1939 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jan 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Ur. H vom 11. Januar 1939. S. 2

Abkommen vom 23. Rovember 1938

Hzischen einem deutsche Bankinstitute, Handels- und Industriesirmen vertretenden Ausschuß, der zugleich ö. e und Industrie firmen in dem Teil von Deutschland vertritt, der früher das Gebiet der Republik Oesterreich bildete (nachstehend „Der Deutsche Ausschuß genannt), der Reichsbank und Ausschüssen, die Bankinstitute in den Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien, England, Frankreich, Holland und Schweiz vertreten (nachstehend „die Ausländischen Bankenausschüsse n genannt).

Die Parteien schließen folgendes Abkommen: ] 1. In diesem Abkommen sollen die nachstehend erwähnten Ausdrücke, soweit nicht der Zusammen⸗ hang etwas anderes erfordert, folgende Bedeutung haben: ͤ 2 . „Kurzfristige Kreditlinien“ (hort term eredit lines) bedeuten kurzfristige Kreditlinien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

() Die kurzfristigen Kreditlinien müssen aus Akzepten, Zeitgeldern, Barvorschüssen oder irgende ner sonstigen bankmäßigen Verschuldung, die auf besonderen Vereinbarungen beruhen, herrühren und vor dem 18. März 1838 für einen Zeitraum eingeräumt worden sein, der nicht länger ist als die für eine Kreditlinie nach dem Deutschen Kreditablommen von 1938 lnachstehend das 1938 Abkommen“ genannt) oder nach einem der früheren Deutschen Kreditabkommen zulässige Höchstlaufzeit.

(UI) Sie müssen entweder (e) in einer anderen Währung rüczahlbar sein als österreichische Schillinge oder Reichsmark oder —. (b) am 13. März 1938 in österreichischen Schillingen oder Reichsmark rückzahlbar gewesen sein, und es muß der Erlös derartiger Kredite am Tage ihrer ersten Inanspruchnahme in einer anderen Währung als österreichische Schillinge oder Reichsmark zur Verfügung gestellt worden sein oder (dieser Erlös) muß damals in eine andere Währung als österreichische Schillinge oder Reichs mark frei konvertierbar gewesen sein. . (III) Sie müssen vor dem 13. März 1938 eingeräumt worden sein und müssen am Tage des Beitritts des Gläubigers zu diesem Abkommen noch bestehen. () Die sich hieraus ergebende Verbindlichkeit muß entweder vor dem Datum dieses Abkommens fällig geworden sein oder während der Dauer dieses Abkommens fällig werden. „Deutscher Schuldner in Oesterreich“ (German Debtor in Austria) bedeutet alle aus einer kurzfristigen Kreditlinie verpflichtete Bankiers sowie deutsche Bank⸗, Handels⸗ oder Industriefirmen oder ⸗Gesellschaften in dem Teile Deutschlands, der früher das Gebiet der Republik Oesterreich gebildet hat. ᷣ. ; „Ausländischer Bankgläubiger“ (Foreign Bank Creditor bedeutet alle Bankiers oder Bankinstitute in einem der eingangs dieses Abkommens genannten Länder Deutschland ausgenommen die diesem Abkommen gemäß Ziffer 2 dieses Abkommens bedingungslos beigetreten sind. Mangels einer ausdrück⸗ lichen Bestimmung soll den Ausdrücken in diesem Abkommen dieselbe Bedeutung beigelegt werden wie in dem 1938⸗Abkommen, soweit der Zusammenhang nicht etwas anderes erfordert. .

2. () Jede Bank oder Bankfirma in einem der eingangs dieses Ablommens genannten Länder Deutschland ausgenommen soll das Recht haben, diesem Abkommen mit irgend einer oder allen kurzfristigen Kreditlinien beizutreten, die sie deutschen Schuldnern in Oesterreich eingeräumt haben.

