1938 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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G . 28 pof os 1a Iba S R Dentsche Übe rseeische ** Halb erst. Vlan ten- Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. 281,569 2esæ20 K . ; 101, 75b Bant .... ...... o 3 S966 burger Eijenb.. 4 4 1.1 an 9 ö. 6166 . * 223eb . Fortlaufende Notierungen. . 2 lleuliger Voriger Mindest.· heutiger Voriger Deutsche Al ele , Schen = abschlüsse an,. Ablösungsschd. doo. 130,44 130 5-130, 5 Philipp Helzmann. ..... 30090 143,9. 1445— . 50, Gelsenkirchen Bergwerk Sotelbetriebs⸗Gesellschaft. 3000 79,5. 81-— 7 RM 1936 0 3000 101, 25— 101 5 B-101 25 G- 5. ö. H 44060 Fried. Krupp NM— ; ; Ilse , 3000 . ö ᷣ—. . ooo Ilse Bergbau, Genußsch. . 2009 2 , w 63 6 g8 - 77. 08-— Gebrüder Junghans ..... 2000 7 gg, 5p 66. a , Lali Chemie z6bo 2 nl. k . e. ö —— 9 0 2 = dr, n e Herernigte Stach gif. Klöckner⸗Werke .... ...... 3000 114, 295-116 1129) 113, 25— ien, ,,, bob ö . Lahmeyer n. Co. . ...... 2000 123 B Laurantte , * 147 165-— 1 2 5 k 2000 . . Leopoldgrube ===. 2000 eg , K emeine Elektricitäts⸗ ö M z ͤ Mannesmannröhrenwerke. 30090 104 104,5 10483 5 - 104. . ö ö 1116561275 1225—— ,,, , ger? 0 113,5 -115—- 111, 25-112 Maximilianshütte.. ...... 3000 ,,,, ar, , ga . merten wen z0ooo . ,, Meiallgesellschaft..... ... 3000 IIS 18.239 -- 117.25. P. Bemberg.... ...... 3000 n n. ; Ri j ll. 3 . i. . . ö 1211201 l, 75 - 131- - Niederlausitzer Kohle. .... 2400 K n,, erlin. Kraft n. Licht Gr. 3000 a 182 15 O i ; terlingt Maschinenbau. zo0b9 . 5 J i. tee m mn nn, , , 2 (Bubiag 2000 y n,, Rhein. Braunkohl en. Brikett 3000 . . , nr, ö. . 16650 166,752 Rheinische Eleltrizitäts w. 3000 ö 1055-110 b 104,5 Nheinische Stahl werke... 3000 13241326 128 25-129, 25-1285 . Charlottenburger Wasser⸗ Abeinisch-⸗Westfal. Elettriz,. 2099 118,13 118 . 11786 i . miei g gr e, , 200 11334 . ; e, e ; Borsig ... 3. 132-133, 25 b 130 5 13 1-130 b . Chent. von Heyden 000 140 116. y 113 Nütgerswerte ..... 143 ii . Continentale Gummiwerke 3000 2053,56 ö. rth Kali. ..... 3000 133133 b 134,5-— . ⸗. Sch rin . . , 2000 141-142, 5 ö . , 2 1336. 164 b 130 - 1315-1531 ISchlesische Eleltrizität und 5 b 1d 6-139 2ᷣ 5 zin ant eiza 1. 143-145 l 4 I V3 - Gas dit... 3000 125— k , . Telegr. ... 2000 5 . Schubert u. Salzer ..... 3000 2 9 8 , essan 2 108 *-109—-— 10 5-108 107 75-108- Schuctert n. Co. Een, m,, d, , s. 7, r 236- ; Seutsche Cen nm. Gert? odd. 123, 75-124. 25— 122. 5-123 122,5 b Schultheiss⸗Patzenhofer, j: ; . t BDeutsche Telephon n. Rabei zöbo . . 3 d 19186 101156. S Halske .. ..... . 3 . , =, 2000 14456 4355-144 Stöhr u. Co, Kamnigarn 3000 126 128 =. . Terlan ien e 2000 ,, . Stolberger Zinthütte. ... 2000 87 75 bG-88— 8725 3 s ierig ..... 3000 177 . I79. - 176-175, 75 b Süddeursche Zucker.... 2000 , . . . ortmunder Union⸗Bran. 2000 202 200. 1 ö. . . Thüringer Gasgesellsch. .. 3000 . ö ö. * ,, 1650 G- - Bereinigte Stahlwerke... 3000 on , , ,. 10275 loz i- 103 - 103,5 - 1063 h Elektrizitäts- Lieferungsges. 30090 2 ua r nn, n,. ; los, 25-105. 106, = . dere gh J. 3 . 2. 1 . C. J. Vogel Draht u. Kabel! 2000 151 v K mr, rr Rraft ö 136 18 ,, Gel sentirchen 2000 1590, 235 149, 5— 150.1493 . S3 dz - S2 25— 1. rr, e, staufhof. · . . 10333 - 103-104. 5-104 100) -101,5-101,25- * 2 2 2 2 2 5 J. G. Farbenindustriee 3000 144 75- 146 B-145, 75-1460 144,75 - 144, 25- 144, 25 B ö 1 . Zellstoff Waldhof ...... ? ö. ö. ‚. ö. . . Papier.... 30090 11726. 120756 116-1725 genen bof sooo 121,350σο 121, 12256-1215. 12075121 B elten n. Guilleaume. .. 3000 133,5 135, 79- 130,59 Bant für Brau⸗Industrie 3000 116,25— ? ; J . 9. . Uunternehm. . . ooo 191 19235—— ho. IS - 191.26. 190 6 6 160 6 udw. Loewe u. Co.... 3000 130, 5-131, 25-130, 5-130, 75b 128. 715-130-129, 75 b A.-G. für V . l . J . , -G. ertehrswesen 3000 119, 25-121, 25— 1759 118,5 . Th. Goldschmidt «. 3000 13220 130 4 . 1 Kraftw. 3000 136 5-155 i n . ; e e Rei Vz. A. a . 25M, . Bere, wee, 3000 140. 25-1405 6— . ö . 1 ö. . ummi. ...... 2000 . . n ö 34 ' amburg⸗ Südam. —— arpengt Vergban ..., föd, ge lz9 sg. nn s. = , , K oesch⸗ꝗtöln Neuessen . 3000 IIc 26-11411426,1 15. 1125-1131 12113, 25 Rorddeutscher Vioyd ..... 3000 IIA M- 115, 5b 112, 7I5- Otavi Minen u. a enbann bo St.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit ⸗Jeile 110 ast, einer 35 GA. A 8, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch oben werden sollen. - Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. O

