Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 25. Februar 1939. S. 2
Bär, Gerda, geb. Dannenbaum, geb. am 5. 2. 1913
in Guben,
. Baum, Rudolf, geb. am 27. 7. 1997 in Elmshorn, . Bender, Max geb. am 1. 9. 1876 in Zell (Kr. Zell /
Moseh,
Bender, Jettchen, geb. Sichel, geb. am 24. 2. 1882 in Gemünden (Kr. Simmern), . Berendt, Siegfried, geb. am 15. 4. 1888 in Groß⸗ Steinheim (Hessen),
Berendt, Erna, geb. Bergmann, geb. am 15. 2. 1893 in Gunzenhausen, . Berendt, Franz Ernst, geb. am 31. 7. 1924 in München,
Berger, Ruth, geb. am 5. 6. 1918 in Berlin⸗Wil⸗
mersdorf, . Bernheim, Fritz, geb. am 17. 1. 1901 in Augs⸗ burg, .
Bernheim, Maria, geb. Werner, geb. am J. 1.
1910 in München,
Blech, Carl, geb. am 20. 1. 1882 in Eschweiler (Bez.
Aachen),
Blumenfeld, Herbert, geb. am 18. 1. 19601 in
Margonin (Kr. Kolmar),
Blumen feld, Gerda, geb. Saloschin, geb. am 9. 11.
1910 in Breslau,
Bongartz, Kurt, geb. am 7. 5. 1905 in Wesel, Bornste in, Willy, geb. am 25. 4. 1883 in Hamburg, Born ste in, Dora, geb. Schmidt, geb. am 29. 10.
1891 in Nürnberg,
Bornstein, Liesa, geb. am 14. 5. 1916 in Nürn⸗
berg,
Bo rnst ein, Henriette Ingeborg, geb. am 16. 6.
1928 in München,
Cohen, Albert, geb. am 13. 8. 1913 in Horstmar
Westfalen), . . ahn, 6. Hofe geb. am 26. 11. 1910 in Köln Nippes,
Dessauer, Nathan, geb. am 6. 12. 1895 in
Heringen (Kr. Hersfeld)
De sfau ker, Erna, geb. Jakob, geb. am 31. 3. 1896
in Homburg (Er. Alsfeld),
Defsauer, Irmgard, geb. am 1. 1. 1926 in Gießen,
Dietel, Kurt, geb. am 30. 9. 1900 in Brand bei
Zwickau (Sachsen),
Dix, Alfred, geb. am 4. 8. 1907 in Viersen Gr.
München-⸗Gladbach),
Do brin, Georg, geb. am 4. 5. 1905 in Berlin,
z. Do brin, Magda Margot, geb. Gutfeld, gesch. Reiß,
geb. am 2. 6. 19508 in Kraxtepellen,
. Dreyfuß, Jean, geb. am 28. 1. 1899 in Bern
(Schweiz),
Epst e kü, Max, geb. am 28. 11. 1902 in Goch / Nieder⸗
rhein,
Feld, Fritz, geb. am 8. 11. 1883 in Viersen Gr.
München⸗Gladbach),
Fen ster, Erwin, geb. am 22. 8. 1901 in Berlin, ; 35 n ö r, Elsa, geb. Wachtel, geb. am 16. 2. 19603 in
42. 43 Flatauer, Kurt, geb. am 22. 6. 1913 in Marien⸗ 44. 45. 46.
47. 48.
49. 50.
Ol —
52
i S T S263
, ,
8 8
SS S Si
Würzburg, ; Fe . Klaus⸗Peter, geb. am J. 6. 1933 in erlin,
werder (Ostpr.) Flatauer, Marianne, geb. Kantorowicz, geb. am J. 2. 1911 in Posen, -. Frank, Sallh, geb. am 7. 5. 1900 in Hoppstädten (Kr. Birkenfeld), . Friedlein, . geb. am 19. 1. 1871 in Hei⸗ dingsfeld (BA. Würzburg), :
G ö. Friedrich Valen in, geb. am 6. 2. 1893 in Metz, Gaßmann, Franz, geb. am 6. 7. 1908 in Breslau,
Globig, Fritz, geb. am 25. 1. 1892 in Leipzig⸗ Reudnitz, . Globig, Georg, geb. am 16. 11. 1921 in Berlin⸗ Charlottenburg, Haase, Levi, geb. am 1. 7. 1882 in Gelsenkirchen, Haafe, Johanna, geb. Weber, geb. am 28. 9. 1885
in Altenessen fetzt Essen),
Heß, Kurt, geb. am 3. 10. 1908 in Erfurt, ͤ . . ii geb. Hahn, geb. am 25. 12. 1909 in
Libau, , Hirsch, Eugen, geb. am 1. 7. 1891 in Magdeburg,
Illfelder, Iwan, geb. am 31. 3. 1903 in Iserlohn, Kaul, Fritz, geb. am 21. 2. 1906 in Posen, ;
Klein, Robert, geb. am 21. 2. 1892 in Mannheim, Klein, Erika, geb. Bucksch, gesch. Quabbe, geb. am
15. 10. 1889 in Breslau,
„Klein, Ruth, geb. am 25. 8. 1925 in Berlin⸗Char⸗
lottenburg,
Landau, Adolf, geb. am 9. 10. 1902 in Deutsch⸗
Krone,
2. Landau, Käthe, geb. Gerson, geb. am 21. 9. 1901
in Frankfurt / Oder,
3. Leidner, Paul, geb. am 6. 6. 1903 in Erlangen⸗
Bruck (Bayern), . , Lersch, Peter, geb. am 26. 8. 1909 in Köln,
e win, Albert, geb. am 4. 6. 1875 in Baerwalde
(Pommern),
Lissauer, Paul, geb. am 6. 10. 1879 in Lübeck, Lissauer, Sali Frida, geb. Nadel, geb. am 11. 11.
