Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 215 vom 15 September 1939. S. 2
m.
bei dem Reichsarbeitsminister Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidung des Reichsarbeitsministers ist endgültig.
§810
(1) Die Zahlung einer Rentenbeihilfe ist, einzustellen, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe G 5) wegfällt.
(2) Ergibt sich nach der Gewährung einer Beihilfe (Kapitalbeihilfe oder Rentenbeihilfe), daß die Voraus⸗ setzungen für die Gewährung nicht vorgelegen haben, oder fallen nach Gewährung einer Beihilfe die Voraussetzungen für die Gewährung weg, so kann der Bedachte vom Reichs⸗ K zur Rückzahlung der Beihilfe verpflichtet werden.
(3) Wird jemandem, der auf Grund dieser Verordnung eine Beihilfe erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung wieder erteilt, so kann er vom Reichsarbeitsminister zur Rückzahlung der Beihilfe verpflichtet werden.
(4 Die Beitreibung der Beträge, die nach Abs. 2 und 3 zurückzuzahlen sind und nicht freiwillig zurückgezahlt werden, erfolgt durch die Arbeitsämter im ger nr, gang ber; fahren.
§811
Personen, die die Gewährung einer Beihilfe beantragt haben oder denen eine Beihilfe gewährt worden ist, haben jede nach der Antragstellung eintretende Aenderung ihrer Verhältnisse, die für die Gewährung der Beihilfe von Be⸗ deutung ist, unverzüglich dem zuständigen Arbeitsamt G 9 Abs. 1) mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, dem Arbeitsamt auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen sowie alle Unter⸗ lagen vorzulegen, die für die Gewährung einer Beihilfe von Bedeutung sind. Sie sind auf Verlangen des Arbeitsamts ferner verpflichtet, Behörden, Banken, Sparkassen und sfonstige Stellen zu ermächtigen, den Arbeitsämtern über ihr Vermögen und Einkommen Auskunft zu geben.
8 12
Diese Verordnung tritt am 15. September 1939 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. 5 4 Satz 2 der Verordnung zur Ueberleitung der Arbeitslosenhilfe im Saarland vom 16. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 244);
S2 Abf.? der Verordnung zur Durchführung des Ge⸗ setzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 26. November 1985 Reichsgesetzbl. J1 S. 1361);
„Sz 2 Abf. 5 und 5 3 Abs. 3 der Vorschriften zur Durch⸗ führung der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung vom 30. November 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsäanz. Nr. 280);
„52 Abs.? und 3 der Verordnung über die Eingliede⸗ rung der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung und über die Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Oesterreich vom 20. Mai 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 591); .
„32 Abs.? der Verordnung über den Arbeitseinsatz in den sudetendeutschen Gebieten vom 27. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1514)
32 der Verordnung über die Geltung sozialen Reichs⸗ rechts im Memelland vom 19. April 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 857).
(Gr. Reichssiegel) Berlin, den 14. September 1939.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Sy ru p.
Bekanntmachung.
Gemäß § 4 der Satzung der Deutschen Verrechnungskasse (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 2568 vom 3. November 1934) hat der Verwaltungsrat am 11. September 1939 auf Vor⸗ schlag des Reichsbankdirektoriums zu Bevollmächtigten er⸗ nannt die Herren:
Karl Reß,
Konrad Lindhuber, Hans Dulce,
Karl Urga st,
Bruno Scholtz,
Kurt Gierlich, Arthur Linke,
Otto Strauch,
Ernst Willmann, Horst Körber.
Die Vollmacht des Herrn
Harry Steindamm ist erloschen.
Berlin, den 14. September 1939. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Zweite Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen zur Einführung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen in der Ostmart und im Reichsgau Sudetenland.
Auf Grund des § 2 der Verordnung zur Einführung von Gesetzen über das Kredit⸗ und Zahlungswesen im Lande Osterreich vom 1. Oktober 1938 — ze ee! 1 S. 1329 — und des z 1 Absatz 2 der Verordnung zur Einführung von Gesetzen über das Kredit⸗ und Zahlungswesen in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 5. April 1939 — Reichsgesetzbl. 1 S. 720 — wird bestimmt:
Die Dreizehnte Bekanntmachung des Reichskommissars 6. das Kreditwesen vom 28. Oktober 1933 — Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 254 vom 831. Oktober 1938 — tritt in Kraft: 1. ö. den Reichsgauen der Ostmark mit sofortiger Wir⸗ ung, 2. im Reichsgau Sudetenland am 1. Oktober 1939.
Berlin, den 12. September 1939. Der Reichskommissar für das Kreditwesen.
Anordnung
zur Regelung der Entschädigung für abgelieferte Fahrzeug⸗ Kautschul⸗Bereifungen.
