Zweite Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr 98 vom 29 April 1939. S. 2
angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Innern. d ne dnn ng.
Bekanntmachung. Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187 vom 13. August 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Edith Rosalie Heilbronner, geb. Grünfeld, wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 4180) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Innern. J. KR: Feri ng
Bekanntmachung.
Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 19. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. De⸗ zember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten
Rudolf Cerf und
Herta Cerf, geb. Nelson, gesch. Frank . wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruäf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 486) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 28. April 1939.
Der Reichsminister des Innern. 8. d: gering
—
Bekanntmachung.
Die mit Bekanntmachung vom 25. Januar 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 34 vom 28. Januar 1939 beschlag⸗ nahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staats⸗ angehörigen
Martin Bamberger,
Rosa Bamberger, geb. Schweizer,
Abraham Albert Bamberger und
Feli Bamberger werden gemäß 8 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf don Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 Geichsgesetzbl. J
Seite 480 als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28, April 19389. 3 ö Der Reichs minister des Innern. J. A: Hering.
— ——
Bekanntmachung. Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom
11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 188 vom 12. August 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig
erklärten Erica Elisabeth Friedländer
wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 486) als dem Reiche verfallen erklärt. ö
Berlin, den 28. April 1939.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.
Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs. Die neunzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs findet Montag, den 5. Juni 1939, von 9 Uhr vormittags an äffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 1065109, statt.
Berlin, den 27. April 1939. Reichs schuldenverwaltung.
Bekanntmachung
über die marktordnende Gesetzgebung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland.
Vom 28. April 1939.
ach 5 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 25. März , (RGBl. 1 S. 559) treten am 1. Mai 1939 im Memel⸗ and
das Gesetz über die Marktordnung auf dem Gebiete der . Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. 1 S. 1239),
die Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 1936 (RGGBl. 1 S. 909 in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verord⸗ nung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 7. Juli 1933 (RGBl. 1 S. S849) in Verbindung mit der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19 vom 21. Mai 1937) sowie
die auf dieser Rechtsgrundlage ergangenen Satzungen und Anordnungen in Kraft.
Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforstmeister.
Anordnung . Eingliederung und Anmeldung der forst⸗ und holzwirt⸗ schaftlichen Betriebe und Unternehmungen des Memellandes in die bzw. zur Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft.
Vom 28. April 1939.
Auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der Farst⸗ und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 19356 (R.CBl. S. 909) in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holz— wirtschaft vom 7. Juli 1938 (RGBl. 1 S. 849 in Verbindung mit 2 der Satzung der Marktvereinigung der 33 Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 4. Mai 1937 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 102 vom 7. Mai 1957) ordne ich an:
§1.
Das Memelland wird in den Marktordnungsbezirk 1 der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft, Sitz Königsberg, ein⸗
gegliedert.
S 2.
(I) Die Betriebe und Unternehmungen der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland sind verpflichtet, sich als Mit⸗ glieder der Marktvereinigung der deutschen Foͤrst⸗ und Holz— wirtschaft anzumelden. Dieser Anmeldepflicht unterliegen alle Betriebe und Unternehmungen der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland, auf die die Vorschriften des 5 2 der Verord⸗ nung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft sowie der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deut⸗ schen Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19g vom 21. Mai 1937 zutreffen.
(2) Die Anmeldung hat durch Ausfüllung und Abgabe der von der Marktvereinigung herauszugebenden Meldevordrucke zu erfolgen, die von den meldepflichtigen Betrieben und Unter⸗ nehmungen bei den für den tz des Betriebes zuständigen Bürgermeistern bzw. Vorstehern der Ortsgemeinden in drei⸗ facher Ausfertigung anzufordern sind.
(3) Die Vordrucke sind sorgfältig auszufüllen, von dem zur rechtsverbindlichen Vertretung des Betriebes oder Unter⸗ nehmens Befugten zu unterzeichnen und bis zum 15. Mai 1939 in doppelter Ausfertigung an die eschs a eie des Marktordnungsbezirks 1 der deutschen Fer, und Holzwirt⸗ schaft, Sitz Königsberg, in Königsberg (.
SA. 65— 67, einzusenden. Der dritte Vordru Betrieb. 83.
