1938 / 286 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Nie ich s und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8S Dezember 1938. S. 4

Wirtfchaft des Auslandes.

Kein Verzicht auf Meistbegünstigungsklausel. Eine Erklärung Lord Runcimans im Unterhaus.

London, J. Dezember. Auf Anfrage erklärte Lord Runeiman namens der Regierung im Unterhaus, daß die Regierung nicht beabsichtige, die Meistbegünstigungsklausel bei Abschluß künftiger Handelsverträge abzuschaffen, Lord Runciman fügte hinzu, daß die Meistbegünstigungsklausel England derartige Vorteile bringe, daß es töricht sein würde, auf sie zu verzichten, ohne daß man etwas Besseres an diese Stelle zu setzen habe. England werde seinen Außenhandel nicht vernachlässigen. Es sei ganz richtig, daß man sich augenblicklich in einer schwierigen Periode befinde. Aber man wolle den Handelsverkehr fördern, und zwar nicht nur mit den Ländern des Empire, sondern auch mit anderen Ländern, die in der Lage seien, zu kaufen und zu zahlen.

Sroßangelegte Unterfstũtzungsaktion für den englischen Außenhandel.

. London, 8. Dezember, Großangelegte Unterstützungsmaß— nahmen der britischen Regierung für den britischen Ausfuhrhandel wollen mehrere Londoner Morgenblätter, so der „Daily Herald“, der „Daily Expreß“ und die „Daily Mail“, ankündigen können. Alle drei Blätter berichten, daß die britischen Minister in ihrer üblichen Mittwoch-Sitzung Maßnahmen zur Unterstützung des britischen Exports in erhöhtem Maße beschlossen hätten. Die Regierung wolle ein entsprechendes Gesetz im Parlament ein⸗ bringen, das dem britischen Ausfuhrhandel gestatten würde, mit Hilfe einer Exportprämie der Regierung auf dem Weltmarkt die ausländische Konkurrenz besser als bisher bekämpfen zu können.

Srweiterung der zollfreien Sinfuhr von Roheisen nach England.

7. Dezember. Das britische Schatzamt hat mit. Wir-

8. 12. 1938 verordnet, daß Roheisen künftig zollfrei nach

tannien eingeführt werden kann, wenn es in Elektro—

lellt ist und gewichtsmäßig nicht mehr als O, 025 co

„M2 c Schwefel und 2,56 0 Vollkohle enthält. Die

ordünng wird damit begründet, daß in der letzten Zeit Roh⸗

en dieser Art von einer neuen Quelle angeboten wurde, ohne

daß dieses Material unter die bisher verordneten Zollbefreiun⸗

gen fiel. Die zuständigen Stellen hielten es für angebracht, auch dieses Roheisen künftig zollfrei zuzulassen.

Sur französischen Ausstuhrentwicklung im November.

Paris, 7. Dezember. Im November konnte die . Ausfuhr im Vergleich zu dem bereits günstigen Oktoberergebnis erneut sowohl mengen- als auch wertmäßig zunehmen, und zwar von 2261 000 t im Werte von 2839 Mill. fr. auf 2 377 000 t im Werte von 3059 Mill. fr. Gebessert hat sich die Ausfuhr wert mäßig u. a. in Metallen und Erzen, in Kunst⸗ und Luxus— gegenständen, in chemischen Produkten, in Häuten und Fellen, in Getreide und nicht zuletzt in Tafelfrüchten. Die Einfuhr 1 mengenmäßig mit 2830500 t gegen 3547 900 t erneut zurück⸗ gegangen, hat sich aber wertmäßig mit 3871 Mill. fr. gegen 35373 Mill. fr. faft behauptet. Der Mengenxückgang war zum Teil bedingt durch eine neue merkliche Abschwächung der Kohlen⸗ Koks und Briketteinfuhr, die von 2441 619 t im November 195 bzw. 1 839 062 im Oktober 1938 auf 1514411 t im November zurückgegangen ist. Das Novemberdefizit erreichte den seit langer Zeit nicht mehr erlebten niedrigen Stand von s12 Mill. fr., wobei sich vor allem das Defizit im Verkehr mit den Ueberseebesitzungen verringert hat.

