1939 / 229 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30.

September 1939. S. 4

löschungsfähigen Quittung wird die Ver⸗ pflichtung zur Fortleistung der bisherigen Jahresleistung nicht berührt.

5 15 Rückzahlung des Darlehns.

(1) Der Darlehnsschuldner kann das Stadtschaftsdarlehn unbeschadet der vereinbarten Tilgung (5 14) frühestens nach fünf Jahren gerechnet vom Zeit⸗ punkte der endgültigen Abrechnung des Darlehns nach sechsmonatlicher Kündi⸗ gung zu den in der Schuldurkunde fest⸗ gesetzten Terminen vollständig oder teil⸗ weise zurückzahlen. Vor Ablauf von fünf Jahren sowie ohne Einhaltung einer Kündigungs frist oder eines bestimmten Termines ist eine Rückzahlung nur mit

wandten

finden.

2. Die Hypothekendarlehen wer⸗ den von den Einzelstadtschaften ge⸗ mäß ihren Satzungen nach einheit- Grundsätzen, bezüglich der Beleihungsgrenze, der Wertermittlung und der Darlehns—⸗

lichen

Schuld verschreibungen öffentlich⸗ rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗ Bl. L S. 492) und die Durchfüh⸗ rungsverordnung vom 20. 12. 1938 (R. G.-Bl. L S. 1904) Anwendung

bedingungen gewährt.

3. Die Preußische Zentralstadt schaft darf für die von den Stadt⸗ schaften bewilligten Hypotheken Pfandbriefe erst ausgeben, nachdem

ins besondere

Zustimmung des Vorstandes zulässig.

(2) Das Stadtschaftsdarlehn ist in bar

in deutscher Reichs währung zurückzuzahlen. Bei Pfandbriefdarlehen (6 11 Abf. Ibis 3) ist der Darlehnsschuldner berechtigt, die Rückzahlung auch in solchen Pfandbriefen zu bewirken, wie sie der Abrechnung seines Darlehns zugrunde gelegt worden sind. (3) Seitens der Stadtschaft sind Dar⸗ lehen, außer in besonderen Fällen, die in den Darlehnsbedingungen aufgeführt sind (512), grundsätzlich unkündbar. Bei Bar⸗ darlehen kann eine Künbigung oder die Rückzahlung zu einem hestimmten Zeit— punkt vereinbart werden; die Rückzahlung soll jedoch in der Regel für zehn, min⸗ destens aber für fünf Fahre ausgeschlossen sein. § 16 Zusatz darlehen. () Dem Darlehnsnehmer kann bis zur Höhe des Kursverlustes und der Geld⸗ beschaffungskosten ein Zusatzdarlehn ge⸗ währt werden, das 5 v. H. des Stadt⸗ schaftsdarlehns nicht übersteigen darf, in geeigneter Form sicherzustellen und nach Festsetzung durch den Vorstand zu ver— zinsen und zu tilgen ist. (2) Zur Erreichung eines höheren Ab⸗ rechnungskurses kann auch vereinbart werden, daß der Schuldner die mit der Beleihung verbundenen Unkosten ganz oder teilweise in Raten abträgt, und zwar bei Tilgungsdarlehen unter gleichzeitiger Aussetzung der Tilgung. Wird das Dar—⸗ lehn zur vorzeitigen Rückzahlung fällig, so wird der vom Schuldner zu erstattende Be⸗ trag der Unkosten, soweit er noch nicht ent⸗ richtet ist, sofort fällig. Die Erstattung der Unkosten ist Nebenleistung des Darlehns im Sinne des 5 1115 B. G.⸗B. 5 17 Zwischen kredite. (1) Auf die von der Stadtschaft zu— gesagten oder in Aussicht gestellten Be⸗ leihungen von noch zu erstellenden Woh— nungsneubauten können gZwischenkredite gegeben werden. Diese sind durch Bestel⸗ lung einer erststelligen Darlehns⸗ oder Sicherungshypothek oder eine Grund schuld auf dem für die Beleihung vor⸗ gesehenen Grundstück oder dadurch sicher⸗ zustellen, daß eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts die volle Gewähr⸗ leistung übernimmt. Inwieweit statt dessen eine anderweitige Sicherstellung insbesondere durch zusätzliche Pfandrechte zuzulassen ist, unterliegt im Einzelfall der Entscheidung des Vorstandes der Stadt⸗ schaft. (2) Zwischenkredite werden bei der Aus⸗ zahlung des Stadtschaftsdarlehns ab⸗ gerechnet. S 18

Kosten.

(¶) Der Darlehnsnehmer hat neben den Kosten der Geldbeschaffung (6 11) auch sämtliche anderen mit der Beleihung zu jammenhängenden Kosten, insbesondere Abschätzungs⸗, Gerichts-, Notar⸗, Zu⸗ stellungs und Stempelgebühren sowie Auslagen zu tragen. Das gleiche gilt im Falle der Schuldübernahme für den Schuldübernehmer. Soweit diese Kosten nicht feststehen, kommen sie als Pauschal⸗ betrag in Ansatz.

(2) Beim Eingang des Antrages kann der Vorstand der Stadtschaft eine Prü— fungsgebühr erheben.

