Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 16. September 1939. S. 2
Einfuhr⸗Nr. des Stat.
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗Nr. des Stat. Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
6854
6856 6862
686 b
6860
6864 6872
687
6870
6874 688 a
von schlichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abgedreht, nicht verziert: aus Alabaster, kristallinischem Mar⸗ mor, auch künstlichem aus Serpentinstein
—: Randsteine für Bürgersteige aus Granit, an zwei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten schlicht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behauen
—: andere Steinmetzarbeiten aus Granit; Steinmetz⸗ arbeiten aus Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
— : aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert: aus Alabaster, kristallinischem Marmor, auch künst⸗ lichem, aus Serpentinstein
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
— : aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
Steinmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder vergoldet, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen: aus Alabaster, kristallinischem Marmor, auch künst⸗ lichem, aus Serpentinstein
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
Künstlich gefärbte oder verzierte Glimmerplatten; ge⸗ schliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter bearbeitete Schieferplatten; bearbeiteter Tafel⸗ schieser; anderweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohne Verbindung mit anderen Stoffen
Schiefertafeln (Schreibtafeln, auch in Rahmen aller Art; Schieferstifte (⸗griffeh, auch bemalt, mit Papier bezogen oder in Holz gefaßt
Waren ganz oder teilweise aus Lava, poröser oder dichter, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen
Bildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich der punktierten
(691 a / 6924) Steinwaren, nicht unter andere Nummern fallend:
(691 a/d) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme der Luxusgegenstände:
aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus polier⸗ fähigem Kalkstein, Serpentinstein
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen
aus Glimmer und Speckstein (Schmelztiegel aus Speck⸗ stein 725)
aus anderen Steinen
(692a /e) in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen (ausgenommen Luxus⸗ gegenstände):
aus Glimmer (Isolationsgegenstände für die Elektro⸗ technik 912 F6)
aus Speckstein
aus anderen Steinen; Polier⸗, Schleif⸗ usw. Steine der Nr. 695 in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen
Luxusgegenstände, nicht unter andere Nummern fallend, ohne oder in Verbindung mit anderen Stoffen
Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen oder Metallhülsen
(694 6) Poliersteine, Schleif⸗ und Wetzsteine, auch Probiersteine:
ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, Silizium⸗ karbid, Feuerstein oder Quarz
Schleifsandsteine und andere natürliche, auch künstliche (mit Ausnahme der in Nr. 694 genannten und der mit Stearin, Talg und dergleichen versetzten Polier⸗ steine); Feuersteine, zum Gebrauch vorgerichtet (Flintensteine), gehauen oder geschnitten; alle diese auch in Verbindung mit Holz oder Eisen; Schmirgel⸗ feilen und Schmirgelscheiben aus Holz mit auf⸗ geklebtem Schmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus Holz mit aufgeklebtem Sand oder Pulver von Feuerstein, Glas oder Schmirgel
Wärmeschutzmasse aus Kieselgur
Waren aus Zement oder whit Zement überzogenen Steinen, auch hohl oder gelocht, Cajalithwaren, mit Ausnahme der Schmelztiegel (725), sowie Tripolith⸗ waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen (ausgenommen: Ferrosilizium⸗, Silicoman⸗ gan⸗, Ferrochromformlinge)
(69gga / h) Kalksandsteine, Schwemmsteine und sonstige aus Sand, Bimssand oder dergleichen mit Kalk oder Zement als Bindemittel hergestellte
Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, alle diese nicht gebrannt:
Schwemmsteine aus Bimssand (Bimsziegeh
andere
( 7003) Waren aus Gips (Gipsguß), auch aus einer Mischung von Gips mit Schwefel oder mit Kreide und Leim oder mit anderen Zusätzen, auch Formerarbeiten aus Schwefel (auch Spence⸗ metall), Kieselgur⸗, Kreidemasse oder Talk:
n ,, und Bausteine, ungefärbt, auch mit Ein⸗ agen
andere ungefärbte Waren: auch Gipsformen mit Schwefeleinsatz
gefärbt, bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleichen getränkt (Elfenbeinmasse, Chromo⸗, Kallipasta )
Waren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, r sie nicht dadurch unter andere Nummern allen .
