1939 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 22 September 1939. S. 2

Anordnung BK 3 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

vom 22. September 1939.

(Ausführungsbestimmungen zur Beschlagnahme von Spinnstoff⸗ waren; Ausnahmeregelung für die Be⸗ und Verarbeitung sowie für den Verkehr.)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430), der Verordnung über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom J. September 1934) und der Verordnung über die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1959) sowie auf Grund der Anorbnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) im folgenden „Beschlagnahmeanord⸗ nung“ genannt wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:

§1. Geltungsbereich.

1. Unter die Bestimmungen der S5 1 und 2 dieser Anord⸗ nung fallen folgende Spinnstoffwaren aus Naturseide, Kunst⸗ seide, Zellwolle, Wolle, auch in Verbindung miteinander, sowie in Verbindung mit Baumwolle:

a) Gewebe einschl. Bänder, Gewirke und Geflechte, wenn die Waren im Inland ausschließlich Protektorat Böhmen und Mähren hergestellt sind,

b) . Geweben, Gewirken und Geflechten hergestellte Waren,

e) abgepaßt gearbeitete Wirk⸗ und Strickwaren. Ausgenommen sind Gewebe in Kette und Schuß aus Baumwolle oder baumwollenen Mischgespinsten sowie Gewebe aus Bastfasern aller Art.

2. Unter die Bestimmungen der 58 1 und 2 dieser Anord⸗ nung fallen ferner Zutaten aus Spinnstoffen wie Roßhaar— einlagen, Haareinlagen, Watte, Filze, Jutegemische, Gaze, Steppwatte u. dergl. Als Zutaten gelten nicht Nähmittel. Für diese gelten die Bestimmungen der Anordnung Bk 2.

3. Versorgungswichtige Spinnstoffwaren im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Waren, deren Herstellung weiter— hin zugelassen ist und die den Betrieben durch ihre zuständige Organisation bekanntgegeben sind.

4. Nicht unter diese Anordnung fallen Uniformen für die Wehrmacht und Uniformstoffe mit Ausnahme von Besatz— tuchen.

§82

Verkehr mit Spinnstoff waren.

la. Der Verkehr (Einkauf und Abnahme sowie Verkauf

und Lieferung) mit den in 51 angeführten Geweben,

Gewirken, Geflechten und Zutaten wird gemäß § 4 Abs.? der Beschlagnahmeanordnung genehmigt zur

Abwicklung von Inlandsaufträgen, wenn der Be⸗

zug, die Lieferung und die Auftragserteilung die

Hälfte des bisherigen Umfangs nicht überschreiten.

.Es dürfen jedoch von Herstellern nicht mehr als die Hälfte der am 4. September 1939 vorhandenen Be⸗ stände und der aus der Erzeugung jeweils anfallenden Mengen an Geweben verkauft und geliefert werden.

Ferner wird der Verkehr mit den in § 1 Ziff. 1b und e dieser Anordnung genannten Waren gemäß § 4 Abs. ? der Beschlagnahmeanordnung genehmigt, wenn sie versorgungswichtig sind und der Bezug, die Liefe⸗ rung und die Auftragserteilung die Hälfte des bis⸗ herigen Umfangs nicht überschreiten.

Für die Hersteller von Strümpfen gelten dieselben Ein⸗ schränkungen, die in Ziff. Lb für die Lieferung von Geweben festgesetzt sind.

Als bisheriger Umfang gilt der mengenmäßige Ge⸗ samtbezug, die Gesamtlieferung sowie die Gesamtauf⸗ tragserteilung in den einzelnen Waren im Monats⸗ durchschnitt in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis 31. März 1939 mit der Maßgabe, daß jeweils in einem Kalendermonat nicht mehr als die Hälfte des Monats⸗ durchschnitts in der Stichzeit bezogen, geliefert oder in Auftrag gegeben werden darf.

. Uber die nach Ziff. 1 und 2 nicht zur Lieferung frei⸗ gegebene Hälfte darf für Zwecke der unmittelbaren und mittelbaren Ausfuhr verfügt werden. Eine Verfügung über die dann noch verbleibenden Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle erfolgen.

Die Bestimmungen des § 5 Ziff. 3 und 4 der Anord⸗ nung Bk 1 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete vom 4. September 1939 werden auf⸗ gehoben.

83.

Be⸗ und Verarbeitung von Geweben, Gewirken und Geflechten.