Tschecho⸗Slowakei wl Ausfuhr steigern, ins betondere Agrargusfuhr nach Deutschland. Snvestitionsvorschläge für 1 Mrd. Ke.

Prag, J. Dezember. Der neue Handelsminister Dr. Schade und der Minister für öffentliche Arbeiten Citera äußerten sich in einer Sitzung des Volkswirtschaftlichen Beirats beim Minister⸗

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrredter: Am 7. Dezember 1938: Gestellt 25 242 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernottz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 9. 25 . auf 55, s5 (am 7. Dezember auf 58, 15 4)

r 0 kg.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, J. Dezember. (D. N. B.) Am Schlußtag der letzten diesjährigen Londoner Kolonialwollversteigerung wurden am Mittwoch 7lß7 Ballen zum Verkauf estellt, von denen ße Ballen abgesetzt werden konnten. In allen Sorten wurden häufig Lose infolge niedriger Gebote zurückgezogen. Die Auswahl war nur noch mäßig. Der Besuch konnte dagegen noch als rege

angesprochen werden. Der unmittelbare Bedarf schien indessen

überall befriedigt zu sein. Feine 5 pinnervliese waren im We eic zu den Schlußpreisen der letzten Auktionen rt. Mittlere Qualitäten hierin sowie Australmerins= e, und Australmerino⸗ . und Handelsstücke agen hege 5 3 niedriger. Neuseelandkreuzzuchten kamen un⸗ verändert bis zu 5 3, ermäßigt an. Neuseelandhautwollen und Puntas bewegten sich auf bisherigem Stande. Beste Austral⸗ waschwollen kamen unverändert bis zu 5 7 niedriger an. Mittlere und geringe Quglitäten dieser Art waren dagegen durchweg um 5 * ermäßigt. Schneeweiße erh en g, wurden unverändert bis 5 *, schwächer bewertet. Kapwaschwollen lagen sämtlich um 5 3. niedriger. Die Preisvergleiche beziehen 6 überall auf die Schlußpreise der letzten Auktionen.

Ergänzungen zum Bericht vom 6. Dezember 1938

unverändert.

Kreuz⸗ zuchten

im

Schweiß 8 - 12 8 - 11

Kreuz⸗ zucht⸗

wasch⸗ wollen

Merinos im Schweiß

Merino⸗ wasch⸗ wollen

Ursprungk⸗ land

Angebot in Ballen

Neusüdwales . Queensland Victoria ... Südaustralien Westaustral.

Neuseeland *)

Cap. . Verschiedene . Angeboten .. Ver kauft

183 22) 163

gz Ie) 10 8 * 10

4 1TI1 in

) Slives 8 - 141

ratspräsidium über das neue Wirtschaftsprogramm der Tschecho⸗ Slowakei. Dr. Schadek betonte, 6 die Ausfuhr besonders ge⸗ ördert werden müsse. Nach vorläufigen Schätzungen würde die sährliche Einfuhr etwa 75 bis 7,5 Mrd. Ke. betragen. Zur Deckung der bestehenden Zahlungsverpflichtungen an das Aus⸗ land müsse die Ausfuhr mehr als 8 Mrd. Ke. betragen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müsse die Landwirtschaft durch erhöhte Ausfuhr nach Deutschland beitragen. Es würden jedoch die Handelsbeziehungen zu anderen elegring- und devisenfreien Län⸗ dern nicht vernachlässigt werden. Die Ausfuhr würde von einer Reihe von Formalitäten befreit werden, Gleichzeitig würden neue Wege zur Hebung der Ausfuhr beschritten werden. Der Staat würde die freie Unternehmerinitiative stärkstens unter⸗ stützen und würde darauf achten, daß keine überstürzten Neu⸗ gründungen vorgenommen würden. Arbeitsminister Citera erklärte, daß für die Verbesserung der wirtschaftlichen Voraus⸗ fetzungen Investitionsvorschläge in Höhe von 1 Mrd. Ke. aus⸗ gearbeitet würden. Weitere Arbeiten seien vorbereitet. Zu den wichtigsten Aufgaben gehöre die Versorgun mit Kohle. Der Staat? habe einen Einfuhrbedarf an Kohle von zur Zeit 750 Mill. Ke. Es müßten Wege zur Abstellung dieser Mangel= lage gefunden werden. Auch die Einführung neuer Produktions⸗ zweige würde erwogen, und zwar sei daran gedacht, Textilfasern, Rohgummi und andere Rohstoffe durch geeignete Stoffe, die im Inlaände erzeugt werden könnten, zu ersetzen.

