1939 / 198 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Aug 1939 18:00:01 GMT) scan diff

ö 2 K K ö ö w .

1e 6

.

Reichs, und Staatsanzeiger Nr 1938 vom 28 Angust 1939. S. 2

63. Sanover, Ruth Fanny Sara, geb. am 18. 8. 1925 124. S 4 ür o kauer, Max Conrad, geb. am 29. 4. 1929 Betanntmachung. in Würzburg, in Leipzig, . 64. S 6 n, Heinz, geb. am 16. 9. 1901 in Sam⸗ 125. 3047 auer, Annette, geb. am 24. 6. 1938 in Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 11. Mui

S7. 88. 89. 90.

91. 92.

94. 95. 96.

97.

Beuthen, Oe Sz 33.

Mendel, Hedwig Henriette,

burg,

Heilbru nn Hilda Margaretha, geb. Claußnitzer,

geb. am 15. 5. 197 in Döhlen i. Sa.,

Heinemann, Fritz, geb. am 5. 2. 1894 in Düssel⸗

dorf, H . nem ann, Gertrud, geb. Stern, geb. am 4

19606 in Düsseldorf, ; Heinemann, Eva Marianne, geb. am 23. 1. 1928

in Düsseldorf,

Heinemann, Klaus, geb. am 6. 8. 1932 in Düssel⸗

dorf, ; . o by, Benno, geb. am 2. 10. 1880 in Prenzlau /

Uckermark, ;

Königsberger, Gerson, geb. am 2. 6. 1875 in

Woischnik (rs. Lublinitz), ö

Königsberger, Betty, geb. Löwenberg, geb. am

5. 4. 1886 in Breslau,

Korn, Abraham, geb. am 6. 8. 1815 in Romsthal

Krs. Schlüchtern), orn, Babette, geb. Alt, geb. am 38. 3. 1863 in

Lichen roth (Krs. Gelnhausen),

Korn, Else, geb. am J. 11. 1896 in Lichenroth (Krs.

Gelnhausen),

Korn, Berta, geb, Betty, geb. am 30. 4. 1900 in

Lichen roth (Krs. Gelnhausen),

Korn, Rofa, geb. am 3. 8. 1901 in Lichenroth (Krs.

Gelnhausen), .

Korn, Leb, geb. am 3. 8. 1904 in Lichenroth (rs. Gelnhausen), J

Krom well, Alfred Heinrich, geb. am 16. 5. 1899 in r,.

Krom wel, Paula, geb. Loewi, geb. am 38. 1. 1902 in Bamberg,

Kromwell, David Erich, geb. am 30. 3. 1936 in

London, Läm m le, Siegfried, gen. Siegmund, geb. am 4 1. 1866 in Laupheim,

Läm m le, Alice, geb. Schwab, geb. am J. 1. 1882 in

aris, ö äaäm'mle, Max Herbert, geb. am 4. 5. 1906 in

Laupheim, ; Jäinmle, Kurt Martin, geb. am 14. 4. 1909 in

Laupheim,

„Landmann, Siegfried, geb. am 6. 6. 1877 in Fürth

ö 2

Sandmann, Elisabeth, geb. Dorenberg, geb. am 24. 4. 1885 in Irkusk / Rußland, Tevisfon, Friedrich Karl, geb. am 19. 11. 1898 in

Düsseldorf, . Te vison, Lotte, geb. Sostheim, geb. am 5. 9. 1906 in

Düsseldorf. . : Friedrich Heinrich, geb. am 16. 8. 1932 in

Levison,

Düsseldorf, 26

Te vy, Philipp, geb. am 29. 10. 1889 in Eschwege, Tie Ferm ann, Hans, geb. am 9. 93.1 0 in . err,

.

L 1907 in Oppeln,

Liebermann, Franz, geb. am 19. 1. 1929 in Gleiwitz,

Lieb mann, Max, geb. am 27. 5. 1896 in Sachsen⸗ hausen,

Lie b mann, Erna, geb. Bluhm, geb. am 20. 8. 1902 in Nienburg,

Löw en st ein, Siegfried Israel, geb. am 26. 1. 1893 in Diemerode (Krs. Kasseh,

eb. Mann, geb. am 7. 11. 19069 in Simmern unter Dhaun,

Mendel, Lore Hermine, geb. am 22. 1. 1933 in Bad Kreuznach,

Meher, Julie, geb. am 15.1. 1897 in Nürnberg, Oesterreicher, Kurt Siegfried, geb. am 14. 6. 1906 in Berlin⸗Charlottenburg,

SDesterreicher, Toni, geb. Weinhaus, geb. am

27. 8. 1912 in Berlin,

Oe sterreicher, Mirjam Anneliese, geb. am 20. 6.