Vom 14. September 1939.
. Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 227) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Regelung der Entschädigung für die gemäß z S2 der Anordnung Nr. 51 der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest (Ablieferungs⸗ und Bezugsregelung für Fahrzeug⸗Kaut⸗ schuk⸗Bereifungen) vom 11. September 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. A1) abgelieferten Reifen folgendes bestimmt:
§1
Die Entschädigung, die für auf Grund der vorgenannten Anordnung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest abge⸗ lieferte Reifen zu zahlen ist, richtet sich nach dem Grade der Abnutzung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
8§82
(1) Für unbenutzte Reifen ist zu zahlen:
a) Wenn der Abliefernde als Verbraucher anzusehen ist, der Bruttopreis nach der . der Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen Wikrafa G. m. b. H. vom 1. September 1938, abzüglich 10 vom Hundert;
b) wenn der Abliefernde als Händler anzusehen ist, der Nettopreis nach der unter a genannten Preisliste;
c) wenn der Abliefernde eine Fahrzeugfabrik ist, der tat⸗
sächlich bezahlte Fabrikpreis.
(2) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauchswert min⸗ destens 75 vom Hundert des vollen Gebrauchswertes beträgt, ermäßigen sich die unter Absatz La und b genannten Preise um 25 vom Hundert.
(3) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauchswert min⸗ destens 50 vom Hundert, aber nicht mehr als 74 vom Hundert des vollen Gebrauchswertes beträgt, ermäßigen sich die unter Absatz La und b genannten Preise um 60 vom Hundert.
(4 Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauchswert min⸗ destens 35 vom Hundert, aber nicht mehr als 49 vom Hundert des vollen Gebrauchswertes beträgt, oder die noch rund⸗ erneuerungsfähig sind, sind 10 vom Hundert der Brutto⸗ listenpreise zu zahlen.
G. Für Reifen, die nicht mehr runderneuerungsfähig sind, wird der gemäß der Anordnung 48 der Überwachungs⸗ stelle für Kautschuk und Asbest über Höchstpreise für Gummi— abfälle und Altgummi vom 24. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 300) zu zahlende Preis vergütet.
83
Die gemäß 5 2 an Händler oder Fahrzeugfabriken zu ahlende Entschädigung erhöht sich um die von diesen für die ntschädigung zu zahlende Umsatzsteuer; der Abliefernde hat
den Vomhundertbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer bei der Ablieferung anzugeben. §8 4
Der Gehrauchswert nach 52 wird von dem Leiter der Reifensammelstelle, an die der Reifen geliefert wird, geschätzt; diese Schätzung ist endgültig.
585 Die Reifen erhalten bei der Ablieferung eine Kenn⸗ zeichnung, aus der der nach § 2 geschätzte Gebrauchswert zu erkennen ist. Die Kennzeichnung ist in einer die Gewähr für Haltbarkeit bietenden Weise, möglichst durch Brennstempel, vorzunehmen. 86
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 14. September 1939.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.
Anordnung 2 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Bewirtschaftung von Industriediamanten und Glimmer)
vom 14. September 1939.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1935 (RGGBl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die ,, ÜUberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom J. September 1934 in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 Den her Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
ö Beschlagnahme
(1) Zur planmäßigen Durchführung der Bewirtschaftung technischer Erzeugnisse werden die nachstehend genannten Waren, die im Deutschen Reich lagern oder in das Deutsche Reich eingeführt werden, beschlagnahmt, soweit sie sich nicht bei Inkrafttreten dieser Anordnung im unmittelbaren Arbeitsprozeß befinden, a) Industriediamanten (Carbonado, Boart und Balles), roh und bearbeitet (Nr. 235 a, 678 a und e des stat. Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif;
b) Glimmer, roh, als Kaliglimmer — genannt Musko⸗ wit — und Magnesiaglimmer — genannt Phlogopit — (Amberglimmer] (Nr. 231 e des stat. Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif).
82 Wirkungen der Beschlagnahme i), Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß xechts⸗ , . Verfügungen über die beschlagnahmten Waren ohne Genehmigung der Reichsstelle nichtig sind, und daß ohne diese Genehmigung weder Veränderungen (Be⸗ oder Verar⸗ beitung an den Waren vorgenommen noch die Waren von
Dr. Ernst.
Kassen⸗ u.
Rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvoll⸗ ziehung erfolgen.
(2) Der Eigentümer beschlagnahmter Waren ist ver⸗ pflichtet, sie im bisherigen Zustand zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Diese Verpflichtung trifft daneben auch den Besitzer.
