1938 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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dteichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2786 vom 26. November 18938. S. 2

Trocken- und Schlichtzylinder, Heizungsanlagen, Druckgefäße, für die Bestimmungen nach 5 24 der Reichsgewerbeordnung nicht erlassen sind, der fliegenden Bauten, Krananlagen, Hebezeuge und Förderanlagen, der elektrischen Anlagen in Warenhäusern, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrie⸗ ben, der Blitzableiteranlagen, der Anlagen der im Abs. (3) bezeichneten Art im Bergbau, der elektrischen Anlagen in Bergwerken, der Fördermaschinen und deren Fahrtregler und der Grubenlokomotiven.

583

Geschäftsjahr und Bekanntmachungen.

(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Staatshaus⸗ haltsjahr. E) Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Ver⸗ öffentlichung in den für amtliche Bekanntmachungen bestimm⸗ ten Zeitungen oder Zeitschriften oder durch schriftliche Mit⸗ teilung an die Mitglieder. §84

Mitgliedschaft.

(1) Mitglied des Vereins ist jede natürliche oder juri⸗ stische Person, welche im Ueberwachungsbezirk überwachungs⸗ pflichtige Anlagen betreibt, die wiederkehrenden Unter⸗ suchungen durch die Technischen Ueberwachungs⸗Vereine unterliegen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Inbetrieb⸗ nahme der Anlage. Sie endet mit dem Schluß des Jahres, in welchem der Betrieb nicht nur vorübergehend eingestellt und dem Verein hiervon vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich Mitteilung gemacht worden ist.

(2) Mitglieder, die gleichartige Anlagen betreiben, können durch den Vereinsvorsitzer zu einer Mitgliedergruppe zu⸗ sammengefaßt werden.

85

Rechte und Pflichten der Mitglieder.

(1) Jedes Mitglied des Vereins hat Anspruch auf die Ausführung der vorgeschriebenen Prüfungen und Unter⸗ suchungen seiner überwachungspflichtigen Anlagen sowie auf Beratung in allen sicherheitstechnischen Fragen dieser Anlagen. Weiterhin kann jedes Mitglied gegen die festgesetzten Gebühren die Tätigkeit des Vereins im Rahmen seiner Aufgaben in An⸗ spruch nehmen.

(2) Jedes Mitglied erhält jährlich einen Tätigkeitsbericht aus den einschlägigen Arbeitsgebieten des Vereins.

(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet,

a) die Anlegung und die Inbetriebnahme überwachungs⸗ pflichtiger Anlagen anzumelden und sie nach den gelten⸗ den Vestimmungen überwachen zu lassen,

b) die festgesetzten Beiträge und Gebühren fristgemäß zu zahlen.

§8 6

Führung und Verwaltung.

Die Führung und Verwaltung des Vereins erfolgen durch

a) den Vereinsvorsitzer oder seinen Stellvertreter als Vorstand,

) den Beirat,

c) den geschäftsführenden technischen Leiter.

§7 Der Vereinsvorsitzer.

(I) Der Vereinsvorsitzer wird auf des Beirates nach erfolgter Anhörung des Verbandsführers

(3) Die Aemter des Vereinsvorsitzers und seines Stell⸗ vertreters sind unbesoldete Ehrenämter; Auslagen, die aus der Tätigkeit für den Verein entstehen, werden nach Rech⸗ nungslegung erstattet.

(4) Der Vereinsvorsitzer entscheidet in allen Angelegen⸗ heiten des Vereins im Rahmen der behördlichen oder gesetz⸗ lichen Vorschriften und dieser Satzungen.

(5) Ueber folgende Angelegenheiten darf der Vereinsvor⸗ sitzer erst nach Anhörung des Beirates entscheiden:

a) Anstellung und Entlassung des geschäftsführenden tech⸗ nischen Leiters,

b) Einkommensregelung und Versorgung der Angestellten,

c) Aufstellung des Haushaltsplanes,

d) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken.

(6) Die Anstellung und Entlassung des geschäftsführenden technischen Leiters und die Aufstellung des Haushaltsplanes bedürfen der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers.