Ergänzende oder erläuternde Weisungen kann erforder⸗ lichenfalls der Vorsitzende der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft erlassen.
§ 4. Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1939 in Kraft.
Berlin, den 28. April 1939.
Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wra bee.
verbleibt dem
Anordnung Nr. 18 der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft.
Betr.: Einführung der Anordnungen Nr. 10, 11, 12 und 16
im Memelland. Vom 28. April 1939.
Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937), die nach 8 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. n 1939 (RGBl. 1 S. 559) am 1. Mai 1939 im Memelland in Kraft tritt, ordne ich an:
961
Im Memelland gelten folgende Anordnungen der
Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft:
A. Nr. 10 Betr. Regelung des Absatzes von Rohholz und Schnittholz vom 27. September 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anwei⸗ sung hierzu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 16. 1938)
mit der Maßgabe, daß
a) 1 Abs. 2 der Anordnung nachstehende
Fassung erhält: „Bei an n über Nadelstammholz und Nadelderbstangen, die vor dem 1. Mai 1959 zu⸗ stande gekommen sind, gelten die Vorschriften des Absatz 4 auch für die am 1. Mai 1939 noch nicht überwiesenen Mengen.“
b) §5 2 der Anordnung nur auf solche Kauf⸗ abschlüsse Anwendung findet, die zwischen memel⸗ ländischen Verkäufern und im übrigen Reichs⸗ gebiet ansässigen Abnehmern getätigt werden.
B. Nr. 11 betr. Regelung des Absatzes von forst⸗ und holz wirtschaftlichen Erzeugnissen ausländischer Her⸗ kunft innerhalb des Reichsgebietes vom 27. Sep⸗ tember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anweisung hierzu vom 1. Oktober 1238 (RMin Bl. der Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938)
mit folgenden Abänderungen:
a) In den 55 2 und 3 der Anordnung und in der Einleitung sowie den Nrn. 3 und 6 der Näheren Anweisung werden gestrichen die Worte „weichem“ bzw. „weiches“ vor Laubrundholz und „Eichen⸗ gerbrinden, , , n,,
b) In der Einleitung der Näheren Anweisung ent⸗ fällt bei „Laubrundholz“ die Aufzählung; die Nummern der Statistischen Warenverzeichnisse . ergänzt durch die Nummern 74 b, e bzw.
c) An Stelle der im 5 3 der Anordnung und in der Nr. 3 der Näheren Anweisung be , Stich⸗ tage treten entsprechend der 1. und 15. Mai 1939.
C. Nr. 12 betr. Regelung des Absatzes von forst⸗ und holz⸗ wirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Ausland
J. A.: Dr. Wra bee.
vom 27. September 1938 (Deutscher Reichs⸗
3 Straße der
Blei, nicht legiert (Klasse 111 Ay. Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) ,
öffentlichung im Deutschen
aus dem Geschäftsbereich des Memelland. Vom 28. April 1939.
—
anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 22 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anweisung hien zu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forsther waltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938)
mit der Maßgabe, daß an Stelle der im 8 2 der Anorh nung und in Nr. 9 der Näheren Anweisung bezeichneten Stichtage entsprechend der 1. und 15. Mai 1959 treten und in Nr. 1 der Näheren Anweisung die Worte „Fichten gerbrinde ... aus 92 b“ bzw. „aus 270 b“ entfallen.
Nr. 16 betr. Regelung des Absatzes von in lãndische
Gerbrinden vom 10. Februar 1939 Deutsche Reichsanzeiger Nr. 42 vom 18. 2. 1939) und h Nähere Anweisung hierzu vom 10. Februar 19h (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 9 don 27. 2. 1939) mit der Maßgabe, daß die Ausgabe von Einkaufsheften nur auf Antrag erfolgt.
. 52 Nähere Anweisungen zur Durchführung dieser Anor
nung kann erforderlichenfalls der Leiter der dauptgeschẽftz stelle der Marktvereinigung erlassen.
83 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1939 in Kraft.
Berlin, den 28. April 1939. Der Vorsitzende
der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft
J. V. Walbrecht. Ich genehmige vorstehende Anordnung Nr. 18 der Mach
vereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft, bet. Einführung der Anordnungen Nr. 10, 11, 12 und 16 in Memelland.
Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforstmeister. J. A.: Wrabee.
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Bekanntmachung. Der Verkaufspreis für Kraftspiritus beträgt vom 1. Ma
1939 ab 45,90 RM für 1 bl W.
Der Einlösungsbetrag G 4 Abs. 3 der Verordnung von
12. April 1939, RGBl. 1 S. S802) beträgt weiterhin (ͤgl meine Bekanntmachung vom 9. Dezember 1936 V 7153 BS 2793 IIa, R3Bl. S. 432) 27,50 Re für 1 hl W.
Berlin, den 27. April 1939.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Wolf.
—
Bet anntmachung KP ⁊21
der Uberwachungsstelle für Metalle vom 28. April 193)
betr. Kurspreise für Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ube wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, bet Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiget Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 716 vom 21. April 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. g vom 22. April 1939) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe III) Ra 16,50 bis 185) 19 — 1 A,
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ eichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 28. April 1939.
Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.
Bekanntmachung. Die am 28. April 1939 ausgegebene Nummer R dei
Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
nkrafttreten von Rechtsvorschrifte
Verordnung über das : eichsministers der Justiz im
Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RA. Postversen,
. . (, o3 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser
ostscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW Ado, den 29. April 1939. Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen.
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml
S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. De. ember 1938 über die Verleihung des Enteignungsrecht? in das Deutsche Reich (Reichestraßenverwaltung) zum Ausbamn der Reichsstraße Nr. 61 in der k amm duth das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 51 S. 16 ausgegeben am 24. Dezember 1938; . der Erlaß des Preußischen Staattminz terium vom 18. Fe bruar 1659 über die Verleihung des Enteignungsrechts ah das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) für den Sn einer Zubringer⸗ und Umgehungsstraße in Münster 24 durch das Amtsblatt der n, in Münster Nr. S. 39, ausgegeben am 18. März 1939; ö. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. , bruar 1669 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Steinfurt zur Erbreiterung von drei Straßen, kurven in Haddorf Hen ie, Wettringen) durch da;
Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 11 S. 309, aus
gegeben am 18. März 1939;
der Erlaß des , . Staatsministeriums vom 18. Februar 1939 über die er, ., des Enteignungsrecht⸗ an die Gemeinde Hörsten zur An 3e. eines Sport u Spielplatzes durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburz Vr. 16 S. 34, ausgegeben am 26. März 1939;
Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 98 vom S9 April 1939. S. 3
—
56 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Februar 19359 über die Aenderung der Satzungen des Berliner Pfandbrief⸗Amts (Berliner Stadtschaft) und des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) nebst Neu⸗ fassung der Satzu des Berliner Pfandbrief⸗Amts als Anlage durch een lak der Reichshauptstadt Berlin Nr. 14 S. 261, ausgegeben am 2. April 1939;
der Erlaß des , Staatsministeriums vom 22. Februar 1939 über die wa, , des Enteignungsrechts an die Firma Mühle Löhmann, Inhaber A. und O. Koch in Behnsdorf, zum Bau eines Getreidesilos durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Magdeburg Nr. 12 S. 44, ausge⸗ eben am 25. März 1939;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. eee. 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an Gemeinde Vietzen zum Ausbau der Dorfstraße durch das Amtsblatt der . in Magdeburg Nr. 10 S. 36, aus⸗ egeben am 114. März 1989
der Eraß des . Staatsministeriums vom 3. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Land Preußen (Wasserbauberwaltung) für Zwecke des Hafenausbaues in Swinemünde, und zwar für die An⸗ lage einer Zubringerstraße zum neuen Bollwerk und für die Errichtung einer . . durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Stettin Nr. 11 S. 65, ausgegeben am 15. März 1939
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom T März 1939 über die Verleihung des Eignungsrechts an die Stadt Tilsit zum Bau einer Zufahrtstraße zur Adolf⸗Hitler⸗
ule durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen r. 11 S. 36, ausgegeben am 18. März 1959;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Gesamtschulverband Branden zum Neubau einer Schule in der Gemeinde Branden durch das Amtsblatt der Re⸗ gierig in Gumbinnen Nr. 11 S. 36, ausgegeben am März 1939;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer — für mili⸗ tärische Anlagen in der Gemarkung Großauheim durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 15 S. 67, aus— gegeben am 25. März 1939;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) zur An— lage einer ne ung rn im Zuge der Reichsstraße Nr. 83 in der Gemarkung Rotenburg a. d. Fulda durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 15 S. 67, aus⸗ . am 25. März 1939
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. . 19339 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ruhrstahl⸗Aktiengesellschaft Witten zur Erweiterung ihrer Werksabteilung Annener Gußstahlwerk Witten-Annen durch das Sonder⸗Amtsblatt der Regierung in Arnsberg, ausgegeben am 15. März 1939;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Vereinigte Milchwerke Aktiengesellschaft in Berlin— Grunewald zur Erweiterung ihrer Fabrikationsanlagen für den Molkereibetrieb in Friedland durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr) Nr. 15 S. 47, ausgegeben am 1. April 1939.
