Erste Beilage zum Reichs. und Staataanzeiger Ur. 77 vom 31. März 1939. S.
4
GSrlaß
migten Stempel mit dem Aufdruck Künstlerexemplar“
tragen, zu Werbezwecken aufgebraucht werden.
Werbeezemplare dürfen nicht gegen Entgelt irgend⸗
welcher Art abgegeben werden. Auch ein öffentliches
Angebot solcher Exemplgre, sei es ohne Entgelt oder
sei es gegen Erstattung der Porto⸗ und Versandspesen, ist nicht gestattet.
4. Der verbotenen, unentgeltlichen Hergabe von Exem⸗ plaren, die das Genehmigungszeichen nicht tragen, ist die un verlangte Ansichtssendung solcher Exemplare gleichzusetzen. Als auch Fälle angesehen und entsprechend geahndet werden, in denen es sich zwar um verlangte Ansichtssendungen handelt, in denen aber der Mustkverleger oder Musikalienhändler die Bezahlung oder Rücksendung innerhalb der im kaufmännischen Leben üblichen Frist nicht verlangt.
5. Die Vertreter ausländischer Verlage, die als Aus⸗ lieferer, Werber usw. tätig sind, üben eine kammer⸗ pflichtige Tätigkeit aus. Sie sind daher verpflichtet, die Mitgliedschaft zur Reichsmusikkammer zu erwerben,
soweit sie diese nicht bereits besitzen.
Zu § 4. Die Bestimmung des § 4 Absatz L dient dem Zweck, die Ueberschwemmung des deutschen Marktes mit wertloser oder entbehrlicher Musik einzudämmen. Eine Genehmigung zur Hergabe von Werbeexemplaren wird Selbstverlegern nur in begründeten Ausnahmefällen
3. veran
die d
von Die
erteilt. Die bisher vielfach üblichen Beilagen von Werken der
Unterhaltungsmusik in Zeitungen und Zeitschriften praltisch der Hergabe von Freiexemplaren
kamen ᷣ ̃ Das Verbot solcher Beilagen ist daher not⸗
gleich.
Die lückenlose
gewährleistet. und Auskunftspf rungsstellen sind d musikkammer.
Die Reichsmusikkammer hat dafür Sorge zu tragen, daß
Umgehung werden gestellt werden als die ausländischen, . sandern innerhalb des deutschen Reichsgebietes die gleichen
Werbemöglichkeiten r reichung dieses Ziele international International FEditeurs de Musique BICO), grundsätzlich anzustrebende zw Freiexemplarfrage erfolgt ist.
stoßes gegen die vorgehen. Es s bis zu 100 000, — R. musikkammer wird au wiegenden Fällen der Kammer auszuschließen, übung auf jedem zur 3 gehörenden Gebiet zur Folge hat.
Zu § 5. Durchführung der Anordnung ist nur bei twortungsbewußter Mitarbeit des ausübenden Musikers Es war daher unumgänglich, die Ablieferungs⸗ licht des Musikers anzuordnen. Die Abliefe⸗ ie örtlichen Dienststellen der Reichs⸗
Zu 8§6.
i
gesetz
eutschen Musikverleger und Komponisten nicht schlechter andererseits den Aus⸗ vie den Inländern zu geben. Zur Er⸗ s erschien daher die Einschaltung einer anerkannten Zentralstelle, des „Bureau d'Information et de Coopèération des weckmäßig, solange nicht die
oe ir lh! Regelung der . glied
7 Allgemeines.
Die Einhaltung der Vorschriften der Anordnung wird der Reichsmusikkammer strengstens überwacht werden. Reichsmufikkammer wird gegen jeden, der sich eines Ver⸗
Anordnung sschuldig macht, unnachsichtlich ei darauf hingewiesen, daß Ordnungsstrafen verhängt werden können. Die Reichs⸗ ch nicht davor zurückschrecken, in schwer⸗ Anordnung Zuwiderhandelnde aus der was den Verlust der Berufsaus⸗ uständigkeit der Reichs musikkammer
als
Berlin, den 29. März 1939. Der Präsident der Reichsmusikkammer.