(2) Der Beitritt hat durch eine Mitteilung, die beim Schuldner spätestens am 1. Februar 1939 eingegangen sein muß, zu erfolgen, und zwar in Form eines eingeschriebenen Briefes, von dem gleichzeitig der Reichsbank eine Abschrift einzusenden ist. ;

(3) Nach Empfang dieser Mitteilung hat der deutsche Schuldner innerhalb von vier Tagen dem ausländischen Bankgläubiger durch eingeschriebenen Brief zu bestätigen, daß er ebenfalls diesem Abkommen beitritt.

3. Kreditlinien, mit denen der Gläubiger diesem Abkommen beigetreten ist, sind wãhrend der Dauer dieses Abkommens in der Höhe aufrechtzuerhalten, in der fie am Tage des Beitritts des Gläubigers zu diesem Abkommen bestanden haben.

4. Nach erfolgtem Beitritt haben die Beitretenden entsprechende Rechte und Pflichten wie bei kurzfristigen Kreditlinien, die von dem Deutschen Kreditabkommen von 1935 erfaßt werden. Diese Rechte und Pflichten sollen für die kurzfristigen Kreditlinien, auf die fich die fraglichen Beitritte beziehen, vom 13. März i938 an Wirkung haben. Unberührt bleiben aber die zwischen Schuldner und Gläubiger getryf senen Vereinbarungen. Jedoch (I) finden die Bestimmungen der Ziffer 22 () bis (7) einschließlich und der Ziffer 23 jenes Abkommens keine Anwendung; 3 . (I finden die Bestimmungen der Ziffer 164) MM) für den vor dem Datum dieses Abkommens eintretenden Fall einer Zahlun gsunfähigkeit oder von Vergleichsverfahren keine Anwendung;

(MI finden alle sonstigen Bestimmungen des 1988⸗Abkommens, die mit dem vorliegenden Abkommen unvereinbar sind oder die auf Kreditlinien, die dem vorliegenden Abkommen unterliegen, nicht angewendet werden können, keine Anwendung, und

(V) etwaige Fragen über die in (UI) vorstehend erwähnte Unvereinbarkeit oder Unabwend⸗ barkeit ebenso wie sämtliche andere Fragen, die sich aus diesem Abökommen (mit Ausnahme von Ziffer 5) ergeben, sollen von dem in Ziffer 20 des 1938⸗Abkommens vorgesehenen Schiedsausschuß entschieden werden.

5. Wenn eine kurzfristige Kreditlinie, (a) die während der Laufzeit des 1938⸗Abkommens oder eines früheren Abkommens fällig wurde

oder (b) deren Schuldner zahlungsunfähig wurde oder sonstwie ein Abkommen mit seinen Gläubigern

getroffen hatte, während der Laufzeit des 1938⸗Abkommens oder eines früheren Abkommens in einen langfristigen Kredit oder in Wertpapiere umgewandelt worden ist, dann sollen derartige langfristige Kredite oder Wertpapiere als Ziffer 10 Anlage behandelt werden, vorausgesetzt, daß ( eine derartige Anlage noch von dem ursprünglichen Kreditgeber oder für dessen Rechnung gehalten wird und ä) die Reichsbank feststellt (is satisfied), daß eine derartige Anlage den vorstehenden Erforder⸗ nissen entspricht und bescheinigt, daß sie ihre Zustimmung zu einer derartigen Anlage als Ziffer 10 Anlage gemäß Ziffer io (5) gegeben haben würde, wenn Oesterreich zur Zeit, als die Anlage erfolgte, Bestandteil des Deutschen Reiches gewesen wäre. Ferner bleibt der Reichsbank vorbehalten, die Bearbeitung etwaiger Fälle, die nach ihrem Dafürhalten nicht so zu behandeln sind, bis zur nächsten Sitzung des Beratenden Ausschusses oder bis zur nächsten Sitzung, die zur Erörterung einer Erneuerung des 1938⸗Abkommens einberufen werden wird welche Sitzung immer die frühere sein mag hinauszuschieben.