Demnächst polnisch⸗englische Handelsvertrags⸗ verhandlungen.

Warschau, J. Dezember. Mitte Dezember finden in London Verhandlungen über einen neuen polnisch⸗englischen Handelsver⸗ trag statt, in deren Mittelpunkt insbesondere die Regelung der Frage der Marktteilung für den Kohlenezport der beiden Länder stehen wird. In Polen hofft man daß hierbei auf die durch die k des Olsagebiets an Polen erhöhte polnische Förde⸗ rung durch die Engländer Rücksicht genommen wird.

Neuregelung der Handelsbeziehungen zwischen Schweden und der Tschecho⸗Slowakei.

Stockholm, J. Dezember. Vox kurzem sind die Direktoren Nylander von der Schwedischen Exporbvereinigung und Eklöw von der tschecho⸗ssowakischen Handelskammer in Stockholm in Prag gewesen, um doxt mit den zuständigen Stellen über eine Reuregelung der Handelsbeziehungen zwischen Schweden und der Tschecho⸗Slowakei zu verhandeln. Ueber das Ergebnis der Be⸗ sprechungen, die inzwischen abgeschlossen worden sein dürften, ist bisher nichts bekanntgeworden. Direktor Nylander soll na Paris weitergereist sein.

Starker Auslandsanteil am Auftragsbeftand der schwedischen Werften.

Stockholm, J. Dezember. Nach einer neuen Berechnung be⸗ laufen sich die Gesamtbestellungen bei den schwedischen Werften gegenwärtig auf vund 546 000 BRT., die sich auf 18 Schiffe ver⸗ teilen. Von ,. ö 44 Fahrzeuge von 401 000 BRT. oder vund 73 3. Tankschiffe. Der größte Teil davon wird für aus⸗ ländische Rechnung gebaut. Auf Bestellungen schwedischer Reeder entfallen 27 Schiffe von 152 009 BRT. oder etwa 28 35 der Gesamtaufträge. Von den ausländischen Bestellungen entfällt der größte Teil auf norwegische Rechnung, einzelne FJahrzeuge sind don England, Finnland, Griechenland Und Panama in Auf- trag gegeben.

Neue Währungsmaßnahmen in Neu⸗Seeland.

London, J. Dezember. Wie in Wellington (Neu⸗Seeland) offiziell bekanntgegeben wurde, hat die Regierung von Neu⸗See⸗ 8 sich zu neuen k entschlossen. Sowohl Ein⸗ als Ausfuhr werden einer Kontrolle unterworfen. Die bisherige Verpflichtung, Banknoten in Sterling um uwechseln ist aufgehoben worden. Der n,, erklärte 6. da der ZJibeck dieser Maßnahme sei, der Regierung die öglichkeit zu geben, ihren Sterlingbestand zu erhalten und sicherzustellen, damit die Schuldverpflichkungen auch termingemäß erfüllt werden können.

Ergänzungen zum Bericht vom 7. Dezember 1938:

Kreuz⸗ zucht ·

wasch⸗ wollen

8 = 13

Merinos

Merino⸗ im Schweiß

wasch⸗ wollen

Angebot in Ballen

Ursprungs⸗ land

Neusüdwales . Queensland 154 -— 191 5 -= 10 Victorig ... 14 —165 134 153 8-121 Südaustralien Westaustral. . 14 Tasmanien. . 15H. 16 Neuseeland ) Cap. —— 2 121 . Verschiedene. Angeboten ..

