1938 / 271 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 21. November 1938. S. 4

Wolfenbüttel 16, 29 , 18). 60: Bremen Stadt 1,ů2 = 27), Bremisches Landgebiet 16 P. 61: Ballenstedt 9, 22 (6, 13, Bernburg 29. 192 65, 34), Dessau⸗Köthen 61, 149 (24, 9s5, Zerbst , 114 65, 797 S2: Detmold 16, 11 15, Detmold iI 1, i, Lemgo 31, 115 (1, 4). 63: Stadt Hagen 1, 1 (1, h.

Schweinepest (Pestis suum).

3: Allenstein 1 Gemeinde 1 Gehöft. 5: III. Kreistierarztbezirk 1ẽ Geh. (neu), VII. Krsbez. 1. IX. Kröbez. 1 (ID. 8: Greifenhagen LI. 11: Breslau 2. 2, Neumarkt 1, 1. 13: Gleiwitz Stadt 1, 1 (1, 17 Oppeln 1,1. 15: Torgau 1, 2. 25: Minden 1,ů J. 26: Unna 1, i (1, I. 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 1 (., M, Unterwesterwaldkreis 1, 1. 35: Garmisch 2, 2. 36: Kehlheim 1, 1 (1, D. 40: Donau- wörth 1, 1, Kempten Stadt 1, 2 (1, 2), Wertingen 2, 2 (2, 2). 41: Glauchau 1, 1. 43: Leipzig Stadt 1,ů 1, Leipzig 3, 2 (23, 27. 50: Frei- burg 1, 1. 52: Mannheim 1, 1. 54: Offenbach 1, 1 (i, I.

Milzbrand (Anthrax). 6: Zauch⸗Belzig 1 Gemeinde 1 Gehöft (neu). 17: Steinburg 3,3 6, 53. 24: Bedkum 1, 1 (1, h. 30: Rees 1, i 1, I. Zi: Rhei- nisch⸗Bergischer Kreis 1,‚,1 (1, 19. 36: Vilsbiburg i, 1 1, 1. 42: Löbau 1, 1 (11, I). 53: Rudolstadt i, 1 (1, h. .

Tollwut (Rabies).

3: Lyck 1 Gemeinde 1 Gehöft, , 2, 2 (davon neu 1 Geh.). 10: Flatow 2, 2. Neustettin 1, 1 (1, I. 11: Groß⸗Wartenberg 1, 1 (1, 1), Militsch 1, 1 (1, 1), Namslau 1, 1. 13: Tost⸗Gleiwitz 1,ů 1.

Tollwutverdacht (Rabies).

10: Deutsch⸗Krone 1 Gemeinde 1 Gehöft (neu), Flatow 3, 3 (3. 3) Neustettin 1, 1. 11: Militsch 1, 1. 13: Kreuzburg O.⸗S. 1, 1. 17: Rendsburg 1, 1. 24: Coesfeld i, 1.

Tabellarische üsersicht

Geflügelcholera (Cholera avium).

3: Neidenburg 2 Gemeinden 2 Gehöfte (davon neu 1 Gem. 1 Geh.), Osterode i. Ostpr. 2, 2 (1, I). 5: III. Kreistierarztbezirk 1 Geh. V. Krsbez. 1 (), VI. Krsbez. 1 (I), VII. Krsbez. 1 (). 7: Lands⸗ berg a. W. 2, 2. 11: Breslau Stadt 1, 1 (1, . 13: Kreuzburg O.⸗S. 1, 1. 17: Herzogt. Lauenburg 1, 4 (1, I). 25: Wiedenbrück 3, 2. 26: Lippstadt 1, 1. 41: Flöha 1, 1. 45: Eßlingen 1, 1 (1, . 55: Bez. IV 1 Geh. (I). 62: Detmold II 1, 1.

Nachrichtlich Land Desterreich, Stand vom 1. November 1938.

Maul⸗ und Klauenseuche: Wien 119 Höfe (davon neu 65), Nieder⸗ donau 486, 7888 (14, 3460), Oberdonau 176, 1225 (718, 9g6i), Salz⸗ burg 2, 18 (-, 10, Steiermark 14, 30 (12, 285, Tirol 24, 79 (io, 50h, Vorarlberg 365, 178 (14, 72). Schweinepest: Wien 8 (5), Niederdonau 6, 7 (5, 6), Steiermark 19, 38 (2, 2), Kärnten 4, 5 (1, I), Tirol 1, 2. Milzbrand: Nieder⸗ donau 1,ů 1, Steiermark 1, 1 (1, D. Geflügelcholera: Wien 1 (1), Niederdonau 2, 4 (2, 4), Steiermark 1, 1.

