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1
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 27. Dezember 1938. S. 4
wirtschaftswichtigem oder lebensnotwendigem Inlandsbedarf kann die nach 5 8 Abs. 2 geltende Verarbeitungs⸗ oder Lohn⸗ verarbeitungsmenge um den aus der Einkaufsbewilligung (Endbescheid) ersichtlichen Hundertsatz von Anteilen an Baum⸗ wolle oder Baumwollabfällen überschritten werden. Die Ueber⸗ schreitung der Verarbeitungsmenge ist innerhalb eines jeden Vierteljahres jedoch nur insoweit zulässig, als die auf Grund dieses Absatzes erteilten Einwilligungen zur Mehrverarbeitung zuzüglich der Verarbeitungsmenge denjenigen Hundertsatz der Grundmenge nicht übersteigen, den die Ueberwachungsstelle gleichzeitig mit der Festsetzung des Verarbeitungshundertsatzes gemäß § 10 bekannt gibt. Die Einwilligung zur Mehrverarbei⸗ tung ist durch die Angabe des Verwendungszweckes in den An⸗ trägen auf Erteilung einer Einkaufsbewilligung (Vor- und Endbescheid) zu beantragen.
§ 12. Ermittlung der verarbeiteten Mengen.
() Als tatsächlich verarbeitete Menge der im § 8 Abs. 1 genannten Gespinste gilt der gewichtsmäßige Unterschied zwischen den am Anfang eines Vierteljahres vorhandenen und den am Ende desselben Vierteljahres verbleibenden Beständen unter Berücksichtigung der im gleichen Zeitraum durch Liefe⸗ rung neu hinzugekommenen Mengen.
(2) Die nach § 2 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411) zu führenden Lagerbücher müssen bei Mischgespinsten den Anteil an Baumwolle oder Baumwollabfällen gemäß den Bestimmungen des § 5 dieser Anordnung ausweisen.
§S 13. Anrechnung aufdie Verarbeitungs⸗ mengen. .
(I) Auf die Verarbeitungsmengen wird angerechnet:
a) bei Gespinsten aus Baumwolle oder Baumwollabfällen die Gesamtmenge,
b) bei Mischgespinsten der darin enthaltene Anteil an Baumwolle oder Baumwollabfällen.
E) Wird im Falle des 5 5 Abs. 2 Satz 2 der gewichts⸗ mäßige Anteil an Baumwolle oder Baumwollabfällen mit „50 v. H. und darüber“ angegeben, so werden 90 v. H. des Gesamtgewichts, wird er mit „unter 50 v. H.“ angegeben, so werden 45 v. H. des Gesamtgewichts auf die Verarbeitungs⸗ mengen angerechnet.
(3) Bei Gespinsten, die nach 52 Absuos nicht der Einkaufs⸗ bewilligung unterliegen, werden auch die in ihnen enthaltenen Anteile an Baumwolle oder Baumwollabfällen nicht auf die Verarbeitungsmengen angerechnet.
§S 14. Regelung für mehrstufige Betriebe.
() Mehrstufige Betriebe mit eigener Spinnerei sind ver⸗ pflichtet, laufend Gespinste an Dritte zu liefern, falls die in einem Kalendervierteljahr erzeugte Gespinstmenge diejenige Menge übersteigt, die im gleichen Zeitraum im eigenen ge⸗ spinstverarbeitenden Betrieb verarbeitet werden darf. Zu⸗ gänge aus Gespinstkäufen bei Dritten sind der eigenen Erzeu⸗ gung hinzuzurechnen.
(2) Die Lieferpflicht gemäß Abs. 1 ist zu errechnen durch Abzug der Anteile an Baumwolle und Baumwollabfällen, die im eigenen gespinstverarbeitenden Betriebe verarbeitet werden dürfen, von denjenigen Anteilen an Baumwolle und Baum⸗ wollabfällen, die in den selbsterzeugten und hinzugekauften Gespinstmengen enthalten sind. Das Verhältnis dieser Unter⸗ schiedsmenge zur Menge der Anteile an Baumwolle und Baumwollabfällen in selbsterzeugten und hinzugekauften Ge⸗ spinstmengen ergibt den Hundertsatz für die Lieferpflicht in Gespinstanteilen an Baumwolle und Baumwollabfällen. Dieser Hundertsatz gilt auch für die Gespinstlieferpflicht bezüglich aller sonstigen im Kalendervierteljahr verarbeiteten Spinn⸗ stoffe (Reißbaumwolle, Zellwolle und dergl..
