Reichs und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1939. 8. 2 Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5 Mai 1939. S. 3
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Vorschriften des Gesetzes anwendbar bleiben, deren An wen. u S 11. Mit Rücksicht auf die Lockerung des Mieter⸗ RdErl. 26. 4 39, Vorschriftensammlg. f. d. Dt. Pol. S. 988 d. — Abschlusz. dung voraugsetzt, daß der Vermieter Jude ist. Dieg . 6 6 I enthält die Vorschrift eine Uebergangsbestimmung RdErl. 274. 31. Dienstgradmäßige kin ah dern in d. S v. Angeh. A. Ordentlicher Haushalt. l
ö ; . ; . Amtliche Vegründung zum Gesetz über M ü ch g g 3 s tz Mietverhältnisse mit Juden. namentlich, soweit die freie Kündigung des Mietverhãltni ö anhängige Mietaufhebungsklagen. D. 1 Ordn Rol. — RdErl. 24. 4. 39 ae , Lehrplans f. n, .
. i d den jüdi Vermieter ausgeschlossen ist : ; ächti ei ᷓ d. Bol. Ausbildungshundertsch. — NdErl. 24. J. 35, Betleidungs⸗ ; Vom 30. April 1989 (RGI. 16. 6c. , geh loffen it 8 i Ab) Zu 5 12. Die Crmächtigung soll den Gemeinden erteilt abfindung d. ne n ns. RdErl. 24. 4. 39 Ren g,. Mehreinnahmen aus den Monaten April 1933 bis
und soweit einem jüdischen Vermieter gegenüber vorzei ihnen die Durchführung ihrer Aufgaben zu er⸗ ) . t ö; ) ö 863. — . ö 21 ; ; ut; 9 werden, um 1 26 ö . g 3 epäckmarsch bei d. Pol. Meistersch, in Frankfurt a. S. S. — FbErl. J 155 Der für die nationalsozialistische Veltanschauung tragende Erfüllung dieser Aufgabe und ihre planmäßige Vor⸗ k . . muß leichtern, da ich hn f . . . . ,,. ere * 1. 39, Ernenng. zu Sil er b. in — RdErl. 24. 4. 39, e, Gedanke der Volksgemeinschaft führte dazu, daß für das. Ver⸗ bereitung und Durchführung zu erleichtern, und um anderer⸗ rl bein hire Erlau Hirt , ala stg t 5 3 einen ordnungen ein lle enn 1 ⸗ er den Umfang ? ieser Aufgaben Wohnungsfürsorge . Pol. Beamte. — RdErl. 25. 4. 33, Melde; t am ghait —— hältnis des Vermieters eines Wohnhaufes zu seinen Mietern j feits die Unzuträglichkeiten zu vermeiden, die sich aus 3 in und — Verl bel Genelnd-ssze wund über den zur Unterbringung von Juden verfügbaren schluß f. d. i, e r, in Frankfurt. a. d O. — MdErl. K. Aufterordentlicher Haushalt. und das der Mieter untereinander die Herbeiführung und Er⸗ einer generellen Jlufhebung des Mieterschutzes für Juden als die Kündigung eines auf Verlangen der emeindebehhrz⸗ siaum gewinnen lassen wird. ö 26. 4. 39. Pol.⸗Fünftampfmeistersch. in Königsberg 3 — Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1937 (44,6 — 31,2) 413,4 Faltung Ciner bern, , . ᷣ 6 r ben kao ist Jer Wenfall : d ; abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Zwangsmietvertran u z 18. Die Gemeinden haben bei der Durchführung RöErl. 27. 4. 536, Dedbl. . K BtzL.“ I. Zeil (PTV. 15. — RdErl. Mehrausgabe aus den Monaten April 1938 bis ann e , hen enn, it . 8. ; 6 nr n . ah k der Genehmigung bedarf G 4 Abs. 3) . ö. neue Niet ö 2 in diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben dringende 28. 4. 39, Hand cht ff. asserschutzpol. — RdErl. 28. 4. 564 — J 10,2 i,, . , w Nitwirkung de eichsjustizministeriums zwischen den escheinigung der Gemeindebehörde nachweist, daß für die ⸗ en ertigt, ̃ ⸗ , eihung v. Luftschutz Chrenzeichen an ehem. Sogenangeh,. ,,,, ⸗ Spitzenverbänden der Vermieter und Mieter vereinbarten Zeit nach der Beendigung des Mietverhältnisses die ander⸗ , k a ü ] monungen der Gemeinden hergeleitet werden sollen, auszu⸗ 53 n , . 6 m n, , free me m. Stand der schwebenden Schulden Ende März 1939: deutschen Einheitsmietvomrtrag zum Ausdruck und war seitdem weitige Unterbringung des jüdischen Mieters sichergestellt ist. g gen wäre. schlie ßen, 14. Wegen der grundsätzlichen Verschiedenheiten, di ei RdErl 24. 