gteichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 23. Dezember 1938. S. 2
*.
Uebersicht über den während des Monats Rovember 1988 in den freien Verkehr übergeführten und unverstenert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker!)
ausgeführten Zucker.
Unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
ausgeführter Zucker?)
Oberfinanz⸗ bezir ke
Taufende Nummer
Anderer kristallisierter Zucker Verbrauchs⸗ zucker)
Im
Preßverfahren hergestellte Rübensãäfte (6 9 Abs. 2 Ausf. ⸗Best.)
Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,
mit einem Reinheitsgrad
andere Rübenzuckerlösungen un Mischungen dieser Erzeugnisse
Auf die Erzeugnisse der Spalten
8 bis 9
entfallen
Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗
von 10-95 v
von mehr
als 95 vH
an
cker) Zuckersteuer *
Preßvvmr fahren
Im
hergestellte Rübensãfte (8 9 Abs. 2
Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,
andere Rübenzuckerlösungen
ur Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad
Stärke⸗ zucker⸗ sirup
Ausf.⸗Best.)
von I0 - 96 vH
von mehr als 95 vh
42
RM
d 2
4
*
ö *
10
* S1
— 2
2
Baden Berlin... Brandenburg . Dresden Düsseldorf. Damburg Dannover Hessen .. Ra sell Köln Leipzig .. Magdeburg . München. Nordmark Nürnberg Ostpreußen. Pommern Schlesien . Thüringen Troppau ).. Weser⸗Ems . Westfalen Württemberg Würzburg
O CO — D M, D — 14
8 ,,,
14 9 9 98 121141 14 2. 1 2 1 1 2 G 0 98 * *
21 206 1
38 959 15 111 S1 150
1758
546 . 31197 290 719 75 927 28 000
19899 401 60 698 28 979
784 18 483 50 95653 79 249
8 83
I 28S! IIII
447 397 1926 1127112 397 955 1774314 96 322
3 h38 824 232 536 1374 1609115 46 329
1 951 795 1633
701 452 b23 go? 1606497 2142 924 4231 893 1272777 609 892 22248 399208
; M0 0564 664 991
9 1111 i
86
8
* 80 S
191
11111111 1 1I11I1I1II1IIIIII1
11 iiiltiitlẽs⸗ it!! iii!!!
111111 81 IIR
111111 RIIIIIIIIIIS III
ö n
l1— 1111111 111111181111181
2127 132
3030
210
2036 29
3371
Im November 1938 ..
Vom 1. Oktober 1938 bis 30. November 1938...
Dagegen: Im November 19837 ..
Vom 1. Oktober 1937 bis 30. November 1937 ..
1622 148
2 410
3 407 576 440,
1629217 2 166
3 146 1960
81
I) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nach
12 136
4b 423 76 076 38 460
62 032
19 498 62 37 708 62
16 208 17
28 173 37
mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein, weil die Fabriken Verbrauchszucker in
schließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibeztrke gebrachlen Mengen. — I Anga
(. Reichszollblatt 5. 25. 16. 38, S. Mg. Berlin, den 2. Dezember 1938.
36 471 475
18 033 1
26 670 74 176 014
16 728
169 397 bo N 3b 429 892
68 816 020
H6 698 28 577
oßem Umfange versteuert auf Se g Lager abfertigen, en
22
8 de
*
14
1867
der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist.
Statistisches Reichsamt.
Vetrieb der Zucker⸗, Stärkezucker und Rübensaftfabriken im Monat November 1938.
I. Es sind verarbeitet worden:
Zuckerfabriken.
w
mn.