Die Tätigkeit de den in den vergangenen Ja
als Verbreitung mu der 1. Durchführungsverordnung
ber Wandermusiker der Pfalz — VII 184/36 —. r Wandermusiker der Pfalz kann nach hren gemachten Erfahrungen nicht
sikalischen Külturguts im Sinne des 84 m Reichskulturkammer—
u vom 1. November 1933 ee mn ee, 797) angesehen
werden. Ich bestimme daher folgendes:
J. g meines Erlasses über Wander⸗
(1) Unter Aufhebun musiker der Pfalz vom 12. Dezember 136 (Amtliche Mit⸗ teilungen der Reichsmu die Wandermusiker der Pfalz mit Wirkung vom
aus der Reichs musikkammer aus.
fein m met 1935 S. 104)
liedere i . Len dr on,
pril 1935)
(2) Die für Wandermusiker der Pfalz ausgestellten Mit⸗ zausweise der Reichsmusikkammer verlieren mit diesem
Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
II. Nach der hiermit erfolgten Ausgliederung aller der
Reichsmusikkammer bisher angehörenden Wandermusiker *) sind die Mitglieder der Reichsmusikkammer zur Betätigung
Wandermusiker nicht mehr berechtigt. Berlin, den 24. März 1939. Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raabe.
* Die Wandermusiker aus Hundeshagen (Eichsfeld) wurden
bereits durch Erlaß vom 27. Oktober 1937 (Reichsanzeiger Nr. 2tzꝛ vom 13. November 1937, „V. B.“ Gesamtausgabe Nr. 320 vom 16. November 1937, Amtliche Mitteilungen der Reichs musikkammer
1937 — S. 78) ausgegliedert.
wendig, um eine Umgehung der Anordnung zu ver⸗ ; hindern. Dr. Peter Raabe.
Betrieb der Zucker“, Stärkezucker und Rübensastsabriken im Monat Januar 1939.)
Zuckerfabriken. (Vorläufige Ergebnisse.)
—
II. Es sind gewonnen worden:
— — — —— —
Rübenzuckerablãufe
J. Es sind verarbeitet worden:
Verbrauchs zu
cker zucke mit einem
Růbenzuckerablãufe
hiervon wurden entzuckert
Ver⸗ ; mittels
im
Platten, Stangen und
Stücken⸗ und
Rohzucker ge⸗
aller
granu
istall. 2 lierter
Kandis
brauchs⸗ zucker
Zeitabschnitt der des
ganzen 2 Aus⸗ Stron ·
schei⸗ tianver⸗
Krümel⸗
Würfel⸗ zucker
zucker
Art zucker Zucker
dung fahrens
mahlene Raffi⸗ nade
Reinheitsgrade von
ge⸗ mahlener Melis
zu⸗
Farine sammen
1 Rafflnade, nvertzucker und sonstiger Verbrauchs zucker Jo bis gõ ph
4 2
38 6 434 1449 36538 7 26 613 26 615 —
i 6/5 221 50 120 26 613 26 6513 —
2 Raf ttueri⸗ en 75 976 1946 199121
76 314 338
1508 856 201 067
n Januar 1939. 3045594
Vormonat.?) t. 1938
. ö . 41554 450 277 381 2284 27
2003 30565 7948 756314 3358
488 976 5120 815 130 067
n Januar 1939. 139 259 271
In d. Vormonat. ?) 1. Skt. 1935
Jan. 1939 139 748 247s7 124 120] 138 015 Gesamte Herstellung in Robzuckerwert berechnet im Januar zucker in Abzug gebracht und die Verbrauchs zucker im Verhältnis von 9:
1. 21 1.
is 3
1. Zucker fabriktken mit Rübenverarbeitung.
76
75 97 227 680 28 559 199121
303 994 28 897 275 097
sog 81 1ꝗ 8565 65?
2 el 718
94 182 Sd d 78
130 943 890
430
75 O0 215 269 359 11 994 851 5 875 557 463 102
12 069 8566 O90 825 463 461
272 285.
— — *
326 316 19 25, or 38
62 671 288
445 507
3Zucke
75 057 1 995296
S70 o?3 rfabriken über haupt ¶ J. und 2).
4187 554 326 7065 12005 6 950 251 25 60 144. 31 6 473 345 1 134 390 30 n 7 366 114081 142 191 114
2 M 36315 960 S991 461 095 42269 13 385 1 365 105 202 338
10 umgerechnet. Starke zuckerfabriken und Rubensaftfabriken.
und Melasseentzucerungsanstalten. 5 620 156 893 55 8209 235 14 30 An 73415 2654 373 140 3531 810 188
gor 634 422689 12 966 21 216 1986 81 zas 339 sos olo 22 372 9 05) a130 127
1464 7182753 nos nz 110 29 s 14 5 oi 1939. 152 728 da, vom 1. Oktober 1938 bis 31. Januar 1939: 20 798 464 da. Bei dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurf
1011è 534 98 144 1651 194 20.