—
Bekanntmachung. Die heute , Num mer 6 der Preußischen Gesetz⸗ ter .
sammlung enthält u ,
Nr. 14 476. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Dienst⸗ bez e der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen Volksschullehrer⸗Besoldungsgesetz — VSG — vom 1. Mai 1928 Gesetzlamml. S. 125), des Gesetzes über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaatlichen mitt⸗ leren Schulen (Mittelschullehrer⸗Besoldungsgeset — MBG — vom 30. April 1928 (Gesetzsamml. S. 149 und des Gesetzes über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufsschulen (Gewerbe⸗ und Handelslehrer⸗Besoldungsgesetzd — GBG — vom 156. April 1928 (Gesetzsamml. S. 89). Vom 36. April 1939.
*
Nr. 14477. Polizeiverordnung über den Fang von Fluß⸗ perlmuscheln (Margaritana margaritifera). Vom 26. März 1935.
Nr. 14478. Erlaß des ö Finanzministers 3 die baupolizeiliche Zuständigkeit bei Befreiungen von Vorschriften der Reichsgaragenordnung. Vom 28. März 1939.
Nr. 14479. Poizeiverordnung über die Anlage und Ein⸗ richtung von Lichtspieltheatern und über Sicherheitsvorschriften bei Lichtspielvorführungen. Vom 4. April 1939.
Nr. 14 480. Fünfundzwanzigste Verordnung über Wohnsied⸗ lungsgebiete. Vom 6. April 19339.
Umfang; 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 Rpf. ̃
Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck, Berlin W 165, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 29. April 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Kunst und Wissenfchaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 30. April bis 8. Mai.
Staatsoper.
Sonntag, den 30. April. IV. Morgenfeier. Musikal. Lei⸗ tung: ö Beginn: 12 Uhr. Rigoletto. Musikal, Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai. Der fliegende Holländer. Musi⸗ kal. Leitung; Elmendorff. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 2. Mai. Madame Butterfly. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. La Trabiata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. : Donnerstag, den 4 Mai. Daphne / Friedenstag. Musi⸗ kal, Leitung: Clemens Krauß a. Beginn: 195 Uhr. Freitag, den 5. Mai. In der Neuinszenierung: Palestrina. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 199½ Uhr. Sonnabend, den 6. Mai. Die Macht des Schicksals. Musi⸗ kal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den J. Mai. In der Neuinszenierung: Aida. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr. ö Montag, den s. Mai. Boheme. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus.
Sonntag, den 30. April. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai.
Die Königin Isabella. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 2. Mai. Maria Magdalena. . 20 Uhr. J 3. Ma. Die Königin Isabelda. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. Mai. Ge sch lossen. Freitag, den 5. Mai. Neu einstudiert: König Richard der Zweite. Beginn 19355 Uhr. K 6. Mai. Die Königin Isabella. Beginn: r. Sonntag, den J. Mai. König Richard der Zweite. Be⸗ ginn: 191 Uhr. Montag, den 8. Mai. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. , , . Kleines Saus. Sonntag, den 30. April. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 1. Mai. Die kluge Närrin. Beginn: 20 Uhr. Ausverkauft. Dienstag, den 2. Mai. Der Bridge könig. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. Die kluge Närxrin. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. Mai. Der Brä 6 e köni 8 Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 5. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 6. Mai. Die kluge Närrin. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den J. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 8. Mai. Der Bridge könig. Beginn: 20 Uhr.