Schlacken, zu Bau⸗ oder Pflastersteinen geformt
(713/714) Mauersteine (Mauerziegel, Back⸗ steine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, ungebrannt oder gebrannt, unglasiert:
Hohl⸗, Lochsteine, Lochplatten und Formsteine, rauh oder glatt
andere: rauh (Hintermauerungssteine), glatt (Ver⸗ blendsteine)
Scheuerziegel (Putzsteine)
715 Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich
. brennendem Ziegelton, glasiert
716 Klinker aller Art und mehr als 3 em dicke Pflaster—⸗ platten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, ein⸗ farbig, unglasiert oder glasiert (mehrfarbige 728)
(77a / 718) Dachziegel aus Ton, ungebrannt oder gebrannt:
unglasiert: Dach⸗ und Hohldachziegel
—: Dachpfannen und Falzdachziegel
glasierte aller Art
Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: Drainröhren
D: andere Röhren: Röhrenformstücke
Waren aus gemeinem Steinzeug (mit Ausnahme der in, Nr. 716, 78a und b genannten): Röhren, Röhrenfornistücke, Sohlsteine, Senklästen, Ausgüsse und dergleichen; Krippen, Viehtröge
—: Steine und Platten aller Art zu technischen Zwecken
— Krüge und andere Gefäße zu Wirtschaftszwecken; Faß⸗v und Abzugshähne, Kühlschlangen, Pumpen und sonstige vorstehend nicht genannte Gegenstände zu technischen Zwecken
Feuerfeste Steine jeder Art (Schamotte⸗, Dinas⸗ und andere Quarz⸗ Bauxit⸗ und Magnesia⸗, Kohlenstoff⸗ steine für feuerfeste Ofenausmauerung), unglasiert oder glasiert: rechteckige bei einem Eigengewicht des Stückes von weniger als 5 Kilogramm —
— ; rechteckige bei einem Eigengewicht des Stückes von 5s Kilogramm oder darüber; andere als rechteckige ohne Rücksicht auf das Eigengewicht des Stückes
Feuerfeste Erzeugnisse aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert: Schmelztiegel, Retorten, Muffeln, Kapseln, Röhren, Zylinder, Düsen und andere Hohlwaren; Platten und andere nicht als Steine zu bezeichnende geformte feuerfeste Erzeug⸗ nisse; Schmelztiegel aus Magnesiazement (Cajalith) oder Speckstein
Schmelztiegel, Düsen und andere Gegenstände aus Graphitmasse
Bauzierate (Knöpfe [Kapitäle], Gesimse, Friese, Ge⸗ länderteile, Bildwerke und dergleichen Verzierungen) aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert, auch mehrfarbig oder bemalt
Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, ein⸗ schließlich der Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, unglasiert oder glasiert, glatt oder ver⸗ ziert: einfarbig (ausgenommen über 3 em dicke , aus Ton oder gemeinem Steinzeug
728 —: mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metall⸗ überzug; Klinker aller Art, mehrfarbig
Glatte, unglasierte Bodenplatten aus Ton oder ge⸗ frittetem Tonzeug, durch Zusammenpressen ver⸗ schiedenfarbiger Tonmassen mit Mustern versehen
aus 729 Wandbekleidungsplatten aus Ton
Die Reichsstelle ist weiter zuständig für die Regelung der Ge⸗ winnung, Aufbereitung und Verteilung der nachstehend genannten Waren, während für die Regelung der Weiterverarbeitung dieser Waren und ihre Verteilung die Reichsstelle „Chemie“ zuständig ist:
2240 Kreide, weiße, rohe (auch grob gemahlen), auch gebrannt
Strontianit (natürlicher kohlensaurer Strontian), auch gebrannt, auch gemahlen
Baryt, natürlicher schwefelsaurer (Schwerspat), auch gepulvert oder gemahlen.
Berlin, den 15. September 1939.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
.
7280
aus 2270 aus 23242
Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.
Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung . ollar⸗Serienbonds angeboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen Angebote auf die nachstehend aufgeführten fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:
Bezeichnung der Anleihen 1. 750 Dollaranleihe der Stadt München von 1925/45 (Se⸗ J Gila o. Dollaranleihe des Bayerischen Staates von 1925.45 (Serienanleihe) . TVo Dollaranleihe der Stadt . Düsseldorf von 1925/45 (Se⸗ rienanleihe) .. . 1. September 1939. Laut unserem Angebot vom 10. Oktober 1935 erhalten aus⸗ ländische Besitzer der a. Schuldverschreibungen im Umtausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben
zur Rückzahlung saällig 1. August 1939
1. August 1939
Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegen älli Stückes in Sperrmark. 6 2 Entsprechend dieser Regelung machen wir den inlän— dischen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das gleiche Angebot, wobei — da nach der Devisengesetz⸗ gebung Sperrkonten für Inländer nicht in Frage kommen — an die Stelle der Zahlung auf Zwischensperrkoͤnto die Aus⸗ zahlung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Ver— fügung im Inland tritt; Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nach⸗ weis 96 9 insen werden vom Zeitpunkt der Fälligkeit ich mehr vergütet. K ö . Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichs haupt⸗
bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank⸗
anstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegenwertes einreichen.
Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1L0ͤ½ und für Banken von a oe vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichs markgegenwertes für Private 1 und für Banken sro des zur Auszahlung kommenden Reichs markbetrages. Börsenumsatzsteuer, Porto- und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.
Berlin, den 15. September 1939.
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
Bekanntmachung
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten.
Vom 13. September 1939 — RSchzZ. 128/39 A —.
zu vergl. die Bekanntmachung vom 5. Juni 1939 — RSchz S2 /39 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 128 vom 7. Juni 1939, AN. 1939 S. IV 287).
Zufolge Einigung der Spitzenverbände der Kranken⸗ ae. ist nach 5 17 Abs. 3 der Verordnung über die Zu⸗ lassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Lrankenkassen vom 27. Juli 1933 (RGGBl. 1 S. 541) in der Fön der (RGBl. 1 S. 29) für die gesetzliche Amtsdauer mit Wirkung vom 13. September 1939 bestellt: .
1. als ehrenamtlicher Vertreter der Krankenkassen Direk⸗ tor Dr. Oberwinster in Essen, Ottilienstr. 5, an Stelle des Direktors Dr. Reermann in Essen;
2. als stellvertretende ehrenamtliche Vertreter der Kran⸗ kenkassen
a) Büroleiter Gustav Herms in Berlin W 36, Bülowstr. 22,
b) Geschäftsführer Wilhelm Weinberger in Berlin SW 6s, Jerusalemer Str. 44145. .
Berlin, den 13. September 1939. Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Dr. Schäffer. .
Bekanntmachung.
Die am 15. September 1939 ausgegebene Nummer 178 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: .
Verordnung über Familienunterstützung bei Räumung oder Freimachung von gefährdeten Gebieten oder Wohngebäuden im 6. des besonderen Einsatzes der Wehrmacht (Räumungs⸗
amilienunterstützungsverordnung — Räumungs⸗FuB —. Vom 1. September 1939. .
Verordnung zur Durchführung der Kriegswirtschaftsvomrord⸗
ö n. 4. . erordnun ur enderung des Luftschutzgesetzes. 8. September 39 ö feschu tgelee
Verordnung zur Ergänzung des Ostmarkgesetzes.
9. ö . 3 weite Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes. Vom 13. September h K ö .
Dritte Anordnung über die Ernennung der Beamten der all— gemeinen und inneren Verwaltung und die Beendigung des Be⸗ ö Vom 13. September 1939.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Ernen⸗ nung der Beamten der ,, und die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Vom 19. September 197535.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsver⸗ mittlung, Berufsberatung und ,, im Saar⸗ land, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im Memel⸗ land. Vom 14. September 1939. .
Umfang: 15 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Re. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, d Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 16. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Vom
Vom
Han delste il.
Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der UdSSR.
Im Wochenbericht des nb ng. für Konjunkturforschung vom 15. September (Verlag: Hansegtische Verlagsanstalt dnn, ) wird eine Darstellung der Handelsbeziehungen zwischen Deutsch⸗ land und der U SSR gegeben, der wir u. a. folgendes entnehmen: Das am 19. . d. J. zwischen . und der UdSSR abgeschlossene Handels⸗ und Kreditabkommen soll dem Warenaustausch der beiden Länder einen neuen Auftrieb geben. Die räumlichen Gegebenheiten und die großen partie, ichen Ergänzungs möglichkeiten bildeten seit jeher eine besonders günstige Grundlage des deutsch⸗sowjetischen Handelsverkehrs. Schon vor dem Krieg war Deutschland der bei weitem a gte Handelspartner Rußlands. Der Ausgangspunkt für die handels⸗ olitischen Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern in der achkrlegszeit bildete der Rapallovertrag vom 16. April 1922 der auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung beruhte. Die natür⸗ liche wirtschaftliche Verbundenheit der Länder fand jedoch erst in dem Vertragswerk am 12. Oktober 1925 ihren vollen Ausdruck,
durch das die damals von aller Welt boykottierte Us SSR zum ersten Male als . Handelspartner anerkannt wurde. Nach Abschluß dieses Vertrags nahm der Handelsverkehr zwischen der Sowjetunion und Deutschland rasch zu. Nachdem 1926 und 1932 bie f enn, Kreditabkommen geschlossen wurden und das Reich eine r n n , von schließlich 10 . übernghm, er⸗ reichte der deutsch⸗sowjetrussische 5 , Söhepunkt. Seitdem ging der Warenaustausch stark zurück. Am 9. April 1935 kam zwar ein neues Kredit- und Lieferungsabkommen über 200 Mill. eM zum Abschluß. Die von diesem Kreditabkommen 3 Wiederbelebung des gegenseitigen Handels traf jedoch nicht ein.
