1939 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. un Staatsanzeiger Rr. 172 vom 28 Juli 19309. 8. Neicht. und Staattameiger ar 122 vom es Jun 1939 &

ö 6 ; ; J Hatte ftellen zeichen für Straßenbahnen. 4.

ö ; 9 * 3 2 . a 3 9 . 21 8 ö j . 2 . 233 * ; ö . . S . ; . . . 2 . 3 2 nu StdO vom 13. November 19357 ĩ 1 . . H . . 39 J ö ö. FJ ; . . e r i ig, U fe faden daher die Besfin. —Oaltestellen zeichen für Straßenbahnen. Daltestelle. Doppelhaltestelle. en in 5 3 Abs. 5 Stb O Anwendung. ; . . n . ,, 8 . : 4 R egelform . Form, Maß und Farbe. ö ? . . 5 . ./.

5. Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1 7 . 6 3. ͤ 5 mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 em betragen. ö .

6. Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 3

ist ein gelbes, grüngerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreis rundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie beides in grüner Schrift enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 em Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 em lang.

7. Die Haltestellenzeichen unter 5 und 6 können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transpa⸗ rente ausgebildet werden.

8. Als einheitliche Zusatzzeichen (Anlage 3) sind, soweit ein Bedürfnis für ihre Anwendung besteht, folgende vorgeschrieben: .

Richtungspfeil: ein grüner Pfeil, der über dem H des Haltestellenzeichens und senkrecht zu diesem anzubringen ist,

Zwangshaltestelle: ein quadratisches gelbes Schild mit waagerechtem , uerstrich; es ist unter dem Haltestellenzeichen bzw. unter dem * . : S , Zusatzzeichen „Zahlgrenze“ anzubringen, im . :

übrigen gilt Ziffer 12, ahlgrenze: ein grünes Schild mit gelber Schrift

3 „Zahlgrenze“ am unteren oder oberen 1 Anbringung am Kragarm.

des Haltestellenzeichens angebracht. .

9. Für die Linienbezeichnung sind Form und Maße frei⸗ Ee mn, Als Farben sind gelbe Schrift und grüner rund zu verwenden.

10. Als Farbton der in Nr. 5 bis 9 und 11 genannten Farben ist

für 8. Farbton 1012 des 5. Ergänzungs⸗ latts *) ö. Farbtonkarte für ö anstriche Nr. 840 B2 “*) der Liste des Reichs⸗ 6 für Lieferbedingungen (RAS) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlich⸗ keit (RKW), . für grün. .. Farbton 27 der vorgenannten Farb⸗ tonkarte *) zu wählen.

Anbringung am Qragarm.

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. * . 2 a. K ** 3 2 x3 2 rn. 6 , , ., * = 2 2 r ; . 5 3* 14

Arme der , von der . Rubringen (ogl. Anlagen 4 und h ö ll w V J taz nut gta ans ren,, 22 91. . . Haltestellenzeichen an den Tragdrähten bee , Gr, ; . 86 . . w ö ö QAnbringung an Seuchtsaute. . 22 ; .

a) Das Haltestellenzeichen wird am oberen Ende ö ; . ö. . e dien en . . . e , ee,

gelb gestrichen ist. Die Linienbezeichnungen

rechten Reihen angebracht; bei Kraftfahrlinien b) Die Haltestellenzeichen werden hängend oder

weit hierbei das Zusatzzeichen „Zahlgrenze“ ge⸗

werden am Kragarm nebeneinander befestigt; bei

den. Das Hu bh e hen „Zwangshaltestelle“ kann

denen Masten, Laternenpfählen, Bäumen und dgl.

