1939 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr 56 vom 7 März 1939. S. 4

. hält. Hat der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit im suchen. Soweit im Lande Hesterreich und in den sudeten. ft E B E i ꝛ‚— 2 9 E

2 . Zu § 14. a a. e . die Verordnung auf eine deutschen Gebieten das mit der Vertragshilfe befaßte Am! Deut * 9 . ? Einzelfall darüber entschieden, ob die Verordnung n ; te Amts. jllll 3 9g d Vorzeitige Fälligleit im Fall e, , a . ist, ö, * Prozeßgericht nach 5 28 1 K ist, kann es die Ein. 56 Et an E Ek un ren 1 chen Staatsan ei Ek auf Grund der 10 bis 13 und einer erein Abs. 1 an die Entscheidung gebunden. . . . 1 ; d . N ‚. ö 3 9 3 ö Die Bedeutung des 5 17 Abs. 3 ist n lt en n den b ü 9 ö ö ö , oeh ier enge rn, 9. 1. Derlin, Dienstag, den J. März Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 kann der Richter die Ver Bemerkungen zu 5 2 Abs. 3 erörtert worden. lien elne? endgilkig? Falligkeits regelung dußelge ie Be ö . 1939 zugs folgen für den Fall regeln, daß der . . . haben, wobei es nicht darauf ankon n tn Amtsi 8 den' ihm auferlegten Leistungen 3 er ng . day! Zu 5 18. U Gläubiger zunächst nach g 3 gekündigt hatte oder n che * . k Kongreß Zentrale e. V., Berlin, . Richter kann also z 8. . an 3 , Gerichtliches Verfahren. Prattisch word häufig ein Betiürfnis dafür bestchen im Gortegzungh) den . Deutsche Kriegsgräberfürsorge Anordnung WM 4 sofort fällig wird, wen der, Schuldner mit einer s ernöcheh, el Alt einige Einzelvorschriften über das gerich- sammenhang mit dez neucn Rälligtestzege lung die Darichk. . der Uebermachungsstelle für Woll ; die der Richter ihm auferlegt hat, längze 5 Richter ., 34 , . ist ein Verfahren der bedingungen auch in anderer Hinsicht zu ändern und n . 3. guf, Grund eines Reiseverkehrsabtkommens mit einem Bewirtschaftung ber Noßhaar e, e. andere Tierhaare , ,, ,,, , , he the ee ee , nen, , , d i ee e, legumnnachang übe den ordonzt Goshhreidssd! , S eee , , her angeordnet hat oder die die eien gen lenk ni esonderes D ü hat daher die erforderlichen Ermittz Vertragsänderungen, die mit der, älligkeits regelun ñ der Verordnung vom 1 Rumänien, Rußland), bis zu F. 26 deren Abfälle) v ö 2 —— haare sowie über den Eintritt der vorzeitigen Fälligkeit nichts Besondere achen). Der Richter hat daher die bee, gebs in Zufummenhang ftehen, muß die Vorschrift über dien gen §51 de g vom 10. Oktober 1931 zur wenn sich aus der Eintragung im Rei zu men, ,, . om 24. Februar 1939 *. bestimmt worden, so gilt 8 4entsprechend. 3 Gere n e n. kel en ö bührenfreiheit ihrem Sinne nach mitbezogen werden. l , , een . , n . in dem . , n ,, 1 i, , . J, . . den Warenverkehr vom J . ; 7. . on smittel mitgenomme . iG6GBl. 1 S. 816) in der Fafsu ten (Reichsgesetzbl. J S. 56g genommen werden; Verordnung vom 28. Juni 1977 Gi 6 Fahsung der Zu § 15. Zu 8 25. lau . . 4. auf, Grund eines Genehmigunagsbeschei bi g vom 28. Juni 1957 (RGBl. 1 S. Fl) ind Ver- Berzinsung ürsprünglich unverzinslicher Forderungen. ; Zu . Aenderung von Tilgungsplänen. ure, n , dhe 1. ö Mãrz . ö . ö. ö enehmigungsbescheides bis zu , e der rng n. die Errichtung . kehr. Hypothekarisch gesicherte Forderungen, die 41 einer lang ö. ö ö j Grund Nach 8 25 können Grundkreditanstalten soweit erforder nn dentsche Währung ngch dem Berliner Mittel⸗ . 