Reich. and Staatsanzeiger Nr. 86 vom 18. März
1.
1939. S. 2
Fi z. Oesterr. Eisenb. Silber ⸗ Anleihe (abg. Linz⸗ Budweis) ö
4 * Desterr. Eisenb. Silber ⸗Anleihe (konv. Albrecht⸗ Bahn)
4 * Oesterreichische Kronen⸗Rente öl
4 * Oesterreichische Kronen⸗Rente konv. Rente Jan. Juli
42 Oesterreichische Kronen⸗Rente Mai / Nov.
5 * Oefterreichische Nordwestbahn Prt. von 1871 Lit. A u. B
5 , Oesterreichische Nordwestbahn Gold⸗Prt. von 1874
. e n Nr. 14 3 ken ge Reichsbahn vom
Reichsbahn⸗Anleihe) wird berechnet
3 ½ * Oesterreichische Nordwestbahn konv. Prt. von 1874 Lit. C 3ise e Oesterreichische Nordwestbahn Prt. von 1903 Lit. C 41/6 3 Oesterreichische Papier⸗Rente 41/6 35, ö Silber⸗Rente 4 * 8 Silber Prioritäten von 1884 aab⸗Grazer Anrechtscheine Raab⸗Grazer Lose 4 * Süd⸗Norddeutsche Verbindungsbahn Oblig. von 1892 4 * Theiß⸗Regulierungs⸗Prämien⸗Anleihe 526 ie e , . Eisenbahn Prt. von 1870 5 *z Ungarische Eisenbahn⸗Verkehrsges. Obligationen 4 * Ungarische Grundentlastungs⸗Oblig. von 1889 Ungarische Kriegsanleihen
— Ausführungsvorschrijten zu der Verordnung über die Typenbegtenzung in der Kraftfahrzeugindustrie vom 2. März 1939.
Auf Grund der Verordnung des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Görin J als Beguftragtem für den Vierjahresplan vom 2. März 1939, betr. die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie, erlasse ich folgende Ausfüh⸗ rungsbestimmungen:
Es werden hergestellt:
A. Personenkraftwagen bis 142 Ltr. Hubraum 1 Haupttyp der Firma . vorm. Heinrich Kleyer A
2 Haupttypen der Firma Auto⸗-Union A. G.
1 ttyp der Firma Adam Opel A. G. 1 . der Jirma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G.
über 12 —2,0 Ltr. Hubraum 1ẽ Haupttyp der Firma Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer A. G
1 Haupttyp der Firma Auto⸗Union A. G.
1 Haupttyp der i. Daimler⸗Benz A. G.
1 Haupttyp der Firma . Motor Company A. G..
1 Hauptthp der Firma Hanomag, Hannoversche Maschinen j A. G. vorm. Georg Egestorff. ;
1 daupttyp der Firma Adam Opel A. G.
über 2, 0— 3,0 Ltr. Hubraum 1è Haupttyp der Firma Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer A. G
Haupttyp der Firma Auto-Union A. G.
Haupttyp der Firma Bayerische Motoren⸗Werke A. G.
Haupttyp der Firma Daimler⸗Benz A. G. .
Haupttyp der Firma . A. G. (mit Diesel⸗ motor).
Haupttyp der Firma Ford Motor Company A. G.
Haupttyp der Firma Earl F. W. Borgward.
Haupttyp der Firma Adam Opel A. G.
Haupttyp der Firma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. w.
Haupttyp der Firma Stoewer Werke A. G.
Hauptthp der Firma Ringhoffer Tatra⸗Werke A. G.
ü ber 3,90 —= 4,0 Ltr. Hubraum
Haupttyp der . Auto⸗Union A. G. Haupttyp der Firma Daimler⸗Benz A. G. Haupttyp der Firma Adam Opel A. G.
über 40 Ltr. Hubraum
2 Haupttypen der Firma Auto⸗Union A. G. 2 Haupttypen der Firma Daimler-Benz A. G. 1 Haupttyp der Firma Maybach Motorenbau G. m. b. H.