IV. Beschaffung der Beleihungs⸗ mittel. 5 19

Ausgabe von Pfand briefen.

Die Stadtschaft beschafft fich die er⸗ forderlichen Beleihungsmittel in der Regel durch Ausgabe von Pfandbriefen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und den vom Reichs- und Preußischen Wirt— schaftsminister zu treffenden Anordnungen; sie ist berechtigt, zum Zwecke der Ausgabe eines einheitlichen Pfandbriefes der Preußischen Zentralstadtschaft beizutreten.

3 20

Beschaffung von Mitteln durch die

Preußische Zentralstadtschaft.

Solange die Stadtschaft der Preußischen Zentralstadtschaft angehört, werden ihr Beleihungsmittel von der Preußischen Zentralstadtschaft nach Maßgabe ihrer Satzung mittels Ausgabe von Pfandbriefen zur Verfügung gestellt.

Anmerkung:

Die in Bezug genommene Satzungsbestimmung der Preußi⸗ schen Zentralstadtschaft lautet:

§ 10.

1. Die Zentralstadtschaft gibt für die von den Einzelstadtschaften be⸗ willigten Hypothekendarlehen

zustellenden Grundsätzen vorübergehend nutzbar anzulegen.

nur erwerben, um Verluste an Hypo theken oder Räume für die eigenen Be⸗ dürfnisse zu beschaffen.

vorgenommenen

nebst den etwa

sind.

betrag in Ansatz. Die Festsetzung des Pauschalbetrages bedarf der Zustimmung des Verwaltungs⸗ rates.

5. Die Direktion der Zentral⸗ stadtschaft kann Verbandsrevisoren bestellen, denen die Prüfung der Satzungsmäßigkeit der Geschäfts⸗ führung der Einzelstadtschaften und des Vorhandenseins der Hyvpo⸗ thekenbriefe obliegt. Die Ver⸗ bandsrevisoren haben über etwa vorgefundene Mängel an die Direk⸗ tion der Zentralstadtschaft zu be⸗ richten.

5 21

Beschaffung von Mitteln durch

Aufnahme von Darlehen. Zur Unterstützung der staatlichen Sied⸗ lungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Genehmigung des Reichs— und Preußischen Wirtschaftsministers Be⸗ leihungsmittel für Bardarlehen (5 11 Abs. 4] durch Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen und privaten Stellen be⸗ schaffen. Voraussetzung ist, daß die Dar⸗ lehen seitens des Darlehnsgläubigers als

langfristig gegeben werden.

V. Sonstige Bestimmungen. 5 22 Sonstige Geschäfte der Stadtschaft. (1) Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebs⸗ darlehen bei öffentlichen Kassen oder bei Banken aufzunehmen. (2) Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nach den vom Verwaltungsrat auf⸗

(3) Grundstücke darf die Stadtschaft

(4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der För⸗ derung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers.

5 23

Haushaltsplan und Jahres⸗

a bschlu ß. ) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr. (2) Spätestens sechs Wochen vor Be⸗ ginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Verwaltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vor⸗ stand den Haushaltsplan mit der Stellung⸗ nahme des Verwaltungsrats der Auf⸗ sichtsbehörde zur Genehmigung ein. (3) Spätestens sechs Monate nach Be⸗ ginn des Geschäftsjahres bestellt der Vor⸗ stand mit Zustimmung der Aussichts⸗ behörde einen Abschlußprüfer für die Prü⸗ fung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Abschluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den ge⸗ setzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungs⸗ bericht istẽ dem Verwaltungsrat zur Kennt⸗ nis zu bringen. (4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts und die Ent⸗ lastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Geschäftsbericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein. (5) Der Jahresabschluß ist nach Geneh⸗ migung durch den Verwaltungsrat ent⸗ sprechend den Anordnungen der Auf⸗ sichtsbehörde zu veröffentlichen. In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigun⸗ des Jahresabschlusses und des Ge⸗

ihr angezeigt ist, daß die Hypotheken gegebenenfalls in Verbindung mit einer Bürgschaft nach der von den verantwortlichen Organen Prüfung zur Pfandbriefdeckung geeignet und in das Deckungsregister eingetragen sind, und daß die Hypothekenbriefe erforderlichen Bürgschaftsurkunden als Deckung für Pfandbriefe in ordnungsmäßige Verwahrung genommen worden

4. Der Verkauf der Pfandbriefe erfolgt durch die Zentralstadtschaft für Rechnung der Darlehnsnehmer, die sämtliche mit der Ausgabe und 1 dem Vertrieb der Pfandbriefe ver⸗ bundenen Kosten zu tragen haben. Soweit diese Kosten nicht fest⸗ stehen, kommen sie als Pauschal⸗

unkündbare Tilgungsdarlehen oder sonst

§5 24 Verwendung des Reingewinns, Sicherheit srücklage.

(1) Zur Deckung von Hypotheken—⸗ ausfällen wird eine Sicherheitsrücklage gebildet. Der am Jahresschluß sich er⸗ gebende Ueberschuß wird dieser Sicher⸗ heitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rücklagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. (2). Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stndt⸗ schaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Rein—⸗ gewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus z 5 Abs. 2 erstattet werden.

