1935) die Sanierung der Siedler eingeleitet, die noch nicht unter Mitwirkung des Reichsnährstandes angesetzt worden waren. Um diese Sanierung endgültig zu gestalten, hat sich die Reichsregierung im Frühjahr 15936 entschlossen, im Laufe des Jahres 1936 durch besondere Kommissionen eine Nachprüfung aller derjenigen mit öffentlichen Mitteln finanzierten Siedlerstellen vornehmen zu lassen, die von ihren Käufern in der Zeit vom 1.4. 1924 bis 31. 12. 1933 übernommen worden sind. Bis zum Abschluß der Nachprüfung haben diese Siedler an Stelle des für 1936 vorgesehenen Leistungssolls von 4 v. H. auf ihre Restkaufgelder in Zone 1 2, 60 v. H. in Zone II und III 3, 10 v. H. zu zahlen. Der Unterschied bis zu 4 v. H. wurde den Siedlern zinslos gestundet, bis das Ergebnis der Nach⸗ prüfung vorliegt.
) Nach den Unterlagen des Statistischen Reichsamtes.
Berlin, Donnerstag, den 10. November
1938
Die Kommissionen zur Neufestsetzung der tragbaren Rente wurden bei den Siedlungsbehörden der Länder, in Preußen bei den Oberpräsidenten — Landeskulturabteilungen — gebildet. Sie bestehen aus dem landwirtschaftlich technischen Mitglied der Abteilung, dem Landesbauernführer und je einem Vertreter der Deutschen Siedlungsbank und der Preußischen Landesrentenbank. Diese Kommissionen haben Mitte Juni 1936 im gesamten Reichsgebiet ihre Arbeit aufgenommen.
Wie in den Vorjahren wurden der Siedlungsbank die für die Zwischenkreditfinanzierung benötigten Mittel vom Reich zur Verfügung gestellt. Zur Schonung der Reichsmittel war die Bank weiterhin bemüht, Darlehnsverträge abzuschließen und darauf hinzuwirken, daß bei Landankäusen die vorhandenen Belastungen stehenbleiben. Im Berichtsjahr wurden mit Preußen, Anhalt, Braunschweig, Thüringen und Mecklenburg Abkommen getroffen, nach denen diese Länder beim Verkauf von Domänen 80 v. H. des Kaufpreises für den Grund und Boden sowie die fiskalischen Gebäude stehenlassen und in Darlehen ohne dingliche Sicherung an die Deutsche Siedlungsbank umwandeln.
Von der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt hat die Deutsche Siedlungsbank 20 Zwischenkredit⸗ verfahren, die diese bisher aus ihren Mitteln finanziert hatte, unter Abschluß eines Darlehnsvertrages über⸗ nommen. Nachdem die bei Begründung der Deutschen Siedlungsbank nicht übergeleiteten Zwischenkredit⸗ verfahren, die von der Preußischen Staatsbank finanziert worden waren, inzwischen von der Preußischen Landesrentenbank übernommen worden sind, ist nunmehr die gesamte Zmwischenkreditfinanzierung für die bäuerliche Siedlung bei der Deutschen Siedlungsbank vereinigt.
Auf die Preußische Landesrentenbank wurden im Berichtsjahr Verfahren, in denen Zwischenkredite aus Reichsmitteln in Höhe von rd. RM 4 Mill. gewährt waren, zwecks Ablzsung des Zwischenkredits durch Dauerkredit übergeleitet.
Die Zahl der anhängigen Zwischenkreditverfahren hat sich während bes Jahres 1936 um den Unter⸗ schied zwischen neu aufgenommenen und abgewickelten Verfahren von 2 455 auf 2 622 erhöht. Durch die Verbuchung abgewickelter Zwischenkredite auf Konten der einzelnen Siedler und durch die Uebernahme weiterer Kredite, die aus Osthilfemitteln gewährt waren, ist die Zahl der Einzelkonten auf 25 488 angestiegen. Ferner waren am Jahresschluß 13 281 Einrichtungsdarlehnskonten und 1 225 Sonderkreditkonten zu führen. Neben der Kontenvermehrung verursachten die verstärkte Durchführung von Grundbuchberichtigungen und die Beschleunigung der Rezessierungen eine stetige Zunahme des Arbeitsanfalles.
