. ] J ]
— — —
—
1
Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5 September 1939. S. 2
Zur Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September.
„Wenn der Soldat an der Front kämpft, soll niemand am Kriege verdienen; wenn der Soldat an der Front fällt, soll sich niemand in der Heimat seiner Pflicht entziehen“ — diesen Appell an den Opfersinn und die Gemeinschaftsleistung des deutschen Dolle richtete der Führer in diesen Tagen an die Nation. Diesen Appell muß man sich ebenfalls vor Augen halten, um die soeben vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassene Kriegswirt⸗ schaftsverordnung vom 4. September 1959 würdigen und begreifen zu lernen. Dieses umfassende Gesetzwerk trägt dem Ernst der Tage Rechnung und ist mit Rücksicht auf den gewaltigen Abwehr⸗ kampf erlassen worden, in den Deutschland sich durch die Kriegs⸗ erklärungen Englands und Frankreichs verfetzt sieht. Die Ver— ordnung bezieht sich nicht nur auf rein wirtschaftliche Dinge, sondern greift tief in das Leben eines jeden deutschen Volks⸗ genossen ein. Sie ist notwendig erstens, um die deutsche Wirt— chaft und das deutsche Finanzwesen total in den Dienst der Kriegsführung zu stellen, und zweitens, um dem Soldaten, der auf dem Schlachtfeld sein Leben einsetzt, das Bewußtsein zu geben, daß auch die Heimat entsprechende Opfer bringt. Deshalb ist der Grundgedanke der Verordnung, daß im Kriege in der Heimat
niemand soviel verdienen und überhaupt so leben darf wie es in!
Friedenszeiten der Fall ist. Von der gesamten Bevölkerung wird ein Opfer verlangt, das dem Opfer des Soldaten würdig und angemessen sein soll. Dieses Opfer besteht vor allem in dem un— bedingten Verzicht auf nicht lebensnotwendige Ansprüche in der Ernährung und der gesamten Lebenshaltung; es stellt ferner einen sichtbaren und spürbaren Beitrag zur Bestreitung des wirtschaft— lichen und finanziellen Kriegsbedarfs dar.
Der Ahschnitt 1 behandelt das kriegsschädliche Verhalten und setzt Freiheitsstrafen, in schweren Fällen auch die Todesstrafe, für solche Personen fest, die lebenswichtige Rohstoffe und Erzeugnisse vernichten, beiseite schaffen oder zurückhalten und durch solche bös⸗ willige Gefährdung der Bedarfsdeckung eine pflichtvergessene und ehrlose Gesinnung an den Tag legen. Das gleiche gilt für die Zurückhaltung von Geldzeichen ohne gerechtfertigten Grund, also das Hamstern von Banknoten, die dadurch dem allgemeinen Kreis— lauf der Wirtschaft entzogen werden. Der Abschnitt über kriegs⸗ schädliches Verhalten ist notwendig, obwohl bisher nur in Aus— nahmefällen gegen solche selbstverständlichen Voprschriften und Pflichten verstoßen wurde. Im großen und ganzen haben bereits bei der Einführung der Bezugsscheinpflicht Verbraucher und Ge⸗ schäftsleute eine Disziplin bewahrt und ein Verhalten gezeigt, das durchaus anerkennenswert ist. Immerhin ist jetzt durch den Um— fang des uns aufgezwungenen Krieges die Lage anders geworden, und da es immer wieder asoziale und unbelehrbare Elemente gibt, war es erforderlich, an die Spitze der Verordnung den erwähnter Abschnitt zu setzen. Von allen Kreisen und Schichten der Heimat werden jetzt schon deshalb erhebliche Opfer verlangt, weil die Kriegsführung große Mittel erfordert und daneben auch die Um⸗ , , ,,,, im Zuge der Mobilisierung aller Kräfte dazu ühren werden, daß in, weitem Umfange Betriebe siillgelegt werden müssen. Durch die Umstellung des Lebensbedarfs und der Lebenshaltung, wie sie durch die Rationierung von lebensnot— wendigen Verbrauchsgütern eingeleitet worden ist, werden natur⸗ gemäß in zahlreichen Wirtschaftszweigen erhebliche Geld- und Kreditanspannungen hervortreten.
Die folgenden Abschnitte des Gesetzwerkes I1 (Kriegssteuerm, III Grieslöhne) und 17 (Kriegspreise) stellen ein zusammen⸗ hängendes Ganzes dar und sind unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, daß in dieser schweren Zeit, wie schon erwähnt, nie— mand soviel verdienen und verzehren soll und sein Leben so gestalten darf wie in normalen Zeiten. Ein zweiter maß⸗ gebender Gesichtspunkt ist, daß im Zufammenhang mit der Ratio⸗ nierung die entstehenden Ueberschüsse an Konfumkraft restlos abgeschöpft und der Kriegsfinanzierung zugängig gemacht werden müssen. Die zutage getretenen Ueberspannungen auf dem Lohn⸗ gebiet werden beseitigt. Es wird ein neuer fester Grundlohn festgelegt; alle bisherigen Zuschläge für Mehrarbeit⸗, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit fallen fort. Das solt nun nicht hen. daß eine echte Mehrleistung nicht durch ein Mehrlohn abgegolten werden könnte; für größere Leistungen kann im Gegenteil eine höhere Entlohnung bewilligt werden. So werden z. B. die Leistungszuschläge für Bergarbeiter von der vor⸗
genannten Bestimmung nicht berührt. Die Kriegszuschläge auf Bier und Tabakwaren, auf Branntweinerzeugnisse und auf Schaumwein tragen dem Grundsatz Rechnung, den entbehrlichen, also nicht lebenswichtigen Verbrauch steuerlich stärker zu erfassen. Anderer Wein ist im Hinblick auf die Notlage des deutschen Winzers von der Kriegssteuer ausgenommen worden. Die ge⸗ samten öffentlichen Ausgaben müssen auf das schärfste gesenkt werden. Ausgaben, die nicht unmittelbar oder mittelbar not— wendig erscheinen, sind auf die Hälfte zurückzuschrauben. Hier⸗ durch werden die Länder und Gemeinden und sonstigen Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts in der Lage sein, zu den finan⸗ ziellen Bedürfnissen zu ihrem Teil beizutragen. Es ist klar, daß die Länder und Gemeinden in ihrer Ausgabenpolitik größte Sparsamkeit und Beschränkungen walten lassen müssen. Man kann damit rechnen, daß durch diese Einsparungen erhebliche Milliardenbeträge frei werden, die dem Reich zur Verfügung stehen; ebenso kann das Mehrsteueraufkommen auf Grund des Kriegszuschlages zur Einkommensteuer und der Kriegszuschläge auf entbehrliche Verbrauchsgüter auf mehrere Milliarden Reichs⸗ mark veranschlagt werden.