8 n der Ziff. 2— 4 kann die Reisefrei⸗ anzeiger und Preuß. ö 3. 6 Teutscher Reichs- fristigen Bodenbeleihung i. S. des 2 Abf. S Nr. J eruhen, . Nur in wn e n nen hz n r, ge- lich die Tilgungspläme für die von ihnen ausgegehenn . , . . 65 7. Mär; K weit fie J genommen werden, so⸗ . des, Spin nftoffgesetzes vom 6 K 1 in aller Regel verzinslich. Nur in vereinzelten J en= nament. der Verordnung ergangen Entscheidung, Wiähe gn. Echuldverschkeibungen ändern. , em,, net.. = R. 6 86,5278 genutzt worden! alendermongt noch nicht aus⸗ GBI. 1 S. 1411) und des Gesetzes zur Turchfuh . 2 kommt es den ist, nachträglich ändern konnen. ö fir ein Gramm Feing emnach ... pence 57,186, en ist. Vierjahresplanes Beste zes zur Durchführung des lich bei Erbauseinandersetzungen auf dem Lande d e , n aft die tatsächlichen n deutsche Währung umgerechnet = KRI 2, 78514. B ürli 36 ; . BVestellung eines Reichstonimiffars fu , , , J ö ; Ig nur zulässig, wenn sich die ta Zu 8 26. in deutsch g umg 6 2.78514. . Jan natürliche Personen, die devi si lz die Preisbildung : sGäetchstommissars für vor, daß die Beteiligten eine Verzinsung der Forderung rung ist nach 19 m . zeändert haben, daß 9 7 März 1939 sind die devisenrechtlich Ausländer 1sbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I 3 9 4 . ü ̃ derungen von den stnisse nachträglich so grundlegend geänder n ; Berlin, den 7. März . 1d, wird mit 3 ö , nicht dorge sehen baben. Ehmen . . . nach den . , . Enscheidung für einen der Ber Inkrafttreten der Verordnung und Uebergangsbestimmungn, Statistische Abteilung der Reichsbank 1. auf Grund eines m. . . eiche, Snemnmmng de; Nzichswirtschaftz minifters ind des , et ö e rel h ch zu ver⸗ 39. . 3 unerträgliche Härte bedeuten würde. Aus der Die Uebergangsvorschrift des § 26 Abf Dr. Ei ĩ d ö Rel 50, - cines Genehmigungzheschetzez bin zu nehmen ö sachdier eit ding, wie in inder, bisherigen BVorschriften mit 5 oder . 3. ig au gs der; nf. kiheg Ig aten ut äehmen, daß nur ganz besondere en, eu . Er n, daß bir Schlildner . ine g Einsiedel. 2 9 . . ne mn em Reichsminister für Ernährung und Land⸗— nn,, in r g n eie! ö e . die Aenderung der einmal , ,., ell genden Fälligkeirsschutz, den er nach den biehe nn J d eh dee stenf lh he ne 3 J ord g ; ; j apita ; ie bie nnn e ; ; . ; ĩ ichs ö. schulden vom 16. De ben ie ir k . 6. w e,, nh 3 . '. ö ne, . , . . BVetanntmachung . (Rückwechslung), . k ö ; 1 Artikel 6 der Zweiten Durchführungs. uu , e, , . ünscht, weil der Richter Dauer dieler. ; 3 . Ab ö echsllungsvermerke auf der Grenzbescheini e. nlauf. ät, lde , ', de, l eee hf: er s, e, meien de, mern Vathe nit uclimnishen Zahlungart JJ . , , He bees allg. hl eee in' orb der 10 und s des Cees über die tzuntk? Wähl i in zee är gebiet ge em defense, ü,. e, He . gesehlichen Verzinsung besteht für die Zeit nach ein auf Grund des § 13 ausgesprochener Kündigungsaus⸗ s bis längstens zum 31. Dezember iin Nasenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (Reichs— 1 echselstuben berechtigt, ausländische Geldforten an Scheel, Kuh. und Ochfen=

t na ember 1938 hinaus bis 1 , Ablauf der allgemeinen Sypothekenmoratorien kein Bedürfnis schluß nicht aufrechterhalten werden kann, etwa well der . hat, ist die Kündigung auch weiterhin ausgeschlosa

