1939 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger r. 225 vom 26 September 1939. S. 2

b) bei Luftfahrzeugen 1. sämtliche Bau⸗ und Zubehörteile.

B. Ausgenommen ist die Verwendung von Magnesium und Magnesiumlegierungen J. In der Drucktechnik für 1. Atzungen.

§8 8 Ausnahmen auf dem Gebiete des Apparatebaues und der werkstofferzeugenden Technik. A. Ausgenommen ist die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen für 1. Wärmeaustauscher für die Herstellung oder Ver⸗ arbeitung von chemischen Erzeugnissen, Heil⸗ mitteln und Nahrungsmitteln, Apparate und Einrichtungen einschließlich der Leitungen und Armaturen zur Herstellung und Verarbeitung von Stickstoffverbindungen und deren Salzen, Apparate einschließlich Leitungen und Armaturen zur Herstellung von Kunststoffen, Standölkocher, milchwirtschaftliche Apparate und Einrichtungen

einschließlich der Armaturen und Leitungen nach

Umstellnorm DIN LAND S50 U, soweit diese nicht fest verlegt werden, zum unmittelbaren Anschluß von Apparaten oder anderen Einrichtungen aus Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen dienen und täglich zum Reinigen ausgebaut werden müssen,

Schlackenformen, Windformen,

das Desoxydieren von Stahl.

§5 9 Weitere Ausnahmen.

Die Reichsstelle für Metalle kann zur Erhaltung volks⸗ wirtschaftlich wichtiger Industriezweige und in besonderen Härtefällen weitere Ausnahmen für die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen bewilligen.

Abschnitt II

Uebergangs⸗ und Schlußbeftimmungen. 5 10 ÜUübergangsbestimmungen.

Wenn Vorerzeugnisse oder Teile aus Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen für ein Erzeugnis, das von dem Verbot dieser Anordnung betroffen wird, beim In⸗ krafttreten der Anordnung bereits soweit geformt oder vor⸗ gearbeitet find, daß ihre Verwendung nur noch für das be⸗ troffene Erzeugnis in Frage kommt, dürfen sie noch bis zum

31. Oktober 1939 zur Fertigstellung dieses Erzeugnisses ver⸗ wendet werden. §5 11

Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung werden nach den 88 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.

§812 Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1939 in Kraft.

Verlin, den 18. September 1939. Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, sS5⸗Oberführer.

Bekanntmachung S. Pr. 2a

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Auf⸗ kauf durch Aufkäufer vom Entleerer.

Vom 25. September 1939.

Auf Grund des § 9 der Anordnung 71 vom 8. Oktober 1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. September 1939) werden mit Zustimmung des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die durch Aufkäufer vom Entleerer gekauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

. t Sackbezeichnung

100 kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke J.. ..... 100 Kg Mehlsäcke ] ö 100 kg⸗Mehlsäcke II, 100 kg⸗Getreidesäcke, Grießkleie⸗ säcke und Haferflockensäcke 65/140 em. . S5 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke 1 S5 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke I 76 kg⸗Mehlsäcke 50 kg⸗Mehl⸗ und Beutelmehlsäcke, 50 kg⸗Zuckersäcke, amerik. 140 1Ibs⸗Mehlsäcke ... ; K 75 kg⸗Getreidesäcke K 6 / 4 Kleiesäcke 76/140 em und 5/4 Kleiesäcke 65/135 em 414 Kleiesäcke 65. 115 em H Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder⸗, Kleesaat⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehlsäcke . Zuckersäcke II. Sortierung k Kakaosäcke aller Größen, Oelmühlensäcke 70/105 em und größer, Bombay⸗ und Twilledsäcke 1 76/105 om und größer, Nußsäcke 70/115 em.... . .. Bombay⸗ und Twilledsäcke II. Sortierung, Lebens⸗ mittel⸗Bombaysäcke 1I. Sortierung.... Gewaschene Rohzuckersäcke .. . Pflaumensäcke 1 ö Pflaumensäcke II (vom Füllgut durchnäßt) ... Kleine Twilledsäcke 68/5 em, kleine Bombaysäcke . Australs 0 / loß em und kleine Kalkuttasäcke 70/ 105 em, Paraffinsäcke aller Größen.... Grbhnuß h ockets Gs ff nne Twille d- Asbestsäcke Jo /110 em, i kg schwer ... 246. wie unter 40, jedoch von geringerer Beschaffen⸗ eit ö Hessian⸗Asbestsäcke 70 75 100 105 em ... Asbestbeutel 50 / 9 85 em Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke 1 und Ib .. Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke I sowie Kleie⸗ laplatasäcke Guatemala⸗, Costarica⸗, Mexiko⸗, Salvador⸗ und der⸗ gleichen schwere Kaffeesäcke .. .

