1939 / 229 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Sonderbeilage zum Reichs und Staats anzeiger Nr. 229 vom 30. September 1939.

Verleihung des Titels „Baurat“. Druckfehler⸗Berichtigung zum Runderlaß des Reichsministers der Finanzen v. 2. 6. 1939 über die Verleihung des Titels „Baurat“ für Verdienste im Hochbaufach in Nr. 145 / 1939: 151.

Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 155.

Versicherungsaußendienst. Anordnung der Leiter der Reichs⸗ gruppen Handel und Versicherungen zur Bereinigung des Ver⸗ sicherungsaußendienstes: 175.

Versicherungseinrichtungen. Anordnung auf Grund des 8 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Gebietsbereinigungen in den öst⸗ lichen preußischen Provinzen (betr. Ueberführung der Unfall⸗ versicherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Grenz⸗ mark Posen-Westpreußen in Schneidemühl auf die Unfallver⸗ sicherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Pommern in Stettin): 178.

Versicherungs⸗Unternehmungen. Bekanntmachung über die Genehmigung der teilweisen Uebertragung des Bestandes einer Versicherungsgesellschaft auf eine andere Versicherungsgesell⸗ schaft: 196. J

Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen. Viehseuchen polizeiliche Anordnung des RMdJ. v. 15. 7. 1939 über die Bekämpfung

des seuchenhasten Berkalbens (Banginfektion des Rindes): 165, .

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung der RMd J. v. 11. 2. 1939 zum Schutze gegen die Tollwut: 213; Viehseuchenpolizeiliche An⸗ ordnung des RMdJ. v. 23. 9. 1939 über aktive Schutzimpfung gegen Maul⸗ und Klauenseuche in Sperrbezirken: 228.

Volkswohnungen. Runderlaß über die Förderung des Baues von Volkswohnungen. Bestimmungen über die Förderung des Baues von Volkswohnungen mit Reichsdarlehen: 164.

W.

Waren (Einfuhr und Ausfuhr). 2. Anordnung über die

Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Ein⸗ fuhr von Waren v. 25. 8. 1939: 197; 3. Anordnung desgl. v.

4. 9. 1939: 206.

Warenverkehr. 1. Bekanntmachung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig v. 5. 9. 1939: 207.

Warenverzeichnis zum Zolltarif. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung v. 5. 9. 1939: 206.

Wärme⸗, Kälte⸗ und Schallschutz. Anordnung zur Markt⸗ regelung auf dem Gebiet des verarbeitenden Wärme-, Kälte⸗

und Schallschutzgewerbes v. 19. 9. 1939: 220.

Wein. Verzeichnis der im Deutschen Reich zur Untersuchung ausländischer Weine bei der Einfuhr nach Deutschland er⸗

mächtigten Fachanstalten: 158.

Wehrmacht. Bekanntmachung über die Ausdehnung des Ver⸗ fahrens mit Metallanforderungsscheinen für Wehrmachtauf⸗ träge auf die Erlangung von Magnesium für Wehrmachtauf⸗ aufträge: 200.

Werberat der deutschen Wirtschaft. 3. Bestimmung des Werberats der deutschen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen im Lande Oesterreich v. 15. 8. 1939: 187.

Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 157; 164; 166; 168; 174; 177; 178; 183; 194; 195; 211; 220; 229.

Wirtschaftsbezirke und Wirtschaftskammern. 5. Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern (Neufassung der 4. Anordnung v. 12. 1. 1939, betr. Abgrenzung in den sudetendeutschen Gebieten) v. 15. 7. 1939: 163.

gewerbe v. 31. J. 1939: 176; Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers zur Aenderung der Anordnung über die Anerkennung der Wirtschafts gruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art

v. 29. 8. 1959: 201.

Z.

Zahlungs⸗ und Kreditverkehr. Bekanntmachung über die

5 i in dem von den Regelung des Zahlungs⸗ und Kreditverkehrs in deutschen Truppen besetzten Gebiet der Republik Polen: 227.

Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Be⸗ kanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland: 225. .

õ i ü lländerungen Zölle und Zolländerungen. Verordnung über Zo ; v. 7. J. 1939: 155; v. 18. J. 1939: 164; v. 26. J. 1939: 1713 v.

26. 8. 1939: 198, v. 5. X 1989: 206.