; ; ; nd ä f inzwi ist, dieses aber in ö 6 5 her 86 ; , sgläubi kunft wieder ein Kündigungs- Schuldner inzwischen zu Geld gekommen ist, (8 26 Abs. I Nr. h. Für die Hypotheken auf städifshn 4 ; 3 . 8 5 das Kapital auch) Teichtsinniger Weise verwirtschaftet und nicht daran denkt, zu ae lll . die unter die Moraforinmsveroidnung un

n . Schweife und ⸗Schweif Arbeitgeber auf Grund von Devisenerwerbsgenehmigungen sowie Abfälle der vorgenannten 5 4. .

für Lohnzahlungen an ausländische Grenzgä t J Herkunft (Nr. 145 um 5 . ant en än er in d . ; M. und aus 145 C J. Devisenban ken rung des Wohnsitzlandes zwecks lerer rn K Warenverzeichnisses zum deutsch

sscti. S. F365) bestimmen wir folgendes: gare in, und ausländischer

und 413 des Statistischen

das i eise Mor rn r . im Rahmen ihrer Bestänbe ab . ins Ausland durch Sammler 6 2 . en Zolltarif) erfolgt nur ; ͤ i hliche Abtragun chst einmal seine Schulden zu bezahlen. 1932 fallen, bleibt die gesetzliche Stundung be editinsti . s . estände abzugeben. Die vorgenannt er G 2) und zugelassene Großhändler ( ,,,, , n, , . , eee , , er, dre , Ki, i, , dend edel . Fläubigers G 13 twendig, o kann der Richter u . olchen otheken nicht verlangen, daß der Schuldner n 3, denen von uns ein rrsi z e, inn m in lng nartkonto bei einem Kredit⸗ G t . 1. . . . . . Beschwerde. ö . 4 . J n Cin i . ue, worden ist, k J Hi rt ckin ö. dig gere r e ne n 9 j K . . 6 . . ; 6 ne s j in diesem Zeitpunkt fällig lachen, der Glaubiget n r Devisengesetzgebung. Ein Verzeichni ĩ Zt. RM 63 ; 9 1 enen Höhe . ö euger ist nur zugelassenen S = Auf Forderungen, die J kJ S 20 regelt die Beschwe 3 n . ö Hypothek zuvor gemä §z 3 kündigen. Die Kündigung j ö. n . Hanke stesrr ö nd ; ö. geh , , . ö erbringung ins Aus⸗ . . gestattet. . Irc; mn. einem ganz unaugemessen nie 36 e, . chwerde, die innerhalb von zwei . 4 2 n Gebiete ist das söolche kann trotz der gesetzlichen Stundung bereits por den HMwöenhandelsermächtigung kann jederzeit entzogen werden, wenn gleichzeitig eine B scheini ohrst landes üumzuwechseln, für Be⸗ er Ehwerb vom Erzeuger verboten. Das gleiche gilt wird man §z 15 sinngemäß anwenden Für das Land Oesterreich und die sudetende schen e chili J. Juli 19639 erklärt werden; der Gläubiger ann die mn der Entziehung erkischt' die Devisen ankeigenf n; binn tt uz e,, escheinigung des kontoführenden Kre? für Be- und Verarbeiter; diesen ist nur der Anfänf von al Beschwerdeverfahren durch 3 20 Abs. 2 an die reichts echt ö. thek durch Kündigung nur nicht zu einem früheren Zeim mn ö . eigenschaft. die se st ei über die Barabhebung vorgelegt wird. In Fällen gelassenen Großhändlern gestattet. 6 Zu 16. Regelung angeglichen. Am Verfahren der weiteren en, ö ällig machen. In gleicher Weise läuft die gesetzliche Inn ) Die Devisenhandelsermächtigung gilt auch für die verkehr ö sind die weiteren Bestimmungen für den Grenz⸗ ins- und Tilgungsrückstände im Lande Oesterreich und in kann fich nach 8 20 Abs. 3 die Staatsanwaltschaft (Finanz⸗ . für die Hypotheken auf landwirtschaftlichen Gründftut gleichen Ort mit dem 4 Kreditinstitut befind⸗ zu eachten, 82 Zins⸗ . sudetendeutschen Gebieten. prokuratur) beteiligen. bis zum 1. April 1940 2 n nnn 2 K dig r nn nicht nur lEnd he . . . . Ziff. 1— 3 ist den in⸗ Zulassung als Sammler . ö dwirt ichen Grundstücken regelt ia en echselstu ĩ ein Devisenmerk! ü J s 3 ö J n ,, , 6. * . Zu S5 al, 2. ,, ö ; Ar n lediglich im Ein⸗ und , n en, g lh Bordr;. Nr. JHs0) ai h e en . 6 e , g; la ö. ö diejenigen Personen zuge= Oesterrei ch und, die sudetend , ts r ginfen Kosten des Verfahrens: Anwaltsgebühren. 194 welterhin nach dem landwirtschaftlichen Zinsgesez n Fihstellen. Devisenhandelsermächtigungen, die von uns 3 . unter der Eintragung über die abgegebenen aus? ssen werden, die = Sie verleiht ö das . re ss gn . dem Di 21 und 22 enthalten die Ko st en voschriFf⸗ 31. Juli 1935 und den Durchführungsverordnungen zu i . . Bekanntmachung über den Verkehr mit lam 6. Geldsorten zu vermerken. a) die erforderliche Sachkenntnis nachweisen, ,, a n e ,, ,, , , , e, rere n g str rn teiligten zu stunden. Ob eine solche Stundungsanordnung des Verfahrens soll grundsätzlich der Antragsteller tragen; das Zwischen Aufwertungshypotheken . k ; - ,, Sgängen von ausländischen Geldsorten schaftsgruppe Groß⸗) Ein⸗ und Ausfuhrhandel an⸗