II. Es sind gewonnen worden:
r die bisher zum Oberfinanzbezirk Schlesien gehörenden Hauptzo
n⸗ llamtsbezirke
ne Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. — Die Versteuerungszahlen sha gn
* *
*
geitabschnitt
Rübenzuckerablãufe
Verbrauchs zuck
e r
im
hiervon wurden entzuckert mittels
des Stron⸗ tianver⸗ fahrens
Platten⸗ Stangen⸗ und Würfel⸗ zucker
Stücken⸗ und Krümel⸗ zucker
ge⸗ mahlene Raffi⸗ nade
ge⸗ mahlener Melis
3 nn, und sonstiger Verbrauchs zucker
Rüben zuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade von
Im Novbr. 1938 m Vormonat.. om 1. Okt. 1938 bis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1957 bis 30. Nov. 1937
m Novbr. 1938 m Vormonat .. 1. Okt. 1938
bis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1937 bis 30 Nov. 1937
s 437 4g o z zz
102 221 8791 too 190 4
I
— 1 Im Novbr. 1938 Im Vormonat.. Vom 1. Okt. 1938 bis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1937 bis 30. Nov. 1937
64 437 944 37 76h gg
102 221 879
tog 190 254
Gesamte e ing 16 Ro erechnun
16563 570 dz. Bei dieser
—
1615 450
1844477
2871 031
612 458 868
425 324 03778 913 ors
232019 83 431
727 958 om
S08 7hh
Zeitabsichnitt
5a 111 23 786 90 071 6h38 232 113 857 So 3o⸗/
32 451 41 133 28 196
15 104 57 620
11411 9723
21 184 at 7o9 1. 142 947 143 odo
l. Zucker fabriken mit Rübenverarbeitung.
9 689 Io 782 b
141 4 142 028 1
8 Qö 7]
Sl O81 10 349 70752 3 0M!
164 081 22 660 141 4271 9120 4764 011 849 689 085
164 789 22 761 r'42 0 x ; 1937 bis 30.
ckerwert berechnet im November 1938: 9 663 b75 dæ, vom 1. Oktober 1935 bis 80. Nobember 1935: 14436 544 de, dagegen vom 1. Oktober bie die ä angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.
10 466 751
6b O26 42712 459 504 3 O94 6201 236 157
ꝰ 120 0473 705 671
to 464 8454 os 487
ff iner ien und Mel affeent z uckerungsan stalten.
180 255 202 758 101 036
281 291 278728 355 947] 336 oro
**!
zos n8
1171 181
än = = far — 22 — — 118 051 1362
134 566
2 941
a3 987 94 326 61113 8 658 16033 102 984 77146 roa 6o Jo 933
18
19
. 16866 67 19 299 4 602
330 1
3. Zucker fabriken über haupt ¶ J. und 29. S3 000 12 3111 7068
498 28h
106135 1960 800
1 1471 4736 172772 62 284 306 6
741 1994 43263 16214 6779 221 035 78 498 73 874
16888
385 87 955 zas 12 299 4 602 237 23
Stärke zuckerfabriken und Nübensaftfabriken.
In den Stärkezuckerfabriken sind
244 457 811 099 157 806 387 123
402 263 1 198 213 366 zo6 1 zis iz
424 712 1 013 848 258 842 465 093
683 bbM 1 76 9a] Ja zaz]i S4 9as
76 970
27 224 WB 270
6b bol 77 590 h bot 9 488
14 942 8 162
42 828 S7 708
80 bb S5 752
9 36
2855
S o6z
14 821
2 514 b 367
13 9990 6198
20 188
14 429
111371 3860 363 3 684 1971 boꝛ 132
b 831 965 219
6 389
108847710 334 364 911 110 992
1453 388 2326 1756212ꝶ15 227
4948 840110 421 2 336 513 11 124
7 285 353 21 545
8 151 372 13 316 3 160 2 604 409 November 1937:
87
89
260 895 1432 697 878
15765 1728
1579247 676 342
2 55h b89 2 505 294 63 502 30 632 94 134
99 118
1332 12942749 1138
2470 2649 723
706 74
— 4
In den Rübensaftfabriken!) sind
verarbeitet worden
gewonnen worden
verarbeitet worden
gewonnen
worden
Kartoffelstãrke
in den Betrieben erzeugte
feuchte trockene
angekaufte feuchte trockene
Starke zucker in fester Form
andere zucker
haltige Stoffe
Maisstãrke zucker
strup
feuchte trockene
Stãrke⸗
guder⸗ farbe
Stẽͤrke⸗ zucler⸗
ablaufe
rohe Rüben
getrocknete « gr, rs. schnitzel
und andere
Rübensäfte mit einem — 1
rade von dre wh
Im November 1936 Im Vormonat...
Dom 1. Yktober igzs bis zo? Ktobember 153353; Vom 1. Oktober 1937 bis 30. November 1937.
) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, s
1 9 09 9 Q a 6 42
Berlin, den 22. Dezember 1938.
38 687 28 749 77 436 71 644
7434 78572 14 806 19132
37 045 40 823 77 8658 84 950
15 687 13 647 29 334 30 686
2 662 2 8566 5 418 4712
32 469 33 391 66 860 36 620
73 225 76 471 149 696
135 147
1476 15665 3 041
2126
ondern unmittelbar zu Rübenfaft verarbeiteten Rüben sind bei den Rübensaftfabriken nachgewiesen.
