1939 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Feb 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939. S. 2

84 Diese Anordnung tritt an die Stelle der Anordnungen über eine Beschränkung der Veredlung von Hohlglas vom 12. November 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 264 vom 15. November 1937) und vom 20. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. Dezember 1938), die mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung außer Kraft treten. 85

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Februar 1939. Der Reichswirtschaftsminister. . In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

Anordnung zur Regelung der Veredlung von Flachglas.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 Reichsgesetzbl. 1 S. 488 ordne ich an:

81

(I) Bis zum 31. März 1941 dürfen nur mit meiner Ein⸗

willigung

a) Unternehmungen oder Betriebe zur Veredlung von Flachglas neu errichtet werden, .

b) der Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen oder Betriebe auf die Veredlung von Flachglas ausgedehnt werden, .

c) die Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Be⸗ trieben der unter a bezeichneten Art erweitert werden,

d) länger als sechs Monate stilliegende Betriebe oder Be⸗ triebsabteilungen der unter a bezeichneten Art wieder in Betrieb genommen werden.

(2) Die Einwilligung kann mit Bedingungen oder Auf⸗

lagen versehen werden. Ich behalte mir vor, andere Stellen mit der Erteilung der Einwilligung zu beauftragen.

§8 2 Unter Veredlung von Flachglas im Sinne dieser Anord⸗ nung sind folgende Arbeiten an Flachglas zu verstehen:

a) Das Bearbeiten von Kanten an Glasflächen (Justieren, Feinschleifen, Polieren, Facettieren),

b) das Bohren von Löchern und Einschleifen von Hand⸗ griffen in Flachglas,

e) das Anschleifen von Ecken an Flachgläsern,

d) das Belegen von Flachglas mit Silber oder anderen Metallen,

e) das Biegen von Flachglas,

f) das Mattieren (Aetzen, Sandblasen) von Flachglas,

g) das Dekorieren von Flachglas mit Farbe oder Schliff,

h) die Herstellung von Sicherheitsglas aller Art.

33 ä .

Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder Auflagen

(8 1 Abs. ?) zuwider handelt, kann durch polizeilichen Zwang

nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung dieser Vor⸗

schriften oder Auflagen angehalten werden. Er wird vom

Reichswirtschaftsgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft,

wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld fest—⸗ gesetzt. Ihre Höhe ist unbegrenzt.

84 Diese Anordnung tritt an die Stelle der Anordnungen über eine Beschränkung der Veredlung von , vom 28. Oktober 1933 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 253 vom 29. Oktober 19383) und vom 4. November 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1938), die mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung außer Kraft treten.

85

n . Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in traft.

Berlin, den 10. Februar 1939. Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: von Hennecken.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Üebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 4. März 1939 wie folgt ergänzt:

Im Abschnitt „Deutschland“ wird unter A folgende neue Nummer 113 a aufgenommen: .

113 a. Ruhr-Lippe⸗Kleinbahnen für die Strecken:

Hamm (Westf Uentrop; Werl Werl Steinertor; -. ö Neheim⸗Hüsten Arnsberg (Westf) Jägerbrücke; Neheim⸗Hüsten —Möhnetalsperre; Soest Soest Jakobitor.

Direktion der A⸗G Ruhr⸗Lippe⸗Kleinbahnen in SoestJ.

Berlin, den 8. Februar 1939.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: (Unterschrift).

Anordnung 31 a der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl

rung des Eisenverbrauchs in der Bauwirtschaft des Landes esterreich und der sudetendeutschen Gebiete).

Vom 11. Februar 1939. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

der Verordnung vom 28. Juni 193 (Reichsgesetzbll S. 61) in Verbindung mit den Verordnungen über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. März 1938 bzw. vom 19. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 263 bzw. S. 1560) und der Verordnung über die Errich⸗ tung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Rr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers für das Land Oesterreich und die sudetendeutschen Gebiete angeordnet:

861

Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für Bau⸗ vorhaben im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten, die nach der Anordnung über die Sicherstellung der Arbeitskräfte und des Bedarfs an Baustoffen für staats⸗ und wirtschaftspolitisch bedeutsame Bauvorhaben im Lande Oester⸗ reich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Juli 1938 bzw. vom 10. Januar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 18. Juli 1938 bzw. Nr. 2 vom 26. Januar 1939) und nach der Anordnung zur Durchführung dieser Anordnung vom 12. Juli 1938 bzw. dom 10. Januar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 164 vom 18. Juli 1938 bzw. Nr. 22 vom 26. Januar 1939) den Arbeitsämtern angezeigt werden