) Die Devi ächtiquna berecht 3 leberschuß an die für si tändi ichs bank⸗ gehören.

J J J anstalt (unmittelbar oder ding G () Die Uberwachungsstelle für Woll lihrung kommissionsweise für die Reichsbank zu . ö in Reichsmark spätestens drei Tage nach lassung von Auflagen abhängig machen. 6. n zu beräußern. Die Ermächtigung schließt die Annahme erb abzuliefern. Sie sind jedoch berechtigt, auf die dere anordnen, daß Ankäufé aur in ein

m ausländischen Zahlungsmitteln zum Einzug ein. J zurückzugreifen, wenn rk erfolgen dürfen. em bestimmten Be⸗

t i j i = di keinen Unterschied mehr. ( at äist, hängt von der Lage des einzelnen Falls ab. 9 Regel der Schuldner sein. Von diesem Grund⸗ theken macht die Verordnun r, , , Hiife für dsterreichische und sudetendeutsche Schulducz ab,. erfahren in der Regel hur deshalb kommnmknhägrnnel de, len hablän bie bisherigen Vorschriften anme zr ai d ier vorliegen müssen. D. h. der die ihm an sich obliegende Pflicht, das Kapital bei früher hervorgeh = 3 n. . . ö. Volksgesamtheit aus . ln. nicht erfüllen kann. Von wenn der Gläubiger das Kapital vor dem 24. Dezember