3668 3592 71170 5 916
416 560 244 072
660 B32 55 859
Statistisches Reichs amt.
86 o a5 771 136 21 a5 ʒoz
153
Reichs⸗
.
k n , , , , err.
und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 23 Dezember 1938.
Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im
— —
November 1938 und mutmaßliche Ergebnisse
im Betriebsjahr 1938 / 39.
Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben verarbeitet
Oberfinanzbezirke
Mutmaßlich bis zum S ö des Betriebs jahres 1. Oktober noch zu bis 30. November verarbeitende 1938 Rübenmenge )
Verarbeitete Rübenmenge Im ganzen werden mutmaßlich verarbeitet
vom
—— 1938
haben
d 2
Ostpreußen
ommern
randenburg Schlesien und Troppau?) . Nordmark ö. Hannover Magdeburg ö. Dresden, Leipzig und Thürin Düsseldorf und Köln Kassel und Westfalen .... Hessen
4 10 6 37 8 b2 68 5 9 1 3 5
1766459 6 467 123 3 624 088 21 358 679 4409 2851 16671 331 29 906 449 1539 364 7979881 1317262 2078 286 3448989 5103 676
S7 3 594 2174971 2212700 3 665 844
412550 1503 584 5 420 682
484 430 2104957
330 000
746 367
2640 053 8 642 094 5 836 788 25 024 523 4821 831 18 174915 35 327131 2023794 10 084 838 1647262 2 824 653 2686516 71790192
Zusammen .. 211 6) ) Schätzungen der Fabriken. — Angaben für die bisher
t) Davon hatten 60 Fabriken bis Ende Nobember 1938 die Rübenverarbeitung beendet.
Berlin, den 22. Dezember 1938.
64 437 944 102 221 879 zum Oberfinanzbezirk Schlesien
22 616195 124 838 074 gehörenden Hauptzollamtsbezirke. —
Statistisches Reichsamt.
Bekanntmachung
äber die Ausdehnung des Verfahrens zur Erlangung bedarfs⸗
scheinpflichtiger Rohstoffe (FE⸗Melalle) auf das Land . Oesterreich.
Das Verfahren mit dem .
„Metallanforderungsschein für Wehrmachtaufträge“, der als Beleg für die Inanspruchnahme einer Versorgun mit NE⸗Metallen nach den Vorschriften der 1 stelle für Metalle dient, findet nach Einführung der Bedarfs⸗ scheinpflicht . Metalle im Lande Oesterreich (Anordnung 29a der Ueberwachungsstelle für Metalle vom 2. Dezember 1938, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 288 vom 10. Dezember 1938 ab 1J. Januar 1939 gleichfalls in Oesterreich Anwendung.
Die Metallanforderungsscheine, aus denen auch der Verfahrensgang ersichtlich, werden im Lande Oesterreich von den dortigen Handelskammern ausgegeben.
Berlin, den 22. Dezember 1938.
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. J. A.: Thom as.
Bekanntmachung.
Die am 21. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 220 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Reichs⸗ fremdenverkehrsberband. Vom 14. Dezember 1935.
Erste Aenderung der Allgemeinen Dienftordnung (AD.) für nichtbeamtete Gefolgschaftsmitglieder bei öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben, insbesondere zur Allgemeinen Tarif⸗ ordnung für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (ATS). Vom 19. Dezember 1935.
Erste Aenderung der Allgemeinen Dienstordnung (Ad.) für nichtbeamtete Gefolgschaftsmitglieder bei öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben, insbesondere zur a, , . A für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TS. AJ. Vom 19. Dezember 1938.
Erste Aenderung der Allgemeinen Dienstordnung ADO.) für nichtkeamtete , , bei öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben, insbesondere zur Tarifordnung B für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO. B). Vom 19. Dezember 1938.
Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ein⸗ führung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudetendeutschen Gebieten. .
Achte Bekanntmachung über die Eintra mj von verzins⸗ lichen Schatzanweisungen des Dentschen Reichs in das Reichs⸗ schuldbuch. Vom 17. Dezember 1935.
dr, 1 Bogen. Verkaufspreis 9, 15 RM. Postversendungs⸗ bühren; C0 RM für ein Stlick bei Voreinsendung auf 2 Postscheckkonto Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 22. Dezember 1938. Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich. Bekanntmachung.