müssen. 852

() Eisen⸗ und Stahlerzeugnisse, soweit sie unter Ziffer 9e der vorgeschriebenen Bauanzeige anzugeben sind, dürfen für die in 3 1 bezeichneten Bauvorhaben vom Bauherrn bzw. Bauausführenden erst dann bestellt, bearbeitet, zur Baustelle gebracht oder verbaut werden, wenn eine Kontrollnummer. für die gesamten zur Durchführung des Bauvorhabens not⸗ wendigen Eisenmengen

a) bei Bauvorhaben aus dem Zuständigkeitsgebiet des Reichsarbeitsministers durch das Arbeitsamt dem Bauherrn bzw. Bauausführenden,

b) bei Bauvorhaben der übrigen Kontingentsträger durch den Bauherrn bzw. Bauausführenden dem zuständigen Arbeitsamt ;

schriftlich mitgeteilt worden ist.

(2) Von der Vorschrift zu b sind die öffentlichen Kontin⸗

, Partei, Wehrmacht, Reichsbahn, Reichspost, eichswasserstraßen und Reichsautobahn befreit, wenn sie selbst Bauherren sind.

(3) Ist der Eisen⸗ und Stahlbedarf für . in länge⸗ ren Zeiträumen sich abwickelnde Bauvorhaben vor Bau⸗ beginn nicht zu bestimmen, so sind die Voraussetzungen für die unter b genannten ö der übrigen Kontingents⸗ träger dann als erfüllt anzusehen, wenn bereits mit der Mit⸗ teilung der Kontrollnummer über die in den drei ersten Bau⸗ monafen notwendigen Eisen⸗ und Stahlmengen dem Arbeits⸗ amt eine schriftliche Erklärung des Kontingentsträgers vor⸗ gelegt wird, in der sich dieser verpflichtet, die gesamten zur k des Bauvorhabens notwendigen Eisen⸗ und Stahl mengen aus seinem Kontingent bereitzustellen.

() Die Regelung bes gz erstreckt sich auch auf alle im Lande Oesterreich nach dem 1. Januar 1939 begonnenen, noch nicht , . Bauvorhaben. e er g mer hend, sind nicht als Baubeginn anzusehen.

(2) Bestellungen, die nachweislich am Tage der Veröffent⸗ lichung dieser Anordnung bereits vom Bauherrn oder Bau⸗ ausführenden erteilt sind, dürfen ausgeführt werden. Bestel⸗ lungen gelten nur dann als erteilt, wenn sie vom Lieferer bestätigt sind.

§ 4

Für ein anmeldepflichtiges Bauvorhaben dürfen Eisen⸗ und Stahlerzeugnisse nur in Höhe der mit Kontrollnummern zugeteilten Mengen bestellt, geliefert und verbraucht werden.

85 e,, gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86

Die Anordnung tritt am 15. Februar 1939 in Kraft. Berlin, den 11. Februar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Bekanntmachung KP 688

der Uberwachungsstelle für Metalle vom 10. Februar 1939, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der ÜUber⸗

wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.

Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) wird für die nachstehend auf⸗ geführte Metallklasse anstelle des in der Bekanntmachung KP 687 vom 8. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1939) festgesetzten Kurspreises der folgende Kurspreis festgesetzt:

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A).. RM 56,5 bis 59,25

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Februar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Die am 9. Februar 1939 ausgegebene Nummer 22 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung über eine allgemeine Preissenkung im Lande Oesterreich (Weitergabe von Preisermäßigungen). om

3. Februar 1939. ; ; . zur Aenderung der Verordnung über die Zu⸗

(Straßenverkehrs⸗Zulassungs⸗Ordnung . Vom

Verordnung über die Landbeschaffung für die Umgestal

gebiet Hildesheim = Salzgitter Braunschweig —Fallerslehen J. Februar 1939. . ; Verordnung über die Einführung des Reichsumlegung in den sudetendeutschen Gebieten. z

über den Straßenverkehr in den sudetendeutschen Gebieten 8. Februar 1939.

Verordnung zur Aenderung der Zweiten Verordnun den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. bruar 1939.

Vom 9. Februar 1939. Verkaufspreis: O, i5 RM

Linz (Donau). Umfang: 36 Bogen.

auf unfer Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 10. Februar 1939.

Reichsverlagsamt.

J. A.: Stern.

Bekanntmachung.

Die am 9. =. Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

gebiet. Vom 18. Januar 1939.

Umfang: 9 Bogen. Verkaufspreis 150 RM. sendun ae gf. o,iß5 RM für ein Stück bei Vor auf . Poftscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. Februar 19369.

Reichsverlagsamt. J. A. Stern.