Anbringung der Haltestellenzeichen. ; 11. Die Haltestellenzeichen sind quer zur Fahrtrichtung, die Straßenfahrbahn fortweisend aufzustellen. An einer JJ Doppelhaltestelle ist das Haltestellenzeichen doppelt an⸗ . . JJ ö ö 3) . 36 2 J D 6 2 ; ] . w f a ad dee, gerne, ran, mr n zeichen sollen G5 em f so ö ;. . nenne in n, n,, ne nnn, an, 1 2a een, r ö. 4 n nem. ö. werden daß Die Mitte des , ,,,, . 2 2 K f ens 2,50 m über der ,, e liegt. Rad⸗ . . . ; ö . ö . ahrwege rechnen als Fahrbahn. Die Anbringung von . . 3 Anbringung an Leuchtsäule. ist nicht zulässig. ö . . ö. oy ticht , me. ö . ; I 9. ö ö. . ö . ohrryiohr , Reer, s eh rrichtun) Cen mr u, a tiiœun] ahlen: 8 8 R ̃ ; . Mohtuung qesesen eines Ständers angebracht (vgl. Anlagen 4 und 5 . 8 ö. wn, ö f ö ö 8 Regelform), der bis 0,5 m hoch grün und darüber . O . . (Nummern oder Buchstaben) werden überein⸗ ander am Ständer, wenn nötig in mehreren senk⸗ können sie auch oben und unten am Arm des Haltestellenzeichens befestigt werden. stehend an einem Kragarm nach Anlage 4 und 5 angebracht. Der Kragarm ist gelb gestrichen. So⸗ braucht wird, wird es zwischen Kragarm und Zeichen angeordnet. Die Linienbezeichnungen Haltestellen der Kraftfahrlinien können sie auch . —; 1 4 rer , ] ; am Arm des Haltestellenzeichens angebracht wer⸗ . w J ö ra. elle lini Anl 8. t ; ; ̃ Halte ste m für nie nlage . ebenfalls an Kragarm besestigt werden. Zusatz zeichen für Haltestellen. 6 . ö Saltestenle. . zeichen Kraftfahr 2 ö. hattestene. Die Haltestellenzeichen werden an bereits vorhan⸗- Maßstab 1: 7,55; 13 . ö ne gerf orm, 6 ö angebracht. An solchen Gegenständen können die Straßenbahnen. Kraftfahrlinien. . . JJ . Haltestellenzeichen unmittelbar . Schellen K Nichtun gs pfeil

(ohne Kragarme) befestigt werden. Die Masten DW D Rich tun gp feil . D ttrichtm K . ö .

usw. sind hierbei durch einen etwa 60 em breiten . 8 Der Pfeil ist in Fahrtrichtung, J J 6 wd, i ; w rm mn, a Ringanstrich in Höhe der Befestigungsstelle . ,, 9 e, ie. ö . . . W . gJesehen n enn ge ichnen . ale e ee e anzubringen. . . . J JJ ö w ö. . .

Die Haltestellenzeichen werden an Leuchtsäulen . w Hh Hh frichmim nach Anlage 6 angebracht. Die Längsseite dieser r . . . 1 . gesehey/⸗ Säulen muß parallel zur Straßenachse stehen (vgl. ö . .

Anlagen 4 und 5 Anbringung an Leucht⸗ . ö ö ;

en i 6 . en, auf . 2 Zwan gshaltestelle . . . elleninseln zulässig. Weitere Ausnahmen bedür⸗ J

fen der ö der Verkehrspolizeibehörde. ,, ö ; wan gs h alteste lle Die Flächen der her dh so ien sind in erster ö grenze anzubringen. D unter dem Haltestellent Linie für Linienbezeichnungen, Fahrplanangaben, . oder dem Zusahzeichen fit h Netzdarstellungen u. dgl. zu benutzen. Bei Dunkel⸗ . ; 3. grenze anzubringen. . heit müssen die Haltestellenzeichen an den Leucht. * J ) .

säulen ebenfalls erleuchtet sejn. . .

12. Die Zusatzzeichen für Zwangshaltestellen sind an allen 1 . ö . , K . . J , . Saltestellen anzubringen, an . der Fahrer aus . . ö ö w . K . Kare Laicben hin mit einander eiãn / ein, ke ieh len l, chen dance ah ü mu Sartrene . JJ . ö . Bei Zwangshaltestellen bei denen das Anhalten nur am unteren oder oberen Rande J, —ᷣ. . ö . 3 aus betrieblichen Gründen vorgeschrieben ist, an denen . . bes Haltestellenzeichens anzu- . !; V . . also das Ein⸗ und Aussteigen nicht statthast ist, ist das . bringen. Zahlgrenze Zusatzzeichen in einer solchen Höhe anzubringen, daß . 1 aam unteren oder 3 un .nnrr , . . des Daltestellenzeichen

es vom Fahrer gut gesehen werden kann. * . . K bringen. é Zu beziehen von Beuth-Vertrieb GmbH., Berlin 8W zg.

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