Die am 22. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 221 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: . über die Deutsche Reichslotterie. Vom 21. Dezember
Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Ver— einheitlichung des Gesundheitswesens in den sudetendeutschen Ge— bieten. Vom 21. Dezember 1938. —
Vierte Verordnung zur Einführung .
Vor⸗ r. in den sudetendeutschen Gebieten. Vom
zember
Dritte Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz Vom 21. Dezember 1935. z ; ea.
Verordnung zur Einführun wahrung und kn ffan von reich. Vom 21. Dezember 1938.
Verordnung über die Einführun 53 gil feltttun in Devisensachen im Lande Oester⸗ reich. Vom 21. Dezember 15838.
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergä— zung des Gesetzes über den Ausbau der e, gn, * 21. De⸗ zember 1938.
Verordnung über die Inkra nee der Verordnung über die Preisermittlung auf Grund der Se 3 bei Leistungen ür öffentliche Auftraggeber für das Tan sterreich und die udetendeutschen Gebiete. Von 21. Dezember 1
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0, 3 RM. Postversendungs⸗ gebühren: ot — * für ein * bei Voreinsendung auf . Vostscheckkonio: Berlin 96 260. s.
Berlin NW 40, den 23. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. J. BV: Alleckn a.
des Gesetzes über die Ver⸗ ertpapieren im Lande Oester⸗
der Verordnung über die
Bekanntmachung.
Die am 22. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 583 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung zum Wehrmachttarif für Eisenbahnen. 14. — 1 2 ö. deutsch isch ce 8 ekanntmachung über eine deutsch⸗tschechoslowakische Verein⸗ barung über Straffreiheit. Vom 10. Dezember 1938. Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen zum Schutze des — ere. auf See — Schiffssicherheits⸗ vertrag, London 1929 — (Geltungsbereich für die Vereinigten Staaten von Amerika, Burma und Griechenland). Vom 14. De⸗ zember 1938. Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938. Bekanntmachung über den . von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938. Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938. Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgefetzblatt.
Vom
Vom 17. Dezember 1938.
Umfang:; * Bogen. Berkaufspreis: 0, 15 RM. ostver⸗ sendungsgebühren: 063 RM für ein Stück bei Vorein endung auf . Vostscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 23. Dezember 1938.
Reichsverlagsamt. J. V.: Allxeckn a.
Preußen.
Die Forstmeisterstelle Neuhof⸗Ost im Landforstmeister⸗ bezirk Kassel Ost ist zum 1. Februar 1939 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: 10. Januar 1939.
Die Forstmeisterstelle Marjoß im Landforstmeisterbezirk Kassel⸗Ost ist zum 1. Februar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 10. Januar 1939.
Nichtamtliches. ertehrsmwesen.
Weihnachts tempel.
Anläßlich der Einleitungsfeier der Volksweihnacht 1938 in Berlin im Saalbau Friedrichshain durch Reichs— minister Dr. Goebbels wird bort am 298. Dezember ein Sonder⸗ postamt eingerichtet. Das Postamt ist von 14 Uhr bis 1 Stunde nach Schluß der . er m, es gibt Wo W⸗Marken ab und
hrt auf . ichen trag Gefä // von SHW⸗Marken aus. Der verwendete Sonderstempel hat die In⸗ schrift „Berlin 28. 18. 838 BVolksweihnacht Saalbau , . häin“ und zeigt einen Tannenzweig mit einer brennenden Weih⸗ 2 ie Anträge sind an das Postamt Berlin No 18 zu
In Wien wird am 28. Dezember in den Marien sälen in der Reindorfgasse von der NSV. ebenfalls eine große , . 53 69 als Erste Volts⸗ weihnacht der Ostmark. Auch dort wird ein Sonder⸗ e mit Sonderstempel eingerichtet. Schriftliche sind an das Postamt Wien 1 zu richten.
Die Erledigung der Abstempelungsanträge wird in beiden Fällen einige Tage in Anspruch nehmen.
Anträge
Aufsicht der Landesregierungen über die Candesfremdenverkehrsvverbände.
