1938 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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vteichs· und Staatsanzeiger Nr. 268 vom 17. November 1938. S. 2

sicherung gegen Schaden durch Betriebsunterbrechung infolge Maschinenschadens,

durch Verfügung vom 27. September 1938 der Allgemeinen Krankengeldzuschuß- und Sterbekasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Berlin die Uebernahme des Versichexungsbestandes des Kranken⸗ und Sterbevereins der Bahngehilfen München, Ver⸗ sicherungsverein auf Gegenseitigkeit in München,

durch Verfügung vom 6. Oktober 1938: . dem Versicherungsverein Deutscher Eisenbahnbedienste⸗ ten a. G. in Berlin die Uebernahme des 22 bestandes der Brand⸗ und Einbruchschadenkasse Deut⸗ scher Lokomotivführer Versicherungsverein auf Gegen⸗ seitigkeit in Berlin,

durch Verfügung vom 20. Oktober 1938: der Krankenkasse deutscher Erzieher, Abteilung Bayern, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Bayreuth die Uebernahme des Versicherungsbestandes der

Krankenunterstützungskasse des Nationalsoʒialistis en Lehrerbundes e. V. Bayreuth (früher KU K des ehe⸗ maligen Preußischen Lehrervereins), die Ausdehnung des Geschäftsgebiets auf das Deutsche Reich und die Aenderung des Namens in „Krankenkasse deutscher Erzieher, V. V. a. G. zu Bayreuth“.

Berlin, den 14. November 1938.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Dr. Widmann.

Bekanntmachung KP 648

der Uberwachungsstelle für Metalle vom 16. November 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. ö für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger

r. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise festgesetzt: . Aluminium (Klassengruppe I)

Aluminium, nicht legiert (Klasse JL A).... RM 133, bis 137, Aluminiumle gierungen (Klasse 1 B)... 58 , 61.

Blei (Klassengruppe III) Blei, nicht leglert (Klasse II A).... . . RM 18,ů— bis 20, Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B).... , 20,50 , 22,50

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Rlasse VI A) ... . RM 61,75 bis 64,25

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) Messinglegierungen (EWlasse IX A). RM 43,75 bis 46, 25 Rotgußlegierungen (Klasse IL B)). wd

ronzelegierungen (Klasse R CO). . 4 eusilberlegierungen (Klasse X D) . d

Nickel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse XIII A) RM 236, bis 246,

Zink (Klassengruppe XIX)

einzink (Klasse XIx A) RM 20, 2 bis 22, 26s ohzink (Klasse XIX CO) 16,6 18,25

Zinn (Klassengruppe XX)

. . 2 9 9 . * —̃è . ö & 10 g Su Inhalt iht is, - bis 20 - je 100 kg Rest⸗Inhalt 2 9 RM 2654, bis 264, je 100 kg Sn⸗Inhalt Rice 1s, bis Ig, je 100 kg Rest⸗Inhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ oͤffentlichung im Deutschen eichsanzeiger in Kraft. Gleich- zeitig treten die Bekanntmachungen KP 641 bis KP 647 außer Kraft.

Berlin, den 16. November 1938.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

Lötzinn (Klasse TX D)....

Aus lofungsbekanntmachung.

Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig.

Bei der 13. Ziehung der Auslosungsrechte wurden für das Jahr 1938 gezogen:

Buchstabe A zu RM 12,350: 36, 45, 54, 6, 116, 149, 159, 180,

„I5! 339, 34h, z5z, oz, 417, 456. bog, saß, sög, GJi, 76g, Höh, gr, s5s, göb, sos, So, gs, 1036, 1io, Ti, i 155, 1596, zi, zz, 1455, iczz, 15533, löst, 1665, 164g, 156, sg, sföb, 66, 1757, 1817, 1813, 1854, 1955, 1958, 2636, 206, 215.

Buchstabe B zu RM 25.— 4256, 4341, 4377, 4418, 4478, 448s, 4486, 4450, 4535, 4567, 4570, 4590, 5s4, 4679, 4687, 4594, 41g, Iri6ß, 75h, 4513. 4825, 482, 4326, 45356, 4500. 4553, 4556, 49a, zr, 49ß7, 5ogh, ßoßz, oog, so 79, 566g, sab6, öatzz, haz, sz 1g, haz, ss, Js, Fzgä, 5b, sz, Höß, Fh, Fögz, Fßßä6z, öh, . hreö, Srßs, rßg, öobe, ögbö, 5ghl, 6hgä4, 62g, 6g, 6zsß,

55

Buchstabe O zu RM 50, 731, M58, 7883, 7975, 799g, soo, g0z1, S056, i 84, 335, gaßzo, ga, ga5g, ii, S837, gs5g, szga, halb, ißh, Sas, S506, sShörß, gos, Sösg, göß l, Sögr, Ss 4, söß7, oog, S6zs, S672, S5, rf, S7, s77, S50g, s6é56, S5szß, Soz6, gd8l5, his, S955, So6z, go i

Buchstabe D zu RM 100, 9304, 9314, 946g, 9gäsö, ghes, gh43, zz, Mah, Nöh, Mö, Ss 15, 5825, gs z, gs, gs67, gg, hg? ghgh a, hbz.