18 2 9739 959 351 5 186 4328 257 19 33 2r4 881 366 5 651l 182m
1690 S8 O78
S9 768
343 140 020 G44 l S805 e.
38711 945 786
132 606
4121 489 192533
29 M8 1771
72 656 2984 14835 1345 339 33 269 2 b 141
35 354 19 388 7919 2784238
654 326 850
4 206 7257 4 520 763
29 429 33 634
41674 2497 1880817
71487 412676 107 6 26 763 12 524 197
2322 31 129
811 asc e
— In den Rübensaftfabriken) sind
—
In den Stärkezuckerfabriken sind
gewonnen
verarbeitet worden worden
verarbeitet worden
gewonnen worden
getrocknete Rüůbensaste
erzeugte
Kartoffelstãrke
in den Betrieben
Stãrke⸗ zucker in fester Form
andere zucker haltige Stoffe
Maisstãrke
angekaufte trockene
Stãrke⸗
mit einem Rein heitt⸗ grade von
76 bis 99 vp
Starte · zucker⸗ ablãufe
Zuckerrüben
schnitzel und andere Stoffe
42
rohe Rüben
Zucker⸗
42
27856 1031
71 9b8
3 17 360 417 8e 226 856
68 631
ö ; 35 079 ö ö 149 899 184 978
Im Januar 1959... In den Vormonatenk) . J. Oktober 1938 bis
31. Januar 1939...
839591 on
Die Angaben beziehen sich nunmehr auch auf das
2 351
13. Janua
3. Ergänzung zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft. Vom 30. März 1939.
f Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom S. 816) in der Fassung der
mber (Reichsgesetzbl. 1 S. vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von vachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher
d Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September
zer Verordnung über die Einführung von Vor⸗
dem Gebiet des Warenverkehrs in den sudeten⸗
vom 19. Oktober 193538 (Reichsgesetzbl. 1
S. 761) in
oUæDnung
1eten E161
mit
8 ĩ ndeutschen Gebieten gelten die Bestimmungen
Drbönung 1
n J. Januar 1957 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.
Land Oesterreich und auf die s
Rübensaft verarbeiteten Rüben find bei den Rübensastfabriten nachgemielen.! — Im Ja I939 beendet haben. — 3) Der Unterschied gegenüber den Zahlenangaben in Nr. 23 des
Land Desterreich und die sudetendeutschen Gebiete (ab Ottober 1958). Berlin, den 30. März 1939. Staatsanz. Nr. 7 vom 11. Januar 1937) und der Ergänzung Nr, 171 vom 25. Juli 19365) werden für die nachstehend au! n Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachür
1939 in Kraft.
Zustimmung des Reichswirtschaftsministers
der Ueberwachungsstelle für Lederwirt⸗
10115 2057 12172
58 514 210 296
83 538 265 8160
41 754 11 324
52 068
Januar haben noch 9 Fabriken Reichs und Staatsanzeigers“
der Gebührenordnung vom II. August 1937 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 184 vom 12. August 1937). 852
Diese 3. Ergänzung zur Gebührenordnung tritt am 1. April
Berlin, den 30. März 1939. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Deckhen.
Bekanntmachung KP ⁊09 der Uberwachungsstelle für Metalle vom 30. März 1959, betr. Kurspreise für Metalle.
3 der Anordnung 34 der Uber⸗
1. Auf Grund des 53
udetendeutschen Gebiete. — ) Die in den Zuckerf . Rüben auf Zucker verarbeitet, von denen die letzten zwei die vom 77. Januar 1939 erklärt sich durch die Einbeziehung der
16 264 1609 6055 — 15 636 1442 4665 —
abriken nicht auf Zucker, sondern unmittelta⸗ Rübenverarbeitung an
Angaben für da
254 789 he on 4
1345 4 406 oz 430 5751
Statistisches Reichsamt.
r Nr. 6!
geführte nden
Kb 703 vom 10. März 1939 (Deutscher Reichsanzeige vom 11. März 1959) festgesetzten Kurspreise die folge Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe III)
Blei, nicht legiert (Klasse 1II A). Hartblei (Antimonblei) (Klasse 111 B)... ,
1578, 20 öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 30. März 19539. Der Reichsbeauftragte für Metalle. J. V:: Wieprecht.
wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.
Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichs anzeiger
9
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
kau 1625 bis 63
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ven
3 weite Beitage
anzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Verlin, Freitag, den 31. März
Amtliches. Deutsches Neich (Fortsetzung) ;
Nachtrag Nr.]
17 der Uberw ö garne und r u astene für Baumwoll⸗
Vom 29. März 1939.
Auf Grund der Verordr ü
4 Sept m ö ordnung über den W ö
der gr, enn nf 18.8 n , n, in Verbindung mit der e, , Reichsgesetzbl ö nnen Uberwachungsftellen Tan tarnen über die Errichtun 2 Reichsanz. und rrußtsch k Sebtember 193 gehen tember 3 mf . , n Nr. 209 en, ,. Ne ministers angeordnet: fstimmung des fieichswirischẽf⸗⸗
zur Anordnung BG
Artikel § 11 Abs. 1 der Ano ( . r rdnung BG 1 27 8 e. . Reichanz. und ö Tezember Dezember 1936) erhält folgende anz. Nr. gol Söweit Ausfuhrauftrãge , .
cher albnehmer vorliegen die das ,, Ausfuhr verwenden, gilt .
. . Zwecke der
Verarbeitung der der Ei f
ö „ der Einkaufsbewilli 3pfli nterliegenden Gespinste, soweit sie . e Regelung.“
Baumwollabfälle enthalten, eine besonder
Artikel 2
Anordnung tritt Ayr: zilt duch für das Lang Ct. ang 1. April 1039 in Kraft; s Sebiete. and Hsterreich und füͤr die ade ee ü gl Berlin, den 29. März 1939.
Der Reichsbeauftragte für Baum umwollgarne und . nd ⸗gewebe.
—
Betanntmachung.
Die am 30. März 1939 aus Reichsgesetzblatts, Teil . , Nummer 60 des
Verord z ,, er die einstweilige Neuregelung des St . BVerordnu E Straßenverwaltung., Bom 233 Mm 1Craken. ö. Gef m, , 3 der Fettsteuervorschristen im : . 3 en sudetendeutschen Gebieten. Vom Neunte Verordni ü . ing über 2 ö [n. 6. — g über Aenderung der Eichordnung. Vom Verordnung über di i . ö. 6 die Versicherung der Hebammen. erordnung über Zollerlei fü . eichterungen . l : für den Ware 6 chen den ,, Gebieten und dem ö
Vom
ohmen und HTähren und wi s und ö. w Vom 2 6, in g teten nic en ellen . . 22 ö. die Einführung des Sypothekenbankgefetzes parc reibun gen , r er . . 2 ; = er Kreditans ĩ dete ndeu tschen Gebieten. Vom 29. , . pale e , ae. die Einführung der Gefetzgebung über die an,, aftung und den Zahlungsverkehr mit bent Au? de,, . 3. 29. März 1939 ö Ve nung über die Einführung des s il J l rung des Rechts der Neubildun . . 3 in den sudetendeutschen Gebieten. 23. Vierte Verordnu Ausführ es Reichs; s an . , g zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes. mes Bekanntmachung über die Zulassun . re Paßersatz Vom 30. Marz la mfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 03 stvers , agen. Verkaufspreis: 9.30 R.. VPostversen⸗ n,, 0, 04 Rec für ein Stück bei . nser Postscheckkonto: Berlin 96 260. .
Berlin Mw 40, den 31. März 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Subrich.
—— 2 — Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
De m ar; 2e 5 ö. noff hit Vöniglich Bulgarische Gesandte Parvan Draga⸗ n h ht . 28. März verlassen. Während seiner Ab⸗
5 ührt Legationssekretär Karastoyanoff die Geschäft der Gar ; 8 etar Karastoyanoff die 6 e er Gesandtschaft. / n n, ,
tschecho⸗sowakischer
8. J ;. ö . . . Königlich Niederländische Gesandte,. Herr van , n a de With, hat Berlin am 25. März verlassen.
seiner Abwesenheit führt Legationsrat Baron van
—
——
felder S sso — . 1 u. 8d Stadtkr. Eisleben. — Beschl. 11 Beschl. 22 . d. Landkr. Fulda u. d. Stadtkr Fuld