Der erg ropagandaminister, der Reichsminister des Innern und der Rei bn e . haben eine Verordnung zur Durch⸗ igen des Gesetzes über den Reichsfremdenverkehrsverband er⸗ en. Sie bestimmt, daß die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen (Aufsichtsbehörben) darüber zu wachen haben, daß die Landesfremdenverkehrsverbände 5 den Reichs⸗ gesetzen und ihren Vollzugsbestimmungen und entsprechend der 8 und der Umlageordnung des Reichsfremdenverkehrs⸗ andes und der Satzung des Landesfremdenverkehrsvomerbandes verwaltet werden. Die icht ist, soweit sie die ; des räsidenten des Reichsf enverkehrsverbandes berührt, in allen ragen von grundsätzlicher Bedeutung im Benehmen mit ihm zu führen. Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, daß die Ent⸗
ie, und ere, r, =, ee, der Teitung der
9. . mdenverkehrsverbä gefördert und nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere erstreckt sich die Aufsicht r . Verwaltung 21 ,,, und der Schulden des Landesfremdenverkehrs⸗ verbandes.
Der Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin über⸗ nimmt für Berlin die Aufgaben des Landesfremdenverkehrsver⸗ bandes. Er kann sie auf eine nachgeordnete Stelle übertragen. Das Aufsichtsrecht des Stadtpräsidenten der Reichshauptstadt Berlin sowie des Präsidenten des Reichsfremdenverkehrsverbandes
wird durch diese Sonderregelung nicht berührt.
welt und zu
; 23 wurde.
us der Vertwaltuung.
Die Deutsche Reichslotterie kommt.
Die Reichsregierung hat soeben ein Gesetz über die Deutsche Reichslotterie beschlossen, durch das an Stelle der verschiedenen bisher nebeneinander bestehenden Staatslotterien eine einheit⸗ liche Deutsche Reichslotterie errichtet wird. Damit wird auch auf diesem Gebiet der dem Wesen und dem Aufbau des Dritten Reiches entsprechende Zustand geschaffen. Es gibt also in Zu⸗ kunft keine Preußisch⸗Süddeutsche, Sächsische oder Hamburgische Staatslotterie mehr, sondern nur noch eine einzige große Klassenlotterie, die Deutsche Reichslotterie.
Die Deutsche Reichslotterie wird etwa im Mai 1939 mit ihren Ausspielungen nach neuem Spiel⸗ und Gewinn⸗ plan beginnen. Die bereits eingeleiteten Staatslotterien wer⸗ den selbstverständlich planmäßig zu Ende geführt. Die Spieler werden besonders darauf hingewiesen, daß keinerlei Anlaß be⸗ steht, etwa das Spielen in den noch laufenden Staatslotterien abzubrechen. Damit würden sie nur ihre durch die Teilnahme an den Vorklassen erworbene Anwart'chaft auf Teilnahme an der Haupt- und Schlußklasse und damit die weitaus größten Gewinnaussichten aufgeben.
Die Inkraftsetzung des Gesetzes für das Land Oesterreich ist zwar noch vorbehalten, doch soll die Deutsche Reichslotterie bin“ nen kurzer Zeit auch im Lande Oesterreich als alleinige Staatslotterie eingeführt werden. In den sudeten⸗ deutschen Gebieten tritt die Deutsche Reichslotterie ohne weiteres in die Lücke ein, die nach der Beendigung der 39. tschecho⸗ slowakischen Klassenlotterie entstanden war.
Zur Ber ücksichtigung von Vermögens⸗ veränderungen bei der Judenvermögensabgabe.
Der Reichsminister der Finanzen teilt mit:
Nach der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 war jeder Jude verpf lichtet, sein Vermögen nach dem Stand vom 27. April 1938 bei der höheren Verwaltungsbehörde anzumelden und sede Veränd'e“ rung seines Vermögens unverzüglich anzuzeigen. Von der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige waren lediglich die Vermögensveränderungen ausgenommen, die im Rahmen einer angemessenen Lebensführung oder des regelmäßigen Geschäfts⸗ verkehrs eintraten.
Bei Erlaß der Vorschriften über die Erhebung der Juden⸗ vermögensabgabe ist davon ausgegangen worden, daß sich das Vermögen jedes einzelnen Juden nach dem Stand vom 127. No— vember 1938 auf Grund seiner Pflicht zur unverzüglichen An⸗ zeige von Veränderungen im allgemeinen aus den Anmeldungen und Nachtragsanzeigen an die höhere Verwaltungsbehörde er⸗ geben würde. Nur um auch die durch den laufenden Lebens— unterhalt und den regelmäßigen Geschäftsvmerkehr eingetretenen Veränderungen des Vermögens und einige sonstige aus entschuld⸗ baren Gründen noch nicht angezeigte Vermögensveränderungen zu berücksichtigen, ist Anfang Dezember darauf mr worden, daß alle bis zum 12. November 1938 eingetretenen Vermögensheränderungen auch nachträglich bei der höheren Ver⸗ waltungsbehörde angezeigt werden können und bei der Be⸗ meffung der Judenvermögensabgabe zu berücksichtigen sind.