Buchstabe E zu RM 200, 1011, 10 130, 10 181, 10 182, 10184, 19216, 19236, 10239, 109242, 19279, 19276, 19315, 10 324, 10 374, 10 3831, 10 391, 10 393, 10 400, 10 413, 10 431.

Buchstabe F zu RM 500, 10 74, 10 476, 10 sit, 10616, 10 g655.

Bei der Einlösung werden gezahlt für je RM 1009, Nenn⸗ wert der Auslosungsrechtette«. . . RM 5009 dazu 4M 3 Zinsen für 13 Jahre. RM 292.59

RM 792.50

Die Besitzer der gezogenen . werden auf⸗ gefordert, die am 31. Dezember 1938 zahlbaren Enlösungsbeträge egen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nenn⸗ d. in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig bei der k Staatsbank Landeshauptkasse in Braunschweig, Dankwardstraße 1, zu erheben. ;

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1938 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.

Von den in früheren Jahren gezogenen Auslosungsrechten der Anleiheablösungsschuld sind noch nicht eingelöst:

Buchstabe A Nr. 140 1931, Nr. 184 1932, Nr. 276 1935, Nr. 389 1937, Nr. 487 1935, Nr. 778 1935, Nr. 883 1934, Nr. M8 1934, Nr. 1144 1937, Nr. 168 1931, Nr. 1351 1937, Nr. 1492 1933, Nr. 16063 1935, Nr. 1720 1935, Nr. 1723 1934, Nr. 1758 19837, Nr. 1970 1936. )

Buchstabe B Nr. 4232 1932, Nr. 4241 1934, Nr. 4349 1930, Io 1933, Nr. 4771 1937, Nr. 4922 1934, Nr. 5112 1937, 5209 1937, Nr. 5442 1937, Nr. 6014 19834, Nr. 6018 192, öh 4g 1554, Rr. 621g 1954, Rr. 6297 1954, Nr. 6368 1937, 6435 1931.

Buchstabe O0 Nr. 7823 1930, Nr. S032 1935, Nr. 39338 1936, S405 1933, Nr. 8456 1936, Nr. 8478 1936, Nr. 86579 1982,

S827 1935.

Buchstabe D Nr. 9361 1932, Nr. 94638 1937, Nr. 98650 1986, Md 1935, ;

Die Einlösungsbeträge zu diesen Nummern sind mit dem Dezember des hinter den Nummern vermerkten Jahres aus

Verzinsung gefallen.

Braunschweig, den 14. November 1938.

Braunschweigische Staatsbank. Direktorium.

Bekanntmachung.

Die am 15. November 1938 ausgegebene Nummer 190 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über das Kassen⸗ und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO). Vom 2. November 1938.

Umfang; 3 Bogen. Verkaufspreis; (45 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 8 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin MW 40, den 17. November 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung. Die am 15. November 1938 ausgegebene Nummer 191 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Durchführungsbestimmungen zum Fürsorge⸗ und Ver⸗

sorgungsgesetz für die ehemaligen . der Wehrmacht

und ihre , orge⸗ und ⸗versorgungs⸗ gie (WFVG) hinsichtlich der HS⸗Verfügungstruppe. Vom 10. November 1938.

Verordnung über die Einführung der Reichstierärzteordnung im Lande Oesterreich. Vom 13. Nobember 1938. ;

Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete e, m nn, vollstreckung in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. November 1938.

Anordnung über Bildung und , fo n Ehren⸗ gerichts im Lande Oesterreich. Vom 13. November 1938.

Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: O15 RM. Postver. sendungsgebühren: (6,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 17. November 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Die . Bovenden im Landforstmeisterbezirk Hildesheim ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 1. Dezember 1938.

Die ,,, Söllichau im Landforstmeister⸗ bezirk Merfeburg ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: J. Dezember 1938.

Die Forstmeisterstelle Lyck Süd im Landforstmeisterbezirk Allenstein ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 1. Dezember 1938.

Die Forstmeisterstelle Erkner im Landforstmeisterbezirk otsdam ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ ist: 1. Dezember 1938.

lergung und

Sehnte Aenderung

des BVerzeichnisses der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke. Bel. d. RM Eu. v. 28. 9. 1938 VI / 12-13 547 —.

Auf Grund § 8 des ar über Landeskulturbehörden vom 3. 6. 1919 (Hesetzsamml. S. 101) in Verbindung mit dem Gesetz über die Gebietsbereinigung in den östlichen preußischen Provinzen vom 21. 3. 1938 (Gesetzsamml. S. 29) und des Aenderungsgesetzes hierzu vom 2. 9. 1938 (Gesetzsamml. S. 89) bestimme ich: . .

Im Verzeichnis der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke (vgl. die Bek. v. 21. 10. 1933 1V 14843 SwMBl. S. 585 und ihre Nachträge) treten mit Wirkung vom 1. 10. 1938 folgende Aenderungen ein:

1. Absatz II. Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen fällt fort.

2. Provinz Pommern:

Zum Geschäftsbereich des Kulturamts Neustettin tritt der Kreis Schlochau hinzu.

Zum Geschäftsbereich des Kulturamts Stargard tritt der Kreis Arnswalde hinzu. .