Unter dem Druck der öffentlichen Aufträge war in der letzten Zeit auf dem Lohngebiet leider ein Zustand eingetreten, der nicht mehr zu verantworten war, so daß von einer Lohn⸗Norm kaum noch die Rede sein konnte. Das Lohngefüge war stark auseinander⸗ geraten. Das wird durch die vorliegende Kriegswirtschaftsverord⸗ nung wieder gut gemacht. Oberster Grundsatz der Wirtschafts⸗ politik muß es sein, zu verhindern, daß der Wirtschaftskreislauf etwa durch steigende Preise und Löhne aus dem Gleichgewicht gebracht wird und daß durch sogenannte Locklöhne Verwirrung angerichtet wird. Die überschüssige Kaufkraft darf sich keinesfalls störend für Währung und Wirtschaft bemerkbar machen. Die Bestimmungen über Kriegspreise sind insofern von außerordent⸗ licher Wichtigkeit, als sie die Senkung von Preisen und Entgelten für Güter und Leistungen jeder Art vorsehen, soweit Ersparnisse an Lohnkosten eintreten. Das bedeutet, daß jeder, der Aufträge erteilt oder empfängt, die Preise so festsetzen muß, daß sie den gesunkenen Lohnkosten entsprechen. Hierdurch wird eine Ersparnis auch für die Reichsfinanzen von mehreren Milliarden Reichsmark eintreten, indem insbesondere die Preise für kriegswichtige Dinge (Rüstungen) auf diese Weise Herabsetzungen erfahren müssen. Die Preissenkungstendenz ist vor allem des alb wichtig, weil sie das Hamstern und die Zurückhaltung von Warenvorräten verhindern wird. Auch die Kartellpreise werden übrigens von den Vorschriften über Preissenkungen erfaßt. =
Wenn schon zu Beginn dieses ohne Deutschlands Schuld aus⸗ gebrochenen Krieges ein so tief einschneidendes Gesetzwerk erlassen wird, so soll sich jeder Volksgenosse über den Ernst der Lage klar sein. Die verlangten Opfer, die von jedem Deutschen getragen werden und jeden Deutschen gleichmäßig treffen sollen, werden insgesamt einen Beitrag ergeben, der so hoch einzuschätzen ist, daß die Beträge, die für die Kriegsführung und Wirtschafts⸗ umstellung aufgebracht werden müssen, dadurch zwar nicht voll beschafft werden, aber doch eine derartige Höhe erreichen, daß die danach auf dem Kreditwege zu beschaffenden Mittel keinesfalls irgendwie die Währung tangieren können. Es ist selbstverständlich klar, daß die weitere Kriegsfinanzierung nicht ohne eine Inan⸗ spruchnahme des Kredit⸗ und Kapitalmarktes auskommen wird. Es ist aber nicht an eine Beschreitung des Anleiheweges gedacht, vielmehr soll die kurzfristige Finanzierung gewählt werden, weil die Regierung es in der Hand hat, durch Lenkung der Aufträge, durch eine feste Gestaltung der Löhne und Prxeise und durch die Organisation der gesamten Wirtschaft und ihre immer stärkere Abstellung auf eine reine Kriegswirtschaft immer wieder die Beträge zusätzlich zu erhalten, die durch die Kreditschöpfung von vornherein dem Reich zur Deckung der Kriegserfordernisse zur Verfügung gestellt sind. Das Geldproblem ist im übrigen bei weitem nicht das Hauptproblem. Bei richtiger Organisation, ver⸗ nünftiger Wirtschaftsführung und weiter hoher Arbeitsleistung des gesamten Volkes ist das Finanzproblem durchaus nur von sekundärer Art und daher als technisches Problem verhältnismäßig leicht zu lösen. In Widerlegung von Gerüchten muß übrigens darauf hingewiesen werden, daß nicht daran gedacht ist, eine Vermögensabgabe zu erheben.
Wirtschaft des Auslandes.
Geschäftsftille in London. — Stockende Unter⸗ nehmungslust.