1935 in Berlin,

104. Srtweiler, Alfred Israel, geb. am 15. 5. 1901 in Stein⸗Schönau, 105. Srtweiler, Ilse, geb. Bergmann, geb. am 6. 8.

P hälip,⸗ ,

Rog h er, Auguste Elsa Sara,

1906 in Erfurt,

„Os mund früher Goldschmidt), Otto, geb. am 5. 2.

1873 in Berlin,

Sg mu n d, Lucia, geb. Unter, geb. am J. 7. 1891 in

, n, n ,

Ds mumd, Anita, geb. am 19. 10. 1916 in Berlin⸗

Charlottenburg, aula Sara, geb. Schönbeck, geb. am J. 12. 1875 in Nieheim (Ars. Paderborn),

Rogger, Gustav Israel, geb. am 22. 3. 1882 in

Nördlingen i. B., eb. Rosenfelder, geb.

am 3. 5. 1888 in Weißenfels (RB. Merseburg),

Ro senthal, Kurt, geb. am 23. 1. 1916 in Soest, Samson, Albert, geb. am 28. 9. 1879 in Neustadt

T d. Pfalz,

Sam fon, Maria Anna, geb. Cahn, geb. am 3. 2.

1890 in Merzig,

Sam ulon, Julius, geb. am 16. 11. 1897 in Oste⸗

rade / Ostpr.,

Sa m u! on, Else, geb. Philipp, geb. am 14. 12. 1891

in Bärwalde (Pommern),

Seckbach, Heinrich Willy, geb. am 28. 5. 1886 in

Leipzig,

6 hh er, Siegfried, geb. am 16. 4. 18638 in Rees a. Rh., Spier, Anna, geb. Paradies, geb. am 26. 8. 1870 in

Oerlinghausen (Krs. Lemgo),

Schimmer, . Siegfried, geb. am 24. 9. 1897 r

in Grajewo (Rußland),

Schimmer, Erna, geb. Meinberg, geb. am 14. 3.

1395 in Gütersloh,

Sch irokauer, Arnold Fritz Kurt, geb. am 20. 7.

1899 in Cottbus,

Sch irot auer, 2 geb. Selo, geb. am 6. 1.

Ioßht in Schaerbec⸗Brüsseb

fe ber mann, Lotte, geb. Otgler, geb. am 8. 3.

Florenz Italien),

126. Schwarz, Herbert Israel, geb. am 24. 6. 1902 in Liegnitz,

127. Schwed, Heinrich, geb. am 2. 9. 1880 in Reich⸗ mannsdorf (L. Bamberg), .

128. S 3 ed, Helene, geb. Bacharach, geb. am 22. 3. 1391

in München,

129. Schwed, Hanna Susanna, geb. am 4. 8. 1922 in München,

130. Stein, Jonas, geb. am 22. 2. 1862 in Reichen⸗ sachsen (Krs. Eschwege),

131. Stein, Johanna, geb. Stein, geb. am 18. 12. 1869 in Reichensachsen (Krs. . ;

132. Steinberg, Martin Kurt, geb. am 31. 5. 1896 in Nürnber

133. ö geb. Klau, geb. am 31. 5. 1900 in München,

134. ö inberg, Walter, geb. am 4. 6. 1926 in Nürn⸗

erg, 135. ö erg, Elinor, geb. am 19. 2. 1927 in Nürn⸗ erg, 136. 1 Siegmund Emil, geb. am 14. 1. 1871 in

Frankfurt a. M., .

137 riahllutr Atice, geb. Nathan, geb. am 15. 2. 1885 in frankfurt / M,

138. Stern, Elsbeth, geb. am 4. . 1910 in rankfurt / M.,

135. Strauß, Meier, geb. am 27. 2. 1880 in Nieder⸗ rodenbach (Krs. Hanau), .

140. Strauß, Karolina (Lina), geb. Merkle, geb. am 71. 12. 1858 in Kellmünz (BA. Iuer ti en,

141. 96 1 u ß, Hannelore, geb. am 8. 4. 1921 in Frank⸗ urt / M., .

