1939 / 45 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reich õ⸗

und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. S. 2

(3) Die Vorschrift des Absatz 1 gilt nicht für Verarbeiter, die gemessen an ihrem Gesamtverbrauch an Gerbstoffen be⸗ rechnet auf Reingerbstoffgehalt im Halbjahr nicht mehr als 20 v. H. ausländische Gerbstoffe verwenden.

§2 5

(1) Ausländische Gerbstoffe sind . ausländischen Ursprungs und aus solchen hergestellte Auszüge.

(2) Beim Verkauf von im Inlande gemischten Gerbstoffen oder Gerbstoffauszügen hat der Verkäufer anzugeben, ob die Mischung ausländische Gerbstoffe enthält. Sind aus ländische Gerbstoffe enthalten, so gilt die Gesamtmenge des Gemischs als ausländischer Gerbstoff, soweit die Ueberwachungsstelle nicht etwas anderes bestimmt. ;

(3) Rinde und Holz von Eichen und Fichten gelten auch dann nicht als ausländischer Gerbstoff im Sinne dieser An⸗ ordnung, wenn ste ausländischen Ursprungs sind; ebenso die aus ihnen im Inlande hergestellten Auszüge.

83 .

() Austauschgerbstoffe im Sinne dieser Anordnung sind nur die von der Ueberwachungsstelle 8 Lederwirtschaft als solche ausdrücklich zugelassenen Gerbstoffe. .

(2) Das Zulasfungsberfahren ist in § 9 dieser Anord⸗ nung geregelt.

B. Beimischung 54

Die Verwendung von , erfolgt ge⸗ staffelt in zwei Einführungszeitabschnitten; sie muß be⸗ rechnet auf Reingerbstoffgehalt spätestens nach Ablauf des zweiten Abschnittes mindestens 25 v. H. des Gesamtverbrauches an ausländischen Gerbstoffen ausmachen (Verhältnis 139)

55

Es gelten

1. bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank⸗

leder und Riemenleder .

als Einführungszeitabschnitt J die Zeit vom 1. April 1939 bis 30. September 1939,

als Einführungszeitabschnitt IJ die Zeit vom 1. Oktober 1939 bis 31. März 1940;

2. bei der Herstellung aller sonstigen Leder

als Einführungszeitabschnitt J die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. Juli 1939,

als Einführungszeitabschnitt IJ die Zeit vom 1. August

1939 bis 31. Dezember 1939.

586 () Es sind, berechnet auf Reingerbstoffgehalt, bezogen auf Gesamtverbrauch . . im Einführungszeitabschnitt 1 auf 95 Hundertteile aus⸗ n , er ef, h Hundertteile Austauschgerbftoffe, im Einführungszeitabschnitt 11 auf S5 Hundertteile aus⸗ ländische Gerbstoffe 15 Hundertteile Austauschgerbstoffe, nach Ablauf des Einführungszeitabschnittes II auf 75 Hundertteile ausländische Gerbstoffe 25 Hundertteile Austauschgerbstoffe zu verwenden.

(2) Die für die Einführungszeitabschnitte angegebenen Sätze sind Mindestfätze, die am Ende jedes Einführungszeitab⸗ schnittes erreicht sein müssen.

(3) Der Verwendungssatz von 25 v. H. darf

bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank⸗ leder und Riemenleder nach dem 31. März 1940, bei der Herstellung aller sonstigen Leder nach dem 31. Dezember 1939 innerhalb eines Kalenderhalbjahres nicht mehr unterschritten werden. 587

Die Vorschriften der 55 4 bis 6 finden unabhängig von der Höhe des Anteils ausländischer Gerbftoffe keine Anwen⸗ dung auf Verarbeiter von Fellen und Häuten, deren halbjähr⸗ licher Normalbedarf nicht mehr als 6000 kg Salzgewicht der Gruppen Ai bis E zusammen und außerdem nicht mehr als 1099 Stück der Gruppen F und G zusammen beträgt (Klein⸗ gerber gemäß § 26 der Anordnung 34 in der Fassung der An⸗ ordnung 45 vom 29. Dezember 1938 Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. De⸗ zember 1938).

