Reichs. und Staarsanzeiget Rr. 135 vom 15 Juni 19239. S. 2 Reichs, und Staatsanzeiger Nr 135 vom 15 Juni 1939. S. 3
r
entstehen, daß die Erfüllung der nach 5 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht erzwungen wird. 58
Ich behalte mir vor, die Anordnung jederzeit wieder aufzuheben. 89
Die Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Nraft. ö
Berlin, den 13. Juni 1939.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Koelfen.
— —
Anordnung
über die Errichtung der Oldenburgischen Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 484 ordne ich an:
§51
Die Unterne mungen, welche Ziegel, Kalksandsteine, Schwemmsteine (Bimssteine) und Schlackenbausteine im Land Oldenburg, im Regierungsbezirk Aurich und im Staatsgebiet Bremen herstellen oder mit den genannten len gn fi dort handeln, werden zur AUldenburgischen Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel zusammengeschlossen. Verkaufsverbände der genannten Industrien in den betreffenden Gebieten können Mitglieder der Verteilungsstelle werden. Ueber die i g hb idle zur Verteilungsstelle entscheide ich im Zweifel endgültig.
Die Verteilungsstelle hat ihren Sitz in Oldenburg i. O. (borläufige Anschrist: Oldenburg i. O. Langestr. 3). Sie ist rechtsfähig.
52
Die . hat die , . die e e mp der staatspolitisch un volkswirtschaftlich wichtigen Bauvor⸗ haben mit Bausteinen und Ziegeln sicherzustellen und einen geregelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbei⸗ zuführen.
83
Rechtsgeschäfte der Mitglieder der Verteilungsstelle, die
die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl⸗ und Decken⸗ iegeln, Vormauerungsziegeln, Hartbranntziegeln, Klinkern,
Dr bn eln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und chlackenbausteinen zum Gegenstand haben, und die Lie serung von diesen bedürfen der Einwilligung der Vertei⸗ in telt? Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind — soweit dies nach den Verhältnissen ihrer Betriebe möglich ist — ver⸗ pflichtet, der Verteilungsstelle auf ihr Verlangen die in Ab— satz J genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver— teilungsstelle festgesetzten Bedingungen zu liefern.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen des Abs. 1 und 2 Et der Reichsstatthalter in Oldenburg und Bremen fest. Er ist den beteiligten Unternehmungen G 1) durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Ueber 39 gegen die nach Abs. 1 und 2 von der Verteilungẽstelle ge⸗ troffenen n, und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet auf Antrag der Vorsitzende (6 5) nach Anhören des Beirates (5 5. Pn Beschwerde muß innerhalb einer
rist von zwei Wochen, nachdem der Betroffene von dei Ent⸗ cheidung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei der erteilungsstelle eingelegt werden. Hilft der Vorsitzende der
Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Be⸗
schwerde an den Neichsstatthalter in Oldenburg und Bremen in QAdenburg zulaffgz der Reichsstatthalter entscheidet über die Beschwerden im invernehmen mit mir.
§ 4 Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergericht⸗ lich durch den Geschäftsführer vertreten. Dieser un e. Stellvertreter werden vom Vorsitzenden des Beirates im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsstatthalter in Oldenburg und Bremen bestellt und abberufen.
55
Bei der Verteilungsstelle wird ein Beirat * bildet. Seine Mitglieder werden vom Reichsstatthalter in ldenburg und Bremen vor allem aus den n, . der beteiligten Ünter⸗ nehmungen (8 I) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Reichsstatthalter in Oldenburg und Bremen verkleinert oder erweitert werden. Der Reichsstatthalter in Oldenburg und . bestellt im Einvernehmen mit mir auch den Vor⸗ itzenden.
Anweisungen, Richtlinien für die Geschäftsführung, Be⸗ stimmungen über den Haushalt sowie Festsetzung von Be⸗ trägen trifft der Vorsitzende nach Anhörung des Beirats.
§6
Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet, der Verteilungsstelle auf Verlangen Auskunft über die Be— triebsverhältnisse zu erteilen und die erforderlichen Unter⸗ lagen vorzulegen, , dies zur Durchführung der Aufgaben der Verteilungsstelle notwendig ist.