über den Stand der Rinderpest, Maul. und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockensenuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut

und Geflügelcholera am 15. November (Neblung) 1938.

2

Rinderpest Pestis

pon, Aphthas epizooticae

Länder⸗

Maul⸗ und Klauenseuche

Beschãlseuche der Pferde Exanthema coitale paralyticum

Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneu- monia bovum

contagiosa

Pockenseuche der Schafe

Variola

Schweinepest

Pestis suum

Geflůgelcholera

Cholera avium

Tollwut Rabies

Milzbrand Anthrax

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Preußen Königsberg Gumbinnen Allenstein Westpreußen Berlin. Pots dam Frankfurt Stettin .. Köslin

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9 Einschließlich der nachträglich mitgeteilten und bisher noch nicht berücksichtigten Ergebnisse.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzs

in Berlin⸗Charlottenburg.

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ag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, für den Handelsteil und den Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗AUktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagem).

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zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 271

Verlin, Montag, den 21. November

1938

1

Handelsteil.

(Fortsetzung.)

„Neuer Abschnitt der GSrenzwirtschafts⸗ politił.“

Unter der Ueberschrift Neuer Abschnitt der Grenzwirt— schaftspolitik“ veröffentlicht Ministerialrat im Reichswirt chafts⸗ ministerium Dr. Holtz in Nr. 46 der Deutschen Wirtschafts⸗ Zeitung einen Aufsatz, der einleitend auf die am 21. Oktober d. J. in Wien abgehaltene Tagung des Grenzwirtschaftsaus— chusses der Reichswirtschaftskammer, auf der insbesondere die

euabgrenzung der als besonders auftragsbedürftig anzusehenden Grenzgebiete und die künftige Ausrichtung der Grenzwirtschafts⸗ politik besprochen wurden, Bezug nimmt. Nach den Ausführun⸗ gen in dem bezeichneten Aufsatz begann mit dem Frühjahr 19358 die neueste Phase der Grenzwirtschaftspolitik. Sie ist dadurch , daß nunmehr in den industriellen Grenzgebieten die Arbeitslosigkeit praktisch als beseitigt angesehen werden kann, während auf der anderen Seite zunächst mit der Ostmark, seit Oktober 1935 weiter mit Sudetendeutschland, neue Grenzgebiete in das Reich eingetreten sind, die besonderer Hilfsmaßnahmen bedürfen und der weiteren Richtung der Grenzlandpolitik ihr Gepräge geben. Die selbstverständliche und sofort erfolgte Er— klärung der . und der sudetendeutschen Gebiete zu besonders auftragsbedürftigen Grenzbezirken hätte dazu geführt, daß bei Aufrechterhaltung der bisherigen Abgrenzung mehr als ein Drittel des Reichsgebiets bei der Auftragsvergebung als „bevorzugt zu berücksichtigen . hätte. Es geg auf der Hand, daß eine so weitgehende Abgrenzung praktisch die gewünschte Förderung

von sich aus unwirksam gemacht hätte. Der Reichswirtschafts⸗ minister hat daher zunächst im Westen die Neuabgrenzung in der Richtung vorgenommen, daß künftig als besonders auftrags⸗ bedürftig und förderungsbedürftig nur noch die linksrheinischen Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf, die Regierungsbezirke Aachen und Trier sowie das Saarland mit dem angrenzenden Kreis Birkenfeld und zwei anschließenden Kreisen der fag gelten; aus der Bayerischen Ostmark wurden die Bezirke Hof und Bayreuth, die nach dem Anschluß des Sudetengaues ihren CEharak⸗ ter als Grenzgebiete verloren haben, herausgenommen, und aus den gleichen Erwägungen sind von dem Land Sachsen nur noch diejenigen Amtshauptmannschaften einbezogen gehieben, die bei großzügiger Auslegung auch heute noch als Grenzkreise angesehen werden können. Bei dieser Neuabgrenzung ist davon ausgegangen worden, daß sie im Interesse der Klarheit und möglichst einfachen Handhabung auch seitens der Beschaffungsstellen nach jeder Mög⸗ lichkeit nur größere, geschlossene Berwaltungsbezirke umfassen muß. Aus diesem Grunde sind daher kleinere Gebietseinheiten in denjenigen Bezirken, die im Gegensatz zu der früheren Regelung künftig nicht mehr als besonders auftragsbedürftig gelten, in denen aber noch gewisse wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, nicht besonders aufgeführt worden. Der Reichswirtschaftsminister hat in dem neuen Äbgrenzungserlaß aber ausdrücklich darauf hin⸗ . daß für einige Bezirke und Städte nach wie vor eine besondere Förderung Platz greifen müsse. Während der Kreis der für besonders äuftragsbedürftig erklärten Gebiete demgemäß erheblich zusammengeschmolzen ist, sind an der Ostgrenze durch Einbeziehung von drei weiteren Kreisen von Hinterpommern sowie des brandenburgischen Kreises Landsberg und Ost⸗Stern⸗ berg, noch Erweiterungen der bisherigen Abgrenzung zustande ge⸗ kommen. Diese Entscheidung, zusammen mit der Hereinnahme der Ostmark und der sudetendeutschen Gebiete, verlagert den Schwerpunkt der grenzwirtschaftlichen Arbeiten, ohne daß damit irgendeine Vernachlässigung des Westens verbunden sein darf, naturgemäß erkennbar auf die südöstlichen und östlichen Reichsteile.