SG) Spediteure, Lagerhalter, Frachtführer und Verfrachter von Seeschiffen sowie Eisenbahn, Zoll⸗ und Postbehörden sind berechtigt, beschlagnahmte Waren im Inland an den ver⸗ fügungsberechtigten Empfänger auszuliefern.
83 Buchführungs⸗ und Meldepflicht
Wer beschlagnahmte Waren im Eigentum oder Besitz hat ist verpflichtet, ; ö a) die vorhandenen Bestände bis zum 5. jeden Monats — erstmalig zum 5. Oktober 1939 — zu melden. Melde⸗ vordrucke sind bei der Reichsstelle für technische Er⸗ zeugnisse erhältlich, b) Lagerbücher zu führen. Die Lagerbücher müssen ins⸗ besondere Angaben enthalten über: Bestand, Zu⸗ und Abgang, Lieferant, Empfänger sowie über Veränderungen durch Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung. .
' Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung werden gemäß 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
35
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
Berlin, den 14. September 1939.
Reichsstelle für technische Erzeugnisse. Der k .
Schwarzkopf.
Bekanntmachung.
Die am 14. September 1939 ausgegebene Nummer 177 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Gnadenerlaß des Führers und Reichskanzlers für die Zivil⸗ bevölkerung. Vom 9. September 1939. -
Verordnung über die Feststellung von Sachschäden (Sach- schädenfeststellungsverordnung). Vom 8. September 1939.
Verordnung über die Preisregelung für Hasen⸗ und Ka— ninchenfelle. Vom 11. September 1939.
Erste Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich. Vom 12. Sep⸗ tember 1939. — n k
Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Verbot des Aufenthalts aktiver An 6 einer ausländischen Wehrmacht in den Sperrgebieten. Vom 12. September 1939.
Ausführungsbestimmungen zum Gnadenerlaß des Führers . für die Zivilbevölkerung. Vom 13. September 1939.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis:; 9, 15 Hic. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 15. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Nachtrag zu der vom Reichsverkehrsministerium als Anhang zum Internationalen Signalbuch herausgegebenen „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungs⸗ signalen für 1939“ ist im Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin W 35, Woyrschstr. 13, erschienen.
Den Reichs- und Staatsbehörden wird der Nachtrag bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 0,0 RM von dem Verlag geliefert; im Buchhandel ist er zum Preise von O, 80 RAM zu beziehen.
Nummer 37 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern, herausgegeben vom Reichsministerium des Innern vom 13, September 1939, hat folgenden Inhalt: Allge m. Verwaltung. VO. 10. J. 39, Ausbildg. u. Prüfg. d. Anw. d. ö Archivdienstes in d. preuß. Archivverw. — RdErl. 4. 9. 39, Einschaltg. d. , bei Grundstückskäufen d. öffentl. Hand. — RdErl. 4. 9. 39, Verrechng. d. bei d. LR. K. Zinsen. — Staatshaushalt, echnungswesen. RdErl. 5. 9. 89, Kassenanschl. d. Verw. d. Innern f. d. RJ. 1939 — Kom mu-⸗— nalverbän de. Anord. 13. s. 39, Ausf.⸗Anw. f., d. Zweck verbände u. d. Landkr. d. Landes Thüringen z. h üb. d. Ver⸗ fahren f. d. Srl tg v. Fehlbeträgen usw. — RdErl. J. 9. 39, Tarifordng. f elektr. Energie. — RdErl. 9. 9. 39, Kriegs beitrag d. Gemeinden. — Beschl. 8. 8. 39, Aend. d. Grenzen 2. Landkr. Osnabrück und Melle. — Beschl. 9. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Tandkr Hanau und d. Stadtkr. Hanau. — Beschl. It. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Hünfeld und Fulda. — Entsch. 19. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. ö. und Arnsberg. — Wohl ⸗ J u. Jugenbwohlfahrt. RdErl. J. 9. 39, ollzug d. Sammlungsges. v. 65. 11. 34. — Polizeiver wal tung. RdErl. 4. g. 35, Gefangenentransportwesen. — RdErl. J. 9. 39, Unterstützg. d. Ortsgruppen⸗ u. Kassenwarte d. Kame⸗ radschaftsbundes Dt. Pol-⸗Beamten. — RdErl. J. 9. 39, Aufrecht erhaltg. d. Pol⸗Verw.-Dienstes. — RdErl. 6. 9. 89, Poli eil. Führungszeugn. — RdErl. 4. 9. Zh, e n nn n, 9 gliederg, in die 6 v. Angh. d. unif. Ordn Pol. (außer Verw. -⸗Pol). — RdErl. 8. 9. 39, Uebertritt v. Pol.⸗Beamten in d. Hiebei — RdErl. 8. 9. 35, , . üb. d. Wirtschaftsverw—⸗Dienst bei Verwend. d. Pol. außerh. d. Standorts (VbPaV.) PDV. Nr. 33. — Zu besetzende Gend.-Oberm. Stellen. — RdErl. 28. 8. Ih,
ihrem Lagerort verbracht werden dürfen.