1885 in Leipzig, 9
Lissauer, Kurt, geb. am 10. 1. 1909 in Lübeck, Lisfauer, Heinz, geb. am 27. 3. 1910 in Lübeck, Löwen stein, Maxa, geb. am 14. 6. 1890 in Bocholt /
Westf.
Löwen stein, Rosa, geb. Apt, geb. am 22. 3. 1895
in Pattensen,
Löwen st ein, Paul, geb. am 8. 1. 1921 in Ebers⸗
walde,
Löwen stein, Hanna, geb am 4. 2. 1925 in Berlin, Margoliner, Samuel Jakob, geb. am 5. 3. 1896
in Obornik,
5. Margoliner, Elsbeth, geb. Kains, geb. am 22. 9.
1902 in Schneide mühl,
Margoliner, Margot, geb. am 27. 1. 1922 in
Schneidemühl,
Maxgoliner, Ismar, geb. am 22. 10. 1926 in
Berlin,
Matysiak, Valentin, geb. am 10. 1. 1903 in Bitt⸗
chim (Kr. Samter),
Mayer, Ernst, geb. am 8. 8. 19608 in Essen⸗Rütten⸗
scheid / Ruhr,
115. Weich sel,
80. Me il ing, Hans Heinrich, geb. am 18. 2. 1897 in Hamburg,
81. Meiling, Elli Louise Bertha Wally, geb. Sonder⸗ mann, geb. am 29. 12. 1908 in Hamburg,
82. Meiling, Heidjer, geb. am 22. 12. 932 in Stock— holm, .
83. . eiling, Uwe, geb. am 1. 7. 1934 in Stockholm,
84. Morgenroth, Ernst, geb. am 21. 4. 1910 in Paris,
85. Nußbaum , Benno, geb. am 17. 9. 1906 in Ulmbach
Kr. Schlüchtern), ö 86. Erd * ö r ( „Emil, geb. am 5. 2. 1901 in Büdes⸗ dorf, . 87. ö ö Kurt, geb. am 1. 4. 1911 in Gladbach r. Neuwied),
88. Polack, Ludwig, geb. am 5. 1. 1896 in Emden,
89. Po lack, Helene, geb. Gottschalk, geb. am 7. 11. 1899 in Straeten, ; . 90. Polack, Hans, geb. am 17. 6. 1930 in Mülheim / 3 ö 91. uh ack, Kurt, geb. am 17. 6. 1930 in Mülheim / Ruhr, 92. Posner, Emil, geb. am 25. 3. 1885 in Hamburg, 93. Posner, Sara, geb. Singermann, verw. Kanno⸗ witz, geb. am 18. 1. 1878 in Wystiten, . 94. Purwin, Emil, geb. am 14. 1. 1905 in Widminen (Kr. Lbtzen), . 95. Seligsohn, Herbert, geb. am 14. 11. 1907 in Berlin, 96. Selig soh ui J geb. Cohn, geb. am 9. 6. 19602 in Kosten (Polen), . 97. 3 Bernhard, geb. am 22. 10. 1891 in Kaisersesch, 98. Schmitz, Hilde, geb. Kronenberger, geb. am 21. 2. 1896 in Frankfurt / Main, ; 99. Schmitz, Irmgard, geb. am 18. 2. 1923 in Frank⸗ furt /Main, 100. Schmitz, Trude, geb. am 12. 7. 1924 in Frankfurt / Main, ; 101. Schreib ö ( . geb. am 1. 2. 1907 in Schornau Kr. Neidenburg), 102. . Max, geb. am 14. 5. 1865 in Lenkersheim (BA. Uffenheim), 103. Schwarzbart, Frieda, geb. Herrmann, geb. am 11. 5. 1880 in Schwabach, — 104. Schwarzbart, Irma, geb. am 1. 7. 1906 in Windsheim, ᷣ 105. Stel ö. er, . ger. am 12. 12. 1901 in Meister⸗ elde (Kr. Rastenburg), 106. ö. 3. ö n Heinz Herbert, geb. am 6. 10. 1965 in Dresden, . 107. Treumann, Alfred, geb. am 20. 11. 1898 in Berlin, 108. Treumann, Alice, geb. Meyer, geb. am 25. 8. 1904 in Berlin⸗Charlottenburg, , 109. Treumann, Horst, geb. am 1. 3. 1927 in Uslar, 110. Treumann, Ingrid, geb. am 27. 4. 1931 in Göttingen, . 111. K Ursel, geb. am 2. 3. 1934 in Göttingen, — 112. Vendig, Walter, geb. am 24. 2. 1909 in Kaisers⸗ lautern, 113. Vendig, Elisabeth Agnes, geb. Cahn, geb. am 13. 12. I911 in Rülzheim, 6 114. Weich sel, Julius, geb. am 13. 4. 1894 in Rimbach (Kr. Heppenheim), Selma, geb. Neumann, 29. 6. 1901 in Stadecken (Kr. Gießen.. 116. Weichsel, Ernst, geb. am 3. 4 1938 in Marburg, 117. Wertheim, Julius, geb. am 19. 3. 1886 in Berlin, 118. Winterberger, Max, geb. am 5. 6. 1896 in Winterberg, 119. Winterberger, Selma, geb. Thorner, geb. am 25. 2. 1896 in Meißen, 120. Winterberger, Rolf, geb. am 17. 11. 1923 in Dresden, 121. Wittkowski, Hans, geb. am 19. 3. 1902 in Poßnek, 12. Zacharias, Edgar, geb. am 3. 8. 1897 in Chemnitz.