. Sackbezeichnung

Lfd.

Nr. Sackbe zeichnung

Sackbe zeichnung

Santos⸗ Caracas⸗- und dergl. leichte Kaffeesäcke, Bast⸗ säcke, ital. Reissäcke

Mandelballen

50 kg⸗Kolonialwaren⸗, Hühnerfuttersäcke, Umsäcke für Hühnerfutter⸗Kleinpackungen

50 kKg-Frühkartoffelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcke.

Obst⸗ und Zwiebelsäcke 60/1060 em ..

Ital. Kartoffelsäcke ;

Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke ..

Salz säcke 60/130 em und größer

Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 em ....

Salzsäcke, kleiner als unter a...

Säcke für 100 kg Kristallsoda 65/110 em.

Säcke für 50 kg Kristallsoda

Kartoffelflockensäcke ...

Fischmehlsäcke, große 80 / 0 om .....

Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10

Kaseinsäcke 60 65/ 1066—110 em ..

Kaseinsäcke 72/130 em 2

Kaseinsäcke 765/150 em und größer.

Schwere Gerbstoffbeutel

Leichte Gerbstoffbeutell ... =

Bolivia⸗Erzbeutel

Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 em .

Kaschierte Kalksalpetersäcke ....

Sup erphosphat⸗(Hessian) Säcke

Kaschierte Kalkstickstoffsäcke 60 64/100 105 em

Thomasmehlsäcke ;

Mohair⸗Wollballen aus Twilled⸗Gewebe S6 130 ferner Säcke über 70/140 em (Samen⸗, Saatgut⸗, Vegetabilien⸗ u. dergl. Säcke)... .

Einmal gebrauchte handelsübliche Manufaktur⸗

umhüllung (Manufakturemballage) )...... Kapzüchen, getrennt und ungetrennt .... Tabakumhüllung (Tabakemballage) K Wollumhüllung (Wollemballage), je nach Größe und

Beschaffenheit JJ Original ⸗Baumwollumhüllung ..... Leichte Gefrierfleischumhüllung (unter 305 g je qm). Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und schwerer) Engl. Kammzugumhüllung ... . Franz. Kammzugumhüllung.. . 20 Deutsche Kammzugumhüllungs.. .. 1 24

Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers.

Etwaige Sonderleistungen des Entleerers, wie Vor⸗ sortieren, Keinigen, Instandsetzen, berechtigen nicht zu Preis⸗ aufschlägen.

Die angegebenen Maße bezeichnen die ungefähre Sack⸗ größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem k sind den angeführten Größen gleichzu⸗ tellen.

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt⸗ machung S. Pr. La (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 23. August 1937) außer Kraft.

Berlin, den 25. September 1939. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ru off.

Se J , 9 58

Bekanntmachung S. Pr. 2b der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Ver⸗ kauf der Aufkäufer an Sack⸗ und Planfabriken. Vom 25. September 1939.

Auf Grund des 9 der Anordnung J 1 vom 8. Oktober 1933 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. Sep⸗

tember 1939) werden mit Zustimmung des Reichskommissars

für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die von den Aufkäufern an Sack⸗ und Planfabriken verkauft wer⸗ den, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

Lfd.