C. Qualitäts vorschriften 88

() Pflanzlich mit oder ohne Beimischung von Austausch⸗ 6 gegerbte Leder müssen folgenden Mindestanforde⸗ rungen genügen:

a) Der organische Auswaschverlust darf, umgerechnet auf

einen mittleren Wassergehalt von 14 v. H, im Kern

16 v. H, im Hals 18 v. 5. und im Bauch 20 v. H. nicht übersteigen, ö

b) es dürfen keine stark wirkenden freien Säuren vor⸗

handen sein, d. h. der pH-Wert eines vorschriftsgemäß

hergestellten wässerigen Auszuges darf nicht unter 3,5

liegen; soweit er zwischen 3,5 und 45 liegt, darf die

Differenzzahl der pH-Werte des wässerigen Auszuges

und seiner zehnfachen Verdünnung nicht G, 70 oder mehr

betragen.

Für die Untersuchung zu a und b sind die Analysen⸗

vorschriften des Internationalen Vereins der Lederindustrie⸗

chemiker (J. V. L. J. C) maßgebend.

2) Die Ueberwachungsftelle kann verlangen, daß Ver⸗ arbeiter (8 5 der Anordnung 34 a. a. O) durch ein Gutachten der Deutschen Versuchsanstalt und Fachschule für Leder⸗ industrie, Freiberg / Sa., den Nachweis erbringen, daß die Vor⸗ aussetzungen des Abfatz 1 erfüllt sind. Die Kosten der Unter⸗ suchung und des Gutachtens trägt der Verarbeiter. .

3) Die Ueberwachungsstelle bestimmt, in welchem Umfange Muster für die Untersuchung bereitzustellen sind und

welchen Stellen diese entnommen sein müssen. In der Regel soll . ein Muster aus Kern, Hals und Bauch untersucht werden.

D. Zulassung für Austauschgerbstoffe §5 9 8 I) Die Zulassung von Austauschgerbstoffen wird von der Ueberwachungsstelle im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. ; Y) Anträge auf Zulasfung von Austauschgerbstoffen sind

2 2

73 für Lederindustrie, Freiberg / Sa. oder des . landstr. 2, bei der Ueberwachungsstelle einzureichen.

mit einem Kennwort bezeichnen, das ihn von anderen tauschgerbstoffen desselben und anderer Hersteller unter⸗

scheidet.

wachungsstelle für Lederwirtschaft nach Anhörung der Reichs⸗

stelle zaus Zulafsung einen schriftlichen Bescheid.

Austauschgerbstoff muß das Kennwort enthalten sein.

widerrufen. Der Widerruf wird in derselben Weise bekannt⸗ gemacht wie die Zulaffung.

und unter Auflagen vornehmen. ;

Anfordern der Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, Meldungen zu erstatten.

, sind mindestens zwei Jahre lang aufzube⸗ wa

ilhelm-Instituts für Leberforschung, Dresden⸗A. 24, ie⸗

3) Der Hersteller eines Austauschgerbstoffes muß 9

(4 Ueber die Anträge (Abs. ) entscheidet die Ueber⸗ 3 Wirtschaftsausbau. Der Hersteller erhält über die

In Kaufbestätigungen und Rechnungen über den

65) 510 ; () Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung jederzeit

() Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung befrist

§ 11

1) Jeder Hersteller von Austauschgerbstoffen hat auf 968 de n,, für Lederwirtschaft,

() Die für die Erstattung von Meldungen notwendigen

hren und für Nachprüfungen bereitzuhalten.

E. Schluß⸗ und Strafbestimmungen 512 Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Vor— schriften dieser Anordnung zulassen.

513

Zuwiderhandlungen fallen unter die Straorschriften der S5 15, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

; 514 (I) Diese Anordnung tritt am 23. Februar 1939 in Kraft; die Anordnung 28 vom J. November 1936 (Deutscher . anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 262 vom 9. No⸗ vember 1936 tritt am 31. März 1939 außer Kraft. . (3) Die Anordnung gilt auch für das Land Oesterreich

und die sudetendeutschen Gebiete. Berlin, den 21. Februar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.

1. Betanntmachung

der Neberwachungsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung R (Austauschgerbftoffe)

vom 21. Februar 1939.

Gemäß 5 9 der Anordnung 47 vom 21. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939) wird im Einvernehmen mit der Ueberwachungsstelle „Chemie“ folgendes bekanntgemacht: Als Austauschgerbstoffe sind zugelassen 1. Tanigan⸗Extra⸗Marken einschließlich 514,

Hersteller: J. G. Farbenindustrie, Frankfurt a. M.

2. GM 100, Hersteller: Schliemann Teer⸗Chemie K. G., Berlin⸗

Johannisthal. Berlin, den 21. Februar 1939. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.