6. Dieses Abkommen soll gleichzeitig mit dem 1938⸗Abkommen laufen und an dem Tage enden,

an dem jenes Abkommen endet. Zur Beurkundung des Vorstehenden ist dieses Ablommen von den Vertragsparteien an dem oben

angegebenen Datum unterzeichnet worden.

Staat vom 28.

Bekanntmachung die Verbreitung des in Paris

über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen init dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande

die Verbreitung des im Europa⸗Verlag, Zürich, 1938, er⸗ scheinenden Buches „Deutsches Brevier“ von Edgar Alexander

verboten. Berlin, den 6. Januar 1939.

Der Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei 3 . e n nne des Innern. *

J. A.: Müller.

verboten.

Der Reichs führer M und

Ber über das Verbot einer in m . men mijt : rung un ro a Verordnung des Iei 2 *g vom 28.

verboten.

Bekanntmachung Berlin, den 6. Januar

über das Verbot einer auslaändischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 ber Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und

im Re

SJ. H.

bruar 1933 bis auf weiteres im Inlande Agence Telegraphique de la Presso“ Berlin, den 6. Januar 1939.

im Reichsministerium des J. A: Müller.

Der Reichsführer r und Chef der Deutschen Polizei . 3 des Innern.

Agreement made this 3rd day ol November 1838

between a Committee (hereinafter called the German Committee) representative of B mercial and Industrial Concerns in Germany acting at the same time as representati Commercial and Industrial Concerns in that part of Germany which formerly formed 9 ; the Republic of Austria the Reichsbank and Committees representative of i 6 ür triton Vaited States of America, ium, England, France, Holland and Switzerland (be einat ons in h Foreign Bankers' Committees ). 6 ö called ch The Parties agree as folloms: 1. In this Agreennent unless the context shall otherwise require the undermentione chall have the fosicning meanings name): e e ntioned exp „short term credit lines“ means short term credit lines conformin specifications: 8 to the falon (i) the hart term credit lines must oonsist of acoeptanoes, time j vances and any other Form ot banking indebtecihes arisin . 8 men t granted prior o 13h Nach 1g for . Pertod not Inger (e em den- period permissible for a credit line under the German Credit rr, r,, called the 1938 Agreement“) or any previous German . men

ankin 8 of . ar

(ii they must either a) be expressed to be repayable in ourrencies other than i n ö. or Reichsmarks or ver ö delilin (b) have been expressed on the 13th March 1938 to be rebayable in Auch Schillings or Reichsmarks and the proceeds of such credits on the 6 they were first utilised must have been provided out of funds in 4 . other than Austrian Schillings or Rei or must have wa. le eonvertible at that time into a currency other than Austrian Schissn Reichsmark 9 (ii they must have been granted prior to the 13th March 1938 and must be sisting on the date on which adherence to this Agreement is effected by the Ec.

iv) the indebtedness arising thereunder must either have matured before the late this Agreement or mature during the life of this Agreement.

German Debtor in Austria“ means any banker banking institution or commercial or ind firm or company in that part of Germany which formerly formed the territory of the Republic of un who is khiable in respect of a short term credit line. .

Foreign Bank Creditor“ means any banker or banking institution in one of the countries lh than Germany named in the Preamble to this Agreement who shall have unconditionally adhenei this Agreement in accordance with Clause 2 of this ent.

xoept as otherwise expressly provided herein words in this Agreement shall have the n meaning as is attached to them in the 1938 Agreement unless the context otherwise requires.

2. () Any bank or banking institution in one of the Countries other than Germany name! the Preamble to this Agreement shall have the right to adhere to this speet of any or all of its short term credit lines to German Debtors in Austria

“) Adherence shall be effected by ad vioe which must be pecei ved by the Debtor on o hoh the 1st February 1939 and must be given by registered letter oopy of which must be im

taneously sent to the Reichsbank (8) Upon receipt of such advice the German Debtor shall within four days confirm to Foreign Bank Creditor by registered mail that he also adheres to this Agreement.