Berlin, den 23. Februar 1939. ;
Der Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Stuckart.
geb. am
Verordnung über die Inkraftsetzung der Verordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen für gebrauchte Schmieröle für das Land Oesterreich und die sudetendeutschen Gebiete.
Vom 10. Februar 1939.
Auf. Grund des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 Reichsgesetzbl. J S. 237) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans im Lande Oesterreich vom 27. März 1938 Reichsgesetzbl. ! S. 315) und der Verordnung über die Aufgaben des Reichskom⸗ missars für die Preisbildung in den sudetendeutschen Gebieten vom 18. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. J S. 1444) wird ver⸗ ordnet: 81
(I) Die Verordnung über die Festsetzung von Höchst⸗ preisen für gebrauchte Schmieröle vom 28. Dezember 1937 (Deutsch. Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. 1938 Nr. 3) gilt auch für das Land‘ Oesterreich und die sudetendeutschen Ge⸗ biete.
(2) Soweit Vorschriften, die durch diese Vexordnung im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten ein⸗ eh werden, nicht unmittelbar angewandt werden können,
ind sie sinngemäß anzuwenden.
852 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. .
Berlin, den 10. Februar 1939. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.:: Dr. Flott mann.
Der Reichsminister des Innern. J. B.: Dr. Stuckart.
k 56 — Bekanntmachung. Betr. Verbote ausländischer Druckschriften.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister fü
aufklärung und Propaganda wird auf int hen Volle. Verordnung des Reichsbräsidenten zum Schutze von Wös u Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres die Verbreitung
der Zeitschrift Evangelisches Gemeindeblatt für s. deutschen Gemeinden in goin chr r n. Kattowitz, : der Wochenschrift „Der Sonntagsbote“, Kattowitz. un des Buches „Jeg var i Fengsel“, herausgegeben don Dorothy F. Buxton, erschienen in der Nor Litteraturselskap, Oslo, und sämtliche liehe setzungen
verboten.
Berlin, den 21. Februar 1939. Der Reichsführer 5 und Chef der Deutschen Polizei ö führ gun eh des Innern. elt in J. l.: Mühlte r.
Anordnung Nr. 17 der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und hohimirshs Betr.: Regelung des Absatzes von sorst⸗ und holzwirij lichen Erzeugnissen ausländischer Herkunft innerhalb de
sudetendeutschen Gebiete.
Vom 23. Februar 1939.
Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeister zu Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz um Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsan ein und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April aj und des 8 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Einführmnm reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Forst- un Holzwirtschaft in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. R zember 1938 (RGBl. 1 S. 1760) ordne ich an:
§51 (1) Der Erwerb durch Einkauf, Kompensation, Vertech nung uüsw. von Nadelgrubenholz und Faserholz Zellstoffhch das in die sudetendeutschen Gebiete aus dem Auslande ein geführt werden soll, darf nur mit Einkaufsbewilligung de Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirfshaß erfolgen. (2) Anträge auf Ausstellung einer Einkaufsbewilligum sind vom Erwerher vor Abschluß des Rechtsgeschäftes bel de Hauptgeschäftsstelle der Marktvereinigung einzureichen.