Berliner Börse am 22. Februar. Weiter sehr stilles Geschäft.

Da es auch heute an besonderen Anlässen für eine Wieder⸗ belebung des seit Tagen außergewöhnlich stillen Geschäfts fehlte, erhielt am Aktienmarkt nur etwa die Hälfte aller im S n⸗ kungsverkehr gehandelten Werte eine Anfangsnotiz. Wieder waren es nur Prozentbruchteile, über die die Veränderungen nach beiden Seiten nicht hinausgingen. Eine Ausnahme bildeten nur Stöhr, die nach dem gestrigen großen Verlust um 3 8 auf 113 erholt waren; offenbar besteht über das Ausmaß der von der Gesellschaft verwirkten ge,, . noch keine klare Vorstellung; die Ver⸗ mutungen der Börse gehen stark auseinander.

Montanwerte bewegten sich etwa auf Vortagsschlußbasis. In Aktien der Vereinigten Stahlwerke waren eher Käufe durchzu⸗ führen, die zunächst zu einer Besserung um * 3 führten,

Braunkohlenaktien kamen, so weit notiert, etwas höher an, wobei Eintracht mit 4 * P die Führung hatten. Von chemischen Papieren ermäßigten sich Farben, Goldschmidt und Rütgers um je 5, während Schering und v. Heyden bzw. , 8 gewannen, Ueberwiegend fester eröffneten Elektrowerte. Dabei fielen Licht Kraft mit 4 1 und Bekula mit 4 R auf. Sanst sind von Antoaktien nur noch Daimler mit * (auf ein Angebot von 600 IüeMd) und von Verkehrsaktien Allgemeine Lokal und Kraft mit z, andererseits Aschaffenburger-Zellstoff mit 4 1*6 Y hervorzuheben. Im geregelten Freiverkehr zogen Neckarsulm um 39 an.

Im Börsenverlauf traten nur geringe Wertschwankungen ein. Das Geschäft erfuhr keine Belebung. Durch einen stärkeren Rück⸗ gang fielen lediglich Farben auf, die um 1 3 auf 1650

nachgaben.

nch Stöhr waren im gleichen Ausmaß auf,. 11447 . schwächt, da man durch die Bußezahlung eine Beeinflussung der Dividende befürchtet. Ferner verloren Vereinigte Stahlwerke und AEG. je M z, während Deutsche Waffen im gleichen Ausmaß anzogen. . . 9. Börsenschluß konnten sich die 1 be⸗ . EW. ⸗Schlesien . um 1ü/ a 75, Reichsbank sowie Flektrische Licht und Kraft ö. ihren Stand je um 1. 35. Stöhr schlossen zu dem niedrig wurden mit 150 bewertet. .

Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen zumeist unverändert. Lüäbecker-⸗Commerzbank gaben gegen den 18. 2. um

11 nach. . ; * e ö Hypothekenbanken stellten sich Hamburger Syp.

vom Hersteller in doppelter Ausfertigung unter Beifügung eines Gutachtens der Deutschen . und Fach⸗

ten Tageskurs von 11M, Farben

Maßnahmen in der Stadt Augsburg. Vom 17

Bekanntmachung.

Die am 21. Februar 1939 ausgegeben eichs gesezuia us, Teil I, enthalt: Nummern Erlaß des Führers und Reichskanzlers über stñ

dtehm

Erlaß des Führers und zteichskanzlers ] ib eb un 1

Maßnahmen in der Stadt Bayreuth. Vom 17. hr lian

Maßnahmen in der Stadt Breslau. Vom 17. Maßnahmen in der Stadt Dresden. Vom 17. Maßnahmen in der Stadt Graz. Vom 17. Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg. Vom

ma ,,. in der Stadt Würzburg. Vom 17.

D

. der Konversionskasse für deutsche

über rug über stãdtehn Februar n über stlnttn Februar D ber stähthan * w Februar 133 * Erlaß des Führers und Reichskanzlers über sen . . 17. Jehr Erlaß des Führers und Reichskanzlers über . Februar lius hun]

Erlaß des Führers und Reichskanzlers Erlaß des Führers und Reichskanzlers Erlaß des Führers und Reichskanzlers ü

Gefetz zur Beseitigung von Mißständen im etektivgewerbe. Vom 1. Februar 1939.

