Reichs und Staatsanzeiger Nr. D298 vom 22 Dezember 1938. S. 4
Aus fuhr⸗Nr. des statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Für die Erteilung der Bewilligungen zuständige Stellen
Aus fuhr⸗Nr. des statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Für die Erteilung der Bewilligungen zuständige Stellen
Steinkohlenteer.. .. w
Steinkohlenteeröle, leichte, z. B. Benzol, Kumol, Tuluol, Tylol; Lösungsbenzole; Solventnaphtha
Sonstige ölartige Destillate aus Steinkohlenteerölen und schwere Steinkohlenteeröle, z. B. Anthrazenöl, Karbolöl, Kreosotöl
Phenol (Karbolsäure, Phen ylalkohol), oder gereinigt (fest, kristallisiert)
Kresol (Methylphenol, sog. 100prozentige rohe Kar⸗ bolsäure des Handels)
Ste agrinsäure (Stearin); Palmitinsäure (Palmitin); Margarinsäure und ähnliche Kerzenstoffe, ander⸗ weit nicht genannt, roh oder gereinigt
Paraffin, roh (Paraffinschuppen, butter usw.) oder gereinigt, Weichparaffin ;
Glyzerin (Olsüß)
Schmiermittel, unter Verwendung von Fetten oder Olen hergestellt, flüssig oder fest, auch geformt, ausgenommen Wagenschmiere
Quecksilber und Quecksilberlegierungen (Amalgame), z. B. Gold⸗, Silber⸗, Blei⸗, Kalium⸗, Natrium⸗, Kadmium⸗, Kupfer⸗, Nickel⸗, Zink⸗R, Zinnamalgam
Kupfervitriol (Blaustein, blauer Vitriol, Kupfersulfat, schwefelsaures Kupferoxyd), auch gemischter Kup⸗ fer- und Eisen⸗(Admonter⸗, Salzburger⸗) Vitriol.
Tonerde, künstliche; Tonerde hydrat (Aluminiumoxyd⸗ hydrat), künstliches; auch gereinigter Bauxit ..
Ferrosilizium, mit einem Siliziumge halt von mehr als 25 v. H.; Silizium, Kalziumsilizium
Zinkstaub, mit Ausnahme des zur Gewinnung von metallischem Zink bestimmten
Zinkoxyd, graues (3inkgrau), mit Ausnahme des zur Gewinnung von metallischem Zink bestimmten.
Terpentinöl (einschließlich des Kien⸗, Krummholz⸗ und Silbertannenöls), roh oder gereinigt (Terpen⸗ tingeist, spiritus, Kamphin), Fichtennadelöl, Harz⸗ ge J en,,
Kaäsestoff (Kasein) ..
Wolle und andere Tierhaare, gehechelt, gebleicht, ge⸗ färbt, auch in Lockenform gelegt oder gemahlen. Reißwolle, unge färbt oder gefärbt, auch gekrempelt . Krollhaare aus Rindvieh⸗, Schweine⸗ oder anderen groben Tierhaaren, auch mit anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen gemischt ... Wolle, gekrempelt (gestrichen) oder gekämmt (Kamm⸗ zug), mit Ausnahme der in Nr. 414 und 415 ge⸗ nannten Reißwolle und Krollhaare: Merinewolle JJ ,,, Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (ͤgestrich.) gekämmt, auch gemahlen . Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei; Reißbßaumwolle .... Andere pflanzliche Spinnstoffe, gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, nicht unt. Nummer 471 fallend; Abfälle wd i
Gehrauchte Säcke; gebrauchte dichte Gewebe aus Ge⸗ spinsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Zellwolle oder mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen Syinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 J
Zellwolle, weder gekrempelt noch gekämmt: ungefärbt
—: gefärbt ⸗
Abfälle von Kunstseide und Zellwolle .. .
Zellwolle, gekrempelt oder gekämmt: ungefärbt .