(I) Der Vereinsvorsitzer muß den Beirat alljährlich, tun⸗ lichst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres, zu einer Haupt⸗ versammlung zusammenrufen. Er hat dort

a) über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Ge⸗ schäftsjahr Bericht zu erstatten,

b) über das abgeschlossene Geschäftsjahr unter Vorlegung des Berichtes des Rechnungsprüfers Rechnung zu legen, Entlastung zu beantragen und Vorschläge für den Haus⸗ haltsplan des kommenden Rechnungsjahres entgegen⸗ zunehmen,

c) rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine Stellungnahme zur Neuberufung des Vereinsvorsitzers herbeizuführen.

§8 8 Beirat.

(1) Der Vereinsvorsitzer beruft zu seiner Unterstützung regelmäßig auf die Dauer eines Jahres einen Beirat aus mindestens sechs Vereinsmitgliedern. Den Vereinsmitgliedern gleichgestellt sind die Inhaber oder bevollmächtigten Vertreter von Unternehmen, die juristische ö sind und dem Ver⸗ ein angehören. Wiederberufung ist zulässig. Außerdem ist der geschäftsführende technische Leiter ständiges Beiratsmitglied. Für die Behandlung besonderer Fragen kann der Beirat nach dem . des Vereinsvorsitzers erweitert werden. Für die Behandlung von Fragen, die die Gefolgschaft betreffen, ist ein Gefolgschaftsmitglied hinzuzuziehen, das dem Vertrauens⸗ rat , d, .

(23) Der Beirat übt die Aufgaben der Mitgliederversamm⸗

(38) Bei der Auswahl der Beiratsmitglieder hat der Ver⸗ einsvorsitzer die örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Ueberwachungsbezirk zu berücksichtigen. Er kann die Mit⸗ glieder des Beirats unter Angabe der Gründe jederzeit ab⸗ berufen. Dem Abberufenen steht das Beschwerderecht bei dem Verbandsführer des Reichsverbandes der Technischen Ueber⸗ wachungs⸗Vereine zu. Die Mitgliedschaft im Beirat läuft mit der Amtszeit des Vereinsvorsitzers ab. Sie erlischt mit der Ver⸗ einsmitgliedschaft.

, 89

Geschãfts führung.

Die unmittelbare Führung des Dienstbetriebes obliegt dem geschäftsführenden technischen Leiter nach näherer Maßgabe der vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten allgemeinen Geschäftsanweisung und der pom Vereinsvorsitzer gegebenen besonderen Dienstanweisung.

§10 Rechnungsprüfer.

(I) Der Vereinsvorsitzer bestellt einen vereidigten Buch⸗ sachverständigen zur Prüfung der Kassenführung.

(2) Zum Zwecke der ehrenamtlichen Nachprüfung der Rechnungslegung wählt der Beirat zwei Rechnungsprüfer aus dem Mitgliederkreis. 5 7, Absatz (3) findet Anwendung.

(3) Die Berichte der Buchsachverständigen und der Rech⸗ nungsprüfer sind dem Beirat in der Hauptversammlung be⸗ kanntzugeben und in den für die Mitglieder bestimmten Jahresbericht aufzunehmen.

§11 Technische Arbeitsausschüsse.

Der Vereinsvorsitzer kann auf den einzelnen Arbeits⸗ gebieten des Vereins Arbeitsausschüsse einsetzen, um die Ver⸗ bindung zwischen der Geschäftsstelle des Vereins und seinen Mitgliedern zu fördern. In diese Auss ä kann er Vereins⸗ angestellte, geeignete Mitglieder und technische Angestellte von Mitgliedern berufen. 81

1

Satzungsänderung und Auflösung.

Aus führungsbestimmungen des Reichswirtschaftsministers zu 52 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes. Vom 24. November 1938.

