1939 / 76 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

. . Erste Beilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 76 vom 30. März 1939. S. 2 . . Erste Beilage zun ö. zum Reichs. und Staatsanze . Die Absätze 5 und 6 des 8 45 des Entwurfs entsprechen J abgabenordnung hinaus. Satz 2 entspri andi 3 . ; ĩ 1s. Satz spricht der ständigen u 5 56 ? Geltung stand. Diese Best . gh gion . Ein e an da ne * ö. Vor Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und war in Oesterreich Bei der Regelung 4 ö. e, was als Herstellungsland er., , , . e. ind von Bedeutung namentlich für den Mineralöl⸗ schon bisher geltendes Recht G6 3 Äbsatz 1 6. 36. einer Ware anzu ehen ist ui, 34 hee ste jun e . . rung auf Arbeit im ohn in . bewirkte Wertsteigẽ⸗ n,, ist zum Beispiel im 5 67 bei der Zollschuld⸗ J Reichs finanzbofs 6 ö . ; . Eine Vorschrist, wie sie zlbfatz 3 enthält goqenannte As drehe et a fh Lr tna f een de ltr, nicht zu einer höheren U usférückßuführen ist und daher Zölschhatlung zcdorgesehen,. Der Grundsatz, daß‘ bedingi eins sinanzhefs hat Amnlaß gegeben, im Gesetz zum Ausdruck * . ,, . 6. nnd, n,. , nm. 36 n tg rf, ö . . . Rohstoffe trifft. elastung führen soll, als sie die . . dem lÜnbedingtwerden fällig werden, **, h . dat die im Zollgebiet liegenden Wohn und Wirt⸗ J. * 6 wird diesem aber vom Ent⸗ des , , von 1901 Reichstagsdrucks. Nr. 373) 1932 (Reichsministerialbl. 1925 S. 1297 Reichsgefetzbl · 1932 Die Ausnahme besteht für d ö wurf 5 101 ah. . laufenden ollnoernertvertehren (Ent⸗ bie n gen fen 3 2 n , ,, ö zugerechnet (88 4m. vorgesehen. 33 des , ,,, , . sollte bei diesem Ueber⸗ S. 101; Anleitung für die Zollahfertigung Teil 1I1 A 14) darin, daß der Verzollung Men en oben erörterten Fall 1 satz Y, soweit Zahlungsfristen besätimmt sind. 3 104 All Zoll —— ,,, ö. Zu §z 46 ang zum lückenlosen Zolltarif aufgehoben werden. Der Zum Unterschied vom österreichischen? Zollrecht (Vollzugs; veredelten Ware und der elend Beschaffenheir der un⸗ Zu § 65 ; Jꝛcchtspt a chin , n , w 3 ö. Die Vorschrift folgt im wesentlichen dem § 3 der Aus⸗ Reichstagsausschuß hat die Vorschrift damals gestrichen. guweisung 8 55 Absatz 3) kommt ss nicht darauf an, ob die r e,. zugrunde gelegt 3 ö. . Abfertigung zur Bei Zöllen hat das Finan amt nach 5 129 worden, namentlich rn e , en, . 2 * uhr⸗Zollordnung vom 21. März 1932 Geichsministerialbl. Sie muß jetzt in 65 ammenhang mit dem Fallenlassen Ware in einem Staat durch die Bearbeitung eine erhebliche die unveredelte Ware für die Beine un in dem ohnehin ä4bgabenorbnung die Zahlun . 29 ö m. Erzeugnisse des Ackerbaus und d Ln leerer. 4 . . , . , , Wertstelgerung, soͤndern die legte pin rl g gerechtfertigie gebend ist, darin, daß eine Menn , 9 der JZollschuld maß- gegen Sicherheit auf 6 Hong un, . auf Antrag Für die Reichen finam 2 Sucht anzusehen ist. . kehrs ausfuhrzellbar sind. Im Fall des 5 45 Absatz 1 3iffer 1 recht finden, wenngleich ihre Bedeutung dadurch gemindert Veränderung erfahren hat, während darin Ue ereinstimmung sichtigt bleibt. g der Zollsätze unberück. eine kürzere Frist vorgeschrieben * . e,. nicht schnillenen n, , ,,. sind die grenzdurch⸗ ö des Entwurfs kann die Abfertigung bei einer Binnen- oder ist, daß Aenderung des Tarifs jederzeit im Verordnungsweg besteht, daß die Ware durch die Bearbeitung wesentlich ver— Die Zollbehandlung der Abfälle wird; n, ,. 35 Absatz 1 die Vorschrift des 5 17 , 4 ker, ele det liber sie e gb e, . . . . Grenzzollstelle in Frage kommen. Thebretisch müßte die Aus., mäöglich ist. ändert sein muß. Ordnung geregelt werden. e wird in der Zollvormerk— 30 tarifgesetzes. . bekämpfen ist. An der niederlä . 