Die Ausfuhr deutscher Waren nach der Sowjetunion, die in
den besten Jahren des „Rußland⸗Geschäfts“, d. h. 1931 und adh
eine Höhe von 763 bzw. 625 Mill. Eä(M erreicht hatte, betrug in Jahre 1938 nur noch 32 Mill. FM und im ersten ahn 1939 einschl., der Ostmark und des Sudetenlandes 16 Mill. KM. Im Zuge y. Entwicklung hat die UdSSR als eg ret für deutsche Erzeugnisse stark an Bedeutung verloren: im Jahre 1931 gingen etwa 8e und im Jahre 1932 sogar fast 11 der deut⸗
Fünften Verordnung vom 12. Januar 1938
Australien (Sidney)
Lettland (Niga) ...
* 33 4 7 96 2 8 * ö ; 8 . . . , r . .
.
ö 2 8 . 9 * 2 z 1 . . . . ,
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 216 vom 16. September 1939. S. 3
Ken Gesamtausfuhr nach der Sowjetunion, im Jahre 1938 agegen nur 0.6 95. Hand in Hand mit der Ausfuhr ist auch die Einfuhr Deutschlands aus der UdSSR auf einen Stand abge⸗ sunken, der den tatsächlichen Austauschmöglichkeiten und Bedürf⸗ nissen der beiden Länder keineswegs entspricht. Diese Schrump— fung des beiderseitigen Handels hat mehrere Ursachen, die einmal mit dem Entwicklungsgang in der Wirtschaft der UdSSR zu⸗ sammenhängen; auch der Wetthewerb der anderen Industrieländer auf dem sowjetrussischen Markt spielt eine Rolle, und schließlich war die UdSSR auch aus devisenpolitischen Gründen zeitweilig bestrebt, ihre Ausfuhr nach Ländern, die wie Deutschland eine Devisenzwangswirtschaft haben, nur in dem Umfang zu halten, in dem die Ausfuhrerlöfe dort für Zahlungen benötigt wurden. Die Folge dieser Entwicklung war, daß der Anteil Deutschlands am Außenhandel der Sowjetunion in den letzten Jahren stark zurück⸗ egangen ist. Deutschland, noch vor wenigen Jahren der wichtigste . und nächst Großbritannien auch der wichtigste Kunde der UdSSR, stand in den ersten neun Monaten 1938 unter den Bezugsgebieten der Sowjetunion erst an sechster und unter den sowjetrüssischen Absatzgebieten an vierter Stelle. Ueber Struktur und Aussichten des gegenseitigen Warenaus⸗ tausches sagt das Konjunkturinstitut u. a.: Der deutsche Handels⸗
verkehr mit der UdSSR wird nach wie vor durch den Austausch der industriellen Fertigwaren gegen Rohstoffe und Halbfabrikate gekennzeichnet. Die deutsche Ausfuhr besteht fast ausschließlich aus typischen Produktionsgütern, die Einfuhr dagegen setzt sich zu 956 2 aus industriellen Rohstoffen zusammen. Bau⸗ und Nutzholz, Mineralöle, Manganerze, Phosphate, Flachs und Felle zu Pelz⸗ werk spielen dabei die Hauptrolle. Bei Erwägung über die künftigen Absatzmöglichkeiten für deutsche Waren in der UdSSR darf man nicht außer acht lassen, daß die Sowjetunion nicht mehr ein ausgesprochenes Agrar⸗ und Rohstoffland ist, sondern ein Land, das bereits einen großen Teil seines Bedarfs an industriellen Erzeugnissen aus eigener Produktion deckt, ja darüber hinaus sogar auf manchen Industriegebieten, wie z. B. bei Textil⸗ waren 1 Kraftfahrzeuge zur Ausfuhr übergegangen ist.