dreigespaltenen g2 mira breiten 9

nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

O O0 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 RMS einschließlich 0,48 AM Zeitungsgebühr, aber ohne ö Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.0 Me monatlich. . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer ! die Anzeigenstelle 8W 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 Hu. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich hervorgeh ö des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 1933 33. vor dem

Reichsbankgirolonto Nr. 1918 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 275

Berlin, Freitag, den 25. November, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1938

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Exequaturerteilung.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anordnung über die Zugehörigkeit der Unternehmen des Ver⸗ kehrsgewerbes in den sudetendeutschen Gebieten zum organischen Aufbau des Verkehrs.

Bekanntmachung über die Liste der Vermögensträger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeits⸗ front eingewiesen ist.

Anordnung über die Inkraftsetzung von Ang rdnungen der Reichs⸗ musikkammer in den sudetendeutschen Gebieten.

Bekanntmachung KP 653 der Ueherwachungsstelle für Metalle vom 24. November 1938 über Kurspreise für Metalle.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 197.

g Q Q 0 0 , O een mmm m.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat den Direktor Wilhelm Freiherr von Hundelshausen zum Konsul des Reichs in San Salvador (El Salvador) ernannt.

Der Führer und Reichskanzler hat den Vizekonsul Bogs zum Konsul des Reichs in Malmö (Schweden) ernannt.

Vizepräsident Dr. Keller bei dem Oberlandesgericht Zweibrücken ist zum Landgerichtspräsidenten in Frankenthal ernannt. .

Dem Königlich Britischen Konsul in Dresden, F. M. Shepherd, ist namens des Reichs unter dem 17. No⸗ vember 1938 das Exequatur erteilt worden.