Siebentes Gesetz über die Gewährleistung für den 2

Dien

ulden. Vom 17. Februar 1939. wan Fünftes Gesetz über Aenderungen in der Unfallderj

Vom 17. Februar 1939.

sudetendeutschen Gebieten. schriften in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14.

nung des Vermessungswesens im Lande Oesterreich sudetendeutschen

Verordnung über den Ausgleich von Rechtsansprüche Vom 13. Februar i rica n

Neunte Verordnung zur Einführung steuerrechtlicaa Februn z

Verordnung zur ö des Gesetzes über die . ebleten. Vom 15. Februar K mn

Verordnung über die Landbeschaffung für den mn nn

eigener Getreidelagerhallen und Speicher. Vom 18. Fe

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz zur een

von Mißständen im Auskunfts- und Deteklivgewer! 20. Februar 1939. 2

dungsgebühren: 0, Re für ein Stück bei Voreinsen unser Postscheckkonto Berlin 9g6 200.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0, 30 R.4.

Jonna Berlin MW 40, den 22. Februar 1939.

Reichs verlagsamt. J. V: Alleckna.

kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 g

Preußen.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Eni

S. 293) in Verbindung mit der preußischen Durchfinm verordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des und der Verordnung über die Einziehung volls⸗- un feindlichen Vermögens vom 14. Juli und 5. Aug h (RGBl. 1 S. 479 und 572) verfüge ich hiermit die Enn

der Bermögenswerte aus dem Nach beamten Hugo Goldschmidt aus Einbeck, bestehend aus;

z

a) Barvermögen (Bank⸗ und Sparkonten),

b) Wertpapieren (Aktien und Schatzanweisungen) m

ch goldenen und silbernen Wertgegenständen,

ugunsten des Preußischen Staates unter Bestätigm polizeilichen Beschlagnahme. -.

Ein Verzeichnis der eingezogenen Vermögens⸗ un ü

werte liegt im Zimmer 44 der Regierung zu Hildesheim

i

Gegen diese Einziehungsverfügung, die mit den hrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird, i

Rechtsmittel nicht gegeben.

ie , höher, Meininger und Rheinisch Westfäl. Bodenkredit je

Hildesheim, den 18. Februar 1939.

Der Regierungspräsident. J. V. Dr. Bac meister.

Han delstei.

um v 3 niedriger. Am Markt der Kolonialwert Guinea um 1 3. Schantung waren im gleichen , gängig. Bei den 5 wurden Riebec hm 3M , heraufgesetzt. Andererseits ermäßigten ih Bautzener Papier nach Unterbrechung um 4 und Ern Waggon, gleichfalls nach Pause, um 2a 26, .

Am Kassarentenmarkt war gleichfalls eine Um at ae zu verzeichnen. Pfandbriefe und Kommunalobligatinn meisten Reichs- und Länderanleihen blieben völlig 5 Von Liquidationspfandbriefen zogen Mecklbg. Hyper Wechselbank um 022 * an. Auch Stadt⸗ und ö sowie Länderaltbesitz wiesen keine erwähnens wen w Bei den Industrieobligationen stiegen 36er ACG. um Deutsche Conti⸗Gas um 6 35.

Am Geldmarkt nannte man von 29 228 3.

3

wie gestern Blankotneen

Vÿrsenkennzissern 1

für die Woche vom 13. bis 5

i Statifti Reichsamt errechneten!

fiele foren die . bon b gin 6. Februar Ig65 n. zur Vorwoche wie folgt: Weochenduichs aft,

vom 13. 2. vom bis 18.2. bis II.

108.62 10928 1606.26 109] 10958 10262

104,93 1051

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie . Handel und Verkehr

Gesamt .. Fursnivean der 4 0½igen

ertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienban ken Pfandbriese der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gemeinden....

Durchschnitt ... Austerdem: Ho ige Industrieobligationen 40loige Gemeinde umschuldungsanleihe ...