142. i auß, Ilse, geb. am 29. 1. 1927 in Frankfurt M.,

143 VWaldbaum, Josef Israel, geb. am 30. 3. 1895 in Wohnbach (Krs. Ire bet .

144. Wein st'ein, Louis, geb. am 20. 6. 18965 in Jever / Oldenburg, .

145. Wein ste in, Else Sophie, 19. 8. 1900 in Hamburg, ;

146. We in t ein, 1 geb. am J. 5. 1921 in Hamburg,

14J. Wein stein, alph Hanns, geb. am 19. 4. 1922 in Hamburg,

143. Wiener, Alfred, geb. am 16.3. 18585 in Potsdam,

149. Wie ner, Margarethe Minna, geb. Saulmann, geb. am 26. 3. 1895 in Hamburg,

150. Wiener, Ruth, geb. am 4. 8. 1927 in Berlin⸗Char⸗ lottenburg,

1561. Wiener, Eva, geb. am 18.9. 1930 in Berlin⸗Char⸗ lottenburg,

1567. Wiener“, Mirjam, geb. am 10.6. 1933 in Berlin⸗ Charlottenburg,

158. Wür zweiler, Josef Israel, geb. am 4. 9. 1882 in Neidenstein (BA. Mosbach), 164. Würzweiler, Martha Sara, geb. Weil, geb. am S. 5. 1895 in Graben bei Karlsruhe, 165. rh wei ke r, Beittc Bertha Sara, geb. am 12.6. 1923 in Samburg,, :

166. Würzweiler, Curt Weäüzer Israel, geb. am 22. 11. 1926 in Hamburg, ol.

167. Zirker, Theodor, geb. 6. 3. 6. 1890 in Tirschtiegel (Krs. Meseritz).

Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt. Berlin, den 24. August 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. V. Pfundtner.

geb. Cossen, geb. am

Betanntmachung.

gn der Lisle der Vermögensträger, in deren Vermõgen emäß Bekanntmachung vom 25. April 1938 (Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. N vom 28. April 1938) die Vermö m , . der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen ist, 1 der in der Ersten Beilage in Abschnitt 11 Buchst. E Nr. 2 aufgeführte Seeschifferverein Vegesack und Umgebung in Vegesack zu streichen.

Berlin, den 26. August 1939. .

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Tu rn eck.

Bekanntmachung.

Das Vermögen des durch Bekanntmachung vom 26. Ja⸗ nuar 1939 (Deusscher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1959) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten

Bendix Martin Günther Plaut

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ e n, vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480 als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 26. August 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Hubrich.

w

Bekanntmachung.

Das Vermögen des durch ,,, 21. Mãrz 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 2 vom 5.

der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten

Lambert Raymund Ullmann

wird gemäß 8 2 Abs. 4 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. .

Berlin, den 26. August 1939. Der Reichsminister des Innern. ö

1939 (Deutscher der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten

usw.) erhält die Anmerkung folgende

Af. 4 Tanderes Ohst in den Anmerküngen solgende anzufügen .

richtung gesägt usw.) Abs. 1 chart) Unterabs. 1 (Holz von Hain, buche 3 ift hinter dem Wort „Esche,“ nu ffn if

,, zu Unterabschnitt 109 C, in der Tarifnr. 4 B Quin. werkze ir , werkzeugen“ jeweils zu ersetzen durch „Musi „Mufikinstrumenten“. s. Die Tarifnr. 941 (Streich⸗ und Zupftonwerkzeuge) erhilt folgende Fassung: 41 ] Streich⸗ und Zupfinstrumente«——

BSlagton erk enge jeweils zu ersetzen dur n Abs. Z das Wort „Tonstücken“ ju ersetzen dur

Bestimmung zu ersetzen:

946 . . oder mit Gespinsten um⸗

(hinter dem Wort „K aviermechaniken“ und in 1.