4 39, Ausländerpol. . Wehrangelegen⸗ Schatz anweisungen 355,3 stimmend. Diesen Bestrebungen widerspricht es, wenn im ab, ob der Vermieter einen Mietvertrag, den er mit einem Geseßes im Einzelfall weitgehend davon abhängt, dal uuf dem . i ,,, , . reich J gl k sg esu Rd .hfe i. Uebertrggb. Kränth. d. 15, i. e, A: 1. Bei den Einnahmen ist als Jahres- J ᷣ . ; z g J. gt. daß der Vorschriften einerseits und dem Rechts d = Demerkungen zu Be leichen S d 31 ; ! ꝛ h aMtenden Vorschrif ers nd dem Rechtszustand im 14. Woche. Veterinärverwaltung. RdErl. 26. 4 39, R 1 gleichen Hause Ju en und deutsche Volksgenossen zusammen⸗ Juden über einen dem Mieterschutz unterliegenden Raum Vermieter oder der Mieter Jude ist, ist eine besondere Rege J de Desterreich und in den sudetendeutschen Gebieten Tt. Poln Wirtschaftsvertrag. — RdErl. 26. 4. 3g, Vet. Verein? soll das Haushaltssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter wohnen, da zwischen ihnen eine Hausgemeinschaft nicht be⸗ abgeschlossen hat, frei, d. h. unabhängig von den Voraus- lung für die Fälle angezeigt, in denen der Mieter oder Ver⸗ 26, erseg bestehen, ist die Einführung der diesem Geseß ent⸗ darungen im Stpoln. Wittschaftsvertrag? — Röcrl. 27 45395, en Einnahmen und. Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen stehen kann. Deshalb ist es unerläßlich, einer fartschreitenden letzungen des Mieterschutzgesetzes, kündigen kann. Eine folche mieklen in einer Mischehe lebt. Eine einheitliche Behandlum . Bestimmungen in Oesterreich und im Sudeten! Verwertg. tubertulös. Rinder. = RdGri. 9 4. 39, Betrieb d. Huf. Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz Ausscheidung der Juden aus deutschen Wohnstätten, soweit freie Kündigung soll jedoch dann ausgeschlossen sein, wenn aller dieser Fälle kann wegen ihrer Unterschiedlichkeit ni pre ö sonderen Verortzt ungen ch hehäften! beschlaggewerbes. — RdErl. 27. 4. 393, Ausgaben bei Kap. 117 verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, ahgesebhen von den sie sich nicht , ,, ,, die Wege zu ebnen und gleich⸗ auch der Vermoͤeter Jude ist, da es nicht gerechtfertigt er⸗ Platz greifen. Vielmehr ist, ohne Rücksicht darauf, welcher land be ö. s n , ,,,, Tit. 6J d. Haushalts d. Verw. d. Innern f. 1938. — RdErl. Steuern, die unter 1,1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen zeitig den deutschen Volksgenossen, die noch jetzt in jüdischen . ihn von den Kündigungsbeschränkungen des Mieter⸗ Ehegatte den Mietvertrag abgeschlosffen hat, eine verschiedꝛꝛ Veröffentlicht vom Reichsjustizministerium.) 2. 4. 39, Mitteilgn. üb. x. mit Maul⸗ u. Klauenseuche stärker ver⸗ und Ausgaben, die unter 1, 3 4 und U, 8 erscheinen. Däusern wohnen müssen, Aussichten auf einen Wohnungs⸗ utzgesetzes zu befreien, zumal er sogar die zwangsweife artige Behandlung notwendig, je nachdem ob der Ehenan . , , ,,, . 2. Bis Ende März d. J. betragen die Reichssteueräberweisungen wechsel zu eröffnen. Unterbringung von Juden in seinem Haufe dulden muß. oder die Ehefrau Jude ist und ob Abkömmlinge aus der Mig, Bekanntmachung. . ö . mer. a,, 6. 22 ,, . . die 2 e , 4 Die Entfernung der . aus dem deutschen Wohn⸗ u z 2. Der unter den Voraussetzungen des 5 1 ein⸗ ehe vorhanden sind oder nicht. Demgemäß ist bestimmt, daj Zum stellvertretenden Vorstandsmitglied der Reichsstelle — 64 Mauerstraße 44. Viertel jährlich 1,85 RM für Ausgabe A 6 ,, rr , . raum ist ferner mit Rücksi fit Milcherzeugnisse, Oele und Fette ist Herr Diplomkaufmann 96weise tig bedruckt) und 240 Ka für Ausgabe B (einfeitig fchen ie Hinan)ueifürne, n m g meitlle! (G. V) in Höbe
zahlreiche Volksgenossen ergeben. Während die Juden sowohl
die sich aus der derzeitigen Lage des ,, für in zahlreichen Einzelfällen wie allgemein im erhältnis zu