B. Lastkraftwagen
1 to Nenn⸗Nutzlast
1 Haupttyp der Firma Carl F. W. Borgward mit Otto— motor.
L C 4 — 1 — — —
— — ——
185 to Nenn⸗Nutzlast
1 Haupttyp der Firma Carl F. W. Borgward mit Otto⸗ u. Die sel motor.
1 Haupttyp der Firma Daimler-Benz A. G. mit Otto⸗ . . und ,,, ö
1 Haupttyp der Firma Adam Opel A. G. mi omotor. 5 ö (Dieser darf nur in einer jährlich von mir festzusetzenden Höchstzahl
gebaut werden.) .
1 Haupttyp der Firma Phänomen Werke Gustav Hiller A. G. mit Ottomotor.
1 Haupttyp der Firma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. mit Ottomotor.
z to Nenn⸗Nutzlast
1 Haupttyp der Firma Carl F. W. Borgward mit Diesel⸗ motor.
1 Haupttyp der Firma Dainiler⸗Benz A. G. mit Diesel⸗ motor.
1 Haupttyp der Firma Ford Motor Company A. G. mit Ottomotor. t
1 Haupttyp der Firma Adam Opel A. G. mit Ottomotor. 1 Haupttyp der Firma Stoewer Werke A. G. mit Diesel⸗ motor.
(Für diesen Haupttyp behalte ich
i eingelöst itschen R kee ß 9 den Hauptkassen der Reichsbahndirektionen, bei
ihren Zweigniederlassungen sowie bei sämtlichen Reichsbank⸗
4* ö Kronen⸗Rente Ungarische 100 fl. Lose git z Ungarische Staatsrente von 1897 26 Ungarisches-Rotes⸗Kreuz⸗Lose u. Prämien⸗ kupons . ö Ungarländischer⸗Verein, Gutes Herz“ 2 fl.⸗Lose und ⸗Prämienscheine
Bekanntmachung.
1ldwert für den am 1. April 1939 fälligen Zins- 6 u * 4isa o/ igen Schuldverschreibungen der ahre 1931 (der steuerfreien
1èẽ Goldmark — 1 Reichsmark.
Der Zinsschein Nr. 14 wird vom 1. April 1939 an kosten⸗ l 7 ö der Generalkasse der Deutschen Reichsbahn
der Deutschen Verkehrs⸗Kredit⸗Bank A⸗G. in Berlin und
anstalten und bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin.
— Das dritte Fünftel der Anleihe wird Anfang Juli 1939 im Gebäude des Reichsverkehrsministeriums in Berlin aus⸗ gelost.
Berlin, den 17. März 1939.
Der Reichsverkehrsminister und Generaldirektor der ö. ö Deutschen Reichsbahn.
den Zeitpunkt des Baubeginns zu bestimmen.) . 1è Haupttyp der Firmen w A. G., Magirus⸗ . werte und Ringhoffer Tatra Werke A. G. mit Dieselmotor.
Herstellung nach der zwischen den
beiden vorgenannten Firmen ver⸗ einbarten gemeinsamen Kon⸗ struktion.
45 to Nenn⸗Nutzlast 1 ttyp der Firma Büssing NAG Vereinigte Nutz⸗ 6 d kra ö A. G. mit Dieselmotor. 1 Haupttyp der Firmen , A. G. un
Wiener Automobilfabrik AG. vorm. Gräf & Stift mit Diesel motor.
Herstellung nach der . den
beiden vorgenannten Firmen ver⸗ einbarten gemeinsamen Kon⸗ struktion.
1 5Haupttyp der Firmen Osterr. Automobil Fabriks A. G. vorm. Austro Fiat, Klöckner⸗Humboldt⸗Deutz A. G., Magiruswerke, ö Maschinenfabrik Augsburg⸗Nürn⸗ berg, der. Saurer⸗Werke A. G.
mit Dieselmotor. .
Herstellung nach der zwischen den vorgenannten vier Firmen vereinbarten gemeinsamen Konstruktion, mit der einzigen Abweichung, daß der Firma Osterr. Saurer⸗ werke A. G. der Einbau des Saurer Motors bis auf weiteres gestattet ist.