Die zur 5 der Auskünfte berechtigten , sind derpflichte über die ihnen auf Grund der in Aba 1 enthaltenen Befugnis bekanntgewordenen Tatsachen, vorbe⸗ haltlich der . , . Verschwiegenheit
u beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und etriebsgeheimnisse zu enthalten.
57
Wer einer Vorschrift des 8 3 Abs. 1 und 2 oder einer nach 5 3 Abs. 1 gemachten Auflage oder einem nn, r. nach Auskunft gemäß Sz 6 Abs. I oder den Bestimmungen des s8 6 Abs. 2 zuwiderhandelt, wird vom Reichswirtschaft gericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es 86 Die Ordnungen wird in Gelb festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt.
Die Einhaltung der Vorschriften des 8 3 Abs. 1 und 2
sowie der gemäß § 3 Abs. 1 gemachten Auflagen und die Er⸗—
füllung der nach g 6 Abs. I bestehenden Pflicht kann poli⸗ el ich erzwungen werden. Im i nenn en Falle können em Mitglied, das sich mit der Er üllung seiner Auskunfts⸗ pflicht in Verzug eh den, die Kosten auferlegt werden, die dadurch entstehen, daß die Erfüllung der nach 5 6 Abs. 1 be⸗ stehenden Pflicht erzwungen wird.
··
rpläne u. Prüfungsordn beim Staatskrankenh. ; Pol. — RdErl. kehrswesen. mot. Gend. in Hollabrunn. — J. 6. 39, Ueber send. d. Sudetengau an d. Re D. 39, Geburtsortkarteien d. pharmazeut. e. — Veteri⸗ scherhitzungseinrichtgn.
NdErl. 6. 6. 39, Le ; ol. San. Fachschu — RdErl. . J. 39, Heilfürsorge bei d. ürsorge bei d. Reichspol. — Ver 6. 39, Verkehrsschule d. elegenheiten. altsmeldgn. in d. Ostmark u. im isgesundheit. melland. — RdErl. 5. 6. . — Uebertragb. Krankh. d. 19. u. 20, Wo er w altung. RdErl. 8. 6. 39, Mi r erausgleichliste ch alle Postanstalten. Mauerstraße 44. IM für Äusgabe A Gzweiseitig bedruckt) und abe B (einseitig bedruckt).
verwaltungskörperschaft unter ei füllen hat, können freiw gewiesen werden. angelegenheiten in Selbs selegenheiten von r ent die Aufsi lörperschaft im Einver Die Vorschriften der Fa
Für den Bereich der statthalter Gauräte als Ber Reichs innenministe rers bestimmt. Die Gauräte rers auf die Dauer von sechs Ehrenamt und erhalten wandsenschädigun
gener Verantwortung
rnommen öder durch Ge dem können dem Reichsgau Au tverwaltung übertragen werden. zieller Bedeutung führt der Rei er den Reichsgau als Selb nehmen mit
Wer einer Vorschri uwiderhandelt, kan er Landesgesetze
ft des 5 1 od n durch poli zur Beachtu d vom Rei raft, wenn
ch behalte mir vor,
die Anordnung jederzeit wieder
g tritt am Tage ihrer Verkündigung in swirtschaftsgericht stwerwaltungs⸗
Ordnungsstrafe best inanzminister.
, Anordnun nungsstrafe wird in Geld festgesetzt;
e tg, dem Reichsf sicht bleiben unberührt. Selbstverwaltung
ur Seite. J
ze wn e O ; Berlin, den 13. Juni 1939. Höhe ist unbegre RdErl. 8. 6.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Koelfen.
39, Termine tehen dem Reichs⸗ re Zahl wird vom men mit dem Stellvertreter des werden vom Stellvertreter des Jahren berufen. Sie bekleiden chsinnenminister fest⸗ Reichsstatthalter lädt die gen ein,. Sie sind zum Erlaß der
m Tage nach
se Anordnung tritt a sie jederzei
t. Ich behalte mir v
Berlin, den 12. Juni 19359.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.
ihrer Verkünn r im Einverne
t aufzuheben. Viertel jährlich
3s Verlag, Ber eine vom Rei
Anordnung
über die Gewinnung und Aufbere Schwerspat und Feld
Vom 12. Juni 1939.
f Grund des Gesetzes über Erri en vom 15. Juli 1938 (Reichsges
zusetzende Au Gau räte nach u allen wichtigen ushaltssatzung und zur Rechn In der staatlichen Verwaltu durch den Regierungspräs den Gauhaupkmann vert das Amt des Regierungsprä rer Weisung des Reichs innenminis ahrgenommen werden können. gegebenen Beamten f verwaltun rere Nach miterledigen oder da
Landräten zur Verfügu . ö. nach Ri ie Hauptsa leiter der N Ehrenamt und werd Landrat und Reichs beamte.