Nichtamtliches. Bostimwefen.

Angleichung des Poftdienstes im Lande Oesterreich.

worten zu den im alten Reichsgebiet bestehenden Bestimmn eingeführt.

ugelassen. . chen Reichspost.

Sonderbildtelegraphenstelle in Berlin.

graphenstelle ist nicht vorgesehen.

Berlin werden als Sonderschau im F

gezeigt.

Kuunst und Wissens ch afi.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 12. bis 20. Februar.

Staatsoper.

Musikal. Leitung: Schüler. , ,. 20 Uhr. Montag, 13. Februar: Der fliegen Leitung: Heger. Beginn: 29 Uhr.

quale. Musikal. Leitung: Schüler.

Leitung: von Karajan. Beginn: 29 Uhr, Donnerstag, 16. Februar: In der Neuins Zauberflöte. Musikal. Leitung: von 20 Uhr. 5 17. 23 Rigolet to. eginn: 20 Uhr. ; . . 18. Februar: Peer Gynt. Musikal. deilun Beginn: 20 Uhr.

Heger. Beginn: 12 Uhr. f La Traviata. 20 Uhr. ; Montag, 20. Februar: Boheme.

Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus. Sonntag, 12. Februar: Jungfrau von Orlean 20 L. int: 91 Montag, 13. Februar: Marta Magdalena. Benn g Dienstag, 14. Februar: Jungfrau von O rleanz.

20 Uhr. Mittwoch, 15. Februar: Jungfrau von Orle 20 Uhr

Musilal. Leitunp

Sonnabend, 18. Februar: Hamlet. cz Sonntag, 19. Februar: Am hohen Meer. . Montag, 20. Februar: Maria Magdalrena. eg

Kleines Haus. Sonntag, 12. Februar: Südfrüchte. Beginn:?

Montag, 13. Februar: Madame Sa

Begin

Sonntag, 19. Februar: Untreu.

4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in der Fassung

lassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr RL gs 4. Februgr 19389 .

Non tag, 26. Februar; Der Bridgekönig.

der Verkehrsverhältnisse der Deutschen Reichsbahn im . im

Vom S8. Februar en th Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Dorshrj 22

Von

Pierjahresplan und Welthandel.

mn , ein Aufsatz von Staatssetretr Brinkmann. om ?. 16 Gant fn khr und Reichsbankvizepräsident Brinkmann ich i den, Organ der Wirtschaftsgruppe Gießereiindu⸗ i , an die wir bis Versailles geglaubt haben, wirklich ge— rie „Die . . ; . men: nini ente, zewirtschs ftung, das Transfermoratorium, die lementier: ' Hirisch ottes noch zol trägt

rtes & . ö z ann gezwungen sind. Wenn man aber unsere Bemühungen,

ger nn Srnä Volkes sich stell i senzirtcchaft und Ernährun unseres Volke erzustellen, im , belämpft, so be

ersailles

r chene diejenigen, die unseren Neuen Plan und unsere

hiern en macht uns die durch den Neuen Plan bedingte handels⸗

Verordnung über die Errichtung eines Oberlandes gericht

rn e fn. o, 54 RM für ein Stück bei kn e

Februar 1939 ausgegebene Nummer 5h

gin fr fel g e n , für das deutsche Rheinhan

hh geförderten und gefestigten Austauschbeziehungen, bei⸗ selzweise zum Südosten, eine verkappte politische Expansion. önnen wir nur immer wieder sagen;

einsen mj . ondern Waren exportieren. ese Ware

nen möchte, belegt feine These mit unseren Außenhandels— ühungen. weiseln ö. zum Beweis für ihre Behauptung auf unsere Werk⸗ fferzeugung. n ij men entspringen, einem alten Grundübe as politische und wirtschaftliche Zusammenleben der tört. Tatsächlich ren n en unseren Rohstoffplänen d unseren Außenhaudelsbemühungen üherhaupt kein Wider⸗ uch, denn der vom Führer für das deutsche Volk ausgegebene amschbefehl lautet; ,, und Außenhandel. zeugen wir Werkstoffe? i inserem feen Rohstoffe vorenthält und weil die Siegerstaaten ersailles durch die völkerrechtswidrige ö unseres uzlandsvermögens, durch den Kolonialraub un ennung wertvoller Teile des Reichs unsere Rohstoffbasis dezi⸗ sie. iert haben. .