1 Haupttyp der Firma Henschel C Sohn G. m. b. H. mit
Der nde. 39 der Auflage, sobald als möglich in der Konstruktion den Anschluß an eine der vorgenannten drei Gruppen zu gewinnen.
6x to Nenn⸗Nutzlast 1 Haupttyp der Firma Büssing⸗NAG Vereinigte Nutzkraft⸗ en,, ö wagen A. G. mit if net ; 1 Haupttyp der Firma Vomag Maschinenbau A. G. mit
3
1 Haupttyp der Firmen Faunwerke, nne, 7 Froß⸗Büssing K. G., Fr. Krupp A. G., = Maschinenfabrik Augsburg⸗Nürn⸗
berg
mit Diesel motor. . Herstellung nach der zwischen den vorgenannten vier Firmen vereinbarten gemeinsamen Konstruktion.
; Anmerkung.
Den Firmen Büssing⸗NAG Vereinigte Nutzkraft⸗ wagen A. G. und Henschel L Sohn GmbH. wird die Her⸗ ,, eines Dreiachs⸗Fahrgestells für Großraum⸗ mnibusse nach einer zu vereinbarenden gemeinsamen Konstruktion zugestanden.
C. Krafträder. 125 cm Hubraum
1 Typ der Firma Ardie⸗Werk A. G
1 Typ der Firma Auto⸗Union A. G
17Typ der Firma Bargmann K Co
1 Typ der Firma NSU⸗Werke A. G.
12yp der Firma Nürnberger Hereules⸗Werke A. G. 1Typ der Firma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 12Typ der Firma Triumph⸗Werke Nürnberg A. G. 1Typ der Firma Zündapp⸗Werke G. m. b. Sv.
1 Typ der Firmen Favorit, Seitenwagen⸗ u. Fahrzeug⸗ 5 3 H. gabrit Hecker, Fahrzeug⸗Fabrik. „Maico“ Motorrad⸗ und Fahrradfabrik O. &. W. Maisch. Tornax Fahrzeug⸗ und Apparatebau
1 Typ der
5 Firmen vereinbarten Konstruktion.
20 ecm Hubraum 17yp der . Ardie⸗Werk A. G.
1ẽTyp der Firma Auto⸗Union A. G. 1 Typ der Firma NSU⸗Werke A. G. 12Typ der Firma RMW Metorvadwerke Gmb.
1 Typ der
brod. 12Typ der Firma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 1Typ der Firma Triumph⸗Werke Nürnberg A. G. irma Victoria⸗Werke A. G. irma Zündapp⸗Werke GmbH. 350 Cem Hubraum 17Typ der ö. Auto⸗Union A. G.
12yp der
1 Typ der Firma Bayerische Motoren⸗Werke A. G. 1 53 der Firma NSU⸗Werke A. G
17yp der 2 Kleemann
und Vietoria⸗Werke A. G.
2 Firmen vereinbarten Konstruktion.
500 cem Hubraum
1Typ der Firma Auto⸗Union A. G. 1 Typ der Firma Bayerische Motoren-Werke A. 6. 1 Typ der Firma Zündapp⸗Werke Gmbh.
600 Cem Hubraum
2 Typen der Firma Bayerische Motoren⸗Werle A. G.
17yp der . NSU⸗Werke A. G. 1Tyßp der Firma Zündapp⸗Werke Gmbh. 750 ccm Hubraum 1 Typ der Firma Bayerische Motoren⸗Werke A. G.
D. Motorfahrräder und deren Motoren.
1. Motorfahrräder (Krafträder mit Tretkurbeln und Motoren bis 100 cem Hubraum)
werke Gmbh.
1 Typ der Firma Brandenburger
werke Excelsior GmbH.
chenbach GmbH. 17Typ der . ES⸗KA⸗Werke Kastrup K Swetlikt
& Bergemann. 127yp der Firma NSU⸗Werke A. G.
