1939 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 67 vom 20. März 1939. S. 2

und Staatsanzeiger Rr. 67 vom 20. März 1939. g. 3

Tschechen Kronen

833 Ke umzurechnen. .

(2) Die Einwilligung kann mit Bedingungen oder Auf⸗

Ich behalte mir 23 andere Stellen i t Ertei er Einwilli tragen.

nit der Erteilung der Einwilligung zu beau

36 3 Die Ueberwachung der Einhaltung der ee, .

des Absatzes (1) obliegt der Fachgruppe Hohlglasindustrig der

Wirtschaftsgruppe Glasindustrie.

i ältni Nr. 49 vom 27. 9. 1938 Stapellauf des Kreuzers

1,50 8, im Verhältnis 10. Nr 237 1 58 vom 6. 2. 1939. 2 Nr. 50 579 vom 6. 2. 1999 An der „Alten Liebe“. Berfalltag: 23. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 627 vom g. 2. 1955. . Nr. 50 604 vom 7. 2. 1939 „Das Herz des Motors

Verfalltag: 25. 2. 1939. Gültig nur

vom 25. März 1937) wird mit schaftsministers angeordnet:

A. Zestsetzung des Röstumfanges.

Alle Betriebe, die eine Röstanla für eigene oder für fremde Rechnun nur in dem von der Ueberwa Kalendervierteljahr festgesetzt Au 22 leinschließlich sog.

sten

Das Rösten größerer als der hierna von Rohkaffee ist auch dann verboten, denen Lägern entnommen werden können.

Zustimmung des Reich win en, . 14 ! götter, die für fremde Re 22 3 aus ihren Büche tjahr 1938 verröstete

chnung rösten ( rn die für jeden n Mengen fe Dreimonats⸗Durchschn : gilt für die Errechnung der Vierteljahr

raggebers als Grundlage. von der viertel öhe der Röstziffe

D. Verschiedene Vorschriften.

nröster), haben uftraggeber im stzustellen und sie ihm ahresmen es⸗Lohnrö

jährlichen Lohnröst⸗ r (. S 2) ausführen.

lagen versehen werden.

ge besitzen und Ro

g rösten (Röster n chungsstelle für Kaff en Umfange für si Ge fãälligkeitsröst

e jedes Auft Per Lohnröster da r Aufträge nur in

k .

50 652 vom 11. 2. . .

3. * 83 478 vom 24. 1. 1939 Im Namen des Volkes“. Verfalltag: 22. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 478 vom 24. 1. 1939 mit Vermerk vom 8. 2. 1939.

Nr. 50 1093 vom 19. 12. 1938 „Dr

Verfalltag: 1. 3. 1 ö

Nr. 50 103 vom 19. 12. 1938 mit Vermerk vom 15. 2.

Nr. 50 515 vom 26. 1. 1939 „Das unsterbliche Herz“. 6. 3. 1939. Gültig nur Nr. 50 516 vom 26. 1. 1939 mit . Je. W. 2. 1939.

50 59090 vom J. Z. Das en, Verfalltag: 7. 3. 1939. Gültig nur Nr. 50 2 vom 7. 2. 1939 mit Ausfertigungsdatum vom 21. 2.

Nr. 39 929 vom 2. 9. K Tatra und das ipser Deutschtum“ (Schmalfilm). 31 r n Nr. 50 747 vom 223. 2. 1939. . Nr. 38 393 vom 17. 1. 1955 „Zar und Zimmermann“. Verfalltag: 8. 3. 1939. Gültig nur Nr. 50 755 vom XX. 2. 1959. v ich Nr. 49 808 vom 22. 11. 1938 „Heute abend hab' ie deter (Werbetonfilm). Verfalltag: 15. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 547 vom 1. 2. 1939.

Berlin, den 17. März 1939.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Dr. Bacm ei ster.