· Credit lines in respect of vwbich adherende is effected shall be maintained during the k this Agreement at the amount at which they were outstanding on the date on which adherenp this Agreement is effected by the Creditor.

4. Upon respond to those applicable to oredit lines subject to the German it Agreement of 1938 and have effect so far as concerns the short term credit lines to which such adherences relate as hr

13h March 1938 except that any agreement between debtor and creditor shall not he affected !

this provision. Provided that

G the is ions of Clause 22 ) to (7 inclusive and of Clause 23 of that Agreement t

not applicable: . iy the provisions of Clause 16 (4 (iii) shall not be applioable to insolvencies or Verghih verfahren oocuring prior to the date of this Agreement:

(ü) any other provisions of the 1938 Agreement which are inconsistent with this Agreem or which cannot be applied to oredit lines subject to this Agreement shall not applicable and .

(ir any question of the inconsistency or inapplicability mentioned in (iii) abore. A) as any other questions arising hereunder (except under Clause S) shall be detern by the Arbitration Committee provided under Clause 20 of the 1938 Agreement.

5. If a short term credit line la) which matured during the currency of the 1938 Agreement or any previous Agreemen

(b) as to which the debtor became insolvent or otherwise effected a settlement with creditor was Converted into a long term credit or into securities during the ourrency of the 1938 Amen or any previous Agreement then such long term credit or securities shall be treated as a Clan investment. Provided that (i) such investment is still held by or for the account of the original credit giver and

(i) the Reichsbank is satisfied that such investment complies with the foregoing requirem̃ and dertifies that it would have given its Cοsent to such an investment as a (hut investment in acoordanoe with ge 10 (5) ik Austria had been incorporated in

German Reich at the time the investment was made. Provided further that if cases arise which in the opinion of the Reichsbank ought not to be So tin the Reichsbank may postpone the oonsideration of such cases until the next meeting of the Coneuhi

Committee or until the next meeting oonvened to consider the rene wal of the 1938 Agreement vic

be the earlier.

6. This Agreement shall run ooncurrently with the 1938 Agreement and terminate on the

on wbich that Agreement terminates. HN WrrNESS WRHEREOF this Agreement has been signed on behalf of the parties k the day and Vear first before written. ͤ

Bekanntmachung

über das Verbot einer ausländischen Druchschtis

m Einvernehmen mit dem Reichsminister für 9

aufklärung und . ganda wird auf Grund des , Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Vo

Staat vom 28. Februgr 1933 bis auf weiteres im . die Verbreitung der in London erscheinenden illustt

ei Zeitschrift , verboten. 7 Berlin, den 6. Fanuar 1939. aus sandis hen Dructfchrijt . 41414 6. 33 v 5 m Mh n merk des Innern.

erscheinenden Pressedienstes

der Deutschen Polizei

nnern.

J. A.. Müller.

wird qu nd de qsthen ten zum J . 38 ü 9. ö. ; erbreitung der in Parts erscheinenber „D Zubkunst

Bekanntmachung

2 m Einvernehmen mit dem Reichs ministet fing! in nn und . aganda wird auf Grund des s

erordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von 94 Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im J

Müller.

Cement inn

adherence having been effected the rights and obligations of the adherents shall

über das Verbot einer ausländischen Druchschi

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Jannar 1939. SG. 3

. des im Berlag Cdiciones „Chas“, Santiago za er, f 15 122, erschienenen Buches de ĩ Los Rilotos de Europa

verboten. von John Gunther Berlin, den 6. Januar 1939. „Peichsführer S und Chef der Deutschen Polizei Der zeche fi e Tr e e des Innern. J. A.:: Müller.

Bekanntmachung sber das Berbot einer ausländischen Dructschrift. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗

aufllarung und Propaganda wird auf Grund des §5 1 der

des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und ,,. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande

die Verbreitung der in New York erscheinenden Zeitschrift „Ihe Lowdown-“

verboten. Berlin, den 6. Januar 1939.