99 lb

Md g b

983 g/ Y

99, 15

99, 15 98,79

9832 98, 98

10096 gl

100 73 93, 16

achlaß des verstorbenen

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. S. 3

Erportĩp

jörderung auf der LCeipziger rer G efse! ng

nnisse in. Jen ujw. ist J rigkeiten

Abschluß lern. Im Mee n Neßamts

Ginłkommensschi ialpoli deutjche Gin 2 politisch

Das Arbeitswissenschaftliche Institut der DAF. hat, gestützt die Angaben über die Einkommensbesteuerung und die ji der Beitragsleistungen zur Invaliden⸗ und Angestellten— cherung einen ersten methodischen Versuch zur Ermittlung intommensstruktur des deutschen Volks unter sozialpolitischen bit6nmkten unternommen. Die bisher übliche Einkommens— amiden faßt die Einkommen in den einzelnen Gruppen zu⸗ nen ohne Rückicht darauf, daß der Kreis der Einkommens pschr unterschiedlich gegliedert ist. Auf diese Weise ergibt ane absolut betrachtet große Zahl von niedrigen Einkommen. der Stenerstatistik von 1934 lagen z. B. damals 63 vH aller ommen unter 1200 Fe jährlich und fast 29 v5 zwischen und zb0 Ren. Nach diesen Berechnungen hätten nur 8 vH Eintommensbezieher ein Einkemmen von mehr als 3060 R. chr bezogen. Diese Zahlen sind zwar formal richtig; eine e Aufgliederung zeigt aber, daß die große Zahl der niedrigen pmmen sehr erheblich durch die Einkommen Jugendlicher und auen bestimmt ist. Von den Einkommen unter 1200 R. nur d 20 v5 Einkommen verheirateter Männer, während siest sich auf die ledigen Männer, auf Jugendliche und auf en verteilt. Es zeigt sich überhaupt, daß die Einkommen der itrateten Männer sich wesentlich gleichmäßiger auf die ein— Einkommensstufen verteilen, als dies nach der bisher en Berechnung anzunehmen war. Es gibt ungefähr ebenfo— berheirttete Männer mit einem Einkommen zwischen 3000 zh k wie solche mit einem Jahreseinkommen zwischen und als Re, während dagegen die Gesamtzahl der Ein— ensbezieher in der Stufe zwischen 3000 und 5060 Res, um niedriger ist als in der Stufe zwischen 936 und 1248 F.. ausshlaggebende Rolle in den untersten Einkommensstufen

eben die Einkommen der Frauen und Männer unter ahren sowie der übrigen ledigen Männer. Bei Gegenüber⸗ ng dieser Gruppen mit den verheirateten Männern ergibt sich,

ie verheirateten Männer bei den Jahreseinkommen bis

e nur 202 je 1000 Erwerbstätige stellen, die übrigen nten Gruppen aber 344. Bei den Einkommen von 1248 bis EM beträgt der Anteil der verheirateten Männer gs je Erwerbstätige, der der übrigen Gruppen 86. Das Ver⸗ E. derschiebt sich weiter zugunsten der verheirateten Männer Iden Jahreseinkommen zwischen 1800 und 306090 R 135 je Erwerbstätige stellen, gegen nur 49 der übrigen. Die ent⸗

nden Zahlen für die Einkommen zwischen 30090 und

lauten 5 bzw. 10. Daß die Einkommen der Jugend⸗ . sind, versteht sich von selbst, weil es fich zu einem

Wirtschaft des Auslandes.

vSenausweis der Riederländischen Bank.

irn 21. Februar. Der Ausweis der Niederländischen 6 n zeigt bei einem unveränderten Goldbestand ., hfl. eine unwesentliche Zunahme der Inlands⸗ . auf 3.47 Mill. hfl. Die Auslei ungen gingen um n Mill hfl. zurück, auch der Banknofenumtlauf zeigt huttgang um 6.34 auf 966 56 Mill. hfl. Die Giro rthaben 6 verminderten sich um 1135 auf 162,80 3. hfl. ie Giroguthaben Privater um oz auf 6s. 65 Miss. hfi.

Die Wirtschafts beziehungen Sowjetruß land. indon, 21. Februar. Chamberlain

ons angekündigt, d n 86. r* 9 49 d 8 amt, Hudson, Mos ß der Staats

der englischen Oeffe

England =

atte am Montag im ekretär

9 Hudsons dürften die Wirt⸗ zändern die Hauptrolle spielen.

Kohlenlieferanten 1938.

8 göFebruar. Die Einfuhr Itali ĩ ill. . 12,03 3 2 ö ⸗asbrin nien Hhlgnd, Ferner kamen a. a. 93 Hill.

- GSlowakei

und 21 Mill. t aus Belgien.

* 1 . der Dinarwahrung.

n Rn ebruar. inan . 3.42 2 ina zminister Djuritschitsch erklärte

1. der Stupschtina, daß an n r. al⸗

rung eine seiner vornehmsten Aufgaben sein

A ü, ur e suhrruct gang Aeg ptens.

eb . 4 nend die ägyptische Ausfuhr im Jahre 1988

en 39,16 Mil.