1. Die Be⸗ und Verarbeitung von Geweben, Gewirken und Geflechten aller Art zu versorgungswichtigen . durch Hersteller, Lieferstellen und Verkaufsstellen wird gemäß 5 4 Abs. 2 der Beschlag⸗ nahmeanordnung hiermit genehmigt.

Die Bestimmungen des 58 4 Ziff. 1 der Anordnung BK I der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete vom 4. September 1939 werden aufgehoben.

§ 4. Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen.

Soweit die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete bisher für einzelne Warengruppen allgemeine Aus⸗ nahmegenehmigungen erteilt hat, die über die Freigabe ge⸗ mäß 5 2 hinausgehen, verbleibt es bei der erteilten Genehmi⸗

gung

§5. Zuwiderhandlungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der 85 16, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§6.

Inkrafttreten.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 22. September 1939.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft)

vom 22. September 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (RGBl. ! S. 1430) und der Verordnung über die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. Sep⸗ tember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2304 vom 3. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51 5.2 Abs. I der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaftz vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) erhält folgende Fassung:

„Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß rechts⸗ geschäftliche Verfügungen über die beschlagnahmten Waren ohne Genehmigung der Reichsstelle nichtig sind und daß ohne diese Genehmigung keine Veränderungen an ihnen vorgenommen werden dürfen. Zulässig ist jedoch unter Aufrechterhaltung der Beschlagnahme:

a) die Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Waren,

b) die Zwangsvollstreckung und Arrestvollziehung in diese Waren.

Die Verwertung dieser Waren ist jedoch erst statt— haft, wenn ihre Beschlagnahme durch allgemeine An— ordnung oder Einzelentscheidung der zuständigen Reichsstelle 6 4 Abs. 2) aufgehoben ist.“

§ 2.

§z 4 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft; vom 4. September 1939 wird folgendermaßen ergänzt: J . 9

(1) Von der Beschlagnahme werden ausgenommen:

ü 2 6 69 ;

2 2

„e) im Eigentum eines Ausländers befindliche Spinn— stoffe und Spinnstoffwaren, die im zollfreien aktiven Lohnveredlungsverkehr zum Zwecke der Wiederausfuhr eingeführt worden sind oder ein⸗ geführt werden“.

83. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. September 1939 in Kraft.

Berlin, den 22. September 1939. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.

Bekanntmachung.

Die Auslosung einer Serie der hess. Staatsanleihe von 1929, Reihe 5, und einer Rate der auf das Land Hessen über⸗ gegangenen Ablösungs⸗Anleihe der ehemal. Provinz Ober⸗ 6 ist auf den 6. Oktober 1939, vormittags 9 Uhr, in Zimmer 253 des hess. Regierungsgebäudes in Darmstadt, Adolf⸗Hitler⸗Platz 2, festgesetzt.

Darmstadt, den 18. September 1939.

Hessische Staatsschuldenverwaltung.

Berichtigung. . In der Bekanntmachung in Nr. 205 des Deutschen Reichs und Staatsanzeigers vom 4. September 1939, betreffend die „Beschreibung des Rentenbankscheines zu 1 Rentenmark vom 30. Januar 1937“ muß es im ersten Satz statt des falsch mit „Kreuzkaro“ bezeich⸗ neten Wasserzeichenpapiers richtig heißen: „Kreis karo“. Berlin, den 1. September 1939.

Deutsche Rentenbank.

——

Druckfehlerberichtigung.

In der in Nr. 220 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 21. September 1939 ver⸗ öffentlichten „Bekanntmachung Nr. 8 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie“. Vom 21. September 1939“ ist ein Druckfehler enthalten. Am Schluß der Bekanntmachung muß die vorletzte Zeile statt „Der Reichsbeauftragte für Metalle“ richtig „Der Reichsbeauftragte für Chemie“ lauten.

Bekanntmachung. Die am 21. September 1939 ausgegebene Nummer 185 des Reichsgesetzblatts Teil J enthält:

Verordnung über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der ö für deutsche Aus⸗ landsschulden. Vom 1. September 19309.

Verordnung zur Aenderung der Margarine-Bewirtschaftung. Vom 14. September 1939.

Verordnung über die Teilnahme an der kassenzahnärztlichen und kassendentistischen Versorgung. Vom 19. September 1939.