Rir sahen uns daher frühzeitg, schon ausgangs 1934 und im ufe der beiden folgenden Jahre, vor die tweder Zwangsautarkie, d. h steren Ausbau unserer Wirtschaft, oder entwicklun ,. Ver⸗ digungsautarkie, d. h. Vergrößerung unseres Rohstoffvo 5 bisher ausschließlich von der Gestaltung des Außenhandels hängig war, eren östoffvorkommen zur Weiterführun gramms. ; bere Land ohne Kolonien, ohne Gold⸗ un heiner drückenden Schuldenlast wird genau so wählen, wenn es nicht selbst aufgeben will. stärker eine Nationalwirtschaft ö. Produktionsapparat 6j

Am 1. März 1939 werden im Lande Oesterreich Verben

Vom selben Zeitpunkt an sind Geschäfts⸗Antnon briefe und Antwortpostkarten im Lande Oesterreich nicht ni Einzelheiten bei den Aemtern und Amtsstellen

Auf der Internationalen Automobil⸗ und Motorrnd- liz stellung Berlin 1939 wird eine Sonderbildtelegraphenstell gerichtet. Bildtelegramme zu halber Gebühr sind zugelasen en kelegraphischer Empfang von Bildern bei der Sonderhihth

imatlichen Boden verankert, utzen der ganzen Weltwirts in der Weltwirtschaft darf nicht, wie es vor 1933 der Fall so weit gehen, 6 die einzelne Voll swirtschaft in völlige Hhängigkeit gerät und si

lieberwindung einer Wir können es wirklich keinem Anhänger der klas aftstheorie verübeln, wenn ihm die Autarkie nicht gefällt. Aber

Sonderschau im Reichspostmuseum. In der Postwertzeichenabteilung des Reichspostmusenm; ebruar und Minz h

Künstlerentwürfe zu den Winterhilfs⸗Marken der Ausgabe ö

Franzsisch⸗jugoslawischer Handels⸗

Sonntag, 12. Februar: In der Neuinszenierung: (arm Brankreichs Handelspolitik im Südoftraum. Paris, 19. Februar. Das französisch⸗jugoslawische Handels⸗ men ist am Donnerstagmittag im französischen Handels⸗ aistrium vom Direktor für mung

n Vertreter des jugoflawischen Außenminifteriums, Pill ja, aphiert worden, nisteriums Pressevertretern gegenüber, daß man, da Frankreich oslawien zum ersten ö.

e Holländer. Nin

Dienstag, 14. Februar: In der Neuinszenierung: Don g Beginn: 2h lh

Mittwoch, 15. Februar: Die Büärger von Calait—. Ian

jeniermn. Karajan. YM

ale in Verhandlungen stünden 1 * ar, , . t davor gehabt habe, auf Mittel nn en er hi stabil blieben, was auch für die Einfuhr von Bau⸗ und Nutzhol z nicht in der Praxis angewandt worden! seien. Er zutrifft. Die Einfuhr von Lebensmitteln hat sich im Verglei

Mufilal. Seitunh e en, daß der Handelsaustausch und die wirtschaftliche mmenarbeit zwischen den beiden Landern beiderseits zu—⸗

denstellende Ergebnisse zeitigen werde.

Handelsminister Gentin arungen über die französische Handelspolitik im Suͤdostraum

Sonntag, 19. Februar; III. Morgen feier. Mußt. dein

Rujikal. Leitung: Schület.

gegeben und betont, da i . renz anderer nd Ie dl hene e n

ich, tun zu wol t e ; r bsgönhollen, nicht gewillt sei, auf irgendmelche seiner Pöchghend n sichnustch dd 3 u

.

zi umänien und Bulgarien geschicte französtisch? Wür—

bent istzniston

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t hohe St . w n he uff erreicht, daß die Aus

bet beunruhigenden jenen d , , ,, der Verläufe nach

rung d ndern feng der franz

ank. x .

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,, 16. Februar: Uraufführung. Am hohen!

Beginn: 20 Uhr. an · M Mht Freitag, JJ. Februar: Am hohen Meer. Beginn:

Beginn: 1x nin i nn: l

onht verkauft. n8- G6ne jn

2202 Beg u i

immer schwieriger geworden. Deshalb habe man ver— . 6 den . Märkten üblichen Preise auf Stat. Warenbezeichnung ö soabern delthandelshre e zurückzuführen, um damit die Nr. Menge Wert e der . nach Frankreich zu ermög⸗ d2 1000 RM lawien das Hauptziel der neuen ie jetzt paraphiert worden seien. 1 öRoggen . 141445 1389 e nzösischen und der jugoslawischen 2a Weizen ö 216 288 2649 ciner Hoff die! iel auch erreicht werden. Der Minifter 1624 Roggenmehl. . 24 1 an gung Ausbruck, daß die Beeinträchtigung der fran— 1620 Welgenmehlh ...... 53 627 1148 n D in Jugoslawien in Zukunft aufgehoben werde, ö , 275 213 2259 Tohung, die bisher über der Zinszahlung für die 1 , 36 824 363 8 chulden lastete, beseitigt werde. e ee bereits 134 Milchbutter, Butterschmalz ... 67 1090 9171 ufs lshertrag mit Bulgarien ga schlössen wurde, 1382 /e Käse (Hart⸗ und Weichkäse) .. 18 940 1690 Ruman en sh Unterzeichnung eines Handelsbertrages auch ; . 3114 6444 ge. ald folgen; die Verhandlungen seien auf 136 Eier von Federvieh und Federwild n, 5

RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939. 8. 3

Handel steii.

die im Weltkrieg geborene Autarkie in der Form einer Ver— teidigungsautarkie ist vorhanden, dagegen sind die Wirtschafts⸗ grundlagen des 19. Jahrhunderts verschwunden. Wenn wir die Garantie hätten, daß Blockaden und Wirtschaftskriege, wie wir sie im und nach dem Weltkriege erlebt haben, in der Zukunft nicht mehr möglich wären, oder daß die Unverletzlichkeit des Privat⸗

Thema „Vierjahresplan und Welthandel“ ver⸗

dem wir u. a. folgende altuelle Ausfüh— ert wäre, dann hätten wir eine Autarkie allerdings nicht nötig.

Wir haben aber leider nur die Garantie für das gerade Gegenteil, und deshalb müssen wir Schutzmaßnahmen ergreifen. Dieses Er⸗ fordernis . nicht nur für Deutschland, sondern für alle Groß⸗ mächte, und in der Tat finden wir auf der ganzen Welt Autarkie⸗ maßnahmen vor. Der Unterschied zwischen den anderen Ländern und uns ist nur der, daß Deutschland bei der Enge seines Raumes und bei seiner Rohstoffarmut erheblich größere Anstrengungen er, ö 36 . . denen ganze Weltteile zur weist das nur, daß der! Geist' von Verfügung stehen, Aber guch die Seutschen Autarkiemaßnahnien J e. ö,, ̃ Vötkern de spukt. n zl g. Für den We e . bei ben Völkern der Erde hexumsputt. Oder welche ste . Gefahr. Was wir schaffen, ist eine solide Basis für den Notfall, und auf einer solchen Basis baut sich der Welthandel überhaupt erst auf.

Man hört heute jenseits des Ozeans wieder soviel von Frei⸗ handel reden. Warum eigentlich? Wenn der Welthandel wirklich vom Freihandelsprinzip abhängig wäre, dann hätte es ihn über⸗ haupt nie gegeben. Denn das Freihandelsprinzip hat ja nie Allgemeingültigkeit besessen. Selbst in dem begrenzten Raum Zentraleuropas war es nur etwa ein Jahrzehnt lang in Gültig⸗ keit. Die n rt übrige Zeit hindurch hat sich die Handelspolitik derjenigen Methoden bedient, die die wirtschaftlichen Bedürfnisse den einzelnen Staaten vorgeschrieben haben. Die nationale Wirt— schaftspolitik ist daher absolut keine Erfindung der Nachkriegszeit. Man bediente sich früher nur anderer, a n zeitgemäßer Methoden, um die Belange der einzelnen verschiedenartigen Natio⸗ nalwirtschaften sicherzustellen. Der Welthandel hängt aber nicht von den verschiedenen Handelsmethoden, sondern vom jeweiligen wirtschaftlichen Bedarf der einzelnen Länder ab. Sonst wäre es nicht zu verstehen, warum er in einer Zeit florieren konnte, in der ausgerechnet Amerika, heute ein fanatischer Propagandist von Freihandel und Meistbegünstigung, eine rücksichtslose Schutzzoll⸗ politik getrieben hat. Da aber der bilaterale Handel für uns wirklich kein Dogma ist, wollen wir den Amerikanern zusichern, daß wir unsere Methoden gern und gründlich revidieren werden, sobald wir einmal auch nur annähernd so reich geworden sind wie

Ebenso töricht wie diese dogmatischen Streitigkeiten sind die Befürchtungen, daß der Welthndel durch den Aufbau nationaler k in den bisher unentwickelten Gebieten geschädigt

ürde.