100 kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke !.... 100 kg⸗Mehlsäcke ö , l100 kg⸗Mehlsäcke Il, 100 kg⸗Getreidesäcke, Grießkleie⸗ säcke und Haferflockensäcke 65: 140 m... . S5 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke !.. 86 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke II 2 75 kg⸗Mehlsäcke w 50 kg⸗Mehl und Beutelmehlsäcke, 50 kg⸗Zuckersäcke, amerik. 140 Ibs⸗Mehlsäcke w 9 9 9 0 69 765 kg⸗Getreidesäcke V— 6/4 Kleiesäcke 70/140 om und 5/4 Kleiesäcke 665 / 135 om 414 Kleiesäcke 65/115 em H Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder⸗, Kleesaat⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehlsäckee ... gie,, rie mnie, Kakaosäcke aller Größen, Oelmühlensäcke 70/106 om und größer, Bombay⸗ und Twilledsäcke L 70 / 105 em und größer, Nußsäcke 70/115 em... . Bombah⸗ und Twilledsäcke II. Sortierung, Lebens⸗ mittel⸗Bombaysäcke II. Sortierung.... Gewaschene Rohzuckersäcke . Pflaumensäcke 1 kJ Pflaumensäcke II (vom Füllgut durchnäßt) ... Kleine Twilledsäcke 68 / 85 em, kleine Bombaysäcke Australs 60 / los em und kleine Kalkuttasäcke 70/105 om Paraffinsäcke aller Größen.... Erdnußpockets 68/75 em . . . Twille d⸗Asbestsäcke 70/110 om, 1 Rg schwer, ... 293 wie unter 40, jedoch von geringerer Beschaffen⸗ eit ̃ 1 1 1 1 6 1 Hessian⸗Asbestsäcke 70 75 100— 105 em ...... Asbestbeutel 50 / 60 - 85 em k Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizenlaplatasäcke L und I... Leinfaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke II sowie Kleie⸗ ,, , Guatemala⸗, Costarica⸗ Mexiko⸗, Salvador⸗ und dergl. schwere Kaffeesäcke Santos⸗, Caracas⸗ und dergl. leichte Kaffeesäcke, Bast⸗ säcke, ital. Reissäckhe. . Mandelballen w h0 kg⸗Kolonialwaren⸗ und Hühnerfuttersäcke, Umsäcke für Hühnerfutterkleinpackungen—— h0 kg⸗Frilhkartoffelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcken.

Obst⸗ und Zwiebelsãäcke 60 / lo0 cm ö .

Ital. Kartoffelsäcke

Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke.

Salzsäcke 60/130 em und größer

Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 em

Salzsäcke, kleiner als unter 8a

Säcke für 100 kg Kristall⸗Soda 65 / 110 em

Säcke für 50 kg Kristall⸗Soda

Kartoffelflockensäcke

Fischmehlsäcke, große 80 / 0 em

Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 .

Kaseinsäcke 60 65/16 110 cem ..

Kaseinsäcke 72/130 em

Kaseinsäcke 75/150 em und größer.

Schwere Gerbstoffbeutel

Leichte Gerbstoffbeutel

Bolivia⸗Erzbeutel

Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 em

Kaschierte Kalksalpetersäcke ...

Superphosphat⸗(Hessian) Säcke

Kaschierte Kalkstickstoffsäcke 60 64/100 105 em

Thomasmehlsäcke

Mohair⸗Wollballen aus Twilledgewebe 86/130 em, ferner Säcke über 70/140 em (Samen⸗, Saatgut⸗ Vegetabilien⸗ und dergl. Säcke).

d 0 9 9 9 2 9 9 9 22

8 8 8 0 . 8 9 9 9 ,

Einmal gebrauchte handelsübliche Manufakturumhül⸗ lung (Manufaktur⸗Emballage)])̃ J...

Kapzüchen, getrennt und ungetrennt .

Tabakumhüllung (Tabak⸗Emballage)

Wollumhüllung (Woll⸗Emballage), je nach Größe und Beschaffenheit . Original ⸗Baumwollumhüllung, unsortiert.... Kleinstückige Baumwollumhüllung bis etwa 4. 4m

groß, für Verpackungszwecke geeignet 8a, . Baumwollumhüllung für Verpackungs⸗

zwecke . . Leichte Gefrierfleischumhüllung (unter 306g je qm). Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und schwerer

je qm) 2 7 p Engl. Kammzugumhüllungd ... Französ. Kammzugumhüllung .. Deutsche Kammzugumhüllung.. ..