1 Typ der Firma Nürnberger Hereules⸗-Werke A. 6. 12yp der Firma e er er A. G. . . 1 Typ der Firma Patria W. K. C., Fahrradfabrik
A. May. 1 Typ der Firma Phänomen ⸗Werke Gustav Hiller 1 Typ der Firma Premierwerke A. G. 1 Typ der Firma Rixe & Co. Gmb. . 1 Typ der Firma Steirische Fahr radwerke „Junior ranz Weiß jun.
1 Typ der Firma Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G.
1 3 der Firma Terra⸗Fahrradwerke Josef Eitrich 1 Typ der Firma Torpedo⸗Werke A. G.
1 Typ der Firma Triumph⸗Werke Nürnberg A 6. 1 Typ der Firma Urania⸗Fahrradwerke o. H. G.
1 Typ der Firma Victoria⸗Werke A. G.
17Typ der Firma Walter & Co. 1 Typ der Firma Wanderer Werke A. G.
Motoren für Motorfahrräder
hergestellte Motorfahrräder . Ardie⸗Werk A. G. Brennabor⸗Werke A. G. NSU⸗Werke A. G. Victoria⸗Werke A. G. — b) zum Einbau in Motorfahrräder allgemein von stehenden Firmen ichtel K Sachs A. G. lo⸗Werke H. Christiansen.
RE. Rleinlastkraftwagen. 1. Dreiradfahrzeuge Herstellung eines Haupttyps nach einer Ein tion mit 650 kg Nenn- Nutzlast und einem H 500 cem. 2. Vierradfahrzeuge Herstellung eines Haupttyps nach einer Ein tion mit 550 ig Nenn- Nutzlast und einem H 500 cem. . o n Den nachstehend genannten fünf Firmen wir stellung eines der unter E 1. oder 2. aufgeführten R typs zugestanden: — G. m. b. H. ouis Manderbach & Co.
mir vor, die Konstruktionsart und
Gmbh.
Ob⸗Werk Willy Ostner.
Herstelung hach einer zwischen den vorgenamtn
irma . Fahrzeugfabrik Wilhelm Ei
irmen Horex⸗ Eolumbus⸗Werk K. 6. I
Herstellung nach einer ö den vorgenanntn
1 Typ der Firma Achilles⸗Werke A. Schneider & Co 1 Typ der Firma Adler⸗Werke A. G.
1 Typ der Firma Agon — A. G.
1 Typ der Firma Anker⸗Werke A. G.
1 Typ der Firma Ardie⸗Werk A. G.
1 Typ der Firma Brüder Aßmann.
1 Typ der Firma Bastert⸗Werke Gustav Bastert.
1 Typ der Firma L. Bauer & Co.
1 Typ der Firma Berlin- Suhler Waffen⸗ und Fahne
ahrrad⸗ u. Motor
1 Typ der Firma Brennabor⸗Werke A. G.
1 Typ der Firma Dürkoppwerke A. G.
1 Typ der Firma Elite⸗Diamantwerke A. G.
1 Typ der Firma Elsterwerdaer Fahrradfabrik E. W.]
1 Typ der Firma Expreß⸗Werke A. G. ung 27 a, bet ö d
1 2yp der Firma k Bismarck A. 6. ue etc n K , rn, e
1 Typ der Firma Hörickewerke⸗Bielefeld. delunntmachung 11a vom 21. Jun a3 e ung mit der
, . yp dolph fr. ö heiten auchꝰ für die Vorschriften dieser Anordnung 30 a.
12yp der Firma . 5. 82
17Typ der Firma Mars⸗Werke A. G. Der Verb j
1 Thyß ber Firma Meister Fahrrgdwerke Erhard Da inaterisf e n en e r . e,,
17yp der Firma Mielewerke A. G. lletallklassen: ehend aufgeführten
1Typ der Firma NAG Abtl. Prestowerke A. G. glassengruppe:
1 Typ der Firma Niederlausitzer Fahrwadwerke Prahl m Yi pe Klasse:
a) nur zum Einbau in von nachstehenden Firmen sel
—— .
und Etaatsanzeiger Rr. G69 vom 18. Marz 1939. 8. 3
F. Anhänger für Lastkraftwagen und Motorschlepper Nach einer Einheits⸗Konstruktion mit .
lasten: ut ö. to,
3 to,
5 to, . 8 to ( 1 to Gesamtgewicht), II to (16 to Gesamtgewicht).