Zollgebiete, Zollordnungen und Zollstraßen. Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Baden: 163 Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie des Grenzbezirkes gegen das Protektorat Böhmen und Mähren innerhalb des Ober⸗ finanzbezirks Troppau v. 11. 8. 1939: 189 Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie des Zollgrenzbezirks gegen, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren im Oberfinanz⸗ bezirk Karlsbad v. 16. 8. 1939: 195. ;

Zucker. Uebersicht über den während des Monats Juni 1939 ver⸗ steuerten und steuerfrei ausgeführten Zucker: 166, Juli

1939: 194. Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im

Monat Juni 1939: 166; Juli 1939: 194.

Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote). Bekanntmachungen

der Filmprüfstelle über Zulassungslarten: 162 18 Bekanntmachung der Filmoberprüfstelle über die Außerkraft⸗

Wirtschaftsgruppen. Anordnung des Reichswirtschafts⸗

Wandergewerbe. Verordnung über die Ausübung des Wander⸗

gewerbes und des Stadthausiergewerbes v. 25. J. 1939: 174.

ministers über den Aufbau der Wirtschaftsgruppe Vermittler⸗

setzung der Zulassung eines Films: 181.

.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 30. September

8 229

1539

Nicht tlich 8 wenn die Pakete vom zuständigen Truppenteil gesammelt und in am 1 E 2 größeren Mengen bei der Post eingeliefert werden. Aufgehoben wird ferner die Bestimmung, wonach bis drei Pakete mit einer Deutsches Reich. a, d. und bis 10 Postgüter . on. J

ö ö , ; werden dürfen. Von jetzt an ist also jedem Paket eine Paketkarte

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonk⸗ und jedem Postgut . Postgutkarte beizufügen. Endlich muß heer van Haersma de With, ist nach Berlin zurück- die Zustellgebühr für Pakete, die nach den Bestimmungen grund— gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- sätzlich der Empfänger zu entrichten hat, his auf weiteres der Ab⸗ nommen. sender der Pakete vorauszahlen. Empfängern, die ihre Pakete regelmäßig auf Grund einer Abholungserklärung abholen, wird

5

die vorausgezahlte Zustellgebühr zurückgezahlt.

Neues Telegrammschmuckblatt. Inhalt und Verpackung der Feldpostoriefe.

Am lö5. Oktober 1939 fürt die Deutsche Reichspost ein neues „.Der Inhalt der, Feldpostbriefsendungen bis 250 g besteht Formblatt für rn n, erf ne . 6 . . ist vielfach aus verderblichen Gegenständen, z. B. frischen Früchten ein achtfarbiger Offsetdruck der Keichsdruckerei mit Blumen nach Weintrauben, Pflaumen, Birnen, Tomaten usw. oder guch aus einem Entwurf des Malers und Graphikers Erich Meerwald in feuchtem Obstkuchen, was zur Folge hat, Daß die Briefe sich schon Berlin⸗Wilmersdorf. bald nach Beginn der Beförderung auflösen. Auch Streichhölzer

sind in diesen Sendungen öfter enthalten. Wenn auch die Ab⸗ sender bei Versendung von Früchten usw. sich von dem Gefühl leiten lassen, ihren Angehörigen im Felde eine Freude zu machen, so verkennen sie doch dabei, daß die Sendungen während der Be⸗ förderung mit anderen in Beuteln zusammengepackt werden müssen, wodurch die Früchte usw. verderben. Abgesehen davon, daß der Empfänger von der Sendung, wenn sie ihn überhaupt erreicht, keinen Nutzen hat, tritt noch der weitere Nachteil ein, daß durch die zerdrückten Früchte andere Sendungen durchnäßt

Bildtelegraphendienft mit Jugoslawien.

Am 1. Oktober d. J. wird der Bildtelegraphendienst zwischen Deutschland und Jugoflawien eröffnet. Er wird in Deutschland unächst nur von der Bildstelle Berlin wahrgenommen. Ueber die

ebühren geben die Postämter Auskunft.

Vorübergehende Aenderung von Postordnungs⸗ werden,. Bei. Streichhölzern bedenken die Absender nicht, daß

ö Streichhölzer in Postsendungen überhaupt nicht verschickt werden ; beftimmungen. J dürfen, da sie sich entzünden und dadurch u. U, größeren Schaden Vorübergehend werden von der Deutschen Reichspost wegen verursachen können. Der Absender macht sich g. F. nicht nur der z. Zt. bestehenden außergewöhnlichen Dienst- und Personal⸗ ersatzpflichtig, sondern auch strafbar. Die Deutsche Reichspost verhaͤltnisse einige Postordnungsbestimmungen geändert. Danach richtet daher an alle Absender von Feldpostbriefen die dringende wird bis auf weiteres für Pakete und Postgüter der Freimachungs- Bitte, leicht verderbliche Gegenstände, insbesondere Früchte, ferner zwang eingeführt. Ihm unterliegen nicht Pakete mit Zivil— Streichhölzer und andere leicht entzündliche Gegenstände nicht in kleidung, die von den zur Wehrmacht Einberufenen herrühren,] die Sendungen aufzunehmen.