Die Flut von Beränderungsanzeigen, mit denen die höheren Verwaltungsbehörden und nach ihnen die Finanzämter über⸗ schwemmt worden sind, läßt erkennen, daß die Juden in vielen Fällen ihre Pflicht, Vermögensveränderungen unverzü glich anzuzeigen, außer acht gelassen haben. Die Finanzämter lind nunmehr angewiesen worden, bei der Juden vermözgensabgabe nur noch solche Ber⸗— änderungsanzeigen über Vermögensrückgänge zu berücksichtigen, die bis zum 31. Dezember 1938 bei der höheren Verwaltungsbehörde eingehen.
KGunst uns 26ijjenjch an. Filmschau.
Pour le mérite. Man hat oft dem Film den Vorwurf gemacht, daß er seine Stoffe zu sehr einer konstruierten Schein⸗ wenig dem wirklichen Leben entlehne. Zu Karl Ritters neuestem und reifstem Filmwerk „Pour le mérite“, dessen
estrige Uraufführung im Ufa⸗Palast am Zoo der Führer durch kö. Besuch auszeichnete, hat das Leben, das Schicksal unseres
olkes in den letzten zwei Jahrzehnten das Drehbuch geschrieben. Es ist ein Film, so schlicht und doch so packend gestaltet, so tie vom Frontgeist, vom Geiste des ewigen Deutschlands erfüllt, da man nur wünschen kann, jeder Deutsche müßte ihn fehen. Dieser Film der ganzen Kerle umspannt das Erleben eines Frontfliegers und Führers eines Jagdgeschwaders vom Juli 1918 über die Systemzeit bis zur Auferstehung der neuen Luftwaffe im Dritten Reich, das Leben des einzelnen immer überschattet vom Schicksal der Nation. Die Luftkämpfe, deren Zeugen wir im Filme sind, gehören zum Großartigsten, was bisher auf diesem Gebiet ge⸗ Sonst über Einzelheiten dieses genialen Films zu
rechen, hieße seine Geschlossenheit und Harmonie zerpflücken; er ist weit mehr als ein Kriegsfilm und macht die zwingende Logik des Weges vom Kriegsende zum Dritten Reich deutlich.
Ritter . hier seine Meisterschaft in der Kunst der Menschen⸗ führung aufs Neue unter Beweis gestellt. Eine Fülle ausgezeich⸗ neter darstellerxischer Kräfte trug zum Erfolg des Ganzen bei, an ihrer Spitze Paul Hartmann, Herbert A. E. Böhme und Albert Sehn, Paul Otto und Fritz Kampers. Der Ufa⸗Palast am Zoo erlebte einen seiner größten Tage. Rudolf Lantzsch.
Aus den Staatlichen Museen.
Das Verzeichnis der Führungen für die Monate Januar bis März 1939 * erschienen und wird in den Museen für 10 Pfg. verkauft oder gegen Voreinsendung von 14 Pfg. in Marken an das Außenamt der Museen, Berlin O2, versandt. Es enthält ein zeitlich geordnetes Verzeichnis aller amtlichen Führungen. Ferner werden die Führungen auch nach Gegenständen e, . unter den Stichworten Das alte Aeghpten“, „Das alte Vorderasien“, „Das vor⸗ und frühgeschichtliche Europa“, „Der n ,, Kulturkreis / „Euro und das Mittelmeergebiet im Mittel alter“, „Die germanischen Länder seit dem Ausgange des i alters, „Die vomgnischen Länder seit dem Ausgange des Mittel- alters ⸗ „Der islamische Kulturkreis“, „Süd⸗ und Ostasien, Amerila, ika und Südsee“. In den vᷣtuseen finder ferner 13 Arbeits gemeinschaften statt, bei denen Voranmeldung erforder⸗ lich ist; alles Nähere teilt das Führu sverzeichnis mit, in dem auch die me,, = ,. die Besuchsordnung und die günstigsten indungen der Museen angegeben sind.