. und im re ie Baumwollaus 5

don entfall . hr 21,19 Ey, 60)

lieferungen nach verschiedenen ü i

. W en Ländern erteilen, werden im kunftsstellen über Ge Weiterhin halten fi dische

n „Messe⸗ wischenstaatliche Handelskammern mit 53 w 3 vertreten sein. ; i Sstellen über deutsche und auslän⸗ 16 Devisenbestimmungen, , ,,, sowie utsche und ausländische Zölle zur Beratung der Aus— 4 und. Einkäufer bereit. Der Erlei erung des

usfuhrgeschäftes dient weiterhin die Anwesenheit zahl⸗ dee, . BPrüfungsstellen. Auch verschiedene Ucberwachungs⸗ stellen sind im „Messedienst! anwesend, die über alle Fragen . 3 beraten, soiwwie Anträge auf Erteilung von Devisen⸗ , entgegennehmen. Ein Bezugs quellennachweis, der ie Interessenten deutscher Waren an geeignete Lieferanten ver⸗ weist, sowie schließ lich eine Vexmittlungsstelle für Auslandsver= treter werden gleichfalls im „Messedienst tätig sein. Alle im Messedienst“ vertretenen Stellen können auch fernmündlich in Anspruch genommen werden, was im Drange des Messegeschãftes . vielen Ausstellern sicherlich als Erleichterung empfunden wird. . Au slandsgeschäft zur kommenden Frühjahrsmesse dient auch die , , für das Dentsche Handwerk sowie die e. Hanseatischen zporthandel eingerichtete Aus fuhrvermitt⸗ ungsstelle. Auf dem Gelände der Großen Technischen Messe und . steht den Ausstellern und Einkäufern eine technische Aus— , . Beratungs⸗ und Dolmetscherstelle zur Verfügung. Mit . ausgedehnten Ai er fe fg e, tem hofft die Leipziger . wichtigen Beitrag zur Pflege des Auslandsabsatzes

Einkommen der Frauen ist zu berücksichtigen, daß von der Ge—

amtzahl der erwerbstätigen Frauen eiwa 36 vH verheiratet si

bre Teil des Fraueneinkommens ist also unn gf, . Familieneinkommen und ist sozialpolitisch damit ebenfalls anders zu werten als ein gleich hohes Einkommen eines Familienvaters.

Etwa 50090 Heilpraktiter. Gin ö Nachwuchs.

Der Hauptdienstleiter für Volksgesundheit i ichs⸗ leitung der i ech e, n dhe, a . 66 ö. VB. das Wort zu dem bedeutsamen neuen „Gesetz über die erufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“. Die Zahl der Heilpraktiker werde nach Angabe ihres Führers, Pg. Kees künftig etwa 5000 betragen. Nachwuchs werde dieser Beruf nicht erhalten, da ihm nur diejenigen angehören könnten, die bisher schon die Heilkunde bern an uff! ausgeübt haben oder bei Ver— kündung des Gesetzes Schüler einer Schule des Heilpraktikerbundes waren,. Nach einigen Jahrzehnten werde bieser Beruf also nicht mehr bestehen. Auch in Zukunft werde es Menschen geben, die 2. besondere Begabung für die Heiltätigkeit befitzen und durch

sondere Leistungen ihre Befähigung nachweisen, ohne eine ge⸗ ordnete Ausbildung erworben zu haben. Zu allen Zeiten hätten solche hervorragenden Talente die Heilkunde zu bereichern' ver⸗ mocht. Prießnitz und Kneipp gehörten zu denen, die Bedeutendes geleistet haben, ohne „Fachleute“ zu sein. Genies feien leider selten ö. auch das Genie sei nichts ohne Fleiß. Vor allem müsse auch as Genie seine Leistungen unter Beweis stellen. Der Gesetzgeber . denen, die eine solche Berufung in sich spüren und über glück⸗ iche Veranlagung verfügen, in besonders begründeten Ausnahme— fällen ebenfalls die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, und zwar unter der Bezeichnung „Ärzt für Naturheilkunde“. Er sei der Reichsärzteordnung unterstellt. Hier würden allein Begabung und Erfolg entscheiden, die allerdings außerordentlich sein und grwiesen werden müßten, um anerkannt werden zu können. Der Reichsärzte führer erwähnt dann noch die Möglichkeit für solche die ihre Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde durch beso ndere Leistungen glaubhaft machen, unter erleichterten Bedingungen zum Medizinstudium zugelassen werden, sofern sie ihre Eignung hier⸗ für nachweisen. Bei diesen besonderen Begabungen werde also uf die höhere Schulbildung und die Reifeprüfung verzichtet. Schulwissen, Besitz und Herkunft sollten keine Schranke gegen die Entfaltung wirklichen Könnens und die Weiterentwicklung einer besonders guten Veranlagung bilden. Um an dieser Begabten⸗ förderung teilzunehmen, beabsichtige die Aerzteschaft, selbst Mittel