Alle diese gem ie sind nicht so groß, daß sie von einem kraftvollen Volke nicht überwunden werden könnten. Viel

wieriger sind dagegen die politischen Faktoren, die zur Zeit den elthandel beeinträchtigen. Hier harren vor allem noch zwei Probleme der n, ie Währungsfrage und die internationale unseres Produktions. Schuldenfrage. er glaubt, ö. Versailles mit der Streichung e . und jedes der Reparationen auch wirtschaftlich bereinigt worden sei, befindet evisenxeserven und sich in einem großen Irrtum. er Wirtschaftskrieg von Ver⸗ ailles . nicht beendigt, er hat lediglich seine Formen gewandelt. nd leider müssen wir gerade in jüngster Zeit die bedauerliche Feststellung machen, daß sich diese Formen wieder bedenklich denen von Versailles annähern. Liest man z. B. heute, daß Amerikas Grenzen in Frantreich liegen oder daf, die Aushungerung eines Gegners ein löbliches Beginnen ist, so kann man dies, wenn man nicht drastisch und damit unhöflich werden will, nur als Kriegs⸗ mentalität bezeichnen. Solange aber diese Kriegsmentalität be⸗ steht und gegen Deutschland systematisch 9 ezüchtet wird, hi ef kann von einer Renaissance des Welthandels nicht die ede sein.“

ing unseres Außenhandels im Neuen Plan sind für aflsleben Begriffe geworden, mit denen wir leider biele Jahre zu rechnen haben werden. Das deutsche bitter schwer an diesen Beschränkungen, die uns durch Schicksal und durch die krasse Unvernunft unserer Gläu⸗

Wirtschaftsbeziehungen als welthandelsfremd be⸗

Neuorientierung zum Vorwurf und sieht in den

; Wir wollen keine nw exportier Und im Austausch gegen n kaufen wir die nötigen Rohstoffe und Lebensmittel die angebliche Utopie unseres Rohstoffprogramms be⸗

Andere zweifeln an unserem Welthandelswillen

Diametral entgegengesetzte ,, die das immer

6pla Warum eil die Natur unserem Lande eine

durch die Ab⸗

J lternative gestellt: selbstgenügsamer Verzicht auf den

umens, durch stärkeren Ausbau unserer heimischen

Wir haben den zweiten

s kommt noch ein weiteves hinzu:

to krisenfester wird sie si t erweisen. Die Arbeits⸗

ö. eigenen Abwehrkräfte begibt, die irtschaftskrise notwendig fi. in Wirt⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Der schweizerische Außenhandel im Januar 1939

Zürich, 10. Febmiar. Infolge der konjunkturellen Einflüsse im Januar 1939 verzeichnet der schweizerische Außenhandel bei der Einfuhr, verglichen mit . 1938, eine Abnahme um 29,8, auf 122,4 Mill. sfr. Im gleichen Monat des Vorjahres be⸗ trug die Einfuhr 196,7 Mill. sf̃⸗ Die Ausfuhr ist im Berichts⸗ monat um 273,6 Mill. auf 101, Mill. sfr. zurückgegangen, während der Export im Januar des Vorjahres 109,7 Mill. ffr. erreicht hatte. Auch in den Vorjahren hatte der Januar die niedrigsten e mn ge fern, aufzuweisen. Bei der Einfuhr zeigen die Textilrohstoffe den stärksten Rückgang, während Metall⸗ n mit Ausnahme von ü luminium ziemlich

vertrag paraphiert.

verträge, Alphand, und

Pilja betonte beim Verlassen des Handels Tonerde für

zum Januar 1935 teilweise nur . infolge von Preis⸗ rückgängen abgeschwächt. Bei der Ausfuhr weist die Uhren⸗ industrie eine weitere Verlangsamung ihres Auslandsgeschäftes auf, während die Textilindustrie gegenüber dem Januar des Vor⸗ jahres mit ihren Exportziffern diesmal, etwas höher liegt. Maschinen und Apparate haben ihre Ziffern vermehrt, Roh⸗ aluminium blieb ungefähr guf der Dezemberhöhe. Bei den Nahrungsmitteln konnte die Ausfuhr von Käse verhältnismäßig beträchtlich gesteigert werden. Chemikalien liegen um die Hälfte öher als im Januar des Vorjahres. Im Warenverkehr mit 30 Mill. gegenüber 27,2. Mill. im Januar 1938 und 33.6 Mill. im Dezember des Vorjahres. Die Bezüge aus der Ostmark belaufen sich auf 1,5 Mill. gegenüber 3,5 Mill. im Januar und 2 Mill. im De⸗ zember 1933. Ausgeführt wurden nach dem Altreich für 17,1 Mill. ae , 14,1 bzw. 22,0 Mill. und nach der Ostmark für 2,8 Mill. gegenüber 2,7 bzw. 3,2 Mill. sffr.

hat vor Pressevertretern kurze den neuen französisch⸗jugoslawischen Handelsvertrag auf den Markten Südosteuropas Ab⸗

9 er Finanzinteressen in jenem Gebiet Europas zu entin erinnerte an die vor einem Monat nach Jugo⸗

die eine fühlbare Verrin erung des französischen iesen Ländern festgestellt habe. Durch die 6 hätten die Preise der Erzeugnisse dieser Länder eine e fen! der von Frank⸗

emacht worden sei. ringerung. ranzösischen Einfuhr gleichzeitig eine Verringerung der fran— jenen Gebieten entsprochen. Auch die ösischen Guthabenrückstände aus jenen

Kontingente

unmöglich

Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Januar 1939.