Devisenbewirtschaftung.

Sur Zertifizierung österreichischer Fremd⸗ währungsanleihen.

Der Reichswirtschaftsminister teilt der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe mit Schreiben vom 12. November 1938 V. Dey. 4/34 196/38. mit, daß der Handel mit den beiden nachstehenden Anleihen eine Zertifizierung nicht erfordert: a) 7 3 Anleihe der Semperit“ Sesterreichisch⸗Amerikanische Gummi— werke A.-G., Wien, von 1927, lautend auf Schill inge und Dollar, b) Ty 35 Schuldverschreibungen der Julius Meink A.-G., Wien, von 1928, lautend auf Schillinge und Dollar. Diese beiden An= leihen sind reine Inlandsanleihen, wurden im Ausland nicht aus⸗ gegeben und haben auch dort keine Zahlstellen. Sie sind nur an der Wiener Börse amtlich notiert.

Anbietungspflicht der Sudetendeutschen.

Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe weist darauf ö daß inländische Wertpapiere einer in den sudetendeutschen ebieten ansässigen Person, die diese erst nach dem 12. September 1938 erworben ö. der Anbietungspflicht unterliegen. Solange die Reichsbank iese Werte nicht freigegeben hat, darf über stie nur mit Genehmigung verfügt werden. Ein Wertpapierhändler darf also inländische Wertpapiere, die er * Rechnung einer in den sudetendeutschen Gebieten anf en erson veräußern soll, nicht liefern, bevor feststeht, daß die Wertpapiere nicht anzubieten . Das Nicht⸗ estehen einer Anbietungspflicht steht fest, wenn der e ,,. ,. die Wertpapiere für den Kunden, für dessen Rechnung er Verkagufsauftrag erteilt wird, bereits vor dem 13. September 1938 in , ,,, gehabt hat. Den Nachweis des Nichtbestehens einer Anbietungspflicht kann eim Wertpapierhändler als geführt

ansehen, wenn eine Devisenbank erklärt, daß sie die Wertpapiere für den Verkäufer schon vor dem 13. September 1938 in Ver⸗ wahrung gehabt oder vor diesem . für den Verkäufer erworben hat. Eine entsprechende Prüfung hat vorauszugehen, wenn eine in den sudetendeutschen Gebieten ansässige Person über ein ihr zustehendes Sperrguthaben zum Ankauf von, Wertpapieren verfügen will. Der Kaufauftrag darf nur ausgeführt werden, wenn feststeht, daß das frühere Sperrguthaben nicht der Reichs⸗ bank anzubieten oder wenn es von der Reichsbank freigegeben ist. Bestand das Sperrguthaben dieser Person bereits am 12. Sep⸗ tember 1938, so brauchen die zu Lasten dieses Guthabens auch nach dem 12. September 1938 erworbenen Wertpapiere nicht an⸗ geboten zu werden. Hatte eine in den sudetendeutschen Gebieten ansässige Person bereits vor dem 13. September 1938 eine For⸗ derung gegen einen Inländer und hat dieser auf Grund einer vor diesem Datum ausgestellten Genehmigung den Schuldbetrag nach dem 12. September 1938 auf das bei einem inländischen Kredit⸗ institut geführte Konto des Gläubigers gezahlt, so ist diese For⸗ derung des Gläubigers gegen die Bank anbietungspflichtig.