Bis zum Erlaß einer Deuts inden im übrigen für tverwaltungskörper die V meindeordnung fin ten Oesterreichs al nicht den Reichsgaue 1939 auf das Reich übe Zum Sudetengangesetz sind
amen Beratun insbesondere gslegung zu h der Reichsstatthalter werwaltung durch un bestimmt, da hauptmanns na
h eine Person
itung von Flußspat, aßnahmen
Bekanntmachung,
insscheins Nr. 7
eutschen Reichsbah Reihe I.
uli 1939 an wird der Zins hatzanweisungen der De Reihe 1, kostenfrei ein bei der Reichshauptbank Reichsbankanstalten, eußischen Staatsbanl sse der Deutsch uptlassen der Reichsbahndirekti eutschen Verkehrs⸗Kredit⸗-Banl und ihren Zweigniederlassungen.
Berlin, den 13. Juni 1939.
Der Reichsverkehrsminister und Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.
Bositmwesf en.
hl der Rundfunkgenehmigungen am 1. Juni.
1 1. Juni 1939 betrug die Ge den Reichspostdire
identen, in der S . Hierzu wird n sidenten und des Gau
betr. Einld
chtung von Zwangs⸗ Schatz anweisungen der
u den 4m. etzbl. J S. 488) ordne 3 2j
n vom Jahre
samtzahl der Rundfunk⸗ ktionsbezirken des groß⸗ aß gegenüber 12 503 108 t mithin eine Zunahme er der Gesamtzahl von anden sich 814 5h) ge—
Die dem Reich ind unmittelbare Reichsbeamt daß ein Landrat für ei e Verwaltungsauf gemeinsame gestellt werden können. Die Zahl chsinnenministers durch äte werden vom Gau— re berufen. Sie bekleiden ein ndelt wie die Gauräte. Der Beamten sind unmittelbare
ur Kreis⸗ nen oder meh⸗ aben gegebenenfalls
41a igen S
1) Bi 30. Juni 1941 bedü ¶ ) Bis zum 30. Juni bedür ehre gf z
1. die Errichtung von Unte oder Anlagen zur Gewinnun von Flußspat, Schwerspat un
die Erweiterung der Leistun Unternehmungen,
fen meiner Einwilligung utschen Reichs hmungen, Betrieben
oder Aufbereitung
Reichsgebiets r Im Laufe des Monats 368 (66,5 v.) eingetreten. lz Rundfunkgenehmigungen bef henfreie Empfangsanlagen,
* , e,, reise einzeln in Berlin und samtlichen
( Seehandlun en Reichsb
tlinien des Rei
g) in Berlin Die Kreisr
ahn in Ber onen sowie AG in BVerlin
it bestehender nlagen zur Ge⸗ g von Flußspat,
ahme von Unternehmungen, zur Gewinnun ußspat, Schwerspat un nkrafttretens dieser An— onate stillgelegen haben.
Sinne dieser Anordnung nen und Mahlwerke.
Betriebe oder Aufbereitun Schwerspat und Feldspat, die Wiederinbetriebn Betrieben oder Anl Aufbereitung von Fl spat, die am Tage ordnung länger als 6 gösanlagen im ndere Wäschen, Flotatio
für sechs Ja en ähnlich be
Rund funksender Stolp. die ihm beigegebenen
fach günstig verlaufenen Versuch ann üiendnla e des Rundfunkse W gestellt werden. Sie beste
men, von denen 6 im Krei
en konnte nunmehr die Ge— nders Stolp
t aus 7 je 59m h um einen Mitte Anordnung r Sendeenergie.