Auf Grund des § 2 der Dritten Durchführungsverord⸗ nung zum Energiewirtschaftsgesetz vom 8. November 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1612) bestimme ich:

§1 Unternehmen und Betriebe, die nicht Energieversor⸗ gungsunternehmen sind, unterliegen den Vorschriften der SZS 3 und 4 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes für

a) Erzeugungsanlagen, wenn sie eine installierte Leistung von insgesamt mehr als 500 kW oder eine Leistungs⸗ fähigkeit von insgesamt mehr als 2000 000 Wh be⸗ sitzen oder durch eine Erweiterung erreichen.

b) Anlagen, die zum Bezug elektrischer Energie bestimmt und für eine Spannung von 20 000 Volt und darüber ausgelegt sind.

c) Gasanlagen, die zum Bezug von Gas bestimmt sind, mit Ausnahme von Niederdruckleitungen.

d) Energieanlagen, mit denen die Energieversorgung anderer im Haupt⸗ oder Nebenbetrieb aufgenommen werden soll.

§82

Von der Anzeigepflicht des 5 4 Absatz 1 des Gesetzes sind ausgenommen:

a) Gasanlagen in Betrieben, die der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen,

b) die regelmäßig wiederkehrende oder vorübergehende Stillegung von Energieanlagen, e, sie im be⸗ triebsfähigen Zustande erhalten bleiben.

Berlin, den 24. November 1938.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V: Brinkmann.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ lande die Verbreitung der in Padre Las Casas /Chile er⸗ scheinenden Zeitschrift

„Deutscher Sonntagsbote verboten.

Berlin, den 24. November 1938. Der Reichsführer sJ und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ lande die Verbreitung der in Paris erscheinenden

„Zeitschrift für freie deutsche Forschung“ verboten.

Berlin, den 24. November 1938.

Der Reichsführer s und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

lung aus.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ lande die Verbreitung des im Verlag Zum Gutenberg A⸗G., Zürich, 1938, erschienenen Buches ö .

„Das Ende des Blut⸗Mythus“ von Philipp de Vard verboten.

Berlin, den 21. November 1938. . Der Reichsführer s und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. . J. A: Mülæe r.

Berichtigung.

Der Autor des in Nr. 269 vom 18. November 1938 ver⸗ botenen Buches „Woodrow Wilson. Aus den Zeiten des Weltkrieges und des Friedens von Versailles“ heißt FJaggin, nicht wie angegeben Zaggi.

Der Reichsführer sJ und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A. Dr, R ang

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. November 1938 für eine Unze ö w,, n n in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 26. No⸗ vember 1938 mit RM 11,57 umgerechnet RM 36,7750, für ein Gramm Feingold demnach... pence 57.8713, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2.78988.

Berlin, den 246. November 1938.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

Bekanntmachung KP 654

der Üüberwachungsstelle für Metalle vom 25. November 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 653 vom 24. November 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 275 vom 25. November 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: -

Kupfer (Klassengruppe VIII)

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A).. RM 60, 25 bis 62,75 Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Rotgußlegierungen (Klasse IX B) RM 60,25 bis 62,75 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗

öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 25. November 1938.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann. Bekanntmachung.

Die am 25. November 1938 ausgegebene Nummer 198 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Erste Durchführungsverordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers zur Regelung des ? or r ef m fen im Deut⸗ schen Reich. Vom 11. November 1938.

Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden. Vom

19. November 1938. Eigenbetriebsverordnung. Vom 21. November 1938.

Umfang; 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendungs⸗ ebühren; G, M4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostscheckkonto: Berlin 96 200. t

Berlin NW 40, den 26. November 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Einziehungsver fügung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. S. 295 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗— ziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. 1 S. 479 und der Preußi⸗ schen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1935 (68. S. 207) werden folgende Vermögenswerte des Gesangvereins Hoffnung“ von 1889 in Geesthacht zugunsten des Preußischen Staates eingezogen:

Lfd. Nr. Bezeichnung

1. Notenschrank 2türig 2. Notenschrank 1Itürig

3. Notenschrank (Bannerschrank 4. Geld sch ihren

Schleswig, den 24. November 1938. Der Regierungspräsident.

