1938 / 305 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

gieichs· und Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938. S. 4

GSebũůhrenordnung ) der Uberwachungsstelle für Edelmetalle

vom 30. Dezember 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (RG6Bl. 1 S. 761) in Ber⸗ bindung mit der Verordnung über die Errichtung der Uber⸗ wachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs im Lande Ssterreich vom 19. März 1938 (RGBl. 1 S. 263) wird mit Zuftimmung des Reichswirtschaftsministers die Ge⸗ bührenordnung der Uberwachungsstelle für Edelmetalle in nachstehender Fassung neu erlassen:

§51 Die Uberwachungsstelle für Edelmetalle erhebt Gebühren, um ihre Kosten zu bestreiten. ß

§ 2

Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

1. Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung von Bescheinigungen nach Ziffer 2, 3 und 5. oder von Ge⸗ nehmigungen nach Ziffer 6 und Joder auf Mitwirkung nach Ziffer 4 (Bearbeitungsgebühr).

„Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (Devisengebühr).

„Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder sonstige Abänderung einer Bescheinigung nach Ziffer 2 (3u⸗ satzgebühr.

„Die Mitwirkung der ÜUberwachungsstelle für Edel⸗ metalle im sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung (Mitwir⸗ kungsgebühr).

Die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Unbeden klichkeitsgebühr).

Die Erteilung von

a) Einzelgenehmigungen

b) Allgemeinen Genehmigungen

für den Erwerb von Gold oder die Verfügung über Gold im Inlande, für die Versendung oder Ver⸗ bringung von Gold, anderen Edelmetallen oder Bruch⸗ material aus diesen Metallen ins Ausland, ferner für die Aushändigung von Gold, anderen Edelmetallen oder Bruchmaterxial aus diesen Metallen an einen Aus⸗ länder oder zu Gunsten eines Ausländers im Inlande (Goldgebühr).

Die Erteilung von „Allgemeinen Genehmigungen“ für den Erwerb von Altgold und Bruchmaterial aus Gold (Bruchgold) zu gewerblichen oder ,, Zwecken und für die gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung dieses Erwerbs (Altgoldgebührg'.

853 Die Bearbeitungsgebühr (6 2 Ziffer 1) ent⸗ steht mit dem Eingang des Antrages bei der AUber— wachungsstelle. Die 4 Devisenge bühr G 2 Ziffer 2), Unbedenklichkeitsgebühr GZ Ziffer 5, Goldgebühr G 2 Ziffer 6a und b), Altgoldgebühr G 2 Ziffer 7) entstehen mit der Erteilung der beantragten Genehmi⸗ gung oder Bescheinigung, ;

Die Zu satzgebühr G 2 Ziffer 3) entsteht mit der Verlängerung oder sonstigen Abänderung der Be⸗ scheinigung.

4. Die Mitwirkungsgebühr G 2 Ziffer 4) ent⸗ steht mit der Erteilung der Genehmigung oder Be⸗ scheinigung durch die zuständige Stelle.

§ 4 Ist der Rechnungsbetrag, nach dem die Gebühren zu be⸗ rechnen sind, auf ausländische Währung gestellt, so t der Reichs markbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeit⸗ punkt des Entstehens der Gebühr geltenden amtlichen Berliner Mittelkurses zu ermitteln. 55

1. Die Bearbeitungs gebühr G 2 Ziffer 1) be⸗ trägt 1, RM in Fällen des 5 2 Ziffer 6a jedoch, wenn der Wert der in dem Antrag genannten Edel⸗ metalle 10, RM nicht übersteigt, 0,50 RM für jeden Antrag. Wird dem Antrage ganz oder teilweise statt⸗ gegeben, so wird die Bearbeitungsgebühr auf die nach T Ziffern 2—] zu erhebenden Gebühren angerechnet.

Die Devisenge bühr G 2 Ziffer 3) und die Mit⸗ wirkungsgebühr G 2 Ziffer 4) betragen 3 osoo (drei vom Tausend) des Betrages, über den die Geneh⸗ migung oder Bescheinigung lautet, mindestens 1, RM.