() Unter Hohlglas im Sinne dieser Anordnung find folgende Glasarten zu verstehen: Beleuchtungsglas. ( . 2 Rohkolben, Röhren und Stäbe für die Elektro⸗

chemisch⸗technisches Hohlglas,

Konservenglas,

Pharmedflak,

farbige Flaschen,

weiße Flaschen,

Kelchglas,

Bleikfristall.

zreßglas,

282 Vasen, Schleifglas und anderes Hohl⸗ I

M 3 ch zulässigen Menge ann u

Gültig nur

der Verkauf von Rohkaf Warenart 1 ine ev. Das gleiche gilt 3 r 6, sabergungs⸗ und sonstige e Anstalten und dergl., fowelt die ennenswertem Umfange R

ee an den letzten Verbraucher ist ür den Verkau

gewerbliche Betrie se nicht im Jahre 1938

Die von der Neberwachungsstell ohkaffee bezogen haben.

elassene Röstmenge wird als Vomhu 1 Menge Rohkaffee festgesetzt, wel Dreimonats Durchschniit des Kalenderjahre

Bei der Errechnung des Dreimonats-Du sämtliche Lieferungen an die Wehrmacht un

ür Kaffee na 5 at Röstziffer e jeder Röst Is geröstet ha rchschnittz si berüchichtigt ;

„Das Abenteuer geht

O CM

Die Ueberwachungsstelle

für Kaffee kann allen an der ihr und am

fatz von Kaffee beteiligten Unter⸗ auf Weisungen erteilen.

. De Ueberwachungs stell den Bestimmungen au nen zulassen.

Die Röstziffer wird spätestens zehn Tage vor Be , der Arbeitsgemeinschaft de handels in der Reichsgruppe Handel, Berlin W 35, ral⸗Prinz⸗Heinrich⸗Straße 23, bekanntgegeben, die eits den Röstern mitteilt. Soweit diese nicht fün

inn jedes Kalendervierteljahres von der Röstzi nis erhalten haben, sind sie verpflichtet, bei der A schaft die Röstziffer bis zum Beginn des näch vierteljahres zu erfragen.

für Kaffee kann von den vor—

s besonderen Gründen Aus⸗ unter die einzelnen Warenarten fallenden Artikel

werden durch das Artikelverzeichnis der Fachgruppe Hohlglas⸗ industrie der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie bestimmt.

zuwiderhandlungen und dieser Anordnun gungsstelle für Kaf mdnung über den

gegen diese Anordnung und die auf g erteilten Weisungen der Ueber“

8 werden nach den 10, 12 15 der arenverkehr bestraft.

Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder Auflagen 68 128. In 2 1 6 zuwiderhandelt, kann durch n, e. lichen Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur 3 269 dieser Vorschriften oder Auflagen angehalten werden. Er . vom Reichswirtschaftsgericht mit einer Ordnungsstrafe be⸗ straft, wenn ich es beantrage. Geld festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt.

rbeitsgemei sten Kalend

Diese Anordnung tritt am 1. A uststzung für das Land DOest Gebiete bleibt vorbehalten. hleichzeitig treten außer Kraft die Anordnung 41 Kaffee) vom 3 und Preußischer Daus Anordnung 2 (Be buchführung für Rohkaf scher Reichsanzeiger und Nr. 192 vom 19.

Infolge Verlagerung der Einfuhrmõglichkeiten muß d Ante 59 gewaschenen Kaffees (sog. blauer Kaf columbianischer und venezolanischer) an dem nach lassenen Röstumfang mindestens um ein Viertel als der oe dre, , ee, 2 nn, en

östmenge des Kalenderjahr . *, ,, 6 als der hiernach zuläs aschenen Kaffees ist auch dann verboten, agerbestände solcher Provenienzen vorhanden sind.

pril 1939 in Kraft. Ih

erreich und die sudetendent⸗ Die Ordnungsstrafe wird in

ziffer der Fertigw

richtsstellen in der geringer sen

Verordnung Kaffees and

egelung des über zollamtlich erlaubte * und Ladeplätze im Stettiner

1938 (Deu Staatsanzeiger

nlandsverkehrs mit tscher Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. standsmeldungen un e) vom 17. 8. Preußischer S 8. 1938) die Bestimm

i : dnu ti ie S dnungen Diese Anordnung tritt an die Stelle der Anor gen r . Verbot der ee e, e 1 von An⸗ lagen zur Herstellung von Hohlglas vom 25. ; . . Ua ö end dem ö., an io SDöei. Nr. 8 vom 29. Juni 19838 sowie der Anordnung betreffend Verbot der Errichtung und Erweiterung von en lagen zur Herstellung von Hohlglas im Lande 8 7. Dejember 1938 (dRXa. Nr. 287 vom 9. Dezember 1938), die mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung außer Kraft treten.