3 ,,. [. hn n im Fall der Abfertigung durch eine Binnenzoll— Zu §z 50 e, . darüber, was bei Bodenerzeugnissen und Die Vorschriften im s 65 Absatz? des Entwurfs sti Heispiel Gn ndstutes en che mn ge goil, 2 ( n , 1 Absatz 1 Ziffer 2 der in der Begründung zu 8 49 was bei Gewerbeerzeugnissen, die vollständig in einem Land 2. Zu § 61 abgesehen davon, daß sie in Form e ee. 5 stimmen, Stall oder durch den Hof we, n, 3 Jollgrenzz durch einen . 3 Genz entstehen Sie ist jedoch aus praktischen Gründen angeführten Verordnung vom 9. März 1932 ermächtigte die , , sind, als Herstellungsland anzusehen ist, sind als leder Gn ihurf vermeidet den bisher (Verei erde en ne, , . . ö? ö. , , , ö ö ö 4 en 9 n e, 8. 3962 Reichsregierung, Ausführzölle u ln en. Auf Grund i d ern , worden. 6 3 übernimmt eine dem ,, , „ollpflichtiges . 47) he 6 der Finanzen wic ne e f, . führung einer Befristang * i ener er rh e 9 . tiger hide wenn hiäherige le Beer nem ungen, Haß bie Misfuhr. dieler Chmtch zung sihb d ; zie ollrecht des Altreichs eigentümliche Bestimmung. eutigkei orts „oll pfli d egen der Mehr⸗ nung (68 90 bis 92 ö. 119. 3 worden , , gleichwohl abgesehen . 6 29 1 . zu 6 r, ,. ent⸗ ier r fen e. iz , . . . 3u 8 . . 2 . , e e . . . , . —— . ö . ö ,. n . 2. ; , . , , = Zu? gelegt wird. Es ist j 2 ; ur Hollgut zugrunde machen. ; ; ebrau Zollord n re, ba, ,,. ; 35 der Allg. . ., . 6 3 a . z . i. . ö Auf die Begründung zu 5 40 wird hingewiesen. Die An⸗ wenden Sorsch stes . eme e nen Fell any Neu gegenüber dem bisheri * a,,, i ,, n, , die Besugnis erteilt ö. 23 . 1 ö ,, ee; ! . , , par de i. 6 hängt . , 9 Zoll⸗ 6. 36. 8 15 Absatz ! Satz h.“ Rein oder Eigengewicht . Entwurfs die e n m,. ö im e a 2 fie zur Umgehung des Il er m i nn n, 2 2 . d n Auch be eiligten ab. Hat er keinen Antrag gestellt und die Zollstelle Die dem 5 3 Abs ; ie im Zollvormerkverk „zen Zahlungsaufschub für braucht wird. Auch ohne diese V , . rverbots miß⸗ . der Ausfuhr, was einigermaßen schwierig zu überwachen war. unge d 46 ö j ; irrtümlich den tarifmäßigen statt des höchste oll ? 5 . . at] des Zolltarifgesetzes schließ 9 zerkehr geschuldeten Zollbeträge aus zun 3 8 er , ,. worgugsetzung wird ha. gan, . ö : 3. * . e en . für das Land Oesterreich sind . nichts Neues. . 6 fen . h ü l ff n Zollsatzes be 7 * 3 9 96 i. , 6 ee, . en, d m dn, . ö. . . . y ,, w . . ö durch die Abfertigung zur Niederlage. Zu § 51 von mehr als 6 ewicht, mit einem Grundzollsatz der Veredelungsordnu und im s 17 Absatz 5 die für die Erzeugnss . ö . ; , mn 6 ; ede langs oon sgenzhar ne. ie für die Erzeugnisse grenzdurchschnitt *. ; 3. e. s 51 übernimmt die Vorschrift des 8 85 des Vereinszoll—= J (n 6. das Recht des 8 9 Ab der Beibehaltung des einen n, Tin, mußte schon wegen i, Namentlich bei e, , verallge⸗ gesehen ist, zu entziehen . . n, V R . u d gesetzes. Die Allg. Zollordnung wird Bestimmungen uͤber es En übern d echt. 2 . Ab⸗ Absag I übernommen wen Wulltreichs Entwurf g hs kehren soll der Zollbeteiligte ni ötmertceg vor der Einfuhr vorzuschreib . ; Nach 8 13 des Vereinszollgesetzes ist Zollschuldner der den Begriff des Strandguts (63 66, 66) und über das Ver— satz ? des Vereinszollgesetzes und des 5 11 des österreichischen Begriffs Grundzollsas⸗ erden. Mit der Verwendung des für die Abrechnum ligte nicht außer der Zahlungsfrist en. ö. Inhaber des Zollguts zur Zeit der Entstehung der Zollschuld, 67 bi ; e Zollgesetzes, die in den Grundzügen übereinstimmen. Wird 9 . zollsasz' soll zum Ausdruck geb 9. des gelangen. V g nech in den Genuß von Zahlüngsaufschub Zu Ziffer 2. ö nach S8 86, 33 des österreichischen Zollgesetzes der Verfügungs⸗ . 8 1 hisz ich Hi,. i wird der Elfer für eine Ware erhöht, so muß auf eine zur 3 2 * . , nn. ö ee de,. 85. , , nee. J , 21 K . J 26 . 9m n , e n fn n,, . 