Die Zusatzgebühr G 2 Ziffer 3) beträgt 1 0soo (eins vom Tausend) des Betrages, über den die Ge⸗ , oder Bescheinigung lautet, mindestens

y Die Unbedenklichkeitsgebühr G 2 Ziffer 5

beträgt 0, 50 RM für jede Bescheinigung. ,

Die Goldgebühr für Einzelgenehmi⸗ gungen G 2 Ziffer 6 a) beträgt 1, RM . jede Genehmigung. Ist der Wert der in der Genehmigung enannten Edelmetalle nicht größer als 10, RM, 7 beträgt die Goldgebühr 0,50 RM.

Die Goldgebühr für Allgemeine Geneh⸗

migungen G 2 Ziffer 6b) beträgt 5, RM für jede Genehmigung. ird eine Genehmigung auf An⸗ wa in mehreren Teilgenehmigungen aus efertigt, so beträgt die Gebühr für die erste Teilgenehmigung

5. RM, für jede weitere Teilgenehmigung 1 RM.

Die Altgoldgebühr G 2 Ziffer 7) beträgt

5. RM 6er jede Genehmigung. ;

. Wird eine Genehmigung nach 8 2 Ziffer Jin Ver⸗

bindung mit einer Genehmigung nach 52 . 6b erteilt, so wird nur eine Gebühr von zusammen

5, RM erhoben. .

6

Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 RM nach oben abzurunden. ; J Setrifft nicht die sudetendeutschen Gebiete.

é.

57 ö Schuldner der Gebühren sind diejenigen ö oder Unternehmen, die den Antrag gestellt haben oder auf deren Namen die Genehmigungen oder Bescheinigungen antrags—

gemäß ausgestellt sind oder werden sollen.

§5 8

(1) Die Gebühren werden fällig mit dem Zugehen der Gebührenrechnung, die mit der erteilten Bescheinigung oder Genehmigung verbunden sein kann. .

(2) Handelt es sich um (Sammel-⸗PBescheinigungen, über deren Ausnutzung vom Antragsteller oder Berechtigten nach den auf dem Gebiet der k bestehenden Vorschriften Meldung an die Uberwachungsstelle für Edel—⸗ metalle zu erstatten ist, (3. B. bei den Ausländer⸗Sonder⸗ konten für Inlandszahlungen) so werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Ausnutzung und an dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Meldung zu erstatten ist. Sie

sind zugleich mit der Ubersendung der Meldung unter Bei⸗

fügung einer Abrechnung an die Üüberwachungsstelle für Edel⸗ metalle zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren von der Überwachungsstelle für Edelmetalle nicht durch Nachnahme erhoben werden oder in anderer Weise zu zahlen sind, sind sie binnen 10 Tagen nach drehen der Gebührenrechnung auf das Postscheckkonto der

berwachungsstelle für Edelmekalle Berlin Nr. 133 313 ein⸗ zuzahlen. 8589

(I) Für Buch⸗ und J die die Uber⸗ wachungsstelle für Edelmetalle in . ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt oder durchführen läßt, werden von der UÜberwachungsstelle für Edelmetalle Ge⸗ bühren oder . nicht erhoben.

(2) Die Uberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, Per⸗ sonen oder Unternehmen, bei denen durch die Prüfung Ver⸗ stöße gegen Verordnungen, Anordnungen oder Der g e der sich aus dieser Gebührenordnung ergebenden Pflichten festgestellt werden, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines achweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Uberwachungs⸗ stelle für Edelmetalle endgültig festgesetzt. Der e, ist von den Zahlungspflichtigen binnen 10 Tagen nach dem Empfang der Äufforderung auf das Postscheckkonto der Uberwachungs⸗ stelle einzuzahlen. z J

160

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft. Sie gilt 6 für das Land Ssterreich. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Uberwachungsstelle für Edel- metalle vom 23. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 247 vom 22. Oktober 1936 außer Kraft.

Berlin, den 30. Dezember 1938.

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.

Anordnung!)

zur Aenderung der Anordnung Nr. 44 vom 3. 1: 1938) der Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest.

Vom 28. Dezember 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. JI S. S816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers solgendes angeordnet:

§51 In § 1 Abs. 2 werden die Worte „synthetischem Kaut⸗ schuk“ durch das Wort „Kunstkautschuk“ ersetzt.