ͤ eichs führer und Chef der Deutschen Polizei der deine e,, J. A:: Müller.

Bekanntmachung

über das Berbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Pro aganda wird auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande

die Verbreitung der in New York erscheinenden „New Yorker Staatszeitung und Herold“

verboten. Berlin, den 6. Januar 1939. Der Reichsführer s und Chef der Deutschen Poli ö . e anne rl des Innern. . J. Ar: Müller.

Bertanntmachung über das Berbot einer ausländischen Druckschrist.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Vollks⸗ aufklaͤrung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum von Volt und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung des im Verlag Van Gorcum u. Co. N. V.,

Assen, erschienenen Buches „De Vrijheid der Wetenschap“ von Prof. Mr. H. R. Hoetink verboten. Berlin, den J. Januar 1939. Der Reichsführer J und Chef der Deutschen Po Hef n n, des 2 866 J. Aà: Müller.

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Mülhausen⸗Elsaß erscheinenden

Korrespondenz reiheit verboten. ö

Berlin, den 7. Januar 1939. Der Reichsführer s und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. * J. A.: Müller.

Bekanntmachung.

Hiermit mache ich das am S3. November 19338 abge— hlosseng Zusatzabtominen jum. Peu ischen Kreditabtommen von 1938 in deutschem und englischem Wortlaut bekannt.

Der deut ĩ ĩ ei , . der englische Wortlaut sind in gleicher

Berlin, den 9. Januar 1939.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.:: Brinkmann.

Bekanntmachung KP 674

der uberwachungs telle für Metalle vom 10. Januar 19899, betr. Kurspreise für Metalle.

. 5 Auf, Grund des 8 3 der Anordnung 84 der Uber— . nr tell für unedle Metalle vom 24. Juli 1985, betr.

ö ,. für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger riß ö vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ 6 ö . anstelle der in den Bekanntmachungen * . ; vom 29. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger 1 3 vom 30. Dezember 1938) und KP 673 vom z Januar 1939 (Deutscher we, e, wee, Nr. 4 vom

e die

5. Januar 1939 ; ; presse eherne festgesetzten Kurspreis folgenden Kurs⸗

. Kupfer (KAlassengruppe Vn er, nicht legiert (Klasse Vin A). RM 57,75 bis 60, 25

Nessingleai Kupferlegierungen (Klassengruppe 18) ie engen . z 22.. Rm 11. bis 4 g

Kupf

fe rungen (Klasse 1x Bj. „895 , 60.75 segierungen (Klaffe 1X C) 83,50 86,50 hh. 50

ilberlegierungen asse 1X p)

* 1 4. 1. ä. 2 2 ö 2 2 42

r, 3. ,

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Beröffentlichung im Deutschen Neichsanzeiger 5 1. ;

Berlin, den 10. Januar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

3 Betanntmachung. Die am 10. Januar 1939 ausgegebene Nummer 4 deß Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: ö

Verordnung über die Einführung eines örtlichen Sonder— zuschlages in Wien. Bom 2. Januar . 2 f

Verordnung zur Einführung der Vorschriften über die Sicherung der Einheit von Partei und Staat in den sudeten⸗ deutschen Gebieten. Bom 19. Januar 1639.

Umfang: 16 Bogen. Verkaufspreis: 0, RM Postver⸗ sendun 2 0.03 RM für ein Stück bei Voreinsendin u unser e e. Berlin 96 200. r 36

Berlin NW 40, den 11. Januar 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Die Forstmeisterstelle Schwenow meisterbezirk Potsdam ist zum 1. April Bewerbungsfrist: 10. Februar 1939.