Verkauft ... Slipes Sp -= 131

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermärtłten.

Devisen.

Danzig, J. Dezember. (D. N B.) d gg

100 KM (verkehrsfrei).

100 . (verkehrsfrei)

Brief

24,97 212, 96 100,20

14,09 120,34

89,63 289, 38 128,67 111,53 125,46

Geld 24,87 212, 12 99,80 14,01 119, 86 89, 27 288.22 128, 13 111,07 124,94

; 100 Franken.... . 100 Franken.

100 Gulden. 100 Kronen. 100 Kronen 100 Kronen. 1USA⸗Dollar... 5, 2995 100 Lire (verkehrsfrei)h. . 27,95 28, 0sͤ Prag, JT. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,94, Berlin 16570, Zürich 662,50, Oslo 690,09, Kopenhagen 614.00, London 137,40, Madrid —, Mailand 1520 nom. New Hork 29, 273, Paris 7740, Stockholm Jos 09, Polnische Noten S365, 00 nom, Belgrad 66, 10 nom., Danzig 5öl, 75, Warschau 55 l, 75.

Amsterdam Stockholm Kopenhagen

166 Beiga ..

Fortsetzung des Handelsteils in ver Ersten Beilage

13

5.320661

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 8. Dezember 1938.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

Driginalhüttenalumi

99 in Blöcken...

desgl. in Walz⸗ ode 99 o/o Reinnickel Antimon. Regulus ö Feinsilber

Lieferung und Bezahlung): nium,

ö 133

r Drahtbarren

2 . 3 12 6 7

98 = gg oso 2 868 .

z6 80 zg o

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RM für 100 kg

fein

ö /ä/// /// // / // // //

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexandrien

und Kairo) Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London). . Estland (Reval / Talinn) . Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Neykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) . .. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) Norwegen (Oslo) .. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schwei) (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . ... Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Vork)

100 Gulden

8. Dezember Geld Brief

11, 965 0,667 42, 11

0,148

3 0h5 59 06 147,10 11.5665

8,2 54 6,56 2357

135,83 14,48 b2, 25

13,11 0,681

h 7ot 2456 a5. 865

11, 935 0,663 42, 03

O, 146 36047 ol, 6 17 66 11 656

68,13 ö. 13 hz 6

135,55 14,46 52, 15

13,09 0679

h, 94 2176 15750

41,94 58,47

700 lo, 56h

1Jägypt. Pfd. 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen

Lengl. Pfund

100 —estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 19en

100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100310ty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

42,02 oz, 6h

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1 Dollar 2,493 2,497

7. Dezember

Geld

11, 98 0, 965 42, 04

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3 047 *, 16 17,00 11.558

68, 13 5. 15 6.593 25355

136,55

1452 5235

13, o9 6682

h, 694 2476 48, 75

4194 8 70

* 00 lo Ho bo, 16 56, 44 S59l 397 89g 2493

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Brief 12, l 0,69 42,12 0,148 3.053 bꝰ 26 47,16 1171 68,27 5.16 6,507 2,367 135,83 1454 52 45

13,11 O0, 684

bot 2156 45, 86h

42,02 58, 82

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Sovereigns. .... 20 Franes⸗Stücke . Gold⸗Dollars ... Amerikanische:

1000-5 Dollar..

2 und 1 Dollar.. Arge Minische .... Belgische .. . ... Brafilianische ... Bulgarische ..... Dänische ...... Danziger ...... Englische: große..

14 u. darunter Estnische .. .....

. J ranzösische ..... olländische .....

talienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische ö

Kanadisch Lettländische ..... Litauische .. Norwegische ..... Polnische . ...

Schwedische ..

Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische ...... ö II00 Pengö

Ungarische

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Numãänische: 1000 Lei und neue hoo Lei unter ho00 Lei . .. 100 Kronen

8. Dezember Geid Brie Netiz 20383 20,16 für 16, 16 16,22 1 Stüc 4,1890 4 205

1Dollar 2, 460 2, 4850 1Dollar 2465 2,485 1 Pap. ⸗Peso O,535 O,höb 100 Belga 41,88 42, 04 1Milreis 0, 11 0, 13

100 Leva 100 Kronen 51,81 52,091 100 Gulden 4701 47,19 Lengl. Pfund 11,61 11,65 engl. Pfund 11,61 11,66 100 estn. Kr. b, o9 b, 13 6.52 6,564

100 finnl. M. 135 27 135.51

166 Frs.

100 Gulden 13507 13,13 döoöz. 5,6

100 Lire 100 Lire 100 Dinar Lkanad. Doll 2,448 2,468 100 Lats 100 Litas 41,70 41,86 100 Kronen 568,31 658,55 100 Zloty 47.01 47,19 100 Lei 100 Lei 9,78 60, 2 166 Frs. 25 56 51 166 Frg. ö æg ö6, 1,89 1,91

100 Peseten türk. Pfund

7. Dezember

Geld

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5j ib 638 13651

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für den Amtlichen

Verantwortlich:

und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußische

Berlin, Wilhelmstr. 32 Fünf Beilagen

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

n Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagem).

un Deut chen Reichsa

Nr. 286

Er ste Beilage nzeiger und Preußi

Berlin, Donnerstag, den 8. Dezember

schen Staatsanzeiger

ibas

Handelsteil.

(Fortsetzung.)

J. Dezember. (D. N. B.) Berlin 136,20, Bukarest 3,423, London 16,91, New York 341,59, Paris 9,63, Prag 11,86,

(D. N. B.) Amsterdam 8,594, Brüssel 27,75, Italien 88, 87, Berlin 11,668, Schweiz 20, 643, Spanien 100,900 nom., Liffabon iG, 18, Kopenhagen 22 40, Istanbul 575.00 B., Warschau 24,8, Buenos Aires Import . ö de Janeiro 3, 00 B.

(D. N. B.) London 177337, New York 37,83, Berlin Kopenhagen 791,25, 20h 00, Oslo S802, 56, Stockholm 915,50, Prag

Budapest, Amsterdam 186,80, Mailand Sofia 4,13, Zürich 77,173.

London, 8. Dezember. später 467, 43, Paris 17753,

Paris, J. Dezember.

Belgien 6383/js, Schweiz 855m,

Paris, 7. Dezember. (D. N. B.) Anfangsnotierungen Frei⸗ London 1177,35, New York 37,83. Berlin —, Italien 199, 20, Belgien 637, 15, Schweiz 8öß, 25, Kopenhagen —— Holland Stockholm

A msterdam, J. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich Berlin 73 57J,. London 8.514, New York 1831649, Madrid Oslo 43,30, Stockholm 44,45, Prag 630,00. (D. N. B.) New Hork 441,25, Brüssel 7440, Mailand

verkehr. 2057, 5o, Oslo —,

31, ot, Schweiz 41,59. Italien Kopenhagen 38,473,

Zürich, 8. Dezember. 11,63, London 20 63 23,25, Madrid —, 163, 673,

Kopenhagen,

Berlin 177,00, J. Dezember.

Zurich 108 50, Dolo 112/70,

Stockholm, JT. Dezember.

Kopenhagen 92, 10. Istanbul 350,00.

(D. N. B.) London 22,40, New York 9,265, Berlin 191, 8,, Paris 12,715, Antwerpen S0, 80, Rom 25,45, Amsterdam 260,40. Stockholm 115,55, —— Krupp⸗Berndorf Helsingfors H. 95. Prag 16,55, Warschau 90,0. (D. N. B.) Berlin 166,50, Paris 11,00, Brüssel 70,00, Schweiz. Plätze 94, 00,

Alles in Pengö.