5 25

(I) Für die Verbindlichkeiten der Stadt⸗ schaft gegenüber den Inhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß z 21 und § 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzial⸗ verband der Provinz Schlesien als Ge— samtschuldner. (2) Für die an Stelle eigener Pfand⸗ briefe der Stadtschaften von der Preußi⸗ schen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaftꝝ. Die Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft enthält über die Haftung folgende Bestimmung:

§ 16.

1. Für die ausgegebenen Pfand⸗ briefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckungsregistern der Stadtschaften eingetragenen Dek⸗ kungswerten, mit dem ersatzweise zur Deckung bestimmten Geld sowie mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungswerte und das Eigen—⸗ vermögen der Zentralstadtschaft nicht ausreichen, haften die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzial⸗ verbänden der Preußischen Zentral⸗ stadtschaft für die im Umlauf befind⸗ lichen Pfandbriefe nach Maßgabe und in Höhe ihres Anteils am Pfand⸗ briefumlauf als Gesamtschuldner.

2. Im Verhältnis zueinander sind die Einzelstadtschaften nach Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtschaft verpflichtet. Nimmt die Zentralstadtschaft die Haftung in Anspruch, so hat sie die in Frage kommenden Beträge auf die Einzelstadtschaften in diesem Ver⸗ hältnis umzulegen.

Die Direktion der Zentralstadtschaft setzt mit Genehmigung des Verwal⸗ tungsrats den Zeitpunkt fest, von dem an aus den Mitteln ihrer eigenen Betriebsmasse die geleisteten Beträge erstattet werden.

(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in 5 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Pro⸗ vinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersatzansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.

VI. Verwaltung. §5 26 Organe der Stadtschaft. Organe der Stadtschaft sind:

1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. 5 27

BVorstand und Gefolgschaft. (1 Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich. (23). Der Vorstand der Oberschlesischen Stadtschaft ist die jeweilige Direktion der Schlesischen Landeskreditanstalt in Bres⸗ lau. Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes sowie die Dienst⸗ aufsicht über die Vorstandsmitglieder richten sich nach der Satzung der Schle⸗ sischen Landeskreditanstalt. Der General⸗ direktor der Schlesischen Landeskredit⸗ anstalt ist zugleich Leiter der Stadtschaft; er ist Dienstvorgesetzter aller übrigen Be⸗ amten, Angestellten und Arbeiter der Stadtschaft. . (3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach 5 148 des Deutschen Beamtengesetzes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vor⸗ schriften. Die Beamten der Stadtschaft, die nicht Vorstandsmitglieder sind, werden vom Vorstand der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand versetzt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. (4 Die Besoldung der Beamten rchtet sich nach einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.

3 28 Zeichnung sbefugnis. () Erklärungen im Namen der Stadt⸗

schaft erfolgen unter der Zeichnung „Ober⸗ schlesische Stadtschaft“ und bedürfen der

Bestimmungen über die Haftung.

ist notwendig, daß alle Mitglieder oder im Falle einer Verhinderung ihre

zustimmen.

rats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.

des Verwaltungsrats. handlungen oder das Ergebnis schriftlicher Runofragen ist eine Niederschrift aufzu⸗ nehmen, die vom Vorsitzer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ist.

698 Abs. 2, 5 12 Abs. 1, 5 13 Meos. 5. 5 23 Abs. 2, 3 25 Abs. 2 und' 4, 5 27 Abs. und 5, 5 28 Abs. I und F 29 Abs. 6 bereits

vom Vorstand der Stadtschaft mit Zu⸗ stimmung des Verwaltungsrats bevoll⸗ mächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unter⸗ schrift der ordentlichen Vorstandsmit⸗ glieder gleich. Für den laufenden Ge⸗— schäftsverkehr kann vom Vorstand eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wied durch bank⸗ übliche Unterschriftsverzeichnisse bekannt⸗ gemacht.

(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder An⸗ gestellten tragen (Absatz 1 Satz 1 und 2) und mit dem Siegel oder Stempel der Stadtschaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücksicht auf die Ein⸗ haltung sonstiger satzungsmäßiger Vor⸗ schriften rechtsverbindlich; sie sind öffent⸗ liche Urkunden.

5 29

Zusammensetzung

des Verwaltungsrats.

(1) Vorsitzer des Verwaltungsrates ist der Landeshauptmann; er wird bei Ver⸗ hinderung durch einen von ihm be— stimmten leitenden Beamten des Pro— vinzialverbandes vertreten. Der Vorsitzer bestellt nach Anhörung des Vorstands der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. (2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder ihr Amt . zum Eintritt der neuen Mitglieder ort. (4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungs⸗ rat mit dem Verlust der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (6 6) sowie mit der Er⸗ öffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder der Ein⸗ leitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Aufsichts⸗ behörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne aus⸗ reichenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie, kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter wider⸗ rufen, wenn dies im Interesse der Stadt⸗ schaft geboten erscheint. (5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absätze 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden. (6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwandsentschädigung gewährt wer⸗ den. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichts— behörde bedürfen.

§5 30 Sitzungen des Verwaltungsrats.

(1) Der Vorsitzer beruft den Ver⸗ waltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschlußfassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen.