März 1939)

eichzanzeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1933 Elisabeth Gertrude Meffert

wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von

Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatz,

, vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem e .

che verfallen erklärt. Berlin, den 26. August 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Hu brich.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 26. August 1939. Auf Grund der S5 49 Absatz 2, 50 Absatz 2 und 5x

Absatz 2 des Zollgesetzes wird im Einvernehmen mit d e . für ö. Rei

ordnet:

rnährung und Landwirtschaft, den swirtschafts minister und dem Reichsforstmeister ver⸗

51 Der Zolltarif und der Obertarif sind wie folgt zu ändern 1. In der Tarifnr. 23 (Kartoffeln, frisch) sind folgende An⸗

merkungen anzufügen:

a) im Abs. 1: .

Anmerkung zu Abs. 1. Kaxtoffeln, wenn sie durch eine vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu bestim⸗ mende Stelle eingeführt werden, in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1959.1 2

b) im Abs. 2:

Anmerkung Kar⸗ toffeln zur Herstellung von Stärke unter Zollsicherung, wenn sie mit Genehmigung giner vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu bestimmenden Stelle eingeführt werden, in der Zeit vom 1. Ok⸗ tober bis 31. März. frei

e) im Abs. 3:

Anmerkung zu Abs. 3. Kartoffeln zur

Herstellung don Stärke unter Zollsicherung in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai... frei

2. d der Tarifnr. 47 (Anderes Obst, frisch) Abs. 1 (1eysl Fassung:

Anmerkung. Frische Aepfel, Birnen und

Quitten, die lose geschüttet in ö

zu Abs. 1 und 2.

eingehen, sind als unverpackt zu be andeln, wenn die Fahrzeuge mit Ausnahme der n, nicht mit Abteilungen versehen sind. Die Bodenflächen und die Seiten⸗ wände der Fahrzeuge sowie die obere Fläche der Obstsendungen dürfen mit Stroh belegt oder bedeckt sein.

3. In der 1 g 49 (Anderes Obst, gemahlen u

w. ist in nmerln

einer Stelle abgenommen wird, die Rei ,, ., für Ernährung und Land⸗ wirtschaft bestimmt, bis 31. Dezember 1939

4. In der Tarifnr. I6 (Bau⸗ und , in der Länht⸗

4. Pflaumen ülpe in Zässern, wenn sie ö er frei

5. In der Ueberschrift zum neunzehnten Abschnitt, in det

e, nicht besonders genannt; und in der Anmerkung zu arifnr. 945) sind die Worte in e, oder „Nn instrumente / oe

lis0 Jah

7. In der Tarifnr. 942 ,,. ien, asi .

Gpielwerke) it i

ö „Mußthstiten,

ist durch ple

8 er Tarifnr. 943 (Mechanische

g. Die Tarifnr. a6 einschließlich Anmerkung

(Kinderspielzeug aller Art und Teile davon: wine g en aller Art: aus Holz. , aus Kautschuk: . aus weichem (auch vulkanisiertem) 3 61 farbt unlackiert, ungefär ohne eingepreßte Muster . 120 lacklert, gefärbt, bedruckt oder mit 9 c eingepreßten Mustern versehen 160 mit Gespinstwaren oder Filz über⸗

60 zb

ponnen, wenn die Gespinst⸗

waren, der Filz oder die Ge⸗ spinste bestehen: ;

ganz oder teilweise aus Seide

aus anderen Spinnstoffen . 33 in

aus Hartkautschu k 400 kh

aus Zellhorn ö , 0 z aus anderen Stoffen.

Teile von Kinderspielzeug aller Art: gn e,, aus anderen Stoffen“ 120

1Christbaumschmuckk ck

82 In der Ausfuhrzoll-Liste ist in der Tarisur, 90

aus 906 D Abs. 1 (hinter dem Wort „SStickmaschinen ) einzufügen: . 1 1Maschinen für die Schriftgießereiindustrie l 5 in Kr Diese Verordnung tritt am 1. September 1939 i Berlin, 26. August 1939. . Der Reichsminister der Finanzen. 9 Reinhardt.

varen 126,1 (- O, 1 v. H.).

unbedruckt, 0

i trischen Dienstes. Es ist nicht' nötig, daß sie aus= iht n, Dinge des allgemein menschlichen Bedarfs sind

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28 August 1939. S. 3

Die Indexziffer der Großhandels preise vom 23. August 1939.

r ——

1913 100 Ver⸗ Indergruppen 19359 änderung Itz. Augusts23. August! in v L. Agrarstoffe.

J. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 119,1 118,5 05 1 chlachtvieh . 94, 94, 0,0 JI. Fieherjeugnisse.. .. . 115,5 115,5 00 Futtermittel... 6 6 4 591

Agrarstoffe zusammen ... 109, 109,0 052

5. Kolonialwaren .. 92.0 920 060

II. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren.

k. Koble 112,8 112,8 00

J. Cisenrohstoffe und Eisen .. 103,8 1035,35 00

8. Metalle (außer Eisen). ... 52,7 52,9 4 04

g. Textilien 3 ö 82,8 8255 02

Jb. , und Leder . 69, 69, 00

jl. Chemikalien)... 101,5 101,5

13. Künstliche Dungemitte! .. 53, 53,1 00

5. Kraftöle und Schmierstoffe.. 106,9 106,9 00

l. Kautschu kf 43,5 43,8 405

j5. Papierhalbwaren und Papier. 106,9 106,9 0.0

J 1227 1227 65

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 94,9 94,9 0, 0

III. Industrielle Fertig⸗ waren.

IJ. in,, , 112,8 112,8 00

ä Hensum git. 136,3 136,5 M1

Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen.. .. 126,2 126,1 0, Gesamtindeʒ 7222 107, . 0, 1

Monate durchschnitt Juli.

Die nne g der Großhandelspreise stellt sich für den 28. 6 auf 107,2 (1913 100); ö. ist gegenüber der Vorwoche (107,5 kaum verändert. Die Indexziffern der hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 199,0 (- 02 v. H.) zolonlalwaren 92,0 (unverändert), industrielle Rohstoffe und halbwaren 94,9 (unverändert) und industrielle Fertig⸗

In der Inderhiffg für Agrarstoffe sind die Preise für Epeiselartoffeln zurückgegangen; unter den Futtermitteln häben sich die Heupreise vereinzelt leicht erhöht. An den Märkten der Nichteisenmetalle haben die Preise

ür Kupfer und die zugehörigen Halbfabrikate angezogen. In der Gruppe Textilien lagen die Durchschnittspreise . Baum⸗ nollgarn etwas niedriger als in der Vorwoche; die Preise für Kohjute haben sich leicht erhöht.

Die Abschwächung der Indexziffer für industrielle ee. = maren ist durch vereinzelte Preisrückgänge für ö. erzeugnisse (Baumwollgewebe) verursacht.

Berlin, den 26. August 1939.

Statistisches Reichsamt.

6 r . *

Bekanntmachung dez Reichs lommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung betreffend Liste der Kriegsgeräte.

Die Liste der Krie Ssgeräte, die nach 5 1 und 2 des hesetzes über Aus⸗ und Einfuhr von Kriegsgerät vom 6. No⸗ bember 1936 (Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 126, S. 1337 nur mit meiner Erlaubnis zur Aus⸗ und Einfuhr zugelassen sind, ethält folgende Fassung: 1. Waffen und Munition jeder Art und ihre fertigen Bestandteile.

Ausgenommen sind:

a) die Waffen nach 85 20 und 22 der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 19. März 1938, Reichsgesetzbl. , S. 270, und blanke Sportwaffen. l

a n gemäß 5 32 der Verordnung zur urchführung des Waf n n, vom 19. März 1938, Reichsgesetzbl. I, S. 270. e) Scheibenbüchsen und Kleinkalibergewehre. ch Pistolen, soweit sie nicht Maschinenpistolen sind, unter 8mm Kaliber. ) Munition für die Waffen unter a) bis ch.

2 Einrichtungen, die ausschließlich zum Einsatz und Gebrauch von Kriegswaffen bestimmt sind, z. B, Meß⸗ Ziel, Kommandogeräte, U⸗Boot⸗Sehrohre, Ausstoß⸗ rohre, Abwurfvorrichtungen.

8. Panzerplatten.

4. Gepanzerte oder mit fest eingebauten Waffen ausge⸗ rüstete Fahrzeuge.

5. Ei egeschiff und die ihnen eigentümlichen Bestand⸗ ile.

. 9

s. Luftfahrzeuge und ihre Bestandteile.

. Chemische Kampfstoffe.