Ausdehnung der USQat.⸗Inlandskonten auf die

Sudetengebiete.

Der Reichswirtschaftsminister hat durch Runderlaß 146 / 38 D. St. die Ausdehnung der bekannten Inlandskonten im Verkehr mit den Vereinigten Staaten auf die sudetendeutschen Gebiete angeordnet. Auszahlungen aus den zugunsten amerikanischer Importfirmen errichteten Inlandskonten dürfen für in den sudetendeutschen Gebieten hergestellte Waren insoweit erfolgen, als diese Waren in USA. nicht mehr nach den für die Tschecho⸗ Slowakei, sondern nach den für Deutschland geltenden Vorschriften verzollt werden.

Wirtschaft des Auslandes.

Schwedens Ortober⸗Außenhandel.

Stockholm, 19. November. Die schwedische Handelsbilan i im Monat Oktober mit einem e er n, von 38,

üill. Kronen ab. Der Aus fuhrwert hetrug 160.5 Mill. Kronen, während die Einfuhr auf 198,9 Mill. Kronen ge et wird. Der Wert der Einfuhr in den ersten zehn Monaten dieses Jahres wird auf 1 n. 1679,4 Mill. Kronen und der der Ausfuhr auf 1495,9 Mill. Kronen berechnet. Das ergibt einen Einfuhrüber— schuß von 183,5 Mill. Kronen.

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ettlands Außenhandel im Oktober.

Riga, 19. November. staatlichen statistischen Verwaltung betrug die Einfuhr Lettlands im Qttober 1838 1732 Mill. Ls gegen 15,1 im September d. Is. und 20,2 Mill. Ls im Oktober des Vorjahres. Die Ausfuhr stellte h in den gleichen Monaten auf 3,7 gegen 2,5 bzw. 28,B3

ill. Ls. In den verflossenen zehn Monaten dieses Jahres

erreichten die Einfuhr 1855 (. V. 189.9) und die Ausfuhr 182, Eo, 3) Mill. Ls. Für Oktober weist die Handelsbilanz somit einen Aktivsaldo von 8,5 Mill. Ls auf sim September 4.4 und im Oktober vorigen Jahres 8,1 Mill. Ls), ö. daß der in diesem Jahre bisher aufge ö Passivsaldo auf 3,1 Mill. Ls (Ende Sep⸗ tember 9,5 Mill. Ls) zurückgegangen ist. Außenhandelsbilan Ende Oktober mit 17,4 Mill. Ls aktiv; das . Jahr 1937 hatte eine Aktivität von 29,5 Mill. Ls aufzu— weisen. Man hofft, bei weiterer Drosselung der Einfuhr, wie sie in den letzten Monaten zu beobachten war, einen Ausgleich der Außzenhandelsbilanz in diesem Jahre zu erzielen.

Wenig günstige Srfolgsgusfichten für die französische Wirtschaftsmission in Rumänien.

Bukarest, 19. November. Wie verlautet, hat die französische Wirtschaftsdelegation bei ihrem Vefuch in Kumänien drei Kuß . zu erledigen, und zwar einmal eine Neufassung des bis⸗ herigen Zahlungsvertrages, zweitens die Untersuchüng der Mög⸗ lichkeit fa licher Erdölbezüge und drittens die Schaffung neuer Außenhan ; ahlungs⸗ dertrag kranke vor allem daran, daß Rumänien durch gedrosselte fräanzösische Bezüge ein Passiwwum in der Bilanz mit Frankreich

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Nach den . Angaben der ;

Im Vorjahr war die

elsmöglichkeiten zwischen Rumänien und einigen fran⸗

bekam und daß daher auch nicht die Schulden an Frankreich auf die Dauer bezahlt werden können. Bemerkt sei dabei, daß im Oktober Rumänien mit fast allen Staaten aktiv war, ausgenommen USA. und Frankreich, so daß die ungünstige Entwicklung also bis in die jüngste Zeit weitergegangen ist. Ob hier ein neues Vertragswerk Abhilfe schaffen kann, wird von sachverständiger Seite um so mehr bezweifelt, als Frankreich an sich ein denkbar ungünstiger Markt für rumänische Erzeugnisse ist. Dies gilt auch für Erdöl. Frank⸗

reich hat sich bisher geweigert, raffiniertes Oel, an dessen Aus⸗

fuhr Rumänien vor allem Interesse hat, abzunehmen, da es den Gewinn aus der Veredelung selbst ziehen will. Rumänien da— , ist nicht geneigt, von 6 Standpunkt abzugehen, nach öglichkeit nur raffiniertes Oel auszuführen. Die l