Hinzu tritt das Kulturamt Schneidemühl mit fol⸗ gendem Geschäftsbezirk:

Schneidemühl (Stadt); Dtsch. Krone; Flatow; Netzekreis und Friedeberg.

g8. Provinz Brandenburg:

Das Kulturamt Perleberg wird aufgehoben,

Die Geschäftsbezirke der Kulturämter Berlin 1 2 II und Landsberg a. d. W. werden wie folgt fest⸗

esetzt: 8 erlinl: .

Stadtbezirk Berlin; Eberswalde (Stadt); Jüter⸗ bog⸗Luckenwalde; Ober⸗ Barnim; Nieder Barnim; Potsdam (Stadt); Zauch⸗Belzig und Teltow. Berlin II:

Osthavelland; Westhavelland, Rathenow Stadt); Brandenburg a. d. H. (Stadt); Ostprignitz, West⸗ prignitz; Ruppin; Wittenberge (Stadt). Landsberg:

Landsberg a. d. W. (Stadt und Land); Soldin und Oststernberg.

Hinzu tritt das Kulturamt Meseritz mit folgendem Geschäftsbezirk: ö

Meseritz; Schwerin a. d. W; Züllichau⸗Schwiebus.

4. Provinz Ober⸗ und Nieder⸗Schlesien werden zur Provinz Schlesien vereinigt.

Beim Geschäftsbezirk des Kulturamts Glogau ist

zu streichen: „Provinz Grenzmark . en“

. die Bemerkung „zuständig: Oberpräsident (Lan⸗

eskulturabteilung) in Schneidemühl“.

Hierdurch wird auf Grund des § 2 Absatz 2 der .

umlegungsordnung vom 16. 6. 1937 Reichsgesetzbl. 1 S. 629)

in Abänderung meiner Bek. v. 4. 12. 1937 Vl, 14.13 369

(SwRMBl. S. 873) folgendes bestimmt:

Die vorstehend festgesetzten . der Kultur⸗ ämter sind mit Wirkung vom 1. Oktober d. 9. ab auch die Dienstbezirke der Kulturämter als Umlegungsbehörden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V. Willikens.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 32 des Reichsarbeitsblatts vom 15. November 1988 hat folgenden Inhalt: Teil J. Amtlicher Teil. J. Allgemeines. Gesetze, ,, , Erlasse: er g, über die Einführung der Srganisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudeten⸗ deutschen Gebieten. Vom 29. Oktober 19333. Auszug II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Ge⸗ letze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Nichtanrechnung von Unter⸗ tützungen der KSDAP. bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit.

etr. Meldungen der Arbeitsämter zur, Krankenversicherung Arbeitsloser Aufwendungen für die Familienhilfe bei Uebungen e, V. Siedlungswesen, ß . und Städte⸗ u. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: rordnung über die Ein⸗ ührung des Rechts der Reichs planu und Raumordnung in den udetendeutschen Gebieten. Vom 31. Oktober 1938. Verordnung ur Durchführung des Gesetzes über die , deutscher tädte. Vom 3. November 1958. Betr: Aenderung des Wortes Schutzraum“ in Luftschutzraum“. Betr.: Reichszuschüsse für ben Umbau von Räumen zu Wohnungen VI. Rei szuschuß⸗ aktion Betr.: Reichszuschüsse 8 . der Wohnver⸗ hältnisse der Landarbeiter in Grenzgebieten (J. Söoönderma 6 Betr.: Reichszuschüsse r. Besserung der Wohnverhäl tnisse in Grenzgebieten. Betr. waren, des Begriffs Arbeiterwohn⸗ stätten des „Vierjahresblans⸗. = chtundzwanzigste Anordnung Über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. VI. Ver⸗ ürsorge. 5 Verordnungen, Erla . Zuwen⸗

ungen der NS.⸗Volkswohlfahrt und des Winterhilfswerks an ile und Famillenunterstützungsberechtigte. Per⸗ sonalnachrichten.

—Sandeisteit.

Wenn die nationalsozialistische Staatsführung einen neuen

Amtseinführung des neuen Leiters der Reichsgruppe Industrie.

Nede des Reichswirtschaftsministers Funk.

Im Hause der Flieger fand am Dienstagabend in An⸗ wesenheit des Reichswirtschaftsministers Walther Funk in einem schlichten Festakt die feierliche de,, ,,. tung des neuen Leiters der Industrie, Generaldireltor Wil elm Zangen, statt. Der Minister selbft vollzog die Amtseinführung.

Nach kurzer n des Ministers und der anderen 3 durch den Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe . e, Dr. Guth, ergriff Reichswirtschaftsminister Funk das

Ein Wechsel in der Leitung der Reichsgruppe Industrie ist ein Ereignis, das nicht allein . die nächsibeteiligten Personen und Organisationen, nicht nur für die i,, ben f. . seine Bedeutung hat, sondern darüber hinaus unser ganzes öffent⸗ liches Leben angeht.