Ein größerer Absatzspielraum in der UdSSR dürfte daher zunächst nur für Produktionsgüter vorhanden sein, vor allem f die deutschen Maschinen und Ausrüstungen. Im Austausch gegen vervollkommnete, hochwertige Industrieerzeugnisse kann die Sowjetunion vor allem landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und mineralische Rohstoffe ausführen, an denen Deutschland Mangel hat. Die Produktionsmöglichkeiten der Sowjetunion auf diesen Gebieten sind noch sehr groß.
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Stärkung der deutschen Erdölversorgung.
Durch den raschen Vormarsch in Galizien fielen die pol⸗ nischen Erdölvorkommen in den Bezirken Jaslo, Drohobyez und Boryslaw in unsere Hände. Angesichts der großen Rolle, die die Motörisierung im modernen Krieg spielt, ist dieser Verlust für Polen ebenso empfindlich und schwerwiegend wie er andererseits für Deutschland eine spürbare Entlastung in der Erdölversorgung darstellt.
telt gesamte Erdölförderung Polens stellte sich in den beiden letzten Jahren auf rund 500 06060 4 Rohöl jährlich. Damit stellte Polen etwa 69 der ,,,, Europas. Die er⸗ tragreichsten Erdölgebiete liegen zwischen Drohobyez und Boryslaw südöstlich von Lemberg, während das Erdölvorkommen bei Jaslo geringer ist. Das dritte Erdölvorkommen bei Stanislau schließlich bringt, verglichen mit Drohobyez und Jaslo, sehr kleine Erträge. Die Gesamtrohölförderung des Jahres 1938 von 507 060 t verteilt sich mit 325 000 t auf das Drohobyezer Revier mit 136 000 t auf das Gebiet von Jaslo und mit 46000 t auf die Erdölvorkommen bei Stanislau. ö .
Die Raffinerie⸗Ausbeute des polnischen Erdöls ergab im Jahre 1938 rund 100 000 t Benzin, 141 000 t Petroleum, Mi E90 t Gas und Heizöl, 47 000 t Schmieröl, 4000 t Fette und Vaseline, 23 09090 t Paraffin und 57 000 t Asphalt, Petrolkoks und andere Erdölerzeugnisse. Zu den rund 106 000 t Benzin kommen noch 40 000 t, die aus Erdgas gewonnen werden, so daß sich die ge⸗ samte polnische Benzinerzeugung auf e ih. 149 000 t stellt, eine Ziffer, die ohne Zweifel noch steigerungsfähig ist, .
Auch die polnische Erdgas- Gewinnung ist recht bedeutend, sie stellte sich im Jahre 1938 auf 586 000 060 Cbm, die bereits dem
entralen Industriegebiet bei Sandomir zugeleitet werden können.
ie Gewinnung von Erdwachs, das für ganz Europa nur in dem Drohobyezer Gebiet gefunden wird, ist für die Produktion von Kerzen, Schuhkrem und Bohnerwachs wichtig.
Auskunft über erteilte Ausnahmebewilligungen. Eine grundsätzliche Entscheidung des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung.
Nach einer gvundsätzlichen Entscheidung des Reichskommissars für die Preisbildung ist es an Ich n Selbstverständlichkeit, daß ein Lieferer, der seine Preise erhöht hat, auf Wunsch des Ab⸗ nehmers diesem eine Abschrift der betreffenden Ausnahme⸗ bewilligung und nicht nur das Aktenzeichen dieser Entscheidung mitteilk. Sollte der Abnehmer dies verweigern, 3 besteht der be⸗ gründete Verdacht eines Verstoßes gegen die Preisvorschriften. Es wird daher in derartigen Fällen die zuständige Preisüber⸗ wachungsstelle von dem . des Lieferers zu benachrichtigen sein. (III 109 — 10 887 vom 6. September 1939)
Deutsch⸗niederländischer Verrechnungsverkehr wird wie bisher weitergeführt.
Die vor einigen Tagen durchgeführten üblichen Besprechungen der deutsch⸗niederländischen ,, ergaben Ueber⸗ einstimmung darüber, daß der deutsch⸗niederländische Ver⸗ rechnungsverkehr auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen in der bisherigen Weise durchgeführt werden soll. Beide Regierungen sind sich weiterhin darüber einig, daß der sogenannte Verrechnungs⸗ rückstand so schnell wie mö lich verringert werden müsse. Hin⸗ sichtlich der Feststellung der gif m e g en en wurde eine neue Regelung getroffen. .