. 52

§z 2 erhält folgende Fassung: „() Wer Gummiabfälle, Altgummi, Hartgummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat im Ausland einkauft, be⸗ darf dazu im Einzelfall der ausdrücklichen vorherigen Zu⸗

stimmung der Ueberwachungsstelle (Einkaufsbewi igung).“

83

8 5 erhält folgende Absätze 2, 3 und 4:

„(Y An Meldungen sind auf besonderen Vordrucken zu erstatten von:

Verarbeitern bis zum 5. jeden Monats Zu⸗ und Ab⸗ gang im vorhergehenden Monat sowie die Lager⸗ bestände am Ende des vorhergehenden Monats; Händlern und Anfallstellen bis zum 5. des einem Kalendervierteljahr folgenden Monats Zu⸗ und Ab⸗ gang im vorhergehenden Kalendervierteljahr e die Lagerbestände am Ende des vorhergehenden Kalender⸗ viertel jahres.

Vorstehende Meldungen sind auch dann zu erstatten, wenn in den nachfolgenden Monaten weniger als 500 kg gelagert oder verarbeitet werden.

„(H Die Meldepflicht für Gummiabfälle und Altgummi inländischer Herkunft erstreckt sich nur auf folgende Sorten: Fahrzeuglaufdecken und Teile davon,

ausgenommen: abgetrennte Wulste und Fahrzeug⸗ laufdecken, Fahrradlaufdecken, jedoch nicht trans⸗ parente und helle (weiß); R und Teile davon; ollgummireifen; Reifen fabri⸗

Heizschläuche aus kation; Gummifäden sowie alle schwimmenden, halb⸗ schwimmenden, transparenten und ähnlichen Gummiwaren; atentgummi; chwammgummi; , . Rote und helle Gummiwaren ohne Ge⸗ webeeinlage;

der

Sonstige? Gum miwaren ohne Gewebe oder

Metalleinlagen, mit spez. Gewicht unter 1.25 ; UuUnvulkanisierte Gewebeabfälle; . Hartgummi, leicht, polierfähig; Guttapercha und Balata.

„( Meldungen über Bestand sowie Zu⸗ und Abgang .

von Gummiabfällen und Altgummi von anderen als den in Abs. 3 genannten Sorten sind nur auf besondere Anforderung durch die Ueberwachungsstelle zu erstatten.“ ł

§z 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Wer Gummiabfälle und Altgummi der in 5 5 Abs. 3 genannten Sorten sowie Hartgummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat beschafft, verteilt, lagert, absetzt oder ver⸗ braucht, hat über Käufe und Verkäufe Buch zu führen.“

5 5

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Vernichtung von Gummiabfällen und Altgummi der in 8 5 Abs. 3 genannten Sorten sowie von Hartgummi⸗ ö Weichgummimehl oder Regenerat ist grundsätzlich ver⸗

oten.“ 56

Ss 11 erhält folgende Fassung:

„Gummiabfälle und Altgummi der in 3 5 Abs. 3 ge nannten Sorten sowie Harigummistaub, Weichgummimehl oder Regenerat müssen sorgfältig gelagert werden. Die Ueberwachungsstelle kann für die Lagerung nähere Bestim⸗ mungen treffen.“ 81

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Aspbest. Jehle.

*) Betr. nicht die sudetendeutschen Gebiete.

Bekanntmachung KP 671

der Uberwachungsstelle für Metalle vom 39. Dezember 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der ÜUber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1936, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten ö anstelle der in der Bekanntmachung Kb 666 vom 15. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: .

Blei (Klassengruppe III)

Blei, nicht legiert (Klasse IIIA) RM 17, bis 19,

Hartblei (Antimonblei)h (Klasse IIIB). „19,50 21,50

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 30. Dezember 1938.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 231 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Vierte Verordnung zur , andelsrechtlicher Vor⸗ schriften im Lande Oesterreich. Vom 24. ezember 1938.

Umfang: 11! Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM (Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen Jahrgängem. Postversendungs⸗ ebühren: 6, 0 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckn a.

——

Bekanntmachung.

Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 232 des Reichsgesetzblatts, Teil Ü, enthält:

Vierte Verordnung über den ö für Reichsbürg= schaften für den Kleinwohnungsbau. Vom 165. Dezember 1935.

Vierte Verordnung zur Aenderung der Ausführungs⸗ verordnung zum Maß⸗ und Gewichtsgesetz. Vom 28. Dezember 1938. ) . .