ort: Z und Volk, aber auch die

Mann auf einen wichtigen und verantwortungsvollen Posten beruft, so weiß das deutsche Volt, daß dieser Mann eine bedeutsame e ,,. che , en.. zu erfüllen hat und erwartet von ihm, ö er diese Aufgabe im Geiste der nationalsozialistischen Welt⸗

anschauung gemäß den vom Führer für die Staats- und Volls⸗ ö. egebenen Richtlinien irg . ; W ui r en en ist im nationalso e , nicht mehr eine perstznliche oder private Angelegenheit des Wir schaftenden, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Volls⸗ gemein schaft. Die Wirtschaft k ner chung und if. Rlntriebgtrüfte von der politlschen Führung erhalten, Regiert di Wirtschaft den Staat, so ist dies eine eng , g . Staatskörper, und die , lehrt, daß in diesem Falle Staa irtschaft selbst Schaden erleiden. Eine gesunde Wirts aft kann nur in einem gesunden Staate ö Es wird dem . zn cf rer nicht gelingen dauerhafte Erfolge zu erzielen, wenn der Staat a gef wird und das Volk falsch geleitet wird. Staat und Wirtschaft sin ; eine Einheit. Sie müssen nach den gleichen Grundsätzen geleite

. ge n, auf dem deutschen e

denen eine eingehende Staatsaufsicht Vorsorge

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Reichs und Staatsanzeiger Nr 268 vom 17. November 1938. S. 3

werden. Den besten Beleg hierfür gibt die jungste Entwicklung des e,, De ff eli Pi kann nicht die Juden aus

dem Staatsleben ausschalten, sie aber in der Wirtschaft leben

und arbeiten lassen. Daß die letzte gewaltsame Entladung der Empörung des Volkes auf Grund eines verbrecheri chen jüdischen Anschlages gegen das deutsche Volk sich in einem eitpunkte er⸗ eignete, wo wir , . dem Abschluß der unter Berücksichtigung der , en Notwendigkeiten bis ins einzelne vorbereiteten gesetz lichen aßnahmen zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben standen, ö.. eine Folge davon, daß wir in den vergangenen Jahren dieses Problem nicht rechtzeitig und konsequent angefaßt hatten. Jedenfalls hatten die Verordnungen des Beauftragten für den J, , . Generalfeldmarschall Göring, der als erster die Bereinigung dieses Problems in Angriff genommen hat, bereits die Voraussetzungen für eine voll- kommene Ausschaltung der Juden auch aus der Wirtschaft geschaffen. Inzwischen waren die Juden durch die unter behörd⸗ licher , vorgenommenen Arisierungen bereits aus den Börsen und Banken ganz und aus den großen Geschäftshäusern und allen wichtigen Industrieunternehmungen nahezu völlig aus⸗ geschieden. Von dem auf Grund der Verordnung über die An⸗ meldung des Vermögens von Juden festgestellten Nettovermögen von rund 7 Milliarden RM sind inzwischen schätzungsweise bereits 2 Milliarden RM in deutschen Besitz übergeführt worden. Die bisher etroffenen Vorbereitungen ermöglichen es nunmehr, in einiger * die Juden aus dem deutschen Geschäftsleben restlos auszu⸗ schalten und den noch vorhandenen jüdischen Besitz gegen eine Abfindung in Rentenwerten in deutsche Hände zu überführen. Hierbei wird y. darauf geachtet werden, daß die für uns im Zeichen des Vierjahresplanes so überaus wichtigen und wert⸗ vollen Warenvorräte ohne Wert⸗ und Substanzverminderung dem Verbrauch des deutschen Volkes sach⸗ und zweckgemäß zugeführt werden und es muß weiterhin verhindert werden, daß durch die Bewegung und Festlegung großer Kapitalien für die Arisierung der Kapitalmarkt für die notwendigen Investitionen und die Reichsanleihezeichnungen unerträglich eingeengt wird.

Der neue Leiter der Reichsgruppe Industrie übernimmt sein Amt in einer Zeit, wo der . Wirtschaft, und insbesondere der deutschen Industrie, ganz gewaltige Aufgaben gestellt werden. Er ist dazu berufen, an der Erfüllung dieser Aufgaben . und verantwortlich mitzuwirken. Der Führer und der Beauf⸗ tragte für den Vierjahresplan, . all Göring, verlangen von der deutschen Wirtschaft die restlose Hingabe und den vollen Einsatz aller Kräfte und Energien, um das große Endziel zu erreichen: die volle Sicherung der Freiheit und der Wohlfahrt des deutschen Volkes im Großdeutschen Reiche.

Die deutsche hat unter dem gewaltigen Antrieb des Vierjahresplanes bereits Hervorragendes, ja man muß gestehen, Erstaunliches geleistet. Das wird niemand bestreiten. Aber jetzt gilt es, die Leistungen noch weiter zu erhöhen und dabei keine ungesunden Uebersteigerungen zuzulassen.

Ebenso wie bei der bildenden Kunst gibt es auch in der Wirtschaft einen „goldenen Schnitt“, d. h. eine richtige Proportion der einzelnen Teile des Wirtschaftslebens. Die Herstellung von Produktionsgütern muß in einer gesunden Relation zum Ezport und zur Erzeugung von . stehen. Innerhalb der Produktionsgütererzeugung muß wiederum eine 6 Dringlich⸗ keitsordnung hergestellt werden, weil sonst das Fertigprodukt mangels notwendiger Zubehörteile nicht gebrauchsfähig ist. Eine erhebliche Vergrößerung der Metall⸗ und Maschinenindustrie ist heute nur möglich, wenn vorher durch gesteigerten Export auch eine Erhöhung des Imports der notwendigen Rohstoffe erreicht worden ist. Und schließlich muß dafür gesorgt werden, daß der Arbeiter für sein Arbeitseinkommen auch das Notwendige an Nahrung, Kleidung und Hausrat erhält, das er bezahlen kann.