London, 4. September. Im Londoner Geschäftsviertel herrschte am Montag auf wirtschaftlichem un finanziellem Gebiet ausge⸗ sprochene Verkehrsstille, da die Finanz⸗ und Handelswelt der City keinerlei Unternehmungslust bekundete. Die Banken und nahezu sämtliche wichtigen Warenmärkte waren ebenso wie die Börse ge⸗
. schlossen, um Notstandsvorkehrungen zu treffen. ;
Verhältnismäßig lebhaft ging es in England am Montag nur am Liverpooler Baumwollmarkt zu, wo von allen Seiten umfang⸗ reiche Kaufaufträge eingingen, während Angebot praktisch kaum herauskam. Die Preise kletterten daher sowohl für nordamerika⸗ nische als auch für ägyptische Lieferungen in ganz außerordent— lichem Ausmaße in die Höhe. Amerikanische Baumwolle zur Oktoberlieferung, die am Mittwoch voriger Woche noch mit 4,58 d per Ib notiert wurde und bereits am Sonnabend auf der Basis von 5,22 d schloß, wurde am Montagmittag bereits um 68 Pane höher zu einem Kurse von 5,90 d per 1b festgesetzt. Schlußnotie⸗ rungen liegen damit aber noch nicht vor.
Dänische Währungsmaßnahmen. — Wert der Krone um 8 * gesenkt.
Kopenhagen, 4. September. Wie die dänische Nationalbank bekanntgibt, haben die dänischen Valutabehörden beschlossen, den Wert der dänischen Krone im Verhältnis zum Pfund Sterling zum Kurs von 22,40 festzusetzen. Die übrigen fremden Valuten werden im Verhältnis zu dem am 31. 8. 1959 in New York festgesetzten Sterlingkurs von 4,32 Dollar berechnet. Um unter den gegen⸗ wärtigen unsicheren Verhältnissen einer für Dänemark schädlichen Preisentwicklung vorzubeugen, wird drè Krone einem etwaigen else ee n außergewöhnlichen Fall des englischen Pfundes nicht olgen. Mit dieser Verordnung ist der Wert der Krone um 8 5 gesenkt worden. Fällt das Pfund Sterling weiter — womit man rechnet — so wird Dänemark den Sterlingkurs . etzen und einen Dollarkurs beibehalten, der einem Pfund⸗Dollar⸗Verhältnis von 4,32 entspricht.
Schweizerische Maßnahmen gegen Preis⸗ erhöhungen. Bern, 2. September. Zum Schutze einer geregelten Markt⸗ versorgung und zur Erhaltung eines tragbaren Preisniveaus hat
der Bundesrat angeordnet: Vom 4. September an ist es unter⸗ sagt, die Groß⸗ und Kleinhandelspreise von Waren sowie Miet⸗ und Pachtzinsen, die Tarife für Gas und Elektrizität, für Honorar und Werktarife sowie irgendwelche anderen Tarife (mit Ausnahme der konzessionierten Transportanstalten) über den effektiven Stand vom 31. August 1939 ohne Genehmigung der eid⸗ genössischen Preiskontrollstelle oder ihrer autorisierten Unter⸗ organe zu erhöhen. Das Hamster⸗, Wucher⸗, Schieber⸗ und Kettengeschäft wird unter Strafe gestellt.
— ——
Gstnische Aus suhrschwierigteiten.
Reval, 4. September. Durch das Verschwinden der englischen Handelsschiffe aus der Ostsee sind Schwierigkeiten für die estnische Ausfuhr entstanden, wovon namentlich der Transport landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse betroffen wird. Eine größere Partie Ausfuhrbutter ist liegengeblieben und mußte im Kühlhaus ein⸗ Ciachet werden, dessen Fassungsvermögen xecht beschränkt ist. Die Versuche, . aus Finnland zu erhalten, sind gescheitert, da dort ebenfalls Mangel an Transportmöglichkeiten herrscht. Infolgedessen sind die Butterlieferungen nach Teutschland verstärkt worden, von wo die Liniendampfer bisher n ., eingetroffen sind. Zwischen den Reedereien und den Ausfuhrfirmen finden gegenwärtig Verhandlungen über die Möglichkeit des Einbaus von Kühlvorrichtungen in estnische Schiffe statt. Die führende estnische Tageszeitung „Päevaleht“ nimmt Stellung zu den Transportschwierigkeiten und weist darauf hin, daß Estland sich n längst mit eigenen Kühlschiffen hätte versorgen sollen, anstatt ich auf eine einzige englische Reederei zu verlassen.
Estland vorläufig noch an das englische Pfund gebunden.
Reval, 4. September. Die Eesti Bank hat sich nach längeren Beratungen im Einvernehmen mit der Regierung dazu ent— schlossen, dem Beispiel Finnlands und Schwedens nicht zu eg, und die Bindung an das r fh Pfund bis auf weiteres aufrecht⸗ zuerhalten. Ange! Beschluß ist aus der Erwägung heraus gefaßt worden, daß Estland nicht imstande ist, eine vollkommen selbstän⸗ dige Währungspolitik zu führen.
—
Berliner Börse am 5. September.
An den Aktienmärkten vermochte sich zu Beginn der heutigen Börse keine klare Tendenz zu entwicheln. Das ist einmal darauf zurückzuführen, daß nach den anhaltenden Käufen der letzten Zeit eine gewisse Sättigung des Anlagebedarfs eingetreten ist und Kursbesserungen auf Grund von Anschaffungen infolgedessen nur vereinzelt auftraten, andererseits meist vom Berufshandel, einige Glattstellungen erfolgten, die mit Einbußen verbunden waren.
Am Montanmarkt zogen Laurahütte bei mäßigem Umsatz um 138 und Harpener um ie z an. Vereinigte Stahlwerke gaben um 8 z nach, wobei zum ersten Kurs etwa 100 0090 EA den 6 wechselten. Rheinstahl waren um R, Buderus um * o/o gedrückt.