New York 467,56,

Schlußkurse, amtlich. 15. 7, Italien 199, 20, Holland Warschau

Prag . Warschau

. Guano 106,00, 123,50, Neu Guinea 145, 00, Qtavi 253 /g. Wien, 1934 101,75, 5 o/ Oberö mark Lds. 1934 100,75, Dampssch. Gesellschaft 1068 00, A. E Montanges. Brown ⸗Boveri —— Verk. Anst. öst. 69, 25, „Elin“ AG. f. el. Ind. 133836, Enzesfelder üilleaume 110 00 K., Gummi Semperit 80,25, Hanf⸗Jute⸗Textil Hirtenberger —— Kabel⸗ u. Drahtind. Lapp⸗Finze AG. 64,00, Leipnik- 42, 00, Neusiedler AG. 50,50, Schrauben⸗Schmiedew. 100,50, Siemens⸗

Paris 485,75, Brüssel

i, 40 Uhr. Paris Alpine

Stockholm 106,30, Oslo

London 19,42,

Amsterdam 225,50, Kopenhagen S6, 15, Oslo 414,00 Helsingfors 8, 60, Rom 21,90, Prag 14,25, Warschau 18.50.

Oslo, 7. Dezember. London 19,90, Berlin 171,25, Paris 11,40, New

96,75, Helsingfors S, 90,

Mos kau, 4. Dezem Pfund 24,8, 100 Reichsmark 212,57.

London, JT. Dezember. (D. 201619, Silber fein prompt 2165s, 191/19, Silber auf Lieferung

Frankfurt a. M., J. Dezember. besitznleihe 128, 75, Aschaffenburger Buntpapier 86. 00, Buderus 149,00, Deutsche Gold u. Silber Eßlinger Maschinen 106,25, Gebr. Junghans Laurahütte 15, 25, Mainkraftwerke z6msg, Zellstoff Waldhof

Eisen 107,00, Cement Heidelberg 193,90, Deutsche Linoleum 145,25, Felten u. Guill. —, Is, 00, Lahmeyer Rütgerswerke 141,00, Voigt u. Häffner

J. Dezember. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 109,50, Vereinsbank 124,50, Hamburger Hochbahn 95,75, rika Paketf. 69,50, Hamburg Südamerika 116,00, Rordd. Lloyd 70,00, Alsen Zement 172,90. Dynamit Nobel 79, 00, Holsten⸗ Brauerei

. Hamburg,

Hamburg Ame

Metall Felten⸗G

Lundb. —, Perlmooser Kalk 322,00, Schuckert 142, 00, Simmeringer Msch. 49,50,

97.65, (D. N. B.)

Wertpapiere. (D. N. B.)

Ph. Holzmann

Harburger Gummi 180,00,

7. Dezember. (D. N. B.) 6 0lo

26, 15, Brau A6. Eghydyer Eisen u. Stahl

Leykam⸗Josefsthal

York 426,00, Amsterdam 232,00, Antwerpen 72,25, Stockholm 102,86, Kopenhagen 85,25, Rom 22,70, Prag 14,80, Warschau 81,90.

ber. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl.

N. B.) Silber Barren prompt Silber auf Lieferung Barren fein 21,00, Gold 1485.

6z o/ Ndöst. Lds.⸗Anl. öst. Lds.⸗Anl. 1936 99, 715, 64 oU ( Steier- Wien 1934 100,00, G. ⸗UNnion Ln. A Oesterreich —, Eisenb.

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Sffentlicher Anzeiger.

Am sterdam, J. Dezember. 1937 99iasis, 5 ojso Dt. Reich 1930 (Houng, ohne Kettenerkl., nicht 400 England Funding Loan 1960— 1990 776g, 4 C Frankreich Staatskasse Obl. 1933 40, 715, Algemeene Kunst- zujde Unie (Aku) 3955s, Philips Gloeilampenfabr. dn 223,50 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 143,16, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 31733 M., Philips Petroleum Corp. (3) 301g,