—: gefärbt .
Pferde haare (aus arbeitet: gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt, auch
anderen Tierhagren oder mit pflanzlichen Faser⸗ stoffen
Abfälle von Gespinstwaren aller Art Schneidereiabfälle, letztere zur Schneiderei nicht mehr verwendbar); Tuchleisten; alte Netze, altes Tauwerk, alte Stricke, alte Weberlitzen, aus Garn (Gespinsten) aller Art, zur ursprünglichen Be⸗ stimmung nicht mehr verwendbar
Abfalleder aller Art, noch als Leder verwendbar.
Abgenutzte Lederstücke und ⸗waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Be⸗ nutzung als Leder oder zu Lederwaren nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist .. .
Kautschuklösung ⸗
Weichkautschukteig und regen walzte Platten daraus; Kautschukabschnitte und streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit ein⸗ gewalztem Draht oder Drahtgeflecht; alle diese nicht vulkanisiertt ..
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, ge⸗ reinigtem, gefärbtem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, nicht vul⸗ kanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbe⸗ arbeitet
Gebrauchte
ausgehender Kraftfahrzeuge befinden
Weichkautschukmehl ...
Schläuche aus Kautschuk für die Bereifung von Fahr⸗ zeugrädern, Laufdecken für die zu Fahrzeugrädern bestimmten Schläuche, alle diese zum ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar geworden; Lauf⸗ decken, deren Laufflächenmuster (Profil) erheblich oder ganz abgefahren ist; durch Zerschneiden, Zer⸗ reißen oder Abtrennen entstandene Teile von Kaut⸗ schukschläuchen für Fahrzeugradbereifung, von Laufdecken und von Kautschukreifen für Fahrzeug⸗ räder; auch Abfälle von solchen Waren....
Hartkautschukteig (nicht vulkanisiert) ;
Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, mit Far⸗ ben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt
Hartkautschukstaub ..
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verla übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
244 a 24565 a
245 b 246 e 246 d
250 a
251 257 a /ẽb
260
492497 5603 A1 ho3 A2 503 A3 boz 1 öo3 B 2
5165 a
515 b
USt XIX (USt HI (ausgen. für techn. . Zwecke)
USt XIX (soweit für tech⸗ nische Zwecke bestimmt)
USt VII
;
USt VIII
üSt XI (ausgen. Fiber und sonstige Agavefasern sowie Kokosfasern aus 470 e
USt XXV (Fiber unb sonstige Agavefasern sowle Kokosfasern aus 470 c)
üSt Xb (492-496) UüSt XI (496 a- A407)
USt VII
USt XVI
—
Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeitung); beschriebenes und bedrucktes Papier als Altpapier (Makulatur); Papier, Pappe, Papier⸗ und Papp⸗ waren, lediglich zum Einstampfen verwendbar ..
Außer Kurs gesetzte Silbermünzen
Roheisen) .....
Ferrosilizium mit einem Siliziumge halt von 25 v. H. oder weniger; Ferromangan mit einem Mangan⸗ gehalt von 50 v. S. oder weniger, Ferrochrom, wolfram, titan,molybdän, ⸗vanadium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von weniger als 20 v. H.: Ferroaluminium, nickel und andere nicht schmiedbare Eisenlegierungen, vorherrschend Eisen ,,
Rohluppen; Rohschienen (Millbars); Rohblöcke (Ingots); Brammen; vorgeschmie dete (gepreßte) Blöcke; vorgewalzte Blöcke (Blooms); Platinen; Knüppel (Billets); Tiegelstahl in Blöcken!) 2)...
Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder); Schliffs)
Abfälle von verzinntem Eisenblech (Weißblech) und verzinktem Eisenblech von nicht mehr als 5 mm Stärke ö
Gußbruch
Anderes Bruch⸗ und Alteisen; Dreh⸗, Bohr⸗, Hobel⸗ späne; Eisenfeilsßpäne; Stabeisenenden, Eisenblech⸗
kanten und andere nur zum Einschmelzen oder Schweißen verwendbare Abfälle von Eisen, auch Stabeisen zum Einschmelzen der Nr. 785 A2, ein- schließlich der in den Ausfuhrnummern des Stati⸗ stischen Warenverzeichnisses 785 Al, 785 A2, 795 a, 795 b, 796 a, 796 b, 796 e, 797 aufgeführten Gegenstände, wenn diese Gegenstände sich in ge⸗ brauchtem Zustande befinden, und zwar ohne Rück⸗ sicht darauf, ob ihre Beschaffenheit eine andere Ver⸗ wendung als zum Einschmelzen oder Schweißen ausschließt
Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern), auch in Plattenform gegossen .
Aluminiumabfälle und Bruchaluminium
Blei, roh (in Blöcken, Mulden und dergleichen), Blei⸗ abfälle, Bruchblei .
Zink, roh (in Blöcken, Tafeln, Klumpen, Scheiben k
Bruchzink, Zinkabfälle .
Zinn, roh (in Blöcken, Stangen, aufgerollten Platten (Rollzinn ); Bruchzinn; Zinnabfälle .....
Nickelmetall (Nickeh, roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei Vernickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind); Bruchnickel und Nickelabfälle kJ
Kupfer, roh (in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken sHartstücken], Hohlblöcken, Barren, Knüp⸗ peln, Platten, Granalien usw., jedoch nicht in Pulverform) w
Kupfermünzen, Bruchkupfer, Kupferabfälle, ⸗späne, ⸗glühspan (⸗asche)
Messing⸗, Aich⸗, Sterro⸗, Delta⸗, Duranametall, Messingschlaglot, Tombak, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Legie⸗ rungen (löwen än nimm
Bronze, Rotguß und andere Kupferlegierungen, roh oder als Bruch sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Legierungen
Antimon (Antimonmetall, Spie ßglanzkönig (Regulus antimonii ), roh oder als Bruch
Chrom, Kadmium, Mangan, Titan, Wolfram, Tantal und sonstige zur Herstellung von Metallwaren ge⸗ eignete unedle Metalle und Legierungen (mit Aus⸗ nahme von Ferromangan, ⸗chrom, ⸗wolfram, stitan,⸗molybdän, ⸗vanadium) daraus — aus⸗ genommen Magnesium und dlegierungen — roh oder als Bruch, auch Abfälle von der Verar⸗ beitung dieser Metalle und Metallegierungen ..
3 mit einem Mangangehalt von mehr als 50 v. S. z
Ferrochrom,⸗wolfram, ⸗titan,⸗molybdän, ⸗vanadium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von 20 v. H. oder darüber
Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum
kw Stimmplatten für Ziehharmonikas ...
) Gewichtsüberschreitung bis zu 10 v. H. des a
S609 Al S69 A2
869 A3
S869 A 4 S609 A 5h
S869 A6 S869 BI
S609 B ?2
925 aus 944 B 2
nSt XXIII USt XRXRVI
USt XII (ausgen. Silico- mangan, Ferroniobium und Wismut)
nSt XIII (Silicomangan
und Ferroniobium)
üSt XIX (Wismut)
USt XIII
USt XXV
uf der Ausfuhrbewilligung angegebenen Reingewichtz
ist zulässig. — Ermächtigung Nr. 60 des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbe willigung, Abwicklung
stelle, vom 6. Januar 1936 — (Reichszollbl. S. 17).
2) Ohne Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zugelafsen,
wenn es sich bei der einzelnen Sendung um
nicht mehr als 10 da handelt. — Ermächtigung Nr. 658 des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbe will gung, Abwicklungsstelle, vom 21. Dezember i935 — (Reichszollbl. S. 565).
3) Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder) von Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zugelassen. — Ermächti
Eisen aus stat. Nr. 843 a bis auf weiteres oh ung Nr. 636 des Reichskommissars für Aus⸗
Ein fuhrbewilligung, Abwicklungsstelle, vom J. Januar 1826 — (Reichszollbl. S. 13).
2. Einfuhrverbotene Waren.
Anlage 2.
Verordnung über die Einfuhr von Waren vom 12. Dezember 1925 Deutscher Reich? auß und Preuß. Staats anz. Nr. 295 vom 17. Dezember 1925) unter Berücksichtigung der spa⸗
teren Anderungen und Ergänzungen.
—
Ein fuhr⸗Nr. des statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Für die Erteilung der Ve willigungen zuständige Stellen)
—
Kaffee, roh) , Arbeitspferde, schwere: Stuten?) .... Arbeitspferde, schwere: Hengste, Wallache?) Ghtheng e lelht) JZuchthengste: schwereꝝꝰ) ... . Absatzfohlen bis zu 1 Jahren?)... Absatzfohlen von über 14 Jahren?) *) Saugfohlen?)7)ꝰ) .. ..
9 8 2 28
aus
61 a USt XXVII 100 e 100 d 100 e 100 1001 1002 1001
) Die Einfuhr ist ohne Bewilligung zulässig, wenn Kaffee bis zu einer Menge von 5 kg gieinge ich im Einzelfall im Personensernverkehr oder von Seeleuten eingebracht wird und zum Verbrauch , . halt des Einführenden bestimmt ist. Ermächtigung Nr. 666 des Reichskommissars für Aus- und Einfuh bewilligung, Abwicklungsstelle, vom 22. Juni igss (Reichszollbl. S. 262). ; ichs⸗
3) Die Einfuhr ist ohne Bewilligung zulässig, wenn bei der Einfuhr Zulassungsscheine der . stelle für Tiere und tierische Erzeugnisse Berlin N 4, Johannisstr. 20/21] beigebracht werden = ischer Verordnung vom 28. September 1934 in der Fassung der Verordnung vom 24. September 1936 6 Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 228 vom 29. September 1934 u. Nr. 2098 vom 30. September 1936 —
3) Unter Abfatzfohlen der stat. Nr. 100 k2sind allgemein Pferde im Alter bis zu 2 Jahren zu
RK — Reichs kommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung, Ahwicklungsstelle, Berlin W zösische Str. 2, RKK — Reichs kommissar für die Kohlenverteilung, Abwicklungsstelle, Berlin W lb,
fürstendamm 62, USt — Uberwachungsstelle.
Präsident Dr. Schlange in Pots
Fünf Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregister beilagen.
; dam, für den Handelsteil und den Druck der Een g shen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
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zum Deutschen Reichsanzeiger und Preu
Nr. 298
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Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 22. Dezember
K 36 k 3 d . . n, . d . Kea n n n, e, n .