Das dem Wahl⸗Generalkonsul von Ecuador in Berlin, Manuel Tama Paz, namens des Reichs unter dem 2. Januar 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Wahl-Konsul von Honduras in Nürnberg, Walter Tuschm ann, namens des Reichs unter dem 2. März 1930 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 51 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Golxzpreis beträgt am 25. November 1938

für eine Unze Feingold— . 149 sh 103 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

furs für ein englisches Pfund vom 25. No—⸗ ;

vember 1938 mit RMl,h35 umgerechnet RM 86 3151, für ein Gramm Feingold demnach... Feng 567 8231,

in deutsche Währung umgerechnet.... RM 279117.

Berlin, den 25 November 1938.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

Anordnung über die Zugehörigkeit der Unternehmen des Verlehrs⸗ gewerbes in den subetendeutschen Gebieten zum orgauischen Aufbau des Verkehrs.

In Ausführung der Verordnung über die Einführung der Srganisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 29. Oktober 1938 (RGBl. Teil 1 S. 1547) ordne ich an:

I. (ID Unternehmen, die in den . Gebieten in einem der nachbezeichneten Verkehrszweige gewerblich tätig sind, einschließlich der Unternehmen der Länder, der Ge⸗ meinden und der Gemeindeverbände, die ein Verkehrsgewerhe in eigener Verwaltung oder durch besondere Rechtspersönlich⸗ keiten des Privatrechks betreiben, auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen dieser Art, sind vom 1. Dezember 1938 ab Mit⸗ glied der zuständigen Reichsverkehrsgruppe. Unternehmen im

Unternehmers, mehrerer Unternehmer oder einer anonymen Mehrheit liegen. Die Beitragsverpflichtung beginnt erst mit dem 1. Januar 1939. E) Mit dem 31. Dezember 1938 endet die Mitgliedschaft der erwähnten Betriebe zu früheren Verbänden (wirtschaft⸗ lichen Interessenvertretungen). (3) Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer oder mehreren Reichsverkehrsgruppen ist auch dann gegeben, wenn es seine Tätigkeit auf dem Verkehrsgebiet neben einem anderen Gewerbe oder Beruf ausübt. . (c Nicht erfaßt werden die öffentlich⸗ rechtlich verwalteten Verkehrsbetriebe des Reichs. (6) Im Aufbau des Verkehrsgewerbes nicht erfaßt ist ferner mit der nachfolgend unter A aufgeführten Aus⸗ nahme der . Zuständig für die Wahrung seiner Belange sind diejenigen Gliederungen des organischen Auf⸗ baues, die sachlich für die den Werkverkehr betrelbenden Unter⸗ nehmen zuständig sind. Dies ist für den Werkverkehr land⸗ wirtschaftlicher Betriebe der Reichsnährstand, für den Werk⸗ verkehr der Wirtschaft die Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Soweit Angehörige anderer Organisatlonen Werk⸗ verkehr betreiben, sind diese Organisationen zuständig.

(6) Es umfassen:

A. die Reichsverkehrsgruppe Binnenschiffahrt:

1. die Fracht⸗, Schlepp⸗ und Fahrgastschiffahrt einschl. des Werkverkehrs, den Unternehmen mit eigenen Wasserfahrzeugen unterhalten,

2. Hafen⸗ oder UÜmschlagsbetriebe, ohne Rücksicht darauf, ob eigene oder fremde Umschlagsanlagen benutzt werden, auch die Verkehrs- und Sicherheitshäfen der

öffentlichen Hand, sowie die Werkshafen⸗ und umschlagsanlagen,

3. Fähr⸗ (Ueberfuhr⸗) Betriebe,

4. Flößereibetriebe,

5. Lotsen,

. Befrachter und Makler (Unternehmen, die, ohne über eigene Fahrzeuge zu verfügen, als Fra tführer Binnenschiffahrt betreiben, Fracht⸗ oder chlepp⸗ geschäfte gewerbsmäßig vermitteln oder Schiffs⸗ An⸗ und Verkäufe tätigen),

J. selbständige Sachverständige des Binnenschiffahrts⸗ gewerbes (Experten, Dispacheure u. dgl.),

8. felbständige Vertreter und Vertretungen der auf⸗ geführten Unternehmen.