3 36 wegen der Erhebung eines gene fn n wenn eg. . Ziffer 2) Gebrauch gemacht werden. §8 6 Absatz ,. mit dem zweiten Teil der Ziffer 1 im V sich durch die Frachturkunden ausweist. Der Entwurf (6 71) 9 g zug e gelegt. verkehr bestimmte Ware der höhere Zollsatz angewendet wer⸗ . ere, ( 6 re,, ße n, ee. Geschtstgsangs dient der Aus, ystematische der ö ,,. i o, e 5 i . , ,,, 66 6, mn n, , fenen e eee e , . ( n mn, , , v ; lbfatz 1 Halbsatz 1 (Gestellung, Anmeldung, Zollantrag) fehlt. s Vereinszollgesetzes für di . 8. f ; ; bisheri ö 1 er Siell gleichbedeutend mit dem . . 1 3 d., . für e . . ge⸗ ö . ee nn . , . . . ö für die V 6 z * i, . , i,. D Zu 8 66 e e, e e nnn, g n, . = affen: Zollbeteiligter ist, wer Waren, die einem Zollver⸗ . en rn, , , n,, wan . überein, damit von 5 5 Absatz 2, 5 3 Absatz 14 Ziffer 1 der 897 an bie 2 gare e, O hene. rr n r . ö. k f ö 21 ,,, österreichisches Zollgesetz . i,. e , t . ö 6 hid e, . regelt 8 8 der . 5 ae . 5 Die Einzelheiten satz 2 des . ie n,. bisher 8 5 Ab⸗ y,, ,, . Voraussetzung der Zu⸗ . im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz hat. Nach 8 74 be⸗ an, m,, ö 1 nach der der Zeitpunkt der Abfertigung entscheidend ist. Die gen aus Praxis und Recht sprechun ö. n dem die Erfahrun⸗ gesetzes. Sie Einzelheiten we z des österreichischen Zoll= behalten worden 5 ,. ee ,. Jorstgrund tücks ist bei- . . Die Vorschriften der Absätze 2 bis 4 decken sich inhalt⸗ Rechtsfrage, ob die Voraussetzung der lien ern auch dann g verwertet sind. Z 3) geordnet werden rden in der Allg. Zollordnung behörbegriff bei G . , Bürgerlichen Recht der Zu⸗ ö Hollverfahren. Als Einfuhrzallschuldnter kann daher in dem lich im wesentlichen mit 7 des Polltarifges zess. Im öster; erfüllt ist, wenn für die Zollabfertigung erforderliche Beweis, i . * J . dd dee n 1 3 ne n reg n ,,. . Die Begriffe Roh⸗, Rein und Ei . . Zu § 67 3 3. h, , , daß das ausländische Grundstück . zu einem Jollvormerkverkehr & 4. Abfatz L Ziffer 1) nur der (Anmerkung zur Klasse Xl I des Tarife Absatz Satz 3 legt werden, st in s 76 Allg. Zollördnung in verneinendem eutsprechen dem bisherigen dien r . , 6, ere, te,, ,, Il erfahren des bisherigen Zoll rechts n e ene, wer , ge, g, mn . in Betracht kommen, der diese Abfertigung beantragt hat. entspricht dem Artikel 5 des Gesetzes über Zolländerungen Erh gelöst. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß nach sclgesez 8 29. Taraordnung g I) und Oe reich Kezeins 3 9 . ges sr war ein Verzollungsverfahten (Ent- bleien. Der = n. , . Selbstverständlich ist die Antragstellung wie im bisherigen vom 22. De ember 1929 (Reichsgesetzbl. 1 S. 227). Die Er⸗ § 55 Absatz 2 Allg. Zollordnung Anträgen, Waren nach Schluß 515 Absatz 2). Statt des bisher w Gollgesetz keit 1 Besonderheiten für Zahlungsort und Fällig⸗ 15. Juli 1879 im 8 rler 6 ist als Stichtag statt des . , , , , d e, , ö. ale chf affe d ear 56 W wn me gn, . uh, reien Verkehr abzul der äußeren Umschließungen Begriffs rr, e,, oll war nicht bei der Ausfertigung oll eesh! gebiets im Jahr 13 ick auf die Veränderungen des Reichs⸗ H sonderer Bedeutung für . und . e, f en . . . . hat . als i, i. fertigen, nicht stattgegeben werden url wenn dadurch die treffen deren Versandumschlie hun gen der Entwurf den des k er e, . regelmäßig am Vohnort⸗ 3u 3 8 gewählt worden. . e. erkennbar . für den mp änger oder en J ender auf, 1 notwendig erwiesen und ist is her im ege es oll⸗ Ab ertigung der Waren zum bisherigen Abgabensatz herbei⸗ Zu den umstritte st F 3 ö 2a. * 1 2 ? 