Verordnung zum Gesetz über die Besoldung, Verpflegung, Unterbringung, Bekleidung und Heilfürsorge der Angehörigen der Wehrmacht bei besonderem Einsatz Einsatz⸗Wehrmachtgebührnis⸗ gesetzd EWGG —. Vom 20. September 1939.

Verordnung über die Aufhebung des österreichischen Militär⸗ schöffengesetzes. Vom 20. September 193.

Verordnung zur Sicherstellung der Gasversorgung. Vom 20. September 1939. 366

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver⸗ ordnung über die Durchführung der Reichsarbeitsdienstpflicht für die weibliche Jugend. Vom 21. September 1939.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis: 15 RA.

Vostversendungsgebühren: 04 RM für ein Stück bei Vor⸗ einsendung auf 2 Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 22. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich Italienische Botschafter in Berlin, Dr. Bernardo Attolico, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matus Cernak, hat Berlin am 19. September verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der erste Legationssekretär, Herr Dr. Bohus M. Piß ko, die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 38 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 20 September 1939 hat fol⸗ genden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 11. 9. 39, Zusammenarb. d. Umlegungsbehörde mit d. Behörden d. allg. Landesverw. im Umlegungsverfahren. RdErl. 13. 9. 39, An⸗ nahme, Einstellg, Anstellg,, Beförderg. u. Versetzg. d. Beamten d. gehob', d. mittl. u. d. einf. Dienstes in d. allg. u. inn. Verw. u. Beendig. d. Beamtenverhältn. in d. Reichsgauen d. Ostmark, im Reichsgau Sudetenland, im Saarland, in . bei d. Dienststellen d. übrigen . u. d. mir unmittelbar nach⸗ geordn. Reichsdienststellen. RdErl. 14. 9. 39, Förderg. verdienter

at, Soz, im Sudetengau. RdEkl. 14 9. 39, Vergebg. öffentl. Auftr.; Kristallbeleuchtungskörper. RdErl. 16.9. 39, Verein⸗ fachung d. Prüfgn. . d. Laufbahnen d. gehob. u. mittl. Dienstes in d. allg. u. inn. Verw. Kommunalverbände. RdErl. 12.9. 39, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. RdErl. 14.9. 39, Bürger⸗ steuer. RdErl. 16. 3. 39, Haushaltsführg. d. Gemeinden u. GV. in d. Ostmark im RJ. 1959. RdErl. 16. 9. 39, Erhebg. d. Kriegszuschl. z. Einkommensteuer im Abzugsverfahren. RdErl. 16. 5 35, Ueberörtl. Brüfgn. S. 921. Rberi. 16.3. 65. Schluüffel.⸗ zuweisgn. an d. Landkr. f. d. RJ. 1939. Entsch. 26. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Gerdauen u. Bartenstein. Wohl; . u. n r n , , , 1. RdErl. 1. 9. 39,

usf. d. VD. üb. Familienunterstützßs. bei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od. Wohngebäuden im Falle d. besond. Einsatzes d. . 2. RdErl. 14.9. 39, Ausf. d. VO. üb. k dei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od. Wohngebäuden im Falle d. besond. Einsatzes d. Wehrmacht. RdErl. 15. 9. 39, Familienunterhalt d. Angeh. d. Einberufenen. RdErl. 15. 9. 39, WH W. 19391406. Poli zei⸗ verwaltung. RdErl. 7. 9. 39, n d. Wildererunwesens. RdErl. 11. 9. 39, Rassenbiolog. Untersu gn. RdErl. 12 9. 39, Zentralauskunftsstelle f. zurückgeführte ,, RdErl. 14. 9. 39, Verbot d. Führg. d. Dienstgesch. nach 5 6 DBG. RdErl. 15. 9. 39, Einholen v. Feldfrüchten an Sonn⸗ u. Feier⸗ tagen. RdErl. 15. 9. 39, Verfahren bei Entscheidg. von An⸗— trägen auf Zulassg. zu gelegentl. Veranstaltgn. v. Thegterauf⸗— führgn. RdErl. 15. 9. 39, Uebersicht üb. d. verfügt. Ausgabe⸗ mittel d. Reichshaushalts d. Pol. RdErl. 13. 9. 39, Wachtm.“ Ersatz d. Sch. außer Wasserschutzpol.). RdErl. 12. 9. 39, Zu⸗ rückstellg. v. , , . RdErl. 12. 9. 39, Reit⸗ lehrg. an d. Pol -Reitschule in Rathenow. RdErl. 16. 9. 39, Vorübergehende Abkürzg. d. Vorbereitungsdienstes f. d. Anw. d. staatl. gehobenen Pol. Verw.-Dienstes. RdErl. 11.9. 39, Um⸗ leitg. v. luftwaffeneig. Kraftfahrz. in Luftschutzorten J. Ordng. RdErl. 17.9. 39, 1. Ausf.-Best. z. J 1 8. JX. Durchf. VS. u. Richtl. * 2 Abs. 2 d. IX. Durchf. VO. 3. Luftschutzges. v. 17. 8. 39.