Erdölbezüge aus Rumänien sind in den ersten 19 Monaten 1938 egenüber der gleichen Zeit 1937 um 53 3, zurückgegangen. Es edürfte daher großer französischer Zugeständnisse, um diesen Aus⸗ fall wieder gutzumachen. Frankreichs Wille dazu würde bares Geld kosten, da es vor allem aus Mexiko billigeres Oel, und zwar Rohöl, bezieht. Also auch in diesem Punkt sind die Aussichten für eine Besserung denkbar gering, zumal Frankreich auch als Liefe⸗ rant von Kriegsgerät usw. im Kompensationswege gegen Oel . mehr ausfällt, da es seinen eigenen Bedarf kaum stillen ann. ö

Somit ergiht sich schließlich lediglich im Handel mit gewissen franz len Besitzungen im Mittelmeer die einzige günstige Mög⸗ lichkeit für Rumänien. Als Lieferant von Erdöl, Holz und Kisten für Zitrusfrüchte hat Rumänien schon bisher beachtliche Erfolge errungen. Sie bewegen sich jedoch in Größen, die für den Gesamt⸗ außenhandel von untergeordneter Bedeutung sind. Zusammen⸗ fassend sieht man daher dem Kommen der französischen Abordnung mit unverhohlenem Pessimismus entgegen.

Miltiardenanteihe des bulgarischen Eisenbahn⸗ ministeriums.

Sofia, 18. November, Im Staatsanzeiger vom 15. 11. 1938

ist ein Gesetz veröffentlicht worden, durch das dem bulgarischen isenbahnministerium eine Anleihe in Höhe von 1 Milliarde Lewa

bewilligt wird. Mit dieser Anleihe sollen Lieferungen von Loko⸗ motiven, Wa . Weichen, Schienen und anderem Eisenbahn⸗ material de t werden. Die Anleihe wird in 12 a geh g m etilgt, angefangen mit dem Budgetjahr 1942. In den Jahren * bis 1941 sollen 6 35 Jahreszinsen halbjährlich gezahlt

Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso

ranzösischen

werden. Der Ministerrat wird entscheiden, welche Lieferungen auf Grund des Budgetgesetzes zu bezahlen sind. Zur Bezahlung der Lieferungen werden Schatzscheine ausgegeben, die jährlich 6 R Zinsen tragen. Bei den Lieferungen, die auf Grund dieses Ge⸗ setzes erfolgen, können auf Beschluß der Lieferbehörde in besonders gelagerten Fällen auch Schatzscheine als Vorschuß gegeben werden, doch darf deren Ausmaß 36 3.5 des Wertes der Lieferung nicht übersteigen. Die nötigen Kredite zur Bezahlung der Verpflich⸗ tungen aus diesem Gesetz sowie die Amortisationen und Zinsen werden jährlich in das Budget des Eisenbahnministeriums ein⸗ gesetzt, beginnend mit dem Budgetjahr 1939.

Stark aktiver Ottober⸗Außenhandel Japans.

Tokio, 19. November. Der Oktober 1938 hat mit 270,4 Mill. Yen den höchsten Ausfuhrbetrag aller Monate dieses Jahres ge⸗ bracht. 1937 ergab der Oktober den höchsten Monatsbetrag des Jahres mit 310,5 Mill. Jen. 1936 wurde der Oktobererport von 257,1 Mill. Yen nur noch durch den Dezemberbetrag übertroffen. Im Lichte dieser Zahlen ist der Erfolg des Oktober 1938 nach , . Kriegsdauer als sehr bemerkenswert zu bezeichnen. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, daß es gelungen ist, die Einfuhr auf den in den beiden Vorjahren und auch 1938 noch nie erreichten geringen Satz von 183,? Mill. Yen zu bringen, so daß der AÄusführüberschuß eine Höhe von 89.7 Mill,. Yen zeigt. Für die ersten 10 Monate dieses Jahres errechnet sich nunmehr nur noch ein Einfuhrüberschuß von 8,2 Mill. Yen.