(3) Bei der Errechnung der hergestellten und der an Dritte zu liefernden Mengen scheiden nur Gespinste aus, die für un—⸗ mittelbare oder mittelbare Ausfuhr oder im Rahmen des Zellwollscheckverfahrens hergestellt worden sind, sowie diejeni⸗ gen Mengen, für die die zuständige Ueberwachungsstelle eine Ausnahme von der Lieferpflicht bewilligt hat.
(4) Die Lieferung von Gespinsten, die gemäß Abs. 3 bei der Errechnung der Lieferpflicht ausscheiden, gilt nicht als Er⸗ füllung der Lieferpflicht im Sinne des Abs. J.
(G6) Die unterzeichnete Ueberwachungsstelle kann die Lieferpflicht abweichend höher oder niedriger festsetzen.
(6) Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen wird die Grundmenge unbeschadet des § 15 gekürzt.
Abschnitt III Strafvorschriften und Schlußbestimmungen). §S 15. Zuwiderhandlungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. §S1I6. Schlußbest immungen.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft; sie 6 auch für das Land Oesterreich und — mit Ausnahme des
11 Abs. 2 — auch für die sudetendeutschen Gebiete. Gleich⸗ zeitig tritt die Anordnung BG 16 vom 31. März 1938 Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 7. April 1938) außer Kraft.
Berlin, den 27. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte für Baumwollgarne und ⸗gewebe. K. Rinke.
Nachtrag Nr. J zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für technische Erzeugnisse vom 27. Dezember 1938.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnurtg über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichsgesetzbl. J S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
51 Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Ge⸗ bührenordnung der Ueberwachungsstelle für technische Erzeug⸗
nisse vom 23. Dezember 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 297 vom 24. Dezember 1937.
82 Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am 1. Ja⸗ nuar 1939 in Kraft.
Berlin, den 27. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte. Schwarzkopf.
Nachtrag Nr. 2 zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Bastfasern.
Vom 24. Dezember 1938.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einführung von Vor⸗ schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Desterreich vom 19. März 19338 (Reichsgesetzbl. 1 S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§51
Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Bastfasern vom 14. Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1935) in der Fassung der Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Bastfasern vom 12. Februar 1936 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1936 und des Nachtrags zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Bastfasern vom 20. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 90 vom 21. April 1937).
§8 2
Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am 1. Ja⸗ nuar 1939 in Kraft.
Berlin, den 24. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftrage für Bastfasern. Dr. Ruoff.
Nachtrag Nr. 1
zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Kohle und Salz.
Vom 23. Dezember 1938.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. J1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 7615 in Verbindung mit der Verordnung über die Er⸗ richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 Gen er Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Waren⸗ verkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. JI S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:
§1.
Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Ge⸗ bührenordnung der Ueberwachungsstelle für Kohle und Salz vom 2. Oktober 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1934).
8 2.
Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am 1. Ja⸗ nuar 1939 in Kraft. .
Berlin, den 23. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte. Dr. Lintl.
Die Inderziffer der Sroßhandelspreise vom 21. Dezember 1938.
1913 — 100 Ver⸗
In de xgruppen anderung 1938
14. Dezbr. 21. Dejbr in vd
L. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . 115,2 2. Ichlachtyͤtiehl . 90,8 3. Vieherzeugnisse ..... 115,8 6 Futtermtteer . 108,2 Agrarstoffe zusaimmen. .. ) 107,3 5. Kolonial waren...... 96, 0 II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle. ö 115,9 7. Eisenrohstoffe und Eisen . 104,3 8. Metalle (außer Eisen) .... 51,3 2 78, 10. Häute und Leder ... 68,6 11. Chemikalien) .... 101,6 12. Künstliche Düngemittel ; 55,7 13. Kraftöle und Schmierstoffe . 105,2 k ; 42,65 15. Papierhalbwaren und Papier. 104,4 16. Baustoffe k 121,9 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 94,3 III. Industrielle Fertig⸗ waren I7. Produktionsmittel. ..... ) 112,9 16. ,,,, ĩ 135,3 Industrielle Fertigwaren zu. 1 125,6 Gesamtindezꝛ. .... 106,4
) Monatsdurchschnitt November.
Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 21. Dezember, wie in der Vorwoche, auf 106,4 (1913 —= 100. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 107,3
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C O, 1 v. S.), Kolonialwaren gö,0 (unverändert), industrielle
Rohstoffe und Halbwaren 94, (K O, 1 v. H.) und industrielle Fertigwaren 125,6 ( 0,1 v. H).
Im einzelnen lagen an den Märkten der Nichteisenmetalle die Preise für Kupfer, Zink und Zinn etwas höher als in der Vorwoche. Unter den Textilien haben sich Rohjute und Roh⸗ seide im Preis erhöht. In der Gruppe Düngemittel kommt die jahreszeitliche Staffelung der Kalipreise sowie der Wegfall der Frühbezugsbergütung für Thomasmehl zum Ausdruck.
In der Indexzziffer für industrielle Fertigwaren wirkten sich bei den Produktionsmitteln Preiserhöhungen für Treib⸗— riemen aus; bei den Konsumgütern sind vereinzelt Preiser⸗ höhungen für Textilerzeugnisse eingetreten.
Berlin, den 24. Dezember 1938. Statistisches Reichsamt.
—
Nachtrag . zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Tabakb.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom; 4. Sept. 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. Dez. 1934 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom J. Sept. 1934 und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichsgesetzbl. JI S. 263) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81
Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Ge—⸗ bührenordnung der Ueberwachungsstelle für Tabak vom 24. Nov. 1934 Geröffentlicht im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 276 vom 26. November 1934) sowie Aenderung der Gebührenordnung vom 19. Mai 1937 wer⸗ öffentlicht im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 112 vom 20. Mai 1937.
§8 2 Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am
1. Januar 1939 in Kraft. Bremen, den 27. Dezember 1938.
Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.
Bekanntmachung.
Die am 24. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 224 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter. Vom 16. Dezember 1938.
Satzung, des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter. Vom 16. Dezember 1938. ̃
Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter. Vom 16. Dezember 1938.
, 1e Bogen. Verkaufspreis: O, ls5 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: (, 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin 96 200. .
Berlin Nw 40, den 27. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung.
Die am 24. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 225 des Reichsgesetzblatts, Teil JI, enthält: ö
Verordnung über die Einführung des Gesetzes über den . Gemeindetag im Lande Oesterreich. Vom 16. Dezember Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen. Vom 21. De⸗ zember 1938.
Verordnung über das Verfahren in erster Instanz vor den Obel lend n nn im Lande Oesterreich und in den sudeten⸗ deutschen Gebieten. Vom 23. Dezember 1938.
Verordnung über die Einführung des Gesetzes gegen erpresse⸗ rischen Kindesraub und des Gesetzes gegen Straßenraub mittels ö in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 23. Dezember Verordnung über die Einführung des Gesetzes gegen erpresse⸗ rischen Kindesraub im Lande Oesterreich. Vom 23. Dezember 1938.
. über die Mitwirkung von Laien in der Straf⸗ . in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 23. Dezember
, ie Bogen. Verkaufspreis: O, 5 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Poftscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 27. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
29. *
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Polnische Botschafter Jözef Lipski hat Berlin am 22. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Bot⸗ schaftssekretär Malhom me die Geschäfte der Botschaft.
Der Königlich Rumänische en Herr Dju vara
hat Berlin am 21. Dezember verlassen. Während seiner Ab⸗
wesenheit führt Legationsrat Brabetzianu die Geschäfte der Gesandtschaft.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Prãsident Dr. Schlange in Potsdam; Druck der Preußischen Druckerei, und Verlags-⸗Attiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32. .
Fünf Beilagen
leinschließlich zwei Zentralhandelsregisterbeilagem.
i ö — .
; K ; , ,, , .
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 301
Berlin, dienstag, den 27. Dezember
1938
e mr ,
Nichtamtliches. Deutsches Reich
(Fortsetzung. )
Der Schweizerische Gesandte Dr. Hans Frölicher hat Berlin am 33. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Kappeler die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.
Der Königlich Ungarische Gesandte Döme Sztojay
hat Berlin am 21. d. M. verlassen. Während seiner Abwesen⸗
heit führt Legationsrat von Ghyezhy die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich Ungarische Gesandte Herr Sztojay ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Der Südafrikanische Gesandte Herr Gie hat Berlin am 17. Dezember verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.