ehrangelegenheiten. RdErl. 14.9. 39, Best. f. d. Zu⸗ sammenarbeiten d. SA. u. d. Pol.⸗Behörden bei Schießübgn. RdErl. 14. 9. 39, Kosten der Bek. v. Schießübgn. Reichs arheits dien st. Anordn. 15. 8. 39. Durchf.Best. üb. d. Amts⸗ schild d. RAD. RdErl. 13.9. 39, RAD. ; Gesundheitsbescheinig. Vol ksgesundheit. RdErl. 12. 9. 39, Vereinfachg. d. Verw. auf d. Gebiet d. Gesundheitswesens. RdErl. 13. 9. 39, RAD. j Gesundheitsbescheinig. RdErl. 15. 9. 39, Ver . 6 Hebammenprüfgn. RdErl. 13. 9. 39, Anw. 5 . ämp 9 d. Fleckfiebers. , ,,,, dErl. 11.9. 39, Bekämpfg. d. Tollwut. RdErl. 11.9. 39, Bekämpfg. d. Tollwut. RdErl. 11.9. 39, Tierärztl. Lebensmittelüberwachg. u. Blut⸗ untersuchgn. z. Bekämpfg. d. seuchenhaft. Verkalbens. RdErl. 13. 9. 39, hafte, ber gn f. Fleisch u. Fleischwaren. RdErl. 15. 9. 39, Herstellg. v. Blutplasma. RdErl. 16.9. 39, Dunn, . f. fleischfressende Tiere. —Neuerscheinungen. —Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. C Zu . durch alle Postanstalten. Carl ,, Verlag, Berlin WS, vgn et en. 14. Viertelsährlich 135 Ra für Aus= abe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 EMM für Ausgabe B (ein⸗ ercn bedruckt). .

BWostwefen.

Ginschränkungen im Berliner Postdienst.

Die Straßenbriefkasten in Berlin werden vom 25. September ab nur noch fünfmal werktäglich geleert. Die Reichspostdirektion Berlin bittet aus diesem Anlaß, größere Briefmengen nur bei den Postämtern aufzuliefern, auch wenn hiermit einige Umwege verbunden sind. Andernfalls besteht bei der geringeren Anzahl der Leerungen die Gefahr der Ueberfüllung der Straßenbriefkasten. Ebenfalls vom 265. e,, ab wird die bei den Post⸗ ämtern C2, N4, NW 7, W S8, Wo, sw il und SWös . vierte Briefzustellung aufgehoben. Die dritte (Mittags⸗ zustellung wird dafür später gelegt.

Beim Paketpostamt N fällt vom 26. September ab die zweite Paketzustellung die sogenannte Nachzustellung für die Innenstadt weg.

In der Leerung der Straßenbriefkasten an Sonntagen und in der Sonntagszustellung treten keine Einschränkungen ein.

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 22 September 1939. S. 3

.

Berliner Börse am 22. September.

Die Kursbewegung an den Aktienmärkten ließ bei Eröffnung des Verkehrs eine einheitliche Linie vermissen. Der K eitens der Bankenkundschaft war verhältnismäßi klein, wie si überhaupt die Kaufneigung etwas verringert hat. Obwohl nennenzg⸗ werte Verkaufsaufträge nicht vorlagen, fand das herauskommende Material daher vielfach nur zu nachgebenden Kursen Unterkunft. Andererseits hatten, wie stets bei einem engen Markt, kleine Kauf⸗ aufträge bereits Kurssteigerungen zur Folge. Es überwogen jedoch leichte .