B. die Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe: das Kraftfahrgewerbe einschließlich des Kraftfahrlinien⸗ verkehrs und das nichtmotorische Fuhrgewerbe. Im einzelnen fallen darunter:

1. der Personenwagenverkehr, insbesondere der Platz⸗ uhrverkehr, der periodische Personenverkehr (3. B. arktverkehry und der Gelegenheitsverkehr G. B. Droschken und Mietwagen), die gewerbsmäßige Fahr⸗ zeugbermietung ohne Stellung des Fahrers, die gewerbsmäßige Beförderung von Leichen,

2. das Fuhrgewerbe (der Güternahverkehr), insbesondere auch ? Schwerfuhrwerk, freie Rollfuhrtätigkeit, Post⸗ haltereien (Möbeltransport s. C. I,

3. der Güterfernverkehr,

verkehr der Länder, Gemeinden oder gemischtwirtschaft⸗

lichen Unternehmen,

5. die Private Kraftfahrzeug- Ueberwachung (aus⸗ genommen Unternehmen der Industrie, des Handels

und des Handwerks, die sich mit der Herstellung, mit

dem An- und Verkauf oder mit der Instandsetzung von Kraftfahrzeugen befassen, soweit sie die Kraftfahrzeug⸗ überwachung nicht als besonderen Gewerbezweig be⸗ treiben, ausgenommen auch Unternehmen, die si mit

der Bewachung von Kraftwagen⸗-Parkplätzen befassen),

. Kraftfahrlehrer und Kraftfahrschulen. (Nicht ein⸗ liederungspflichtig sind Unternehmen, die, aus⸗

oe r h ihre Werksangehörigen durch Fahrlehrer ausbilden lafsen; diese Fahrlehrer gehören aber ihrer⸗

eits der Reichsverkehrsgruppe an. Im Beamtendienst tehende Kraftfahrlehrer sind nur eingliederungs⸗ pflichtig, soweit fie außerhalb ihres Dienstes ahr. schüler ausbilden.)

Zu 2) a) Spediteure, die mit eigenen Fahrzeugen ledig⸗

lich ihre Speditionsgüter im Orts- und Nahverkehr befördern, gehören nicht zur Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe. b) Unternehmen mit mehreren Angestellten oder Arbeitern, die sich gewerbsmäßig mit der Beförderung von Kleingut zu Fuß, mit Fahrrad, Tretwagen oder Handwagen befassen oder die gewerbsmäßig auf Straßen und Plätzen Botendienste anbieten oder verrichten, können auf Wunsch

4. der private Kraftomnibusverkehr, der Kraftomnibus⸗

Sinne dieser ee , sind alle Betriebe des Verkehrs⸗ gewerbes ohne Rücksicht darauf, ob sie in den Händen eines

zur Vertretung ihrer Belange in die Reichs verkehy gn he

; -

Kraftfahrgewerbe eingegliedert werden. genannten Art, die schon einer anderen angehören, fallen nicht darunter. Ebensowenig fallen darunter Unternehmen, die ausschließlich im Bereich einer Eisenbahn unter Verantwortung ö. öffentlichen Verkehrs Gepäckträger⸗ oder sonstige Dienste eisten.

Unternehmen der Reichs verkehrsgruppe

der Reichsbahn oder einer Eisenbahn

e) Bauern und Landwirte, die, ohne für den Fuhrbetrieb

besondere Gespanne oder Einrichtungen zu haben, mit tieri⸗ schem Zug brauchen nicht Mitglied der Reichsverkehrsgruppe wenn das Maß der Fuhrleistungen nicht über das für land⸗ wirtschaftliche Betriebe gleicher Art und Größe in der Gegend Herkömmliche hinausgeht. mehr Spannvieh halten, als für landwirtschaftliche gleicher Art und Größe nötig ist, oder Einrichtungen haben, die nicht durch das Bedürfnis der Landwirtschaft, sondern des Fuhrgewerbes bedingt sind.