Neunte Verordnung zur Aenderun der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der gffe liche Fürsorge. Vom 29. Dezember 1938. ö .

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Be⸗ steuerung tschechoslowakischer , . im deutsch⸗ ischechoslowakischen Verkehr. Vom 29. ezember 1938.

ünfte Verordnung zur ö steuerrechtlicher Vor⸗

schriften in den sudetendentschen Gebieten. Vom 29. Dezember 1538.

Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung in den sudetendeutschen Gebieten. Vom J0. Dezember 1938. . ö. Verordnung über einen Vollstreckungsschutz in der landwirt⸗ schaftlichen Siedlung. Vom 30. Dezember 1938.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis; (, 19 RM Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen Jahrgängem. ,,, ebühren: 6,46 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostschecklonto: Berlin 96 200. ö

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.

Reichs verlagsamt. J. V.: Alleckna.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil und 24 für den Verlag: .

BPräsident Dr. Sch! an ge in Potsdam:

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf 8antzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

. der Preußischen Drucke rei- und VerlagsAktzengelelischaft. , , sche denn Kiihel mer.

Fünf Beilagen

¶einschlleßlich Vörsenbeilage und eine Zentra lhandels rea ste renne)

Sefterreich vorgesehenen Frist. RdErl. 25. 12. 36,

Erfte Beilage zum Deutschen Reichsanzeige

Berlin, Sonnabend, den 31. Dezember

r und Preußischen Staatsanzeiger

oss

Nr. 305

A mtsliches.

(Fortsetzung.)

Bekanntmachung.

Die am 30. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 54 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Verordnung über die . Anwendung eines Ab⸗ kommens zum deutsch⸗niederländischen Vertrag über den Ver⸗ rechnungsverkehr. Vom 20. Dezember 1938.

Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen über den Freibord der Kauffahrteischiffe (Ergänzung zu Anhang II des Uebereinkommens). Vom 19. Dezember 1938.

Bekanntmachung über den deutsch⸗tschechoslowakischen Vertrag über eine Durchgangsautobahn. Vom 19. Dezember 1938.

Bekanntmachung über den deutsch⸗tschechoslowakischen Ver⸗ trag über Erleichterung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Vom 23. Dezember 1938.

Bekanntmachung über Abänderung des deutsch⸗englischen Flottenablommens von 1937. Vom 28. ezember 1938.

Umfang: 112 Bogen. Verkaufspreis: 0.20 RM (Bogenpreis für den Bezug aus abgelaufenen Jahrgängen). ö gebühren: G0 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 25 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter

Nr. 14 467 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gebietsbereinigungen in den östlichen preußischen Provinzen vom 21. März 1938 ,, S. 29) in der Fassung des Aenderungsgefetzes vom 2. September 1938 (Gesetzsamml. S. 89). Vom 28. Dezember 1938.

Umfang Bogen. Verkaufspreis: 9,20 RM, geg ich einer Versandgebühr von 003 RM. Zu beziehen durch R. v. ecker's . G. Schenck), Berlin W S, Linkstr. 35, und durch den Buch⸗ andel.

Berlin, den 31. 12. 1938. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Französische Botschafter Robert Coulondre hat Berlin am 23. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit . Botschaftsrat Comte de Montbas die Geschäfte

er Botschaft.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ Republiken Aleksei Merekaloff ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Während der weiteren Abwesenheit des Cubanischen Gesandten Dr. Conche so führt Legationsrat Sotolongo die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 53 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern herausgegeben vom Reichsministe⸗ rium des Innern) vom 28. Dezember 1938 hat folgenden In⸗

alt: Allgem. Verwalt. RdErl. 19. 12. 38, Regelg. d.

ezuges d. Verkündgs.⸗ h: Weisgs.⸗Blätter d. Reichs durch d. k Behörden. RdErl. 23. 12. 38, Veröffentlichg. d. RdErl. RMdJ, im RMBliV. vom 1. 1. 1939 ab. RdErl. 19. 12. 38, Stand d. Zivilversorg. RdErl. 21. 12. 38, Umzugskostenvergütg. u. . f. Militäranw. RdErl. 23. 12. 38, Treudienst⸗ ,, Kommunalverbände. RdErl. 19. 12. 38, Ausf.-⸗Anw. f. d. Gemeinden d. Reichs sowie f. d. GV. (gemeindl. Zweckverbände) d. Landes Preußen u. d. Saarlandes 5 üb. d. Verfahren üb. d. Erstattg. v. Fehlbeträgen am öffentl.