Bei den Montanen kamen Buderus M“ und Hoesch 18 3 öher an, während Klöckner 1e, Vereinigte Stahlwerke R, nn stahl und Stolberger Zink je vz 3 verloren. Am Braunko len⸗ aktienmarkt verlief das Geschäft ruhig, die Veränderungen waren daher zumeist unbedeutend. In der chemischen Gruppe kamen Schering isz z höher zur Notiz. Farben setzten im gleichen Aus= maße niedriger ein, erholten sich alsbald aber um n /s auf 16561. v. Heyden gaben Uum 1 44, nach. Bei den Elektro- und Versor⸗ gungswerten stiegen Charlotte Wasser um „J, Dessauer Gas um 1 und? Accumulatßren um rue 7. Demgegenüber stellten sich Schuckert und Bekulg je 1, Siemens U und Licht Kraft 2. 3 niedriger. Freundlicher lagen Brauereiaktien, von denen Dort⸗ munder Union z und Engelhardt 11 gewannen. -.

Sonst sind mit größeren Veränderungen noch zu erwähnen; Deutsche Linoleum, 5. und Gebr. Junghans mit je 4 z. o sowie Deutscher Eisenhandel mit 4 155 R, andererseits Rhein⸗ metall⸗Borsig und Aschaffenburger⸗Zellstoff mit 11. Demag mit 15, Zellstoff⸗Waldhof mit 2 3 und Bemberg mit 3 35. . ; Im Börsenverlauf bewegte sich das Geschäft in sehr ruhigen Bahnen. Hierbei kamen Mannesmann und Buhiag 13 höher an. Siemens, Stöhr und Schering stellten sich hingegen je 4, Salzdetfurth 19, Deutscher Eisenhandel 2 83 und Bekula 1355 RP niedriger. Farben notierten 15658.

Am Börsenschluß machte sich eine stärkere Widerstandsfähig— leit lenk! hal ö /s, RWE und Waldhof je 6 R höher

zur Rotiz. Farben schlossen zu 15675.

on den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien stiegen . . . Notiz vom 16. J. um 50 Hit, Bei den Sypothekenbanken verloren Meininger Hyp. * 6. Am Markt der Kolonialwerte verloren Otavi bei Zuteilung J Ru. Bei den Industriepapierea überwogen leichte Kursabschläge. Ponarth⸗ Bräu un ne e f wurden je 3 . höher, Hugo Schneider, Vereinigte Glanzstoff, Amperwerke und Görlitzer Waggon im gleichem Außmaße niedriger notiert.

Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichtsaltbesitz⸗ anleihe 131,50 (13155). Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf unverändert 93.

Am Kassarentenmarkt lagen Liquidationspfandbriefe vielfach reundlicher. Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Stadt⸗, . HFteichs und Länderanleihen veränderten sich kaum. 338er Mecklenbg. Schwerin stellten sich jedoch 8 R niedriger, Sonst sind noch Alte Hamburger mit 65 2 zu erwähnen. Bei den Industrleobliggtionen war der Grundton freundlich. Farbenbonds

äünd Daimler Benz wurden um je §z und Krupp⸗Treibstoff um

36 33 hevaufgesetzt. Hoesch gaben im letztgenannten Ausmaß nach.

Steuergutscheine J nannte man weiterhin 97,50 für Februar, März, 53 9 für Dezember und 987 für Januar. Dito II blieben unverändert.

Am Geldmarkt erforderte Blankotagesgeld weiterhin 23 bis

295 3. e Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der hollän⸗ dische Gulden auf 13290 gegen 132,65, der Schweizer Franken auf b 50 gegen 56, 46, während der Belga auf 42, gegen 42,64 nach⸗ gab. Die übrigen Debisen blieben unverändert.

N O Q—ůi— y —ͥ—ůͥů! ! ——Q—a ' xᷣ 2 Q2Q—

Die Umftellung des Handwerks auf die Kriegs⸗ wirtschaft. Eine Beiratstagung des Neichssftandes.

Reichshandwerksmeister Schramm hatte für Donnerstag

den aus dem Führerkorps des deutschen Handwerks gebildeten Beirat zu einer Sondertagung zusammenberufen, wobei alle