3 Jauch. B Aenderg. d. Grenzen d. Landtr Gta Ira inder Te , g ds St hte, Herden. .
* gu. v. C inden u. Verw.⸗ ⸗ ö
u. I! Verw. ⸗Bez. — V . ,, r n ,. uifsprgerechtl Vorscht im Lande Sesterreich. 3 ib. 5 18 Nr d 9 g. RdErl. 20. 3. 39, Rechtsmittelbelehr e. Namhaftmack . aststãttenges, . RdErl 69 nach Si dstnghbkhä, rhis achim ö als Hüsstäfie 8 Rd rl. II. 3. 3) 4 Tandeshg zßlniannsch in Pl Cshngms. 2. — ar, ,, Jteng. Rägebührenfreien Jahressagdschein
d. Kommandenrs d ö . Pol. — RdErl. 21. 3. 39. 8 n. Iststärte d m. d. Sch. in d. staatl. BRV. — RdEri 24 . wirkg, v. ker n. dEr 30. 3. 33, Geldbelohngn. f d e ann,. n aus d. Vevßlterg. bei d. Belämpfg. . Fol. * RdC n 4 ᷓ3. 39, Kassen u. Kassenanschläge d. staatl 3 mn ,,, 39, Beurteilg. d. Offz. d. SchP. u 4. *, ife d. kommenden Jahres 3. Beförde rg. herunt end., . setzende Gend.-Oberm. St ⸗ z. Telerderg. heranstehen. sitzurkunde f ö . rm.-⸗Stellen. — RdErl. 18. 3. 39 B
Herr el . . NS-Kampfspiele. — RdErl. 207 3.3 ö 0. dehrg ö 2 Tienstkleidg. d. Pol. — RdErl. 30 4. 39 Preilsver ei ö 1 Pol=-Sportschule Berlin. RdErl. S. 3 35 hen hen mn. D. Unterkunftespinnstoffe. J Rd rl . kei ne n nl Tiensttrfsifahrz. . ol,. RdCrk' 3. 3 Lehe, wendg. , ö 3. 39, Kö 346. 3. 39, Verghig gf. . Cage rig, Wuftschutzgeräten. — Rdérl.
, Pflege d. Dien 3 an ; ⸗ 6. ö. , d Cr 66 6 3 3 ' D 1dt. e ieten. — RdE l s 5 5. 87, c ass 2 ärztl. x . RdErl. 22. 8. 8
ztl. Untersuchg. d. gedienten Wehrpflichtigen . geren n
Namens⸗ u.
39,
der neuen Kredit⸗ Deutschlands
; Anläßlich der ersten ank unter der neuen
schusses unter der Gel
Der Reichswirt chsbankgesetzes.
ie,, ter ging in seiner Ansprache fung zur ten der Deutschen ö. ö
ezelaer van Oosterhout die Geschäfte der Gesandtschaft.
ö Der Letti ö . . 2
erntet Lettische Gesandte, Herr Kreewinsch, ist nach
diede zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft er übernommen.
r Ministerial⸗Blatts des Reichs- und Preußischen es Fmnern) 8 Innern sherausgegehen vom Neichsministerium 1 J vom 29. März 1939 hat folgenden Inhalt: . Verwaltung. Allg. Anordn. B. 1. 39, , . . ʒ Wasser⸗ u. Bodenverb. Heß üb. d. Verfahren eh vr net; ö Fehlbeständen an Iffentl, Vermägen (Crstattgs= daltertag in & J. — RdErl. 23. 3. 39, Sonderurl. z Gauamts⸗ m de ng n in le. — RdErl. 24. 3. 39, Zahlg. d. Dienstbez. gende Dienstlei tg. bei Behörden in d. sudetendt. Gebieten ab⸗
Kommunalverbände.