nur die jeweilige Monatstendenz der

Das Rösten einer

llordnung vom Auf Grund des 5 5 Abs. 5 der Seehafenzo

. vember 1937 (Reichsministerialblatt e d ö 3 de Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundes⸗ gesetzblatt Seite 317) hiermit verordnet:

15538 (Deut. woche (loß eite 651) wird taatsanzeiger

ung des §1 Röster dürfen in einem Kalenderviertel

ile der Röstmenge auf die zwei iffo Kalen . und in diesen mitrösten. Eine späte öst ist unzu lässig. ; ö ö verrösteten Men werden zuerst auf die zulässige Röstmenge dieses Vierteljah in Anrechnung gebracht. Erst danach werden die auf die Kalendervierteljahr übertragenen Teilmengen verrechnet. Die Uebertragung soll in erster Linie zum Ausgleich Bedarfsschwankungen (Saison⸗Anforderungen, örtliche V anstaltungen und dergl) dienen.

jahr eingespa

darauffolgenden Kalend hamburg, den 18. März 1939.

Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

In der Verordnung vom 12. Mai 1931 (Deutscher Reichs⸗ . Nummer 115 e. 20. Mai 1931, Nummer 119 * 26. Mai 1931, Nummer 129 vom 4. Juni 1932, Nummer vom 30. Mai 1933 und Nummer 37 vom 13 Februar 1936) erhält 8 1 Absatz (1) Abschnitt J folgende Fassung:

J. im Hafen von Stettin:

die Lösch⸗ Lade⸗ und Liegestellen

inken Oderufer: . ; . . 6 2. 6 2 abwärts bis zur Sudeck der Kläranlage (Unterwieh, b) am Grabower Freifstaden,

: ten Oderufer: . ö 29 6 . und Dunzig ohne die Genossen⸗ schaftsinsel und Pollshof, b) vor dem 1 ö. Strom, der ächterwiese, 3 e. 2 auf der Nordecke der Halb⸗ insel zwischen Oder, Grabower Fahrt und Bres⸗ lauer Fahrt,

i arnitzufer: ö . k 2 *. zum Ende der Ufermauer am Reichs monopolverwaltung für Branntwein ohne . , der Poll schen ben (Holzstraße 27 a bis g), ö. b) . r, , Kanal und Möllnfahrt, e) an den nur für den Umschlag von unverpacktem zollfreien Massengut zugelassenen Schiffsliege⸗ stellen unterhalb der Einfahrt in den Reiher⸗ werderhafen.

. ten Parnitzufer:

43 9 ——— Güterbahnhofs von der Vord⸗ enze des Grundstücks des Pommerschen Indu⸗ ievereins bis zum Haupteingang,

b) an den nur für den Umschlag von unverpacktem zollfreien Massengut zugelassenen Schiffsliege⸗ stellen unterhalb der Einfahrt in den Reiher⸗ werderhafen, . !

J iherwerderhafen: an den Umschlagstellen mit dem 3 . Gewässer des Haupt⸗ und Südbeckens, 6. am linken und rechten Ufer des Grünen Grabens,

7. am linken Dunzigufer: an der Schlächterwiese, ten Dunzigufer: . . ö 365 = 8 . zur e 86 h,, . lagstelle Möllnhafen der Ste 2 Flemmingshof und

ausländische Rindshäute zum Ausdruck. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung Nachtrag Nr. 3 hebührenordnung der Ueberwachungs stelle für Holz (V.

Vom 1J. März 1939.

luf Grund der Verordnun igh4d (Reichsgesetzbl.

ng vom 28. 6. 1937 ing mit der Verordnu Pstellen vom 4 fischer Staatsanzei iber den Uebergan friums für Ernäh Horstamt vom 12.

ker Verordnung über Em Gebiet des Waren len vom 19. 10. 1938 zistimmung des Herrn

Berlin, den 18. März 1939. Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

vereinzelte Preiserhöhungen für Textilerzeugnisse aus.

g über den ILS. S816) in de Reichsgesetzbl. ] lung üher die 1954 (Deutf ger Nr. 209 vom 7.

Warenverkehr vom

ʒ Fassung der Ver⸗ Beim Vorliegen besonderer Umstände dürfen die

chen eines Kalenderviertel Röstmenge des nächsten Vierteljahres bis zu 10 v. H. der R menge des laufenden Vierteljahres vorgreifen.