kann die Zu⸗ , . * Sie kann insbeson⸗

mes S ürdi ürftig und es muß damit zu i i Dulderen Fallen ab, bereits gekündigt hatte . 23 Abs. Y. . . 6H Den Devisenba di !. ages aus Sen Veviseneingängen G6) Die Ueberwachungss ssung j j . ö eines 2 ö a , n . ah, dem n t. . solcher Anträge auf Freistellung von der Stillhaltepflihk br d hl . 6. . ne . de , m, . bestritten werden können. Die Ab. widerrufen. Im . . . ——— k Wegen 2 Schutzes jüdischer Schuldner ist ö . t 3. B. vor, wenn es einem Gläubiger, der seine auf Grund' der bisherigen Vörschriften gestellt ind dern Ln auferlegten Pflichten sind infoveit auch von den 36 Geschäftsbedingun ö. eichsbank erfolgt zu deren allgemeinen zurückugeben. . ; . au die Bemerkungen vor 1 a. E. hinzuweisen. dypothet 34 jt hat, offensichtlich nicht darauf ankam, daß gestellt werden, haben die Gerichte nach ö. b 6 . i. 2 banken zu erfüllen. 9 . . s. ; . ; ; ; 383

Wie l die Rückstände zu stunden sind, hat der Richter die Zahlung des Kapitals geregelt würde, sondern nur darauf, Ele eristen zu erledigen C 26 Abs. 3) c. un . G6 Die Devisenbanten haben die eingehend ian, mn , . . en haben Bücher zu führen, aus denen .

leich islekk dere Larn bes Cinzelfalls zu entscheiden, Kann daß der Schuldner ihm ine Provision für Jie Verlangerung vor blblauf der bisherigen Regelung die Freif 6 in n n gihlungen ttf nh Gerne 9 ,, . J geordnet. aufzubewahrenden Rech⸗ Pflichten der Sammler.

ö * i sstaf de nichr auf einmal bezahlen, so 3 BVarlehns zahlen sollte (ogl. dazu die Bemerkungen vor , beantragt hat, kann also 3 16 m n Ln ernie fn s⸗ elan! . an ö . . *. ö. Heschafte nach Datum, Name des () Die zugelassenen Sammler dürfen die von i 4. ale rofn em pschten, eine ratenweise Abzahlung der 2 ) Stillhaltepflicht ,,,, nat abzuführen, Der sen dh ul srsi i , fart, , he rgehtn. ö ! ö. ,, ö gekauften Tierhaare der im 3 1 , ö 2 Rückstände vorzusehen. Den Geschäftswert hat der Richter nach freiem Ermessen do liegen, 3a. .. landwirlschaftlichen Zinsgelete:? zutändigen Reichsbankanstalt einzureichen. Die Abrech⸗ Beldsorten und Reiseschecks festgestellt werden kann? ge e ö . Großhändler 6 H veräußern. Der

J . . ( - 8 ö ; ; j tel und 5 2 . Der G

Nach 8s 16 Abs. 1 Satz 3 wird die Zeit der Stundung in u bestimmen; der Wert soll jedoch mindestens auf ein Zehn Gr; se Freistellung abhängig machen, Ter die ir . Abs. 2 der Erekutionsordnung bestimmte Frist kes Hypothekenkapitals festgesetzt werden 6 21 Abs. . . 9. 63 . 3. ,, gestellt hat, braucht w nicht eingerechnet. . 6 . vom Richter i . Geschäftswert ist auch für die Anwalts⸗ . a ,,, Verordnung erneut zu Hin hang, in dem sie steht, nicht herausgerissen erden. 5 gebühren ma

m erfolgt zu den allgemeinen Geschäftsbedin fer flichte örtli andi J

J gungen der ferner verpflichtet, der örtlich zuständigen Reichsbank t

ihchank. täglich die Kom pensationen zwischen 3 . , n. Wech selstuben ausländischen Geldsorten mit den erforderlichen Angaben

oder Verarbeiter ist ihnen untersagt. E) Die zugelassenen Sammler müssen die in der jeweils

geltenden Bekanntmachung über Erzeuger⸗ Sammler r. ger⸗ und gebend G 22 Satz 2). Bei der Entscheid ung über den Antrag des Glaubiger⸗