96 en zur Erörterung gelangten, die im Zusammenhang mit der

mstellung des Handwerks auf die Kriegswirtschaft im Mittel⸗ punkt des Interesses stehen. Aus den mehrstündigen Verhand⸗ lungen, die eine Fülle von Anregungen ergaben, sei erwähnt, daß die Organisation des Handwerks in der gewerblichen Wirtschaft, der Reichsstand des deutschen Handwerks mit seinen Untergliede⸗ rungen, die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um die Handwerksbetriebe in die Dienste der Kriegswirtschaft erfolgreich einzuschalten. Den ö die in Abwesenheit ihrer an der Front stehenden oder sonst im feldgrauen Rock dem Vater⸗ land dienenden Männer die Handwerksbetriebe aufrechtzuerhalten suchen, wird von den Innungen, G und Handwerkskammern alle nur denkbare Fürsorge zuteil, Auch . diejenigen Handwerksbetriebe, die durch die Einführung der Kriegswirtschaft zur Zeit über Auftragsmangel klagen, wird Hilfe eschaffen werden, indem man diese , Betriebs⸗ 6. und Gefolgschaften dort einsetzt, wo ihre Arbeitskräfte gegenwärtig am besten eingesetzt werden können. Die umfang⸗ reiche Aussprache ergab, daß der Reichsstand des deutschen Hand⸗ werks mit allen seinen Untergliederungen Vorsorge getroffen hat,

um auch das deutsche Handwerk als Glied der gemeinsamen Front zur Verteidigung des Vaterlandes mit Erfolg tätig werden zu

lassen.

Die wirtschaftliche Eingliederung Ostoberschlesiens.

Kattowitz, 21. September. Zur Regelung der wirtschaftlichen Angleichung Ostoberschlesiens an e , g der Chef der ostoberschlesischen Zivilverwaltung in Kattowitz zwei Ver— ordnungen herausgegeben, in denen angeordnet wurde, daß ab 15. September im ostoberschlesischen Wirtschaftsverkehr die im Deutschen Reich geltenden Preise und Löhne einzuführen sind. Die Preis- und Lohnangleichung bedeutet die Herausnahme des ostoberschlesischen Gebiets aus dem polnischen Industrieraum und die Einfügung in den deutschen Wirtschaftsraum. Im Einklang hiermit wurden auch ab 15. September die bisherigen Zollgrenzen wischen West⸗ und Ostoberschlesien aufgehoben und an die frühere

eichsgrenze bei Myslowitz, Pleß, Rybnik und Lublinitz verlegt. Mit dieser Neuordnung ist auch eine neue Entwicklung für den Aufbau des ostoberschkesischen irtschaftslebens, das im Wirt⸗ chaftsraum des , Reiches einen ungeahnten Auf⸗ een nehmen durfte, angebahnt worden. Die riesigen Stickstoff⸗ werke Chorzow, die Polen einst Deutschland gestohlen hatte, konnten vor der beabsichtigten Zerstörung gerettet werden. Die Werke sind im wesentlichen intakt, so daß das Riesenwerk zur Lösung wichtiger Aufgaben wieder eingesetzt werden kann.

Wirtschaft des AUuslandes.

Aus weise ausländischer Notenbanken.

London, 20. September. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 20. September 1939 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: n Umlauf befindliche Noten 546 509 (Abn. 6970), hinterlegte Noten 33 640 (Zun. 6990), andere Regierungssicher⸗

heiten der Emissionsabteilung 565 730 (Abn. 1290), andere Sicher⸗

heiten der Emissionsabteilung 2940 (3un. 1480), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 310 (Abn. 200). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 140 (Zun. 10, Depositen der Regierung 21 450 (Zun. 9450), andere Depositen: Banken 107 900 (Abn. 1710), Private 39 930 (Abn. S880), Regierungssicherheiten 121 870 (Abn. 1800), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 2640 (Abn. 1320), Wertpapiere 28 890 8 2950), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 580 Jun. 50). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 20,21 gegen 16, 73 os.

Diskonterhöhung in Norwegen. Oslo, 21. September. Die Norwegische Staatsbank hat den

Diskont von 3i /g auf 4a G erhöht. Der bisherige Satz von

3i a o bestand seit dem Januar 1938, er war damals von 4 auf

3a o ermäßigt worden. - ——

Griechenland geht von der Pfundfakturierung ab. Seweilige Tandes währung als Abschluß⸗ grundlage.