B. Meldungen der Röster.

öster haben, soweit es nicht bereits in Verbind mit . 8 der Ueberwachungsstelle für Kg zu erstattenden Röstmeldung geschehen ist, unter , bei der Ueberwachungsstelle anzufordernden Vordru ö. ? züglich ihren Betrieb anzumelden und laufend . meldungen nach 32 der Anordnung 2 vom JI7. 8. 19 1 scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 9 vom 19. 8. 1938) zu erstatten. Das Doppel einer jeden Me verbleibt gleichlautend ausgefüllt bei den Betrieben.

in den zwei letzten Wo Zweite Anordnung

zur Durchführung der Verordnung vom 29. 8. 185, über die Gewinnung von Saatgut der Europäischen Lärche. Vom 15. Marz 1939.

Einziger Paragraph.

durch die Dritte Verordnung zur Durchführung des Forstlichen Artgesetzes vom 2 11 1938 (RGBl. JL S. 1697) und die Erste Anordnung zur 6 dieses Gesetzes vom gleichen Tage (RM BlFv. 1 S. 4. getroffenen Bestimmungen ist im Abs. 2 des Abschnittes

der Ersten Anordnung zur Durchführung der Verordnung vom 29. 9. 1937 über die Gewinnung von Saatgut der Euro⸗ päischen Lärche der zweite Satz durch folgenden Wortlaut zu

Reichsgesetzbl. I Reichsforstmeisters angeordnet: In Befolgung der

Grundstück der

n den sudetendeutsche

Gebührenordnun M vom 12.

n Gebieten gelten die Bestimmun⸗ g der Ueberwa Januar 1936 (Neue r 1936 (Deutscher Sanzeiger Nr. 28 n.3 vom 5. Fanuar 1937).

chungsstelle Fassung) mit Nachtrag Reichsanzeiger und

Amtsstellen der Deutschen , n. auf dem Lande nicht ohne vom 3. Februar 1936

Ginfluß geblieben. Die Leistungen sowie der Posthilfsstellen haben beträchtlich

Wirkung vom 1. 4. 1939 sollen die Dar woofer if daher statt. grundsätzlich neu geregelt und zugleich die Einr

sicher Staat

„Bei der Ernte finden die Vorschriften der S8 16 und 17 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Forstlichen Artgesetzes vom 22. 11. 1933 (RGBl. 1 S. 1697 und der Ziffer 5 der Ersten Anordnung zur Gesetzes vom gleichen Tage

i eines jeden Monats

Röster hat bis zum 5. eines jeden Mona Kaffee getrennt zu melden, win kaffee er für eigene und für fremde Rechnung im vorang

genen Monat verröstet hat. C. Absatz von Röstkaffee.

chtrag zur Gebührenordnung tritt am 1. April Ausführung dieses ' e s gn S. 399) Anwendung. Berlin, den 15. März 1939. Der Reichsforstmeister. J. A. Mahler.

ost stellen, werden in Zweigpostämter umgewandelt. Ihre Vor⸗ deln, den 17. März 1939.

Ueberwachungsstelle für Holz (V. Der Reichsbeauftragte. Sindersberger.

= falls die allgemeinen Voraus

J ungen gegeben sind auch Mitnahme von Zahl als Beamte im auptamt übernomm

chmäßigen Verteilung der jh e rn n, und jetzige Poststellen) werden einheitlich mit mit dem Protetto elle“ :

.

, . m Kalender

und Großhändler in Röstkaffee die von ihnen im 7

ĩ inzelhändler, Gaststätten Beherber

r,, , 23 Betriebe sowie die sozialen Anst aller Art nach Maßgabe der S§5 11 13 zu beliefern.

Erst im Laufe des Jahres 1938 und ,

ene e n e nnr Gast K 1

ĩ k

3 ö stehenden ö

ur Erzielun

g einer Ei zur Verfügung stehenden Menge

künftig die Amtsbezeichnung „Posthalter“.

Auch die verbleibenden Reiseverke 6 ö Posthilfsstellen werden in die allgemeine N und sonstigen gewer

Bekanntmachung.