Handelsteil.
Berliner Börse am 29. April.
Aktien uneinheitlich — Renten freundlich.
Die Wochenschlußbörse eröffnete in nicht ganz einheitlicher Haltung. Im Hinblick auf die zweitägige Unterbrechung des
Effektenverkehrs wurden vom berufsmäßigen Handel einige Glatt⸗
stellungen vorgenommen, zumal die Bankenkundschaft nur in be— scheidenem Umfange Aufträge erteilt hatte, so daß sich sowohl leichte Kursbesserungen als auch Rückgänge ergaben. Zu berücksichtigen ist außerdem der Monatsschlußtermin am Geldmarkt, der hier und da Geldbeschaffungsverkäufe zur Finanzierung des Ultimo erforderlich machte. Die Grundtendenz war nach der großen Rede des Führers, in deren Bann auch heute noch alle Börsenbesucher standen, freundlich und zuversichtlich.
Von Montanwerten eröffneten Klöckner 33, Buderus * R höher, während Mannesmann und Vereinigte Stahlwerke je 36, Hoesch und Rheinstahl je M a5 hergaben.
Von Braunkohlenaktien fielen Eintracht mit — 1 und Rheine⸗ braun mit — 13 93 auf, wobei aber nur Mindestschlüsse zustande lamen. Von Kaliaktien sind Kali⸗Chemie mit — 135 und Salz⸗ detfurth mit — 1, von chemischen Werten Farben mit — **, dem gegenüber Goldschmidt mit X und von Gummi⸗ und Linoleum⸗ aktien Deutsche Linoleum mit 4 236 R zu erwähnen. In der Gruppe der Maschinenbauwerte stiegen Deutsche Waffen um 21, während Orenstein 1 3 verloren. Sonst sind noch EW-Schlesien mit 118, Sapag mit 1 und Junghans mit 76, andererseits
Dortmunder ⸗ Union mit — ? und Accumulatoren mit — 116 * hervorzuheben.
Im Börsenverlauf bröckelten die Kurse bei weiteren Glatt kellungen des Berufshandels erneut leicht ab.
So ermäßigten sich Farben um ½ auf 148, waren aber zu diesem Kurse Geld, auch Gesfürel, Buderus und Ver. Stahlwerke gaben je in, Hapag M und ACG n gegen den ersten Aurs her.
Gegen Börsenschluß kamen vielfach leichte Besserungen zum Durchbruch, nachdem das Glattstellungsmaterial aufgenommen worden war und von der Bankenkundschaft noch einige Käufe zur Abwicklung kamen. Farben zogen um */6 auf 148 /s, Salz⸗ detfurth und Bemberg um je 16, Vereinigte Stahlwerke um 1/ s 85 an.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien sind Deutsch⸗Asiatische mit einem Gewinn von 10 R. A, Vereinsbant Samburg mit 4 M g und von Hypothekenbanken Deutsche Syp. sowie Meininger Syp. mit je — 35 zu erwähnen. Kolonialwerte lagen etwas fester. Bei den Industriepapieven stiegen Dortmunder Aktienbrauerei gegen letzte Notiz um 5, Pommersche Zucker um 3 während Nordsee⸗Deutsche Sochseefischerei sowie Steatit⸗Magnesie je 430 und Deutsche Spiegelglas 33 3 einbüßten.
Von variablen Renten zogen Reichsaltbefitz um R auf 18 an, gaben später aber wieder auf 13171 nach. Die Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe stellte sich auf 98 1 (98, 40).
Am Markt der festverzinslichen Werte lagen Kommunal- obligationen und Sypotheken⸗Schuldverschreibungen nahezu um⸗ satzlos. Von Länderanleihen wurden Aer Bayern, 28 29er Braun- schweig ca. 1s M höher, 27er Baden dagegen 15 Vfg. niedriger bewertet. Auslosbare Reichsschuldbuchfarderungen wurden auf gestriger Basis gehandelt 40er Postschätze büßten 10 Vfg. ein. Am Markt der Industrieobligationen wurden Concordia⸗Berg R 8 höher, Castellengo M *, Hoesch⸗Köln Neuessen sowie Krupp Treibstoff je 0.40 und Klöckner / *½ niedriger notiert Von Stadtanleihen gaben 26er Essen ½ und Kasseler * ον her.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung errechneten fich der Gulden mit 18887 (183, 14), der Belga mit 8 (218) Unverändert blieben dagegen das engl. Pfund mit 1167, der Dollar mit 2, 198, der Frane mit 6.60 und der Schweizer Franken mit 56. 00.