endgültig in ohen Einzel⸗ lstrahler an⸗ ermöglicht Der Sender jetzt nur vom Beginn der luß der Tages⸗ on sofort ab die
chen Reichsgau⸗ und Kreisord—⸗ Reichsgaue und Landkreife als orschriften der Die Rechte und Pflich⸗ n, soweit sie 1. Oktober
entsprechende Bestimmungen er⸗
emäß Anwendung. isheriges Land des übertragen werden, mit
undmindernde Ausstrahlung de ih, der seit 1. Dezember 1938 söendung bis 8 und von 17 Uhr mg eingeschaltet werden konnt e Sendefolge des norddeuts kinrichtung des Rundfunksen hilnisse in einem großen Teil
) Aufbereitun bis zum Sch
e, übernimmt v chen Gleichwelle ders Stolp sind
sind insbeso Bekanntmachung KP 740
ungsstelle für Metalle vom betr. Kurspreise für Metalle
1. Auf Grund des 5 3 der Anordnun für unedle Metalle vom 24. tpreise für unedle Meta Nr. 171 vom 265. geführten
der berwach 14. Juni hn,
die Empfangs⸗ ommerns erheblich verbessert
Die Einwilligung na
ch § 1 kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden
34 der Uher. uli 1935, hen Reichs anzeiger achstehend auf anntmachunge nzeiger Nr. 1g Juni 1939 (Deutschet Juni 19359) und Kp 7h chsanzeiger Nr. I34 vo reise die folgenden Kur
Eine neue Neichsanftalt für Holzforschung in Eberswalde.
In Eberswalde wurde am Diensta Staatssekretär Alpers in Anwes Staat, Partäi und Wehrmacht i ür die neue Reichsanstal rande von Eberswalde im werden soll, gele Ansprache dara rungen unserer rung der Holzforschung — gere
In der Urkunde rstmeisters Generalfeldma eitherige Preußif ücksicht auf seine
ungsstelle
lle, (Deutscher werden für die n ssen anstelle der in den Bet Deutscher Reichsa vom 9g.
b der Aufsicht der st zulassen, wenn Vor Erteilung dieser Ein— mit den von ihm beabsich⸗ ch wenn er nach berggesetz⸗ . Betriebe, die ohne meine Maßgabe der berg⸗
Untersteht ein in 51 genannter Betrie f diese den Betrieb er ing erteilt ist. er Unternehmer nicht beginnen, au
Juli 1935) Metallkla uni 1939 ( vom 7. Juni 1959), Kp 73 Reichsanzeiger Nr. 131 vom 16. Juni 1939 (Deutscher Rel festgesetzten Kursp
Klassengruppe VII) se VIII A).
gierungen (Klassengruppe IX)
M Br 50 bis 6, „S375 „gh
g von Generalforstmeister enheit zahlreicher Vertreter von n feierlicher Weise der Grund⸗ t für Holzforschung, die am Stadt— alddistrikt Zainhammer erbaut tmeister Alpers wies in iese neue Gründung den An — aft — Vertiefung und Erweite⸗ t werden soll.
nach dem Willen des Reichs⸗ ermann Göring institut in Eberswalde mit ine Aufgaben für die deutsche nstitut erweitert werden soll. tiger Förderung des Reichs⸗ Schwerin ⸗Krosigt ür die bestmögliche Verwertun z gewirkt und geforscht werden soll Oberlandforstmeister Alpers den Dank ausgesprochen hatte, lde bekannt, daß die schung den Reichs forstmeister zu ihrem Ehrenbürger er⸗ en feierlichen Grunbstein⸗ bauende Reichsanstalt fand
Bergbehörde, so dar meine Einwillig willigung darf ten Arbeiten er Vorschrift Einwilligun
gesetzlichen
2hus der Berimwaltung.
der neue Gebietstyp „Reichsgau.
uchführungs verordnung zum Ostmark⸗ und detengaugesetz. -Die Gauräte und Kreisräte.