1939 ausgegebene Nummer 48 des Bekanntmachung, betreffend Zulaffunaskarten. 9

Folgende Zulassungskarten sind ungültig: . Nr. 49165 vom 15. 9. 1938 „Der praktische Geist Werbetonfilm). Verfalltag: 15. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 546 vom 1. 2. 1939. ö Ur. 44 089 vom 25. 11. 1936 „Neuere Bekämpfung der Schaf räude“ (Schmalfilm). 3e. nur Nr. 50 552 vom 1. 2. 1939. 3. Nr. II 529 vom 10. 2. 1936 „Barcelona. 16. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 560 vom 2. 2 1939. Nr. 39 132 vom 2. 5. 1935 „Die grüne Insel“. Vex⸗ falltag: 17. 2. 1939. Gültig nur Nr. 50 499 vom 3. 2.

ihre Inhaber erhalten die Amtshezeichnung „Hilfsposthalter / Abgesehen von einer Hebung der Berufs Maßnahmen dazu beitragen, die postalischen Ginrichtungen für die Landbevölkerung zu verbessern es

19 000 Amtsstellen und gleichzeitig auch die Leis Beamte im Nebenamt beschäftigten Kräfte sowie di 4 einfachen Postfachdienstes gerecht zu bewerten und zu ent⸗

M sesekzblatts, Teil

ng über die Regelun 1 rüheren österreichisch

ördnung über die Erri Vom 16. März 1939. mordnung über die Ein

9g der vermögensrechtlichen Ver⸗ en auswärtigen Dienstes. Vom

den nach §5 11 Abs Hafengesellschaft

Mandts⸗Mühle, . . 9. im Oder⸗Dunzig⸗Kanal: an der Schlächterwiese, 10. im Freihafen: nach der besonderen Zollordnung.

o

tung einer Reichsstelle für Boden⸗

führung der Eichgebührenordnung

Gebieten. Vom 15. März 1936. ugestaltung der Hauptstadt der Be—

senunterstützung im Lande Oester⸗

j ür den Absa . Die Bestimmung des 59 Abs. 1 gilt auch für de

Rösttaffee an Großhändler. Mehrstufige Betriebe haben ihre sons gleicher Weise zu beliefern wie ihre eigenen

Verfalltag:

ti gen A bnehm

ig über die N Verkaufsstelle

Tom 15. März 193 mnnung über Arbeitslo m 15. März 1939.

Verkaufspreis: G, 0 4M für ein Stück nto Berlin 96 206.

min Mwa 40, den 18 März 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

umtausch der Postsparhücher der Postspartafse Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündung

folgenden Tage in Kraft. Stettin, 14. März 1939. Der Oberfinanzpräsident Pommern in Stettin.

E.

Nr. 49 511 vom 21. 10. 1938 Geld fällt vom Himmel“. erfalltag: 14. 2. 1939. Gũltig nur Ar. 49511 vom 21. 10. 1938 mit neuem Sauypttitel: Tãchtig, tüchtig die Pasemanns!“ und Ausfertigungsdatum vom 31. 1.

r

Röster und Großhändler in Röstkaffee 6 unt aus ihren Büchern die Bezüge eines 1 . genannten Abnehmer im Kalenderjahr 193 . ö ihm mitzuteilen. Der e,, . die bezuges gilt für jeden Abnehmer als Grun m Röster und Großhändler in Rästkaffee nehmer mit ö weren, .

beliefern (Gelieferungsmen 6 3 v. H. einzubehalt rungen zum Ausgleich in besonderen

gI5ß iM. Postversen⸗ bei Voreinsendung auf

6 des Inlands ne * ) g . der em, . 21 * Vom 18. März 1933.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. aer. 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. Hzi6) in der mn, der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 76 in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtun . Ueberwachungsstelle für Kaffee vom 22. März 1937 ö . . scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr.

Nr. 49 608 vom J. 11. 1938 Vorspann: „Geld fällt , Verfalltag: 14. 2. 1939. Gültig nur Nr. 49 608 vom 7. 11. 1938 mit neuem Sauyttitel: „Tüchtig, tüchtig die Pasemanns“ und

Ausfertigungsdatum vom 31. 1. 1939.

Nr. 39 64 vom 17. 7. 1935 zeugungsschlacht“.

w Röstziffer z d Sie haben jedoch h

z en und diese Bedarfsfüllen

Bekanntmachung. vom Himmel“.

ausgegebene Nummer 12 des Vorspann:

März 1939 Teil Il, enth nönung zur Vermeidun m Königreich Dänem⸗a g;: M Bogen. Vera C03 It. für ei eckkonto Berlin g6 200.

er Obstbau in der Er⸗

Verfall: 15. 2. 1939. Gültig nur Nr. 39 641 vom 17. 7. 1935 mit Ausfertigungsdatum vom 1. 2. 1939. ö