In obigen Preisen sind alle etwaigen Sonderleistungen der Aufkäufer enthalten, ausgenommen ist das Stopfen und Flicken von Mehlsäcken durch diejenigen Aufkäufer, die eine nach dem Spinnstoffgesetz zuläfsige Sack, Klopf⸗ und Stopfmaschine in Betrieb haben. Für diese Bearbeitung dürfen Aufschläge von höchstens 10 v. H. gefordert werden.

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung

S. Pr. 1b (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

anzeiger Nr. 193 vom 23. 8. 19373) außer Kraft. ᷣö Berlin, den 25. September 1939. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. 3 Dr. Ruoff.

Bekanntmachung S. Pr. 2c

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe bei Verkäufen ö an Verbraucher. :

Vom 25. September 1939.

Auf Grund des 9 der Anordnung J 1 vom 8. Oktober 1933 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 20 vom 6. Sep⸗ tember 1939) werden mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, dis von Sack- und Planfabriken oder Händlern in anordnungs—⸗ mäßig instand gesetztem Zustand an Verbraucher verkauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgemacht: .

Lfd. . . Nr. Sackbe zeichnung

100 Kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke I, loch⸗ und flickfrei

100 kg⸗Mehlsäcke J, loch⸗ und flickfrei

100 kg⸗Mehlsäcke Ii, io kg-Getreidesäcke und Grieß⸗ kleiesäcke, Haferflockensäcke 65/140 em, lochfrei ..

S6 kꝗg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke 1 ;

S6 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke II..

75 kKg⸗Mehlsäcke I, loch⸗ und flickfrei

ho kg⸗Mehlsäcke, 50 ka- Beutelmehlsacke, Mehlsäcke 140 IDs und 50 kg⸗Zuckersäcke, loch⸗ und flickfrei.

76 kg⸗Getreidesäcke, lochfrei ... ö.

6/4 Kleie säcke, lochfrei

6/4 Kleiesäcke, lochfrei ...

414 Kleiesäcke, lochfrei

Maispuder⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehl⸗

6 1200 g bzw. Jo / 29 em und größer, alles J. Sortierung, loch⸗ und flickfrei.

Wie unter 3, aber alles 1b⸗Sortierung, loch⸗ und lickfrei ö

. , 3, aber alles II. Sortierung, lochfrei ..

Twilled⸗ und Bombaysäcke 70 - 76/105 110 em, etwa 1000 g, Kalkuttasäcke 70/115—125 em, deut⸗ sche Reissäcke und ital. Reis⸗Doppelsäcke, J. Sortie⸗ rung, loch⸗ und flickfrei K

Wie unter 30, aber alles Ib Sortierung, loch⸗ und flickfrei· a.

Wie unter 3êe, aber alles II. Sortierung, lochfrei =

Gewaschene Rohzuckersäcke, lochfrei.

Kleine Twilled⸗ und Bombaysäcke 68—– 70180 85 om und ähnliche Größen, Australs 60 106 om und kleine Kalkuttasäcke 70/1065 om, Paraffinsäcke aller Größen, J. Sortierung, loch- und flickfrei ..

Wie unter 4, aber alles Io⸗Sortierung, loch⸗ und flick frei. .

Wie unter 4, a 1

lickfrei .. ö vl 6 4e, Ib-Sortierung, loch⸗ und flickfrei .. Wie unter 40, II. Sortierung, lochfrei Leinsaat⸗, Mais-, Weizen⸗, Laplatasäcke, J. Sortierung,

lochfrei, breite Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗, Laplatasäcke, J. Sortierung,

lochfrei, schmale 9 9 2 6 2 1 1 6 . 1 e . 1 1 8.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr 225 vom 26. Septeinber 1939. S. 3

Sackbe zeichnung

Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗, Laplatasäcke, II. Sortie⸗ rung, Kleie⸗Laplatasäcke, lochfrei

Costarica⸗Kaffeesäcke 80 / 195 110 em

Guatemala⸗, Mexiko⸗, Salvador⸗ und dergl. schwere Kaffeesäcke

Santos⸗, Caracas⸗ und dergl. leichte Kaffeesäcke, J. Sortierung, loch⸗ und flickfrei

Schwere Bastsäcke, J. Sortierung, loch⸗ und flickfrei

Leichte Bastsäcke, J. Sortierung, loch⸗ und flickfrei .