Ueberweisg. b. Buches „Tannenberg“ f. d. Büchereien b. d. staatl.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr 215 vom 15 September 1939. S. 3
halten
Ordn.⸗Pol. — RdErl. 2. 9. 39, , , Gend.⸗ Kasernen. — RdErl. J. 9. 39), Gasmasken . d. Krim Pol. — RdErl. 7. 9. 39, Pol⸗Dolmetscherprüfg. — RdErl. 9. A. 39. Ver⸗ fleg. d. OrdPol. im Standort. — RdErl. 7. 9, 39, Richtl. . d.
urchf. d. Luftschutzes in Museen, Büchereien, Archiven u,. ähnl. Kulturstätten. * RdErl. 7. 97. IZ9, Flecken an Gasbelleidg. d. SSD. — RdErl. T. 9. 39, Chlorkalkpäckchen in a . — RdErl. 8. 9. 39, Schutz d. Fensterscheiben gegen Luftstoß v. Sprengbomben. — RdErl. 6. 9. 39, Heilfürsorge bei d. Reichspol, Pol. Kuranst. — Wehrangelegenheiten. RdErl. 5. 9. 33,
Das Berkehrswesen in Posen und Pommerellen.
Die Tatsache, daß sämtliche Städte Posens und Pommerellens ihre Entstehung deutscher Gründung verdanken, läßt schon Rück⸗ schlüsse auf das westpolnische Verkehrswesen zu. Die beiden nun wieder in deutscher Hand befindlichen Provinzen Posen und Pommerellen sind besonders in verkehrsmäßiger Beziehung als Teile des ehemaligen einheitlichen ostdeutschen Wirtschaftsraumes anzusehen. Die Eifenbahnen, die in der Hauptsache von Südwesten nach Nordoften ausgerichtet sind, haben eine Dichte, die zwei bis drei mal fo hoch ist wie die der übrigen polnischen Teile (aus⸗ genommen Oberschlesien. Insgesamt betrug die Bahnlänge in beiden Provinzen 4571 km, was einer Dichte von 101 km Schiene auf 1000 km in . und einer solchen von 114 km Schiene in Pommerellen entspricht. Das ziemlich dichte Lokalbahnnetz schließt in Verbindung mit dem verzweigten Straßennetz, das . Anlage der preußischen Wegebaupolitik verdankt, die beiden Pro⸗ vinzen weitgehens auf. Posen verfügt beispielsweise über Ss km Straße und Pommerellen über 506d km; das entspricht einer Dichte von 33,4 Km Straße auf 100 qkm in Posen und von 31,0 km Straße in Pommerellen. . Im ganzen betrachtet ist dieses Straßennetz wenig gut er⸗ und darum keineswegs unseren modernen Ansprüchen
gewachsen. Dadurch ist naturgemäß auch die Zahl der Kraftfahr⸗ zeuge beträchtlich geringer als beispielsweise in den angrenzenden östdeutschen Gebieten. Da die Gesamtzahl der Kraftwagen in 1938
Anwendg. d. Uebungs-⸗VO. in Sonderfällen. — RdErl. 9. 9. 39, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1911 u. 1912. — Vo lksLgesun dheit. RdErk. 11. 9. 39, Einzustellende Verwaltungsarbeit. = NdErl. 4. J. 9, Untersuchg. v. nikotinarmem u. nikotinfreiem Tabak. — Uebertraͤgb. Krankh. d. 32. u. 33. Woche. — Neu erscheinun⸗
en. S Stellenausschreibungen v. Gemeinde⸗
eamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten., Earl Hen manns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. r, 1,85 fen für Äusgabe A Gweiseitig bedruckth und 2,40 RM für
Ausgabe B (einseitig bedruckt.
in beiden Provinzen die Zahl von 11 000 kaum übersteigt, errechnet sich auf 1000 Einwohner ein Bestand von noch nicht einmal drei Kraftfahrzeugen. Immerhin stellt . Kraftwagendichte im Ver⸗ gleich zu Koöngreßpolen (ohne Warschau) und zu Ostpolen noch einen hohen Stand dar; denn dort entfallen auf 1000 Einwohner nur 0,3 Kraftwagen. . . .