Cebensmitteltarten auch in Gaststãtten. gericht bereit gehalten werden muß, das in Zukunft die Bezeich—

; nung „Stammgericht“ führt. Diefelbe Anordnung begrenzt auch

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat däe Zahl der Vorgerichte, Suppen, Fischgerichte, Teller? und Ein? durch Erlaß vom 27. 9. 1939 für die Zeit vom 2. 160. bis 22. 10. töpfgexichte, Salate, Süßspeisen und Kompotte. In Zukunft kann 1939 folgende Regelung getroffen: Fleisch, Brot und Nährmittel jeder Gast aus einem entsprechenden Vermerk auf der Speisekarte können in den Gaststätten, Kantinen usw. sowohl auf die aus- ersehen welche Einzelabschnitte bei der Bestellung eines Gerichtes gegebenen Haushaltskarten als auch auf Reisekarten entnommen abzuliefern sind. Durch Ausbau und Verfeinerung des Gast⸗ werden. Die Reisekarten werden zu diesem Zweck auf Antrag stättenrechts wird den Bedürfnissen der Berufstätigen, die dauernd auch ohne Nachweis einer Reiseveranlassung ausgestellt. Auch auf Reisen oder auf die Verpflegung in einer Gaststätte und ein Umtausch von Wochenabschnitten der Haushaltskarten in Reise⸗ Kantine angewiesen sind, in Zukunft noch mehr Rechnung ge⸗ karten, die bis zum 22. 10. igz9 gültig geschrieben werden können, tragen werden. Aus sozialen und versorgungspolitischen Gründen ist zulässig. Der Umtausch in Reiseklarten erfolgt durch die Ge⸗ kann jedoch auf die Einführung der Kartenpflicht in den Gast⸗ meindebehörden bzw. Kartenausgabestellen. stätten und Kantinen nicht verzichtet werden.

Für Fleischspeisen, die mit Fett zubereitet sind, brauchen bis zum 22. 16. i038 Einzelabschniktte der Fettkarte nicht abgegeben . u werden. Falls ein Gast jedoch, etwa der Hotelgast zum Früh— Sauptversammlungskalender ig veine Fettportionen bestellen will, so muß er von der elfe. für die Woche vom 2. bis 7. Oltober 1939 karte, die eine Reihe von Einzelabschnitten für Fette in Unter— . ĩ . teilung bis zu 10 8 enthält, Gebrauch machen. Fleischgerichte Montag, 2. Oltober. in Gaststätten und Kantinen dürfen nur gegen die mit „Fleisch Königsberg (Pr): Königsberger Lagerhaus A.-G. Königsberg oder Fleischwaren“ bezeichneten Einzelabschnitte über je 50 g (Pr), 11 Uhr. Fleisch auf der rechten Seite der Reichsfleischkarte oder gegen die Rheydt: Kabelwerk Rheydt A.⸗G., Rheydt, 15 Uhr. auf der Reisekarte enthaltenen Einzelabschnitte für Fleisch über Di Olt je sé0L g abgegeben werden. Wer jedoch regelmäßig in derselben . Dienstag, 3. Oltober. Baststätte oder Kantine ißt, hat auch die Möglichkeit, die Ab- Berlin: Brandenhurgische Elektrieitäts, Gas- und Wasserwerke schnitte auf der linken Seite der Reichsfleischlarte zu verwenden, A.-G., Berlin, 1055 Uhr. . wenn Er den Bestellschein der Reichsfleischkarte in der Gaststätte Berlin: Getreide-Kreditbank A.-G. Berlin, 119 Uhr. oder, Kantine abgibt und jeweils die entsprechenden Abschnitte Berlin: Zentrale Deutscher Getreide Kreditbanken A.⸗G., Berlin, durch Lochung oder Durchkreuzen mit Kopierstift entwerten läßt. 11 Uhr. .

Mittwoch, 4. Oktober.