Beruf ohne

um Lehrlingseinkommen handelt. Auch bei den

eine Verlängerung auch der 1933 gegründeten und dur

scharfe republikanische Opposition aufgetreten, d abschiedung der 33 hf ufgetreten, doch

Dollar angegriffen, weil er einen versteckten Export von Kriegs⸗

n, 1-53 Mill. c aus Polen, 55 Mill. t aus der

. ** , über 2 . von den ver⸗ edensten Seiten vorlagen, war .

Ruhrrevier: Am 21. Februar 1939: Gestellt 26 seg Wagen.

für das Medizinstudium sol b 5 . q beer, , f m solcher besonders wertvollen Kräfte

Sovereigns

Die Gründe für Berlängerung der USA. ⸗Exportbant.

New York, 21. Februar. Das Repräsentantenhaus bewilligte nach langem Kampfe die Verlängerung der als finanzielle Stützungsgesellschaft im Jahre 1932 ins

f ben gerufenen Refico (Reconstruction Finance Corporation) bis 4 J.

Mitte 1941. Gegen ch die Refico ist zwar eine tion gilt die Ver⸗ ̃ machten für die r im allgemeinen als sicher. Vor allem wird der China⸗Kredit in Höhe von 25 Mill.

mit , ,,, Krediten versorgten Export⸗Bank

material darstelle, der dem Geist des Neutralitätsgesetzes wider⸗ spreche. Cordell Hull hat in einem Schreiben an den Leiter der Refico der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Export⸗Bank aus folgenden Gründen erhalten bliebe: 1. Sie diene der Behebung der Arbeitslosigkeit und der Unterbringung der Agrarüberschüsse der Ver. Staaten, 2. würden mit ihrer Hilfe die Devisen⸗ und Zahlungsschwierigkeiten für den USA⸗Export im Auslande ver⸗ mindert, 3. sie. befriedige den Kapitalbedarf des Auslandes (ins⸗ besondere der ibero⸗amerikanischen Länder), den die Privatbanken unbefriedigt ließen, und 4. könne man durch sie in Kredit- konkurrenz zu anderen Exportländern treten. Hull betonte bei dieser Gelegenheit, daß ihm zahlreiche wirtschaftlich gesunde Kre⸗ ditprojekte für die Export⸗Bank, besonders zur Förderung des Außenhandels mit Ibero⸗Amerika, vorschweben. Die Regierung habe jedenfalls den Wunsch, die Bank zur besonderen Unterstützung des Exports nach Mittel⸗ und Südamerika weiterbestehen zu lassen.

Berichte von auswãrtigen Warenmãrkten. Manche ster, 21. Februar. (D. N. B.) Da günstig lautende

it am Gewebe⸗

martt weiterhin lebhafter. Das b dagegen mäßig.

Bulgarijche

GEnglische: graße

HSollã ndische .

Notierungen

vom 22. Februar 1939.

Lieferung und Bezahlung):

Driginalhüttenaluminium. 9g9 o/ in Blöcken 33

137

m .

. 37 30 49090

der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

RM rlür 100 Ee

24 2 ö. 2

*. *. *. 1

fein

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländijche Gelbsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexandrien ud Rairoß⸗ Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüssel n. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Dänemark CGopenhg.) Danzig (Danzig) England (London) . . Estland (Neval / Talinn)] ũ(. Tinnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Neykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal. Lettland (Riga). .. Litauen (kKowno / Kau⸗ nas) ; Norwegen (Oslo) .. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) Portugal iffabon). Rumänien (Bukareft) Schweden, Stockholm und Göteborg) Schwei; (Zürich, Basel und Bern). Tschecho· Slow. (Prag) Türkei (Istanbul) 3. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork /

100 Kronen

Geld

11,97 0,571

41, 89

9, 146

3,047 52,11 47,00 11,67

68, 13 5, 145 6,593 2,353

133,06 14,50 52,21

13,99 O68

5, boa 2450 4875

1 agvpt. Pfd. 1 Pax. ⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden ULengl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 19en