1
seit der Ereignisse von' wei ᷣ 4 gnisse eittragender politisch irtschaf ; 3 ö ; ral oliti — ⸗ , eingetreten sind. Der k ene, neue um ein a , . 2 . . en mn, r ge, ääessdermehrt und damit auch die Wirtschafts— k es Volkes wesentlich gestä * i . schen Raum ist ein unerträgli . scher ö glicher Unruhe⸗ und Gef seitigt und eine neue Ordnun se 462 6. neue ug hergestellt worden. Aus die . n . 3 und dir ii s , rr nene — er Geschichte der Völker ist auch biesmal diePoftu!“ 3 4 schie e auch diesma n , für die Gestaltung neuen . . . n n. , stellt heute das größte nd n i. lt auf einheitlichem Raume dar, *r me nen. m,, . 5 vorgezeichnete rr en e e ur re eitzg Rordee bis zum Schwarzen Meer sich noch iwer ü alle beteiligten Landẽt erf rer n,, heteili Länd folgreicher ausgestalten laff F r n , ᷣ stfh ö . 14 kei ig ö hn e n ,,, jen Deutschland und dem faschistischen Jtafi . 3 4 Ver hu ndwirttschaft der beiden bie e, . n,, Wirtschaftskräfte systematisch für die e mn, grgßen, Angaben zur Errichtung eines größeren Nutze sette . Leistungen organisiert und ausgewertet . Kö Der Reichswirtschaftsministe ing . De hs hafts r ging dann au 8 . rumãanische Wirtschafts abkommen ein, in dem ö n e, n,, bedeutenden Werte umfassenden Bereich 2. 29. Zrundlage der neuen, von Deutschland eingeleit — bl ein in fh tern en geleiteten Handelspolitik i . g zustande gekommen ist, der al und richtungweisend bezeichnet w r , . ner i z zei erden kann. Hi i lilbernen Kugeln“, so erklärte Funk, sondern es 6 , gegebenen wirtschaftlichen Kräfte und Arbeitsenergien ,. , n . Leistung mobilisiert und methodisch , . Dies geschieht in der planmäßigen Zu eit de dies geschie de ammenarbeit bei en en, n gn, Volkswirtschaften unter . Lenkung. Deutschland gibt langfristige Kredite in Ha Fertigprodukten, die wiederum durch 2 , dr,, Fertig radulten, die ; Arbeitserz . n . . ,,, werden, nachdem , , n,. guter sich produktiv ausgewirkt haben. Unsere P ir en somit in Rumänien wie Valuten und di 3 mit in dumänze ̃ ie rumänischen Rohstof 3. , n . a e lere ne tion mit zusätzlichen Lei und wir di s i zusätzlichen Reichsmark 6 bankmäßi . ützlich eiche ? ßige Verrechnung ist d nur ein technisches Problem, allerdings . R ein technisches Problem, s unter der Vorauss— daß dieser Gegenseitigkeits- und Er ö. . wr, d ieser Geg gkeits⸗ un gänzungsverkehr auf d sis staatlich regulierter Preise, gesicherter Arbeitsleif , gatlich geg . . erter Arbeitsleistu fest⸗ eg n ,,. Die staatlich k . (e gäist also auch die Grundlage der Währungssicherhei ; Staat sichert die Währung durch eine akti 9. — . la 1 V ive staatliche Kon politik. Wir werden unsere Wirtscha ĩ 3 politit. en 1 schaft nicht wieder v ᷣ international manipulierten Währun mne, , rna ungs⸗— und Konjunkt iti abhängig machen, nachdem es uns gel i rr, =. Methoden mit Erfolg durchzusetze . thoden f ꝛ n und unsere wirtschaftli n , e m der nationalen Freiheit . ehr zu sichern. Die kapitalarmen Völke d i : mehr durch Auslandsanleihen abhängi , , . durch 8 ig machen. Diese Lä wollen ihre Produkte zu nutzbrin ö ĩ ner,. genden Preisen verkauf ĩ wollen durch den Verkauf ihrer Produkt 6 Investitionsgütern ihre eig ö Inves sgütern ihre eigene Produktion erhö r kraft ihrer Völker stärken. Dieser Austausch .
sich
3 ᷣ 3. 39, Aenderg. d. Grenzen v. Landkr. Beschl.
ziehen, wo die natürlichen Voraussetzungen hierfü
en, . ichen ie e ; Das ist aber im Verhältnis von . Erden 6 südosteuropäischen Raums der Fall. . Nachwem der Reichswirtschaftsminister von dem begehrens
* 3 1. d. Grenzen d. Landkr. Celle u. X. Stadtkr. Celle. schl. 1. 8. Jg, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Oppeln u.