. Der Hauptgeschäftsstelle der Marktvereinigung der dent schen Forst⸗ . Holzwirtschaft ist vom Einführer der Er
werb von
Nadelrundholz,
Laubrundholz,
Nadelschnittholz,
Schwellen,
Telegraphenstangen und Masten,
Sperrholzplatten . aus dem Auslande zu melden. Die Meldung hat unverzüglich k innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen, nac em die zur Durchführung des Erwerbs vorgeschriebene Ge nehmigung durch die zuständige Ueberwachungsstelle cden Devisenstelle erteilt worden ist, zu erfolgen.
83
Abschlüsse, die vor dem Inkrafttreten dieser Auoꝛdum zustande gekommen, aber noch nicht ausgeliefert sind. un liegen für die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Cini gelangten Mengen der Meldepflicht nach 5 2.
84 . 4.42 2 ö ; J del Die Marktvereinigung kann für den Absatz der in S8 Lund 2 bezeichneten foYst⸗ und holzwirtschaftlichen k zeugnisse Auflagen erteilen. 585
Die durch die Devisengesetzgebung getroffenen und ni zu treffenden Regelungen bleiben unberührt.
§ 6 .
Mitglieder der Marktvereinigung sind dieser uh
der Satzung vom 4. Mai 1937 (Deutscher fe en, ;
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1092 vom 7. Mail n
triebe und Unternehmungen, die der Marktverrin unn
angeschlossen sind, gemäß den Vorschriften der 8 49
über die Äuskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGB. * auskunftspflichtig.
31
ß . der W Bei Verstößen gegen diese Anordnung kann J sitzende von dem Srdnungsstrafrecht nach 8 5 Ab. Satzung der Marktvereinigung Gebrauch machen.
36 Nähere Anweisungen zur Dürchführung dies nung ö durch den Leiter der Hauptgeschäfts Marktvereinigung. 589
Diese Anordnung tritt am 1. März 1930 in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1939.
Der Vorsitzende der . der deutschen und Holzwirtschaft. Parch mann.
er Ano stele
ige di Marlteri Ich genehmige die Anordnung Nr. 17 der n a,,, Forst⸗ und Holzwirtschaft betr. Regt]
g z ug des Absatzes von . und , 1 .
unft innerhalb der udelendeut
ausländischer Her biete. Berlin, den 23. Februar 1939. Der Reichsforstmeister.
J. V.: Alpers.
— —
jeihhgese
939. . 6 1 gebiet, über die Einführung von Wehrrecht in den etendeuts
E gamrhnung zur y, . des Testamentsgesetzes in den zettel etendeuts
been , über Gemeindebedienstete in den sudetendeutschen hebieten.
lehhtsan sterrei
ngegebihre er Postsche
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 18 vom 25. Februar 1939. S.
3
Bekanntmachung.
24. Februar 1939 ausgegebene Nummer 33 des sblatts, Teil I, enthält:
ur Aenderung des Einkommensteuergesetzes. Vom
Nichtamtliches.
Bosttwefen. Briefe und Warenproben mit zollpflichtigem
Die am
Gesez ban Gebieten. Vom 21. Februar 1959.
mardnung über die . der Zahnärzte im bis. der hg bier und in den sudetendeutschen Gebieten. Vom
stehende Bestimmungen hinzuweisen: irland mü tragen. Gegenständen sind nach Großbritannien und Nordirland im allge meinen nicht zulässig. n Warenproben (wirkliche nen Bedingungen erfüllen.
rut 196g.
chen Gebieten. Vom 22. Februar 1935.
te Verordnung über die Gliederung der Gerichte in den gyeite 3 Gebieten. Vom 22. Februar 1939.
Vom 23. Februar 1939.
zierte Verordnung über Angelegenheiten der Rechtsanwälte, nwaltsanwärter und Verteidiger in Strafsachen im Lande h. Vom 23. Februar 1939. ang: 15 Bogen. Verkaufspreis: 0, 9 RM. Postversen⸗ ihren: G04 Red für ein Stück bei Voreinsendung auf ckonto: Berlin 96 200.
zerlin Me 40, den 25. Februar 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
nahmt. Die Versender werden daher zur Vermeidung von
Versendungsbedingungen genau erkundigen. Umf .
—
Schmuckblattelegramme nach Griechenland.
mit Griechenland aufgenommen. in Trauerfällen sind zugelassen.
Inhalt nach Großbritannien und Nordirland.