übernehmen,

Fuhrleistungen gegen Entgelt zu sein,

Sie sind aber Mitglied, wenn sie Betriebe

O. die Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei:

.

.

Spedition (Auftrag- und Voll machtspedition, Bahn⸗ spedition, Binnenumschlagspedition, Kraftwagen⸗ spedition, Sammelspedition), Möbelspedition, Möbel⸗ transport im Orts- und Nahverkehr, Lagerei,

selbständige Tätigkeit auf dem Gebiete der ö

prüfung Frachtenkontrollbüros) und der Zolldekla⸗ ration.

P. die Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen: Straßenbahnen,

nebenbahnähnliche Kleinbahnen und diesen Bahnen gleichzuerachtende Bahnen des nicht allgemeinen Ver⸗ kehrs,

nicht reichseigene Eisenbahnen des allgemeinen Ver⸗ kehrs,

den zu 1—3 genannten Bahnen gleichgestellt sind die öffentlichen Eisenbahnen im Sinne des bisherigen Rechts,

beschränkt öffentliche Eisenbahnen und Privatanschluß⸗

bahnen (Schleppbahnen), wenn sie den Anschluß von Werkbetrieben an Bahnen des öffentlichen Verkehrs vermitteln oder den Umschlag von und zu Bahnen des öffentlichen Verkehrs ausführen und dies mit der Ab⸗ sicht der Geminnerzielung und nicht nur als unerheb⸗ licher Nebenbetrieb eines Hauptbetriebs geschieht, der nicht Mitglied der Reichsverkehrsgruppe ist.

E. die Reichs verlehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs: die selbständige Betätigung auf dem Gebiete der Reisever⸗ mittlung, und zwar:

4

Beförderungsaus⸗

Ausgabe oder Vermittlung von dem

weisen oder Nebenausweisen für nichteigene, Personenverkehr dienende Beförderungsmittel,

2. Veranstaltung, Durchführung oder Vermittlung von

Reisen, die sich nicht auf die Beförderung mit eigenen Fahrzeugen beschränken,

3. gewerbliche Vermittlung von vorübergehender Unter⸗

18nnuons]!ũepushl pun e 1438npu] Ch ,

kunft oder Verpflegung;

ferner Schlafwagen⸗ und Speisewagenbetriebe.

Omnibusbesitzer, denen Verpflegung oder Uebernachtung gewährt werden, sind Reiseunternehmer. zur Reichsverkehrsgruppe Kraft ahrgewerbe Mitglieder der Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewer verkehrsgruppe Hilfsgewerbe des weiteres auf die Eingliederung solcher Reiseunternehmer, die nur Eintagsfahrten ohne Uebernachtung, Verpflegung veranstalten.

Für die Beitragszahlung und die Beteiligung an der von der Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des schaffenen Kollektiv Kautionsversicherung gelten meine Er— lasse vom 12. Juli 1933 Ks ig BA. 404 (Reichsverkehrsblatt B 1937 Seite 81, 1938 Seite 103).

die Ausflugsfahrten veranstalten, bei Sie sind damit neben ihrer Zugehörigkeit

e des Verkehrs. Die Reichs⸗ Verkehrs verzichtet bis auf

wenn auch mit

1937 ESI9 BA. 585 und S8. April

II.

(1) In die Reichsverkehrsgruppen werden auch alle Zu⸗ sammenschlüsse und gemeinsamen Unternehmen von Ver⸗ kehrstreibenden auf dem gewerbes, der Binnenschiffahrt, des Speditions-, Möbeltrans⸗ port⸗ und Lagereigewerbes eingegliedert, die bestimmt sind, im Wege eines Geschäftsbetriebes wirtschaftlichen Belangen der Miiglieder auf dem Gebiete des Verkehrs zu dienen. Hier⸗ unter fallen u. a. F und ähnliche Organisationen. ob solche Zusammenschlüsse und Unternehmen juristische Per⸗ onen (Innungen, chaften mit beschränkter Haftung,

Gebiete des Kraftfahr- und Fuhr⸗

uhrgewerbeinnungen, Schifferinnungen Es macht keinen Unterschied,

Genossenschaften, Gesell⸗

eingetragene rechtsfähige Vereine aller

Verkehrs ge⸗