Preuß. Central Bodenkred., brbk, Psdbr. (nat.) 33,56, 70/0 Rhein⸗Westf. Bod⸗Erd., Pfdbr. (nat. 33, 5o, Sächs. Bodenered., Pfdbr. (nat.) 32.00, 54 oso A. R. de B. E. D. (Acieries Réunies) Conti Gummi Werke A. G. ö 7 o/ Deutsch. Kali-Syndik, Sinking Funds (nicht nat.) 5450, 6 o0 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat) —, 69 J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Rhein ⸗Elbe Union (nat.) 3365/3, 1926, m. . (nat.) 51,00 B., 609 Siemens u. Halske nat.) ; 6z 5F5o Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr, Sexie 0 6 65/0 Neckar A. G. (nat.) 30,50. 7 oso Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat. —, Notes (nat.) 6 ,! Rhein.Westf. Elektr. We; 1972 (nat.) 6 vo Eschweiler Bergwerkver. nat. Bank 138,75, Rotterdamsche Bank Vereeng. 130, 60, Deutsche Reichs- bank (nicht nat) —, Holl. Kunstzijde Unie 53,50, Internat. Viscose Comp. —— A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —, J. G. Farben (nicht nat) (3) —— Algem. Nederl. Ind. Elec⸗ triciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 245,50, Montecatini

(3) Zertifikate, (nat) = nationalisierte Stücke.

160,00 (158,00 &.), Steirische Magnesit 83,00, Steirische Wasserkraft Steyr⸗Daimler ⸗Puch 1323,00, Steyrermühl Papier N, 25, Veitscher Magnesit

Waagner⸗Biro —, Wienerberger

(D. N. B) Z30/so Nederland

Shell Union (3) 11,090 M., Holland Nederl. Scheepvaart Unie 118.00,

Rotterdamsche Lloyd 106,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 223,75 M., 70;‚0 Dt. Reich 1824 (Dawes, ohne Kettenerkl. nicht nat. 6B bο Bayern 1925 (nat.) 1825, 60 Preußen 1927 (nat.) iSöjg, 7 oo Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 22, 00, 7o // Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 700 Deutsche Hyp. Bank Bln. Pfdbr. (nat.. 79

Pfbr. (nat. 7 Preuß. Pfand⸗

7 ojg9 Rob. Bosch A. G. ö,,

(nicht nat.) (3) 7900 65 o Siemens u. Halske

7 wVο Vereinigte Stahlwerke

7o½— Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Amsterdamsche

1. Untersuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oessentliche Zustellungen, h. Berlust · und Fundsachen.

6. Aus losung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9g. Deut che Kolnnialgesellschaften.

10. Gesellschaften m. b. H.,

14. Bankausweise,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften. 13. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ale Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit* liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

I. Untersuchungs⸗

und EStraffachen. lol 953) Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Diplomingenieur Richard Hirsch,

eboren am 15. Mai 1879 zu Augsburg,

yern, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 48, Friedrichstr. 249, zur . im Auslande, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 1694, RM, die am 1. Februar 1938 fällig gewesen ist, nebst einem n . von 1 vom Hundert ö. jeden angefangenen Monat, minde⸗ tens 2 vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes Reichssteuerbl. 1934 Seite 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1982 S. 571; 1954 S. 392, gal; 1935 S. S850; 1936 S. M5; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der rg auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 . 1 des Reichs fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ . Kosten beschlagnahmt.

s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im . land ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, under⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen ustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche * machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung n. Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach f 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ etzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuerge⸗ fährdung GS 396, 492 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit G 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 4 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes ist jeder Beamte des zolizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ fn bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß §11 Absatäz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. S 1915 13/38.

Berlin SW lt, 24. November 1938.

Finanzamt Friedrichstadt.

52181 Steuer teckbrief

und Vermögens beschlagnahme.