Die englische Postverwaltung sieht sich veranlaßt, auf nach⸗ nde r Briefe mit zoll⸗ n er Gegenständen nach Großbritannien und Nord⸗
sen auf der Aufschriftseite den bekannten grünen Zoll⸗ Warenproben mit zollpflichtigen Ausnahmen bestehen nur für bestimmte Handelsmuster), welche die vorgeschriebe⸗ n
Andere Warenproben mit zollpflichtigen Gegenständen als die ausnahmsweise und bedingt zugelassenen werden beschlag—
* * 22 . * * Unzu⸗ träglichkeiten gut tun, wenn sie sich bei den Postämtern nach den
Vom 1. März 1939 an wird der Schmuckblattelegrammdienst Auch Schmuckblattelegramme
destbetrag ein Pauschbetrag von 200 K ab zu⸗ etzen. In diesen Mindestbetrag war auch die Kirchen teu er einbezogen. Wenn er bestehen bleiben würde, so würde ie Beseitigung. der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer insoweit nicht Wirklichkeit werden. Der Mindestbetrag ist deshalb durch §1 Ziffer 1 Buchstaben b des Einkommensteuer⸗Aenderungs⸗ gesetzes beseitigt worden.
S8 46 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes gemäß war für Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit bei der , ,. als Mindestbetrag ebenfalls ein Pausch— betrag von 200 Het abzusetzen. Auch bieser Mindestbetrag ist durch das Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetz, und zwar durch §1 Ziffer 4, beseitigt worden.
An der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen, Versicherungs⸗ prämien, Beiträge zu Bausparkassen und Werbungskosten (Auf⸗ wendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Beiträge zu Berufsverbänden) ändert sich durch die Beseiti⸗ gung der Pauschbeträge nichts. Diese Ausgaben sind nach wie vor abzugsfähig, soweit sie glaubhaft gemacht werden und im Fall von Versicherungsprämien und Beiträgen zu Bau— sparkassen die bisher bestandenen Grenzen des § 15 Absatzes 2 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten. .
Der Pauschbetrag für Werbungskosten und Sonderausgaben, der in die Lohn steuertabelle eingearbeitet ist, wird durch das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 17. Februar 1949 nicht berührt. Die Personen werden insoweit ö. der Lohnsteuer besser gestellt sein als bei der Veran⸗ agung.
BVeseitigung der fteuerlichen Vergünstigung fir die Beschäftigung von Hausgehilfinnen.
Im 1. Juni 1933 erschien das erste Gesetz zur Verminderung lÄrbeitslosigkeit“ Dieses enthielt Maßnahmen verschiedener e Im Abschnitt 1 wurden Mittel zur F beitspvorhaben zur Verfügung gestellt. Abschnitt kl ent⸗ t Vorschriften über die Gewährung von Steuerfreiheit är Erfatzbeschaffun gen. Abschnitt III sah die Frei⸗ illige Spende zur theit vor. Abschnitt IV galt der Ueberführung weib⸗ her Arbeitskräfte in die Hauswirtschaäft. Ab⸗ ꝛ nit Yöder Förderung der Eheschkieß ung 'n. gesetzes vom 17. Februar 1939 geschehen. Durch § 1 Ziffer 1
Diese Mößnahmen wurden verordnet, als es in Deutschland ch und sechs Millionen Vollarbeitslose gab. Sie len den Generalangriff gegen die Arbeits⸗ gigkeit dar und leiteten die große Arbeitsschlacht ein, deren Verlauf weitere Maßnahmen folgten. Vier Fahre später n die Massenarbeitslosigkeit überwunden. Heute ist die Nach⸗ lage nach Arbeitskräften bereits größer als das Angebot. ie deutsche Volkswirtschaft befindet sich unter nationalsozialisti⸗ fn Führung in vollstem Schwung. Es sind Maßnahmen zur soͤnnng der Arbeitsvorhaben nach ster Dringlichkeit und zur Regelung des Einsatzes n Arbeitskräften erforderlich. Die Arbeitsbeschaffungsprogramme“ gehören Dergangenheit an. Die „Steuerfreiheit für atzbeschaffungen“ war von vornherein bis zum Jahr 5 befriste t. Durch das Einkommensteuergesetz vom 16. Ok⸗ ha 1g3 war die Bewertungsfreiheit f bige Wirtschaftsgüter des betrieblichen An⸗ severmögens“ eingeführt worden. Auch diese Maßnahme Den Jr. blch' im Kampf um die Verminderung der Arbeits⸗ igkeit. Sie i be in Betracht kommen, im Herbst 1937 im wesentlichen be⸗ igt worden, Sollte eine ähnliche Maßnahme früher oder später die gewerblichen Unternehmer wieder eingeführt werden, dann anderen Gründen. lbschnitt des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosig⸗ tom 1. Juni 1933 war überschrieben „Förderun hließun gen“. Die Förderung der cher fle gun gen i Gewährung von Ehestandsdarleh'en. Auch Ml nah nminderung, der Arbeitslosigkeit. Eine wesentliche Voraus⸗ 6j für die Gewährung eines Ehestandsdarlehens war die