ermögen v. 18. 4. 1937. RdErl., 19. 12. 38, Ges. üb. d. Ge⸗ währg. v. Entschädign. bei d. Einziehg. od. d. Uebergang v. Ver⸗ , Wertzuwachssteuer. RdErl. 19. 12. 38, Bürgersteuer. RdErl. 21. L. 38, Weihnachtszuwendgn. RdErl. 23. 19. 38, Verlängerg. einer in d. DGO. d. RuPr Md J. z. TO. B f. d. Land reisbildg. bei öffentl. Aufträgen. Polizei verwaltung. RdErl. 19. 13. 38, Beschwerdeordnung f. d. Vollzugspol. R Erl. 19. 128. 1938, Tempo d. Deutschlandliedes. RdErl. 21. 12. 38, Dank u. Anerkenng. RdErl. 18. 12. 38, ng d. staatl. Krim. Pol. RdErl. 20. 12. 38, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. RdErl. 20. 12. 38, Uebersicht üb. d. verfügten Ausgabemittel d. Reichs⸗ haush. d. Pol. in Oesterr. RdErl. 20. 12. 38, Dienstvorschr. f. d. Musikkorps u. Spielmannszüge d. unif. OrdnPol. RdErl. 21. 12. 38, Vergütg. d. K f. Eigngs.Prüfg. d. Be⸗ werber f. d. Pol.⸗Dienst. Zu besetzende Gend⸗QAberm Stellen. RdErl. 19. 12. 38, Film⸗ U. Bildverleih. RdErl. 20. 12. 38, Betreug. d. mot. Gend. in Oesterr. m. Dienstkleidg. RdErl. 20. 12. 38, Ausbildgs.⸗Lehrg. f. Nachrichten⸗Offz. RdErl. 21. 12. 1938, Bremsprüfgerät d. mot. Gend⸗Bereitsch, RdErl. 21. 1. 1938, Beschaffg. eines Lehr⸗ u. , . RdErl. 22. 12. 38, Kennlicht an Booten d. Wasserschutzpol., d. Feuerschutz⸗ pol. u. d. Feuerwehren. RdErl. 22. 12. 38, Pol.-ärztl. Tätigkeit bei d. Gend. Verkehrs wesen. RdErl. 19. 12. 38, Durchf. d. Steueraufsicht bei d. Befördergs-Steuer gelegentl. v. Verkehrs⸗ kontrollen. Personenstgndsangelegenheiten. NdErl. 19. 12. 38, Aenderg. u. Feststellg. x. Familiennamen. Staatsangehörigkeit. Paß - u. Fremdenpolizei. RdErl. 23. 17. 38, Mitteilg. üb. Einbürgergn v, italien. Staats⸗ 3 Wehrangelegenheiten. RdErl. 21. 12, 38, Erfassg. d. wehrpflichtig. Arbeiter an d. Westgrenze. Volts⸗—

gesundheit. RdErl. 21. 12. 38. Jahresgesundheitsbericht f. D. Jahr 1938. RdErl. 19. 19. 38, Ausbildg. v. Lehrern d. staatl. anerkannt. Krankenpflegeschulen in d. Unfallverhütgs.⸗Kunde. Uebertragb. Krankh. d. 43. Woche. Verschiedene s. Hand⸗ schriftl. Berichtig Neuerscheinungen. Stellen⸗ ausschreibungen v. Gemeindebeamten. Zu be⸗ ziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin RWS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 135 RM für Ausgabe A e, . bedruckt) und 2,0 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Ber tehrsweßsen.

Die Deutsche RNeichspost im Kalender⸗ jahr 1938.

Steigende Leistungen auf allen Gebieten.

Der großartige Aufstieg von Volk und Wirtschaft im abge⸗ laufenen Jahre kennzeichnet auch die Entwicklung in den Dienst⸗ zweigen der Deutschen Reichspost. Durch ungewöhnlich hohe An⸗ forderungen sind die Leistungen in einzelnen Dienstzweigen exheb⸗ lich gestiegen. Die Steigerung wirkte sich namentlich im Fern= meldedienst, besonders auch im Auslandsdienst aus. Auch die Leistungszahlen im Brief⸗ und Paketdienst zeigen einen erheblichen rn der besonders durch die Einberufungen zum Wehrdienst und zu Arbeitsleistungen an der Westgrenze verursacht war.