schaffene neue Gebiets- und ues wird in seiner Struktur und s der jetzt ergangenen J. Verord-
Ostmarkgesetzes, die die Unter⸗ des Innern, des Stellvertreters des Finanzen trägt. Daraus e des Reichs⸗ ters nach den e Verwaltung örde ist un
geführt werden,
orschriften einzuftellen. 14. Juni
preise festgesetzt:
Kupfer, nicht legiert (Klas
Aus: Kupferle Rotgußlegierungen (Kla Bronzelegierungen (Kla Zinn (Klassengruppe XXI)
(Klasse XA)... HA 268, — bis 2g,
anka⸗Zinn in Blöck Mischzinn (Klasse XXB)
der durch das O eutigen Wirts
p des Reichsga benung weiter bekannt au jur Durchführung des gen des Reichsministers haz und des Reichsmin ä sich, daß der Reich unter der Dienstau Ihen Weisungen der eichsverwaltun
stmarkgesetz ge
schrift des 5 1 oder einer Au iM 6 ß bis ze n. n durch polizeilichen Zwan ur Beachtung de d vom Reichswir bestraft, wenn ich es in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist u
Wer einer Vor ndelt, kan er Landesgesetze z werden. Er wir Ordnungsstrafe
nungsstrafe wird
lage 6 2 Maßgabe ten angehalten tsgericht mit einer Die Ord⸗ nbegrenzt.
edeutung und fwirtschaft zu einem Reichsi Reichsanstalt soll unter tatkr inanzministers pbeitsstätte werden, an der f unseres kostbaren Rohstoffes Hol
Nachdem der Kurator d DraIng. Ge rnlein, Gener t e tatkräftige Förderung der Vorarbeiten b der Oberbürgermeister der Stadt Eberswa tadt der deutschen Forst⸗ und Generalfeldmar nannt hat. ür die neue groß sselübergabe für nzenzucht der Forstlichen Hoch
r Vorschr in der St icht des Reichsinnenmini eichsminister die staatli
rt, auch Landespolizeibe etwas anderes bestimmt Die zuständigen Obersten hmen mit dem
er Anstalt, alforstmeister
je jbl kg Si In
16,25 bis 18 10 lig Rest· Anh HM 268, — bis g,
je 100 kg Sn⸗Inhal 16,25 bis 16 0 kg Rest⸗Inha chung tritt am Tage nach ihrer Ve ng im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 14. Juni 1939. Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
ung tritt am Tage nach halte mir vor, sie .
Berlin, den 12. Juni 1939.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Diese Anordn
ihrer Verkündung in Kraft. Ich be
Reichsinnenminister zeit aufzuheben.
stimmte Verwaltungs auf⸗ Reichsgaue wahrnimmt, ein und dersel biete zur Verfügung steht. Den er Landesbauernschaften an die er Reichsinnenminister im Einver⸗ treter des Führers. Die öffentlichen gau in seiner Eigenschaft als Selbst⸗
Sanders tei
Kursnotig für die Reichs bantanteile
Lötzinn (Klasse XxX P).. ur Notiz, dito
all Hermann Görin ö cheine⸗l hörte man mit 102, 40 gegen 10295.
dieser e nen, zügige auszu das Institu
ür bestimmte Sa er Angliederun Hstatthalter bestimmt
nen mit dem hben, die der Reichs
t für Waldsamenkunde und schule Eberswalde statt.
. Diese Bekanntma öffentlichu Anordnung ee.
über die Gewinnung von Ton. Vom 12. Juni 1939.
setzes über Juli 1933 (Rei
Auf Grund des Ge
Errichtung von lartellen vom 15.
Zwangs⸗ chsgesetzbl. 1
S. 488) ordne
¶ ) Bis zum 30. Juni 1911 bedürfen meiner Einwilligung
ãftigungs⸗
Berliner Börse am 15. Juni.
Aktien behauptet — Nenten ruhig. Das Attiengeschäft bewegte sich heute wieder in ziemlich
ruhigen Bahnen. Die von der Bankenkundschaft erteilten Au f⸗ träge, die weder der Anzahl noch dem Umfange nach nenneng⸗ wertes Ausmaß erreichten, betrafen beide Seiten, so daß sich eine einheitliche Linie wieder nicht abzeichnete, Etwa die Hälfte der variabel gehandelten Papiere blieb ohne Anfangsnotiz. Er⸗ wartungsvoll sieht die Börse der Veröffentlichung über die Neu estaltung der Reichsbank ent egen, die, wie man vermutet, im aufe des morgigen Tages .