(2) Die Einladung muß die Tagesord⸗ nung enthalten und soll so rechtzeitig ab⸗ gesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sitzung zugegangen ist. Wenn der Vorsitzer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen. (3) Der Verwaltungsrat ist beschluß⸗ fähig, wenn der Vorsitzer oder sein Stell— vertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue Sitzung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen⸗ gleichheit gibt der Vorsitzer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Verant⸗ wortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.

(6) Der Vorsitzer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungsrats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu

Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich (G) An den Sitzungen des Verwaltungs⸗

(7) Der Vorsitzer leitet die Sitzungen Ueber die Ver⸗

§5 31

uständ igkeit des Verwaltungsrats.

Außer den im 5 5 Abs. 2, 5 s Abs. z,

Pfandbriefe aus, auf die das Ge⸗ sen uber bie Pfanbblicse und ver

en ,, ist das abschließende Prü⸗ ngsergebnis aufzunehmen.

Unterschrift zweier Vorstands mitglieder oder eines Vorstandsmitgliedes und eines

bezeichneten Aufgaben liegt dem waltungsrat . . ö

Wirkun

Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prü⸗ fungen, insbesondere die Ueber⸗ prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche,

stände oder Schwierigkeiten un⸗ verzüglich der Aufsichtsbehörde an⸗ zuzeigen sind;

die Beschlußfassung über den Er⸗ werb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eige⸗ nen Grundstücken, es sei denn, daß

beliehene Grundstücke zur Ver⸗ meidung von Verlusten an Hypo⸗ theken erworben, oder daß so er⸗ worbene Grundstücke verwertet werden sollen;

die Beschlußfassung über die Ein⸗ gehung von Beteiligungen;

die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Ver⸗ bande der Preußischen Zentral⸗ stadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirt⸗ schaftsministers;

die Zustimmung zu Satzungs⸗ änderungen der Preußischen Zen⸗ tralstadtschaft.

8 32 Au s schuß.

Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß oder ein ein⸗ zelnes Mitglied zu bestellen. Der Ausschuß oder das Mitglied arbeitet nach einer vom; Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsord⸗ nung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Ver⸗ sammlungen.

VII. Schlußbestimmungen. 8 33 Verõffentlichungen.

Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und das Amtsblatt der Regierung zu Oppeln.

§5 34 Staats aufsicht.

(I) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschafts⸗ ministers von dem Oberpräsidenten in Breslau ausgeübt.

(2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforder⸗ lich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise ge⸗ troffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:

a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Ge⸗ schäftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassenbestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,

b) jederzeit eine Bilanzprüfung an⸗ zuordnen,

o) jederzeit zu prüfen, ob die gesetz⸗ lichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe ge⸗ währt sind,

d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vor⸗ gänge bei der Stadtschaft zu ver⸗ langen, an allen Sitzungen der Stadt⸗ schaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sitzungen zu entsenden, auch solche Sitzungen einzuberufen und die Tagesord⸗ nung für sie festzustellen, Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs- oder Landes⸗ gesetze, gegen die Satzung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen ver⸗ stoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.

(3) Die durch Maßnahmen der Auf⸗ sichtsbehörde entstehenden besonderen Ko⸗ sten trägt die Stadtschaft.

8 35

Auf lösung.

Das bei Auflösung der Stadtschaft ver⸗ bleibende Vermögen fließt an den Pro⸗ vinzialverband der Provinz Schlesien, der es mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers zu ge⸗ meinnützigen oder öffentlichen Zwecken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.

§5 36

Uebergangsbestimmun gen.

(L Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Satzung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten⸗

beitrages weiter zu erheben.

(E) Die Mitglieder des bisherigen Ver⸗ waltungsrats scheiden aus diesem mit

Ablauf von drei Monaten nach Inkraft⸗ treten dieser Satzung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß 5 29 zu bilden.

8 37 Inkrafttreten der Satzung.

Die vorstehende Satzung tritt mit vom 1. Oktober 1959 an Stelle

D

der bisherigen Satzung.

nicht alsbald zu beseitigende Miß⸗

Nr. 229

. Zentralhandelsregister beilage

zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Reich

verlin, Sonnabend, den 80. September

1939

—riiirfßiiU—

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs. preis monatlich 1,15 GeMV einschließlich 0, 80 23 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle O98 Me monatlich Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 H.

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Sie werden nur gegen Barjahlung oder vorherige Ein⸗

sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Anzelgenpreis für den Raum einer funfgespaltenen bh mm breiten Petit Zeile l, io Q.. Anzeigen nimmt die An zeigenstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. .

9

tolle. J. Konkurse und

Inhaltsũbersicht.

1. Handelsregister. 2. Güterrechtsregister. 3. Vereinsregister. 4 Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrechtseintrags.

Vergleichssachen.

8. Verschiedenes.

O

O

sammen mit einem anderen Prokuristen zur Vertretung der Firma berechtigt ist. Die früher in Dormagen bestehende weigniederlassung ist nach Berlin⸗ eukölln verlegt worden. Veränderungen: A 8751 Stephan, Hoffmann Co. (Großhandel mit Farben, 3. kalien und Leim, 80 36, Kiefholz⸗ straße 20). . . Einzelprokuristin: Hildegard Biller⸗ beck, Berlin.