33 . ! . . ; 9 ; rr ,. t z erigen Abgabe ; sten Frage , . prechende Zahlungsfrist gewahrt. D har n, desnent⸗ iff J s elend! Zollschuldner. erlasses aus Billigkeitsgründen zugelassen worden. geführt werden würde. Das entspricht der bisherigen Verwal⸗ ordnung gehört die niten Fragen auf dem Gebiet der Tara⸗ R. Zahlungs frist gewährt. Das Verfahren trug fei Ziffer 3 ist auf di sirkmi / . ö gu g 85 lunge übung. ö. ö . ö e e rr er n, n n er e, K244 vorschriftswidrige Verfügung über zollbares Zollgut ist Zoll— 53 des E 3 ͤ Absatz 2 bezieht sich auf Waren, die der Verzollung ent⸗ ure zu rechnen ist. = . . zum, Reingewicht der egen die eib eche 6 Begleitschein 1 wenig zu tun hatte. nung schreibt zur Verhütung von Mißh a , ng Rene. . dd e , ki, ,,, ,, ,n, nie hin, ü, k, er ,, m, d, ee ee. * 7 Absatz 1 Ziffer Y. Diese Regelung stimmt mit dem bis⸗ Se gehn n, g , e, lt ist. un . 2. zor n g'; darüber einge ie ,, treffen Bedürfnis dafür ns ; s bargeldlosen Verkehrs kein angemessenen Bedarf der Bevs übersteige: . ö . 1 ö ͤ . . Jolle et b] Tie Torn chrift schließt n. er , , ,. gere , , . * w fin min gen 8 62 Absatz 1 8a . . . ehr anzuerkennen sei und da 5 ; edarf der Bevölkerung übersteigen. . sprechung des Reichsfinanzhofs entwickelt worden ist. * , fin * r g nner . . gefez im 8 11 Abfatz 2. nichtflüssigen Waren das daß bei Abfertigung auf er n , ee von der 3u ö 1. ö. ö Absatz 2 des 8 47 ist namentlich von Bedeutung für den . di ichsteuer an e 3 = ; Zoll⸗ bewahrungsumschlie zu rere Ertehrsublichen Auf⸗ brauch gemacht (zum Beisp; w . , / , e m. . ; . , , . ö ; ö ,, , , e , . n lbs 6 Hrst an . . er . 2 ger , e, ga, e . ee, ml. 26 2 6 beni gen rr ere hne ü ile h . bbsatz 5 der geltenden Mineralöl-Zollordnung bestimmt. für gs 7 Di Rei Privaslager ohne amtlichen. Mitverschluß im Sinn der mschließungen stets zum Reingem: F unmittelbaren daß überwiegende Gründe gegen die Beseitt ern,, d,. 8 . die Fälle des Bezugs von Mineralöl zu ermäßigten Zollsätzen, 217. Wtober 1934, Reichsgesetzbl. I 1932 S. 49 1934 6 eg s h e,. , . ; twurrf mit dem . eingewicht gehört, stimmt der Das Verfa nde gegen die Beseitigung sprechen. ; * i , , n n, , m, e , , 9 i 1 biet den Vorteil, daß für Wertzoll und Um⸗ e, ne 5 2 3 i , , und Oesterreichs . , Holltarifgesetz 8 35) gleitichem R Ge⸗ 3u Ziffer 5. . ,, . g . 426 hier g, n, erternnsttlungen zugrunde Kin. 832 ee, , ,. . 3 n , rer. Sätze des Jolltar . fir if 2 3 Sm N nheremn, Tie umd als daz beck me, wd,, n de l geseKe, völlig lozgelost n Biff 6 lehrt 3 6 Absatz 1 Ziffer 2 des Zolltarif . 3 bezogen wird, der Zoll bereits bei der Ablassung aus den 6a . ach dem bisherigen Recht muß zum Beispiel eee, ee. Da re unbili erf wa. auf den Vagerbestand die lage aufgebaut. Unter ginn, ö eiten sind auf diefer Grund- weisung der Jollschuls. An der 6 nämlich als Ueber⸗ . ü Abjatz 1 osterreichisches ollgese g wieder 2. ö Niederlagen usw. zu entrichten ist. Das bedeutet, 5 Zoll⸗ ö n, ee r, er, err. . e,, alten Zolffätze dd, n. hat 3 16 Absa 3 g. O. vor⸗ wie bisher in der Pran . . diesem Sinn werden und an der . des Zollschuldne e . der ollschuld . d erge hnisse stnd auf Grund der rfahrunge , . rn. 9 der . 2 leg ö a 3 2 j in 2 . . . 3 geschrieben, daß der Lagerinhaber den im Zeitpunkt des In= Sejamtheschaffen geit dẽtstanden . . u. r ,, . nichts. Der Ee elt, a,, 4 3. . . 8 a n g , . ö Bezieher, sondern der Niederleger, Lagerinhaber usw. wird. ; n . ; ach andere ; ; . als solche angesehen we 23. im Berkehrsleben zahlen. Die Ueberweisung ; t 1 ,, Fit' diefe Regelung ist der praktische Grund maßgebend, daß Grundsätzen, für die Umsatzausgleichsteuer , n n, . . ö n. 9. err, , ,. teilweise , nicht auch Baren von mur der . Ulstelle des Bohn⸗ . a, , rn, w ö. die Reichsfinanzverwaltung es nicht mit der Vielzahl der zoll—⸗ werden. . des Orts, der für die Berechnung der jugeste . r . 9 ? 