G. Allgemeines.
1. Soweit Kraftfahrzeuge, Motoren und Anhä , , , , g, w enge abri⸗ ; e vorstehend au whhen erstutnlig zum Verkehr auf öffentlichen! ilfe 1
untsetzen, daß unter Vermeidung einer Lüen n bn. ü fa fur e ni e in der
Illasung gelangen.
die Begriffsbestimmungen, die der
tzhen werde ich noch erlassen.
4. Im Ausland hergestellte Fahrzeuge werden von dieser
Anordnung nicht berührt. Berlin, den 15. März 1939.
Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen.
v. Schell. Oberst im Generalstab.
Nachdruck, auch im Auszug, in deutsche eitschriften und Nachrichtendiensten nur 16 her , des Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrwesen gestatter⸗
——
Anordnung 30 a
ber Ueber wachungsftelle für Met betr. Verbrauchsregelung für .
Vom 6. März 1939.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverk September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. S1I6) in der . der Verordnung vom 28. Juni 1937 Reichsgesetzbl. 1 S. 6 in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von borschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Fande bherreich vom 19. 6 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 263) und in Verbindung mit der erordnung über die Errichtung von liberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher hleichanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September
ae m du mk hi a0 v ie . mit Zustimmung des Reichswirtschafts ministers §1
riffsbestimmungen für die Metallkl pen im Sinne der §§ 1 und 5 ses 6
Die Beg Naterialgrup
1
A. Blei, nicht legiert B. . ang er lei C. , , , auf Bleibasis ,, . ohne Zinn⸗ 1, m i ; . 2 ö it einem Zinngehalt Andere Bleilegierungen als di Klassen III B Jö. 969 . Cadmium, nicht legiert . . nicht legiert ⸗ ssing⸗ und Tombaklegie Rotgußlegierungen J Bronzelegierungen . Neusilberlegierungen Kupfer⸗Nickel⸗ Legierungen Andere Kupferlegierungen als die ö. Klassen VIII z und IX A bis E Nickel, nicht legiert gc eiiegle in Quecksilber, nicht legiert Feinzink Walzzink ; . 4 1 a gferte Zink, nicht unter die K . nn assen XIX A Speziallagermetalle auf inkbasis w 3usatzen hd . r mit einem Zi . ö * Zinngehalt „Andere Zinklegierungen als di Klasse XjX P ; ö. Zinn, nicht legiert fön '. Lötzinn mit einem Zi ĩ ö . Zinngehalt bis Lötzinn mit einem Zi ü . Zinngehalt über
IV. Cadmium
II. Kupferlegierungen
9
J J
III. Nickel
II. Quecksilber
OS . . D, D, g w, e, , .
.
1. Zinn
Lagerweißmetalle mit einem Zinn⸗ 86 . 1 vh d
ndere Zinnlegierungen als die der Klassen XX B bis E 9
§83
n d Q. B
9 ö ; bescheinigung noch die etwa erforderli 8 i Ein er ,. für Inlandzwedle in den unter ö 2 . Im ie e. w 6 64 ann etalltlassen unterliegt der Verbrauchs Bedarfsbescheinigung oder eine Ausnahme vom Ver⸗
Der Verb ü i umher 9 erbrauch für Ausfuhrzwecke ist nach Maßgabe — Sführungsbestimmungen zu di n der derbrauchs beschran kung hefe, ö
j
3. Für die Abgrenzung der Begri fe Haupt⸗, Neben⸗
Conderthpen im Sinne diefer kr fr g n, r : Reichsverk ini in di
einer ALnweisung an die Reichsstelle 6 ö a.
3. Eine Ausführungsvorschrift über Neben- und Sonder-
dieser Anordnung hinausgehende Verbrau berechtigung.