im Landforst⸗ 1939 zu besetzen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 1 des Reichsministerialblatts vom J. Januar 1939 ist soeben . und vom Reichsverlagsamt, Berlin MW 46, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen Personalveränderung beim Rechnungshof des Deutschen Reichs. Justizwesen:; Ergänzung der Nr. fir Te der Anlage zum Amtsblatt Nr. 41921 des i n Ministeriums der Justiz, betreffend die Uebert von bisher durch den Richter oder den Staatsanwalt n Geschäften auf mittlere Justizbeamte. Konsulatwesen: Ernennung. r*⸗ erteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Maß⸗ und Bewichtwesen: Bekanntmachung über die Einreih von Glet⸗ trizitätszählerformen als Zusatz. Steuer⸗ und 8 en: Ver⸗ ordnung über die . des Finanzamts Ri 1g (Ober⸗

nanzbezirk Nürnberg). erordnung über die Aufhebung der

igstellen Feldkirch und Salzburg des Oberfinanzpräsidenten , Neuerscheinungen: Handbuch über * aa

Bertehrstweñ ena.

RNeichsbahn baut einen Damm in der offenen Oftsee.

In Saßnitz werden * über einem Jahre umfangreiche Eisenbahnbanten durchgeführt, durch die eine direkte Verbindung Lietzow Saßnitz⸗Hafen ir und u. a. der Schwedenverkehr weiter verkürzt werden soll. Ein früherer Plan dieser Art mußte um Nachteil der Verbindung geändert werden, da sich der Schloß⸗ . von Dwasieden durch die Eisenbahn in seiner Ruhe gestört ühlte, wie das eg gan der Lokomotivführer „Voraus“ be⸗ richtet. Man mußte damals eine ungünstige, durch hügeliges Ge⸗ lãnde führende Verbindung mit der steilsten e e gm strel. Deutschlands 1: 37) schaffen. Nun aber hat die Reichsbahn den alten Plan wieder aufgegriffen und bereits durch beträchtliche Bodenarbeiten die Voraussetzungen im Saßnitzer Hafen geschaffen. Mit den dadurch freigewordenen Sandmengen wurbe gleichzeitig die Schüttung eines 15 km langen and bis zu 100 m breiten Dammes begonnen, der den Bahnkörper zwischen dem Hafen von Saßnitz und dem Schloßpark von . tragen soll. Der Damm, der durch Pfahlwände und Sinkstücke nach neuem Ber⸗ en gegen die Wellen gesichert wird, 1 der erste, der in eutschland in vollkommen offener See geschüttet wird. Nach 1 der Strecke zwischen Lietzow und Saßnitz⸗Hafen und Anschluß an die KdF-⸗Bahn wird außerdem die Möglichkeit eines Eisenbahnverkehrs zwischen Saßnitz und Binz geschaffen.

Bostiwes en. Sernsehlehrschau im Reichspostmusenm.

Das Reichspostmuseum hat als Sonderausstellung des Monats Januar eine Fern sehlehrsch au eröffnet. In ihr können die Besucher die wichtigsten physikalischen und technischen Grund— lagen des Fernsehens durch eigene Versuche an betriebsfähigen Modellen kennen lernen. Es wird u. a. gezeigt, wie träge das menschliche Auge vasch wechselnden Lichteindrücken folgt und wie trägheitslos die Photozelle arbeitet, Eine von Hand zu bedienende Spirallochscheibe zerlegt mechanisch ein Bild in Bildpunkte ver⸗ schiedener Helligkeit und veranschaulicht den Aufbau eines Rasters. Dann wird die Entstehung des Rasters auf dem Schirm der Braunschen Röhre durch Zeilen und Bildkippgeräte dargestellt. An fünf Versuchsgeräten sieht man die historische Entwicklung des Fernsehens in bezug auf die Verbesserung der Bildwiedergabe und Erhöhung der Zeilenzahl. Der Besucher kann erkennen, wie mit steigender Zeilenzahl (30, 60, 90, 180, 441) die Rasterung feiner und damit das Bild selbst dentlicher und schärfer wird. Ein moderner ,,, i weist abschließend den heutigen Stand der Fernsehtechnik aus.

Zaht der Rundfunkempfangsanlagen am 1. ar.