baldige Beendigung eines Mietverhältnisses dann nicht er— möglichen, wenn ein langfristiger Mietvertrag besteht oder wenn eine besonders lange Kündigungsfrist dereinbart ist. Es ist deshalb bestimmt, daß solche Verträge zwischen Juden
t auf die Auswirkungen geboten, tretende .. des Mieterschutzes allein würde die als⸗ die Vorschriften des Gesetzes, soweit ihre in nf dabon
abhängt, daß der Vermieter oder der Mieter Jude ist, dam. nicht anzuwenden sind, wenn bei einer Mischehe die Fru Jüdin 1 Dies soll gelten ohne Rücksicht darauf, ob hei
Fr. aver Dullinger bestellt worden. Berlin W 8, den 29. April 1939. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
bedruckt. ö von 449,? gegenüber. Die sonstigen Einnahmen der allgemeinen
Finanzverwaltung und die Betriebe haben einen Ueberschuß von 130,9 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen
Zuschuß von 1656,5, so daß bis Ende März 1839 insgesamt eine
ihrer Bevölkerungszahl übermäßig viel Wohnraum inne⸗ einer solchen Mischehe Abkömmlinge vorhanden sind oder nicht. haben, können viele deutsche Volksgenossen überhaupt nicht und Nichtjuden von dem nichtjüdischen Vertragsteil unter Die Anwendung des Gesetzes 1 ferner allgemein ausge J. V.: Willikens. oder nur unzureichend untergebracht werden. Diese bevor⸗ Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit gekün⸗ schlossen, wenn aus der Mischehe des Vermieters oder des . — zugte Beteiligung der Juden am deutschen Wohnraum ist digt werden können. Dieses vorzeitige Kündigungsrecht ist ieters Abkömmlinge vorhanden sind, unter dieser Voraus. ö . . 9. 234 22 nicht zu rechtfertigen und muß daher beseitigt werden. insbesondere für den deutschen Volksgenossen von Bedeutung, setzung 9. auch dann, wenn der Ehemann der Jude i, . . Bekanntmachung. /. ᷣ über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen
Die Verwirklichung diger Ziele begegnet Schwierigkeiten, der als Mieter in Linem siidischen Hause wohnt. Es gilt ini Das Vorhandenfein von Abtömmlingen aus der Mischehe Betr. Verbote ausländischer Drucschriften. im Monat März des Rechnungsjahres 1938. ö 2 solange die gesetzlichen Bestimmungen unverändert“ fort!; übrigen auch für Mietverhältnisse über Räume, die bisher schließt darüber hinaus die Anwendung des . soger Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks— Geträge in Millionen RAM) ö 3 H oanbelsteil. bestehen die jedem Mieter den gleichen Schutz vor einer Kün- keinen Mieterschutz genossen haben. für den Fall aus, daß die Mischehe, in der der jüdische Michr mfklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der A. Ordentlicher Haushalt. 1 digung des Vermieters ohne Rücksicht darauf gewähren, ob er Würde ein Vermieter von einem vorzeitigen Kündi⸗ oder Vermieter in letzter Ehe . 56 mehr besteht Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volle! Zu Beginn des Rechnungssahres 1938 waren die zur — ur deutschen Bolksgemeinschaft gehört oder Jude ist. Eine gungsrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können, so Es kommen jedoch stets nur solche Abkömmlinge in Betracht ind Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In— Deckung resflicher Verpflichtungen aus den Vorjahr Aenderung dieser Bestimmungen zuungunsten der Juden ist würden dadurch u. Ü. die Absichten der Gemeinde bei der die nicht geniäß 3 5 Abs. 2 d. Ersten Abd. z. RBürg ö. bon lande die Verbreitung folgender Druckschriften verboten: 1937 zurückgestellten Restbeträge verfügbar . . freilich nur möglich, wenn dabei auf die Folgen Bedacht ge- planmäßigen Durchführung der ihr im Zusammenhang mit 14 14 1836 (öl. ] S. 33) als Juden gelten. — Vij— Sämtliche Schriften des Emigranten 2) nach dem ordentlichen Haushalt...... 