Betrag

250 Ra 1. Rich 50 ih

0 RM.

J. A.: Mülleer.

J. A.: (Unterschrift. )

w

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 26. November 18538. S. 3

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. I. Stand der Reichsschuld.

Betrag (in Mill. RM)

Bezeichnung der Schuld . 30. 6. 38 30.9. 38

A. Fundierte Schuld.

a) Auf Reichsmark lautende Schuld:

400 Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938

43 ,o auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge

44 50 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge.

45 0o Anleihe des Deutschen Reichs von 1938

45 060 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Dritte Folge 5

43 00 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Zweite Folge

43 0o auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge . ö

43 0ͤ0 Anleihe des Deutschen Reichs von 1937

409 Schatzanweisungen des Deutschen Neich Bin oh .

Schuldbuchforderungen, eingetragen auf 6 en, . ö . .

egelung der landwirtschastlichen

, ,,, 3 88a

40né0 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge

43 0ͤ0 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweslte Felge 2 6 22

45/0 Schuldscheindarlehn von 1936.

4300 Schatzanweisungen des Deutschen

. von 1936 . . . i atzanweisungen des Deutschen

. en n 6g i 6 13,5 13,5 o/o auslosbare atzanweisungen des Deutschen Reichs don 1835... 463,9 163,9

. von . ] 264, 264, 0 ĩ

oo Anleihe her K eichs gz z9z

von 1935 . desgl., 2. Ausgabe ; 10344 1034, 66b⸗4 686,

o, *

599) 599,9 60,4 670,

6 56, 420.90 4200

43 00 Schatzanweisungen des Deutschen . von 1935. be weng Schatzanweisungen des Deutschen Her von 1935 36,6 22,6 ö. ö ( 4 0so0 Anleihe des Deutschen Reichs 1903 199,

von 1934. 120,5 120,5 226,2 59,7 33,9 33,9 ho ho

4 Oo Arbeitefchatzanweifungen des Deutschen Reichs von 1933 ... 5 oso Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 19332... ... Reichsschuldbuchforderungen für frei⸗ willigen Arbeitsdienst.. .... ,,,, tragen au rund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. ln 8429 b) der Polenschädenverordnung . 168,2 168,2 Sh ilĩ er rar e in von 1928 . 31.0 30, ; ; 6 des Deutschen Reichs zla zi3J . des Deutschen eichs: a) mit Auslosungsrechten. ... 2813.5 28038 b) ohne Auslosungsrechte ... 61,2 50,7 Rentenbankdarlehn 4953 498,8 Schuld des Reichs bei der Reichsbank 134 131

Summe JL... 17 668,2 17 817,8

b) Auf fremde Währungen lautende Schuld (in Millionen): 6 0/0 Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930: .

5 Internationale Ho /cige Anleihe des Deutschen Reichs 1930:

344. 2155.3 . 3357 ö

einge⸗

ö. Schweiz. Fr. . n,, 60 Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 Sz (Nennbetrag7 .. 40,9 (Einlösungsbetrag zu . 105 3 42,98 Schweiz. Fe. . Schwed. 6 . ö

Lire 9 9 09 9

Summe II: Summe I:

Summe der fundierten Schuld ...

1341,0 17 668,2

19 0092

1321,8 17181738 191397

Die Umrechnung der fremden Währungen in Reichsmark ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Umrechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

Die infolge des Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbant überwiesenen Tilgungsbeträge wurden vom Schuldkapital abgesetzt; sie beliefen sich am 30. September 1938, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 60,3 Mill. RM für die Internationale Sisaosoige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 85,9 Mill. Rich für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.

Die Unstimmigkelten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen.

Betrag ; (in Mill. RM)

Bezeichnung der Schuld . 30. 6. 38 30.9. 38

E. Schwebende Schuld.

a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatz⸗ anweisungen mit Gegenwert .. (hiervon in den Monaten August /

September am offenen Geld⸗ w ,,,

b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatz⸗ -. anweisungen ohne Gegenwert .. ' 63, 8

Umlauf ane Reichswechseln ..... 97, 195,4

Kurzfristige Darlehen. ..... 6,3

Betriebsktedit bei der Reichsbank .. 30 5834

Summe der Zahlungsverpflichtungen 4 77,6

Schatzanweisungen zum Zwecke von ; Sicher heitsleistungen us. .... 175,6

Summe der schwebenden Schuld 4 753,2 Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.