ßischen Staatsanzeiger
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Einfuhr⸗Nr. des statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Für die Erteilung der Bewilligungen zuständige Stellen
Steinkohlen, Anthrazit, unbearbeitete Kännelkohle, auch ge⸗ mahlen . Bra unkohlen, auch gemahlen... Torf; Torfkoks (Torfkohlen); Brennstoffe, künstliche, aus Torf Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation der Stein⸗ oder Braunkohlen). 9 9 9 90 920 Preßkohlen: aus Stein kohlen... Preßkohlen: aus Braunkohlen (auch Naßpreßsteine]) !.. Schwefelsäure (Vitriolsäure, Vitriolöl, Oleum) und Schwefel⸗ säureanhydrid (Schwefeltriory)ͤ l... Bleioxyd (Bleiglätte, gelbe Silberglätte] und rote Goldglätte ) in Brocken, Schuppen und Pulver... J Salpetersaures Ammoniak (Ammoniaksalpeter, Ammonium⸗ nitrat), nicht in Hülsen oder Kapseln eingehend... Salpetersaures Natron (Natronsalpeter, Chilesalpeter, Natrium⸗ nitrat) . JJ Chlorammonium (Ammoniumchlorid, Salmiak f...... Schwefelsaures Ammoniak (Ammoniumsulfat),) . Salpetersaurer Kalk (Kalksalpeter, Kalziumnitrat), auch mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von nicht mehr als 890; Harnstoff (Karbamid)).. Kalkstickstoff (Kalziumzyanamid)) .. . Siliziumkarbid; künstlicher Korund und andere künstliche Schleif⸗ Polier⸗ und Putzmittel von gleicher oder ähnlicher Zusammen⸗ setzung wie der natürliche Schmirgel ... Bleimennige (Minium, Bleirot, Pariserrot, rotes Bleioxyd Saturnzinnober) .... ö Bleiweiß (basisches kohlensaures Bleioxyd, Schie ferweiß) . Blauholzauszügee . ö Gelb⸗, Rotholzauszüge, auch Auszüge aus anderen pflanzlichen
—
Kremser⸗, Perl⸗, 1 1 1 1 8 1 8 1 1 1 2 1 1 2 0 14 1 12 1
inbegriffen . = . Morphium, Kodein und ihre Derivate, deren Salze und sonstige
Verbindungen
(394 a 1395) Kunstseide: . ungezwirnt oder einmal gezwirnt, ungefärbt: bis 65 Denier. . — iber 665 Bs lo det — , , 444 —: über 186 Denier .. 2 unge zwirnt oder einmal gezwirnt, gefärbt (auch weiß gefärbt) zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt)
aus (639 a /) Filme: ö Kinofilme, belichtet, nicht entwickelt (Negative und Positive) Kinofilme, belichtet, entwickelt (Negative): Spielfilm.... —: andere... . stinofilme, belichtet, entwickelt (Positive): Spielfilme... —: andere
— : chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose .... aus Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern . Taschenuhren, auch Armbanduhren, auch solche mit Spielwerk, in Gehäusen: aus Gold oder Platin — : aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt (plattiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rän⸗ dern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen Uhrwerke zu Taschenuhren oder Armbanduhren, fertige, und Rohwerke . Teile von Taschenuhren oder Armbanduhren (Uhrfurnituren): Werkböden, kreisrund mit einem Kreisdurchmesser von 25 em oder weniger, von anderer Form mit einem kleinsten Durch⸗ messer von ? em oder weniger; alle diese auch in Verbin⸗ dung mit Steinen... .
238 a 238 b 238 e
238 d 238 e 238 273 300 302 303
304 B1 304 B 2
304 B 3 304 B 4
316 324 a
324 b 328 a
328 b 362 A 362 B 380 b
394 a1 394 a2 394 a3 394 a 4 394 b 395
639 b
639 c1 639 c 2 63981 6398 2
Für Torfstreu, auch Torfmull .
Braunkohlen, auch gemahlen
mehr als 5 mm Stärke. Gußbruch anderes Bruch⸗ und
S. 816) errichteten Uberwachungsstellen für die Waren ihres Zuständigkeitsgebietes.
Steinkohlen, Anthrazit, unbe arbeitete Kännelkohle, auch gemahlen...
Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation der Stein⸗ oder Braunkohlen) Preßkohlen: aus Stein kohlen... —: aus Braunkohlen (auch Naßpreßsteine) Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder); Schliff. Abfälle von verzinntem Eisenblech (Weißblech) und verzinktem
Alteisen; Dreh⸗, Bohr⸗, Hobelspäne; Eisenfeilspäne, Stab⸗ eisenenden, Eisenblechkanten und andere nur zum Einschmelzen oder Schweißen verwendbare Abfälle von Eisen, auch Stabeisen zum Einschmelzen der Nr. 785 A2, einschließlich der in den Ausfuhrnummern des Statistischen Waren verzeich⸗ nisses 7585 A 1, 785 A2, 7956 a, 7965 b, 796 a, 796 , 796 e, 797 aufgeführten Gegenstände, iwenn diese Gegenstände sich in gebrauchtem Zustande befinden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ihre Beschaffenheit eine andere Verwendung als zum Einschmelzen oder Schweißen ausschließt
verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Verzeichnis der überwachungsstellen:
Bekanntmachung Anlage 3.