—
Antimen - Neguluß.
Zweite Außenhandelswoche der Deutschen Arbeitsfront.
Im Rahmen der zweiten Außenhandelswoche der Deutschen Arbestsfront, Gauwaltung Berlin, sprach zu den Tagungsteil⸗ nehmern Direktor Hübbe⸗Berlin, Vorstandsmitglied der Deutsch⸗ Südamerikanischen Bank A⸗G. über „Mittel⸗- und Südamerika — die bedeutendsten und entwicklungsreichsten Absatzgebiete deut⸗ scher Erzeugnisse“. Der Redner ging im besonderen auf die Ver⸗ hältnisse der mittel⸗ und südamerikanischen Staaten im Handel⸗⸗ verkehr mit Deutschland ein. Die sehr ausgedehnte Aussprache, die sich an dieses Referat anschloß, vermittelte den Tagungsteil⸗ nehmern ein anschauliches Bild von den handelspolitischen Be⸗ ziehungen des Deutschen Reiches mit den mittel- und südamerika⸗ nischen Staaten. — Anschließend sprach der Wirtschaftsreferent des Wehrwirtschaftsstabes im ODberkommando der Wehrmacht, Tr. Tomberg⸗Berlin, über „Wehrwirtschaft und Außenhandel“. Su
dem Thema „Die Ostseeländer“ sprach der stellvertretende Leiter
der Deutschen Handelskammer in Schweden, Dr. Heinrich. — Am Freitag sprachen der Abteilungsleiter im Verband für den Fernen Osten und Dozent an der Hochschule für Politit, Diplomvollswirt Dr. Rocholl, und Dr. Richter⸗Hamburg vom Lstasiatischen Verein Hamburg⸗Bremen E. V. über das Thema „Der Ferne Osten“. Die Redner betonten besonders die Möglichkeiten der deutschen Kulturarbeit in Ostasien und zeigten klar die Wege der Ausfuhr⸗ förderung im Fernen Osten auf.
Von ganz besonderem Interesse für die Tagungsteilnehmer war das Referat des Präsidenten der Deutschen Handelskammer in England, Dr. Karl Markau⸗London, über „Das britische Belt⸗ reich, inbesondere Indien“. Er jührte u. a. aus: Das britische Empire ist eine nicht nur politisch, sondern noch viel mehr wirt⸗ i. ganz eigenartige Struttur. Das hrxitische Empire, von em geographisch winzigen Mutterlande Großbritannien aus⸗ gehend, erstreckt sich über die ganze Welt und ist von jedem Glied⸗ staat durch die Weltmeere getrennt. Alle Einzelmitglieder des britischen Empire wurden in ihrer e e,. in den ersten Jahrhunderten von dem Mutterland lediglich als Ausbeutungs⸗ objekte angesehen, das heißt, es wurden die je nach den Zeit⸗ läuften als wertvoll angesehenen Rohstoffe 3266 England be⸗ fördert, um entweder dort konsumiert oder von England aus in andere, fremde Länder in mehr oder weniger verarbeitetem Zu⸗ stand weiterverkauft zu werden. England mit seinen Häfen wurde der große Stapel⸗ und Umschlagplatz der Güter seines Empires. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer großen Handelsflotte. Ferner ergab sich die Notwendigkeit einer starken Schutz ʒollpolitit und vieler anderer dieser 3 entsprechender Maßnahmen. Es wurde also ein wirtschaftliches Raumgebiet geschaffen, in dem alle Waren zwangsmäßig konzentriert über ungeheure Entfer⸗ nungen in das . geschafft wurden. Dies geschilderte Ausnutzungsverfahren, wie es das Mutterland betrieb, war keine Kolonisation, wenigstens nicht in dem Sinne, wie wir es heute verstehen. Aus diesen Vorgängen heraus wurde aus dem vordem im höchsten Maße ,,. Großbritannien das Land de Freihandels. Die umwälzenden politischen Exeignisse von 1355 bis 1871 mit dem unerhört schnellen politischen und industriellen Aufstieg Deutschlands änderten jedoch das Wirtschaftsbild zu⸗ sehends. Der , Großwirtschaftsraum der Erde ist