2
ränkung für Inlandzwecke ä ; ; zins fuhr zwe ge sord enn r i n g ein Verbrauch fü
von der Verbrauchs beschrãn kung nicht erfü §5 4
() Jeder Betrieb, der nach den V i 28 orschriften d ordnung und den ,,,, m . 1.
t sind.
monatlich in jeder der unter 82 au für Inlandzwecke höchstens dice
lichen Beschei ; ch . Verbrauchsberechtigung festgesetzt wird.
erbrau sberechtigung nicht dur r Uberwachungsstelle . ist, teilung eines solchen Bescheides
tigung für Inlandzwecke vom 39 April , in
ordnung 31 in der Fassung vom 65 Y b) für Befriebe im Land he Ter g n fe, : J . die ban hn slch andzwecke (Gesamwerbrauch abzüglich Verb ü ö Aud nt 6 ga g, ö e der hierüber an die U ⸗ ele, lan. k Helbing H etriebe im Lande Hsterreich, die ihr . brauchs meldung gemäß Absatz 3b) bisher . gegeben haben, müssen diese Meldun unverzüglich nachholen und die Vordrucke dafür bei der Uber⸗ wachungsstelle für Metalle anfordern.
(4 Jeder spätere Festsetzun i ö gsbescheid d ⸗ wachungsstelle für Metalle setzt einen e d, Te es er
belag. ; z 3. ,, . gleichen Betrieb und die gleiche Metallklasse §5
¶) Die Verbrauchs berechtigung ür Inlandzw ! eck ? 4 dieser . darf nur . 2 2. . ichen e n g ehrverbrauchs genehmigung der Uber⸗ wachungsstelle für Metalle überschritten werden (Y). Zur Stellung von Anträgen auf Mehrverbrauchs— en , mn dürfen nur die von der ÜUberwachungsstelle , , ,. amtlichen Vordrucke benutzt werden, bie bei en Industrie⸗ und Handelskammern erhältlich sind. ; G) Anträge auf Mehrverbrauchsgenehmi ung haben nur . weit Aussicht auf Erfolg, wie der . Mehrver⸗ 6 nachweisli zur Ausführung volkswirtschaftlich 213 iger und dringender Aufträge erforderlich und eine . usführung dieser Aufträge aus der allgemeinen Verbrauchs⸗ erechtigung für Inlandzwecke nicht möglich ist.
* 8 6 . Ein Ausgleich zwischen Mehrverbrauch und Mi brauch in verschiedenen ere rng n, 3 .
Maßgabe besonder r ö . Ausführungsbestimmungen zu dieser 57
Eine Verbrauchsberechtigung, die für einen bestimmt weck oder unter einer bestimmten ä he oder . ewilligt wird, darf nur für den angegebenen Zweck oder nur
1 . der gemachten Auflage oder Bedingung benutzt §8 8
() Wenn Erzeugnisse, zu deren Herstellung eine Be— freiung des Verbrauchs le. kuf aer in Lui ö. nommen wurde, an den Betrieb des Herstellers zurückgeliefert werden, ist dieser . im Zeitpunkte der Rückliefe rung seine Verbrauchsberechtigung für Inlandzwecke in Höhe der von ihm in Anspruch genommenen Befreiung zu belasten. Diese Belastung kommt in Wegfall, soweit als Ersatz für die zurückgenommenen Erzeugnisse ohne nochmalige Inanspruch⸗ nahme eines freien Verbrauchs für Ausfuhrzwecke andere der ursprünglichen Bestellung entsprechende Erzeugnisse gleicher Form und Metallart an den gleichen Abnehmer für den för; 1 . geliefert werden. Jeder unter die Vor⸗ chriften dieses Absatzes fallende Vorgang ist mit genauer Sachdarstellung (unter Angabe dieses Paragraphen im Be⸗ ,, der Uberwachungsstelle für Metalle an⸗ (2) Wenn Erzeugnisse (gleichviel welcher Verarbeitungs⸗ ae, die für Ausfuhrzwecke bezogen 3 sind, vom 86 zieher nicht für Ausfuhrzwecke verwendet werden, darf ihre Verwendung oder ihr Absatz für Inlandzwecke nur mit vor⸗ 2 Genehmigung der Überwachungsstelle für Metalle tfolgen. e, n, , 56 r,, ,. . der Strafbarkeit ichtiger Angaben über Vorlie t 8 Ausfuhrbedarfs. ; ö . §89
Die Überwachungsstelle für Metalle kann durch Sonder⸗ entscheidung für bestimmte Betriebe oder bestimmte Ver— brauchszmecke auch den Verbrauch in solchen Metallen regeln, die der allgemeinen Verbrauchsregelung nach 82 dieser An⸗ ordnung nicht unterliegen.