des Reichskommissars für Aus⸗ und Ginfuhrbewilligung, Abwicklungsstelle, vom 11. November 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 265 vom 12. November 1935). Auf Grund des z 3 der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom
(Reichsgesetzbl. S. 2118) übertrage ich die mir hinsichtlich der Ausfuhrbewilligung zus n Befr auf die gemäß 5 3 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1
20. Dezember 1919 stehenden Befugnisse
Ausfuhr⸗Nr. des statisti schen Waren⸗ verzeichnisses
96 b 238 a 238 b 2388 238 e 238 843 a
aus
2 9 8 8 21 2 2 2 2 1 1 2 9 * 0 *
8 5 d 9 9 8 . 1 * 9 690 6 843 b
. . 843 c
843 d
Anlage 4.
— 1
über wachungsstelle
Bezeichnung
Fern⸗
Anschrift sprecher
Überwachungsstelle
Üüberwachungsstelle
für Holz
Lebensmittel *)
Baumwolle
Seide, Kunstseide
USt XXII
Bastfasern
Metalle
Eisen und Stahl für Lederwirischaft für — für Ruß für Mineralöl „Chemie!“
für Tabak für Kohle und Salz
XX XXI
XXII für Rauchwaren
XXII für Papier
. XXV XXVI für Edelmetalle
XXVII für Kaffee
Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse als
Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als
Reichsstelle für Milcherzeugnisse, als Überwachungsstelle Reichsstelle für Eier als Überwachungsstelle
Gartenbauerzeugnisse, Getränke und sonstige
Wolle und andere Tierhaare
Baumwollgarne und ⸗gewebe
Kleidung und verwandte Gebiete
industrielle Fettversorgung
Kautschuk und Aspbest
für technische Erzeugnisse für Waren verschiedener Art
Berlin SW 11, 1967 31
Hede mannstr. 30
Berlin N4,
Johannisstr. 20 / 11 Berlin SWös,
Lindenstr. 28 Berlin C2, Burgstr. 26 Berlin Wo,
Köthener Str. 42 — 44 Berlin Ws,
Kronenstr. 61 - 63 Berlin NW 40, Moltkestr. 2 Bre men,
Baumwollbörse 516 Berlin SW 6s,
Schützenstr. 60/62 Berlin W 35,
Potsdamer Berlin Wöo,
Budapester Berlin N 4,
Invalidenstr. 110 Bln. Wilmersdorf,
Badensche Str. 24 Berlin SWös,
Neue Grünstr. 18 Berlin SW 68, Linden⸗
straße 28 Berlin Weg, Potsdamer
Straße 5 Berlin W 50, Augsburger
Straße 38 Berlin W 50, Augsburger
Straße 38 Berlin W 8, Markgrafen⸗
straße 35 Berlin W 35, Sigismund⸗
straße 5 Bre men, Söge str. 62/64 Berlin W 15, Kurfürsten⸗
damm 52 Leipzig CI, Thomas⸗
kirchhof 20 Berlin W 8, Französische
Straße 4546 Berlin Weg, Linkstr. 20 Berlin SW 68, Hede⸗
mannstr. 10 Berlin SW 68, Jeru⸗
salemer Str. 43 Hamburg 11, Stubben⸗
huk 16
42 58 11 Ole und Fette 17 45 41
410013 19 66 41 19 45 74 12 65 81
11 7271 22 261
16556 61
und Zellwolle 21 9476
Str. 39 24 93 41 Str. 49 42 58 01 86 73 21 1640 21 1754 51 21 84 31 92 82 81 92 82 81 1665 06 22 99 21
22 241 92 49 67
Leipzig 15 524
11 6616
221981 1966 81
162657
Hamburg 36 38 56
) Ab 1. Januar 1939: Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle.
a —e·roe Preußen.