Bei der Briefpost ist nach den vorläufigen Berechnungen die Zahl der beförderten Briefsendungen von 6] 40 Millionen Stück im Kalenderjahr 1937) auf 7056 gestiegen, die der Einschreib⸗ sendungen von 5 auf 102 Millionen Stück. Die Zahl der gewöhn⸗ lichen Paketsendungen hat sich von 303 auf 321 Millionen Stück erhöht.

Der deutsche Luftpostdienst wurde durch die Einrichtung neuer Flugverbindungen erweitert und verbessert. Das deutsche Luft—⸗ postnetz umfaßte im Sommer 1938 104 Linien mit einer Gesamt⸗ länge von 70 00 km. Im abgelaufenen Jahre wurden an Brief⸗ und' Paketsendungen und Zeitungen rund 50 Y/o mehr auf dem Luftweg befördert als im Vorjahr. Diese gewaltige . ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß im europäischen Berei jetzt Briefe, Postkarten und Postanweisungen auch dann mit der Luftpost befördert werden, wenn kein Luftpostzuschlag entrichtet worden ist.

Der Kraftfahrdienst der Deutschen Reichspost stand im Kalenderjahr 1938 stark unter dem Einfluß der politischen Er⸗ eignisse. Bei den Arbeiten an der Westgrenze sind für die Arbeiterbeförderung usw. bis zu 2200 Kraftomnibusse und zahl⸗ reiche Personen⸗ und Lastkraftwagen, weiter rund 1300 private Kraftomnibusse unter Leitung der Deutschen Reichspost eingesetzt worden. Besonders beachtenswert war der schnelle Einsatz der Kraftomnibusse bei der Angliederung Oesterreichs und des Sudetengaues. Zehntausende von sudetendeutschen Flüchtlingen wurden mit Kraftomnibussen abbefördert und später in die Heimat zurückgebracht. Am Jahresende umfaßte das Kraftpostnetz der Deutschen Reichspost rund 3050 Linien mit S2 000 Rm Strecken⸗ länge, wobei das Land Oesterreich und der Sudetengau ein- geschlossen sind.

Die i herrn reg im Altreich haben sich um 31 000 Vor- jahr: 24 500) auf 1149 009 erhöht, insgesamt wurden 952 (905) Millionen Buchungen im Betrage von 188 162) Milliarden RM ausgeführt. Mit der Heimkehr der Ostmark ist zu den 20 Post⸗ scheckämtern im Altreich das Postsparkassenamt Wien mit rund 135 00 Postscheckteilnehmern hinzugetreten. Bereits im März 1938 ist das Postsparkassenamt in Wien der Deutschen Reichspost ein⸗ gegliedert und das Vermögen der Oesterreichischen Postsparkasse dem Sondervermögen der Deutschen Reichspost zugewiesen worden. Durch den Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. August 19358 wurde der Reichspostminister ermächtigt, den Postsparkassen⸗ dienst auf das Großdeutsche Reich auszudehnen. Auf Grund dieser Ermächtigung hat der Reichspostminister am 11. November 1938 die Postsparkassenordnung erlassen, die am 1. Januar 1939 in Kraft tritt.

Im Telegraphendienst wurden 21, Millionen Telegramme übermittelt, d. s. rund 4Y½ mehr als im Vorjahr. Auf der Welt⸗ nachrichtentagung in Kairo (1. Februar bis 8. April 1938) gelang es der deutschen Abordnung, viele Verbesserungen im zwischen⸗ staatlichen Telegraphen⸗- und Funkdienst durchzusetzen, so besonders eine Verbilligung um für vollbezahlte Telegramme im euro⸗

äischen Bereich, die am 1. Januar 1939 in Kraft tritt. Im eutschen Reich ist die Zahl der Fernschreibteilnehmer von 389 auf 690 gestiegen. Der Bildtelegraphendienst ist bedeutend erweitert worden. Nach Einbeziehung der Bildstelle Wien in das deutsche Bildtelegraphennetz umfaßt dieses nunmehr 10 öffentliche Bildstellen.