Nr. 53 des Reichsministerialblatts vom 23. Dezember 1938 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin MW 40, charnhorststraße 4, zu . Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Bekanntmachung über eine , Ver⸗ einbarung, betreffend die Abänderung von Punkt 1, Abs. 1 des Reglements über die Ausführung des deutsch⸗polnischen Akten⸗ abkommens. — e , n,, über Einbanddecken zum Reichs⸗ ministerialblatt. — 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilung. — 3. Sportwesen: Bekanntmachung über das Inkrafttreten von An— ordnungen des Reichssportamts im Lande Oesterreich. — An⸗ ordnung über die Regelung der Sportbeziehungen zum Ausland. — 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die anderweitige Abgrenzung der Finanzämter Bruck an der Mur und Mürz⸗ ch aß (Sberfinanzbezirk Graz). — Verordnung über die Zu⸗ ar eit von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Württemberg. — Verordnung über die Zuständigkeit von Finanzämtern für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer im Oberfinanzbezirk Düssel⸗ dorf. — Verordnung über die Zuständigkeit des an, , Frankfurt (Main)⸗Außenbezirk (Oberfinanzbezirk Kassel). — Ver⸗ ordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Königsberg-Nord (Oberfinanzbezirk TDstpreußen) — Verordnung über die Zustän⸗ digkeit von Finanzämtern für die Verwaltung der Grunderwerb⸗ teuer im Oberfinanzbezirk Westfalen. — Verordnung zur Durch⸗ ührung des Leuchtmittelsteuergesetzes. — Verordnung über Aende— rung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif, des Teils III der Anleikung für die Zollabfertigung und der Verordnung über Beschränkung der Abferti . — 5. n nn. „Der nichtseßhafte lern g, Ein Beitrag zur Neugestaltung der Ftaum⸗ und Menschenordnung im Großdeutschen Reich.
Handels teil.
Berliner Börse am 27. Dezember.
Aktien uneinheitlich, Renten behauptet.
Nach der mehrtägigen Unterbrechung des Börsenverkehrs durch die Weihnachtsfeiertage war der Grundton an den Aktienmärkten überwiegend freundlich. Von der Bankenkundschaft lagen kaum Auf⸗ träge vor, , schritt der betufsmäßige Börsenhandel vielfach zu Anschaffungen, lediglich auf einzelnen Marktgebieten, wie z. B. in Montanen, überwog das Angebot. Im ,, und 46 blieb die Geschäftstätigkeit jedoch klein. Soweit größere
ursveränderungen zu verzeichnen waren, sind diese auf Zufalls— orders zurückzuführen.
Am Montanmarkt lagen lediglich Rheinstahl mit 4 S und Buderus mit 4 M 93 . während Verein. Stahlwerke 36, Klöckner und Hoesch je v sowie Harpener „z 90 einbüßten. Braun⸗ kohlenaktien lagen, soweit Notierungen zustande kamen, fester.
Rheinebraun kamen 2½ο 3 höher an. In der chemischen Gruppe wurden v. Heyden und Schering, beide bei einem Umsatz von etwa 10 000 RM, um 2 bzw. ½ 3 im Kurse heraufgesetzt. Goldschmidt ewannen 1½ 25, andererseits vermochten sich Farben mit 1511 . M) nicht voll zu behaupten. Am Markt der Gummi⸗ und
inoleumwerte fielen Dtsch. Linoleum durch einen Rückgang gegen die letzte Kassanotiz um 278 76 auf. Elektrowerte ten⸗ dierten fester, AEG, Lichtkraft u. Siemens stiegen je um 35 und Gesfürel um 1 35. Von Versorgungswerten lagen nur Berliner Kraft u. Licht und RCW mit — 76 bzw. — 1 3 schwächer. Elektr. Schlesien stiegen demgegenüber um 1 und Deutsche Conti Gas um 6 75. Die übrigen Werte dieses Marktgebietes lagen bis zu 5 § höher. Auch Maschinenbauanteile zeichneten sich durch rößere Besserungen aus. Demag und Orenstein kamen je 1 * l . an. Bei den Autoaktien wurden Daimler um 11 9 herauf⸗ gesetzt. Sonst sind noch Reichsbank, Bemberg und Engelhardt⸗ Bräu mit je 4 2 erwähnenswert. AG für Verkehr büßten jedoch
Ig6 99 ein.