§ 10 Durch die Verbrauchsregelung werden die sonstigen Vor⸗ schriften zur Bewirtschaftung von Metallen, 2. sondere betr. Bedarfsscheinpflicht für Metalle und betr. Ver⸗ wendungsverbote für Metalle, nicht berührt. Die Ver⸗ brauchs berechti ung ersetzt 1 die zum Bezuge von be⸗ darfsscheinpflichtigen Metalle erforderliche Bedarfs⸗
wendungsverbot nicht eine über die Begrenzung nach § 4
§5 11
Die Uberwachungastelle für Metalle kann. Ausführungs⸗
Betrifft nicht die ludetendentschen Gediete.
bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen. Solche Aug⸗
bestimmungen nicht als erbrauch fü ] ungen für Ausfuhrzwecke gekenn— in ist, gilt als Inlandverbrauch. Unter die Verbrauchs⸗
festgelegten Vorschriften und Bedin ungen . die Befreiung
eführten Metallklassen Sie g
enge verbrauchen, die
ordnung unter die ö Metalle fällt, darf ihm von der UÜberwachungsstelle für Metalle durch schrift⸗
(2) die Verbrauchs berechtigu * 1 1 n , Bescheid auf Grund dieser .
oweit für einen Betrieb bzw. in einer Metallklasse
ch schriftlichen Bescheid gelten bis zur Er⸗
a) für Betriebe im Altreichsgebiet: die Verbrauchsberech⸗
emäß 8 6 der Anordnung Jö erbindung mit 51 der An—
dem Verbrauch für In⸗
2 — — UT. ⸗Motorradfabrik Schw Standard Fahrzeugfabrik Wilh. Gutbrod. Hauri e,, chwenl z Jidal C Sohn Tempowerk. ö Jeder BVerbraug;, der nach diesen Ausführungs—⸗ führungsbestimmungen gelten als S stand a estandteil dieser An⸗
ordnung. 5 12
⸗ rin gsbesun e, die Zuwider handlungen 6 en die . Anordnung oder gegen . ührungsbestimmungen er. , r ,,,, fie mne ern uf v ieser Anordnung werde S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung 2 den —
dazu erlassenen Au
bestraft. . 8513
für die sudetendeutschen Gebiete bleibt vorbehalten.
; 6 — brauchsabschnitt —⸗ esetzt . . en, vom 12. D 6 96 5 . ö. 4e, . und in jeder Metalltlafse Reichsgnz. u. Preuß. Staatsanz. , . e,. Verbrauchsberechtigung K schriftlich festgesetzie 1938) für das Land Osterreich n Krat . Dezember 3 nee wee. 3) Die Bestimmungen der Bekanntmachung 14 gelten
stimmung im §5 4 Abs. 3 a) dieser Anordnung, außer Kraft: für unedle
Nr. 104 vom 6. Mai 1935),
31 der uberwachungsstelle fü Pre r e Trbrgh ere heiung ö 2 * Juli 1935, in der Fassung vom 6. Dezember 1937 (Deut⸗
Rei S . ; 6 u. Preuß. Staatsanz. Nr. 2865 vom 11. De⸗
Berlin, den 6. März 1939.
Der Reichs beauftragte für Metalle. Zimmermann.
Betanntmachung 6 a
der Uberwachungsstelle für Metalle, be ] 1 tr. R Neiallverbrauchs für Ausfuhrzwede. mm. des
Vom 7. März 1939.