NRerlin. 34061

Amtsgericht Berlin.

Abt. 564. Berlin, 23. Sept. 1939. Erloschen:

B 54 355 Wriglen Gesellschaft mit

beschränkter Haftung (früher: NW ?,

Unter den Linden 34). ;

Die Liquidation ist beendet. Die

Firma ist erloschen.

B 56 843 Müller . Co. Spedi⸗

tionsgesellschaft mit beschränkter

Haftung.

Die Gesellschaft ist auf Grund des

Gesetzes vom 9. Oktober 1934 (RBl. 1

Iq) gelöscht.

1. Handelsregister.

ö. die Angaben in C ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Ahlden, Aller. 34055 Amtsgericht Ahlden, 23. 9. 1939. In das hiesige Handelsregister A

Band II ist unter Nr. 55 heute die

Firma Gustav Meyer in Hülsen und

als deren Inhaber der Kaufmann

Gustav Meyer in Hülsen heute neu ein⸗

getragen.

Had! Gandersheimn. 34056 Amtsgericht Bad Gandersheim, . 25. September 1939.

Veränderungen:

B 25 Zuckerfabrik Oestrum Aktien⸗ geseilschaft, Oestrum. Bauer Gustav Pape, Sellenstedt, ist Vorstandsmit⸗ glied.

Rad Salzungen. . 34057 Im Handelsregister A 150 ist heute

eingetragen worden: Elektro⸗Metall⸗

waren⸗Fabrik Heinrich Jäger in

Gumpelstadt. Inhaber ist Heinrich

Jäger. Bad Salzungen, 23. September 1939.

Das Amtsgericht. Abt. 3.

31058

34062 Neueintragung. H.R. A 200 Gebr. Wienand u. Co., Stahlwarenvertrieb, Sied⸗ linghausen. Offene Handelsgesell⸗ schaft seit dem 1. Januar 1938. Gesell⸗ schafter sind die Kaufleute Albert Wie⸗ nand, Josef Wienand 1, Josef Wie⸗ nand If, Johann Wienand, Karl Wie⸗ nand, sämtlich in Siedlinghausen. Bigge, den 22. September 1939. Amtsgericht.

Riggt.

Hamberg. Handelsregister ; Amtsgericht Bamberg.

ö den 21. September 1939. 4 eueintragun gen:

Rückert⸗Apotheke, Inh. Friedrich RNunpel, Sitz Stadtlauringen. In⸗ aber: Rumpel Friedrich, Apotheker in

tadtlauringen.

Veränderungen:

Ludwig Meßner, Sitz Forchheim. Inhaber nun: Kaim Hilde, ö lehrersehefrau in Forchheim. Forde⸗ rungen und Verbindlichkeiten sind nicht übernommen. ö 3 Bamberger Mälzerei Aktien⸗ gesellschaft, 964 Bamberg. Das Vor⸗ siandsmitglied Ruf Wilhelm, Direktor in Bamberg, ist aus dem Vorstand ausgeschieden.

Nit burg. 34063] Handel sregister Amtsgericht Bitburg. Bitburg, den 22. September 1939. Veränderungen: A 269 Firma P. Leonhard Elsen in Bitburg (Adolf⸗Hitler⸗-Straße 39). Das von dem Kaufmann P. Leonhard Elsen unter dieser Firma betriebene Handelsgewerbe ist auf die beiden Ge⸗ sellschafter Frau Kaufmann Johann Peter Wulff, Helene geborene Elsen, und den Kaufmann Matthias Elsen, beide in Bitburg, am 1. August 1926 übergegangen und damit zur offenen Handelsgesellschaft geworden. Dem Kaufmann Johann Peter Wulff in Bitburg ist Prokura erteilt.

Rerxlin. . 34059

Amtsgericht Berlin.

Abt. 551. Berlin, 22. Sept. 1939. Neueintragung:

A 106729 Georg Hövermann

Co., Zweigniederlassung Berlin,

Berlin; Sitz der Hauptniederlassung, lz 064

Bitterfeld. Im Handelsregister

ier Abt. A ist

25. September 1939;

A 2873 Gustav Schuchhard zu Braunschweig ¶Manufaktur⸗ un Modewaren, Sack 4 —9 und Neue Str. Nr. 28, 384/3667. Frau Else Heller geb. Herzberg in Braunschweig ist Einzel⸗ a tin.

A 3560 A. Runge Blechwaren⸗ fabrik, Braunschweig. Oskar Reiche Kommanditist und Abwickler) ist ge⸗ storben. Ludwig Hitschler ist alleiniger Abwickler.

Burg, Br. Magäleb.

Sandelsregister 1 Amtsgericht Burg b. M. Veränderungen:

Gesellschaft mit beschränkter Has⸗ tung, Burg b. Magdeburg. Proku⸗ rist: Gerhard Heise. Er vertritt ge⸗ meinsam mit einem Geschäftsführer.

Chemnitz. 34225

Amtsgericht Ehemnitz.