100 Dinar UI kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

4194 58.64

4700 10 595 ho os 5666 8.591 1518 o, 899 2491

100 Franken 100 Kronen 1 tů‚rk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

22. Februar

Brie / 12,00

0,575

41,97

0, 148 3,063

5221 470 1176

68, 2 5 155 6 66 2357

133,32 14,52 52,31

13,1 6653

h. 706 2454 15, 85

42,02 58, 76

47, 10 105615 0.20

56, 78 8, 609

1582

0, 901 2, 495

Geld 11,97 06571

119

o, 146

3.04 3211 1700 115657

68, 13 5, 145 6,593 2.353

133, 36

14,50

52,21

13, 9 6651

d da 24179 18.75

41,94 58, 64

47, 00 10.595 0 os ob, 60 859! 158 0, 899g 2.491

Aus ländische Geldsorten und Bank nigten.

21. Februar

Brief

12,00 0,575

42,05

9, 148

3, 0535 52,21 47, 10 11,70

8, 2? 5155 b Hb 235 133,6 1457 52351

13, 1 653

5. 70s 24855 45, 85

4202 8 75

47,10 1606515 6020 56 72 8 hg 1987 0 gol

2, 495

20 Francs⸗Stücke .. Gold⸗Dollars .. Amerikanische:

10005 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinische« Belgische Brafilianische ..

n,, Manger 1* u. darunter CGstanhhe Tinnische

Französische

Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische ... Kanadische Lettländische ... Litauische Norwegische . Polnische Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Tschecho⸗Slowakische: 20 Kr. n. darunter

Tür kische

161

100 Belga

100 Frs.

I00 Dinar

ib Litas lob Iloty

Geld

2038

16, 16 4, 185

2463 341653 .

1175 5611

ol, 96 45 115645 11 645

5, 10 h 56 13282

13,07

23,63

1 fauad. Doll 2.452

100 Lats 1 41,70

58, 48 17, 0]

Nokiz für Stck

1Dollar 1Dollar 1 Pay. Peso

1 Milreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden Lengl. Pfund Uengl. Pfund 100 estn. r. 16h r. .

100 Gulden 100 Lire 100 Lire

100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 Kronen L türk. Pfund

9 9e 6 dor

8,58

Ungarische

l.

weiße,

2 9

00 Peng ere / / / / /

1,89

22. Februar

Brie 20 46 16,22

420

248 7485 9,56 4152 915

52, 16 47,18 11,685 11685

5,14

21. Februar

Geid 20 38 Is 16 4, 185

2463 2465 63545 4134 911

ol, 96 46761 113645 11,645

5,19 6,566

Brief

2046

16 2 42665

2483 24583 6563 42560 G15 2,16 4719 Ii 685 1655

514 gad

135 17 13356

1307 5563 241651

1 o

58,48 17,01

59,92 56,45 56,45

8.58 139

handels für 100 Kilo frei Saus Groß-Berlin.) Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel 4200 bis 43, 99, Langbohnen, handverlesen e . bis 46100 bis 58, 00, Linsen, mittel, käferfrei 52 00 bis 58,60, Linsen, große, käferfrei 5800 bis 66, 00 Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe Spei seerbsen, Vict. Riesen, gelbe —— bis

1573 356 6

1186 d . 1715

60,16 56,67 56,57

8, 62 1,91

Berlin, 21. Februar. Preisnotierungen für Mahrung s⸗ (Ber kaufspreise des w eise in

Linsen, kleine, käferfrei

Speiseerbsen, Bict. Eytra Ftiesen, gelbe 8, 50 bis bob, Gescht.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

glas. gelbe Erbsen I 61-00 bis 62, 0ũ. Geschl. glas. gelbe Erbsen Hl 55-00 bis 59.00. Grüne Erbsen 58 50 bis 55,00, Reis: RNangoon“) 25,50 bis 26,59. Saigon. ungl.“) 29 50 bis 380 00,

Italiener, ungl.) 3050 bis 3156, Gerstengraupen, fein, CO/6

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotlz stellte fich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 22. Februar auf 57, 15 R. (am 21. Februar auf 57,50 RM)

bis ö t! Gerste 26 0 r, Gersteng

für 100 kg.

ngraupen,

rütze n, alle Haferflocken) [Hafernährmittel) 46,90 bis 47,00 ), Hafergrütze )

G6 9

bis S0) 42350 bis 43,50 7), Gerstengranpen, mittel, Mi) 41,50

Kälberzähne, 35,00 bis

3500 bis 36, 00 F,