4 252,7

(300,6)

Betrag (in Mill. RM)

Lfd. ; Jr. Bezeichnung der Schuld . 30.6. 38 30.9. 38

Steuergutscheine alter Art: a) Im Umlauf befindlich! 4 b) Für Zwecke der öffentlichen

Arbeitsbeschaffung der Reichs⸗ . bank als Sicherheit überlassen . 135,2

Anleihestock⸗Steuergutscheine .... 106, 106,7

39,2 10,

Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 25. November 1938 ist soeben erschienen und vom Reichsverlags amt, Berlin NM. 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. In halt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Entscheidungen auf Grund der 55 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole. 2. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 1988. 3. Konsulatwesen: Ernennungen. Exequaturerteilung und Erlöschen von , 4. Maß⸗ und Ge⸗ wichtwesen: Bekanntmachung über die Zulassung von Fern⸗ schreibethermometern für Molkereibetriebe auf Grund von System⸗ prüfungen. 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Bekanntmachung über Aenderung der „Technischen Bestimmungen“ zu den Aus⸗ führungsbestimmungen zum Gesetz über das Branntweinmono— pol. Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Bres⸗ lau⸗Nord (Oberfinanzbezirk Schlesien). Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Köln⸗Altstadt (Oberfinanzbezirk Köln). Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter Cheninitz⸗Ost, Leipzig⸗West, Plauen⸗Stadt und Zwickau -Stadt (Oberfinanzbezirk Leipzig). Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Dresden⸗Röhrhofsgasse (QOberfinanzbezirk Dresden). 6. Wehrmachtangelegenheiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Kiel . 7. Neuerscheinungen: Siebente Ergänzung zur Betriebsordnung für den Kaiser⸗Wilhelm⸗ Kanal.

Vertehrsmweßen.

Prüfung von Anschriften durch die Post.

Die Deutsche Reichspost behält die Einrichtung der Prüfung und Berichtigung von Anschriften, die sich bewährt hat, bei und führt sie gleichzeitig vom 1. Dezember 1938 an auch im Lande Desterreich ein. Die ausführlichen Bestimmungen über diese Einrichtung werden soeben im Amtsblatt des Reichspost⸗ ministeriums veröffentlicht. Sie enthalten die Bedingungen über die Behandlung von Einzel⸗ oder Sammelaufträgen für die zu prüfenden Anschriften und die dafür festgesetzten Gebühren. So ist für einen Einzelauftrag, der unter Verwendung einer besonderen Karte zu stellen ist, eine Gebühr von 3 Rpf. zu ent⸗ richten, d. h. die Karte ist mit 3 Rpf. freizumachen; für die An⸗ schriftenprüfung und die Rücksendung der Rarte wird dann keine weitere Gebühr erhoben. Bei Sammelaufträgen hat der Antragsteller die zu prüfenden Anschriften einzeln auf Karten oder Zetteln in der ungefähren Größe der amtlichen Postkarte der

Post zu übergeben, und zwar getrennt für jedes in Betracht lom—= mende Poftamt. Die Prüfgebuͤhr beträgt in solchen Fällen 2 Rpf. für jede Anschrift unter Al frunbung auf volle 16 Rpf., mindestens 20 Rpf. für jede Sendung nach ein ünd demfelben Postamt. Ueber Einzelheiten des Verfahrens geben die Postämter Auskunft.

Karnft umd Wissenmf ch aft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 27. November bis 5. Dezember.