; ig H Name des Erwerbers, Verwendungszweck, Devi . Großhandels-Höchstpreise für Tierhagre der i . Zufammenhang ergibt sich, daß nur die gestundeten Beträge ö geidung gaze rrnch dem Ablauf der ben h Kreditinstitute nach § 1 des Reichsgesetzes über das Nummer und Datum der ,, ö . neten rt sowie deten Ubsalle 1m Cern 32 *. nen hs n ge rn green nente Frist von drei Jahren Zu 8 3. . . ö berichtigen. H die Devisenhandelsermächtigung (Ab— ö zu melden. aufgeführten Sorten aussortieren, falls . nicht . hinaus den gleichen Rang wie das , , Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. ö. Verordnung vom 22. Dezember 1938 mn i. machung ,,, 5 . ö . IIl. Inzahlungnahme von Devisen durch durch den Erzeuger geschehen ist. sonstige ,, rtr e sind, gilt das N 23 Abs. b in det die rechtskräftige Entscheidung . 26. Abs. 4 zrhält für 969 ö dj net! , haben, oder diesen Geschäftszweig a . ĩ j . ö §5 4 . ag 1. Leis gh bewendet ses vie mehr bel z is . . ich te und Verwaltungs behörden, Ji r ö w Gero e, nan hen ö. , sind Wechfelstuben im Sinne der geisclerc f bn ,, r g . . 1 Zulassung zum Großhandel

0 S8. Wird in ei ? i l ; ie re ind, wie z. B. die de 0 erorhbnungen iba ebgebung. Die Berechtigung, Wechselstub äfte i ö 299 mit sich bringt, Abf. 2 EO. Wird in einem Zwangsversteigerungsverfahren die Entscheidungen, die rechtsgestaltend sind, wie s. nd rungen berschafften. Es sind dies die Verer ng; , gung, Wechselstubengeschäfte ihnen im Inland von Ausländern ausländische Gelds 1 s ö . ö. , wel , e. ,,. e e o er h, er n e, , nn, Er elle bei der Rüttzahlung von ardet rn. hann Fderzeßz entzogen werden; mit der Ent, söwie Reiseschecks für Waren oder . . nuoes ed , J ür einen besti ? gungsau u . 8 .

in man m erlischt die Wechselstubenei t . ö . . . , urg. indwirte, gegen Arbeitslose, gegen Schuldner in . h neigenschaft. lung gegeben werden, dürfen auf di sländi ö j . . sst, erteilt, fo haben den gleichen Rang mit dem Kapital ein⸗ allgemeinen Grundsätzen. Notwendig erschien die ausdrück ,, langfristigen Forderungen. Vechselstuben nach Abs. 1 sind berechtigt, sorxten und Reiseschecks fe oh e J * über die, ntwendigen, Jachtenntnisse und kauf—