Am 1. Jannar 1839 betrug die Zahl der Rundfunkempfangs⸗ anlagen im Altreich 10 821 85s gegenüber 10 379 313 am 1. 2 zember 1933 Im Laufe des Monats Dezember ist mithin eine außerordentlich hohe Zunahme von 442 516 Rundfunkteilnehmern (43 v. S) eingetreten. Die Zahl der gebühren freien Anlagen betrug im Altreich am 1. Januar 671 431.

Handelsteil.

Berliner Börse am 11. Januar.

Attien fester. Renten freundlich.

Die sich schon im gestrigen Verkehr anbahnende leichte Umsatz⸗ belebung machte heute Fortschritte, was wohl im wesentlichen auf die volle Unterbringung der letzten Reichsanleiheemission zurück⸗ zuführen ist. Damit sind zugleich auch die aus dem Kapitalneu— bildungsprozeß anfallenden Mittel wieder für den allgemeinen Wertpapiermartkt frei, so daß die Aufträge der Bankenkundschaft zeute meist in Anschaffungen bestanden. Nur ganz vereinzelt zeigte ich Angebot. Infolgedessen hatte das Kursnibegu in ee .

endenz. Erörtert wurde heute wieder die Möglichkeit einer . bzw. Neuordnung des k sowie die evtl. Beseitigung der sogenannten Spekulationssteuer. Von zu⸗ en Stelle werden derartige Bermutungen indessen nicht

estãtig

Montanwerte konnten ye durchweg Gewinne von ea. 1sa o/ erzielen. Bei den Braunkohlenwerten kamen nur Dt. Erdöl (41) und Leopoldsgrube (— Rao) zur Notiz.

Bei kleinem Bedarf wiege von Kaliwerten Salzdetfurth und Wintershall um je 190, bei den chemischen Schering und Rütgers um je 162 M; Farben wurden ca. 125 höher mit 148 / bezahlt, wobei ,, große Beträge den Besitzer wechselten. Fast ausnahmslos gher lagen Elektro⸗ und Versorgungswerte, wobei Licht Kraft mit 4 s/s, RE mit 4 2s und Rheag mit * 2“ die . hatten. Bei den Maschinenbauwerten wurden Deutsche Waffen nach Pause, allerdings auf einen Bedarf von nur 4090 RM, um 2/8 und Demag um M/, bei den Kabel u. Drahtaktien Felten um 116 */ heraufgesetzt; am letztgenannten Marktgebiet gaben Vogel Draht dagegen um 11 nach. Mit auffälligeren Besserungen sind ferner Sellstoff⸗Waldhof und Hapag Ge 4 8, Nordlloyd (4 115) sowie Bemberg und Berger je 4 I) zu erwähnen. .

Die Aufwärtsbewegung der Kurse machte im Börsenverlauf weitere ,,. da auch der berufsmäßige Börsenhandel ver⸗ schiedentlich Meinungskäufe vornahm. Ber. Stahlwerke, Hapag und Mannesmann gewannen je /. ö

Buderus und utsche öl stiegen je um 1, Schubert K Salzer sowie Aceumulagtoren je um 114, Dortmunder Union und EWSchlesien je um 2 3. ütgers lamen 2 3 höher an. r r. notierten hingegen 1481/ñe, auch Felten waren um 35 25 rückgängig.

Der 1 te Grundton blieb auch zum Börsenschluß erhalten, zu— mal das Geschäft gegenüber den Vortagen in 6. eine nicht un⸗ erhebliche Belebung erfahren hat. Ver. Stahlwerke kamen m, Rheinstahl 1e, Daimler und Goldschmidt je 193, höher an. Farben een , u 1485 / .

Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien la wenig derãndert. Vereinsbank , . sich 1/0 3 . Deutsch⸗ Asiatische 19 RM höher. Bei Hypothekenbanken verloren Bayer Syp. 2 x3. Deutsche Centralboden und Rhein. Hyp. kamen je 35 & höher an. Am Markt der Kolonialwerte büßten Doag ile . ein. Von Industriepapieren befestigten sich und Nordsee Deutsche Hochseefischerei um je ö / 133.