a Lung des Arbeitsmarktes. Diese bestand darin, ö. künftige Ehefrau innerhalb der beiden letzten Jahre eine n hi lhem Arbeitsverhältnis gestanden hatte und . uc i kz ute hren. Diese Voraussetzung ist im . . . abgeändert worden, daß die künftige Ehefrau nn . eits verhältnis verbleiben oder ein solches wieder 3 ann; denn seit jener Zeit ist in verschiedenen Berufen . hfrage nach Arbeitskräften größer als das An“
lbschnitt IV des
heit vom 1. Juni 1933 war überschri ü 33 9833 w. ieben „Ueberführun cher Arbeitskräfte in die . ;
zj . . der Hausgehilfinnen war von 1 Million im . ke We gh he ien die Vermögensteuer und die Bürger⸗
ze
tibl
sithneten Cesetzes ; ; J ö. ; 16. hefe. sah eine steuerliche Ver günstigung
n Vergünsti j gänstigung i
shtuen Ubernommen worden. Sie wird den Eink ⸗ ö ü ᷣ 8 shtigen rnommen wonden. inkommensteuer⸗ a T
n här. die in ihrem Haushalt eine Hausgehilfin J der berech e gchilfsnnen beschäftigen. Sie besteht darin, daß künfte In ng der Einkommenstener vom Gefamtbetrag der swar in Ft ag für jede Hausgehilfin abgezogen werden kann, um renn he von 50 RäM für jeden vollen Kalendermonat,
air Vergünstigung führt zu einer Men und der dhe - rent 3. dabei in Betracht komniende Steuersatz sind. st ein ste he dausgehilfin beschäfti . ö. n ; . iii n nicht k fr en, gegen ßber denjenigen, die eine 6 bliebe. Die Abzugsfähigkeit ist deshalb durch 51 3
5 wa 9. 9 J ö ; mne esnnmeboten, diesen steuerlichen Vorteil zu gewähren,
3. m all mei * ö t ö nierung! u ghmneinen Interesse des Volksganzen lag, zur feittgung desterl in der! Streichung Sete g ih zahn denz er 3 des in u hoder LRenchf r ge. nach Hausgehilfinnen an zu= . , ung dea z satz 1 Ziff ö Fall wum den Arbeitsmarkt zu entkasten. In . nihtnng e ,, gn Einkommensteuer, der durch bie
. sen h reche nde Verminderung des Finanzbedarfs der
üte gebieten di ; wird erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Früh ahr t me en die allgemeinen Interessen des Volks ganzen ü den wird. n! zuläfsi 1 iim! hr, zur Vergrößerung e ber n df ges eisen, a , ,, werden wird, nicht mehr zulässig sein. “
mne f! Arbeitskräften. u iber it. wesentlich größer als jemals zuvor. Die
ne r bom Lu . auf das Land. Die Zahl der Mädchen,
Aus der Verwaltung. Aenderungen des Eint ommensteuergesetzes.
Von Fritz Reinhardt, Staatssekretär im Reichs finanzministerium.
gehilfinnen tätig zu sein, wird fortgesetzt größer. Die Er⸗ nährungsgrundlag'e unseres Volkes gebietet jedoch dringend, daß alle auf dem Land aufgewachsenen Arbeits- kräfte dort verbleiben, und daß demgemäß die Nachfrage nach Hausgehilfinnen, die vom Land stammen, unterbleibt.
Die Gewährung der steuerlichen Vergünstigung für die Be— schäftigung von Hausgehilfinnen ist nach . der Arbeitslosigkeit nicht nur überflüssig geworden, es ist' dar⸗ über hinaus sogar dringend erforderlich, daß dieses sogenannte Hausgehilfinnen⸗Privileg beseitigt wird. Das ist durch das soeben erschienene Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuer—
inanzierung von örderung der nationalen
Buchstaben a dieses Gesetzes ist 8 19 Absatz 1 Ziffer 1 des Ein— lommensteuergesetzes gestrichen worden. Dieser 3 16 Absatz 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes sah die steuerliche Ver⸗ günstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen vor.
Die Beseitigung der steuerlichen Vergünstigung für die Be— schäftigung von Hausgehilfinnen ist nicht rückwirkend ge⸗ schehen. Die Vergünstigung wird hei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1938, die im Frühjahr 1939 durchgeführt werden wird, noch gewährt. Demgemäß find die Hausgehilfinnen in der Einkommenfteuererklärung für das Jahr 1938, die im Monat Februar abzugeben ist, noch an zu geben. Die Vergünstigung wird erstmals nicht mehr gewährt werden beim Steu'er? abzug vom Arbeitslohn für den laufenden Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach ö. . ö 1959 ö ö. der Veranlagung ür die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird (S 4 Absatz 1 des Sch zur Aenderung des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 17. Februar 1939.