Unter Bezugnahme auf 5 3 in Verbindu ĩ ng mit §1 , 30 a der Uberwachungsstelle 1 . . -. äaärz 1939 (Deutscher Reichsanz. u. gu! Staatsanz r. 66 vom 18. März 1939) wird bekanntgemacht: /
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Der Verbrauch von Metallen für Aus nach Maßgabe der folgende ; usfuhrzwecke ist brauchs be eher 3. n Bestimmungen von der Ver
2. (1) Als Ausfuhr im Sinne der Vorschriften betr i Ver⸗ brauchs regelung 2. Metalle ö. 1 die 9 zung einer zum Verbleib im Auslande bestimmten Ware, für die der volle Gegenwert durch Be⸗ ahlung oder Gegenlieferung aus dem Auslande er deutschen Wirtschaft zufließt. Demzufolge gilt auch als Ausfuhrbedarf nur der Bedarf an Er⸗ zeugnissen, die unverändert oder nach erfolgter Bearbeitung Gegenstand, Bestandteil oder Zu⸗ 66 einer solchen Lieferung nach dem Auslande en. (E) In Sonderfällen kann die Uberwachungsstelle für Metalle . begründeten Antrag 1 die Anwen ung der Vorschriften und des Ver— fahrens betr. Befreiung des Verbrauchs für Aus⸗ fuhrzwecke bei Lieferungen (insbesondere Konsig⸗ nationslieferungen) zulassen, die nicht die Tat⸗ bestands merkmale einer Ausfuhr im Sinne von Absatz 1 erfüllen. Sie kann die Bewilligung einer ier Ausnahme an Auflagen oder Bedingungen
en.
3. Die Befreiung von der Verbrauchsbeschränkung um⸗
faßt
a) den Metallinhalt (zuzüglich des unwiederbring⸗ lichen Materialverlusts) derjenigen eigenen 2. 1 die der Verbraucher selbst unmittelbar nach dem Auslande ausführt,
b) den Metallinhalt zuzüglich des unwiederbring⸗ lichen Materialverlusts) derjenigen eigenen Er= zeugnisse, die der Verbraucher auf Grund eines Ausfuhrverbrauchscheins an einen deutschen Weiterverarbeiter liefert,
c) den Metallinhalt (zuzüglich des unwiederbring⸗ lichen Materialverlusts) derjenigen eigenen Er⸗ eng ie die der Verbraucher auf Grund einer
usfuhrbedarfserklärung an einen deutschen Ex⸗ porthändler oder Zwischenlieferer liefert.
A4. Soweit der Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse ge—⸗ mäß Ziffer 3 aus legiertem Metall besteht 2 der gif einen Verbrauch sowohl in der Metallklasse dieser Legierung wie in den Metallklassen der Legierungsbestandteile hat, ist der Metall inhalt der Ausfuhrerzeugnisse unter Berücksichti⸗ ung der tatsächlichen Einsatzwverhältnisse auf diese Metall⸗ ug .
Jeder Betrieb, der für Ausfuhrzwecke eine Befreiun von der Verbrauchs beschränkung in ee. nimmt, . 2 pflichtet, für jedes Kalendervierteljahr schriftliche Berech⸗ nungen getrennt nach den einzelnen Metallklassen darüber anzustellen, welcher Anteil von seinem Gesamtverbrauch auf freien Verbrauch für Ausfuhrzwecke entfällt, und diese vierteljährlichen Berechnungen, verbunden mit den dazu⸗ ehörigen Unterlagen und Beweismitteln, jederzeit für eine mee, oder eine Anforderung durch die Ueber⸗ wachungsstelle für Metalle bereitzuhalten.
II. Lieferungen für Aussuhrbedarf an Weiterverarbeiter, Exporthãndler und Zwischenlieferer.
6. ) Ein Betrieb der zweiten Verarbeitungsstufe, der für seinen Ausfuhrbedarf Erzeugnisse erster Ver⸗
) Betvifft nicht die fudetendentschen Gebiete
lt auch für das Land Osterreich. Die Inkraftsetzung () Mit dem gleichen Tage wird die Bekanntmachung 14
Ausglei Mehrverbrauch und Minderverbrauch in ver . Cem
als Ausführungsbestimmungen zu s 6 dieser Anordnung 30 a
ö ö ö J .
J.