Diese Probleme werden in einer . Wirtschaft dann akut, wenn die Unternehmer mehr Aufträge bekommen, als sie bei den bestehenden Arbeits- und Rohstoffverhältnissen erfüllen können, und wenn die Verbraucher Waren nicht erhalten können, die sie bei den geltenden Preisen und bei den vorhandenen Ein⸗ kommen an Ech kaufen könnten. Die staatliche Wirtschaftsführung muß streng darauf achten, daß eine solche Entwicklung vermieden wird, da andernfalls Störungen bei der Preis- und Lohnbildung eintreten müßten. Ich erwähne dieses Beispiel deshalb, weil gerade auf diesen Gebieten eine Mitwirkung der Organisation der , . Wirtschaft von besonderer Bedeutung und von er⸗ eblichem Nutzen sein kann, denn die praktische Wirtschaft selbst wird zu allererst erkennen und berichten können, ob und wo die in Proportionen in der Wirtschaft gestört worden sind. ind dieses ist eine der wichtigsten Aufgaben der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, den staatlichen Verwaltungsorganen mit 1 auf Grund der prakltischen Erfahrungen zur Verfügung u stehen.

Daneben tritt als eine zweite Aufgabe: die Förderung der Selbstverantwortung der Unternehmer und die Stärkung ihrer Initiative. Denn auf diese ausgesprochenen Unternehmer⸗

tugenden dürfen wir gerade in einer Zeit nicht verzichten, wo eine weitgehende staatliche Reglementierung des Wirtschaftslebens f Perfönlichkeitswerte zu ersticken droht. Wo immer eine über⸗ lüssige Reglementierung und eine drohende Verbürokrgtisierung er err ch t beseitigt und verhindert werden kann, geschieht dies seitens des Reichswirtschaftsministeriums; aber leider sind die allgemeinen Verhältnisse einem ,. Vorhaben nicht gerade ünstig und daher die bisher erzielten Erfolge auch noch nicht be⸗ k groß und sichtbar gewesen. Wir wären sehr glücklich, wenn wir das Ministerium auf die eigentlichen Führungsaufgaben beschränken könnten und es von all den Einzelentscheidungen ent⸗ lasten könnten, die nach unserer Meinung 3 wohl von den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft erledigt werden können. Die Wirtschaft selbst sollte sich mit Einzelanträgen und Anfragen mehr als bisher an die zuständige Gliederung der Wirt— schaftsorganisation wenden. Häufig wird schon eine richtige Auf⸗ klärung genügen, um den Antragsteller zu e e n

Die Organifation der gewerblichen Wirtschaft soll schließlich auch im direkten Auftrage des Staates Anordnungen weitergeben und ihre Durchführung sicherstellen.

Ich habe schon mehrfach betont, daß wir in der Zukunft in stärkerem . als bisher solche Aufträge an die Organisation der Wirtschaft geben werden, insbesondere, wo sich in . Hinsicht neue . für ff eigen.

Solche Aufgaben kann aber die wirtschaftliche Selbstverwal⸗ tung nur dann in zweckmäßiger und erfolgreicher Weise erfüllen, wenn die Dig if en, richtig und gesund ist. Die Ver⸗ einfachung des fachlichen Aufbaues erscheint möglich und not⸗ wendig. Die Existenzberechtigung vieler spezialisierter Fachgliede⸗ rungen auf der untersten Stufe (Fach⸗ und Fachuntergruppen) muß überprüft werden. Die Dr n der gewerblichen Wirt⸗ . soll von sich aus Vorschläge für die Vereinfachung machen.

Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist dem Staat nachgeordnet, sie muß aber auch mit der Partei eng zusammen⸗ arbeiten. In diesem Sinne liegt es, wenn der Partei die Mitwirkung bei der Bestellung der verantwortlichen Leiter und Hauptgeschäftsführer eingeräumt wird. mich, daß wir für ie Frage eine Uebereinstimmung mit dem Stellvertreter des Führers erzielt haben. Den vor wenigen Tagen ergangenen Erlaß bitte ich sorgfältig zu beachten.

In sozialpolitischer Hinsicht möchte ich die Zusammen⸗ arbeit mit der Deutschen Arbeitsfront noch enger und er⸗ sprießlicher als bisher gestaltet wissen. Vor allem aber muß die AuFutorität der Leitung der Organisation gestärkt wer⸗ den. Dies ist die erste K ür die erfolgreiche Durch⸗ , der der Organisation der gewerblichen Wirtschaft ge⸗ tellten Aufgaben. In dieser Hinsicht haben wir dem neuen Leiter der Reichsgruppe Industrie bereits die Wege geebnet.

Durch die Vierte Durchführungsverordnung ist dem Leiter der Reichsgruppe Industrie für die Zusammensetzung des Beirates freie Hand gegeben worden. In den Beirat gehören die besten Leute. Es gehören erfahrene und vergntwor⸗ tungsbewußte Unternehmerpersönlichkeiten hinein. Die Beirats⸗ mitglieder sollen keine ent gte sondern wirkliche Mitarbeiter sein. Der Leiter soll sich durch Erteilung von Einzelaufträgen an Beiratsmitglieder entlasten. Wenn die Wirtschaft eine Selbst— verwaltung fordert, dann verlangt der Staat von den in der Wirtschaft tätigen Männern, daß sie sich auch für die ehrenamt⸗ liche Tätigkeit in ihrer J zur Verfügung Ei, Der Wirtschaftler, an den der Ruf ergeht, soll gern und reudig kommen.