9 ee ge gen ch 5 3 Die Regel . Ybftpülpe. heiten werden in der Allg a J ,. Tie Einzel⸗ d g,. Fafff wird den Sberfinanzprafidenten übe ö : . JJ , e . erfahren, für das die Zollschuld nach den e, Regelung der Tarazuschlagsätze steht im wesentli regelt. Servoreuener, n, endung C3 (9 big 192) ge⸗ werden (Allg. Jollordnung 108 Absas 2? Dre . assen * Zaͤllschufbnern zu tun haben will, sondern mit dem Großver- gebend ist, besteht Ucbereinstimmung zwischen s 93 des Ver neuen Sätzen entsteht. Die neue Vorschrift, die 1. alle lau⸗ in Ein lang mit den Vorschriften des bisher e e wirkliche znhbeben ist, daß wie im bisherigen Recht eine Jollordnung wird umgearbeitet 14 re,, , ef scherei- ö. leiler zum Beifpiel der Mineralsl⸗Heselsschaft, der seinerfeits k und § 53 Satz 3 des Entwurfs: entscheidend fenden Zollvormerkverkehre gilt, vermeidet selbstverstäöndlih m lltreich olltarifgesez s 3 Absag 5 Saz . ie . ö * / J . den Zoll auf den Bezieher abwälzt ist der Ort der Abfertigung zum freien Verkehr. den Umweg über die Wiedergestellung. Der neue Zollsatz gilt Ul) und in Desterreich (Zollgefez s 15 Arms 4. . ng telle desselb Herr (re mn terte ing ang en, Zen. 3 if . Bez zt. ohne weiteres für den bei seinem Inkrafttreten vorhandenen wurasrdnung 8 18). Der are ug g ie, ö, , *. , , abs lemnt werden muß. ie Ein zichfung . ö Zu § 48 Zu § 54 Varenbestand. Die Bestandsaufnahme und die Eintragung der seblenden oder nichthan deter werden. 2 2 a. e, ö ö . Auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Begrün⸗ Absatz 1 stimmt mit 8 5 Absatz 1 des österreichischen Zoll⸗ des Lagerbestands in das Zollagerbuch haben nur noch Be— . der Ermittlung des Jollgewichts und damtit der r . i , d n, , mn, g. . dung wird hingewiesen. gesetzes überein. Die Anwendung der Vertrags age auf Er. deutung für die Ueberwachung, egen ner . e em, en tar gen welbelaftang. gr e. Aehnli . eri, k 2 Der Warenführer kommt als Zollschuldner entgegen dem zeugnisse der deutschen Zollausschlüsse war bereits im § 1 für den Veredelungsverkehr wird auf 8 C60 hingewiesen. n nenn e, mee denn sahbgzmne ct sellbar snd. in . 3eJ 2 e ed, we ee, . . , , . Recht der bisherigen , 3 4 nicht mehr Absatz 4 des Zolltarifgesetzes 6 5 Absatz ? ö6. 3G) vorgesehen. 3u 8 59 n Wwigen gewicht oder Reingewicht, bei ll gte en ,, l n. k , . 6. . n, ö in Betracht. Auf die Mitwirkung des Warenführers kann Eine dem Absatz 2 Ziffer 2 entsprechende Vorschrift enthält Der Entwurf sichert die unveränderte Gestellung des ein⸗ ieee, m Ligengewicht. Aus 3 e Absäten und s Vr ine g- eg mn 3. Die Anweisung zur Ausführung des ie Zollbefreiung für Strandgut, das e . indes zur Verhinderung der Umgehung der Ausfuhrzölle das österreichische Zollrecht im s 55 Absatz 6 der Vollzugs⸗ geführten Zollguls Absatz 2. 3 135. Nach z 50 ist für sendern mãchtigung. nicht nur Tara zuschlagsätze festzusetzen, im s Habe, , d he. Ziffer 22, die Niede rlage / Zollordnung Verkehr des Zollgebiets stammt und zu na hn dem freien ö e ,,,, gr er fe anweisung. Ziffer 2 ist auch im Verhältnis zu Vertrags⸗ Menge und Voschaffeahein der Warön sowohl bi ber Chfflh . verbindlich ju bestimmen, welche Versa nd? S 68 regelt . as öfterreichische Zollgesetz in 90 Absatz? war bisher im 5 117 des Vereins zolldãfege⸗ 6 Wllgut wird, w dürfen Warenführer ausfuhrzollbare Waren, deren Ausfuhr⸗ staaten von praktischer Bedeutung, da Verzollun oder Frei⸗ wie bei der Ausfuhr der Zeitpunkt maßgebend, in dem die drei e als bande blich anzusehen sind. ird * 2 . der Abfertigung zum freien Verkehr. 3109 Allg. Zollordnung ist fir! bie Zonfr e m, Nach . w ö e . we, . * en,, , n,. ; 1 I en. . en nen d, . . 1 die Ermittlung Zollordnung), so . . . 8 * Absatz 1 Allg. er 9 zur Ausführung de e, e. ö. den Beförderungsurkunden erkennen können, zur Ver⸗ 2. ; tz auf im Zollgebiet veredelt? Waren, dung und Zöllantrag. Hiernach ist inshesonderg bie Aus der Tar gengewichts statt durch Wiegen durch Abzug , n. . 