Im Börsenverlauf war die Kursgestaltung an den Aktien⸗ märkten uneinheitlich. Die anfänglichen Gewinne vermochten sich nicht immer zu behaupten. Andererseits traten teilweise weitere Steigerungen ein. Farben wurden weiterhin mit 1511 bewertet, Daimler und Demag sowie Gesfürel verloren je n R, Rheinstahl büßten ½ς 2 ein und Metallgesellschaft waren um R rückgängig. Andererseits stiegen Hoesch und Dtsch. Erdöl je um „, Rütgers um M und Schubert & Salzer gegen die Notiz vom 22. 12. um 2 3.
Am Börsenschluß zeigte sich Interesse für einzelne Werte, jedoch blieben die Umsätze eng begrenzt. Verein. Stahlwerke tiegen um 118, Bekula und Ilse Genußscheine je um 16 , während Hoesch um 1 * nachgaben. Farben wioffen zu 15136.
Bei den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen Ver= einsbk. Hamburg um 1 3, und Otsch.⸗Asiatische Bt. um 32 RM höher. Tübecker Commerzbk. verloren hingegen 1 und Deutsche Ueberseebk. 11/2 35. .
Von Hypothekenbanken stellten sich Rhein. Hyp. und Bayexische Vereinsbank je /n, ferner Bayerische Hyp.⸗Bk. 1 3 höher. ,. burger Hyp. schwächten sich um Liz 35 ab. Am Markt der Kolo⸗ nialwerte zogen Doag um 1 3 an. Bei den Industriepapieren ge⸗ wannen ,,. & ᷣ 2r/, Tuch Aachen und Salamander je 8, Seidel g Naumann i /e sowie Rabbethge K Giesecke 4 , wobei in letzteren Zuteilung vorgenommen wurde. Niedriger lagen Brauhaus Nürnberg und Dürener Metall, beide nach Pause, um 5 bzw. 4 3. erner verloren Grün R Bilfinger 31 sowie Mag⸗ deburger Mühlen 3i/ 5.
Der Kassarentenmarkt l . Pfandbriefe konnten sich behaupten. Liquidationspfandbriefe lagen nicht einheitlich. Von Kommunalobligationen gaben Preuß. Central u. Pfandbriefbk. Goldkomm. Em. 1 um ü 8 auf Wi nach. Von Stadtanleihen stiegen 26er Berlin Gold um ü und 29er Kassel um /e 23. Reichs⸗ und FJänderanleihen veränderten sich kaum. Bei den Industrie⸗ obligationen überwogen Kursabschläge. Harpener büßten 36, SCW. 6, Farbenbonds 195 und Klöcknerwerke 16 . ein. TLeo= 6 Krupp Treibstoff und 386er AEG. stiegen andererseits ie um S 3.
Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blanko⸗Tagesgeld um 76 25 auf 21. — 2” 5 ermäßigt.
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Deutsch⸗ argentinische Handelsvereinbarungen.
Buenos Aires, 24. Dezember. Zwischen der deutschen Bot⸗ . und dem argentinischen Außenministerium fand ein Noten⸗ wechfel statt, durch den die Ostmark und das Sudetengebiet in den ar , , , en n,, , vom . . 1934 und den Zusatzbertrag vom Dezember 1937 eingeschlossen werden. In Anbetracht der starken industriellen Einfuhr aus heiden Gebieten wird Deutschland im kommenden. Fahr ar n ü. Frischfrüchte im Wert von ungefähr einer Milllon Reichsmark abnehmen.