In der Gruppe der Braunkohlenaktien fielen Ilse Genuß⸗ scheine mit einer gegen die letzte Notiz vom 2. 9. erzielten Steige⸗ rung von 4 auf, auch Niederlausitzer gewannen nach Pause 1 75. Dagegen ermäßigten sich Eintracht um 19 235. Von chemi⸗ schen Papieren gaben Farben um z auf 15975, Rütgers um M 2. nach. Ueberwiegend schwächer eröffneten Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte, doch hatten nur Akkumulatoren mit — 2 und Bekula mit — 115 „ größere Abschläge aufzuweisen. Demgegen⸗ über befestigten sich Schuckert um 1 und Dessauer Gas um S. 36. Nach der ersten Notiz wurden Rheag um 1 3 . Im übrigen sind noch Demag sowie Schubert und Salzer mit je
stärker rückgängig hervorzuheben.
Im Börsenverlauf bröckelten die Notierungen bei ruhigem Geschäft verschiedentlich leicht ab. Andererseits waren aber auch erneut Gewinne zu verzeichnen. So stiegen Farben um M C auf 15933. Berger gewannen 1 und Stöhr 2 55. Demgegen⸗ über verloren Rheinstahl, Berliner Maschinen, Waldhof und Wintershall je 1, Rheinmetall Borsig 1½ und Feldmühle 15 o,.
Am Börsenschluß herrschte ein freundlicherer Grundton vor. Vereinigte Stahlwerke stiegen um ./½ und EW⸗Schlesien um 1 55. Farben schlossen zu 15978. Siemens gaben M oe her.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien stiegen Deutsche Uebersee um R J. Bei den Hyp.⸗Banken kamen West⸗ deutsche Bodenkredit „ 75 höher, Deutsche Zentralboden S 2.5 niedriger zur Notiz. Kolonialwerte blieben gestrichen. .
Von Industriepapieren stiegen Miag Mühlen und Prig⸗ nitzer Eisenbahn um je 3 95, während R. Stock & Co. sowie Gebr. Goedhart je 3, ferner Breitenburger Portland Zement, letztere nach Pause, 4 3 einbüßten.
Der Kassarentenmarkt bot ein unverändert ruhiges Bild. Kommunalobligationen, Pfandbriefe sowie Reichs⸗ und Länder⸗ anleihen veränderten sich kaum. Liguidationspfandbriefe stellten sich überwiegend etwas niedriger. Von Altbesitz verloren Rhein⸗ provinz und Westfalen je 5 sowie Ostpreußen . 3. Bei den Industrieobligationen wurden Farbenbonds um n und 37er Daimler-Benz um „ „ heraufgesetzt. 37er Harpener stellten sich hingegen c, Gutehoffnung sowie Chemische Werke Essen Stein⸗ kohle je 36 , niedriger.
Steuergutscheine JI und L blieben durchweg unverändert.
Am Geldmarkt ermäßigten sich die Sätze für Blankotagesgeld weiter um auf 299 bis 231 3.
Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 11. bis 16. September 1939.
Dienstag, 12. September. Dresden: . Webstuhl⸗ und Maschinen⸗Fabrik A.⸗G., Großenhain, 111 Uhr.
. Donnerstag, 14. September. Heidenau: Rockstroh⸗Werke A.-G., Heidenau, 12 Uhr. Leipzig: Otto Stumpf A.⸗G., Leipzig, 16 Uhr.
Freitag, 15. September. Berlin: Bank für Realbesitz A.-G., Berlin, 111, Uhr. — Mannheim: Großkraftwerk Mannheim A.-G., Mannheim, 11 Uhr. Wien: Solo Zündwaren⸗ und Chemische Fabriken A.⸗G., 11 Uhr. Sonnabend, 16. September.
Berlin: Th. Flöther, Maschinenbau A.⸗G. i. A., Gassen, 11 Uhr. Wien: Nestle⸗Gesellschaft A.-G., Wien, ao., 11 Uhr.
Maßnahmen zur Durchfüt rung der notwendigen Transporte im Straßen⸗
verkehr. „Bevollmächtigte für den Nahverkehr“ eingesetzt.
Das Reichsverkehrsministerium gibt amtlich bekannt:
Durch die Einberufungen zur Wehrmacht sind eine große An⸗ zahl von Straßenverkehrsmitteln (Kraftfahrzeuge, Pferde u. a. m.) dem Straßenverkehr entzogen worden. In letzter Zeit sind an die verschiedensten Behörden und Wirtschaftsstellen Anfragen wegen Freistellung von Kraftfahrzeugen und Pferden für die zivilen Be⸗ dürfnisse gerichtet worden. Hierzu ist auf folgende Maßnahmen hinzuweisen:
Der Reichsverkehrsminister hat mit dem Ausgleich der für den zivilen Straßenverkehr verbliebenen Verkehrsmittel in jedem Wehrkreisbezirk bei den Mittelbehörden der inneren Verwaltung (8. s. die Landesregierungen, Oberpräsidenten usw.) einen „Be⸗ vollmächtigten für den Nahverkehr“ beauftragt. Bei den Ober⸗ bürgermeistern und Landräten sind hierfür „J , leiter“ eingesetzt worden. In Berlin sind die Fahrbereitschafts⸗ leiter den Bezirksbürgermeistern angegliedert. — Diese Behörden haben die , die . der notwendigen Personen⸗ und Gütertransporte im Straßenverkehr sicherzustellen, Sie können hierzu alle Straßenverkehrsmittel auf Grund ihrer gesetzlichen Be⸗ fugnisse in Anspruch nehmen und arbeiten eng mit den Dienst— stellen der Deutschen Reichsbahn, Wehrmacht und Wirtschaft zu— sammen. — Die Anschriften der Fahrbereitschaftsleiter werden in den Zeitungen veröffentlicht. Es wird gebeten, sich künftig bei Transportschwierigkeiten im Straßenverkehr an die Fahrbereit⸗ schaftsleiter zu wenden. — Im übrigen ist es zwecklos, wegen der Freistellung und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen, Pferden und anderen Straßenverkehrsmitteln Anträge unmittelbar bei den Wehrersatzinspektionen zu stellen. Derartige Anträge sind, soweit sie überhaupt Aussicht auf Erfolg haben spollen, seitens der Wirt⸗ aht den zuständigen Wirtschaftsstellen (Industrie⸗ und Handels— kammern, Exrnährungsamt, Holz⸗ und Forstwirtschaftsamt! im übrigen den Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihren Fahr— bereitschaftsleitern zuzuleiten.
Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom H. September 1930. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, Do, n Hlbeten 133 . 9 Walz⸗ oder Drahtbarren
89 . J . Reinnickel, 98 — 9 o/o 8 9 * . 0 Antimon ⸗ Negulnnn,, . nnstlkeJl org z, fein
— 2i/a, Berger mit — 2 und Zellstoff Waldhof mit — 33 als
/.
1
* J . 6 ö 539 8 3 * 21
; j ö H
. , . e, .
— — ö
e , , , . 646 ö.
Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr 206 vom 5 September 1939. S. 3
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 4. September 1939. Gestellt 19 490 Wagen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten. Devisen.
Danzig, 4. September. (D. N. B.) Geld Brief , e — n, , , , herne hrt re, , —᷑ — — Warschan ... 100 Zloty (verkehrsfrei. —— — — Paris . 2 100 Franken k y , ,,, 1 1191 1 1 2966 90, 76 Mme 10 Gulen. 2980 65 n n ie 19h Kronen 146 98 Kopenhagen... 100 Kronen ...... 102,04 102,24
, 1 ,, New York (Kabel). 1 USA⸗Dollar. .. 5,289 5,999 ö 100 Lire (verkehrsfrei)h. . 27,79 27,85
Prag, 4. September. (D. N. B.) Amsterdain 15,55, Berlin — — Zürich 660,00, Oslo 664,90, Kopenhagen 564,00, London 117,25 *), Madrid — —, Mailand 152,20 nom., New York 29,23, Paris 66,80 ), Stockholm 694,50, Polnische Noten 545,90 nom., Belgrad 66 006, Danzig — — Warschau — —.
*) Interner Rechnungskurs. .
London, 5. September. (D. N. B.) Devisen ausgeblieben.
Paris, 4. September. (D. V. B.) (Schlußkurse, amtlich] London 175,50, New HYort 41,85, Berlin — — Italien 218,50, Belgien 712,00, Schweiz 942,900, Kopenhagen — — Holland 2225,90, Oslo — — Stockholm — — Prag — — Warschau — — Belgrad — —.
Am sterdam, 4. September. (D. N. B.) (Amtlich. Berlin 65,900, London 7,58, New Hork 188,00, Paris 435,90, Brüssel 32,30, Schweiz 42,50, Italien — —, Madrid — — Oslo 42,80, Kopenhagen 36,35, Stockholm 44,85, Prag — —.
Zürich, 5. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 10,0 nom., London 18,1 nom., New York 445,50 nom., Brüssel I5, 15 nom., Mailand — —, Madrid — —, Berlin — —. Übrige Kurse nicht erhältlich.
Stockholm, 4. September. (D. N. B.) London 17,75 nom., Berlin 168,50 nom., Paris 10,25 nom., Brüssel 72,50, Schweiz. Plätze gö6, 00 nom., Amsterdam 227,00 nom., Kopenhagen 81,560, Oslo 96,00 nom., Washington 420,00 nom., Helsingfors 8,59 nom., Rom 22,20 nom., Prag 14,60 nom., Warschau 79,00 nom.
Oslo, 4. September. (D. N. B.) London 18,90, Berlin 175,900, Paris 11,25, New YJor' 440, )0, Amsterdam 238,00, Zürich 101,00, Helsingsors 9,25, Antwerpen 76,00, Stockholm 166,25, Kopenhagen 86,00, Rom 23,75, Prag 15,10, Warschau 84,00.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 4. September. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 131,80, Aschaffenburger Buntpapier 67,900, Buderus Eisen — —, Cement Heidelberg 146,50, Deutsche Gold u. Silber 217,75. Deutsche Linoleum 153,00, Eßlinger Maschinen — —, Felten u. Guill. — —, Ph. Holzmann 155 50, Gebr. Junghans — — Lahmeyer 116,50, Laurahütte 20,00, Mainkraftwerke — —, k 148,25, Voigt u. Häffner — — Zellstoff Waldhof
15,90.
Hamburg, 4. September. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 106,900, Vereinsbank 115,900, Hamburger Hochbahn 94,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 46 00 B., Hamburg⸗Südamerika 112,00, Nordd. Lloyd 50,00 B., Alsen Zement 207,090, Dynamit Nobel Sd, 00, Guano 99,00, Harburger Gummi 1738,00, Holsten⸗ Brauerei 129,00, Neu Guinea — —, Otavi 20,00.