Nr. 50 115 vom 20. 12. 1938 „Das Leben kann so schön

g der Doppelbesteuerung im Ver— 11. März 159539. ufspreis: 0, 15 IV.. Postversen⸗

Stück bei Voreinsendung auf

. e, Die von den Abnehmern in einem Kan

nicht bezogenen Mengen t . übertragen und in ,. werden. In derartigen Fällen haben die Ab! h

zwei dargufff diesen mit a

nnen auf die

Die Index ziffer der Großhh handels preise

. vom 15. März 1939. 1913 100 Ver⸗ Indergruppen ? 939 änderung 8. Mär 18. Mär; in vy E. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrung mittel! 118, 118,0 0. 7. Schlachtvie h. . 90,2 90.3 4 0 3. Vieherjeugnissee;.. 115,ů2 115,2 0,0 4. Futtermitiel!. .. 108,9 108,9 00 Agrarstoffe zusammen?? 108, 108, 00 Kolgnialwaren !. 93,6 93,7 40.1 EI. Industrielle Roh stoffe und Halbwaren. 6. Kohle J 115,0 115,0 00 J. EGisenrohstoffe und Eisen? . 193,8 1053,R8 0.0 8. Metalle (außer Eisen) ... 504 51,0 12 . 77,9 78,2 04 Näute und Leder. 68,7 68,9 03 11. Chemifalien .... 101,4 1014 12. Künstliche Düngemittel 57,3 57,3 00 Kraftöle und Schmierftoffe 105,2 105,B2 00 1 42,9 42,8 Q0,2 12. Papierhalbwaren und Papier 105,9 105,9 0, 0 d,, 122,2 122.2 0.0 Industrielle Rohstoffe und albwaren zusammen . 94,4 94,5 4 04 I. Industrieile Fertig⸗ waren. ) 17. Prouktionemittel! .... 112,9 112,9 0,9 8. Konsumgũter .. 135, 135,5 4 03 Industrielle Fertigwaren zu⸗ k 125,5 125,8 90,2 Gesamtinde)ꝝ)ꝝ/⸗/⸗⸗ 106.6 106,7 ́4 01

) Monatsdurchschnitt Februar. 3 Die wöchentliche Index⸗ arenpreise gibt die von einem Viertel der Be⸗

t ͤ „Berichts woche gemeldete Veränderung der reise gegenüber dem Stand vor einem Monat wieder; sie lãßt

Preise erkennen.

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den

15. März 3 106,7 (1913 100; sie ist gegenüber der Vor⸗ 6 verändert. Die Inderxziffern der Haupt⸗

gruppen lauten: Ag

waren 93, (4 0,1 v5), industrielle Rohstoffe und Halbwaren

94,5 C O, 1 vH) und industrielle e waren 135,8 ( 0,2 v9). m einzelnen sind an den

die Preise für Kupfer, Blei und Zinn gestiegen. Unter den Textilien lagen die Preise für Merinowb e, Rohseide, Roh⸗ jute und Jutegarn etwas höher als in der Vorwoche. In der

ruppe Häute und Leder kommt eine Erhöhung der Preise für

In der Inderziffer für industrielle Fertigwaren wirkten sich

Berlin, den 18. März 1939. Statistisches Reichsamt.

. Nichtamtliches.

Umfang des Poftschectd Die Zahl der 2140 Konte

davon sind 1 glichen wo Monatsende 1178 Millionen RE. 4A

ienftes im Februar 1939. im Februar Auf diesen Konten wurden Millionen IM. 4 umgese M oder 86, v5. ben auf den Postsche ionen It.A,

Postschecklon S5 C42 gestiegen. ionen Buchungen 18 141 5 705 Millsonen R

1167 Mill

bargeldlos ckkonten betrug im Monatsdurchschnitt

Sernsprechdienst mit der

an werden da

Schwei. s Land Oesterreich und die

sgebühren mittlungs⸗

Warenproben nach Chile. sind jetzt Warenproben nhalt zu lässig.

te den oberen T

5 von einer Zollinha zösischer S einzulegen bar zu befestigen.

Nach Chile pflichtigem der Vordersei

mit Handelswert und zo e Sendung hat auf ZHollzettels zu tragen panischer oder fran⸗ eder in die Sendung mit kreuzweiser Umschnürung halt⸗

eil des grünen ltserklärung in

Diese ist entw

prache begleitet sein. oder an ihr außen

Kuunst und Wissen chaft.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen.