Für die Abgabe von Brot und Mehlspeifen gilt die . 1 6 J Bei der ,, von Mehlspeisen erfolgt die Umrechnung von Brot in Mehl im Verhältnis von 160: 75. Für Speisen, in denen kartenpflichtige Düren: . ,, , . Oktober,

Aährmittel, wie beispielsweise Graupen, Reis, Haferflocken, üren; olg Berke AG, Düren, 124 Uhr,

Nudeln, Sago usw. enthalten sind, müsfen die entsprechenden . Krefelder Teppichfabrit A; Gr Krefeld, 13 Uhr. Einzelabschnitte der Lebensmittelkarte abgegeben werden. Die . Süddeutsche Baumwoll- Industrie A.-G., Kuchen, Einzelabschnitte der Reisekarten gelten auch für den Einkauf in hr. ;

Lebensmittelgeschäften, Bäckereien usw. Freitag, 6. Oktober.

Der Leiter der Wixtschaftsgruppe für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe hat angeordnet, daß in seder Gaststätte ein besonderes preiswertes, kartenfreies Eintopf⸗ oder Teller—

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche bis Dtsch. Rindertalg in Kübeln 1, 60 bis —, eck, inl. Elektrolytkupfernottz steilte sich laut Berliner Meldung 9 , NM, ,, , ger . hen ,. 1 K am 30. September auf 61,50 R. c (am 29. September auf öl, S5 R) Markenbutter, gepackt 296, 00 bis feine Molkereibutter' in für 100 kg. Tonnen 286, 00 bis feine Molfereibutter, gepackt 290,00 ö bis ——, Molkereibutter in Tonnen 378, 9 bis =. Molkerei-

Berlin, 29. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ butter, gepackt 282,00 bis Fandbutter in Tonnen 256, 00 mittel. (Verkaufspreise des Sebensmitteligroß⸗ bis —, Landbutter, gepackt 260,00 bis (die Butter⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) (Preise in preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R. M Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel bis T Langhohnen,. Rollgeld per 160 Kg), Allgäuer Stangen 20 os 6, 90 bis 100,00 weiße, handverlesen bis . kleine, käferfrei echter Gouda 40 o 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 , 178,06 C bis Linsen, mittel, läferfrei bis —— Linsen, bis 184, 00, bayer. Emmentaler Gollfett) 220, 00 bis große, läferfrei bis Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe Allgäuer Romatour 20 c 120,00 bis —= Harzer Käse 68, 06 ir . . a 66 lb k bis 74,00.

peiseerbsen Viet. extrg Riesen, gelbe bis Geschl. Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung besti

las. gelbe Erbfen . Zollverb. bis Geschl. glas' gelbe . . ,, n. 6 e , ö. . . gn ne Crhsch . . t) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbrüchmengen. eis: Rangoon“) 25 50 bis 26, 5, Saigon. ungl.“) 29, 00 bis 30,00, 8 z j j

Italiener, ungl. 7 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, CO / 0 k ,, m ien K bis 50 *) 41,ů50 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, 6 / 1* 40,50 Lanspong ausge ö Vfeffer weiß/ Muntoꝛ bis 4150. Gerstengraupen, Kälberzähne, O6 h, 3400 bis ausgew.“ 225, 90 bis 230 00 Zimt sKassich, ganz, ausgew. . ö do nr, Gerstengrütze ) alie, Körnungen 3450 bis, Zö, go Ff. kun geh. Steinspeiscfal, in Jute cken 30 go dis edel. rein- Haserflocken)) Hafernährmittel 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze ') speisesalz gepackt 23 So ' bis 8 = Siedespeisesalʒ in Jutesacken Hafernährmittel 15.09 bis 46. 00 M Noggenniehl, Type gor 245,565 H o bis . Siedespeisesalj gepackt T5. go biß = Zucker⸗ biß 25,560. Weizenmehl, Type S630 (Jiland, Z6,g0 bis sirup, hell, in Eimern? ö ig Wc Epeisestrups dunkel, in Weizengrieß, Type 450 39. 65 bis .= Kartoffel mehl, hochfein Eimern 5h, oo bis 7 00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von T bis I Gucker Melis (Grundsorte) 67,99 bis —— 121 kg 7,0 bis 8,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern Roggenkaffee, lose 8,50 bis 3060 H. Gersten kaffee, iofe 46,50 bis bsh 129 und 18 kg 73,00 bis 7d, 00, do. aus getr und fr. Pfl 4156). Malzkaffee, lose 45,90 bis 46, 00 ), Kakao, stark entölt zi, 0 bis 83, 90, flaumenkonfiture in Eimern von 13 Rg 130,9 bis —— Tec, chines. 810,00 bis Lob, oo, Tee, indisch bis Erdbeerkonfiture in Eimern von 123 kg 1023,00 bis bo, O0 . GJ 3 6 bis 166.0, Corned Beef 1756 168. per Kiste = ** bis , gf . Pflaumen n zähen Seo Rho ultanten; Püchsenfleisch io s 8d bis zg g, Margarine, 8 itzenmarlen, Type 19 6309 bis 65, 00, Type 9 5s 0g bis 60, oo, Korinthen gepackt 19450 bis —— do. lose bis —— ß