Athen, 21. September. Die Bank von Griechenland hat telegraphisch an die Handelskammern und die sonstigen Handels- organisationen zur ö. der Exporteure eine Bekannt⸗ machung folgenden Inhaltes er gien. Nachdem es bisher üblich war, den Wert der griechischen Ausfuhrwaren in den Fakturen in Pfund Sterling anzugeben, ergibt sich aus den gegenwärtigen Umständen, insbesondere im Handel mit Nord⸗ und Südamerika, Aeghpten, den Niederlanden und Schweden, die Notwendigkeit, die Bezahlung der griechischen Ausfuhrwaren in der betreffenden Landeswährung zu verlangen. Soweit für Lieferungen griechischer Waren Außenstände in 6 Ländern bestehen, ist es ziweckmäßig, die Vertreter der griechischen Exporthäuser anzuweisen, Zahlungen für Waren, die noch in englischen Pfund fakturiert waren, in ber jeweiligen Landeswährun n verlangen. Für Nord⸗ und Süd⸗ amerika ist in Dollar zu ja turieren.

Volle Lieferungsbereitschaft Rumäniens.

Wien, 21. September. Das „Südost⸗Echo. veröffentlicht den Inhalt einer Unterredung seines Berliner Berichterstatters mit dem ehemaligen rumänischen Wirtschaftsminister und Groß⸗ industriellen ö. ur tu, der als ö des rumäni .

eordnetenhauses eine führende Rolle in der rumänischen

Ab ö spielt. Auf die Frage, ob die deutsch rumänischen irt⸗

schaftsbeziehungen durch den Krieg vielleicht beeinträchtigt werden

könnten, sagte Exz. Cigurtu, er glaube, daß der deutsch-⸗rumänische

Warenaustausch keineswegs gestört, sondern im Gegenteil noch viel enger gestaltet werden wird. Was die Lieferungen Rumäniens nach Deutschland betreffe, so könne er sagen, daß Rumänien alles liefern könne und wolle. Eine die g fen gin, die unter friedlichen Verhältnissen vielleicht erst in fünf i cos ewesen wäre, werde jetzt schon in einem Jahre möglich sein. Der deutsch⸗rumänische Wirtschaftsvertrag vom März dieses Jahres, der von einsichtigen Wirtschaftskreisen Rumäniens schon immer lebhaft begrüßt worden sei, sei die beste Voraussetzung für diese Entwicklung. Dieser Vertrag werde erst jetzt zur vollen Blüte und Entfaltung kommen. Rumänien werde in wirtschaft⸗ licher Hinsicht durch diese . Zusammenarbeit in kurzer Zeit schon ein ganz neues Gesicht bekommen. Er könne sich vorstellen, daß auch e gs, deutsche Experten und Wirtschaftsführer regen Anteil an dem Weiteraufbau der rumänischen Wirtschaft nehmen würden.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Dan zig, 21. September. (D. N. B.) Geld Brief London.... 1 Pfund Sterling. . —— Berlin .. 100 RKM (verkehrsfrei) . Warschau 100 Iloty (verkehrsfrei) Paris.. 100 Franken .... gin 94 100 Franken.. rüssel .. 100 Belga ... Amsterdam 100 Gulden . Stockholm 100 Kronen ..

100 Kronen

100 Kronen 1UuSA⸗Dollar ..

Mailand 100 Lire (verkehrsfreih. . 27,79

Prag, 21. September. (D. N. B.) Amsterdam 15,61, Berlin Zürich 663,00, Oslo 662,900, Kopenhagen 565,50, London 115,50 *, Madrid —— Mailand 152,50 nom., New York 29,233, Paris 6565 nom. *), Stockholm 696,900, Polnische Noten Belgrad 66 00 nom., Danzig —— Warschau 552, 18 nom. *)

8 Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

udapest, 21. September. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 202,50, Berlin 186,20, Bukarest 34.25, London 14,86 Mailand 177732, New York 380,90, Paris S8, 40. Prag 11,86, Sofia 413,06, Zürich 86, 15, Slowakei 9,65. .

London, 22. September. (D. N. B.) Von der Bank von England offiziell festgesetzte Kurse: New YJort 402, 0 - 404,00, Paris 176, 00 177,00. Berlin Spanien Amsterdam 7,45 7,55, Brüssel 23, 3.50 233, 65. Italien Schweiz 17,55 17,75, Kopenhagen —, Stockholm 16,70 16, 90, Oslo 17,50 17,70, Buenos Aires freier Kurs 16 70— 17,30.

Fortsetzung des Wirtschaftsteils auf der vierten Seite.