333 nommen wird, die fich aus der n des Kündigungs- der Ausscheidung der Juden aus deutschsn Wohnstätten ob- rend die Anwendung des Gesetzes bei einer Mischehe aushe Joachim Jöesten . wh) nach dem außerordentlichen Haushalt... 5132 schutzes für Juden e . müssen, insbesondere auf die liegenden Aufgabe gestört werden. Die Wirkfamkeit einer schlossen ist, wenn die Frau Jüdin ist, bleibt es . Schwierigkeiten, die infolge der großen Zahl der in Deutsch⸗ solchen vorzeitigen Kündigung des Vermieters soll deshalb uneingeschränkt anwendbar, wenn der Mann Jude ist und Elick ! (eitschrifh Nhiladelßhia / Ca . jetzt no ,,. 2 ö. (hien . . nach dem Vorbild der Regelung in 8 1 davon abhängen, . ö k mit 6. . . h . ; Piingung auftreten kö'nnen. Hierfür lann nämlich grundsätz⸗ daß bei der Kündigung die Sicherstell ung der anderweitigen und zwar ist es hier auch dann anzuwenden, wenn nur die . . ö lich weder die Errichtung neuen Wohnraums in Frage Unterbrin ung ,, ö . der Ge. wichtsüdische Chefrau den Mielvertrag g chlossen Hat. Der Eee, ker er n , ö rler h kommen, noch in . Umfang auf dem Wege des meindebehsrde nachgewiesen wird. Umstand, daß die in einer kinderlosen Mischehe mit einem , , , ĩ ,,
Wohnungstgusches Abhisse geschaffen werden. Die notwendige Zu 8§ 3. Die Aufnahme eines Untermieters bringt eine . k , . Die Atempausen von Pfarrer Walter Lüthi,
sesetzgeberische Lösung kann deshalb nur in der Richtung ö ̃ 6. . ä . a. . icgen, daß der den Juden in jüdichen Hausckn? ? zur ,, Unterhirtet Säfetzs nicht aus, Sollten ich Heerbbe nn Cane el de Verlag der Evangelischen Buchhandlung, Basel. besonders reichlich — zur Verfügung stehende Raum durch mietberhaltnis regelmäßig erglbt, kann zwischen Juden und dere Unbilligkeiten ergeben, so kann dem bei der Prüfung der Berlin, den 3. Mai 1939. Aufnahme weiterer jüdischer Familien ausgenutzt wird. In deutschen Volksgenoffen Richt' beftehen. Das Gesetz versagt Wage, Bb, die, zur Ftündigung erforderliche Beschein um Der Reichsführer ss und Chef der Deutschen Polizei digen begrenzten äumtörre; müssen sich bie hemherigen In. den henne fn Untermietverhältnis jeden Schutz und s iz-2Maerteilt werden soll oder nicht, von der Gemeine im Reichs ininisterium des Innern. haber mit den Juden teilen, die zur Zeit noch ö in verlangt, da künftig Juden Untermietverträge nur mit behörde Rechnung getragen werden. . J. A: Mül ter 1 . . 2 ö . ö. ö. Juden abschließen. Darüber hinaug wird zur, Erleichterung Zu g 8. Es ist zu erwarten, daß zahlreiche Grundstück, . ö KJ strichen. 5 nungs suchender een Volks t * . Wifnahme woh- zer Unterhrin ung von Juden die Aufnahme jüdischer Unter⸗ die zur Zeit noch Juden gehören, im Laufe der Zeit err ⸗ Betannt kp 724 . . Von chemischen Papieren stiegen Farben anfangs um u auf , . en dentschen n wlngenossem frei hu machen,. mnicten dadurch gefördert daß Mihen untęrsinander Unter⸗ Zußert werden. Mit dem Uebergang des Eigentums in nigt / . Betann machung . Sie nf nenn J 14 ngglten aber chen . rg, gern wn halben Stunde 2 Störungen her öffentlichen Sichexheit. und Ord⸗ mietverträge Fbhne Erltubnis e Vermieters ↄbschließen , Hände würden die Voraussetzungen wegfallen, won der Aberwachungsstelle für Metalle vom 4. Mat 1973. nach dem Pr. Fin. . ea ,. Fefücht waren Golb . die * * . nung zu vermelden, muß die Ausscheidung der Juden tönnen, wenn bieser Juch Jude ist. k denen die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Fäume zun betr. Kurspreise für Metallle. Ausgeichsge. n is . K , . ö , n aus deutschen Wohnstätten und ihre anderweitige Ünter— Zu § 4 Es ist damit zu rechnen, daß Juden, die ihre Zwecke der Unterbringung von Fuden abhängt. Es würden I. Auf Grund des 8 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ . . . , An den übrigen Märkten bißten! Ach fur Verkehr bringung planmäßig durchgeführt werden. Es ist deshalb bisherigen Wohnungen