Die Leistungen auf die Siedlungskredite wurden bisher von den Siedlern, für die Einzelkonten ge⸗ führt werden, durch die Deutsche Siedlungsbank unmittelbar eingezogen. Im Berichtsjahr war es möglich, in Preußen die Staatlichen Kreiskassen, in Oldenburg die Staatlichen Amts'assen, in Bayern die Finanz⸗ ämter in das Einziehungsverfahren einzuschalten. Durch die Verordnung vom 24. 2. 1936 über die Bei⸗ treibung wiederkehrender Leistungen für Siedlungskredite wurde weiterhin die Beitreibung rückständiger Leistungen im Verwaltungszwangsverfahren ermöglicht. Vollstreckungsbehörden sind in Preußen die Kreis⸗ kassen, in Oldenburg die Amtskassen, in Bayern die Finanzämter. Die Einschaltung dieser Hebestellen konnte sich allerdings im Berichtsjahr noch nicht voll auswirken, da infolge der oben erwähnten Nachprüfungs⸗ maßnahmen bei den meisten Altsiedlern die endgültige Höhe der für 1935 zu entrichtenden Leistungen noch nicht feststand. Immerhin haben sich bei den Einrichtungsdarlehen die Rückstände trotz der Erhöhung der leistungspflichtigen Kapitalbeträge erheblich vermindert. Bei den an Anlieger gewährten Siedlungskrediten, bei denen von jeher gute Leistungséingänge zu verzeichnen waren, waren die Leistungsrückstände am Jahres⸗ schluß nur noch sehr gering.
Während des Jahres 1936 sind schon eine Reihe von Stellen, die von ihren Besitzern so schlecht bewirt⸗ schaftet worden sind, daß Sanierungsmaßnahmen zwecklos erscheinen mußten, im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand in andere Hände übergeleitet worden. Die Bewerber hatten ihre Geeignetheit durch den Neubauernschein nachzuweisen. Die früheren Fehler unzulänglicher Siedlerauswahl werden künftig in ähnlichen Fällen durch den Wechsel in der Person des Besitzers ausgeglichen werden müssen.
Nach Erlaß der 8. Durchführungsverordnung zum Schuldenregelungsgesetz vom 20. 6. 1935 ist auch für zahlreiche Siedlererbhöfe die Einleitung von Entschuldungsverfahren beantragt worden. Da die oben geschilderten Nachprüfungsmaßnahmen die Festsetzung der Leistungen auf die öffentlichen Kredite nach dem Maß der Tragbarkeit bezwecken, ist auf Anordnung des Reichsjustizministeriums von der Bearbeitung dieser Anträge durch die Entschuldungsämter zunächst abgesehen worden. Ueber eine Sonderregelung hinsichtlich der Entschuldung, die gegenüber Forderungen privater Gläubiger teilweise notwendig geworden sst, schweben noch Verhandlungen zwischen den beteiligten Stellen des Reichs.
Die vermehrten Aufgaben der Bank sind auch 1936 durch den vollen Leistungseinsatz aller Angehörigen des Betriebes erfüllt worden. Für die unermüdliche und freudige Pflichterfüllung dankt der Geschaäftsführer allen Mitarbeitern. .
Die zum Teil recht verwickelten und schwierigen Arbeiten der Bank erfordern neben einem hohen Maß beruflichen Könnens auch eine aus Heberzeugung bejahende innere Einstellung jedes Mitarbeiters zu dem Ziel der Neubildung deutschen Bauerntums.« Der Aufbau der Abteilungen ist so organisiert, daß die Neueintretenden eine gründliche praktische Ausbildung in ihrem Arbeitspensum erhalten. Ferner ist eine planmäßige und umfassende theoretische Schulung vorgesehen. Hierzu dient auch eine reichhaltige Bücherei und der fachliche Teil der Werkzeitung.
Den Altersaufbau der Gefolgschaft unter Berücksichtigung des Familienstandes der männlichen Gefolgschaftsangehörigen zeigt folgende, auf den Jahresschkuß abgestimmte Darstellung:
.
Von den verheirateten“) männlichen
Gefolgsch afts an gehörige Gefolgschaftsangehörigen hatten
Alter männlich weiblich
in v. H. ᷓ J ö 3 1 der Ge⸗ ̃ Kind Kinder Kinder Kinder samtzahl u. darüber
bis 25 Jahre. 40 26 26— 30 Jahre 46 13 31— 25 Jahre. 45 36— 40 Jahre. 46 41 —50 Jahre. 22 über 50 Jahre. .
Gesamt 211 ; 10 — 1
Unter den männlichen Gefolgschaftsangehörigen befinden sich 70 Kriegsteilnehmer, unter diesen wiederum 6 Schwerkriegsbeschädigte. Während des Berichtsjahres wurden aus der Gefolgschaft 2 Kameraden zur Ableistung ihrer aktiven Wehrdienstpflicht und 1 Kamerad. zum Arbeitsdienst einberufen.