8. Militärisches Nachrichten⸗ und Pionlergerät. 9. Militärische Ausrüstungsstücke.

Die Gegenstände unter 8 und 9 sollen gekennzeichnet lin durch ihre besondere Eignung für d Ausübung

ließt ich für militärische Zwecke bestimmt oder brauch⸗ gemeint; z. B. gelten als Kriegsgerät:

Uniformen der Wehrmacht, Stahlhelme, Gasmasken, erngläser, Tornisterfunkgerät, Feldfernsprecher, euchtpistolen, Scheinwerfer, Pontons;

dagegen sindnicht Kriegsgerät: Leibwäsche, Nahrungsmittel, Brillengläser, Schall⸗ 5 gewöhnliche Fernsprecher, allgemeines Bau⸗

. Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht

waffen und den Gegenständen der Ziff. 8 und 9 für den Erwerb einzelner Stücke bis zur Höchstzahl von 5 Stück ohne weiteres als erteilt.

Berlin, den 26. August 1939.

Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. Dr. Landwehr.

Bekanntmachung Nr. 5 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 28. August 1939.

Auf Grund des 5 2 Abs. 5 der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie“ vom 14. April 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 86 vom 14. April 1939) wird bestimmt:

1 Die Verbrauchsgenehmigung für Leimleder (Nr. 153 s des statistischen n, , neh die gemäß 5 2 Abs. 4

der Anordnüng Nr. 13 bis auf weiteres als erteilt gilt, wird hiermit widerrufen. Wer Leimleder verbraucht, bedarf der vorherigen schrift⸗ lichen Genehmigung der Reichsstelle „Chemie“. Die Genehmi⸗ gung ist schriftlich bei der Reichsstelle „Chemie“ zu beantragen.

II.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen

1 ee r fn, ö Ss§ 10, 12 15 der Verordnung

über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1431). . ö .

III.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1939 in

Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und d . . ch stmark und den Reichsgau

Berlin, den 28. August 1939. Der Reichsbeauftragte für „Chemie“. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Baumwollgarne und ⸗gewebe über das Inkrafttreten des 11 Abs. 2 der Anordnung BG 17 im Reichsgau Sudetenland.

Der § 11 Abs.? meiner Anordnung BG 17 tritt am 1. Oktober 1939 auch im Reichsgau Sudetenland in Kraft.

Berlin, den 26. August 1939.

Der Reichsbeauftragte für Baumwollgarne und ⸗gewebe. K. Rinke.

Anordnung Nr. 25

der Reichsstelle für Mineralöl (Regelung der Abgabe von Kraftstoffen).

Vom 28. August 1939.

Aff Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430), in Verbindung mit der Bekanntmachung 6 ie Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des each einr g e ftamitifsel⸗ angeordnet:

51 () Die Abgabe von Vergaser- und Dieselkraftstoffen zum Verbrauch im Zollinland ist von den im 52 genannten Ter⸗ minen ab nur noch an Inhaber von Tankausweiskarten und Mineralölbezugscheinen des Reichsbeauftragten für Mineralöl zulässig. . Die Erteilung von Tankausweiskarten und Mineral⸗ ölbezugscheinen ist vom 30. August 1939 ab bei den unteren e, , , , , . (Oberbürgermeistern und Landräten) oder den von diesen eingerichteten Ausgabestellen zu bean⸗ tragen; hierbei ist die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen.

52

Die Bestimmungen des 5 1 gelten:

1. i die Abgabe zum Verbrauch in Personen⸗ raftwagen mit Ausnahme von Omnibussen und von Personenkraftwagen mit Lieferanhän⸗ gern und in Krafträdern mit Wirkung vom

ö 1 . ie

für alle übrigen Verbraucher mit Wirkung vo September 1939. z ö

§3 (I) Die Bestimmungen des 51 gelten nicht für Kraft⸗ fahrzeuge der Wehrmacht, die laut . oder ij Grund eines anderen Ausweises einer Wehrmachtsdienststelle im Auftrage der Wehrmacht fahren. (2) Die Bestimmungen des 51 gelten ferner nicht für die unmittelbare Belieferung der Binnenschiffahrt ö. zoll⸗ begünstigtem Dieselkraftstoff. (6) Die Reichsstelle für Mineralöl kann im Bedarfsfalle weitere Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen.