räumen müsfen, nicht immer frei- ferner gerade die Voraussetzungen eintreten, unter denen wahhungsftelle für unedle Metalle vom 24. Juli 15356, bett. ,, , w. 15, Allgemeine Loßal und Kraft 1 und int geregelten Freiver= eine behördliche Mitwirkung bei allen hierzu erforderlichen willig von ihren Rassegenossen als Mieter oder Untermieter einem jüdischen Mieter unabhängig von den Kündigungo⸗ Nichtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger 6. en n f e e, K . . lehr Burbach i 3 ein. Sonst ergaben sich keine über * ent⸗ Maßnahmen sicherzustellen, die Gewähr dafür bietet, daß aufgenommen werden und selbst sich auch nicht freiwillig beschränkungen des Mieterschutzgesetzes gekündigt werden Rr. t vom 25. Juli 1955) werden für die nachstehend auf⸗ verbände) usw.. — 3310 bruchteile hinausgehenden Abweichungen gegenüber dem Vor⸗ überall da, aber auch nur da, vorgegangen wird, wo dies zur Eingehung von derartigen Miet- oder Untermietverträgen kann. Hierdurch würden in gleichem Maße, in dem die Ent⸗ Fihrten Metalltlassen anstelle der in der Bekanntmachung Verbleiben n. T tagsschluß. im Interesse der Volksgemeinschafk geboten erscheint, So entschließen. . Gemeindebehörde ist deshalb die Befugnis judung des Grundbesitzes fortschreitet, die Kündigungs möc⸗ kb zöz von 2 Mel 19s (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 105 , ,, ꝛ * Im Börsenverlauf ergaben sich bei weiterer er, erneut soll insbesondere von einer generellen Aufhebung des Mieter⸗ eingeräumt, die Aufnahme jüdischer Mieter oder h,! lichkeiten gegenüber jüdischen Mietern vergrößert, aber die vom 3. Mai 1539) festgesetzten Ku rẽpreise die folgenden Kurs. 2. Ueherschüsse der Be⸗ . Kursbesserungen. So stiegen Dalmler, AEG. Dessauer Gas und schutzes für Juden abgesehen, der Wegfall dieses Schutzes Untermieter bei anderen Juden zu verlangen und im Wei- Unterbringungsmöglichkeiten für räumungspflichtige Juden preise festgesetzt: triebe... 181,2 Dortmunder Ünion um je 1 3, zi he e r ger Zellstoff und vielmehr im Einzelfall davon abhängig gemacht werden, daß erungsfalle Zwangsmietverträge festzusetzen. Für die Unter⸗ verringert. Um an diesen wachsenden Unterbringungsschwir⸗ Kupfer (Klassengruppe Viih) = Davon ab: — Elettrische gieserungen um je „e 3. Goldschmidt und Feldmühle der Nachweis einer anderweitigen Unterbringungs möglichkeit 6 von Juden können die Gemeinden i Räume in rigkeiten die Durchführung der Maßnahmen zur Llusscheidung gupfer, nicht legi afsengruppe ) 2 Zuschüsse an Betriebe . 4 12 wurden je *½ R heraufgesetzt. durch eine amtliche Bescheinigung erbracht ist. Den Ge⸗ Anspruch nehmen, die in jüdischen Häusern von Fuden be⸗ der Juden aus deutschen Wohnstätten nicht scheitern zu lassen, hfer, nicht legiert Cxlasse Vn M Ft S6, n bis oe Verbleiben .. . . „3 1800... Rheinmetall⸗Borsig sowie Ilse Genuß kamen je 13 höher meinden soll andererseits die Befugnis zum zwangsweisen wohnt find. Die Durchführung der erforderlichen Maß. muß' daher in Kauf genommen werden, daß diejenigen Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 18) , ne benen / an. Laurghüttte gewannen in Erwartung einer höheren Liquida⸗ Abschluß von Mietverträgen und Unter mietverträgen zwischen nahmen im einzelnen ist der Gemeindebehörde überlassen. Räume, die von Anfang an zur Unterbringung von Juden hotgußlegierungen (Klasse Ix B)... . Kir S775 bis 6026 3. 5a F tionsrate 15. , während Holzmann auf Grund don Dividenden—⸗ Juden verliehen werden, Damit die Gemeinden über einen Benden estsetzung von Migtverträgen und Untermietverträn bestimmt sind, dieser Vestimmung zunächst weiter erhalten GBrunzelcghierungen (Rlasse ik ch! , 3313 , 8 ß ö ö 2 äs hofftuingen um 3 . anzogen. Farben stellten sich auf 156. hestimmten, wenn auch begrenzten Raumporrat zur Unter— gen hat sie die zuständige ö zu beteiligen. Zur bleiben, wenn das Grundstück in gal Eigentum eines Nicht; 2. Diese Bekannt trist am T , . . 