Die Organisation soll sich der Mittel- und Kleinbetriebe be⸗ sonders annehmen. Großbetriebe helfen sich vielfach selbst. Die rden der Mittel⸗ und Kleinbetriebe bedeutet nicht Eintreten ür rückständige Betriebe. Wir müssen heute von jedem Betrieb verlangen, da . ist. Es sollen die Schwachen geschützt werden, nicht aber die Schwächlinge. Schwache sind vor allem die Unbeholfenen, besonders die im Behördenverkehr Un⸗ beholfenen.

Die Selbstverwaltung der deutschen Wirtschaft wird ihre , dann am besten beweisen, wenn sie alle Kräfte einsetzt, um die Durchführung der ihr gestellten großen Aufgaben zu ermöglichen. Wenn die Organisation richtig arbeitet, muß sich ihr Wirken auch segensreich in der deutschen Wirtschaft erweisen.

Die deutsche Wirtschaft wird nicht versagen, wenn die Männer, die die deutsche Wirtschaft führen, nicht versagen.

Mit einem Appell an das Vertrauen ber Industrie zu dem neuen Leiter der Reichsgruppe und mit Worten des Dankes an den bisherigen Leiter, Generaldirektor Gottfried Dierig, schloß Reichswirtschaftsminister Funk seine Ausführungen.

Im Anschluß an die Rede des Reichswirtschaftsministers sprach Generaldirektor Zangen. In längeren grundsätzlichen Ausführungen nahm er zu den ihm in seinem neuen Amt ge⸗ stellten Aufgaben Stellung und behandelte eingehend die durch die Begriffe „Staat und Wirtschaft“ und „Selbstverantwortung der Wlrtschaft“ umrissenen Fragen. Mit einem dreifachen Sieg⸗ Heil auf den Führer klang der Festakt aus.

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Die deutsche Woßhnwirtschaft.

Arbeitstagung der Haus⸗ und Srundbesitzer in Bremen.

Der zweite Tag der Arbeitstagung der Haus- und Grund⸗ besitzer begann mit einem Vortrag des Sberregierungsrates Dr. Riehle vom Reichswirtschaftsministerium über die „Künftige Gestaltung der Hypothekenbegebung“. Wenn man er⸗ wägt, so betonte der Redner, daß mehr als 30 Milliarden RM n. der rundbesitz ruhen, und daß der

amtbetrag der jährlich neu begebenen Hypotheken den Be⸗ trag von? Milliarden RM übersteigt, so zeigt sich, welche Bedeu⸗ tung die zukünftige Gestaltung der ö nicht nur. für den Grundbesitz, sondern überhaupt für unser Wirtschafts⸗ leben hat. Während früher die Hypothekenhergabe sowohl vom Standpunkt des Geldgebers als auch vom Standpunkt des Grund⸗ besitzes aus völlig unbeeinflußt vor ih ging und der Staat lediglich . echtsgrundsaͤtze aufstellte, ist heute eine plan⸗ mäßige Bewirtschaftung des K erforderlich, und f in erster Linie von dem ür die Finanzierung seiner Aufgaben den absoluten Vorrang am Kapitalmarkt hat, und daß daher Kapital in den Grundbesig nur in beschränktem Umfange fließen kann. Das zur Hypotheken⸗ hergabe 6. Verfügung d,, wird dadurch vermehrt werden können, daß es durch Tilgungen einem dauernden Um⸗ schlag zugeführt wird. Die Beleihungen müssen soweit wie mög⸗ lich nur auf solche beschränkt werden, die dem Boden nutzen und die dem Wesen des Bodens angepaßt sind. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist kein Normalzustand, sondern ein Zustand, der stets Ir y ui . eitigt er, . . gypothet

Die Fristhypothek muß daher planmäßig der Tilgungshypothe weichen. Die Hin nnn 3 ihre , der⸗ art in dem Ertrag des Grundstückes haben, daß die Zwangsver⸗ steigerung nur noch in Ausnahmefällen notwendig ist. Die Neu⸗ gestaltung der Schuldurkunden und die Hergabe der Hypotheken in der Form der unkündbaren Tilgungshypothek tragen wesent⸗ lich dazu bei, die Beleihungen der Eigenart des Grundbesitzes an⸗ zupafsen. Wünschenzwert sst es, wenn die Hypothek immigr mehr zur alleinigen Sicherungsform des e, . Grundkredits wird und wenn die Sicherungshypothek für 4 und mittelfristige Kredite immer mehr in Fortfall kommt. Eine derartige Gestal⸗ tung der Hypotheken wird dazu führen, daß die Hypotheken⸗ begebung immer mehr Aufgabe der ö wird, bei

Lenkung und Gestaltung der Hypotheken trifft.

esichtspunkt aus, daß der Staat

ür eine richtige

Ueber „Wohnungsmarkt und Mieterschutz“ sprach dann Mini⸗ terialrat Dr. Ebel vom Reichsarbeitsministerium. Seine Aus⸗ ührungen zeigten, wie eng die Ausdehnung der Einschränkung des

rng utzes oder seiner Ausgestaltung im einzelnen immer mit der Lage des Wohnungsmarktes den mehr oder weniger starken Schwankungen von Angebot und Nachfrage verbunden gewesen ist. Namentlich in den letzten Jahren hat die Reichsregierung aus der zunehmenden Nachfrage nach Wohnungen die Folge ge⸗ ogen, den aus sozialen Gründen notwendigen Schutz für die entsche Mil ech zu sichern. Der Vortragende hob besonders auch die Notwendigkeit hervor, die kinderreichen Familien unseres Volkes unterzubringen, und betonte die Pflicht des Hausbesitzers, auch hierbei im Interesse des Volksganzen mitzuarbeiten.