Sonnabend, 7. Oltober.

*

choice Amalias 54,90 bis 58, 00, Mandeln, süße, handgewähite, Spezialmarken, gepackt 172 090 bis do. lose bis ——

ausgewogen —— bis Mandeln, bittere, handgewählte, ; t eee ne. . ! ausgewogen bis n Kunsthonig in 19 kg- PPadungen ö g . . , bis = Bratenschmalz in Tierces bis Braten ; ;

schmalz in Kübeln 188,0 bis Berliner Rohschmalz

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

deinsilber ...... . z 30 =, o

Berliner Börse am 30. September.

Am Wochenschluß wiesen die Aktienmärkte zwar keine ein⸗ heitliche Linie auf, jedoch war die Kursgestaltung überwiegend weiter nach oben gerichtet. Das Geschäft hat jedoch nicht r , lich an Umfang abgenommen. Bei den kleinen Kaufaufträgen handelt es sich ohne Zweifel um eine echte Anlagetätigkeit, was auch eindeutig daraus hervorgeht, daß die Reichsaltbesitzanleihe in den letzten Tagen laufend ihren Kursstand bessern konnte.

Am Montanmarkt wurden lediglich Klöckner bei kleinem Umfang um 10½ niedriger notiert. Andererseits fielen Mans⸗ felder Bergbau und Buderus durch Steigerungen von 1 bzw. /a oo auf. Harpener, Stolberger Zink und Vereinigte Stahl stellten sich je / 6 höher. Braunkohlenwerte hatten sehr ruhiges Geschäft, wobei Leopoldgrube o“ gewannen. Bei den Kali⸗ werten standen Wintershall mit I ½ im Vordergrunde. In der chemischen Gruppe wurden von Heyden und Goldschmidt 19, ÿ höher, Farben hingegen mit 1561½ */3 ½ niedriger bewertet.

Gummi⸗ und Linoleumaktien sowie Kabel- und Drahtwerte veränderten sich nur unbedeutend. Elektrowerte lagen freundlich. Lahmeyer kamen 1 und Siemens 1 95 höher an. Für Ver— sorgungswerte waren die Meinungen hingegen geteilt. Während Lichtkraft 143, Thüringer Gas 1, ECW Schlesien 3 3 gewannen, stellten sich Dessauer Gas und Charlotte Wasser je 15 sowie AcEG us R. niedriger. Bei den Autowerten stiegen Daimler, bei den Maschinenbauanteilen Berliner Maschinen und DOrenstein um . L*. Im letztgenannten Ausmaß niedriger lagen Rheinmetalt⸗ Borsig. Zu erwähnen sind noch Bauwerke, von denen Berger 1 und Holzmann 236 gewannen. Ferner stiegen Dortmunder Union um 1 und Aschaffenburger Zellstoff um 2 353. Bemberg gaben um 1 nach. Am Bahnenmarkt lagen Eisenbahnverkehr 2 befestigt.

Im Vexlaufe war die Kursentwicklung uneinheitlich. Das Geschäft verlief dabei verhältnismäßig ruhig? Die Kursausschläge nach beiden Seiten hielten sich meist im Rahmen von 1 *.

Durch eine Befestigung von 154 9 fielen Berger auf, während Westdeutsche Kaufhof in Reaktion auf die starke Vortagssteige⸗ rungen 136 7, und Rheinstahl 1 * verloren. Farben notierten 1 /S 9 niedriger (15636.

Am Einheitsmarkt waren für Banken keine besonderen Ver— änderungen festzustellen. Zu nennen sind lediglich Deutsch⸗ Asiatische (4 6 Een) und Vereinsbank Hamburg (4 1 )). Bei den Hyp.-Banken zeichneten sich Bayer. Hyp. Bank durch eine Steige⸗ rung um / ½ gegen letzte Notiz aus.