Berliner Börse am 11. Februar.

Aktien uneinheitlich Renten freundlich.

Die Bankenkundschaft, die gestern noch mit einigen kleinen Anlagekäufen am Aktienmarkt vertreten war, enthielt sich heute fast völlig der Betätigung im Effektengeschäft. Die Börse blieb daher „unter sich“ Umsctze von Bedeutung konnten unter diesen Umständen naturgemäß nicht zustande kommen; auch in der Kurs⸗ gestaltung ließ sich keine einheitliche Linie feststellen, da schon Mindestbeträge und Zufallsorders für die Feststellung einer Notiz maßgebend waren. Man beschäftigte sich gesprächsweise lebhaft mit den letzthin erschienenen, den Geld⸗ und Kapitalmarkt be⸗ rührenden Auffätzen des Staatssekretärs Brinkmann und den Ausführungen des Reichsfinanzministers von Schwerin⸗Krosigk anläßlich der Bremer Schaffermahlzeit.

Montanwerte hatten nur minimale Veränderungen aufßu, weisen. Braunkohenaktien lagen eher fester, so Bubiag mit 4 2 und Niederlausitzer mit 4 1 3.

Etwas lebhafteren Umsatz hatten aber nur Dt. Erdöl auf unveränderter Kursbasis. In der chemischen Gruppe zogen v. Hey— den um A 9 an, während Farben einen Anfangsverlust um 14 sogleich auf 5s erhöhten. Elektrowerte waren in kleinen Beträgen eher angeboten, so gaben Schuckert auf einen Mindestschluß um 155 9, nach. Im übrigen fielen noch Vogel Draht mit 2, B M. und Demag mit je 1M, Orenstein mit R, Felten mit 566 und Reichsbank mit M, andererseits Bemberg und Westdt. Kauf⸗ hof mit je 4 8/33 als nennenswert verändert auf.

Im Verlaufe konnten sich für einzelne Werte bei sehr ruhigem Geschäft Besserungen durchsetzen. So gewannen Goldschmidt 1M 5, Schuckert 7J5 95, Eintracht Braunkohle und Niederlausitzer⸗ Kohle je c und AEG. 35 75. Die übrigen Notierungen bröckelten hingegen meist um ü * 7 ab. Braubank verloren sogar 1 75. Farben stellten sich auf 15175 (— va.

Gegen Ende des Verkehrs gestaltete sich die Umsatztätigkeit recht still. Schlußnotierungen kamen nur wenig zustande. So⸗ weit Schlußkurse festgestellt wurden, wichen sie nur unwesentlich vom Verlaufsstand ab. Schering schlossen mit 146 (4 35), Far⸗ ben mit 151 nach zeitweise 151 65 und Vereinigte Stahl mit 1111/18 ( 9).

Von den zu Einheitskursen gehandelten Werten waren Ban⸗ ken nur geringfügig verändert. Von Hypotkekenbanken, die eben⸗ falls meist auf Vortagsbasis bewertet wurden, stiegen Bayer. Hyp. um M 55, Deutsche Hyp. gaben dagegen ½z und Rhein. West⸗ boden 1 7, her. Kolonialpapiere blieben vielfach gestrichen. Bei den Industriepapieren ergaben sich verschiedentlich Besserungen von 2 = 3 556. Deutsche Steinzeug gewannen gegen letzte Notiz 4 35.

Andererseits ermäßigten sich Stettiner Brauerei⸗Elysium egen letzten Kurs um 47 und Grün K Bilfinger um 3 935. Neu⸗ Westend verloren 5 RM und Rasquin-Farben JM X.

Im variablen Rentenverkehr zeigte sich weiter Kaufneigung für Reichsaltbesitz, die zunächst um 233 Pfg. auf 1295/3 und dann sogleich weiter auf 129,70 anstiegen. Die Gemeindeumschuldungs⸗ anleihe stellte sich auf unv. 3,15 33. .