Auf der letzten Sitzung der Arbeitstagung am Dienstag⸗ nachmittag, sprach Ministerialrat Dr. Heilmann Geichs⸗ arbeitsministevium) über „Die Entwicklung des Bau⸗ und Boden⸗ rechts im Dritten Reich“. Ausgehend von dem bei der Macht⸗ ergreifung durch den Nationalsozialismus auf dem Gebiet des Bau⸗ und Bodenrechts bestehenden Rechtszustand schilderte der Vortragende die gesetzgeberischen Mahnahmen des neuen Staates, die zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ziele im Städte bau und im Wohnungs⸗ und Siedlungswesen bisher . werden mußten. Diese seien zuglei ie Vorarbeiten für die abschließende einheitliche 13 e Regelung des . Baurechts. Aus den bisherigen . Ho ichen 6 1 könnte 6 die Entwicklung vorausgesehen werden, welche die baurechtliche 8 . weiterhin nehmen wird. Grundlage . jede boden⸗ un ,, Betrachtung sei die Frage des ke en sferdil ö ö de dem Cigentu iberal uffassungen gebrochen; der neuen, dem Eigentum . Stellung müßten cn hn Gesetzgebung und Voll⸗ zug Rechnung tragen.

Bei der Darstellung des Enteignungsrechtes behandelte Ministerjalrat Dr. Heilmann besonders eingehend die Frage der Entschädigung, insbesondere den Begriff der „angemessenen Ent⸗ en ung“, und egte die verschiedenen hier weiter bestehenden

robleme auf. nn erörterte der Redner die zur Ordnung des Städtebaues und des Siedlungswesens . 36 a

tionalsozialismus mit den früheren

,,, Gesetz über einstweilige nahmen usw.) unter besonderer Berücksichtigung rer Auswirkung auf das Grundeigentum; ebenso die Entwicklung des städtebaulichen Planungsrechts. Der vom Vortragenden gegebene Ueberblick über die le e, d, e,. schloß mit Ausführungen über die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Baupolizei⸗, Anlieger⸗, Um⸗ legungs⸗ und Ansiedlungsrechts.

Ich freue

Berliner Börse am 17. November.

Aktien nachgebend, Renten ruhig.

Nach der eintägigen Unterbrechung des Börsengeschäfts 6. den Bußtag kam der Verkehr heute nur langsam in Gang. Da Publikum beobachtet in der Auftragserteilung starke . g wobei die schon . Tagen dafür maßgebenden Gründe

eiter wirksam bleiben. Beachtung findet in diesem Zusammen⸗ hang die Ansprache des Reichswirtschaftsministers Funk bei der Amtzeinführung des neuen Leiters der Wirtschaftsgruppe „Indu⸗ strie“, in der er betonte, daß bei der Ueberführung des noch vor- handenen jüdischen Besitzes in deutsche Hände verhindert werden müsse, daß durch die Bewegung und Festlegung großer Kapitalien für die Arisierung der Kapitalmarkt angesichts der notwendigen Investitionen und der Reichsanleihezeichnungen unerträglich ein⸗ eengt wird. Angebot und , n hielten sich etwa die

aage, Kursveränderungen von Belang traten im allgemeinen kaum ein.

Montanwerte lagen eher etwas schwächer: Rheinstahl er—⸗ mäßigten sich auf ein Angebot von nur 6000 RM um 128, Mannesmann um z und Klöckner um R . Auch die zunächst etwas festeren Verein. Stahlwerke waren im Verlauf gedrückt. Von Braunkohlenwerten sind Niederlausitzer und Rheinebraun, von Kaliwerten Wintershall mit je 2 R als stärker gedrückt zu er⸗ wähnen. In der chemischen Gruppe zogen Farben dagegen um n 3 auf 14778 an. Wenig verändert waren Elektrowerte, bei denen Lichtkraft mit 4 1, Siemens mit 1 und RWE mit 196 * Ausnahmen bildeten. Im übrigen sind nur noch Holz⸗ mann mit 1 und Demag mit 1*, andererseits eisf of Waldhof mit 4 1 als über Prozenthruchteile hinaus ver⸗ ändert J

Da im Börsenverlauf dem keineswegs reichlichen Angebot kaum Aufnahmeneigung gegenüber stand, traten teilweise stärkere Kursverluste ein. Metallgesellschaft, Conti Gummi und Bemberg verloren je 195. J

Hoesch und Westdtsch. Kaufhof gaben je um 118, Daimler, Verein. Stahlwerke, Siemens und Mannesmann je um 1 nach. AEG büßten 114, Waldhof 1 und Schering 218 33 ein. Bubiag gaben um 5 nach.