olgen wird. Montanwerte waren bis auf Buderus, die nach ihrem
gestrigen leichten Anstieg 195 3. verloren, kaum verändert. Das gleiche galt auch für Braunkohlenaktien; hier wurden Ilse⸗Ge⸗= nußscheine und Ilse⸗Bergbau ausschließlich Dividende gehandelt, wobei erstere Geringfügig höher ankamen. Von Kaliaktien er⸗ mäßigten sich S
alzdetfurth um 1 und Wintershall um 3. , Bei den chemischen Werten hatten Farben, in denen etwa
30 000 Re zum ersten Kurs umgingen, einen Verlust von 1 935. Eher etwas ;
1M und Li werte eher angeboten und schwächer s
größte Steigerung hatten bei Börsenbeginn die ohne Dividende handelten Holzmann mit ca. 4 2 356. Höher lagen ferner noch remer⸗Wolle um 1, Nordöllohd um /s, Berger um i und Oren⸗ in um * S, während Feldmühle *, Deutsche Waffen 1 und onti⸗Gummi 155 5. einbüßten.
ö. lagen Elektroaktien, insbesondere Schuckert mit ht 66 mit 4 „ „S. Dagegen waren . o HEW um 195 Tie
Im Börsenverlauf setzten sich verschiedentlich leichte Kurs—
erholungen durch, da der berufsmäßige Börsenhandel teilweise zu Anschaffungen schritt. Lediglich Farben schwächten sich auf 150 . Ferner gaben Siemens und Rheinmetall⸗Borsig um je 1 / 9 nach.
Andererseits kamen Mannesmann 36, Junghgns und
Schuckert je , ACG. 33 und Elektrische Licht Und Kraft 1 R höher an.
Am Börsenschluß blieb der leicht gebesserte Grundton bestehen.
Schering stiegen um *, Bemberg um 2 und Bremer Wolle um * 2X. Farben erholten sich auf 15034. Demgegenüber waren Vereinigte Stahlwerke um M unb Siemens um Y. o. rückgängig. i em Terme gaben auf 122 nach. Nachbörslich blieb es ruhig.
Von den zu Ein eitskursen gehandelten Bankaktien verloren
Deutsch⸗Asiatische na Unterbrechung 1 64, während Deutsche Ueberseebank M * gewannen. Bei den Hypothekenbanken kamen Deutsche Central⸗Boden z 23 höher zur Notiz. Am Markt der Kolonialwerte wurden Neu⸗Guinea nach Pause um 3y *
heraufgesetzt.
Bei den Industriepapieren stiegen Schoenbusch-Brauerei
gegen letzte Notiz um 4 23, demgegenüber gaben Küppersbusch und Rostocker Straßenbahn, beide gleichfalls nach Unterbrechung, um 3 bzw. Hi / 3 nach.
Im variablen Rentenverlehr ermäßigten sich Reichsaltbesitz
um 2 Pf. auf 13155, die Gemeinden mschuldungsankeihe um 6 Pf. auf 93,70 und Reichs bahn⸗Vorzüge um 1/. auf 122.
Am Kassarenten markt waren die Kursveränderungen nur ge⸗
ring. Dies gilt namentlich für Pfandbriefe, Kommunalobliga⸗ tionen sowie Reichs⸗ und Länderanleihen. Liquidationspfand- briefe lagen nicht einheitlich, eher aber abgeschwächt. Hannover⸗ sche Bodenkredit Bank Liqui. zogen jedoch von 101,79 auf 102 an, wobei ein Umsatz von etwa 10 000 FM zugrunde lag.
Stadt⸗ und Provinzanleihen wiesen keine nennenswerte Be⸗
enn auf. Industrieobligationen lagen eher etwas freundlicher. eopoldg benbonds verloren M und 19 R ige Harpener R 9.
rube und Engelhardt⸗Bräu stiegen um je rd. 5 385. Far⸗
NF-⸗Steuergutscheine⸗ll kamen um 10 Pfg. höher mit 98,40 Ful blieben mit 98, 329, unverandert. Steuergut⸗
Am Geldmarkt wurden für Blankotagesgeld auch heute wieder
unveränderte Sätze von 2 bis 3 9. gefordert.
m CuQ——sss—r———— '.
Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das dentsche . Zollgebiet ¶ Spezialhandel) im Mai 1939
und in dem Zeitraum Januar bis Mai 1939.
neuer Höchststand des Besch
ter, Jozef Li p. L icist nach Ba grades.
1. die Errichtung von Unt eitung der Botschaft wieder über
oder Anlage
Tonen G 3 die Erweiter
Unternehmung
ernehmungen, Betrieben g von hochwertigen
keit bestehender lagen zur Ge⸗
Der Polnische Botscha
an der Berliner Börse ausgesetzt. ckgekehrt und hat die
Einer Anordnung des Präsidenten der Be e wird wegen der im Gan
n zur Gewinnun sowie von Schiefe ung der Leistun en, Betriebe oder
rliner Börse zu⸗ euen Reichsbank⸗ t, und wegen der ung und der
Stat. Waren⸗
Ent atzes i 2 2
be April 1939 wurden im Altreich rund 21 270 000 be⸗
ge befindlichen n dem Abschluß st ung der Kapita
— anuar bis Mai) Nat) 1639 nnuar 3
1000 RM
des Reichs⸗ und Preußische egeben vom Reichsministeriu t folgenden In halt 7. 5. 39, Grundst iickse rwe
Arbeiter und Angestellte (einschl. Kranke) gezählt. Im eine weitere Steigerung des Beschäftigungsgrades um un eingetreten, so daß Ende des Berichtsmonats mit Höchststand erreicht wurde. Gegenüber dem f beträgt die Beschäftigungs⸗ gegenüber Ende Mai des Vorjahres echs Jahren von Ende Mai 1933 bis sich im Altreich die Zahl der Beschãäftigten 8,1 Millionen vermehrt.
Monaten und Jahren eingetretenen schäftigungsstandes ist keine Entspan⸗ ingetreten, da das Arbeitsvolumen in ie Zahl der Arbeitskräfte gewachsen ist.
zelnen Gebieten des Reiches waren in der Landwirt⸗ ö die Frühjahrsarbeiten durch die regnerische Witterung ge⸗ d drängten sich infolgedessen am Monatsende stark zu= rotz des Einsatzes von Arbeitsm BPflichtjahrmädchen und tand noch ein erheblicher Bedar eckt werden konnte. Insbesond Jugendliche und Melker. Auch in d n broduktionsgüterindustrien gestaltete sich
Nummer 24 des Ministerialblatts eriums des Innern (hera vom 14. Juni 1 rwgltung. RdErl. df e. V, Sitz Berlin. — RdErl. 5. 6. 39, 5
kinderreichen Beamten. — n. Beamten zu Freimaurerlagen, 2 ee nl. Organisationen. — RdErl. 6. 5. 39, So mpfen d. SJl. u. S. Führ 6. 39, Bevorzugle Ve
ierauf bezüg⸗ ankstelle aus⸗ Bestimmungen
s zur Veröffentlichung der en die Kursnotiz der Reichsb entlichung der neuen gesetzlichen
Gewinnverteilung bi en Bestimmu etzt. Die Veröf
winnung von Schieferton, die Wiederinbetriebna Betrieben oder Anla hochwertigen Tone die am Tage des länger als (E) Der Einwilligun lagen zum Brennen von des Schiefertones betriebe winnung in einem unmit hange stehen.
hochwertigen Tonen G sowie von
hme von Unternehmungen, gen zur Gewinnun n (6 92) sowie Inkrafttretens d stillgelegen haben.
nach Abs. 1 bedürfen ferner An⸗ chieferton, die am n werden oder mit telbaren betrieblichen
ohhh ein neuer ngenen winterlichen Tie mne 1,5 Millionen,
ilionen. In den s Mai 1939 hat ncht weniger als Tun der in den letzten hin Erhöhung des Be im Arbeitseinsatz e F särlerem Maße als d
durch d. RGB.
ugehörigkeit v Logen od. logenä ⸗ J aub z. Teilnahme an d. Reichswettkä 8 d. SA. — RdErl. , träge an alte Parteigenossen. Kom
rl. 6. 6. 39 Bekeili meinden an den f. d. Bearbeiig. v. Miel u. erhobenen Gebühren. — Beschl.