; * ͤ . 1 ; d von sonstigen 2 . e mal die neuen Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, liche Regelung jedoch im Hinblick auf die streitentscheidenden und vo 1 otheten in en ) inlandische ; . geben. männischen Erfahrungen verfügen, die in den letzten drei Fahren vor dem Zuschlag fällig ge⸗ Beschlüsse, die das Gericht nach 8 17 zu erlassen hat. ö. ö . cht 9. n der Zweiten ndr . . gegen ausländische () Die Gewerbebetriebe nach Abs. 1 haben ihr b) der Fachuntergruppe Faserstoffe, Haare, Borsten worden sind, daneben aber auch der alte gestundete Betrag, ; dem Gläubiger ermöglichen sich in land, für die ben rns geseß ven und be zgeld, Papiergeld, Banknoten . . na. haben ihre gesamten Flechtmaterialien der Wirt ; 6. . beim Beginn der Stundung nicht mehr als zwei ö * . ö Hefen Ban e h , , li nge dnn * ehe . . 6 n gen nn . ö und Reise⸗ Lin und Aus fahrhendel , n r Groß⸗ k m Versa 2 h ; . . , . 1 la . 8 . ige Rei ei evi ö . . Jahre rn ftändig m 1er kbären Schuldtitel über das Kapital zu ber. ö. en, zum 30. Juni 19839 bewilligt pan 3 ,, Reiseschecks gegen Albschnitt h ode e T inne e heli e ngen e) im Handelsregister eingetragen sind. Darüber, ob die Rückstände gestundet werden oder nicht, schaffen. Dadurch wird es dem Gläubiger, der noch keinen Verordnung nicht ausdrücklich gexegelt, . 22 . 3 . 6 kung in Reichsniark späͤtestens drei Tah? mach en! Ero r (2) Die im 2 Abs. 2 und 3 enthaltenen Bestimmungen muß im Interesse der Beteiligten und auch im Interesse vollstreckbaren Titel hat, erspart, deswegen eine besondere Durchführungsverordnung vom 2. Juli 1 won dn auslandische Gel . ; abzuliefern. Die Abrechnung seitens der Reichsbank erfolgt gelten auch für die zugelassenen Großhändler ö Drüter, deren Rechtsstellung dadurch beeinflußt wird, bald. Klage vor dem Prozeßgericht zu erheben. Statt dessen kann ktische Bedeutung erlangt hat. Geht man eM, , g. eldsorten und Reiseschecks zum Ein⸗ zu deren allgemeinen r e d gur m. ,, . Deshalb 515 en, iwill Gerichtsbarkeit die praktische cgangsvorschrin zug anzunehmen. JJ , Ar 2 . Abf. 2 vor, daß in einer Durchführungsve Zahlungspflicht des uldners a chen, d. h. Abs. G aus, so ergibt ich folgendes: r nn, , Fear, a von Devisen bei der Reichsbank sind Anbietungsfrist im Grenzgebiet Pflichten des G e frisr Für die 2 bestimmt werden kann. ? ö tal nebst Zinsen und Neben⸗ ; e. Grund der Verbr? uben nicht b ; ö ; . . roßhandels. schlußfrist für die Antragstellung bestim . ö ö 7 . den Eigen— , 5 V de re. Ri n,, . . in 5 3 ah 1 des Gesetzes über die Devisenbewirt⸗ (D) Zugelassene Großhändler dürfen die von ihnen er— Zu 5 17. , wegen bes Kapitals nebst Zinsen und 2 . , Fäzen kt 13g weiter . 2 . ng andi . . n fn! 4 a nn, 1 ö. . . ö ö en e get ö. 2 n, eg. Tierhaare der im 8 1 bezeichneten Art . Entscheidung über die Anwendbarkeit der Verordnung ,,, e nn n , , kann 9 ich . 3. ͤ hie ei; ö im Reiseverkehr, . ö. err. es sich hierbei nicht um dine fu h? ö trocken und lediglich an Be- oder Verarbeiter j im Einzelfall. zu dulden. Voraussetzun ; dem ö er Zahlungsfr i? Vonchriften M. an natürli . ; erlöse handelt, wird für die in deutschen Grenzbezirk ; . Steht der Gir he auf 9. Standpunkt, daß Fine d gen g. ö. ,, e nr nen dem Ablau ö. ,, 6 un , atürliche Personen, die devisenrechtlich Inländer deutschen Grenzorten ansässigen e nn, und ein 3 E Der Verlauf und die Jurechnungstellung hat getrennt Steht d arteien na run ! ordnung vom 22. Deze z 2m

Forderung nicht unter die Verordnung falle, weil die Vor⸗ , ö. sz ÜN nicht gegeben seien oder weil eine der Ausnähmen des §2 Platz greife, so kann der Schuldner unter

nach den in der jeweils geltenden Bekanntmachung üb zeuger⸗ Sammler⸗ und ee , e m f, gi bet e

J nne . genommen Devisenbanken (Abschnitt ) und Wechselstuben r haare aus Mähnen und Schweifen, Kuh⸗ und Ochsen⸗

; monatlichen Reisefreigrenze von AUlbschnitt Ih, hinsichtlich der ausländischen Zahlungsmittel,

hun rfeh doch nicht an Grenzbewohner für den Forderungen in ausländischer Währung und Forderungen in

; ichter die Fälligkeit der Hypothek r z ur verlangen, wenn er; ö . J 3 * ö ö. Der Richter diz geh nn ö, n i j ̃ . , . die dn g fich des Schuldners auch dann 538 9 J me ee Umstanden keinen Antrag auf richterliche Vertragshilfe nach dal k fen i el. . . .