1. n , . . ; . . w ,,,, r 5 n . . . . n mn, ** 2 deffimimten Sätzen. Sie liegt im Belange * die . er. des Reichs ministers der Finanzen über Zu Ziffer 8. ! . nehmen, wenn die Waren zollamtlich abgefertigt sind. 5 48 entspricht der geltenden . im Altreich und 77 Absatz 1). Sie löst, wenn sie dennoch vorgenommen wird, indem das e ce fi ande mm tung wie des Zollbeteiligten, Reich b ö beweglichen Gegenständen, an denen das Die Zollbefrei ö . Absatz ? des Entwurs schränkt diesem Tatbestand gegenüber in eee, e, =. auf 5 37 Absatz 4 der österreichischen Fi Zollschuld nach dem Zollsatz der Gesamtware aus. Aus zu läa? 2 dermieden wird. JZusatzttarasätze ind Rechte . r, von Steuer- und Zollgesetzen bisher durch gern für ciff baubedarf deckt sich mit der die dem Warenführer auferlegt; Haftung für den Ansfuhr- Folnertusrton, mung; 5 . 3 Ziffer 3 des Entwurfs nahmen von s 59 sind zum Veispiel in S 61 Absatz? des Ent, aung zusaz lich e. . Varen in bestimmter Ver- treten des neuen . TPerden sleichzeitig mit deni Intraft währten, Die . . Fee es earn, ee ee. oll nöch dahin ein, daß sie nur Platz greift, wenn der Waren- ist nur von Bedeutung für die Waren, die auf dem Umweg wurfs, so 77. 78 der Allg. Zollordnung vorgesehen berden he, dn, der sgzutlichen Tara in Anfsatz gebracht ö w J . . . ,, . ö. e ,,. 9. . Derleh . debe reg 3 ,,,, . ö 3 . . . 2 auf 8 6 der bisherigen Taraordnung des Zu 5 69 3 7 3. Zollordnung 3 19. . ö Sendung oder aus den Beförderungsurkunden erkanat elangen die Waren unmittelbar aus einem Veredelungsver⸗ ; . itts über die ? 3 ; weer , de dn n * 9 ö Her oder erkennen mäß te. Die Anforderungen an kehr in den freien Verkehr so ist nach s 0 des Entwurfs der ure, * , . 3 , ire, , . 2 nurss e des Taratgris wird auf s 118 Abfas s des Eat ee , ‚. n e , . e m, en ; den Warenführer sind so gehalten, daß ihm nichts Unbillige; Zollsatz der unveredelten Rohware mu ge e. § 54 Absatz 2 eee . Der Unterschied dürfte nur theoretische Bedeutum een , Eine neue Taraordnung wird erlaffen Rech. k o hat im, s 66 gegenüber dem bisherigen brauch fremder Staatsoberha aten zum Gebrauch oder Ver⸗ . nent lorrd., zum BVeispiel wird ene Haftung der Reichs. Iffer 4 ist die notwendige Folge, der Julassung der Abferti— haben. Allg. Zallordnung 3 79. ==, 6 5. Iterreichtsches Zollgeset s 7 din. gehenden Aufenthalts im 5. wah tend einzs vorher. . post bei der Art ihres Betriebs kaum in Frage kommen. gung von Freigut zum Zollverkehr. Zu 5 60 ee ee ne, wen e, Tung erfahren. Das erklart sich daraus, Altreichs nicht vorgeseh sebrel war im zollrecht des . sz 54 Absatz 3 gibt das Ergebnis der Rechtsprechung von Für die Entstehung der Zollschuld im Veredelunge a. 3a 5 6 ns endend der Politischen und wirtschaftlichen Entwick österreichischen 306 , Thlesber im s. Abseg 8 des Zu 8 49 Reichsfinanzhof und Reichsgericht zu 89 des ire m e, verkehr gilt nach s 45 des Entwurfs folgendes: 1 Finde? Les r Zellauskunst wurde schan bisher nach 82 z . Ii mener Döllbefgeinngen hervorgetreten den Vorschrijt In 2 unn gn ener eutsor chen. ö Wegen des Zolltarifs wird auf 5 108 Absatz 1 des Ent⸗ wieder. . 1 3 . . ut a g , rrteilt 6 5 2 nm mn, Zoll geseses Zollerla aus K in denen bisher natwendig,. V wurfs hingewiesen. Zu § 55 nch ng tatt, so ent teht ie Zollschuld mit der ert Plllariffã ; 2. d Er enstgnanntsn bar schrist au anfprüche gegeben werden und b u Ziffe ö Nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz Durch Verordnung des Reichspräsidenten über außser— . 5 e,, 2. . . , n Dmmhnn binn d, de stãnde die bisher geg ram 1 , . 3 2 . . ordentliche Zollmaßnahmen vom 18. Januar 1932 (Reichs⸗ . Nach 3 1 der Verordnung über die Erteilung amtlicher ben , 8 * Absatz 1 Ziffern 35 bis 41). hier . . befreiung n e. y fe nnn, iger 13 Zen. . = Ger wurden. Im Entwurf ist darauf Bedacht genommen 2 . Deen tegen ande vor, die don freniden ; en, ‚. ken in. Deutschland bestellten Vertretungen w.