Wien, 4. September. (D. N. B.) 68 o Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,20, 5 o/ Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 98,40, 68 oσί.ᷓ Steier⸗ mark Lds. 19364 99,45, 6/0 Wien 1934 98,15, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft — —, A. E. G.⸗ Union Lit. A — —, Brau A⸗G. Oesterreich 154,006, Brown⸗Boveri — — Egydyer Eisen u. Stahl 188, 06, „Elin“ AG. f. el. Ind. 15,90, Enzes⸗ felder Metall 14 50, Felten⸗Guilleume — — f, Gummi Semperit — — , Hanf ⸗Jute⸗Textil 68,900, Kabel⸗ u. Drahtind. — —, Lapp⸗Finze AG. 59,25, Leipnik⸗Lundb. 540,00 G., Leykam⸗Josefs⸗ thal — —, Neusiedler AG. 71.50, Perlmooser Kalk — —4. Schrauben⸗Schmiedew. 115,90 G., Siemens ⸗Schuckert 187,50, Simmeringer Msch. ——, „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — — , Steirische Wasserkraft — —, Steyr⸗Daimler⸗ Puch — —, Steyrermühl Papier 35,900, Veitscher Magnesit — — Waagner⸗Biro — — . Wienerberger Ziegel ——. — * — Variable Kurse. ;
Am sterdam, 4. September: Geschlossen. (D. N. B.)
m 0 ᷣ·ᷣ—èù , , , , , 0 -
Berlin, 4. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Ver kaufspreise des Lebensmittel groß-⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43, 00, Langbohnen, weiße, handverlesen — — bis — — Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — Linsen, mittel, käferfrei — — bis — — Linsen, große, käferfrei —— bis — — Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe — — bis — — Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe — — bis — —, Speiseerbsen. Viet. extra Riesen, gelbe — — bis — — Geschl. glas. gelbe Erbsen II (zollverb. 61,90 bis 62.00. Geschl. glas. gelbe Erbsen II (zollverb. 55,00 bis 56, 00 Grüne Erbsen — — bis — —, Reis: Rangoon“) 25,50 bis 26,50. Saigon. ungl.“ 29,90 bis 30,00. Italiener, ungl.“) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fem, CO) bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 *), Gerstengraupen, mittel, O/1 * 40,50 bis 41,50 f). Gerstengraupen, Kälberzähne, O/ß *), 34,090 bis 35,00 45, Gerstengrütze *), alle Körnungen 34,00 bis 35,90 ), Haferflocken) Hafernährmittel) 45,90 bis 46,00 7), Hafergrütze *) (Hafernährmittel 45,900 bis 46, 90 7), Roggenmehl, Type 997 24,55
1 /// ///
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegr aphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
5. September 4. September Geld Briess Geld Brie Aegypten (Alexandrien
und Kairo) .... 1 ägypt. Pfd. 10,24 10,285 10,24 10,26
Argentinien (Buenos we; 1Pay.⸗Pes. O, 570 0574 0,570 O574 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. „7,992 *8, 008 *7,992 *8,008 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... 100 Belga 412,6 42,8 42,866 42,74 Brasilien (Rio de
Janeire)]⸗ ... 1Milreis o, 130 0, 132 O0, 130 O0, 132 Brit. Indien (Bom⸗ .
bay⸗Taleutta) .. . 1090 Rupien 7454 74568 7454 74,68 Bulgarien (Sofia) ). 100 Leva 3,047 3, 063 3,047 3,053
Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48.05 48,15 48.05 48, 15 6 (London). . Lengl. Pfund 9,99 *10,01 1 9.99 10,01 stlan = (Hꝛeval / Talinn) . . 100 estn. Kr. 68,13 68,27 63,13 ss, 2? Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,045 5,055 5045 H5,055 Frankreich (Paris). . 100 Fres. h. 694 *5, 706 * 5,5694 *5, 706 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2.353 2,3577 2,3553 2,357 Holland (Amsterdam⸗
und Notterdam). . 100 Gulden si32,12 132,8 132,12 132,38 Iran (Teheran)... 100 Rials 184g 15,514 1349 13,51 Island (Neykjavik) . 100 isl. Kr. 37,6 37,14 37.06 37,14 Italien (Nom und
Mailand) .... 100 Lire ihn inn is og 1311 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen 0,599 0,6011 629 0,631 Ingoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). 100 Dinar 5694 5,706 5,594 5,706 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll.. 2.488 2,492 2,488 2,492 Lettland (Niga) ... 100 Lats 418,5 48,85 48,75 48, 85 Litauen (Kowno / Kau⸗
, Goo gi 41,99 42,07 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem- , 100 lur. Fr. 1069 1071 10665 10,686
ton)... ... 1 neuseel. Pf. 8,032 8,0481 8032 *8, 048 Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,59 5671 56,59 56,71 Polen (Warschau,
Kattowitz, Posen) . 100 3Z10ty 47,9 *47,10 47,90 *47,10 Portugal (Lissabon). 100 Eseudo 9,77 g, h, 9,79 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — —
Schweden (Stockholm
und Göteborg) l. 100 Kronen 59,29 59,41 59,29 59,41 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 1090 Franken 55,99 56,11 1 56,09 56,21 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Shell 853d 8b 8539 Südafrik. Union (Pre⸗
torig, Johannesbg.) 1 südafr. Plé⸗. 9,3 9 9,91 9.39 9,91 Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund 1978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ) 109 Pengö — — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 899 0,901 0,899 0,901 Verein. Staaten von
Amerika (New Jork) 1 Dollar 2,191 2,495 2,491 2,495
—
*) Diese Kurse gelten nur für den innerdeutschen Verkehr.