Sonntag, den 26 Mãrz.

erasiatischen Mus Rühmann.

10— 11 Uhr im Vord

1930—– 130 uhr i 11—12 Uhr im Neuen Mi

Dr. 1 1215 Uh

eum, Islamische Abteilung:

schen Museum: Altdorfer. seum, Aegpytische Abteilur

r im Vorderg der Kunst Assyriens. 11,30 - 12, 30 Uhr i

Dr. Hentzen. ig: Amarna. sigtischen Museum: Dr. Zippert.

Museum: Deutsche Bildwerk Arbeitsgemeinschaft).

Das Königtum in

m Deutschen Jahrhunderts

Montag, den 27. Mãrz. 114 —12 Uhr im Mus Prinz Albrecht Straße: 6 Plastik. Dr. Graf St

in der National

eum in der

Galerie: Leibl und sein Kreis.

WJ . imm. ume ea e K K 3 * ö gan e, 4 JJ e ///) 6 . 23 8 ö . . . —— . 2 re n ö 66 5 8 *I ng r K JJ ü K z . * r ** 3 2 8 e

Dienstag, den 28. Mãrz. Friedrich Museum: Die IV. Tizian und Tintoretto—

10,30 - 11, 30 Uhr im Renaissance

Dr. Hey 11—12 Uhr i Dr. Kleiner. 20—– 21 Uhr im Pergamon⸗Mu Magie. Dr. G. Meier. ch, den 29. März.

Brinz⸗Albrecht⸗ Straße: Ost⸗

Malerei der

ergamon⸗Museum: Das Markttor von Milet.

seum, Vortragssaal: Babylonische 11—12,.30 Uhr im Mus

deutsche Kolonis 12 —13 Uhr in der N

eum in der ation. Muth. ational⸗ Galerie: Anton ⸗Koch⸗Gedächtnisausstellun

Donnerstag, den 30 Mãrz.

Führung durch die 9 Dr. Leonhardi.

WBosttwef em. 11 —12 Uhr im Mi

Völkerkunde, Afrikani

sche Abteilung: s deutschen Kolonien.

Ausgewählte Stücke au

Dienstmarten der NS Doi. 14 —12 U

Die Dienstmarken der NSDAP. gelten vom 15. M esem

Neuerungen der Deutschen Neichsp oft im Candpostdienft. Der Aufschwung der allgemeinen Wirtschaft ist auch auf die

er Postagenturen, Poststellen ugenommen. Mit

ichtungen ähnlicher

Dr. Böhrenz.

hr im Neuen Mu Rembrandts

ö 1989 30 ar rh ngen, an auch innerhalb des sudetendeutschen' Gebiets sowie von di 65

Gebiet nach dem Altreich und nach der Freien Stadt Danzig.

seum, Kupferstichkabinett: Dr. Heinrichs

Pergamon⸗ Oesterreich:

w 8 J ö WJ w z *. ö ö ?

Museum. Vortragssaal:

Freitag, den 31. Mãrz. 11 12,30 Uhr im Musikinstrumenten

museum: Allgemeiner Rund⸗ gang (mit Vorführungen

an den Instrumenten)

Außerdem finden im

Pergamon⸗Museum Montag von 11 bis 12

täglich außer und von 12 bis 13

Uhr Rundgänge

rt in der Ostmark und im Sudetenland denen im Altreich an⸗ geglichen werden. Die größten Postagenturen, deren Inhaber ihre volle Kraft aus

schließlich in den Dienst der Deutschen Reichs⸗ eher werden entweder in da? , , , berufen oder etz

en. Die übrigen Amtsstellen

bezeichnet und die Vergütun leg neu geregelt. Die er der 86 tellen führen ihren Wün

Devisenbewirtschaftung.

ungsmitteln im Reisevertehr rat Böhmen und Mähren.

ch Runderlaß 365/39 me von Zahlungsmitteln im gen Reichsgebiet

chswirtschaftsminis

ter hat dur 17139 n. St.

die Mitnah hr zwischen dem bisheri

chen entsprechend— D. St.

euordnung einbezogen; Protektor

at Böhmen Protektorat Böhmen J freudigkeit sollen diese Ausland. Es können also

und Mähren geregelt. Danach gilt das

weiter devisenrechtlich als everkehr nur 109 R. 4 mit- rs genannte P unbeschränkter fen, ist es darüber hinaus die Grenze zur Grenzüberschreitung berechti⸗ 8 ausgestellten Durchlaß⸗ mitzunehmen. Befürwortung der betreff Staates ausgestellt.