Die deutsche Erdölge winnung
betrug in den Monaten Oktober und November 1938 nach den vor⸗ läufigen Ergebnissen der amtlichen Statistik: 2 Oktober November 1938 1938 t t Deutschland (einschl. Ostmark . 54 30 51 556 iervon: Hänigsen⸗Obershagen⸗Nienhagen 26 930 25 341 Wietze⸗Steinfördee . 3711 3 551 Oberg J 1145 1070 übrige Erdölreviere. . 21 594 Der Monatsdurchshnitt der deutschen Erdölgewinnung (aus⸗ schließl. Ostmark) im Jahre 1937 hatte 37778 t betragen. ie Zahl der Arbeiter und Angestellten in den produktiven 3 und bei n, außerhalb der produktiven Be⸗ zirke betrug (Cui tlg stmark) am Ende des Monats Oktober i938 5595, am Ende des Monats November 1938 5718.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotlz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 27. Dezember auf 60,00 4Æ (am 24. Dezember auf 59, 15 4A) für 100 kg. ,
—
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrredier: Am 24. Dezember 1938: Gestellt 18 340 Wagen. — Am 265. Dezember 1938: Gestellt 8273 Wagen. — Am 26. De⸗ zember 1938: Gestellt 8008 Wagen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrłten. Devisen.
Danzig, 24. Dezember. (D. N. B.) Geld Brief London 1 Pfund Sterling. 24, 68 24, 78 Berlin .. . 100 RM (verkehrsfrei) . 212,129 212,96 Warschau 100 Zloty (verkehrsfrei) 99,80 100,20 Paris.. anne, . 18,92 14,00 Zürich .. , 11951 119,99 Brüssel ... 100 Belga. ö ö 89, 22 S9, 58 Amsterdam *) . 100 Gulden J Stockholm .. 100 Kronen ö 126,98 127,52 Kopenhagen. 100 Kronen V 110,17 110,63 Oslo w New York (Kabel). 1 USA⸗Dollar ... 5, ꝛ895 5, 3105 Mailand 100 Lire (verkehrsfrei)h. . 27,90 28, 00
*) Am 23. Dezember: Amsterdam 288,63 B.
Prag, 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Budape st, 24. Dezember. (D. N. B.) (Alles in Pengö.) Amsterdam 186,65, Berlin 136,20, Bukarest 3,‚ 423, London 16,02, Mailand 17,7732, New York 343,50, Paris 9,05, Prag 1k, 86, Sofia 4,18, Zürich 77,52.
London, 27. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Paris, 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Am sterdam, 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Zürich, 27. Dezember. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 11,66, London 20,653, New York 44215, , Brüssel 74,65, Mailand 23,0, Madrid — —, Berlin 177,55, Stockholm 106,35, Oslo 103,80, Kopenhagen 92,20, Istanbul 350,00.
Kopenhagen, 24. Dezember. (D. N. B.) London 22,40, New York 481,56, Berlin 192,715, Paris 12,80, Antwerpen 81, 165,
ürich 108,ů5, Rom 25,55, Amsterdam 261,60, Stockholm 115,50, slo 112,70, Helsingfors 9,95. Prag 16.61, Warschau 91,40.
Stockholm 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Oslo, 24. Dezember. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 172,25, Paris 11,45, New York 428,50, Amsterdam 233,25, Zürich 97,25, Helsingsors 8, 0, Antwerpen 72,75, Stockholm 1602,80, Kopenhagen 89, 25, Rom 22,80, Prag 14,95, Warschau 82,00.
Moskau, 18.19 Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1engl. Pfund 24,76, 100 Reichsmark 212,30.
123,94 124,46
London, 24. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20élis, Silber fein prompt 2lis / is, Silber auf Lieferung Barren 191559, Silber auf Lieferung fein 21,25, Gold 14911.
Wertpapiere.
rankfurt a. M., 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.) amburg, 24. Dezember: Geschlossen. (D N. B.) ien, 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Am sterd am, 24. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)
Wirtschaft des Auslandes.
Erhöhung der Milchpreise in Paris.
Paris, 26. Dezember. Infolge der un . klimatischen Verhältnisse, die die Buh ne von Milch 6 chwierig gestalten, ist in der französischen ,, der Kleinhandelspreis für den Liter Milch auf 2350 Franken hinaufgesetzt worden. Die Preis⸗ erhöhung soll nur vorübergehenden Charakter haben.
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 27. Dezember 1938.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Original hüttenaluminium, . go , nn,, 13 RM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 990 J 137 .
Antimon⸗Regulus .. h Feiler
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In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.