bis 25,50, Weizenmehl, Tyne 812 (Inland) 34,75 bis —— Weizengrieß, Type 450 369,75 bis —— Kartoffel mehl, hochfein 6, 65 bis 8, 15), Zucker Melis (Grundsorte 67,99 bis — — Roggenkaffee, lose 3850 bis 38 50 ). Gerstenkaffee lose 40 59 bis 41,56 4), Malzkaffee lose 45, 00 bis 46,00), Rohkaffee, Nobusta u. Westafrikaner 258,00 bis 266,900, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 265,00 bis 275,00, Rohkaffee, gewaschen. Süd⸗ amerikaner —— bis — — Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ amerikaner 353, 90 bis 440,00. Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 375,00, Röstfaffee, gew. Südamerikaner —— bis — — Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 158,00 bis 582,00, Röstkaffee, gering 338.00 bis 345,00, Kakao, stark entölt 130,09 bis —— Tee, chinej. 810,00 bis 900,90, Tee, indisch 9bo, oo bis 1460,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice — — bis — — Pflaumen 40/50 in Kisten —— bis ——, Sultaninen: Type 109 63,00 bis 65,00, Type 9 56,00 bis 58,00, Korinthen choice Amalias 56,90 bis 58, 00,6, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis —— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Kunsthonig in 166 kKg- Packungen 70, 90 bis 71,09, Bratenschmalz in Tierees — — bis — —, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,094 bis — — Berliner Rohschmalz — — bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,50 bis —— Speck, inl., ger. —— bis —— , Mareenbutter in Tonnen 292, 00 bis — — Markenbutter, gepackt 296,900 bis — —, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis — — feine Molkereibutter, gepackt 290,900 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 278,90 bis ——. Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —— Landbutter in Tonnen 256,00 bis — —, Landbutter, gepackt 260,90 bis — — (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,K,30 H.Mb Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 99 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 ½ 172,00 bis 184,00, echter Edamer 400n0 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler wvollfett) 220,09 bis — — Allgäuer Romatour 20 ,õ 120,00 bis — — Harzer Käse 68,00 bis 74,00. ) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. *) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
ö Ausländische Geldsorten und Banknoten.
5. September 4. September Geld Briess Geld Brief
Sovereigns .... Notiz 2035 20,6 209335 209,46 20 Francgs- Stücke. .. für 16,65 16,2 16,15. 16,2 Gold⸗Dollars .... 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische .. ... L ägypt. Pfd. 10,18 1022 1018 10,22 Amerikanische:
1Dollar 2,185 2,505 2,485 2,505 1Dollar 2,4835 2,505) 2,485 2,505 1 Pap. beso Gbi7 Gb? 5517 Gios? Australische ..... 1 austr. Pfd. 7,83 7837 7298 8, 92 Belgische .. . .... 100 Belga 42,ů, 1 42,89 42,59 42,77 Brasilianische . . . . 1 Milreis o, 115 0, 135 0,1165 0135 9
1000 –5 Dollar.. 2 und 1 Dollar. . Argentinische .....
Brit. Indische .... 100 Rupien 72,95 753,B,25 72,95 753,2 Bulgarische ..... 100 Leva — — — — Dänische ..... 100 Kronen 48,90 48,290 48,9090 48,20 Englische: große . .. Lengl. Pfund 9,98 1002 9,98 10,02 1 u. darunter . Lengl. Pfund 9,98 10,02 9,98 10,02 Estnische . . . ... . 100 estn. Kr. — ,. — — Jinnische J , 304 5,00 5,04 Französische . .... 100 Frs. 5,69 b,71 5,69 5,71 Holländische ..... 100 Gulden 131,99 132,51 131,99 132,51 Italienische: große . 100 Lire — — — . 109 Lire u. darunt. 100 Lire 1307 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische .... 100 Dinar 5,63 b, 7 5,63 857 Kanadische ...... 1 kanad. Doll. 2,48 2,50 2,48 2,50
Lettländische. 100 Lats — — Litauische: große. . 100 Litas — — — 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,868 41,70 41,86 Luxemburgische ... 100 lux. Fr. 10668 10,2 10,65 10,69 Norwegische .... . 100 Kronen 56,49 56,71 56,49 56,71 Polnische: große .. 100 Zloty — — — 100 Zlotyu. darunt. 100 IJloty 47,01 47,19 47,01 47,19 Rumãänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei — — — —
unter 5090 Lei. . . 100 Lei — — — — Schwedische . . . . . 100 Kronen 59,18 59,42 59,18 59,42 Schweizer: große .. 100 Frs. 56,94 56,16 56,04 56,26 100 Frs. i. darunt. 100 Frs. 5h, 94 566,16 56,04 56, 26
Südafr. Union... 1 südafr. Pfd. 978. 989 975 32 Türkische 11 tir iind So 1,91 1,89 191 Ungarische ...... 100 Pengö — —
1. Unter suchungs und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fund sachen,
Sffentlicher Anzeiger.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, , 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolanialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
.
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall, und Invalidenversicherungen,
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
30772 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
1998 in Hamburg-AUltona, zuletzt wohn⸗
traße si, zur Zeit in Rigg, schuldet zer Steuerpflichtigen zur Sicherung der schriften, 5 3 * : ga, i ee h fin r nebst f li, 16 719, — die am 25. Juni 1988 . auf die gemäß S. Ziffer , . 65
dem Reich eine Reichsfluchlsteuer von Ansprüche auf
fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag g. 4. O.
StAnpG. vom 16. 10. 19034 8 45 Abs. 1 der Beschlagnahme gehabt hat und da und 2 (RGBl. 1 S. Eö, 94), des Ge⸗ ihn e g . 6 ; . setzes vom 28, 6. 1935 Art. 9 Abs. 6b kenntnis trifft. Die Ehefrau Maria⸗Luise Maier (R.-⸗G.⸗Bl. 1L S; Sc, 850), des Gesetzes steht das Verschulden eines Vertreters
geb. Moser, bisher Mitinhaberin einer vom 1. 12. 1936 3 28 Ziff. 0b (R-G.- gleich. Fischräuchevei, geboren am 29. Oktober Bl. J S. „6l, fö), des Gesetzes vom 19. 12. 1957. (R. G. Bl.