§84 Die auf Grund von Einzelanordnungen der Ueber⸗ wachungsstelle für Minexalöl in ,, apfstellen J haltenden Bestände an Vergaser- und Dieselkraftstoffen ürfen auch bei Vorlage von Tankausweiskarten und Mineralölbezugscheinen nicht angegriffen werden.

§5 5 ö Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden ge⸗ mäß Ss§S 12—16 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86

Diese Anordnung gilt auch in der Ostmark d i Reichsgau Sudetenland. f und im

Berlin, den 28. August 1939. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

sz 22 des Waffengesetzes vom 18. März 1938 GReichs⸗ hesetblatt j, S. 565 f.) gilt bei Pistolen, blanken Seiten=

Anordnung 52 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung von Leder zur Ausbesserung von Schuhwerh.

Vom 28. August 1933.

34 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der . sung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. Sep⸗ tember 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1954) und in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 7 §51

h Leder darf an Schuhmacher und andere Werkstãtten, die Schuhe ausbessern, monatlich nur in Höhe der nachstehend angegebenen Mengen geliefert werden:

a) Unterleder in Höhe von 50 v. H.,

b) anderes Leder in Höhe von 100 v. 5. der sich nach 52 ergebenden Grundmenge. (2) Die Lieferung größerer Mengen ist nur mit schrift⸗ licher Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W g, Potsdamer Str. 6, zulässig.

82 (1) Als Grundmenge im Sinne des § 1 Absatz 1 gilt je ein Zwölftel der im Jahre 1938 gelieferten Mengen. (2) Die Ermittlung der Grundmengen gemäß Absatz 1 hat für Unterleder und anderes Leder getrennt zu erfolgen.

83 Die nach § 1 lieferbaren Monatsmengen können, soweit sie in einem Monat nicht geliefert werden, in dem unmittelbar darauf folgenden Monat noch nachgeliefert werden.

54 ö. () Das verfügbare Leder soll von den Schuhmachern und anderen Werkstätten, die Schuhe ausbessern, bevorzugt zur Ausbesserung von orthopädischem Schuhwerk verwendet werden.

(2) Schuhmacher und andere Werkstätten, die Schuhe ausbessern, dürfen nur solche Sohlen erneuern, die in der . durchgelaufen sind; andere sind lediglich auszu⸗ essern.

85 3 Diese Anordnung gilt nicht für Austauschwerkstoffe für Leder. §56

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 3s 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. 57 Diese Anordnung tritt am 29. August 139 in Kraft. Sie gilt auch in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Berlin, den 28. August 1939. 5

Der Reichsbeauftragte für gederwirtschaft. von der Decken.

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Anordnung Nr. 53

der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Leder für technische Zwecke).

Vom 28. August 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 1430) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Errichtung von , vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz,. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 193 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 () Büffelhäute und daraus hexgestelltes Leder dürfen nur zu technischem Leder einschließlich Rohhautartikeln (nicht Treibriemenleder) verarbeitet werden. C Soweit die Herstellung von technischem Leder ein⸗ schließlich Rohhautartikeln nach der Beschaffenheit der Haut unmöglich ist, darf auch Treibriemenleder hergestellt werden.

§82

(I) Lammfelle (Nr. 1531 des stat. Warenverzeichnisses und Lammblößen (aus Nr. 153 n des stat. . ö nisses), die aus Griechenland oder Spanien stammen, r. Leder der Nr. 544 ab, 549, 550 des stat. Warenverzeichnisses, das aus Großbritannien, Britisch⸗Indien und Britisch⸗ Malaya stammt (sog. gewaschene Englandware und Londoner Auktionsware), dürfen nur auf Grund besonderer Genehmi⸗ . der Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin Wg,

otsdamer Str. 5, zu anderem Leder als Leder für Druck⸗ regler⸗ und Gasmessermembranen verarbeitet werden.

(2) Die Vorschrift des Absatz 1 findet keine Anwendun auf Leder, dgs bei Inkrafttreten dieser Anordnung . endgültig für andere Zwecke zugerichtet ist.

(3) Die auf Grund des § 5 Absatz 2 der Anordnung 51 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft vom 27. M

1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121

vom 30. Mai 1939) erteilten besond ; werden insoweil aufgehoben. sonderen Genehmigungen

§83 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann Aus von den Bestimmungen dieser . zulassen. 666

. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

Raab.

den 88 12 —15 der Verord ü 6 erordnung über den Warenverkehr be⸗