Bekanntmachung.
Die folgenden nach Maßgabe des 5 1 der Verordnung ebruar 1933 6 LS. 83) beschlagnahmten und nachbezeichneten Sachen . werden hiermit auf Grund des Gesetzes über die inziehung , Vermögens vom 26. Mai 1933 erbindung mit dem Reichsgesetz über
zum Schutze von Volk und Staat vom 28.
(RGB. 1 S. 293) in
lichen
die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl. 1 S. 479) zugunsten des Landes
Preußen eingezogen. Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffent⸗
Bekanntmachung dieser Verfügung wirksam.
Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.
Einzuziehender Gegenstand bzw. einzuziehendes Recht
Eigentümer bzw. derjenige, dessen Rechte durch die Einziehung betroffen werden
Datum der
Behörde, durch welche die Be— Beschlagnahme
schlagnahme vorgenommen wurde
1
2
3 4
Bargeld, Bankkonten, geldliche Forderungen, Grundstücke, Sportgeräte u. a.
Musikinstrumente
. Stolberg
Bücher, Schrank, Stühle, Harmonium, Bar— geld und Guthaben bei Sparkasse Aachen
Aachen, den 17. Dezember 1933.
Katholischer Jungmännerverband für die Diözese Aachen Arbeiter⸗Schalmeien⸗Kapelle in
Westmarkloge Bne. Briß
Staatspolizeistelle in Aachen 1. 2. 1938 25. 11. und 3. 12. 1937 19. 4. 1937
Staakspolizeistelle Aachen Staatspolizeistelle Aachen
Der Regierungspräsident. J. V.: Froitzheim.
WMichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 52 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ischen Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1938 hat olgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 18. 12. 38, Erstattg. d. Dienstbezüge usw. f. d. zur Dienstleistg. in d. sudetendt. Gebiete entsandten Beamten usw. — RdErl. 13. 12. 38, Papierersparnis. — RdErl. 15. 12. 38, Einsparg. v. Papier. — RdErl. 17. 12. 38, Wegfall d. regelmäßig. Beflaggung d. Dienst⸗ gebäude am Neujahrstag. — RdErl. IJ. 12. 38, Weihnachts- zuwendungen 1938. — Namensänderg. eines Landkr. — Kom- munalverbände. RdErl. 14. 12. 38, Bürgersteuer. — RdErl. 15. 12. 38, Straßenverzeichn. — RdErl. 16. 12. 38, Verteilg. d. Pauschbeträge zur Abgeltg. d. Verw⸗Kostenzusch. d. Dt. Reichspost u. d. Dt. Reichsbahn. — Beschl. 26. 11. 38, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Warendorf u. Wiedenbrück. — Beschl. 30. 11. 38. Aend. d. Grenzen d. Landkr. Oststernberg u. Weststernberg. — Wohl⸗ ahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 12. 12. 38, andlg. d. . n d. Rentenversicherg. in d. öffentl. Fürsorge. — 2. RdErl. 12. 12. 38, Durchf. d. Familienunterstügs. VO. f. Oesterreich. — RdErl. 12. 12. 38, f cd afts gang bei d. Jugenddle. — Polizeiver waltung. RdErl. 14. 12. 38, Tag d. Bt. Pol. — bor 16. 18. 38. Aend. b. Ausf. Best. v. 1 10. 31 zum Pol-Verw.⸗Ges. v. 1. 6. 31. — RdErl. 12. 12. 38, Duckfehlerberichtig. z. Kassenanschlag d. Ordn Pol. u. KrimPol.