1 S. 1385) oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na haft in Hamburg-Altona, Eimsbütteler wird hiermit das inländische Vermögen 5 10 . J
Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗
Verbot, Zahlungen oder
bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ Steuerp eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗
pflichtigen. zustehenden Forderungen sie im oder sonstige . zu machen. Wer nach der V
Bekanntmachung zum Zwecke der
riften hier⸗
dem Reich gegenüber nur dann
Zeit der Leistung keine Kenntnis von
ö 22. August 1939. esch.⸗Zeichen: 17165. jetzt in Liquidation befindliche im Han— Finanzamt Hamburg-⸗-A1Altona. bet z . ᷓ
ahndungsdienstes sowie jeder andere straße 108, als Erb d n leitung oder Grundbesitz haben, das . h . ea JJ
sonstige der zum Hilfsbeamten der Staatsan- vertreter Rudolf Marschell aus Bres⸗
Reichsfinanzverwaltung, 28. 8. 1838 verstorbenen Handels⸗
Leistungen an die Steuerpflichtige zu e mfr bestellt ist, verpflichtet, die lau, 3. der Spar- und Darlehenskasse in w. hie erpflichtige, wenn sie im Inland Ober Thomaswaldau, Kreis Bunzlau, dert, unverzüglich spätestens innerhalb betroffen wird, vorläufig festzunehmen. vertreten durch ihren Vorstand, 4. der dem r Es ergeht hiermit die Aufforderung, Gemeinde Heiligensee, Kreis Bunzläu, nanzamt . über die der Steuer- die obengenannte Steuerpflichtige, falls vertreten durch den Bürgermeister, i im. Inland betroffen wird, vor- 5. der Witwe Ida Fritsch geb. Knoppick . . läufig festzunehmen und sie gemcß s 11 in Bunzlau, Gnadenberger Straße 46, eröffentlichung . Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschrif⸗ werden folgende Urkunden, Sparkassen⸗ ö ke r- ten unverzüglich dem Amtsrichter des bücher, Grundschuld⸗ und Sypothelen— füllung an die Steuerpflichtige eine Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ briefe aufgeboten: a) der Sypotheken— ĩ Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 folgt, vorzuführen. Eng der Abänderungen auf Grund der der Reichsfluchtsteuer⸗Vors n vom . ö. ö. (R. G. durch 1 S. 5lls 52) des Gesetzes vom befreit, wenn er beweist, daß er zu ä. ü. Ts ih Be Ge gr, en, ff lame m.,
brief der im Grundbuch von Tiefenfurt Bl. 82 in Abteilung 1I1 Nr. 5 für die
elsregister des Amtsgerichts Bunzlau
ein Verschulden an der Un⸗
Eigenem Verschulden
Wer seine ö vorsätzlich 30610
3. Aufgebote.
an g n, n,, . ; uf Antrag: 1. des Direktors Wal⸗ Stadt! und Kreissparkasse Bunzlau z s. 5. der Reichs uchtsteuer⸗Por⸗ ther Becht in Tiefenfurt, Kreis Bunz— nber 116,838 RA; 1 J ̃
n, sofern nicht der Tatbestand sau, als Liquidator der offenen Han⸗ brief der über die auf Ober Thomas⸗ , . 36 n, 6 ; . waldau Bd. 1 Bl. 14 in Abt. III Nr. 16 ; 3, 403 der vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. für die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. estzusetzende Geldstrafe und alle Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, we Schwidtal und C. A. Brüll in Görlitz, ö. u. 83 Ger h e el. Kreis
eingetragene offene Handelsgesellschaft K. Steinmann in Tiefenfurt eingetragenen Hypothek von ursprünglich 3009 Ge, jetzt noch 1800 G.M Restbetrag; b) das auf den Namen der verehelichten Kauf⸗ mann Johanna Gerstmann lautende Sparkasffenbuch Nr. 25 557 bei der
er Grundschnld⸗
bon 1 vom Hundert für jeden auf den im Steuer- und Strafverfahren ent⸗ gen Steuerordnungswidrigkeit (86 418 2 des minderjährigen Wolfgang Mar— Bunzlan, Inget enen Grundschuld
Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ er und entstehenden Kosten be⸗ der Reichsabgabenordnung) bestraft.
gefangenen Monat. . chlagnahmt. Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht⸗
steuer⸗Vorschriften vom 8. 18. 1931 und juristischen P
(R. G. Bl. 1 S. 699) unter Berücksichti⸗] land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen! Steuerfahndungsdienstes und
; ; schell in Breslau, Kürassierstraße 108, von 12 0609 en; q) ö . Nach § 141 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ bertreten durch den Vormund, Steuer⸗ der Gemeinde Heiligensee, früher Kreis Es ergeht hiermit an alle natürlichen steuer⸗Vorschriften ist jeder Begmte des inspektor Willy Rieger in Breslau, Sagan, jezt Kreis Bunzläu, lautende ersonen, die im In⸗ Polizei⸗ und Sicher ö des Hochwaldstraße 4, und der Frau Theo⸗ Auffnertungsbuch Nr. 695 der vhn
es Zoll⸗] dora Marschell in Breslau, Kürassier⸗l der Stadt- und Kreissparkasse in Bunz⸗
as auf den Namen