Am Börsenschluß nahm das Geschäft weiter an Umfang ab, wobei die Kursentwicklung nicht ganz einheitlich war. Farben schlossen zu 146, Demag büßten R und Rheinstahl z F ein. Andererseits stiegen Verein. Stahlwerke um 5 und Rheinmetall⸗ Borsig um 3 35.

Von den zu Einheitspreisen gehandelten Bankaktien verloren Berliner Handelsgesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Vereinsbk. Hamburg je 75. Deutsch⸗Asiatische Bk. gaben um 26 RM nach. Bei den Hypothekenbanken zogen Rhein⸗Westf. Bod.⸗ Credit um 13 an, andererseits stellten sich Meininger Hyp. Deutsche Hyp. und Deutsche Centr⸗Boden je um § niedriger. Kolonialwerte vermochten sich nicht zu behaupten.

Schantung schwächten sich um 13 und Kamerun um 2 R ab. Bei den Industriepapieren stiegen Lausitzer Eisenbahn um 674 35. Gladbach Wolle kamen gegen die Notiz vom AN. 10. um 3 9 höher an, wobei außerdem jedoch ein Dividenden- und Anleihestock⸗ abschlag von 7,üð, bzw. 3,26 935 zu berücksichtigen sind, Andererseits stellten sich Hugo Schneider nach Pause 10 8, und Chemische Werke Albert gleichfalls nach Unterbrechung um 6*½ 3 niedriger. Magdebuger Allgemeine Gas verloren 41 9.5.

Im variablen Rentenverkehr ermäßigte sich die Reichsalt⸗ besitzanleihe zunächst um 7y½ Pfg. auf 13038, galt später aber wieder 130,0. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf B, 30 C 10 Pfg.).

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft ruhig. Pfand⸗

briefe und Komunalobligationen konnten sich behaupten, Liqui⸗

dationspfandbriefe schwächten sich teilweise leicht ab. Von Stadt⸗ anleihen wurden 28er Breslau um n und 28er Koblenz um 26 35 heraufgesetzt. e Am Markt der landschaftlichen Goldpfandbriefe fielen Pom⸗

mern Abfindung mit einem Verlust von 1 g auf. Reichs⸗ und Länderanleihen wiesen freundliche Haltung auf. Sonst sind noch II. Dekosama mit einer Steigerung um n 2 und Kasseler Bezirk nach einwöchiger Unterbrechung mit einem Rückgang um 125 3 zu erwähnen. Industrieobligationen lagen ruhig und nicht ganz einheitlich. Lüdenscheid stiegen um * , und auch Aschinger kamen 1 * höher an, während Farbenbonds 1 * hergaben.

t n. Geldmarkt wurden um 16 2 höhere Sätze von 235 2575 35 gefordert.

Vörsenkennziffern für die Woche vom J. bis 12. November 1938.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 7. bis 12. November 1938 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 7. 11. vom 31. 10. durchschnitt bis 12. 11. bis 5.11. Oktober

110,88 112590 112,40 102,00 1092,72 101,67 113 98 114901 113.098

107, 25 108.26 10,48

Aktienkurse ( Kennziffer 1933 bis igꝛs = 160 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr...

Gesamt ..

Kursniveau der 4 / gigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗

aktienbanken. 100,08 100, 10 100,11 Pfandbriefe der öffentlich

rechtlichen Kredit ⸗Anstalten YM, 689 99,79 99,71 Kommunalobligationen . 99, 44 99,47 99,77

Anleihen der Länder und Gemeinden.... ... 92867 98561 9883

Durchschnitt ... 99,71 99,71 99.81

Außerdem: ho / ige Industrieobligationen 101,43 101,55 101,54 o/ gige Gemeinde⸗ t

f 93,57 93, 76 93,98

umschuldungsanleihe.

Wiederaufnahme des deutsch⸗tschecho⸗ slowatkischen Kohlenverkehrs.

Die von Vertretern der Reichsregierung und der Tschecho⸗ Slowakischen Regierung wegen der Wiederingangsetzung der gegen⸗ . Ein⸗ und Ausfuhr von Kohlen und Koks seit einigen

gen in Berlin geführten Verhandlungen wurden am 14. No⸗ vember abends durch Unterzeichnung eines Protokolls abgeschlossen. Danach werden die früheren deutschen Lieferungen von Stein⸗ kohlen und Koks aus dem Waldenburger Revier nach der Tschecho⸗ S kei sowie tschecho⸗slowakische Kohlen⸗ und Kokslieferungen aus dem Kladnoer und Ostraner Revier nach Deutschland in einem den derzeitigen Verhältnissen angepaßten Umfange mit so⸗ , . Wirkung wieder aufgenommen. Hierzu treten gewisse e Steinkohtenlieferungen aus dem Pilsener Revier nach der Tschecho⸗Slowakei. Ferner wurde eine Verständigung erzielt über die sofortige Aufnahme der Belieferung der Tschecho⸗Slowakei mit Deen gez en und Braunkohlenbriketts aus den sudetendeutschen Braunkohlenrevieren und über deren Verkauf auf dem tschecho⸗ slowakischen Markt. ,,, es sich hierbei um die arbeits⸗ tägliche Lieferung von 22 009 t. =