Original⸗Mandelballen

50 kg⸗Kolonialwaren⸗ und Hühnerfuttersäcke, Um⸗ säcke für Hühnerfutter⸗Kleinpackungen, lochfrei..

50 kKg⸗Frühkartoßsfelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcke

Obst⸗ und Zwiebelsäcke, 60/100 em

Italienische Kartoffelsäcke

Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke

Salzsäcke 60/130 em und größer

Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 em

Salzsäcke, kleiner als unter 8a bis 50/120 em.

Salzsäcke, kleiner als unter 8b

Säcke für 100 kg Kristallsoda 65 / 110 em, lochfrei .

Säcke für 50 kg Kristallsoda, lochfrei

Kartoffelflockensäcke, lochfrei

Fischmehlsäcke, große 86 / 0 em

Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10

Kaseinsäcke 60 65/105 110 em

Kaseinsäcke 72/130 em

Kaseinsäcke 75/150 em

Schwere Gerbstoffbeutel

Leichte Gerbstoffbeutel

Unkaschierte Stickstoffsäicke 70/110 em

Kaschierte Kalksalpetersäcke

Superphosphat⸗ (Hessian⸗) Säcke

Kaschierte Kalk⸗Stickstoffsäcke 60 4/100 105 em,

leochfrei

Thomasmehlsäcke, die nach den Vorschriften über Zu⸗ lassung zur Wiederbefüllung mit Thomasmehl her⸗ gerichtet sind

Sonstige Thomasmehlsäcke

Mohair⸗Wollballen S5 / 30 em, ferner Säcke über 70 / 140 em (Samen⸗, Saatgut⸗, Vegetabilien⸗ und dergl. Säcke)

Kapzüchen, getrennt und ungetrennt

Großstückige Baumwollumhüllungen und Umhül⸗ lungen für Preßballen, unbearbeitet

Kleinstückige Tabak⸗Umhüllung für Zigarettenpapier⸗ herstellin ggg J

Die Preise verstehen sich ab Station des Verkäufers. In obigen Preisen sind mit Ausnahme von 14 alle Kosten für jede Art der Sonderbearbeitung und Sonder⸗ sortierung der Säcke eingeschlossen, jedoch nicht die für zu⸗ gelassene besondere Signierung nachweisbar berechneten Säcke.

Die angegebenen Maße bezeichnen die ungefähre Sack⸗ größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem

Fafsungsvermögen, sind den angeführten Größen gleichzu⸗

stellen. /

Für Verkäufe von 1090 kg und darunter dürfen von Mit⸗—

gliedern der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelteherstellung

nur Preisnnschläge von höchstens 15 v. H. genommen werden. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗

öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt⸗

machung S. Pr. 1e (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

Staatsanzeiger Nr. 193 vom 23. August 1937) außer Kraft. Berlin, den 25. September 1939.

Der Reichsheauftragte für Bastfasern: Dr. Ruoff.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbind⸗ lichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. ! S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträgnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Dezember 1939 fällig und

gemäß dem genannten Gesetz bis zum 31. Dezember 1939 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt

. ferner für so—lche Kapitalerträgnisse, die vor em 1. Juli 1939 fällig waren und in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Dezember 1939 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das Folgende:

1. Ein Bartransfer findet nicht statt.

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reichsmarkzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ schulden gegen diese begründeten Reichsmarkforderungen mit 3 33 jährlich verzinsliche und mit 3 * des jeweils umlaufen⸗ den Betrages jährlich tilgbare Fundierungsschuldverschrei⸗ bungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderung und in der Währung, auf die diese lautet, zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünktlicher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konver⸗ sionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1949 geltend macht.

Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Aus⸗

landsschulden nach dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalb— jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1734) und die Vorschriften des Gesetzes über , gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. 1 S. 349) keine An⸗ wendung finden.

3. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durch Verrechnungs- oder Zahlungsabkommen oder sonstige Vereinbarungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. i der Konversions⸗ kasse für deutsche Auslandsschulden werden nicht ausgegeben

a) an Gläubiger, die ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernden

Aufenthalt in einem Staate haben, welcher seinerseits keinen Zahlungsverkehr mit Deutschland hat,

b) an Gläubiger, die nach dem 1. 9. 1939 ihre Ansprüche

* einem unter a genannten Gläubiger erworben aben.

Berlin, den 26. September 1939. Reichsbankdirektorium,

Bekanntmachung. Die am 25. September 1939 ausgegebene Nummer 188 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: Verordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren im Einzelhandel. Vom 17. September 1939. Umfang: 7 Bogen. Verkaufspreis: 1K 05 RA. Postversen⸗ dungsgebühren; 0,5 Eat für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. .

Berlin NW 40, den 26. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die vierzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates findet Montag, den 16. Oktober 1939, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt.

Berlin, den 23. September 1939. Preußische Staatsschuldenverwaltung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25 September 1939

hat folgenden Inhalt: Teil l. Amtlicher Teil. I. All⸗ emeines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die ekanntgabe von Ernennungs⸗ und Beförderungserlassen. Vom

7. September 1939. Erlaß des Reichsarbeitsministers zu der Verordnung über die Belanntgabe von Ernennungs⸗ und Be⸗ förderungserlassen vom J. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1701). Vom 15. September 1939. Verxordnung zur Er⸗ gänzung des Ostmarkgesetzes. Vom 9. September 19389. Erste

Bertiner Börse am 26. September.

Die Aktienmärkte wurden am Dienstag durch kleinste Umsätze gekennzeichnet. Die Bankenkundschaft und der Berufshandel be⸗ kundeten nach wie vor Zurückhaltung; teilweise wurden sogar leichte Verkäufe vorgenommen, die augenscheinlich mit den bevor⸗ stehenden Steuerzahlungen und den Anforderungen durch den Quartalsultimo im Zusammenhang stehen.

Ein großer Prozentsatz der variabel gehandelten Aktienwerte erhielt keine Anfangsnotiz. .

Bei den Montanen stellten sich Harpener, Hoesch, Rheinstahl und Mannesmann je * , niedriger, ferner verloren Vereinigte Stahlwerke 1/8 0½, während die übrigen Papiere dieses Markt⸗ gebietes keine Anfangsnotiz erhielten.

Am Braunkohlenaktienmarkt fielen Ilse Genußscheine und Rheinbraun durch Verluste von 3 bzw. 4 auf. Am Kaliaktien⸗ markt stellten sich Salzdetfurth z .

Gut behauptet lagen ferner von chemischen Werten von Heyden mit 4 M 35, demgegenüber gaben Goldschmidt um 4, und Farben um 3/8 35 nach. Im letztgenannten Ausmaß fester lagen bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti⸗Gummi. Elektro- und Ver⸗ sorgungswerte wurden überwiegend gestrichen bzw. unverändert notiert. Höher lagen Licht⸗Kraft mit 4 ,“ , während AEG. und RWE. je 5, Schlesische Gas 11! 93 einbüßten.

Kabel⸗ und Vrahtwerte, Maschinenbauaktien und Metall⸗ anteile lagen still und kaum verändert. Schwächer lagen Textil- werte, von denen Bemberg 2 und Stoehr 3 3 einbüßten. Sonst sind Dortmunder Union mit 1 und Engelhardtbrauerei mit

11 sowie Hotelbetrieb mit 11, andererseits aber Gebr.

Junghans mit 4 1 75 zu erwähnen.

Der Verlauf brachte überwiegend nur kleine Veränderungen, bei denen es sich allerdings meist um leichte Rückgänge der Aktien⸗ kurse handelte. 1 3 abgeschwächt waren erneut Bemberg, RWE. und Stoehr. Um 195. , waren hingegen Ilse Genußscheine.

Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung recht ruhig. Farben schlossen mit 1551 (155M), Vereinigte Stahl mit 9060 (90 1), Waldhof mit 95 (7) und Mannesmann mit 98 (99).