Ungarische ..... ö. 100 Pengö

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 22. September 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhüttenaluminium, 99 0 in Blöcken. ..... 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren ,, . 6 137 Reinnickel, 98 99 0j9.. .. a. Untimon Regulus. h w

ERM für 100 kg

z32. 30 38, 90 1 fein

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

22. September 21. September Geld Bries Geld Brie

Aegypten Alexandrien ö und , .. L ägypt. Pfd. entinien uenos . . ö ; 1Pav. es. 0,573 0,577

Australien 9 ,. l austr. Pfd. 2 3 ö. 100 Belga 42,525 42,650 42,50 42,68

ö * . 2y⸗— Rio e Brasilien (Ri 1Milreis o, 130 O, 1323 O, 130

Brit. Indien (Bom⸗ ;

bay Calcutta) . . . 109 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3,047 63 3,047 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kroner 48,065 ; 48, 0 England (London). . ULengl. Pfund Estland

(Neval / Talinn) .. 190 estn. Kr. 62, 44 Finnland (Helsingf.) 100 finn. M. 56,045 ö (Paris.. 100 Fres. .

riechenland (Athen) 100 Drachm. 2,363 Holland (Amsterdam

und Notterdam). . 1099 Gulden 132577 Iran (Teheran)... 100 Rials 14,23 Island (Neykjavik) . 100 isl. Rr. 3746 Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire 13,09 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen 0,569 Jugoslawien (Bel⸗ ;

grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 Kanada (Montreal). I kanad. Doll.. Lettland (Niga) . . . 100 Lats 18,75 Litauen (Kowno / Kau⸗

nas) Io Litas 41,94 Luxemburg (Luxem⸗

. 100 lux. Fr. 10,63 Neuseeland (Welling⸗ .

1 . Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Polen (Warschau,

Kattowitz, an 00 3loty Portugal (Cissabon) . 100 Esendo 9, 159 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) J . 100 Kronen 59, 41 Schwei; (Zürich, ö

Basel und Bern). 100 Franken ) 56,56 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen * 8, 609 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund , 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,911 Verein. Staaten von

Amerika (New Jork) 1 Dollar 2, 4 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9, 8c 9,86 Frankreich ö ö 5,594 5, 606 Australien, Neuseeland ö 7, 892 7,908 Britisch⸗Indien .. . 73,18 73, 32 J ; 2, 248 2252 w 47, 00 47,10

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

22. September 21. September Geld Bries Geid Brief Sovereigns ... Notiz 20,8 20,46 20,38 20,46 20 Franes⸗Stücke .. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Hold. Dollars... 1 Stüc L185. 4360 41869 4365ͤ Aegyptische .... . 1 ägypt. Pfd. 9.18 9,29 9,13 9, 17 Ameritanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 2,4835 2,505 2,485 2, 505 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2, 35 2,5050 2485 2,505 Argentinische . . . .. 1 Pap. Peso 0,545 O,565 0544 C664 Australische .... . U austr. Pfd. 7.04 7, Oos 7,04 7,06 Belgische .. . .... 100 Bel ga 42,47 42,65 42,55 42,73 Brasilianische .... 1 Milreis gil n , 9 Brit. ⸗Indische .... 100 Rupien 69,36 69364 69,11 69,39 Bulgarische ..... 100 Leva * Dänische.;. .... 100 Kronen 48,900 48,20 48,0900 48,20 Englische: große. .. ULengl. Pfund? 9.43 947 9.33 9, 37 14 u. darunter . J engl. Pfund 9,43 9,47 9, 33 9, 37 Estnische . ..... 100 estn. Kr. innische . . . . . . . 100 finnl. M. H, 00 5,04 5.00 5, 04 Französische . .... 100 Frs. 254 5,36 534 2,36 olländische . . . . . 100 Gulden 132,63 133,17 132,3 132,92 Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13097 13,185 t307 13.13 Jugoflawische . . . . 100 Dinar 5, 63 5,57 5.63 5,67 Kanadische IL fanad. Doll. 2,19 2,1 2.19 2,21 Lettländische .. 100 zats Litauische: große 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41, I0 41,86 41,70 41,86 Luxemburgische 1090 lux. Fr. 10,52 10,66 1064 10,68 Norwegische 109 Tronen 56,49 56,71 56,49 56,71 Polnische: große .. 100 J10ty . 100 3lotyu. darunt. 100 Iloty Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei. . . 100 Lei Schwedische 100 Kronen Schweizer: große.. 100 Frs. 100 Frz. u. darunt. 100 Frs. Süda fr. Union ... 1 südafr. Pfd. Türkische . . . .. .. 1 türk. Pfund