Die Aufwärtsbewegung im Fernsprechdienst hat angehalten. Die Zahl der Sprechstellen j bis Ende November um 209 0900 auf 3767 906 gestiegen. Von diesen Sprechstellen sind 2870 Millionen Gespräche geführt worden, d. s. 24 / mehr als im Jahre 1937. Durch die Eingliederung der ö und der . Gebiete 9 die Deutsche Reichspost vor die große Aufgabe gestellt worden, das Leistungsnetz erheblich zu erweitern und 2 a,,, umzubilden. Die Umstellung Coßer Ortsnetze au den . ist so gut wie abgeschlossen. Die neueren Arbeiten 66 deshalb vorwiegend ländlichen Gebieten. Von 335 neuen Wählämtern entfallen 290 auf das platte Land.

Die außergewöhnlich starke Entwicklung des Rundfunks hat sich auch im Jahre 1938 fortgesetzt. Vom J. Januar bis 1. De⸗ zember stieg die Zahl der Rundfunkempfangsanlagen im alten Reichsgebiet von 9 087 454 auf 10 379 348, also um 1291 894. Die , Hörermillion wurde bereits im Laufe des Oktober erreicht.

urch die Einbeziehung von 668 913 Rundfunkempfangsanlagen in der Ostmark nach dem Stande am 1. Dezember ergibt si 5 Groß⸗Deutschland (ohne die . Gebiete) eine Gesamt⸗ zahl von über 11 Millionen (11045 269. Das Rundfunksendernetz im Altreich wurde am 1. Dezember durch einen Zwischensender in Stolp (Pom.) erweitert. In der Ostmark wurden die Sender Wien, Graz, . Klagenfurt, Linz, Salzburg und Vqxarl⸗ berg, in den su etendentschen zebieten der Sender Mährisch⸗Ostrau letzt Troppau) vom deutschen Rundfunk übernommen und in das Rundfunksendernetz der Deutschen Reichspost eingegliedert.

Das deutsche Fernsehen hat weiter erhebliche Fortschritte gemacht. Der zwischen Berlin, Leipzig und Nürnberg eingerichtete ernsehsprechdlenst wurde Anfang Juli auf München ausgedehnt. Im Fernsehkabel. Berlin Leipzig wurden 39 Fern prechver⸗ bindungen eingerichtet und zum Beginn der Leipziger esse im März 1938 dem Dienst übergeben.

Der günstigen Gesamtentwicklung folgend, konnte auch der Personalbestand der Deutschen Reichsßost um rund 26 700 Kräfte vermehrt werden, die sich auf alle Dienstzweige verteilen.

Die Ei r Beanspruchung der verschiedenen Dienstzweige und die Erhöhung der Leistungszahlen hat sich ö bei den Einnahmen und Ausgaben entsprechend ausgewirkt.

auch

Sean ft and Wissenfchaßt.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 1. bis 9. Januar.

Staatsoper:

Sonntag, 1. Januar:; In der Neuinszenierung: Die Zauber⸗ flöte. Musikal. Leitung: v. Karajahn. Beginn: 20 Uhr.

Montag, 2. Januar: Schneider Wib ö e l. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, 3. Januar: Arabella.

Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, 4. Januar: In der Neuinszenierung: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 .

Donnerstag, 5. Januar: Mignon. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, 6. Januar: La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, 7. Januar: Tannhäuse c. Musikal. Schüler. Beginn: 199½ Uhr.

Sonntag, 8. Januar: Peer Gynt. Musikal. Leitung: Egk. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

. ö Martha. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: ‚. hr.

Musikal. Leitung: Heger. Musikal. Leitung: Jäger.

Leitung:

Schauspielhaus. Sonntag, 1. Januar: Hamlet. Beginn: 1955 Uhr. Ausverkauft. Montag, 2. Januar: Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, 3. Januar: Der Arzt am Scheideweg. Be—

ginn: 290 Uhr.

Mittwoch, 4. Januar: Was ihr wollt. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, 5. Januar: Der Arzt am Scheideweg. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Freitag, 6. Januar: Maria Magdalena. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, J. Januar: Der Arzt am Scheideweg. [ ginn: 20 Uhr.

Sonntag, 8. Januar: Maria Magdalena. Beginn: 20 Uhr.

Montag, 9. Januar: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr.