ü / /// /// /// // / . In Berlin festgestellte NoriRuungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

21. November 19. November Geld Brie Geld Brief

Aegypten (Alexandrien

und ö I ägvpt. Pfd. 12,0 12,05 Argentinien (Buenos

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... 100 Belga 42,18 42,268 42,17 42, 265 Brasilien (Nio de

,, 1Milreis o, 146 O, 148 0,145 9,148 Bulgarien (Sofia) . 100 eva 3,047 3,063 3,0947 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 52,4 52,44 52.338 52,45 Danzig (Danzig) . 100 Gulden 47, 90 47,10 47,99. 47,10. England (London). . Jengl. Pfund 11,72 11,575 11,725 11,755 Estland

(Meval / Talinn) . . 100 estn. Kr. 68,13 68,27 68,13 68,27 Finnland (Helsingf.) 100 finn. M. 5, 17 H 5138 Frankreich (Paris). . 100 Fres. 6,563 6,677 6,563 6677 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,3593 23571 2,3593 2,5367 Holland (Amsterdam

und Rotterdam). . 100 Gulden 135,54 135,832 135,54 135,82 Iran (Teheran) ... 100 Rials 14,57 14,59 1457 14,69 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 52372 52,82 52,74 52,84 Italien (Rom und

Mailand) x.... 100 Lire 13,099 13,1 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen o, 684 0,686 O0, 681 C0,686 Jugoslawien Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar 5.694 b, 706 5,694 5,706 Kanada (Montrealj. I kanad. Doll. 2.476 2480 2,474 2,478 Lettland (Riga) .. . 100 Lats 48,5 48,89 48,B, 5 48,85

Litauen (Kowno / Kau⸗ , 100 Litas 41,94 4202 41,99 42,02

Norwegen (Oslo) ., 100 Kronen 58,990 59,02 58,92 59, 04 Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . 100 J10ty 47,09 47,10 47,00 47,10 Portugal (Lissabon). 100 Eseudo 10,64 1056 10,645 105665 Rumänien (Bukarest) 100 Lei .

Schweden, Stockholm und Göteborg) .. 100 Kronen 60,7 60,49 60,39 60,51 Schweig (Zürich, ͤ . Basel und Bern). 100 Franken 56,44 56,56 56,44 86,56 Spanien (Madrid u. Barcelona)... 100 Peseten Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 8,591 8,609 8,5991 8,609 Türkei (Istanbul). . I türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ) 100 Pengö * o, 99 0,931 0,929 0,931

2,4991 2,495 2,499

12,025 12.055

Verein. Staaten von Amerika (New Aork) 1 Dollar 2, 495

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

21. November 19. November Geld Bries Geid Brief

Sovereigns ..... 20,8 20,46 20,38 20,46 3 Frances, Stãcke .. f 1615 1627 16,156 16,25 Gold⸗Dollars .... 4,1885 4,205) 4,1885 4. 205

Amerikanische: 2, 467 2,487 2,467 2,487

1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar. . 2, 467 2,487 2467 2.487 5 5bs 56543 6o63

Argentinische ..... 1 0,538

Beigische ..... z 4264 42730 4254 42320 Brasilianische .... 1 Milreis ö Bulgarische ..... 100 Leva Dänische .. . .. .. 100 Kronen 52,19 52,9 52,21 52,41 Danziger . . . ... . 100 Gulden 47,01 47,19 47,01 47,19 Englische: große . . . L engl. Pfund 11,695 11,7351 11,0 11,74 1 u. darunter engl. Pfund 11,695 11,736 11,50 11,74 Estnische 9 9 9 2 100 estn. Kr. n . 66 3 . 1 . , , , ranzösische ..... 100 Frs. 653 6,355 6.53 6,65 Holländische ..... 100 Gulden 135,26 135,80 135,26 135,80

Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire 1307 13,13 13,097 13,3 Jugoslawische .... 100 Dinar 5.63 56, , 56 Kanadische .. . ... 1 kanad. Dolll 2,4438 2,468 2,446 2,466 Litauische .. . .... 100 Litas 41,70 41,868 41,70 41,86 Norwegische ..... 100 Kronen 58,4 58,98 58,765 59,00 Polnische . . . . . . . 100 Jloty 47,01 47,19 47,0 47,19 Rumãänische: 1000 Lei und neue h00 Lei 100 Lei unter 500 Lei... 100 Lei Schwedische ..... 100 Kronen 60,21 60,45 60,23 60,47 Schweizer: große.. 100 Frs. 56, 29 56,51 56,29 5651 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 56,29 56,51 56,29 56,51 Spanische ...... 100 Peseten Türktisce ..... . 1 türk. Pfund 189 191 1,89 1.91 Ungarische ...... 100 Peng