der Wirtschaft vom 9. März 1932 Teil 17 81 Absatz 1 Zif⸗

dingt mit der Abfertigung zum Zollvormerkverkehr. 21 ollauskunft bam 7 Januar He (Reichs ministern ĩ Jan 27 (Reichsministerialbl. S. 5. Hie t 2 hier nur sogenannte echte Zollbefreiungen zu bringen. Tie zugesandt werden. Durch die 1. e Verordnungen über Zoll⸗ und

fer 1 (Reichsgesetzbl. 1 S. 121, 126) ist die Reichsregierung er⸗ gesetzbl. J S. 27) ist die Reichsregierung ermächtigt worden, 3 . ; . würde für die Bemessung der Zollschuld maßgeben a . 9 . 5 f sung Zollsch 5g 8 S. 267 wurde Auskunft auch erteilt über die Tara⸗

mächtigt, im Fall eines dringenden wirtschaftlichen Bedürf⸗ im Fall eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses für ö . ; taung . ] 1 . on den geltenden Vor⸗ Waren, die aus einem Land stammen, mi 8 Rei sein: im Fall 1 der Zeitpunkt des Antrags auf Abfertigun ; Niatzhra. Und Tar. Di fahr = ö. 5. . ö. , / 1 . 1 . i m , 36. i gn 69 der gestellten und angemeldeten veredelten Waren, im Fin zeigt, —ᷣ 4 e Die Erfahrung hat ge- um eine es sich nur er, dne, für Gesandtschaftsgut vom 3. X Yrund dieser Verordnung ergangen. Aus wirtschaftlichen welches die deutschen Waren ungünstiger behandelt als die der Zeitpunkt des Antrags auf Abfertigung der gestellten in, Derbin dung mit 8. 26 selten sind. SE werden nur merkderfahren handelt, gehören nich! hee . ,,, der n n ern. ö 3. Gründen ist es nicht angängig, diefe Regelung der Zuständig! Waren eines dritten Landes, erhöhte Zollsätze festzusetzen. angenielbeten unveredelten Waren. Da es sich im Fa Bedi rfnia, über die * . , erbeten. Zollvormerk Ordnung verwiefen er und sind in die 1929 (Reichs ministerialbl. S 6 e , e. . keit zu ändern. Tie Faffung „im Einvernehmen ben bee. Auf Grund dieser Ermächtigung ist durch Verordnung vom Uum inen laufenden Zollvormertvertehr handelt G 191 Ab, halten, fann danach . ae ee. 2. . 3 Die Zollbefreinngen sind im Ei ö r das personliche Eigentum der w,. , . e 29. Februar 1952 (a. a. O. 9 Hoi) der Bbertarif eingeführt satz 2 des Entwurfs), würde nach 3 58 Absatz 3 bei eint enn der Sberftnan r,, nme, unt werden, dee gemigt! nähere Bestimmumng durch den R ingang des Abjatzes 1 auf ffularischen Vertreter ausgefüllt. Die Regen . . Aenderung der Zollvorschriften für den noch im Zollverteh tim sinanzpräsident auf die Tarasatze und die Tara ⸗- , , un Den Reichsminister der Finanzen WÄuf Gegenfeitigkeit abgestellt? u di? ***iege nng war streng . nungen in der Auskunft unverbindlich hinweist. bgestellt worden Dadurch soll zum Ausdruck gebrachl werden, behandlung von Sesandtschaft⸗ . k . ü . argut und der Dienst⸗