sulandischer Währung gegen Aus ander so wie ffür' folchh cho! Schweife und ⸗Schweifhaare sowie deren Abfälle zu erfolgen; auf Grund ei K ; ; n der Verkauf unsortierter Mi . ; trag ) , , . aussprechen, wenn ) nd einer Drin . . derungen etwa gegebene Wechsel und Schecks, die auf d 3 j erter Mischware ist verboten. Im Ge⸗ ? 83 234 . e r . , k Schuldners aus irgendwelchen Gründen abgelehnt e ic. die , ö Ausland gezogen sind, auf acht Tage verlängert. . y a n ! . 3 Verkaufsbestätigungen nach 5 3 der Veror 2 2 3 worden ist. ñ escheinigu ĩ ; 9. techn ie Sorten ebenso zu bezeichn ie in wird , ,, , vorden is Zu g 2 . . fer agen 9 ngen ist zur Zeit folgenden Stellen V. Aufhebung alter Bestim mungen . und den dazu k wenn nach seiner ; un Forde ru ö. ; ö 69. erantwo ö Anzeigen en Industrie⸗ —⸗ ö z . . ; E. l Fälle sieht 5 17 ucheintragung. . l, den Anz Industrie⸗ und Unsere Bekanntmachung über den Verkehr mit di⸗ Di ; 3. ,,,, 24 J, . g 24 Abs. . ö ö 9. Verordnung ent⸗ für den Amtlichen und ih n e en 4 den e dl, tener schen ,. J. e,. o Gr en, . 96 3. H 6 . daß und an ö 3 . ß 5 2 . j ; 3 j J 7 h 8 i s⸗ 4 O 1 1 * ind. 61 , , Prisideni oe E Gi agb en geln enfl. r e nellen lien gern ergebe gehn enn u än dns neo. dice, , gan Die aagelgfsenen Grohhändlen haben ihren Ei . 3 ber n , 3 e el . das Amts- in das G . gegenüher lee m , für dy i ,, ger fe herein n n ö. iche lmmer e fe dee srünst? Berlin, mit auslandischen Jahlungs mitteln im Lande Pere ern. ben Tierhäaren der in 3 . 63 * nicht. Für die heidung. n,, , . ö. ine Fälligkeitsregelung, die der Richter ange u do RVerlags⸗ Aktien er Reichsfi ; Berlin, ö . ; eberwachungsstell d d ö * ; x ĩ x die Frage gegen muß eine Fälligke ö ö. ; n ö ; 1. und Verlag ichsfilmkammer, Berl vom 23. Mai 1938 treten außer Kraft. 9g e un er Fachuntergruppe Faserst gericht jeboch nicht auschließlich iständige g It icht der die die Beteiligten vereinbart haben, in das Grund- Druck der Breußischen Dhuckezz . eichs n Berlin, Haare, Borsten, Fl ian ; serstoffe, s Vork in eine ängige chtsstreit zu entscheiden, hat oder die die 9 . . lin. Wilhelmstr. schsmusikkammer, Berli arz zaare, Borsten, Flechtmgterialien, Berlin Wö', & 2 i , n, ,, . , auszusetzen, buch eingetragen werden, um dingliche Wirkung zu erlangen. Berli ; geeichs pressekammer geri wennn den-, bis zum 5. eines jeden Monats a, en, eiststr. 2,

. Um ben Richter der' füeiwilligen Gerichtsbarkeit über die Vor⸗ Hat das Gericht die Vereinbarung vermittelt oder die Fällig Fünf Beilagen

54 opresse ö . der Verlags⸗ slhandelsregiten . e Ds chrifttums kammer, Berlin, Reichs bankdirektorium. anstalt Hermann ea.

. Klockow, Berlin SW ig, 2

ö . . . ,, R ; z . ; traße 77 ältli ; Alexandrinen⸗ f

,, hi tan n 1 frei . , n , n, um Einkragung er- ] (inschließlich Börsenbeilage und eine Zentra ö , temen, Perkin, Walther Funk. Puhl. straße 77, erhältlichen Vordruck (1x Gf 8a) zu melden. lich tun, wenn es das nach Lage der Sache für zwe mäßig sportamt, Berlin⸗Charlottenburg, K

Unschen ebiete.

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