Fahlberg List sowie Berliner Holzkontor kamen je 3 33 höher an. Rückgängig waren, sämtlich nach Pause, gf nee um , Hil eim⸗Peine und Ausburger⸗Hasen je um 3 *. . stellten ich zraunschweiger Industrie um 4 25 und C. TVorenz gegen die Notiz vom 27. Juni 1938 um 156 3 niedriger.

Von variablen Renten zog die Reichsaltbefitzanleihe um 6 36 auf 12875 an. Gedrückt war andererseits die Umschuldungsanleihe um 19 Pfg. auf 9e/ J. Ziemlich lebhaftes Geschäft hatten Reichs⸗ bahn Vorzüge bei einem um * 3 höheren Anfangskurs.

Der Kassarentenmarkt wies zumeist keine größeren Berände⸗

Lindner

rungen auf. Bon Liquidationspfandbriefen fielen Rheinisch⸗ Westfäl. Bodenkreditbank, Serie 11, und von K Go 6 Schlefsische durch eine Steigerung um je „* R auf. Pfandbriefe und Kommunalobligationen ver⸗ änderten sich hingegen kaum. Bei den Stadtanleihen gaben 26er Breslau, Ber Görlitz und 2er Bonn um je * nach.

Bei den Länderalthesitzanleihen verloren Westfalen Auslosung 6 , während Ostpreußen und Oberhessen * bzw. 1 0 gewannen. Reichs- und Länderanleihen wiesen gegen den Bortag kaum Ab⸗ weichungen auf. Alte Hamburger gaben um * nach. J. Deko⸗ sama stiegen um , II. dito um 3, während III. dito 36 ο ein- büßten. Industrieobligationen lagen zumeist etwas fester. 433 Rige Harpener kene n z, Krupp⸗Treibstoff 5 und Far⸗ benbonds /s A höher. Aschinger gaben um 1/5 und Concordia⸗ Spinnerei um R C6 nach. Von Industrieobligationen mit Zins⸗ berechnung gewannen Ostpreußenwerk⸗Kohlenwertanleihe 1 *. Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld 6 * höhere Geld⸗ sätze von 235 bis 236 3 zu zahlen.

Präsidium und Vorftand der Börfe zu Berlin für das Jahr 1939 unverändert.

Für das Jahr 19839 find von der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Berlin Staatsvat Friedrich Reinhart zum Börsen⸗ . und zum Vorsitzenden des Börsemvorstandes, Abteilung Bertpapierbörse, Major a. D. Heinrich Eyssenhardt zum Vor⸗ sitzenden des Börsenvorstandes, Abteilung Getreidegroßmarkt, und Hüttendirektor Arthur Hennede zum Vorsitzenden des Börsenvor⸗ standes, Abteilung Metallbörse, wieder ernannt und vom Reichs⸗ K— bestätigt worden. Auch die übrigen Mitglieder des Börsenvorstandes sind in der bisherigen Zufsammensetzung wieder erngnnt und von der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin bestätigt worden.

2

Boͤrsenkennzisern für die Woche vom 2. bis 7. Januar 1939.

Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenkennziffern ellen sich in der Woche vom 2. bis 7. Jannar 1939 im Vergleich zur

orwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 2. 1. vom 26. 12. Durchschnitt bis 31. 12. Dezember

105,56 105354 98,42 98.27 109881 109814

M03 HG o p?

Aktien kurse¶ Kennzi k

Gesamt . stursninean der 0 oigen

Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aktienbanken. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Comm nnalobligationen . Anleihen der Länder und Gemeinden..

Durchschnitt . Außerdem:

5 0 oige Industrieobligationen 4060ige Gemeinde⸗

umschuldungsanleihe ...

99, 15

9 20 S5 35

98.12 98, 98

99,47

99,38 99,07

98,16 99,21

100,21

9221

100,21

92, 08