Die Verhandlungen haben gezeigt, daß es trotz der augen⸗ blicklichen besonderen Lage e lich ist, den Handelsverkehr zwischen Deutschland und seinen neutralen Handelspartnern auch künftig durchzuführen und den beiderseitigen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
ö / ä / /// /// ///
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
16. September Geld Brie
1 ägypt. Pfh. — 6. 36 ö
1 Pap. Pes. o, 570 0,5744 0,570 0,574 UL austr. Pf. — ö. ö. ö.
100 Belga 42,64 42,72 Janeiro)tu!l-—..
INilreis o, 130 0,132 Brit. Indien (Bom⸗
bay Calcutta) .. 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Leva Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen England (London). . L engl. Pfund Estland
(Reval / Talinn) . 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M.
100 Fres.
rankreich (Paris). . — 234 26 ö ö. 100 Drachm. 2.353 2,357 2,353
Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam). . 190 Gulden 132,17 132,43 132, 17 190 Rials 14.233 Ia, ] 14,28 35,96 36,04 35, 96
ran (Tęhergn) ).. —
e eykjavlk) . 100 i161. Kr. 13,99 13,114 13,09 0,69 0,5711 0,579
talien (Nom und 109 Lire b, 694 5,706 ö, 694
3 19en 100 Dinar 1876 6566 15716 41,99 202 d
ugoslawien ( Bel⸗ I kanad. Doll. 1066 10468 10,67
15. September Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) . . ..
Argentinien (Buenos Aires)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ..
2 42,68 Brasilien (Nio de
0, 130
42,76 0, 132
.
Jos! 1616
48, 05)
Jom g6obs 1665. 48h
62, 44 62,56 62,44
62, dos 5, 5b] Dogs
h, 05h
2, 3597 14,30 36, 04
13, 1 ö]
b. os a6 b 4202 10, 69
grad und Zagreb). Kanada (Montreal).
100 Lats Litauen (Kowno / Kanu.
nas) ...... 100 Litas Luxemburg (Luxem-
. od n. Gr. Neuseeland (Welling⸗
neuseel. Pf.
ton 9 , 3 ban al Norwegen (Oslo). . 100 Kronen 56,59 656,71
Polen (Warschau, . 100 910ty 2
Kattowitz, Posen) . Ke l ö 100 Eseudo 9.261 9, 279
umaänien (Bukgrest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm 59,29 59,41
und Göteborg) .. bö, ly 56,31
n e i n 100 Kronen weiz (Zürich, U Basel und Bern). 100 Franken Slowgkei ee e 100 Kronen 8, 591 S, 609 Südafrik. Union ( Pre⸗
Mse o ol 2, 9h
zo ß9 S671
Nes Jg
9 29 bö9, A1
b6, 1j og z s. bYJ S8, 609
torig, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar
Iris VNsr — —
3e Göor 3491 2406
vs . 491
132,45
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrik. Unlon.
rankreich 2 Australten, Neuseeland . Britisch⸗Indien 2 * Kanada 9 0 896 1 Polen . —
Ausländische Geldsorten und Banknoten. 2 *
15. September Geld Brief 20,38 2046
16. September Geld Brief
Sovereigns. ..... 20,33 20,46 20 Franes⸗Stücke .. 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars .... 4,185 4,2055 4,1885
Aegyptische ..... Pfd. 9.83 9.87 9.83 9, 87
Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 2, 185 2,505 2,485 2,5065 2 und 1 Dollar.. 2485 2,505 2,485 2, 0b Argentinische. . . .. 1 Pap. Peso 642 562 9,542 96562 Australische ... .. 1 austr. Pfd. JT. 73 ö 6 Belgische 100 33elga 42,59 4277 42,63 42,81 Brafilianische . ... 1 Milreis O16 O135 0,115 0,135 Brit. Indische .... 100 Rupien 7161 71,89 71,51 71,89 Bulgarische ..... 100 Leva — — — — Dänische .. . .... 100 Krollen 48,00 48,0909 48,20 Englische: graße .. engl. Pfund? 283 9,8 9, 87 1 E u. darunter . Lengl. Pfund? 9,83 9, 83 9.87 Estnis e 2 6 100 estn. Kr. e,. 866 . innische . . . . . . . 100 finnl. M. G, b oJ9 h, M0 ranzösische ..... 100 Irs. ; ö 5,59 5,51 olländische ..... 100 Gulden 132.04 132,56 talienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire
13,07 ugoslgwische .... 199 Dinar 3 ö ,,, nn. ö 1. 2, 24 etfländische .. . .. 100 Lats — Litauische: große. .. 100 Litas ⸗ 100 ö. z darunt. . fig uxemburgische ... ux. Fr. Norwegische ..... 100 Kronen Polnische: große .. 100 J10ty 100 Jlotyu. darunt. 100 Jloty Rumãänische: 1000 Lei ; und neue hoo Lei 100 Lei unter 590 Lei... 100 Lei Schwedische .. .. . 100 Kronen Schweizer: große .. 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Union ... 1 südafr. Pfd. Türkische . . . .. .. 1 türk. Pfund Ungarische ..... 100 Pengö
Jo 16 6 6 z
Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 16. September 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte ire n dn r e f ü ,,,
RG für 100 kg
0 ; h en, besgl. 9 alz⸗ oder Drahtbarren einn ch. bo h / kö . mn. Heegulut ö .