Aus der Arbeitsgemeinschaft entriß der Tod Ende 1936 den Kameraden Karl Schöler. In ehrendem Gedenken werden sich stiner Betriebsführer und Gefolgschaft stets erinnern.
Für eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist eine Lebensversicherung durch Gruppen—⸗ versicherungsvertrag für die Angestellten geschaffen. Der Versicherungsschutz wird allen Gefolgschafts⸗ angehörigen geboten, soweit sie das 25. Lebensjahr (bei Frauen das 35. Lebensjahr) überschritten haben und zwei Jahre in den Diensten der Bank stehen. Versichert wird ein Kapital, das zum Jahresgehalt in Beziehung gesetzt und nach den Altersgruppen abgestuft ist. Die Versicherungssumme wird mit dem Tode oder mik dem 65. Lebensjahr fällig. Die Beiträge werden gemeinsam, von der Bank zum größeren und von dem Versicherten zum kleineren Teil nach einem Schlüssel aufgebracht, der die Belastung des Angestellten mit wachsender Zahl seiner versorgungsberechtigten Angehörigen geringer werden läßt. Die Bank entnimmt ihre Beitragsanteile dem Angestellten⸗Fürsorgefonds, der mit der Schaffung dieses Versicherungswerkes für die Betriebsgemeinschaft seine vornehmliche und regelmäßige Zweckbestimmung erhalten hat.
Weiterhin war die Bank auch im Berichtsjahr wieder bemüht, kameradschaftliche Veranstaltungen der Gefolgschaft zu fördern. Der Pflege nationalsozialistischen Gemeinschaftssinnes dienten Betriebsversamm⸗ lungen, Ausflüge, Sport und Geselligkeitsabende, ferner die nunmehr im 3. Jahrgang erscheinende Werk— zeitung und eine von der Bank unterhaltene Werkbücherei. .
Auf Grund der 5. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 19. 1. 1937 RGBl. 1 S. 98) ist nunmehr vom Jahre 1937 an auch die Deutsche Siedlungsbank gesetzlich der Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine zu⸗ gelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterworfen. .
Für die Gliederung ihrer Bilanzen hat sie von diesem Zeitpunkt an das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt anzuwenden.
Auf Wunsch des Herrn Reichskommissars für das Kreditwesen sind wir dem Beispiel anderer Kredit⸗ institute mit ähnlich gelagerter Geschäftstätigkeit gefolgt und haben bereits die Bilanz zum 31. 12. 1936 ent⸗ sprechend den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen aufgegliedert.
Bezüglich der liquiden Betriebsmittel, deren übersichtlicher Ausweis einen der wesentlichsten Zwecke des Bilanzschemas für die Kreditinstitute darstellt, ist zu bemerken, daß der bilanzmäßige Bestand an flüssigen Mitteln für die Siedlungsbank von untergeordneter Bedeutung ist, da der Mittelbedarf zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten der Siedlungsbank stets durch laufende Akkreditierung bei der Reichshguptkasse aus Reichsmitteln gedeckt ist.
Die Barmittel, Wertpapiere und Bankguthaben können daher bei der Siedlungsbank niedrig gehalten werden, ohne daß hierdurch die Erfüllung kurzfristiger Verbindlichkeiten beeinträchtigt wird.
ö Die Forderungen an Siedlungskrediten sind nachgewiesen mit RM 443 467 456, 14 unter der Position „Schuldner“ und mit RM 239 044 118,63 als unterverteilte Zwischenkredite unter der Position „Langfristige Ausleihungen“.
Die in der Zwangsversteigerung erworbenen Objekte umfassen RM e761 277,47. Davon entfallen RM 68 386,06 auf die am Bilanztage noch unverkauften Stellen und Restflächen. Diese RM 68 386,96 sind von den Siedlungskrediten abgesetzt und bei dem Aktivposten „Grundstücke und Gebäude“ ausgewiesen. Inzwischen sind auch diese Stellen größtenteils verkauft.
Die bei den Siedlungskrediten in Betracht kommenden Risiken sind nach dem Stande von Ende 1936 auf zusammen rd. RM 3,3 Mill. zu beziffern. Hierfür und für die befonders risikobehafteten Einrichtungs⸗ darlehen reichen die außer dem Reservekapital von RM 50 Mill. noch vorhandenen Rückstellun gen von rd. RM 40,6 Mill. voll aus.
*) Einschl. der verheiratet gewesenen Personen.