Am Kassarentenmarkte blieb es sehr ruhig. Die Kursentwick⸗ lung war wiederum meist von Zufällen abhängig. In Kommunal⸗ obligationen und Hypothekenpfandbriefen entwickelte sich kaum Ge⸗ schäft. Liquidationspfandbriefe notierten vereinzelt etwas höher.

Am Markt der Stadtanleihen fielen 28er Leipzig durch eine Steigerung um „z », auf. 28er Breslau und 36er Essen stiegen um je 36 23, während 28er Dresden⸗Gold 36 33 verloren. Pro⸗ vinzanleihen lagen still und behauptet, ebenso Reichs- und Länder⸗ anleihen. Mit einem Abschlag von 20 Pfg. sind u. a. noch Alte 6 zu nennen. L-Dekosama gewannen MR, II. Dełosama üßten M 7 ein. Industrieobligationen waren mit einigen Ausnahmen eher angeboten. Farbenfonds stiegen um 36 X.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 278 X belassen. .

Am Geldmarkt wurden unveränderte Blankotagesgeldsätze von 2M M ') gefordert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung blieben der Dollar mit 2,493 und der Gulden mit 134,06 unverändert. Der Schweizer Franken ermäßigte sich auf 56,48 (56,52), das Pfund auf 11,68 (1,69) und der französische Franc auf 6,60 (6,605.

JJ / // / ä

Oeffentliche Aufträge und Berufsförderung.

Nach einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers werden bet der Vergebung öffentlicher Aufträge diejenigen Betriebe bevor- zugt berücksichtigt, die sich bei der ,, von Lehrlingen besonders auszeichnen. Das wird erneut ein Ansporn sein, der wichtigen Frage der Nachwuchssicherung in den Betrieben größte Aufmerksamkeit zu widmen. Die bevorzugte Erteilung öffent⸗ licher Aufträge soll im übrigen den in der Ausbildung von Lehr⸗ lingen vorbildlichen Betriebsführern einen Ausgleich für die be⸗ onderen Aufwendungen bieten, die sie bei der Durchführung ihrer Berufsförderungsmaßnahmen haben.

Devisenbewirtschaftung.

Ausdehnung des deutsch⸗türkischen Berrechnungs⸗ abkommens auf die sudetendeutschen Gebiete.,

Durch Runderlaß 1539 D. St. 9,39 Ue. St. des Reichswirt⸗ schaftsministers wird das deutsch⸗türkische Verrechnungsabkommen mit Wirkung vom 1. Februar 1939 auf die sudetendeutschen Ge⸗ biete ausgedehnt. Die Vorschriften der Anlage 25 zu Rund⸗ 2 28157 D. St. 1337 Ue. St. in der Fassung des Rund⸗ erlasses 98/38 D. St. 45/38 Ue. St. finden hahe auf die sudeten⸗ deutschen Gebiete von diesem Tage ab Anwendung.

Der deutsch⸗rumänische Zahlungsverkehr.

33 Anschluß an die deutsch⸗rumänischen Vereinbarungen vom 10. Dezember 1938 sind die Bestimmungen über die 53. lungen im Warenverkehr mit Rumänien . RE. 17139 D. St. 11/39 Ue. St. 6 . worden. Gleichzeitig treten die RE. 144/36 D. St. 67135 Ue. St. und 73138 D. St. 33/38 Ue. St. außer Kraft. Die wichtigsten Aenderungen gegenüber dem bisherigen Zustand sind: Die Einbeziehung Sudetendeutschlands in 3 deutsch⸗rumänischen Zahlungsverkehr, die Verrechnung von Hafen⸗ kosten im Wege des Verrechnungsabkommens und ferner die Fest⸗ setzung eines Umrechnungskurses von 100 Lei 1,817 RM bei Leifakturen, während die Parteien bei anderen Verpflichtungen einen Kurs von mindestens 4050 Lei für 1 RM vereinbaren können. Für Oesterreich und Sudetenland sind hinsichtlich des Umrechnungskurses Uebergangsbestimmungen ergangen.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 10. Februar. (D. N. B.) 50 er Kammzüge 18 4, 64 er Durchschnitt⸗Merinokammzüge Dan. d, 50 er 56

schnitt⸗Kreuzzuchttammzüge. colonial prepared, 17 4.

Manch sther, 10. Februar. (D. N. B.) Gewebe lagen

ruhig, aber 3 Die Käufer übten Zurückhaltung. Die Garn⸗ umsätze waren beg

Säle d ver Ib, Printers Cloth wurden mit 2316. sh per Stück

renzt. Water Twist Bundles stellten sich auf

Statistisches Reichsamt.

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bewertet.