Sroß⸗Strehli s s- Strehlitz — Beschl. 2. 3 389, Aenderg. d. Grenzen d. Mans—⸗ 3. 39,
Osthavelland,
C — *
9 ö. — ⸗ — r zg *. ao nge enten Wehrpflichtigen d. Geburtsjahrg. in d. sudetendi. rd . 6 r, . arent chm ch en. RdErl. 25. 8. 39, Sin cem se (i ge en: ,,,, n , 252 6 g- J vn. 3. b iu fs zige 2 sü Hei
f . — , Bestallg. . berufsmäßig, Ausübg, d. Heilkunde ohne wendg. v. Irltbrorn e, m. *. 1 2 ndr 31. 3. 39. Ver- , id Erl, 23. 3. 39. Meningokokkenserum. — 2 23. 5 pöenterieserum — RdErl. 23. 3. 39, Tetanus⸗
. RdErl. 23. 9 Diphtherieserum — Uebertragb.
39 Ara g. Woche = * ankh. d. 9. Woche. — Veteri narver waltung. RdErl
z. Arbeiten auf d.
20. 3. 39, Heranzi Freiberuf
. 3. 39, Heranziehg. v. Freib stierärz
** ziehg. v. Freiberufstierärzten
, d. Vet. Verw. — RdErl. 22. 8. 39 Vet. Vereinba Hd ug flaw en — RdErl. 23. 3. 39, Einführg— 3 8 Lande Desterreich u. in d. sudetendt. Gebieten. — . 3 3. 39, Auslandsfleischbeschau. — Verschiede ne 9! 9. . rift Berichtig. Neuerscheinungen. — Stel⸗ . w . — ngen v. Gemeindebeam ten . Ru beziehen durch alle Postanstalten. Earl H ans V Berlin WS, Mauerst Vj jährl , e, me, . erstr 44. Vierteljährlich 1ů,85 RM für Aus⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2.40 FRM für Ausgab sei seitig bedruckt). .
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66 14 des Reichsministerialblatts vom 6 . , . und vom Reichsverlagsamt m, . 4, zu beziehen. Inhalt:“ Durchführungs⸗ gj ngen zum Zollgesetz (Allgemeine Zollordnun 3. 3 — Zollanweifungs-Ordnung (3Anw 5 — Eis ö nung (E3O.) — Tara⸗Ordnung TS).“ 6
29. März 1939 ist Berlin Nw 40,
Reichswirtschaftsminister und Rei ö — eichsbankpyräsident Funk über di z und Finanaho i e i; sident Funk über die Grundsätze
wirtschaftspolitischen Beziehung zum Ausland. chen Beziehungen
diese Gut * . 6 die unter dem Einfluß Insicherheit und eine . Der . haf Der dieichswirtschaftsminister k f di
. sch ster kam dann auf die Fähnrich nn g, rden, die ihm durch . w . , ö ich gemacht worden ist. In dieser 2 2 . ö, . 3 Funks bezeichnet, „die mit dem ung —— . r 95: eingleitete Umgestaltung der durch =. — . en ne ngeschränkten Hoheit des Reiches entzoge 3 . bant, zu einer der Souveränität des err. 2 . . ö deutschen Notenbank zu jenem Abschl 5 . unf l en natign al ogtalistischen Prinzipien 2 5 J. 3. 1 des Führers macht eine grundlegende Neu⸗ 8 ue, gesetzs vom 3. 8. 1924 erforderlich. Die 3 ee J er, Banlgeset sind soweit vorangeschrstten 3 r⸗ gt i 39. ö Generalversammlung der Reichsbank die vor ö . . stattfinden wird, bereits unter er, ,, 3 . ö . , d. wird . sichts . gs s Führers für die Deuts ichsbank k Allgemein wird . irre . . zialistischen Grund wirkli , , vir icht. Ferner muß die
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einem beträchtli bank⸗
anteile werden
sein. gesetzes werden in che Reichsbank wird ein mkinstitut und nicht eine
. Bestimm das neue Banlges nach. einem eigene Behörde werden.
5bank s . ; eichsbank , . erhalten bleiben müs er Geist, der in der Bank her , und den ann keine Insel i i . 3 8 * * im 1 1 an autoritären . kredit sicher sein, wen Staats . verhängnisvollen fin. . missare stellte der Wirtschaftsminif je stärler der Staat, um i Die Währung eines La een, Willen der drausgesetzt, da i . ist. . Nicht die N wah! g otenbank, sondern
cht umgekehrt als von der — estimmt werden können utoritãt überhaupt vor⸗
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