Der Kaufmann (Möbelhändler) Da⸗ niel Marx, geboren am 1. Dezember 1873 zu Rachtig, Krs. Bernkastel (Rhld.), und seine Ehefrau Elise geborene Her⸗ mann, geboren am 6. Angust 1877 zu Püttlingen, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Wilmersdorf, Jenaer Straße 3, zur Zeit in Holland, näherer Aufenthalt nicht bekannt,. schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 1877 RM, die am 31. Dezember 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hun⸗ dert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699 1932 S. 571; ig34 S. 392, ga; 193 S. 8650; 1937 S. 1885) wird iermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen,

auf die gemäß 8 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Styvaf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seing Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 510 . 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes, sofern nicht der Tatbestand der Sleuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 396, 492 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 8 11 Absatz i des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß §z 11 Absatz ? des Reichsfluchtstenerge⸗ ee unverzüglich dem Amtsrichter des

ezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen. 21558.

ersin W 15, 25. Novemher 1933. Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord. (Unterschrift.)

51954 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Walter Hirschberg, geb. am 20. 11. 1896 in Magdeburg, und seine Ehefrau Betty, ge, lachte, geb. am 15. 11. 1897 in Glogau, zuletzt in Breslau, Straße der Sl. 188, wohnhaft,

zur Zeit in Brüssel (Belgien), schulden als Gesamtschuldner dem Reich von der am 18. Oktober 1938 in Höhe von 3773, RM fällig gewesenen Reichs⸗ fluchtsteuer einen Restbetrag von 2527,51 RM nebst einem Zuschlag von 1 v. 5H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt für die Zeit vom 18 14. 1838 14. 11. 18538 1 3 von 3773, RM, für die Zeit vom 15. 11. 1938 23. 11. 1938 19 von 3339,sß ß RM und vom 24. 11. 1938 ab 13 von 2527, 91 RM.

Gemäß § 9 Ziffer 2ff. der Reichs⸗ fluchtstenerborschriften in der Fassung des Gesetzes vom 19. 12. 19537 RGBl. 1937 Teil 1 Seite 1385 und RStBl. 1937 Seite 1269 wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 der genannten Ver⸗ ordnung festzufetze nde Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steunerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Stenerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 19. Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenninis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach ö 10 Abf. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, ofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (G5 356, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 6 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach §5 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes ist jeder Beamte des

zolizi⸗- und Sicherheitsdienstes, des

teuerfahndungsdienstes und des oll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft stellt ist, verpflichtet,

die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden vorläufig festzunehmen und sie gemãß § 11 Abs. des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Liste 112/38.

Breslau, im November 1938.

Finanzamt Breslau⸗Süd. Carganico.

51955 Ste uers teckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Facharzt Dr. med. Jakob Kupfer⸗ berg, geb. am 1. 1. 18990 in Reichenbach, und seine Ehefrau Johanna, geb. Gre= gor, geb. am 22. 3. 1905 in Leschnitz, Rr. Gr. Strehlitz, S. S., zuletzt wohn⸗ haft in Breslau, Viktoriastr. 108, zur Zeit in Chikage, schulden dem Reiche eine Reichsfluchtsteuer von 2520 RM, nebst 1 Zuschlag, für jeden seit B. 2. 19838 angefangenen vollen Monat. Hier auf sind bisher entrichtet 14 036,53 M, so daß außer den Zuschlägen noch ein Betrag von 1117047 RM zu entrichten ist. Ser Zuschlag beträgt f. d. Zeit v. 28. 2. bis 21. 4. 1938 1 33, von 25 27 Reichsmark; der Zuschlag beträgt f. d. Zeit v. 2. 4 bis 14. 5. 1938 1. 33 von i 654.51 RM; der Zuschlag beträgt f. d. Zeit v. 15. 5. bis 1. 7. 1838 1 0. von i 452,351 RM; der Zuschlag beträgt f. d. Zeit ab 57. 1938 1 8 von 11 170,47 Reichsmark pro angefangenen Monat,

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 19. 12. 1837 RöGBl. 1537 Teil 1 Seite 1386 und RStBl. 1937 Seite 1269 wird hier⸗ mit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die gemäß 89 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts. leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert unverzüglich spätestens innerhalb eine Monats, dem unterzeichneten , amt Anzeige über die den Steuerpflich tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche * machen. ;

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung 6 Zwecke der Er⸗ n an die Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nach 5 1 Abs. 1