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m 16. September auf 61,50 R Mr 100 kg.
(am 16. September auf Gl, do R)
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Die Elektrolhtkupfernotigrung der Vereinigung fü deutsche lebt . nn,, .
4,295
1513
Berliner Börse am 16. September.
Die Wochenschlußbörse eröffnete in freundlicher Haltung. Nach den Geldbeschaffungsabgaben der letzten Tage machte sich heute eine gewisse Reaktion bemerkbar, die einesteils durch das Nachlassen des Verkaufsdrucks, zum anderen aber auch durch Käufe der Bankenkundschaft bedingt wurde. Namentlich die in letzter Zeit stärker in Mitleidenschaft gezogenen Papiere waren vielfach gut erholt. Von den im Schwankungsverkehr notierten Papieren hatten 29 höhere, 10 niedrigere und 11 unveränderte Kurse aufzuweisen. Nicht notiert wurden 23 Werte.
Am Montanmarkt erholten sich Verein. Stahlwerke und Hoesch zunächst um je 1½, Klöckner und Rheinstahl um je 1c. Nur Harpener waren auf Zufallsangebot um 1 Ye gedrückt. Braunkohlenwerte lagen wiederum sehr ruhig; Deutsche Erdöl gewannen 1, Bubiag 1/20 o.
Von Kaliwerten sind Salzdetfurth mit 4 2 und Wintershall mit 4 11, von chemischen Papieren Schering mit 4 2½ und Rütgers mit 4 7 0 hervorzuheben. Farben stellten sich auf unv. 15515. Fast ausnahmslos höher eröffneten Elektro- und Versor⸗ gungswerte unter Führung von Schles. Gas ( 2), Siemens ( 1M und EW Schlesien (4 110, ). Sonst sind mit auffälli⸗ geren Kursbesserungen noch zu nennen: Zellst. Waldhof mit * 23, 3 mit 4 2, Junghans 4 13, Hotelbetrieb und Westdtsch. Kaufhof mit je 4 11 und Aschaffenburger mit 4 11/8 /. Schwächer lagen andererseits Allgem. Lokal u. Kraft (— 2M), Süddtsch. Zucker — 2) und Felten — 16 0s).
Im Börsenverlauf war der Grundton weiterhin fest, Es machte sich seitens der Bankenkundschaft und des berufsmäßigen Börsenhandels Kaufinteresse geltend. So stiegen Daimler um 1/ AEG und Mannesmann um e, Conti Gummi um 1, Gesfürel um /a, Ilse Genußscheine, Bemberg, Berger und Rheinmetall⸗ Borsig um je Lia ιο und Siemens um 25. Farben notierten
Am Börsenschluß waren die Kursveränderungen nur gering. Vereinzelt traten unbedeutende Rückschläge ein, so in Mannes⸗ mann, die um 5/38 und Wintershall, die um ι 3, nachgaben. Andererseits wurden BMW um 363 und Hotelbetrieb um 1n½ 3 heraufgesetzt. Farben schlossen zu 1551 /.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gewannen Deutsch⸗Asigtische 12 EMM. Bei den Hypothekenbanken büßten Süddtsch. Boden⸗Credit gegen die Notiz vom 9. d. M. 1 25 ein.