167 Am Börsenschluß war der Grundton weiterhin freundlich, eng von Juden dauernd verfügen können, mülssen ferner leilwetsen Deckung der erforderlichen Verwaltungskosten ist juden übergeht. Es ist deshalb bestimmt, daß auch, wenn daz sfeniichs 3 , ritt am Tage nach ihrer Ver⸗ ej Schult esen. Wiffen. wobei Hoesch zi. Glöckner 36, Deutsche Erdöl und ÄcG. je 5 * die Häuser, die z. Zt. noch Juden gehören, auch nach ihrer die Erhebung von Gebühren für die Festsetzung von Ver⸗ Verfügungsrecht eines Juden über ein Grundstück nach dem ö ng im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. . cschajt und Kunst. . 850 gewannen. Farben schlossen zu 1505. Veräußerung an einen nichtjüdischen Erwerber noch so lange trägen ,, 3 des Gesetzes auf einen deutschen Volksgenossen Berlin, den 4. Mai 1939. 21 . q) Uebrige Landesver⸗ . ö Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen über⸗ für die Unterbringung der Juben in Anspruch genommen Die Durchführung der vorgeschenen Maßnahmen könnte übergeht, das Gesetz auf dieses Grundstück weiter anwendbar Der Rei chzbea fragte ; . waltungen .. —1LW03 wiegend unverändert, Dentsch-Astgtische stiegen jedoch u' 12 ..
werden können, bis die künftig zu erwartende Vermehrung leicht vereitelt werden, wenn ein Jude, in dessen Wohnung bleiben soll. Eine Ausnahme ist lediglich für die Vorschrist gin me ben . Einnahmen insgesamt 6 S859, 65 , . e k 6 ; — (abzüglich der F ianzzu⸗ .
des Wohnraums oder die Verminderung der Zahl der le 3 des g 2 vor da es nicht ffertigt erscheint, einem . id is⸗ — uden auf Verlangen der Gemeindebehörde als Mieter oder des 5.2. vorgesehen, da es nicht gerechtfertigt erscheint, . ö . e, , n, . gen, . 3. , die , 3 sind, das Hie eg r ftr, nach nichtjüdischen Mieter ein , Kündigungsrecht, 1 — — — z ö . . a ea . ; abzusehen. Durch eine elastische Aus . n Relieben rändigen könnte. Die , Ener, solchtn Kän, den . a , n , auch ö . ö ö. w . , , 6 . 9 ö ä hungöhzfih fte der ändernde ersalaten digung felt deshalb fteis voif den HenehmtguigV ber He. den n bersäng deß rkndteic n nicht iche: n Hsiz' . Nichtamtliches V , 1 , ö 4. , — hriften meindebehörde abhängen. räumen. Andererseits hat der Entwurf berüchsichtigt daß . . ö ö 1E. Ausgaben . J uscheft gen irn, Ter ,,,, , . Deutsches Reich JJ K . ichten 0 9 . ( 1 ig, ö 8 . . . ; ; 2. 2 ö * l.
Iren merbe. fei die geebnet. slänckung be. Maß. Krgtute bringtuß äuningpflühttze ubm ain t inge. Läbe dsr segs i fe cer al ac enhtne, . Der Peruanische Gesandte Cnrigue Gilde meist er it? Hias ger ,. 23 216 Die F- Steuergutschene I warden heut bei feinem Umsat nahmen Ent jüdi Mi ,,, zur Verfügung stehen muß, dessen ⸗ alb ist es der Gemeinde ehörde reigestellt, guf die er⸗ na ü nn,, 2. Soziale Maßnahmen it 9836 notiert. Die übri St ine blieb
„ zur Entfernung jüdischer Mieter aus deutschen samrmenfe gung ebchso nu dl werks ung irh 3 Inanspruchnahme zur Unterbringung von Juden zu ver= h Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ , ,, 86 . ö notiert. Die übrigen Steuergutscheine blieben unver⸗ ö e e. . werden. ; en re r bedarf wie seine oe , ng Die Neuver⸗ ihr. . 5 6 . n ng am , 2 schaft wieder Ubernsmmien. z. ö . he ö. ,. . . u den einzelnen tim des i . ; 7 4 j e mr pic . judischen Mieter un e Vergebung freiwerdender Woh' ö ; aft und Kunst .. ; 3 Renten ! emeindeum schul 3 3 estimmungen des Gesetzes ist folgen mietung von Räumen in Gebäuden, die für die Unterbringung nungen nicht mehr von einer . der Gemeinde⸗ 3 Verkehrswesen. .. ö ö notierten unverändert 131,55 bzw. S*. 3. e , ., zogen
. u ö n⸗ Wohnungswesen .. ) . auf 1321t6 (131, 90 an.