Eine nahezu ,,, Lage zeigen die Verkehrswege der Ilüsse Der Warthe⸗Verkehr, auf. dem sich in der Vorkriegszeit ein lebhafter Zubringerverkehr nach Berlin und Stettin abspielte, ist — wenn man von dem noch bestehenden geringen Lokalverkehr absieht — nahezu ganz , , Die Weichsel weist zahlreiche Sandbänke auf; an ihrem Unterlauf hat sich eine betrãchtliche Menge Schwemmland angesammelt, das den g ee en, behin⸗ dert. Der Fluß, der früher als Zubringer russisch⸗polnischer Er⸗ zeugnisse und als Verkehrsvermittler des ostwestlichen Durchgangs⸗ verkehrs Ostpreußens über die Nogat, den Bromberger anal, die Netze und Warthe eine hohe Bedeutung hatte, hat i kaum noch durchgehenden Schiffsberkehr zu verzeichnen. Die große wasserbauliche Leistung Deutschlands war von den Polen dem Verfall preisgegeben worden, und erst nach 1928 begann der pol= nische Staat mit Wiederherstellungsarbeiten, die jedoch bisher das deutsche Vorkriegsniveau bei weitem noch nicht erreicht haben. Nicht zuletzt hat der Binnenschiffsverkehr in Posen und Pom⸗ merellen auch deshalb besonders gelitten, weil Polen den gesamten Verkehr durch diese beiden Provinzen auf die Eisenbahn ab⸗ gelenkt hat.
Wir ric art des Tussandes.
Mus weise ausländischer Notenbanken.
London, 13. September. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 13. September 1939 (in Klammern Zuü⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 555 470 (Zun. 3580), hinterlegte Noten 26 650 (Abn. 3570), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 567 020 (Zun. 2200), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 1460 (Abn. 1990), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (Abn. 200). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emiffionsabteilung ) 130 (Zun. 28), Depositen der Regierung 12 060 (Abn. 3030), andere Depositen: Banten 10h 8i0 (Abn. 1660) Private 40 810 (Abn. 4830), Regierungssicherheiten 1.3 670 (Abn. 50), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 3860 (Abn. 2160), Wertpapiere 25 940 (Zun. 730), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 530 (Abn. 60). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 16,73 gegen 18,38 osoꝗ.
34 ö und Barrenbestand Vorwoche 102 (Abnahme
Das Pfund gleitet weiter ab.
Englands finanzielle Schwäche zeigt sich immer mehr.
Die Schwäche des englischen Pfundes, die seit langem kein Geheimnis mehr war, konnte wohl keine bessere Bestätigung finden als dadurch, daß die englische Regierung die Devisen⸗ zwangswirtschaft einführen mußte.
Die neuen Maßnahmen brachten aber nicht nur ein Durch⸗ einander mit sich, durch das die wirtschaftlichen Beziehungen zu den Gliedern des Empire und den neutralen Staaten den chwersten Erschütterungen ausgesetzt wurden, sondern erweisen sich ereits jetzt als völlig verfehlt. Es ergibt sich nämlich, daß die Zwangskurse nur in London auf dem Papier stehen, während das Pfund an allen anderen internationalen Devisenmärkten unauf⸗ . weiter fällt. Diese Entwicklung kam im Laufe des
onnerstag in einem neuen Pfundsturz zum Durchbruch, und 6 vor allem in New York, wo man sich bisher noch ungefähr en Londoner Kursen angepaßt hatte. Während der Pfundkurs in London im Vergleich zum Dollar am 5. tember auf 4.02 — 4,96 festgesetzt wurde und sich seitdem hier nicht mehr ver⸗ ändert hat, trat er in New York, wo er am Mittwoch mit 4,01 notierte, am Donnerstag einen neuen Sturz an, bei dem er zur Zeit bis auf 3, 8s nachgegeben hat. ;
Es hat der Bank don England also nichts genützt, daß sie den Goldmünzen⸗ und Barrenbestand ihrer Emissionsabteilung in
Höhe von 2623 Mill. E praktisch ganz auf den Devisenausgleichs⸗