Am Markt für Kolonialaktien stiegen Doag um 1, Kamerun um 2eo, während Otavi „. REH einbüßten. Bei den zu Einheits⸗ kursen gehandelten Industrieaktien waren Gewinne von 35 75 in der Mehrzahl. Andererseits gingen Sachsenwerk um 4 und. Hildes heim⸗Peine sowie Deütsche Steinzeug gegen letzte Notiz um je 3 zurück.

Am Kassarentenmarkte entwickelte sich nicht sonderlich viel Ge— schäft. Die Tendenz blieb jedoch stetig. Gesucht waren allerdings Liguidationspfandbriefe, die z. T. bis um v o anzo gen. Hyp.⸗ Pfandbriefe und Kommunalobligationen blieben behauptet. Stadt⸗ anleihen waren meist gestrichen bzw. unverändert.

Aehnlich war die Entwicklung für Provinzanleihen. Bei den Länderanleihen herrschte im wesentlichen ein behaupteter Grund⸗ ton. Reichsanleihen fanden bei überwiegend behaupteten Kursen einige Beachtung. Industrieobligationen lagen eher fester.

Steuergutscheine IJ waren unverändert. Von Steuergut⸗ scheinen 1 galten Dezember 98,90, Januar 98, 30, Februar 97, 80 und März / April 97,65.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 23,“ 0 belassen.

Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blancotagesgeld um /s oo auf 2763 A/ a0ιν heraufgesetzt.

ee / —/ Wirtschaft des Auslandes.

Italiens Sortschritte in der Industrieer zeugung.

Mailand, 29. September. Die italienische Industrie hat in den letzten Fahren ihre Erzeugung erheblich ausdehnen können. Von 1934 bis 1938 ist der Index der Industrieerzeugung um 35 Y½0 gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Bautätigkeit um 14 9,½ geringer geworden und die Erzeugung der Seiden— industrie unverändert geblieben ist, so daß die Erhöhung bei den anderen Zweigen wesentlich größer sein muß. In der Tat ist der Index der Maschinenerzeugung um 88 o, der chemischen Industrie um 50 /, des Bergbaus um 40 ν, der Energiewirtschaft um 35 9½, der Papierindustrie um 34 „o, der Metallindustrie um 2490 und der Textilindustrie um 1606 gestiegen.

Ungarn regelt den Außenhandel mit Kriegs⸗ material.

Budapest, 29. September. Durch eine am 28 9. 1939 ver⸗ öffentlichte und in Kraft getretene Verordnung werden Einfuhr, Ausfuhr und Transitverkehr von Kriegsmaterial an eine beson—⸗ dere Bewilligung gebunden. Diese Bewilligungen werden vom ungarischen Handels- und Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Wehrminister erteilt. Die Anträge sind an das Wehr— ministerium zu richten. Bei der Ausgabe von Ausfuhrsendungen muß die erteilte Genehmigung dem Frachtbrief beigefügt werden. Bei der Einfuhr und im Transitverkehr ist die Genehmigung der zuständigen Zollbehörde vorzulegen. Durch die Verordnung werden die über den Verkehr mit diesen Erzeugnissen erlassenen sonstigen Bestimmungen nicht berührt, sofern sie nicht mit den Bestim⸗ mungen dieser Verordnung in Widerspruch stehen.

Durch die Verordnung wird u. 4. der Außenhandelsverkehr mit folgendem Kriegsmaterial betroffen: Waffen und Waffen- bestandteile, Munitibn und Munitionsbestandteile, militärische Instrumente und optische Artikel, Explosivstoffe aller Art, Bomben

und Handgranaten, Mittel und Materialien für den Luftschutz und

den chemischen Kampf, Kriegsbrückenmaterialien, Lastkraftwagen mit einer Tragkraft von 1st und darüber, Motorräder, Kraft— wagen, Panzerkraftwagen, Fernsprechleitungsmaterial, Rundfunk⸗ Empfänger⸗ und Sendeeinrichtungen, Flugzeuge, Flugzeugmotore und Fallschirme.

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Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 30. September 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Original hũttena luminium, 99 o / in Blöcken = 2 . desgl; in Walz⸗ oder Drahtbarren ,,, . ö . Reinnickel 98 99 os 2 9 22 . Antimon. Regulus. .

RM für 100 kg

ĩ