D kinderreichen Familien, den bäuerlichen Familien und den körperbehinderten, kriegs⸗ beschädigten und altersschwachen Personen wird, wenn sie auf eine, Hausgehilfin angewiesen sind und ihre wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse es gebieten, auf Antrag weiterhin eine Steuerermäßigung gewährt, werden, die der bisherigen steuer— lichen Vergünstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen gleichkommt. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet 5 33 des der Einkommensteuergesetzes. Dieser lautet:
Bei der Veranlagung werden auf Antrag außer⸗ gewöhnliche Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und seine steu erliche Leistungsfähigk eit beeinträchtigen, durch Er⸗ mäßigung der Einkommensteuer berücksichtigt.“
Eine entsprechende Bestimmung sieht 8 41 Absatz 1 Ziffer 3 des J, für die Lohnsteuerpflichti⸗ gen vor. ;
dem Grad
ür kurz⸗
st, soweit nicht land⸗ und forstwirtschaftliche Be⸗
me war zunächst eine solche im Kampf um die
ete, aus diesem auszuscheiden und nicht in
2. Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchenfteuer.
Die Kirchensteuer ist eine Personensteuer. Auch die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Vermögensteuer und die Bürgersteuer sind Personensteuern. Es widerspricht dem Wesen der Personensteuer, sie bei der Festftellung des zur Be⸗ steuerung kommenden Einkommens vom Ge amtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Es dürfen demgemäß die Einkommen—
Gesetzes zur Veyminderung der Arbeits⸗ Hauswirt⸗
00 in Jahr 1933 gesunken. Abschnitt TV des teuer vom Gesamtbetrag der Einkünfte nicht abgezogen wer—
en. Eine Ausnahme wurde bisher nur bei der Kirchensteuer gemacht. Diese war 8 10 Absatz 1 Ziffer 3 des Einkommensteuer⸗ esetzes gemäß vom Gesamtbetrag der Einkünfte a bzuztehen. inkommens, der zur Bezahlung der Kirchensteuer verwendet wurde, einkommensteuerfrei. Das bedeutete, daß die Kirchensteuer, je nach der Größe des Ein⸗ kommens und des anzuwendenden Steuersahes, bis zu 50 vo m Hundert und mehr zu Lasten des Reichs ging.
Die Spenden zum Winterhilfswerk, zur NS V. und . hl e . die . ur . . ähn⸗ e J h ; 3 . iche Beiträge können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nicht F sist äim so größer, je größer das Ein— abgezogen werden. Der Ausfall an Einkommenfteuer würde Hunderte von Millionen RM betragen. Es würde mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen nicht in Einklang zu bringen sein, wenn die ö weiterhin 46g 5 iffer
uchstaben a des Gesetzes zur Aenderung des Einkommensteuer⸗
äftig ung von Hausgéehikfin men vor st in das Einkommenstenergesetz vom 16. Ok—
ansgehilfin zum Haushalt des Steuerpflicht igen
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nd mehr Err, je Hausgehilfin jahrlich. erlicher. Vorteil aller dersenigen Personen, die
esetzes vom 17. Februgr 1939 beseitigt worden. Die Be⸗
Die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer ist nicht rückwirkend , Die Abzugsfähigkeit ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1938, die im Frühjahr 1639 durchgeführt wird, noch zulässig.
enn rlichen Vorteils eintrat, a us gegki chen
Die Abzug fähigkeit
inkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes vom 17. Fe⸗ bruar 1939.) ;
3. Beseitigung der Pauschbetrãge für Sonderausgaben und Werbungskosten.
un urgen; denn heute stehen wir nicht mehr im onkel“ Ver minderung der Arbéeits⸗ zn in. Sorge um die Deckung des
Die Zahl der Haus⸗
h. bei weitem das Angebot. Sie verlagert sich
Die Beseitigung der Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten ist nicht rückwirkend geschehen. Sie wird erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird, zu beachten sein. (6 4 Absatz 1 des Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes.)
4. Aenderung der Einkommensteuertabelle — Steuergruppen I- IV.
Es sind in der Vergangenheit mit Recht die Ueberschriften in den Spalten der Einkommensteuertabelle beanstandet worden. Durch 5 1 Ziffer 2 Buchstaben b des Einkommensteuer⸗Aende⸗ rungsgesetzes werden die Steuerpflichtigen in vier Steuer⸗
ruppen eingeteilt. Steuergruppe 19 ist untergeteilt nach der nzahl der Personen, für die Kinderermäßigung ge⸗ währt wird.
Durch 5 1 Ziffer 3 des Ein kommensteuer⸗Aenderungsgesetzes hat der bisherige § 32 des Einkommensteuergesetzes eine voll⸗ ständige Neufassung erfahren.
a) Die Unverheirateten.
In die Steuergruppe 1 fallen die Un verheirateten so⸗ weit sie nicht nach Erreichung einer bestimmten Alters— grenze in die Steuergruppe 11 oder III oder aus sonstigen Gründen in die Steuergruppe III oder IV fallen.