Am Kassamarkt ergaben sich für Banken und Hyp.⸗Banken nur vereinzelt kleine Veränderungen. Dresdner Bank bröckelten um 6 95 ab, Deutsche Hyp. waren um 1 3 befestigt. Von Kolonial⸗ werten wurden Otavi um 8 RM und Dogg gegen letzte Notiz um 194 99 herabgesetzt. Bei den zu Einheitskursen . Industrieaktien überwogen, soweit sich Veränderungen ergaben, Rückgänge von 21 31e 95. Busch Optische waren bei Repar⸗ tierung gegen letzten Kurs um 4 3 rückläufig. Zeiß Ikon ge⸗ wannen dagegen 3 95 und Passage Bau 25 3.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 13171s gegen 13131. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert g3 oo. 3

Am Kassarentenmarkte war die Tendenz bei mäßigem Ge⸗ schäft gut stetig. Verschiedentlich zeigte sich etwas Interesse für Liquidationspfandbriefe, die zu ö bzw. leicht erhöhten Kursen umgesetzt wurden.

Von den Stadtanleihen gewannen 26er Dresden Gold 5,8 oso. Bei den Provinzanleihen bröckelten 26er und 380er Brandenburg um je 1 o ab. ; .

Sonst sind noch Westfalen Auslosung bei kleinem Umsatz mit einer 1 0½igen Steigerung zu nennen. . Länderanleihen war die Stimmung zum Teil etwas fröundlicher. Reichsanleihen blieben behauptet. ;

Industrieobligationen konnten sich vielfach etwas bessern. Eine Ausnahme machten jedoch Farbenbonds 6 ) und Feld⸗ mühle (— 56 76). . .

Steuergutscheine 1 Februar April galten 97,69, Dezember 9g865 und Januar 98. Steuergutscheine II waren wiederum un⸗ verändert. .

Der Privatdiskontsatz wurde bei 27 X belassen.

Am Geldmarkt zogen die Sätze für Blankotagesgeld wiederum um 1j 9, auf 2M 21 * an. ; .

Bei der amtlichen Berliner Devisenotierung wurde der Gulden mit 132,52 (132,560), der Schweizer Franken mit 56,30 (Gt, 85) und der Belga mit 12,57 (42,40) bewertet. Der franz. Frane stellte sich im innerdeutschen Verrechnungsverkehr auf 5.53 G, 60) und das Pfund auf 9,90 C, 85).

aft steil.

Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung der freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich. Vom 12. September 1939. Verordnung über die Gewährung von Sonderzulagen an Schwer⸗ und Schwerstarbeiter, werdende und stillende Mütter, Kranke und gebrechliche Personen. Vom 16. September 1939. Dritte Verordnung über die Uebertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Sesterreich (Oesterreichische . Vom 16. September 1939. Berichtigungen betr. die Verordnung zur Aenderung der Ersten, Zweiten, Dritten usw. Durchführungsberordnung zum Luftschutzgesetz vom 1. Sep⸗ tember 1939 und die Erste Durchführungsperordnung zum Luft⸗ schutzgesetz in der Fassung vom 1 September 1939. II. Arbeits- einsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Erlaß zur Durchführung der Verordnung über Arbeitslosenhilfe (Erster Durchführungserlaß). Vom 11. Sep⸗ tember 1939. Neuregelung der Beschränkung des Arbeitsplatz⸗ wechsels. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlun im Saarland, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland un im Memelland. Vom 14 September 1939. Erste Durch⸗ führungsverordnung zur Notdienstverordnung. Vom 15. Sep⸗ tember 1939. Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 18. September 1939. Erlaß zur Durchführung der Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 21. September 1939. Berichtigung des Runderlasses vom 14. Juli 1939 betr. Neu⸗ abgrenzung von Arbeitsamtsbezirken im Bereich der Landesarbeits⸗ ämter Hessen und Südwestdeutschland. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Baupolizeiliche Erleichterungen für die Ingebrauchnahme von Bauten. Betr.: Vereinfachung der Verwaltung (Ueber⸗ tragung der Befugnis, Anordnungen nach § 4 des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung vom 26. Juni 1935 zu treffen). Siebenundsiebzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über r r en n, bei Räumung oder Freimachung von ge— ährdeten Gebieten oder Wohngebäuden im Falle des besonderen Einsatzes der Wehrmacht (Räuntungs⸗Familienunterstützungsver⸗ ordnung Räumungs⸗FUuV. —). Vom 1. September 1939. Betr.: Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung.