genommen werden. handelt sich um etwa die inländische

tungen der als Böhmen und e der Beamten Zivilpersonen,

Bis auf besonde Zahlungsmittel Mähren mitnehmen dür die aus dienstlichen G m Besitze eines

genden, vom Oberkommando de scheines sind, gestatte laßscheine

* * 1 ö

4 ö * 39 3 . 4 ö. . * H Je. ; . .

zersonenkreise,

schreiten und i

t, bis zu 750 R. 4 werden nur auf stelle der Partei oder des

Die Durch- enden Dienst⸗ Daselbe gilt für

in Prag. Zivilpersonen. die aus

2 1. Vom 1. April 1939 an werden in den sudetendeutschen Ge— , . 6 ö bieten für Bewohner dieser Gebiete die früheren tschecho⸗slowa⸗ ermãchtigten Stelle au ggef kischen Postsparbücher der Postsparkasse in Prag und die als Ersatz träge durfen lediglich in für verbrauchte tschecho⸗ssowakische Postsparbücher ausgestellten Böhmen und Mähren , des del err len ginn Wien, die .. * P aufenden ummer in Buchstaben „S“ tragen, gegen deutsche cht Postsparbücher umgetauscht. a. tsche cho Der Umtausch der Bücher wird gruppenweise nach dem An⸗ angsbuchstaben des Namen der Sparer vorgenommen, , r ür Sparer mit einem Anfangsbüchstaben A bis B' im pril, Ebis G im Mai, H bis K im Juni, La bis Tim Juli, R und & im August und R bis z im September. Bücher, deren rechtzeitige Vorlegung versäumt worden ist. werden umgetguscht. Nach dem 31. Oktober 193

geschäftlichen Grür

en, Gründen die Grenze über 8 Durchlaßscheir

ies sind., der auf Befüur⸗ iums oder einer von diesem genommenen Be⸗ des Protektorats bt werden.

tellt wird. nerhalb des Gebietes für Reisezwecke verausga ungsmitteln auf Grund des Reiseverkehrs Abko

Abgabe von bisherigen mmens ist eingestellt ungsmittel auch nicht in die Stow sie sind vielmehr unverzüg⸗ Wer aus zwingenden n diese Gebiete reisen muß, über 10 R. 4 zur Mitnahme von

lowakischen abgegebene mehr in das Protektorat und Karpatho-Ukraine überbracht die Ausgabestelle zurückzt A in einem Sterbefalls itnahme von Reschs; ehmigung der Devisenstelle einzuholen.

laß sieht des weiteren eine

akei und die

lich wieder an Gründen (etw

noch bis Ende Oktober 66 Gen können Einlagen und Zahlungsmitteln Rückzahlungen auf frühere tschecho ⸗slowakische Postsparbücher nicht Bahlun—

mehr vorgenommen werden

Der Runder

Regelung der Mit⸗

Sparer hat das umzutauschende Postsparbuch oder Mahme von

s-Nameneinlagebuch mit der zugehörigen Ausweiskarte bei einem Böhmen . en. Postamt oder einer Amtsstelle (Postagentur, Poststelle) in den heiten sind aus dem Wortlaut

sudetendeutschen Gebieten abzugeben. Das nene Postsparbuch, das Es

in Ww a0, den 16. März 1939.

Reichs verlagsamt. Dr. Hubrich. Nr. 5b 121 vom 22. 12. 1938 Vorspann: „Das Leben

elch ranten rechtzeitig anzugeben, wann und mit w kann so schön sein“..

Betrifft nicht das Land Oesierreich und die sudetendeutschen sie jeweils beliefert werben wollen.

Postsparkassenamt in Wien ausgestellt wird, kann de bei seinem Postamt in

Empfang nehmen, nachdem ihm eine ent? Durchlaßscheine erforderlich sind sprechende Benachrichtigung vom P

ostsparkassenamt zugegangen ist

Zahlungsmitteln bei der E d Mähren in das bi

inreise aus dem Protektorat isherige Reichsgebiet vor.

3 Runderlasses zu ersehen ufmerksam ß für Reifen in das

wird nochmals darauf g re foörtbesteht, und da

r Sparer Reisesper

Protektorat