Kleines Haus: Sonntag, 1. Zanuar: Der Bridgekönig. Ausverkauft. Montag, 2. Januar: Das kleine Hofkonzert. 20 Uhr. Dienstag, 3. Januar: Madame Sans GSène. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 4. Januar: Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. k 5. Januar: Madame Sans GSsne. Beginn: 2 . Freitag, 6. Januar: Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. ,, J. Januar: Madame Sans GSne. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, 8. Fanuar: Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. k ö Begegnung mit Ulrike. Beginn: 9.

Beginn: 20 Uhr.

Beginnt

Aus den Staatlichen Museen.

Führungen und Vorträge.

In der Woche vom 8 bis 14 Januar finden in den Staat— lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, 8. Januar. 10— 11 Uhr in der Islamischen Abteilung: Rundgang. Rühmann. 11—12 Uhr im Neuen Museum: Antike Skulpturen im Neuen Museum. Prof. Blümel. 11—12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt,. Grabsteine des Neuen Reiches und der Spätzeit. Dr. Cramer.

Montag, 9. Januar. 11—12 Uhr im Wuseum in der Prinz⸗Albrecht⸗Str.: Japanische Malerei. Dr. Graf,. Strachwitz. 12 —13 Uhr in der Handzeichnungssammlung der Nationalgalerie: Zeichnungen von Hans von Marses. Dr. Isermeyer.

Dienstag, 10. Januar. Uhr im Kaiser⸗-Friedrich Museum: Malerei des Barock. Dr. Kunze⸗Kühnel.

1 Mittwoch, 11. Januar.

11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Goya. Prof. Kurth.

11—12 Uhr in der Vorderasiat. Abteilg: Wie wird ausgegraben? An deutschen Ausgrabungen erläutert (Arbeitsgemein—⸗ schaft). Dir. Andrae.

11—12 Uhr im Völkerkundemuseum, Ostasiat. Abt. Die Sonder- ausstellung Japanische Puppen.

112,30 Uhr im Museum in der Prinz⸗Albrecht⸗Straße, Ger⸗ manen und Römer (mit Lichtbildern): J. Kampf um Rhein und Donau. Prof. v. Jenny. ;

1—13 Uhr im J Kunstdenkmäler Italiens aus dem 4 12. Jahrhundert (Arbeitsgemein- schaft). Dr. Schlunk.

20-21 Uhr im Zeughaus: Die Ausstellung König Friedrich Wil- helm I. r. Uhlemann.

10,39 = 11, 30

Italienische

Francisco

Donnerstag, 12. Januar.

11—12 Uhr im Deutschen . Roger van der Weyden und der Meister von Flẽmalle. Dr. Thöllden.

11 —12 Uhr im Völkerkundemuseum, Afrik. Abt.: Kriegsführung und Waffen in Afrika. Dr. Böhrenz.

1112 Uhr im Kaiser⸗Friedrich Museum, Münzkabinett: Rund- gang durch die Schausäle des Münzlabinetts. Dr, Hellige.

1,10—- 12.30 Uhr im Pergamon⸗-Vortragssaal; Altä yptische Kunststätten: JJ. Die Pyramiden bei Abusir und Sakkara. Dr. Anthes.

Freitag, 13. Januar.

11—12 Uhr im Schloßmuseum: Mobiliar des 18. Jahrhunderts. Prof. Klar. .

11—1 23530 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Orgel, Positiv und

Regal (mit Klangbeispielen). Dr. Dietel. . :

12 —183 ki in der Handzeichnungssammlung der Nationalgalerie: Meister der Zeichnung im 19. Jahrhundert (Arbeits- mf Dr. Heinrichs,. .

19.30 26,39 Uhr in der Kunstbibligthek; Deutsche Buchillustra— tion und Typographie im 18. Jahrhundert (Arbeirsgemein⸗ schaft). Prof. Koch.

Sonnabend, 14. Januar.

g. 30 - 10,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt: Denkmäler 6 Sonnenverehrung (Arbeitsgemeinschaft). Dr. ippert. 11— 142 Uhr im Völkerkundemuseum, Indische Abt.: Buddhistische Plastik in Indien. Dr. Behrsing. 11,30 - 42,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung.

Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich außer Montag von 11-12 und von 12—13 Uhr Rundgänge statt.