des zu bemerken: von Juden in Frage kommen, soll deshalb nur mit Genehmi— bert , n, 9 ; owerh elend, s gälenen ss, 98, Der Kassarentenmarkt bot das übliche ruhige Bild. Pfand—
I. Bersorgunqzgebühr= briefe, Kommunalobligationen sowie Reichs⸗ und Länderanleihen
nisse (Ruhegehälter 10360 8377 wurden im allgemeinen auf Vortagsbasis notiert. Liquidations⸗
usw.) K 6 , pfandbriefe lagen teilweise etwas freundlicher. Stadt⸗ und Pro⸗
8. Sonstige Ausgaben . — bdinzanleihen veränderten sich kaum. Zu erwähnen sind noch J. De⸗
1690,5 küsama mit 4 0,15 9. i den Inpustrieobligationen, die viel⸗
* fach höher bewertet wurden, stiegen Gelsenberg um G46, Farben⸗ bonds um 35 und Lüdenscheid um 1 X.
. Preußen. Mehreinnahme von 15,9 verbleibt. Mon ats ausweis ö.
Berliner Börse am 5. Mai.
Aktien fester, Renten freundlich.
Zu Beginn der heutigen Börse war eher Kaufneigung zu
n den ällen z ; 2 2 7 ) 2 2 . ; ränkte, während die Bankenkundschaft nur geringe Unter⸗ „Europa⸗Korrespondenz“, Genf, 6, Ist⸗ Einnahme nehmungslust zeigte. nh ede en kamen 2 ersten Notiz nur
oder Ist⸗Ausgabe etwa ö o/ der im Schwankungsverkehr gehandelten Aktien auf die Tafel. Eine Reihe günstiger Wirtschaftsmeldungen, so u. a. * . . n. 6 er n nnn er,, 4 steigerung, die ividendenerhöhn ei Busch⸗Optische un April / im zu⸗ andere, krugen zu einer a, mn bei. Mit Interesse
Februar Marz sieht man der Rede des polnischen Außenministers entgegen.
Von Montanwerten gaben Buderus zunächst um 13 und unmittelbar nach erster Notiz nochmals 35 οe her, während die übrigen Werte des Marktes Besserungen bis zu 36 „6ο er⸗ fen, raunkohlenwerte blieben zumeist, Kaliaktien völlig ge⸗
Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste
. Einnahmen.
u 8§ 1. Das Mieterschutzgesetz kennt keine Ausnahme- gung der Gemeindebehörde zulässig sein. Diese Genehmigungs⸗ ; vorschriften zuungunsten jüdischer Mieter. Bei dem weit . erstreckt sich auch 64 die Neuvermietung solcher Räume, Zu § 9. Die Vorschrift soll die ordnun mäßige Abwict⸗ l T ausgedehnten Geltungsbereich dieses n würde seine die bisher von deutschen Volksgenossen bewohnt waren. Hier⸗ lung aller zur Unterbringung räumungs 6. er Juden er⸗ of unveränderte Anwendbarkeit auf. Mietverhältnisse mit Juden durch und durch die dem , Mieter in 5 2 gegebene ,, . Maßnahmen gewährleisten. Sie ah. davon auß die Verwirklichung der gekennzeichneten Ziele erheblich ver⸗ Möglichkeit vorzeitiger Kündigung soll einerseits die Abwande⸗ . einem jüdischen Mieter nach Beendigung des Miet verhält . ̃ zögern oder gar verhindern. Andererseits müßte eine völlige rung at r. Volksgenossen aus jüdischen f, anderer⸗ nisses grundsätzlich keine Räumungsfrist zu bewilligen ist, d un f Ausgaben insgesamt 18327 und voraussetzungslose plötzliche Aufhebung des Mieterschutzes seits die Zusammenfassung von Juden in jüdischen Häusern die y einer anderweitigen Unterbringung bergi kann bei h Mithi Meh be . *. für Juden (der die Aufstellung einer Generalklausel für den erleichtert werden, um das Ziel, die Ausscheidung der Juden bei der Kündigung auf Grund der dabei vorzulegenden Bt⸗ am 4. 12. 335, . ier re. — . 10, Verlust des Mieterschutzes gleichkäme) zu Massenkündigungen aus deutschen Wohnstätten, beschleunigt zu verwir lichen. e,, . Gemeindebehörde nachgewiesen ist, und de H 261 . . Am Geldmarkt trat eine weitere Ermäßigung der Blanko⸗ . ,, eee, ö daß * nur . Bei Häusern, 14 ür die n, ,, . 6 vor⸗ ,, P eine ,, knn , ; seinschl. d. Sied⸗ MV. Auserordentiicher Saushalt. tagesgeldsätze auf 2x bis 235 8 ein.