daß die Ermãchtigu 8 mrsters 5 Daß die Ermächtigung des Ministers noch weiter geht als gegenstände der Vertretungen fremder Reg gierun

teiligten Reichsministern“ ist im 8 49 Absatz?2 un , rt §z 55 des Entwurfs deckt f ltl r ö 1e Vefugnisse nach 3 12 der Reichsabgabenordnung No ol bla 2 150 ff. wird hingew orden. S 55 des Entwurfs deckt sich inhaltlich mit Artikel 1 ö ; ö ; ld si den neu 3 jb 9 1 en 5 ö befindlicheit Warenbestand die Zollschuld sich nach den ne te Einzelheiten werden in der Allg. Zollordnung 88 8) * rer 3 35 seine Befugnisse 512 Reichs abgabenor —⸗ zollblatt 1933 8 159 ff. wir ingewie g. Nach . . ewiesen.

Stellen des Entwurfs gewählt worden, um zum Ausdruck zu Ziffer 2 der erstgenannten und Artikel 1 der letztgenannten Vorschriften bemessen. gen im Reichs⸗

bringen, daß es sich um Erlaß von Vorschriften im Weg der 6 Verordnung, nicht des Reichsgesetzes (Gesetz vom 24. März Verordnung. . . i ; ö 5 8) in Anlehnung an die Verordn Jannu er ne 1933, Reichsgesetzbl. 1 S. 141) handelt. Auf 5 108 Absatz 3 des Entwurfs wird hingewiesen. die ,,,, . ,, , geregelt werden. 1 JI Abiat * dem S 7 Abfatz 2 des osterreichischen Zollgefetzi: gelten die auf Grund des 87 Aë6 en. In Desterreich Teil IV der eingangs genannten Notverordnung vom Durch 8 55 des Entwurfs wird Artikel 1 Ziffer 2 der 5. April 1906 (Zentralbl. für das n Reich 3. 2 Zu d 6* gar unter Umstanden zur Aufhebung genen, begrenzten gone un 6 Ille lee,, grgan= 39. März 1937 wird bis auf 51 Absatz 1 Ziffer 3 durch NVotverordnung vom 18. Januar 1932 gegenstandslos. Auch Reichsministerialbl. 1928 S. 391) als Vorbild gedient hat. . . 22 Steuer- 32 ziffer! gen ermächtigt. anweisung. z N der Voll ʒugs⸗ mme, grundfätlich mit ihrer Entste hung uhnd, wenn eine Zu 3iffer i. Im neuen Recht find die Besti . mmungen des Altreichs

S3 49, 50 des Entwurfs gegenstandslos. Von der förmlichen Satz 2 ist in 5 55 5 Von der formellen é, . Nach § 14 4. a. O. (Hinweis auf § 32 Absatz 2 der öster kit fur h ö , j t Eg ur Are Zahlung gesetzt ist, mit Ablauf der Frist fällig. Ziffer 1 übernimmt unverändert di befrei inhaltlich in Zi 3 w nd V gefetzt ist, . g bernir e ie Zollbefreiungen für [ H in Ziffer 19 des Entwurfs =, . igen nung übernommen. Die Zollbefr und sel 12 Allg. Zol⸗ en. oll befrei

Urn, egen wel d nicht in volem är ng i ckechehen waren a Ktel! Zher! w, n nenne , n, , 6 ,

l ; . veredelt ic ichtzeiti Ver Mie Re. x ak 1 Fall ig ( Soilihul ). gre nz durch schnittenen irt chat si ö 2 ĩ1 ,,. i ö ö. , 6. : 9 er g ö . —— w wird auch die durch vorschr; tswidrige 36 Aba 1ẽ 3iffer 1 2 k zum Bau oder Umbau von dhesand rf

bfertigung zur Veredelung für bie unveredelten Waren n g über Sillgut entstandene Zallschuld fällig. Eine! reichisches Zollgeseg s7 Abfaz 1E). Bie Rechtsprechünng . . . ,

igleitsweg gewahrt wurde ist neu an. e deinen

tft neun eingefügt.

Die Vorschrift des Absatzes 3 Sa

Vereinszollgesetzes) geht über 5 12 ub ah der Reichs Begründung zu 5 54 hingewiesen.