Veränderungen:

A 1067 Eisen⸗ und Röhrenhandel Reinhard Hoffmann, Chemnitz. Gesamtprokura ist erteilt an, Karl Richard Hesse in Chemnitz. Er ist be⸗ fugt, die Firma in Gemeinschaft mit einem anderen Gesamtprokuristen zu vertreten. ö

A 2206 Gebr. Hübschmann, Chem⸗

nitz. . . Hie offene Handelsgesellschaft ist mit Wirkung vom 12. Oktober 1933 aufge⸗ löst. Der Gesellschafter Richard Hübsch⸗ mann ist an diesem Tag . Der Gesellschafter Willy Hübschmann führt das Handelsgeschäft unter Ueber⸗ nahme der Aktiven und Passiven als Alleininhaber fort. B 27 Deutsche Fernsprecher⸗Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz. . Charlotte Schmohl in Chemnitz ist Einzelprokuristin. ö B 68 Robert Gerling Cie, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz. ; ; 3. Die Prokura von Heinz Schäffer ist erloschen. . B 78 Förster C Co. Strumpf⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kemtau. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 13. Juli 1939 ist das Stammkapital um 10 000, Hic, mit- . auf 30 000, Rat, erhöht mann, ur

34067] in

; löst. Der Gesellscha B 65 Mechanische Werke Burg He er . . h März 1g3g ge

Der Gesellschafter Max Kurt

storben. = Handelsgeschäft

Lippert unter Uebernahme Passiven als j fort.

aultzsch, Chem⸗

itz. . verehel. Leuthold geb. Ahlswede beide in

Handelsregister n

Windisch und Johannes Böhme ausgeschieden. d Schuhmachermeister . fun in Siegmar⸗Schönau ist 1. Mai

Der Kaufmann Hellmut Al

1939 Alleininhaber. Der

werber Pfaff haftet nicht für die im Betrieb der bisherigen Gesellschaft be⸗ gründeten Verbindlichkeiten. A S840 Richard Klemig, Chemnitz.

Wilhelmine Anna verw. Klemi

Heller ist als Inhaberin ausgeschieden gestorben am 26. Februar 1939). t aufmann Georg Ernst Conrad Klemi

emnitz ist seit dem 14. August

939 Inhaber.

führt das

der Aktiven A 2748 Franz

ind

A 1491 Franz Lippert, Chemnitz. Die offene Handelsgesellschaft ist 9 Robert Franz

sind und bert seit Er⸗

geb. Der

auf⸗

und

Abt. 70. Chemnitz, 7. September 1939.

die Georg Hövermann K Co. firmiert, Hansestadt Hamburg (Großhandel mit Minevalölprodukten und Chemikalien und die Fabrikation von Wasch⸗ und Bleichmitteln, Klebstoffen und ein⸗ schlägigen Ärtikeln, Berlin NO 56, Prenzlauer Allee 34). . Kommanditgesellschaft seit dem

5. Juni 1939. Persönlich haftender Ge⸗ selischafter ist Kaufmann Heinrich Wil⸗ helm Ehristian Max Georg Hövermann,

bei Nr. 653, betreffend Grube Richard Schmidt u. Co., Bitterfeld, heute folgendes eingetragen: Die Gesellschaft ist durch den ant 38. Mai 1939 eingetragenen Tod des Gesellschafters, Bergwerksbesitzer Hans August Hilmar Schmidt, der von der Frau Margarete verw. Kirchhoff geb. Schmidt laut Erbschein des Amts⸗ gerichts Bad Schmiedeberg (VI 13/39) vom 2090. Juni 1939 allein beerbt worden

sellschaftsvertrags

ie Erhöhung ist durchgeführt. . der gleichen , ammlung sind die * 7 und 8 des Ge⸗ tammkapital) ent⸗ 1 geändert worden. Alfred udolf Förster ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. . Erloschen: 50g C. L. Rudolf Hentschel, Chemnitz. B 61 Hermann Friedrich Aktien⸗ gesellschaft, Siegmar⸗Schönau.

rnst Karl Drechsel, hemmt, sind Gesamtprokuristen. . B 1 H. Steudten Aktiengesell⸗ schaft, Neukirchen. Die Satzung ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 31. Juli 1939 in z 16 (Vergütung an die Aufsichts⸗ ratsmitgliedery abgeändert worden. B 245 Wanderer⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft, Siegmar⸗Schönau. Gesamtprokuristen sind die Kaufleute Arno Eifert, Hans Dietrich, Geiser, beide in Chemnitz, und Hans Nordwig in Siegmar⸗Schöngu. Jeder von ihnen vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen. B 269 Marshall, Field C Com⸗ pany Zweigniederlassung Chemnitz, Chemnitz (Sitz in New Jersey). John G. Shedd, James Simpson und John MeKinlay sind nicht mehr Vor⸗ standsmitglieder. Frederick D. Corley, Hughston M. MeBain, Kenneth E. Armstrong, Earl Kribben und Charles C. Bunker, sämtlich in Chicago, sind zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Erloschen: 7773 Schreiter und Wutzler Bau⸗ meister, Grüna. Die Liquidation ist beendet, die Firma daher erloschen. B 6835 R. Wienhold C Co., Klaffenbach. Neueintragungen: A 3078 Kälte⸗Dienst Gehr. Ober⸗ länder C Körner, Chemnitz (Ver⸗ trieb von Fabrikaten der Firma Deutsche Kühl und Kraftmaschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Scharfen⸗ stein. ,, . Offene Handelsgesellschaft seit 1. Fe⸗ bruar 1935. Gesellschafter sind: Alfred Herbert Paul Oberländer, Ingenieur, Paul Edmund Oberländer, Kaufmann, beide in Chemnitz, und Rudolf Georg Körner, Kaufmann in Scharfenstein. A 3079 Strumpffabrik „Erwiko“

Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 1939 ist die Satzung dem deutschen Aktien⸗ gesetz angepaßt und neu gefaßt.