ussi estunde, für die davon betroffenen Juden recht⸗ zugsweise geeignet erscheinen, ist danach die Gemeinde ehörde handen sein wird. Eine Räumung 1 oll desha ; d. Kangalisations⸗ betrages am Schlusse des Rechnungsiahres 1937 Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich de eitig anderweit Unterkunft zu beschaffen. Den hieraus für . der ö eine 3 zur . mit der bewilligt werden, wenn sich der in Aussicht genommenen ander pesens Zur Deckung des Fehl eg . 4 chnungsjah ger. . . 33 deres J . 5
ie öffentliche Sicherheit und Ordnung sich ergebenden Auflage zu erteilen, daß an Juden vermietet wird. Wird in weitigen Unterbringung nachträglich Hindernisse , gegen 42,44. Die übrigen Devisen blieben unverändert.
Gefahren hätte nur durch weitgehende Bewilligung von . Fällen die Vermietung an Juden verweigert, so müssen stellen und dies durch eine Bescheinigung der . Dester I. Einnahmen.. 16863 18
Räumungsfristen vorgebeugt werden können. Einer generellen für das Zustandekommen und die Beendigung von Mietver⸗ behörde . wird, sowie dann, wenn die . . n I. Ausgaben. . ö e
Aufhebung des Mieterschützes für Juden ist deshalb eine hältnisfen die gleichen ,, gelten wie in den Rn, Räumung ohne ernstliche Schädigung der Gesundheit . 8 1. Landeskultur. und
Regelung vorzuziehen, die den Verlust des Mieterschutzes im in denen es sich um die Unterbringung von Juden in bereits Betroffenen nicht durchführbar ist. Ünter den gleichen landw. Siedlungs⸗ . . . Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im ꝛ Ruhr rebier: Am 14. Mai 1939: Gestellt 26 401 Wagen.
Einzelfall davon abhängig macht, daß bereits bei der Kündi- bewohnten Räumen handelt. 5 zen soll das . eine solche a siftlr . =. welen = gang des Mietverhaältnisses die anderweitige Unterbringung u 8§ 6. Ist dem jüdischen Eigentümer eines Grundstücks k. 9 6 , Ran, lg ,, 9 326 . 6 ö
es davon betroffenen jüdischen Mieters gesichert erscheint. die erwaltung seines Eigentums entzogen, so kann dieser 6 n '. il J . z 2. 6 . Da die anderweitige Unterbringung eines ,, Umstand die Eigenschaft des Grundstü den., . . , , in Betracht kommt, wenn ein ,,, J 1 de e , . . . Die Elektrolytkupfernotierung der Bereinigung für deutsche tigen Mieters, der eine andere Unterkunft nicht selbst zu nicht beeinträchtigen. Vor allem müssen Räume in selchen nicht Horliegt oder wenn ein solches Urteil 3 tscheinen. = RdErl. 26. 4 35, Womtnen u Fotssen ! 97 . = 85 Glekrroltz upfern gil fene sich laut Berlingt Meldung des D. J. B=. erlangen vermag nur in der Hand der Gemeinde liegen kann, Grundstücken, die der Eigentümer oder Rutzungsberechtigte eine Räumungsfrist in ihm aber nicht bewilligt ist. hReise· u. Umzugstossenrechis Neg. 6 . ö ; IG ans 5. Mar auf 5800 RM. (am 4. Mai auf S8, 0 RM) für mußte auch die Aufgabe, die aus deutschen Wohnstätten aus⸗ e. innehat oder die er an einen Juden vermietet hat, zur u § 10. Die Vorschrift bestimmt den 6 des Juden Pol. Voll ; cher ⸗ Ausgaben inggesamt 100 kg. .
zuscheidenden Juden anderweitig unterzubringen, den Ge⸗ nterbringung von Juden auf Grund der Bestimmung des und sichert die Anwendung des Gesetzes auf südische Ünter= olizei. 9 Mithin: Mehrautgabe. 8 meinden übertragen werden. Um den Gemeinden die 8 4 nach wie dor verfügbar bleiben. Ferner müssen diejenigen] nehmen. end. Ein ze dien Mehreinnahme !
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