Bostwefenm.

Post nach Oftoberschlesien.

Der Postverkehr aus dem Reich ist zunächst in beschränktem Umfange (Briefe und Postkarten) nach folgenden Orten Ostober⸗ schlesiens aufgenommen worden: Kattowitz, Königshütte, Myslo— witz, Laurahütte, Rybnik, Tarnowitz, Lublinitz, Chudow, Czernitz, k Emmagrube, Loslau, Nikolai, Paruschowitz, Pleß, Sohrau.

*

Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen. Anforderung nur bei den Arbeitsãmtern. Vor⸗ dringliche Berücksichtigung der Landwirtschaft.

Die Kriegsgefangenen werden von den Kriegsgefangenen⸗ stammlagern, in denen sie einer gründlichen ärztlichen Unter- suchung, insbesondere auf. Seuchenfreiheit, unterzogen werden, für den Arbeitseinsatz zur Verfügung gestellt. Bei welchen Arbeiten und in welchen Orten Kriegsgefangene einzusetzen sind, muß unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitseinsatzlage und der besonderen Erfordernisse der Kriegswirtschaft entschieden werden. Deshalb ist der Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen den Arbeits- ämtern übertragen worden, die mit den Kriegsgefangenenstamm⸗ lagern eng zusammenarbeiten. Betriebe, die Kriegsgefangene beschäftigen wollen und über geeignete Unterkünfte verfügen, müssen ihre Anforderung an ihr zuständiges Arbeitsamt richten. Anforderungen bei anderen Stellen sind zwecklos und bedeuten lediglich eine Verzögerung in der Zuweisung von Kriegs⸗ gefangenen.

Mit Rücksicht auf die besondere ernährungswirtschaftliche Be⸗ deutung der Landwirtschaft in Kriegszeiten werden Kriegs- gefangene in erster Linie der Landwirtschaft zur Verfügung ge—⸗ stellt. Der Kräftebedarf der Landwirtschaft ist im Hinblick auf die Hackfruchternte besonders groß und muß zunächst voll befriedigt werden. Gewerblichen Betrieben können Kriegsgefangene erst zu⸗ gewiesen merden, nachdem der Bedarf der Landwirtschaft gedeckt

ist. Entsprechende Anforderungen werden von dem für den Be⸗ trieb zuständigen Arbeitsamt schon jetzt entgegengenommen.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. September 1939.

Aktiva. R. 1. Deckun Jäbestand an Gold und Devisen 7 138 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs.... 9903 987000 3. Wertpapieren, die gemäß § 138 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungs fähige Wertpapiere) .. Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen. ... Rentenbankscheinen .... „sonstigen Wertpapieren „sonstigen Alüyven..

1254211000 21 1094000 176 839 000 262 453 000 375 448 000 1463 421 000

1. Grundkapital 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzlicher Reservefonds b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen Betrag der umlaufenden Noten . Täglich fällige Verbindlichkeiten . An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ lichkeiten ö. Sonstige Passiva 7s 840 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Rn —.

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Deutschen Reichsbank vom 23. September 1939 hat sich seit dem 15. September die An—= lage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert⸗ papieren weiter auf 11 555 Mill. RM vermindert. Im einzelnen betragen die Bestände an Wechseln und Schecks sowie an Reichs schatzwechseln 9704 Mill. eM, an Lombardforderungen 21 Mill, Reichsmark, an deckungsfähigen Wertpapieren 1254 Mill. R und an sonstigen Wertpapieren 375 Will. Een. Der Deckungs⸗ bestand an Gold und Devisen beträgt fast unverändert 77 Mill, Reichsmark. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheiner stellen sich auf 262 Mill. R., diejenigen an Scheidemünzen au 177 Mill. RF. . Die sonstigen Aktiva betragen 1463 Mill. Hi..

Der Umlauf an Reichsbanknoten hat sich auf 19 303 Mill. Ru ermäßigt. Die fremden Gelder werden mit 15826 Mill. Een aus gewiesen.

150 000 000

S7 3h3 000 494 779 000 10 302747 000 1525 892000

.

K

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