Staatsoper. . Sonntag, 27. November: In der Neuinszenierung: Carmen. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. ö Montag, 28. November: Der fliegende Holländer. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 29 Uhr, ; Dienstag, 29. November: Gastspiel Mariano Stabile. Rigo⸗ let to. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1955 Uhr- Mittwoch, 30. November: Der Ring des Nibelungen. Vorabend. Das Rheingold. Musikal. Zeitung: Elmendorff. Be⸗ ginn: 20 Uhr. j . Donnerstag, 1. Dezember: Der Ring des Nibelungen. 1. Tag: Die Walküre. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. Freitag, 2. Dezember: Die Macht des Schicksals. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn; 20 Uhr. kJ Sonnabend, 3. Dezember. Neuinszenierung: Gignni Schichi. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn; 20 Uhr. Sonntag, 4. Dejember: Peer Ghnt. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr. . . Montag, 5. Dezember: Fidelio. Musikal. Leitung: Abendroth a. G. Beginn: 1515 Uhr. Schauspielhaus. ; Sonntag, 27. November: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr. Montag, 28. November: Egmont. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, 29. November: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 30. November: Der Arzt am Scheideweg. Be⸗ ginn: 20 Uhr. ; a,, 1. Dezember: Gyges und sein Ring. Beginn: 20 Uhr. z Freitag, 2. Dezember: Der Arzt am Scheideweg. Be⸗ ginn: 20 Uhr. Connell. IR. 3. Dezember: Neueinstudierung Maria Magda⸗ lena. Beginn: 20 Uhr. . Sonntag, 4. Dezember: Der Arzt am Scheideweg. Be⸗

ginn: 20 Uhr. Montag, 5. Dezember: Egmont. Beginn: 20 Uhr.

Kleines Haus. . Sonntag, 27. November: Begegnung mit Ulrike. Beginn: 20 Uhr. Montag, 28. November: Die 20 Uhr. ; . Dienstag, 29. November: Begegnung mit Ulrike. Beginn: 20 Uhr. ; Mittwoch, 36. November: Madame Sans⸗GSsne. Beginn:

20 Uhr.

Donnerstag, 1. Dezember: Uraufführung! Südfrüchte. Be⸗ ginn: 20 Uhr. .

Freitag, 2. Dezember: Madame Sans⸗Gsne. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, 3. Dezember: Südfrüchte. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, 4. Dezember: Madame Sans⸗Gsne. Beginnt

20 Uhr. Montag, 5. Dezember: Die Kam eliendame. Beginn: 20 Uhr.

Kameliendame. Beginn:

Boll schweiler⸗Ausftellung in der Akademie

der Künste, Berlin.

Die Preußische Akademie der Künste veranstaltet in ihrem neuen Heim Unter den Linden 3 (ehemaliges Kronprinzen⸗Palais) neben der jüngst eröffneten großen Ausstellung der Preußischen Staatsmanufakturen vom 30. November d. J. ab gleichzeitig eine Ausstellung von Werken des verstorbenen Malers Jakoh Friedrich Bollschweiler, der sich in der letzten Zeit seines Lebens aus⸗ schließlich mit der künstlerischen Darstellung des Tieres beschäftigt hat. Die Akademie zeigt eine umfangreiche Kollektion seiner Tier⸗ zeichnungen aus dem Nachlaß sowie aus Berliner und aus⸗ wärtigem Privatbesitz. Der begabte Künstler ist, wie bekannt, im April d. J. bei einem Flugzeugunfall in Süditalien tödlich ver⸗ unglückt. .

alu Bollschweiler⸗Ausstellung wird vom 30. November ab etwa drei Wochen zugänglich sein. Sie ist täglich, auch Sonntags, ebenso wie die Ausstellung der Preußischen Staatsmanufakturen, von 10—1 Uhr geöffnet.

Verfassung und Führung der öffentlichen Unternehmen.

Am Donnerstag sprach im Rahmen der Berliner Hochschul⸗ woche Prof. Dr. Hettlage, der Kämmerer der Reichshaupt⸗ stadt, über das Thema „Verfassung und Führung der öffentlichen Unternehmen“.