27. Dezember 23. Dejember Geld Bries Geld Brief
Aegypten (Alexandrien - und Kairo) I ägypt. Pfd. 11,925 11,955 11,925 11,955
Argentinien Buenos ö 1 Pap. ⸗Pes. 0,566 0,570 0,566 0,570
Aires) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... 100 Belga 41200 42,08 42,00 42,08 Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Milreis o, 146 0,148) O, 146 0,148 Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3.047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 5191 52.01 51,91 52,91 Danzig (Danzig) . 100 Gulden 4700 47,19. 47,99. 47,10. England (London) . . engl. Pfund 11,625 11,655 11,5625 11,655 Estland (Reval / Talinn) . . 100 estn. Kr. 68,13 68,27 68,13 68,27 Finnland (Helsingf. 100 finnl. M. 5,125 5,135 5,125 5,135 Frankreich (Paris). . 100 Tres. 6 bßb8 6,582 6,568 6,682 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2353 2357 2,393 2.357 Holland (Amsterdam und Rotterdam). . 100 Gulden 135,47 135,70 135,40 135,568 Iran (Teheran) ... 100 Rials 1445 14,47 14,45 14,547 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 52,109 52,20 52,10 52,20 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 1309 1311 1399 13.1 Japan (Toktlo u. Kobe) 1 Jen O, 678 0,680 O, 678 C0, 680 Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 5,694 b, 706 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. 2469 2473 2,469 2,473 Lettland (Riga) .. . 100 Lats 48,5 48,85 48,75 48, Sᷣo Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,92 Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 58,42 58,04] 58,42 58,64 Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). 100 Zloty 47,00 47,10 47,090 47,10 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,555 10,575 10,555 10,575 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — — Schweden, Stockholm und Göteborg) . . 100 Kronen 59,85 59,97 59,85 59,97 Schweiz (Zürich, Basel und Bern). 100 Franken 56,44 56,56 56,44 56,56 Spanien (Madrid u. Barcelona) .... 100 Peseten — — — — Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 8,591 8,09] 8,591 8,5609 Türkei (Istanbul) . . 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ) 100 Pengö — — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, sg9 O, 90 0,899 O0, 901 Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar 2,492 2,496 2,492 2,496
rr
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
27. Dezember 23. Dezember Geid Bries Geld Brief
Sovereigns... ... i 20,3 20,46 20,3 20,46 20 Franes⸗ Stücke .. 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars .... 4,185 4,205 4,185 4,205 Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2, 464 2,484 2,464 2,484 2 und 1 Dollar.. 2454 7484 7464 2484 Argentinische ..... 1 Pap.“ o,5H38 0,558 0,538 C,o568 See, . g 41,88 42,04 41,88 42, 04 Brasilianische .... 1 Milreis 8g 6 Bulgarische 9 100 deva 3 . . . Dänische ... .... 100 Kronen 51,76 51,96 51,76 51,96 Danziger .. ..... 100 Gulden 4701 47,19 47,01 47,19 Englische: große.. . L engl. Pfund 11,509 11,64 11,60 11,64 1 u. darunter 1 engl. Pfund 1160 11,64 1160 11,64 Estnische .. .. ... 100 estn. Kr. — — — — 3 nn. n, og ö, 12 5,08 h, 12 ranzösische . .... 100 FIrs. 6556 6h5hb 66535 6boß Holländische . . .. . 100 Gulden 135,19 135,ꝛ3 135,17 135,B71 Italienische: große . 100 Lire — — — — 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13097 1318 , 1313 Jugoslawische . . . . 100 Dinar 5,63 h. 67 H. 63 5,67 Kanadische ...... 1 kanad. Doll 2,441 2,461 2,441 2,461 Lettländische .. ... 100 Lats — — — sen Litauische. . . ... . 100 Litas 41470 41,86 4170 41,86 Norwegische ..... 100 Kronen 58, ꝛꝛ35 58,50 58, 2.ᷓ 58,50 Polnische . 100 310tv 47,01! 47,19 47,01 4,19 Rumänische: 1090 Lei s. und neue 500 Lei 100 Lei — — — unter 500 Lei... 100 Lei — — — Schwedische .... 100 Kronen 59,93 59,69 59,93 Schweizer: große.. 100 Frs. 56,51 56,23 66,51 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. bö, S1 56,9 56,51 Spanische 100 Peseten — Tschechoslowakische: 20 Kr. u. darunter 100 Kronen 8, 62 8,58 8, 52 Türkische . . .. .. . I türk. Pfund 1 1 Ungarische ..... . 100 Pengö — — —