fonds zur Stützung des Pfundkurses übertragen hat und nur einen kleinen Restposten von zur Zeit 130 000 E , Ausweis stehenließ. Der Devisenausgleichsfonds war vielmehr schon so geschwächt, daß auch die neue Manövriermasse das Pfund gegen⸗ über den Auslaäͤndswährungen nicht mehr zu stützen vermochte. Der Goldbestand Englands ist nämlich keineswegs mehr so groß, wie man meist annimmt. Nach dem letzten Schatzamtsqgusweis, der vor etwa drei Monaten veröffentlicht wurde, befanden sich im Ausgleichsfonds und bei der Notenbank Ende März d. J. noch rund 594 Mill. E insgesamt. Seitdem sind aber, auch wenn man keine genauen Ziffern kennt, so große Summen abgeflossen, daß 100 Millionen 26. u niedrig als zu hoch geschätzt sein dürften. Verschiedentlich , man ö in City⸗Kreisen schon Ende August von 200 Mill. Z. Die Unterbindung des freien Gold⸗ handels und die ifm der ö, , sollten dann dazu dienen, den Rest für kriegswichtige Zwecke England zu er— halten. Seit Erklärung des Kriegszustandes hat sich der Gold⸗ abfluß aber tatsächlich noch erheblich beschleunigt. So meldete allein die New YJorker Bundesreservebank für die seit Anfang n. vergangenen 14 Tage bisher eine Goldzufuhr aus England von über 165 Mill. 8, zu denen noch fast 54 Mill. ö. Gold aus Kanada kamen. Schon ö kann man schließen, da die Transferierung des Goldbestandes der Bank von England an den Ausgleichsfonds nicht nur eine a en zur Verschleierung der noch vorhandenen Goldmengen sein sollte, weil über die Mittel des Währungsfonds keine ö Veröffentlichungen bekannt⸗ gegeben werden, sondern sein Einsatz ein letzter . war, ein weiteres Abgleiten des Pfundes zu verhindern. uß sich doch 9 anhaltender Pfundsturz gexadezu katastrophal für die englische
irtschaft auswirken, die im Kriege noch mehr als sonst auf einen ,,, hohen Einfuhrbedarf mit entsprechenden Devisen⸗ anforderungen angewiesen ist. Dieser Versuch scheint aber bereits jetzt gescheitert zu sein.
Bei der gegenwärtigen Notierung am freien Auslandsmarkt
bedeutet der Sturz des Pfundes, daß England für alle Käufe schon rein devisenmäßig über 20 3 mehr zu zählen hat als vor Beginn des Pfundsturzes. Dazu kommen aber noch die Preissteigerungen, die sich an den internationalen Rohstoffmärkten im Zeichen der fog. Kriegshausse einstellten, ferner erhöhte Fracht- und Ver⸗ sicherungssätze. Wenn diese Entwicklung weitergeht, so dürfte Englands bisherige weltwirtschaftliche Stellung in einem Aus= maße erschüttert werden, daß die Risse nie wieder ausgemerzt werden können.
Vergrößertes Außenhandelsvolumen der Schweiz.
. 14. September. Die Einfuhr der Schweiz erreichte in der Zeit von Januar bis August 1939 116,9 Mill. ö gegen 1035,55 Mill. . von Januar bis August 1938; die Ausfuhr stieg in der entsprechenden Zeit auf 908,8 (8s g, 60 Mill. ffr.
—
Erhöhung der rumänischen GSinfuhrtaxen.
Bukarest, 14. September. Durch Gesetz vom 8. 9. 1939 wurden die Einfuhrtaxen für die Einfuhr von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten für die Landesverteidigung erhöht. Die Erhöhnng geschieht rückläufig auch für solche Einfuhren, für die die Einfuhrtaxen noch nicht gezahlt wurden. In welchem Maße die Taxen erhöht werden, ist in dem Gesetz nicht bekanntgegeben.
„/// / / // / · · /
Berlin, 14. September. Praisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Verkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kiko frei Haus Groß-Berlin) 1Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel —— bis — — Langhohnen, weiße, handverlesen —— bis — — Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — Linsen, mittel, läferfrei — bis — — Linsen, große, käferftei — bis — — Speiseerbsen. Viet. Konsum, gelbe
. is — — Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe — — bis — Speiseerbsen. Viet. extra Riesen, gelbe —— bis — —, Geschl. glaf. gelbe Erbfen II (zollverb) — — bis — — Geschl. glas. gelbe Erbsen II Gollverb. — — bis — — Grüne Erbsen —— bis — ** Reis: Rangoon“) 25,50 bis 26,509, Saigon. ungl.“) 29, 00 bis 30490. Italiener, ungl. ö. Bo, S0 bis 81, 50, Gerstengraupen, fein, Co dis 5/o ) 41,55 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, O / 1 *) 40,50
— —
bis 41,50 .. Gerstengraupen, Kälberzähne, Os *), 3490 his
36.00 45, Gerstengrütze ), alle Körnungen 34,90 bis 35,90 ) Haferflocken *) J. 45,00 bis 46,00 7), Hafergrütze *) Hafernährmittels 45, 00 bis 46,00 , Roggenmehl, Type 2997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 36,90 bis — — Weizengrieß, Type 450 39,15 bis — — Kartoffel mehl, hochfein — — bis — — *), Zucker Melis (Grundsorte) 67.99 bis — = Roggenkaffee, lofe 88,50 bis 39509 4), Gerstenkaffee, lose 4050 his 41,557, Malzkaffee, lose 4506 bis 46, 00 4), Rohkaifee, Robusta u. Westafrikaner 258, 00 bis 266, 90, Rohkaffee, Brasil Superior