Prof. Hettlage stellte in den Vordergrund seiner Aus⸗ , . die Wandlung der Auffassung über die öffentlichen

nternehmen und der Aufgaben, die von ihnen zu . sind. Bisher war die Geschichte der öffentlichen Betriebe in der Haupt⸗ sache von den Nöten des Staates diktiert. Immer wenn der Staat einen gesteigerten finanziellen Bedapf hatte, ging er daran, die eigenen Unternehmen evwerbswirtschaftlich stärker auszu⸗ werten. An die Stelle dieser „fiskalischen Rechtfertigung“ . heute die „sozialistische Rechtfertigung“ treten, das heißt. die öffentlichen Unternehmen hätten allein im Interesse des Volks⸗ ganzen, des Gemeinnutzes, tätig zu sein. Sie müßten die Ab⸗ nehmer besser und billiger mit Leistungen versorgen, als es die Privatwirtschaft könnte. Allerdings sei nicht . erwarten, daß man vom einstigen teuren Tarif zum möglichst billigen von heute auf morgen kommen könnte. In der nua, ten Zeit sei mit einer einheitlichen Verfassung für alle öffentlichen Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeberbände zu vechnen. Der engen Bin⸗ dung zwischen öffentlichen Unternehmen und Abnehmern, jenem Angewiesensein des Bürgers auf die öffentlichen Unternehmen, hätte eine hien ö zu , Eine Verschul⸗ dung der öffentlichen Betriebe sei ja gleichbedeutend mit einer ö der öffentlichen Hand. rof. Hettlage erörterte dann Einzelheiten dieser neuen Verfassung. Es ist von größter Wichtigkeit, die betriebliche Elastizität der öffentlichen Unternehmen zu fördern. Es kommt nicht nur darauf an, im alten kameralistischen Sinn „den Fahr⸗ plan einzuhalten“ die öffentliche Wirtschaft muß auch mehr als bisher an ein. Denken in Vermögenswerten gewöhnt werden, Darum wird die doppelte Buchführung des Kaufmanns eingeführt werden. Und wie der Kaufmann wird auch der öffentliche Be⸗

trieb zu einer öffentlichen, klaren Vermögenswirtschaft angehalten. Dieser Zwang sei zweifellos von Vorteil und werde insbesondere dazu führen, daß man in den Planungen vorsichtiger und weniger gewagt zu Werk gehen würde. Die neue n enn wird dafür orgen, daß der . nicht länger von der Substanz leben kann. Seine Reservebildung muß noch vorsichtiger als in der privaten Wirtschaft gehandhabt werden. Sie soll es ins⸗ besondere ,. eigenes Kapital zu bilden und es ci die gestellten Aufgaben einzustellen. Ein Ziel, das heute noch nicht erreicht ist, it. Der Beamte hat in der öffentlichen Unter⸗ nehmung nichts zu suchen, sie soll künftig nur Angestellte und Arbeiter haben. Von dieser Anordnung erwartet man eine rößere Bewegungsfreiheit der Unternehmungen. Im ganzen . t Prof. Hettlage eine neue Periode für die öffentlichen Unter⸗ nehmungen, die geläuterte Aufgaben zu erfüllen hätten.

Die deutsche Erdötgewinnung in den Monaten September und Oktober 19388.

Die 3 k betrug in den Monaten Sep⸗ tember und Oktober 1938 nach den vorläufigen Ergebnissen der

amtlichen Statistik: ; September Oktober 1938 1938 t ; 1 Deutschland (einschl. Ostmark .. 51 250 54 307 Hiervon: . ö

Hänigsen⸗Obershagen⸗Nienhagen . 29 167 269309

Wietze⸗Steinfördeded 8748 3711.

Oberg. J . 1339 11415

übrige Erdölreviereꝛ . 16 998 22 521

Der Monatsdurchschnitt der deutschen Erdölgewinnung (aus- schließl. Ostmark) im Jahre 1937 hatte 37 778 * betragen.

Die Zahl der Arbeiter und Angestellten in den produktiven Bezirken und bei Aufs 3 außerhalb der produktiven Bezirke betrug (einschließt. Sstmark) am Ende des Monats Sep- tember 1938 5620, am Ende des Monats Oktober 1938 569