Die Gesellschaft wird durch ö. Vor⸗ standsmitglieder oder ein Vorstands— mitglied und einen Prokuristen ge⸗ meinichaftlich vertreten. Vom Auf⸗ sichtsrat ernannte stellvertretende Vor⸗ standsmitglieder stehen in der Vertre⸗ . den Vorstandsmitgliedern gleich.

Vorstandsmitglieder sind: Bruno Kriegelstein, Direktor, Karlsbad, Ing. Richard Linhart, Direktor, Karlsbad. Gelöscht werden die bisherigen Mit⸗ glieder des Verwaltungsrates: Dr. Idönek Mikulejsty, Raimund Suchanek, Anton Jiras, Josef Tuma, Ludwig Teuchert, Dr. Franz Vondrasek. . Die Prokura für Bruno Kriegelstein und Ing. Richard Linhart, beide Karls⸗ bad, ist erloschen.

Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ öffentlicht: Bekanntmachungen der Ge— sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs—⸗ anzeiger und in der Deutschen Tages⸗

zeitung in Karlsbad.

Den Aufsichtsrat bilden: 1. Direktor Anton Jiras, Bankoberprokurist in Prag als Vorsitzer, 2. Direktor Franz Vondrasek, Bankoberprokurist in Prag, XII., Rubesowa, 3. Direktor Raimund Suchanek, Bankoberprokurist, Prag, II. Reslova 3, 4. Imo Wilde, Fabrikant, Chemnitz.

Eisenberg, Thür. 34070 Handelsregister . Amtsgericht Eisenberg, Thür., 26. September 1939.

A 287 Olga Gaudlitz: Die Prokura von Karl Rau ist erloschen. Essen. 34071

Handelsregister Amtsgericht Essen.

Veränderungen:

Am 25. September 1939: B 2531 Glaswerke Ruhr, Aktien⸗ gesellschaft, Essen (Essen⸗Karnap). Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 23. Mai 1939 ist der Beschluß der Hauptversammlung vom 15. Juli 1935 dahin berichtigt, daß die 85 1 bis 31 und Abschnitt VI der Satzung durch die neuen 1 bis 3 ersetzt sind und damit die ganze Satzung neu gefaßt ist. B 2818 Beamten⸗Versicherungs⸗ Vermittlungen Gesellschast mit be⸗ schränkter Haftung Ruhr⸗Nieder⸗ rhein, Essen (Selmastr. 6). Prokurist: Walter Stephan, Essen. Er vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem ö Löschunge n

. Am 25. 8 1939:

B 2743 Baugesellschaft Essen⸗Ost, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Essen.

Flensburg. . Findelsregifter Amtsgericht Flensburg.

3102

Abt. III.

d ,. 25. Septemb. 1939. Veränderung:

B 491 Flensburger Sago⸗ und Tapiokawerke, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Flensburg. Der Kaufmann Johannes Rerup in Flens⸗ burg ist als Geschäftsführer abberufen.

Hamburg. Es ist eine Kömmanditistin

beteiligt Kurt Richter, K.⸗G., Klaffenbach

(Strumpffabrik). Kommanditgesellschaft seit 1. Novem⸗ ber 1933. Gesellschafter sind der Kauf⸗

ist. aufgelöst. Die Liquidation ist durchgeführt und Die Frau Margarete verw. Kirch⸗ beendet die Firma daher erboschen.

hoff Ae hn ele denn Gesgeft beendet, die Finn de ö

als Einzelfirma unter der bisherigen Veränderungen: t ͤ .

Firmenbezeichnung fort. A 99 Wilhelm Märtz, Chemnitz. mann Georg Kurt Richter in 2 Dem Fräulein Rosemaria Kirchhoff, Der perfönlich haftende e n,. als. persönlich haftender Gesellschafter

Halle a. S., Reilstraße 90, ist Prokura Max Hermann Luckner ist am 1. Mai und ein Kommanditist. Der Kaufmann Der Kaufmann Bernhard Rusbüldt in

ertzilt 1935 gestorben. An dessen Stelle sind Ottokar Theodor Steid! in Berlin⸗ ien surg ist zum Geschäfts führer Bitterfeld, den 2. August 1939. Kaufmann Rudolf Max Luckner, Frida Hermsdorf ist Einzelprokurist. estellt.

Amtsgericht. Helene verw. Luckner geb. Weber, Kauf⸗ A 3080 Paul Merkel, Chemnitz

ö mann Heinz Kurt Luͤckner, sämtlich in (Spedition und Lagerei, Haubold⸗ Gelsenkirchen.