Die Steuerbeträge der Steuergruppe J sind durch das Ein⸗ kommensteuer⸗Aenderungsgesetz um 1275 vom Hundert erhöht worden. Sie dürfen 55 vom Hundert des Einkommens nicht über— steigen. (6 1 Ziffer 2 Buchstabe e des Einkommensteuer-Aende⸗ rungsgesetzes) Die Erhöhung gilt nicht rückwirkend. Sie gilt erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird, und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für den laufenden Arbeitslohn, der für den Lohn- zahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. März 1939 endet. (G6 4 Absatz 1 des Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes.)
b) Die Verheirateten. Personen, die heiraten, kommen aus der Steuergruppe 1 in die Steuergruppe IIl, es sei denn, daß sie bereits bisher einer anderen Steuergruppe als der Steuergruppe Jangehört haben. Die Steuerbeträge der Steuergruppe III stimmen mit den bis⸗ herigen Steuerbeträgen für kinderlos Verheiratete überein. Die Steuerbeträge der Steuergruppe 1 sind um 80 vom Hundert höher als die Steuerbeträge der Steuergruppe III, oder die Steuerbeträge der Steuergruppe III sind um 44 vo m Hun dert niedriger als die Steuerbeträge der Steuergruppe JI. Die steuerliche Verbesserung im Fall der Verheiratung ist demnach sehr erheblich. Die Personen, denen Kinderermäßigung zu⸗ steht, fallen in die Steuergruppe IV. Die Steuerbeträge der Steuergruppe IV haben irgendwelche Aenderungen durch das Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetz nicht erfahren. Sie unter⸗ scheiden sich von den Steuerbeträgen der Steuergruppe III durch die Kinderermäßigung.
Die Kinderermäßigung beträgt für das erste Kind: bei 1200 Een Jahreseinkommen 28 RM jährlich,
„3 660 Ki J k 3 600 Pi. ö 1, 12 600 H. ö 1 2V hh f. ö 265 R,,
Es wird niemand behaupten wollen, daß diese Beträge genügten, um die Kosten für den Unterhalt und die Erziehung eines minderjährigen Kindes zu decken. Daraus ergibt sich zwangs⸗ läufig, daß die känderlos Verheirateten steuerlich wesentlich besser gestellt sind als die Verheirateten mit Kindern, und daß demgemäß die steuerliche Leistungskraft der kinder⸗ los Verheirateten weniger stark in Anspruch genommen ist als die steuerliche Leistungskraft der Verheirateten mit Kindern. Dieser Unterschied in der Stärke der steuerlichen Inanspruch⸗ nahme wird durch das Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetz vom 17. Februar 1939 teilweise ausgeglichen, und zwar dadurch, daß für die verheirateten Personen, aus deren Ehe nach fü nf⸗ jährigem Bestehen noch kein Kind hervorgegangen ist und deren Einkommen im Veranlagungszeitraum 18060 Reichs— mark überschritten hat, die Einkommensteuer erhöht wird. Das geschieht durch Ueberführung aus der Steuergruppe III in die Steuergruppe N (neuer § 323 Absatz 3 Ziffer 1a des Ein⸗ kommensteuergesetzes unter 5 1 Ziffer 3 des Einkommensteuer⸗ Aenderungsgesetzes).
Die Steuerbeträge der Steuergruppe U liegen in der Mitte zwischen denjenigen der Steuergruppe 1 und denjenigen der Steuergruppe III. Sie sind demgemäß um etwa 23 vom Hundert niedriger als die Steuerbeträge der Steuergruppe J. Sie dürfen 45 vom Hundert des Ein— kommens nicht übersteigen. (5 1 Ziffer 2 Buchstabe d des Ein⸗ kommensteuer⸗Aenderungsgesetzes.)
Die Steuerbeträge der kinderlos Verheirateten sind zunächst um 44 vom Hundert niedriger als die Steuer“ beträge der Unverheirateten. Dieser Unterschied wird größer, 6 die Voraussetzung für die Gewährung einer Kinderermäßigung gegeben ist, und kleiner, wenn nach fünfjährigem Bestehen der Ehe, die Voraussetzung für dis Gewährung einer Kinderermäßigung noch nicht gegeben ist. Der Unterschied vermindert sich im letzteren Fall auf 22 vom Hundert, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraus enn fa die Gewährung einer Kinderermäßigung ge geben ist.
5. Erweiterung des Kreises der Kinder, für die Kinderermäßigung gewährt wird.
Kinderetmäßigung wurde für minderjährige eigens Kinder, Stiefkinder, Adoptivrinder und Pflegekinder und deren
§ 10 Absatz 3 des . emäß war für chuldzinsen, Kirchenstenern, r dn gin
ie Stadt abwandern, um hier als Haus,! Främ ien und Beiträge zu Bausparkassen als Min⸗
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Abkömmlinge bisher nur gewährt, wenn sie zum Haus hal ö des Steuerpflichtigen gehörten (bisheriger §z 32 Ziffer 2 Satz 1