bis Extra Prime 2665,00 bis 275, 90, Rohkaffee, gewaschen., Süd⸗
amerikaner — bis —— Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ amerikaner 3853, 00 bis 440, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 375, 00, Röstkaffee, gew., Südamerikaner — dis — — Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 458 00 bis 86, 00, Röstkaffee, gering 38. 00 bis 346, 90, Kakao, stark entölt 130,00 bis — — Tee, chines. S810 00 bis 900, 00, Tee, indisch 60, 00 bis 1460,00, Ringäpfel, amerikan, extra choiee — — bis — — Pflaumen 40 / o in Kisten — — bis — —, Sultaninen: Type 19 68, 00 bis 65,00, Type 8 öS 00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 58, 00, Mandeln, süße, baer , r ausgewogen —— bis — — Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Kunsthonig in 119 kg- Packungen = — bis — * Bratenschmalz in Tieres — — bis —— Braten⸗ schmalz in Kübeln 185,64 bis — — Berliner Rohschmalz — — bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —— Speck, inl., er. —— bis —— Markenbutter in Tonnen 292, 0 bis — — ,
arkenbutter, . 296,09 bis — —, feine Molkereibutter in Tonnen 286,900 bis — — feine Mollerelbutter gepackt 290,00 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 278,900 bis —— Mol kerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis — — Landbutter in Tonnen 266,00 bis — —, Landbutter, gepackt 260,99 bis — — (die Butter reise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 EM Kollgeld per 100 Kg), Allgäuer Stangen 20 9 v6, 00 bis 100 00, echter Gouda 40 ôά— 172,00 bis 184,00, echter Edamer 400, 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler Gollfett 220,090 bis — Allgäuer Romatour 20 o,ñD9 120,90 bis — — Harzer Käse 68,00 bis 74,00.
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. P) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berliner Börse am 15. September.
Nachdem sich bereits gegen Schluß der gestrigen Börse eine gewisse Widerstandsfähigkeit durchzusetzen vermochte und einzelne Werte auch Erholungen erzielten, konne man heute weitere Rück⸗ käufe beobachten. Das mag zum Teil damit zusammenhängen, daß die Vorbereitungen für den Medio am Geldmarkt praktisch als erledigl anzusehen sind. Andererseits fehlte es allerdings auch nicht an Abgaben, die jedoch ihres geringen Umfanges wegen kaum zu stärkeren Schwankungen führten.
Am Montanmarkt befestigten sich Harpener um S 6. Im gleichen Ausmaß gedrückt waren dagegen Mannesmann und Verein. Stahlwerke. Hoesch gaben um 1, Mansfelder um 1 90 nach. Bei den Braunkohlenwerten wurden nur Dtsch. Erdöl und Ilse Genußscheine, und zwar erstere unverändert, letztere 5 *. Y/o niedriger, angeschrieben.
Von Kaliaktien waren Kali Chemie und Salzdetfurth um 2 bzw. 116 * erholt, Wintershall 33 schwächer. Nur geringe Veränderungen hatten chemische Papiere. Farben ermäßigten sich bei größerem Umsatz um z 75. Von Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten sind Gesfürel mit 4 3 und Siemens mit 1, dagegen Schuckert mit — 1M, Lahmeyer und RWE. mit je 135 zu er⸗ wähnen. Auffälligere Abweichungen gegen den Vortag hatten im übrigen noch: Deutsche Waffen — 35. Holzmann (— 236) Dort⸗ munder Union (— 1/9), Stöhr, Waldhof, Junghans, Süddeutsche Zucker und Deutscher Eisenhandel (je — 1 7X9).
Im ö war die Kursgestaltung weiterhin unein⸗ heitlich, jedoch zeigten sich vielfach Anzeichen einer Erholung.
So stiegen Schuckert um „t. Deutsche Erdöl und Ilse Genuß⸗ scheine sowie Hotelbetrieb und Fesdmihle um je * 6, Schlesische Gas um 56, Schering um 1 und Westdtsch. Kaufhof um 3 3. Andererseits waren Gesfürel um 56, Waldhof und Rütgers um je 1, Demag um 27 und Rheag um 5 53 rückgängig. Farben stellten sich auf 15533.
Am Börsenschluß waren die Notierungen im allgemeinen * bis 5 höher. So stiegen Rheinstahl, Lahmeyer und Dessauer Gas um je nt, Deutsche Erdöl um * und Berger um 1 36. Farben schlossen zu 15635.
Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen vielfach etwas niedriger. Halle Bankverein und Lübecker Commerzbank verloren je „ und Vereinsbk. Hamburg 2 853. Bei den Hypo⸗ thekenbanken gaben Rhein.Westf. Boden Credit gegen die Notiz vom 9. d. Mts. um 315 9 nach.
Am Markt der Kolonialwerte wurden Otavi Minen um 1½ HRM heraufgesetzt.
Bei den Industriepapieren betrugen die Verluste im all⸗ gemeinen 335. Vereinigte Glanzstoff gaben nach längerer Pause 5 7 her, wobei Zuteilung vorgenommen wurde.
Im variablen Rentenverkehr blieben Reichsaltbesitz mit 131 unverändert. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf unverändert 93.
Am Kassarentenmarkt lagen Liqu-Pfandbriefe nicht gan einheitlich, überwiegend aber freundlich. Landesrentenban stiegen hierbei um „* und Preuß. Bod. Creditbk. um 5 . Sonst stelkten sich Pfandbriefe, Kommunalobligationen sowie Reichs und Länderanleihen etwa auf Vortagsbasis.
Für Industrieobligationen waren die Meinungen geteilt. 37er Harpener, Klöckner und Krupp , wurden je 35 * höher bewertet, Hoesch gewannen , 5, während Farbenbonds und Daimler⸗Benz je „ und Dtsch. Conti Gas zi „ einbüßten.
Steuergutscheine 1 u. IL blieben unverändert.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 233 — 275 95 zu zahlen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Yen auf 0,58 gegen 0,59. Für den innerdeutschen Verrechnungs⸗ verkehr wurde das engl. Pfund auf 9g, 85 gegen 106,00 und der franz. Frane auf 5, 60 gegen 5,70 festgesetzt. Sonst ergaben sich keinerlei Veränderungen.
Bezeichnung der Stückgüter durch den Absender.
Um bei der gegenwärtigen starken Belastung der Reichsbahn eine sichere Beförderung von Stückgütern zu gewährleisten, ist es erforderlich, daß die einzelnen Sendungen einwandfrei gekenn⸗ fich. werden. Der Empfehlung, auf den Beklebezetteln und Anhängern, die Anschrift des Empfängers auch in die Packstücke einzulegen, wird vielfach nicht nachgekommen. Bestimmungsort und Empfänger der Sendungen können infolgedessen häufig ent⸗ weder überhaupt nicht oder nur sehr schwer ermittelt werden.
Den Absendern wird im eigenen Interesse empfohlen, die Stückgüter . deutlich und in einer Verwechslungen aus⸗ schließenden Weise zu zeichnen. Außerdem wird ihnen dringend geraten, die Anschrift des Empfängers in die Packstücke zu legen.
Eröffnung der Prager Herbstmesse am 24. September.
Prag, 13. September. Die Prager Herbstmesse, deren ursprünglicher Termin um drei Wochen verlegt wurde, wird bestimmt am Sonntag, dem 24. September, eröffnet werden und bis einschließlich Sonntag, den 1. Oktober, dauern. Das Pro- gramm der Messe, die auf allen drei Ausstellungsplätzen ver⸗ anstaltet wird, wird in unvermindertem Umfang eingehalten werden. Die ursprüngliche Zahl der ausstellenden Firmen wird wahrscheinlich mit Rücksicht auf die Terminverlegung bis zur Er⸗ öffnung noch eine Erhöhung um die neuangemeldeten Firmen erfahren. Die Messeverwaltung wird für weitere Erleichterungen in der Zugverbindung Sorge tragen. Auf Grund des Messe⸗ ausweises können die Messebesucher eine 8337“ Rige Fahrpreis ermäßigung auf allen Strecken der Protektoratsbahn Böhmen und Mähren beanspruchen. Die Reise nach , mit der er⸗ wähnten Ermäßigung kann in der Zeit vom 20. September bis 1. Oktober 1935, demnach schon vier Tage vor Messebeginn, die Rückreise vom 24. September bis 5. Oktober, also vier Tage nach Beendigung der Messe, angetreten werden, so daß sich die Messe⸗ besucher volle 16 Tage in Prag aufhalten können.
Notierungen
ber Kommisfion des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 165. September 1939.
Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte ö 2 und Bezahlung):
Originalhũttena lum inium,
n ,n, , it det h Walz ⸗ oder Dꝛrahtbarten , . Antimon Regul K // he = Feinsilber 32,30 – 38,00 ö ö
Rn für 100 kr
fein
,
Die Elektrolhttupfernotierung der reinigung für dent che Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. am 15. September auf 61,50 RM (am 14. September auf 6l, 50 R. M)
für 100 Kg.