Chemnitz, und Else Frida Luckner in straße 1099. . . Sandelsregister

Leipzig mit Wirkung vom 1. Mai 1959 Inhaber ist der Spediteur Karl Paul Amtsgericht Gelsenkirchen.

als persönlich haftende Gesellschafter in Merkel in Chemnitz. Erloschen:

Blomberg, den 25. September 1939. die Gefellschaft eingetreten, Frida A 3681 Paul Pawlowsky, Chem⸗ Am 21. September 1939:

Veränderung: elene verw. Luckner, Else Frida nitz (Handelsvertretungen für Spinne⸗ A 219 in Franz Fester, vorm.

B 13 Blomberger Bank A. G. in 5 und Heinz Kurt Luckner sind reien, Hugenbergstraße 50 b),

Blomberg. von der Vertretung der Gesellschaft Inhaber ist der ndelsvertreter . . e m n, , ausgeschlossen. ae ö Wilhelm Paul Pawlowsky in Inhaber: Kaufmann Ernst Schreiber, vorstehers Karl Krösche ist der Landes A 201 Albert Vieweg, Chemnitz, mnitz. .

. ektor Otto Thörner in Detmold iedrich Wilhelm A 3682 Wäsche⸗Rasser Rudolf

n y, ) k 3 Rasser, Chemnitz (Fabrikation von Neueintragung:

: Pilgram Zweig zum Abwickler bestellt. Thalemann, Herbert Hellmuth Schröder Raf : ; ö = . 3 . ö. Ernst“ bert Reißmann, i i sowie Groß- und Kleinhandel mit Web⸗ H.-R. A Sus Firma Margot Budde, Zweigniederlassung Berlin-Neukölln ERraunschwweig. 134066] in Chemnitz, sind Gesamtprokuristen. und Wirkwaren, IZschopauer Str. 6 Goslar. Inhaberin: Margot en. der in Köln-Mülheim bestehenden Handelsregister Je zwei von ihnen sind gemeinschaftlich Inhaber ist der Kaufmann Rudolf ninghoff geborene Budde in . . Hauptniederlassung (Baugeschäft, Neu⸗ Amtsgericht Braunschweig, ur e nz der Kommanditgesell⸗ Bruno ö in Chemnitz. en Ab L. Oltober 1089 Sffene han ' kölln, Teupitzer Straße). den 23. September 1939. ei berechtigt. Käthe verehel, Rasser geb. Schaale ist Kirn eh mit dem Kaufmann Ernst Inhaber: Ingenieur Friedrich Josef Veränderungen: A 435 „Mano“ Manometer Einzelprokuristin. . enninghoff in Goslar.

genannt Fritz Pilgram, Köln. Dem A 3388 Georg S. Böhmer, Braun⸗ Nichard Mattes, F. Heinrich Krütz, Heinrich Dberbbrsch, Köln-Mülheim, schweig (Handelsderlretungen (Weine Chemnitz, ö Franz Ostermann, Köln-Mülheim, und Spirikuosen), Kastaniengllee Za). Buchhalter Walter Göhre und Ma⸗ Paul Thurn, Köln-Kalk, der Anna Jo. Offene Handelsgesellschaft. Die Han- schinen⸗Ingenieur Werner Bachmann, anna Katharina Pilgram, Köln Mül delsvertreter Hang-Heinz Böhmer und beide in Chemnitz, sind Gesamtpro⸗ eim, dem Ingenieur Heinrich Elfgen May Böhmer in Braunschweig sind als kuristen.

in Wolfen und' dem Kalfmann Bruno perstnlich haftende Gesellschafter ein. A- S03 Gustav Pfaff, Chemnitz. Witt in Wolfen ist Gesamtprokura der⸗ getreten. Die Gesellschaft hat am 1. Juli Die offene 2 ist auf⸗ art erteilt, daß jeder von ihnen zu⸗l 1939 begonnen. gelöst. Die Gesellschafter Ernst Paul

Veränderungen: A 88 299 Georg Bondi. Die Firma lautet fortan: Helmut Küpper vormals Georg Bondi ö, Charlottenburg, armerstr. 14). Erloschen: A 98 832 Siegmund Hurtig. Die Firma ist erloschen.

34073

Hiomberg, Lippe. ld 4065 Sandelsregister Amtsgericht Blomberg.

Berlin. 34060 Amtsgericht Berlin.

Abt. 552. Berlin, 22. Sept. 1939.

Neueintragungen: A 106730 Ernst Schreiber, Berlin (Herstellung und Verkauf von Likören und Spirituosen, O 17, Brauner Weg 100).

Franz Fester u. Co., Gelsenkirchen. Die Firma ist erloschen.

Goslar. 34074 Amtsgericht Goslar, 25. Sept. 969

Fer. 8 c069] Gra. Sandelsregister Amtsgericht Eger. Abt. S. Eger, 9. 20. September 1989. . eränderungen: ö ö SR. B I 83. Im Register wurde eil 189 5-R. A 185233 Ed. Alst * 986 der Firma „Epiag , Erse Böhmische Gra; als Hauntniederlassung ,. Porzellan inldnstrie 21. G. in Karls. Wien bestcheuden Zweignieder assung).

bad“ solgeube Aenderung eingetragen:; Dem Josef Valogh, Graz ⸗West,

Amtsgericht Graz. Graz, den J. September 1939. Veränderung:

I