Am Markt der Kolonialwerte wurden Otavi Minen um 2 Ran heraufgesetzt, wobei Zuteilung erfolgte.
Bei den Industriepapieren wurden zahlreiche Werte um 3 3. heraufgesetzt, darunter. Chemische Werke Albert, Lindes Eis, Heine C Co. sowie Mühle Rüningen — letztere unter Zuteilung. Im gleichen Ausmaße rückgängig waren Balcke Maschinen, Gebr. Stollwerck, beide bei Repartierung, Stettiner Oel und Reinecker. Am variablen Rentenmarkt notierten Reichsaltbesitz unver⸗ ändert 1311.
Die Gemeindeumschuldungsanleihe wurde mit unv. festgesetzt.
Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft sehr still. Es waren keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Pfandbriefe, Liquidationspfandbriefe, Kommunal- obligationen, Stadt-, Provinz⸗, Reichs und Länderanleihen. Auch in Industrieobligationen waren die Wertschwankungen gering.
Steuergutscheine 1 und IL blieben unverändert.
Am Geldmarkt trat eine weitgehende Entspannung ein, so daß die Sätze für Blankotagesgeld um M auf 235 bis 25 35 ermäßigt werden konnten.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich der Schweizer Franken auf 56,25 gegen 5ß „20, der Yen auf 0,57 gegen O,õs und der Belga auf 4,68 gegen P, 72.
93 3
Wirtschaft des Auslandes.
Dänemarks Ausfuhr in den ersten Monaten 1939.
Kopenhagen, 15. September. Dänemarks landwirtschaftlicher Export in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres er⸗ brachte einen Ueberschuß von rund 48 Mill. Kronen. Der Gesamt⸗ wert der Ausfuhr stellt sich für diese Zeit auf etwa 650 Mill. Kronen gegen 643 Mill. Kronen in der gleichen Zeit des Vor— . Die Zunahme beruht im wesentlichen auf einer Preis⸗ erhöhung für Speck, geschlachtetes Rindvieh, Pferde und Eier. Butter und Schweinefett gingen im Preis zurück. Der große Exportüberschuß hat seine Ursache in der dank der Rekordernte von 1938 stark verminderten Rohstoffeinfuhr.
Stand der wichtigften Auslandswährungen an der Rigaer Börse.
Riga, 15. September. Im Zusammenhang mit der Lösung der lettischen Währung vom englischen Pfund wurden an der Rigaer Börse die wichtigsten Auslandswährungen jetzt zu folgen⸗ den Verkaufskursen gehandelt: Amerikanischer Dollar — 5,45, englisches Pfund — 21,91, 100 RM — 205,91, 100 französische
rane = 12,51, 100 Schweizer Franken — 123,25, 100 Lire — 28,56, O0 Schwedenkronen — 130,0 Lat. Die Börsennotierung für den polnischen Zloty war gestrichen.
Bekanntlich hat auf Grund des neuen Gesetzes die Lettland⸗ Bank für einen Kurs der lettischen Währung Sorge zu tragen, der der Kaufkraft und den volkswirtschaftlichen , Lett⸗ lands , Diese Ermächtigung der Lettland⸗Bank tritt in Kraft, sobald im Kursverhältnis zwischen dem amerikanischen Dollar, dem englischen Pfund und der Schwedenkrone sich Schwan⸗ kungen geltend machen, die 5 8 des Kursverhältnisses vom 29. 9. 1936 übersteigen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.
Dan zig, 16. September. (D. N. B.) ondon ..... 1 Pfund Sterling. . erlin .... . 100 RM (verkehrsfrei).
Warschau ... 100 Zloty (verkehrsfrei) 2 109 nnen ürich .... .. 100 Franken ät... 09 Bel 8
Geld Brief
msterdam 100 Gulden tockholm 100 Kronen n 190 Kronen
x 16224 k 100 Kronen z New York (Kabeh . ö
2 120, 41 12U1SA⸗Dollar. 5,299 Mailand.... 100 Lire e, n 27, 85
Prag, 15. September. (D. N. B.) Amsterdam 15,55, Berlin — — Zürich 6568, 59). Oslo S61,00, en agen 565 50, London 115, 5h *, Madrid —— . Manlland 1522 nom., New Jork 39,29 Paris 66, 55 *), Stockholm 6986,00, Polnische Noten — — Belgraͤ 66,00. Danzig —— Warschau 555, 18*5 .
*) Für innerdeutschen Verrech nungsverkehr.