in künstlicher Weise von Großbritannien durch den Ottawa⸗Vertrag eschaffen worden. Die Produktionsmenge an Rohstoffen und , der britischen Kolonien und der Dominien ist der⸗ artig groß geworden, daß Großbritannien nicht alles aufnehmen kann, selbst wenn es den Willen dazu hätte. Die wirtschaftliche und finanzielle Verknüpfung Großbritanniens mit anderen frem⸗ den Ländern ist aber außerordentlich vielseitig und kompliziert und macht es daher erforderlich, Rohstoffe und Lebensmittel auch von Ländern wie Argentinien, Danemark, USA iw. zu be⸗ ziehen. Der gewaltige ⸗ Umfang, den der Handel des britischen Empire darstellt, geht aus seinem Anteil am Gesamtwelthandel hervor. Er betrug im Jahre 1937 in der Einf 31,4 8 des Welthandels, in der Ausfuhr 28,1 8 des Welthandels. Alle übrigen Staaten folgen erst in weitem Abstand.
Der Redner wandte sich dann der wichtigsten Kronkolonie Großbritanniens, Britisch⸗Indien, zu. Britisch⸗Indien ist von allen britischen Dominien und Kolonien die wichtigste für den deutschen Handel in Einfuhr sowohl wie in Ausfuhr. Indien hat als erstes Land des britischen Empire vor drei Jahren den Ottawa⸗Vertrag g gt, statt dessen aber einen Handelsver⸗ trag mit Japan geschlossen, die wirtschaftlichen Bünsche Indiens und Japans betreffend Anbietung von indischer Roh⸗ ware und Abnahme von Fertigwaren aus Japan in großzügiger Beise regelt. Belche Schritte nunmehr die regierung in Indien ergreifen wird, bleibt
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Der Vortragende gab dann einen längeren Ueberblick über statistische Angaben, die fich mit der Gesamt⸗Ein⸗ und ⸗Ausfuhr Indiens befaßten. Der Bericht schilderte, daß der Zeitraum 936 37 eine ununterbrochene Anfwärtsentwicklung der wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse Besonders ging der Redner ein auf die Lage der Industrie in Indien der Saumwollinduftrie und der Jute⸗Induftrie sowie auf den Gebieten Ter, Kohle, Eisen und Stahl, Papier, Maschinen uw. — Zum Schluß seiner Aus⸗ führungen gab Dr. Markau noch einen Neberblick über die Aus- sichten für die Ausfuhr nach Indien und betonte, daß die Auf⸗ nahmefähigkeit Indiens für fremde Güter in erster Linie abhängig sei von der Ernte und der Preislage der Sandwirtschaftsprodnkte, d. b. also von der Höhe des abfallenden Nutzens. Intereffant war von den Ausführungen noch, daß Dentschland in der indi⸗ schen Einfuhr auf allen Märkten an L oder 2. Stelle zu finden ift.
8 3 2 m e Indiens brachte.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 28. April. D. N. B) 50er Tammngz6ge 186 4, 61 er Durchschnitt⸗MWerinotammzüge 24 4. 50 er Durchschnitt⸗ Rrenʒzzuchtkammzuůge., Colonia! prepared, 171 4.
Manchester, 28. Lrril (D. N. B) Der Gewebemartkt nahm am Freitag einen ruhigen Berlauf, da mit dem In und Aus- lande nur kleine Abschlüsse getãtigt wurden. Man rechnete allerdings mit weiteren Negierungsauftrgen. Garne lagen lustloözs. Warer Trwist Bundles stellten fich auf 83 d per Ib, Printers Cloth wurden mit 223. sh ver Stück bewertet.
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Notierungen
der Kommiffion des Betliner Retallbõrjemorntandes dom 23. Nyril 1839 (Die Preise verstehen fich ab Sager in Dent schland für vrommnte Lieferung und Bezahlung) Drigtnalbũttenalumintum 8 d in Blöcken — dess in Wal⸗.˖
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