von Schie ieser Anor
ins senkung und Tiigungs strectung ger Besitz an Danziger Auslan anleihen. zig, 14 Juni. Der Danziger Senat ng erlassen, wonach die tellten und von der Bank von Auslandsanleihen tfälligen Di
Danziger
. den Danz 139 Milchbutter,
6 Monate I3öa / g Kaͤse (Hart. und soeben eine Durch⸗ ssätze für den auf ig abgestempelten generell auf 495, videndenzinsschein, inssenkung wird der Danziger abakmonopolanleihe raßenbahnanleihe bon 1925, und die Debentures Dan⸗ . iger Besitz um ͤ . von 1925, gelangt dem⸗ örse.
innungsort einer Ge⸗ usammen⸗
gebung ö entl. Au
69 nalverbände. kreisangeh. 6
preis i gelehi 25. 5. 3M, Aend. d. Grenzen, ter hol — Kohl ah rt sli g, Vorlauf. Fürsorg ; minderbemittelie in landw. Betrieb zeiverwaltun
Ssverordnu 156 Eier von — Danziger Besitz an Danzig und zwar beginnend mit rabgesetzt wurden. Von dieser esitz an Stadtgemeindennlei von 1927, Hafenanleihe von 1927, St Zündwaren monopolanleihe von 1935) ziger Werft erfaßt. Schuldverschreibungen für den längert. Der Da Tabakmonopolanlei nächst zur offiziellen Notierung an
Notierungen
Landkr. Bremervörde u. Sf u. Jugendwohlfahrt. erziehung. — Bevölkerg. — RdErl. 6. 5. 39, ezöglinge. —
eschl. 21. 4. 3
22849 ,
Hochwertige Tone im Sinne des ihre chemische oder ignet sind zur Herst säurefesten Erzeugnissen, Erzeugnissen mit
S1 sind alle rohen Tone
ohne Rücksicht auf hysikalische Beschaffen⸗
heit, sofern sie gee
a) von feuer⸗ und
b) von keramischen
Ziegeleierzeugnisse von Tonerde,
d) von Emaille als Emaillierton.
Außerdem wird ännern, Soldaten, ausländischen Wander⸗ f an Arbeitskräften, ere fehlten Gesinde⸗ er Bauwirtschaft die ausreichende
usnahme von ĩ r Besitz ö
der Danziger
raftfahrz. Unfällen. — R — 35 J. 6. 390, Gebühr
J. 6. 39, B 8. 6. 89, Beschäft
1C1Roggen. .. 180 095 1594 669 907 6 077 2a Weljen.. , 188 363 2 104 2151681 26 291 genmehl .. 349 2 2109 16
Ro 162 b 3 enmehl .. 63 686 1242 347 424 7019 Shen
4 3656 29 253 241 2225
— 328718 3 . 1547164 14999 Butterschmal⸗ 74 ag 95105 343 879 46 063
Weichkäse) . 32033 8 182 127795 1217
vieh u. Feder 4 ö 2 419 h 204 . 28 312 n n 1000 Stück 1000 Stück 125 042 ; 664 298
und des Memellandes, jedoch ohne die Einfuhr dieser Gebiete aus dem Protektorat Böhinen und Mähren.
Statistisches Reichs amt.
. zz. debe l NdErẽ. —
ö
ende Gend.
Die Einwilli
ch 5 1 kann mit Bedingungen und Auflagen versehe
rgung mit Arbeitern gen Arbeitskräfte für staats⸗ gaben mußten z. T im Wege en. Auch in den meisten Ve Mai der Arbeitermangel noch cher die Möglichkeit, bisher nicht . ,
und Angestellten immer schwieriger. und wirtschaftspolitisch der Dienstverpflichtung rbrauchsgüterindustrien verschärft, doch besteht erwerbstätige Frauen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 15. Juni 1939. Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
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Wagengestellung für Kohle, Koks und Britetts im
Ruhr rebier: Am 14. Juni 1939: Gestellt 26 634 Wagen.
Die Elełtrolytkupfernotierung der Vereinigung für 6.
Eleltrolytkupfernotlz stellie sich laut Verliner Meldung des, D. N . am 15. Juni auf 57,50 RAÆ (am 14. Juni auf 58 00 RAM) fün 100 zg.
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