Erste Beilage zum Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16 Oktober 1939. S. 2 .
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 16. Oktober 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
DOriginalhũttenaluminium, g9oo in Blöcken... w .
Reinnickel, 8 — 99 o/o
Antimon Regulus. ö
Fein leit.
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
1
365. 20 40 00
133 RA für 100 kę
— n 9
fein
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 16. Oktober auf 61,50 R. (am 14. Oktober auf 61,50 RA)
für 100 Kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Danzig, 14. Ottober.
mitgeteilt von der Reichsbank zu Danzig. Geld
o 1Pfund Sterling. .. — — e 100 RM (verkehrsfrei)h. . — — Warschau . 100 ZFloty (verkehrsfrei). — — Paris . , 9 100 Franken . 8 . J a,, 118,368 k 1 S8, 41 . , Stockholm WJ 125,90 9 n 102, 04 d eee, 120,17 New York (Kabel). 118 Dollar. 5 089 Mailand.. 100 Lire (verkehrsfrei)h. . 27,79
Prag, 14. Oktober. — —, Zürich 656,25,
Devisen.
(D. N. B.) Die Notierungen sind
(D. N. B.) Oslo 664,25, Kopenhagen 565,00,
Brief
.
2785
Amsterdam 15,54, Berlin
London
117,25 *), Madrid ——, Mailand 152,20 nom., New York 29, 163,
Paris 65,60 *), Stockholm 69
R 7E
5. 66,
Polnische Noten —,
65, 30, Danzig —— . Warschau — —. *) *) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest,
14. Oktober.
(D. N. B.)
Belgrad
(Alles in Pengö.]
Amsterdam 201,75, Berlin 186,20, Bukarest 34,50, London 15,14, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,60, Prag 11,86, Sofia 413,90, Zürich 85,20, Slowakei 9, 65.
London,
16. Oktober.
(D. N. B.)
England offiziell festgesetzte Kurse:
.
Von der Bank von New Yort 402,00 — 404,900,
Paris 176,990 = 17700, Berlin — — Spanien 39 15 B., Amster⸗ dam 7,50 - 7,57, Brüssel 23, 86— 24,06, Italien 73,50, Schweiz 1778 —- 17,933, Kopenhagen 20, 75, Stockholm 16,19 — 16,90, Oslo 17,50— 17,70, Buenos Aires Import 16,90 — 17,40, Rio de Janeiro
(inoffiz.) — —.
Paris, 14. Oktober! Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 14. Oktober. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit. Amtlich.“ Berlin 75,00, London 7,483, New York 18853, Paris 425,00, Brüssel 31,47, Schweiz 42,25, Italien — —, Madrid — —, Oslo 42,823, Kopenhagen 36,423. Stockholm 44,90, Prag — —. .
tz rh, 16. Oktober. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 10,05, London 17,723, New YJor' 4457/6, Brüssel 74,55, Mailand 22350, Madrid — — Holland 236,75, Berlin 177.50, Stockbolm 106,20, Oslo 101,25, Kopenhagen S6, 05, Budapest 80, 00 B., Belgrad 10,00, Bukarest 340,00 B., Helsingfors 893,900, Buenos Aires 105,00, Japan 1605,00. Übrige Kurse nicht notiert.
Kopenhagen, 14. Oktober. (D. N. B.) Vondon 20,56, New Yort 5ls, 6, Berlin —— Paris 11,90, Antwerpen 86, 15, Zürich 116,50, Rom 26,50, Amsterdam 275,65, Stockholm 123,60, Oslo 117,85, Helsingfors 10,453. Prag — — Madrid — — Warschau ——
Stockholm, 14. Oktober. (D. N. B.) London 16.85, Berlin 168,50, Paris 9,70, Brüssel 71,75. Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8.59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau 81, 00.
Oslo, 14. Oktober. (D. N. B.) London 17.65, Berlin 179 05, Paris 1b 56, New York 440, 09, Amsterdam 237, 9h, Zuͤrich 101,00, Helsingfors 9, 10, Antwerpen 76,00, Stockholm 166,25, Kopenhagen 85,50, Rom 23,50, Prag 15,50, Warschau 84, 00.
Moskau, 4. Oktober. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 21,29, 100 Reichsmark 309,35.
London, 14. Oktober.
(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 14. Oktober. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 133,50, Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 91,25, Cement Heidelberg — —, Deutsche Gold u. Silber 205,00, Deutsche Linoleum — —, Eßlinger Maschinen 100,00, Felten u. Guill. ——, Ph. Holzmann 140,50, Gebr. Junghans S200, Lahmeyer 108, 090, Laurahiltte — —, Mainkraftwerke — —, Rütgerswerke 143,00, Voigt u. Häffner — — Zellstoff Waldhof
Hamburg, 14. Oktober. (D. N. B.) (Schlußkurse.! Dresdner Bank 104,25, Vereinsbank 109, 99), Hamburger Hochbahn 9ü,5o, Hamburg⸗Amerika Paketf. 43, 00, Hamburg⸗Südamerika 965, 00, Nordd. Lloyd — — Alsen Zement 205,06 B., Dynamit Nobei SsL00, Guano 92,90, Harburger Gummi 16300, Holsten⸗ Brauerei 130,0, Neu Guinea — — Otavi 1663/8.
Wien, 14. Sftober. D. R. B.) G63 co Hdöst. Ddz. - Anl.
1934 100,00, 5 o/ g Oberöst. Lds. Anl. 1936 98,75, 63 oo Steier⸗ mark Lds. 1934 99,90, 6 , Wien 1934 98716. Donau⸗ Dampfsch. Gesellschaft — — A. E. G.⸗Union Lit. Aà — — Brau A⸗G. DOesterreich 163,065, Brown ⸗Boveri — —, Egydyer Eisen u. Stahl 20600, „Elin“ AG. f. el. Ind. — — Enzes—⸗ felder Metall — — Felten⸗Guilleaume — — f, Gummi Semperit S0, 04, Hanf⸗Jute⸗Textil 7400, Kabel⸗ u. Drahtind. — — Lapp⸗Finze AG. 66,50, Leipnik⸗-Lundb. —— Leykam -Josefs⸗ thal — —, Neusiedler Ac. —— Perlmooser Kalk 37400 , Schrauben ⸗Schmiedew. 129 90, Siemens * Schuckert 18100. Simmeringer Msch. ——, „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — — * Steirische Wasserkraft 33, 09. Steyr⸗Daimler⸗ Puch 117,900, Steyrermühl Papier 41,00, Veitscher Magnesit — —, Waagner⸗Biro 167,00 . Wienerberger Ziegel — —. — F — Variable Kurse.
Am sterdam, 14. Oktober. (D. N. B.) 3 ,, Nederland 1937 79,25, 5z oo Dt. Reich 1930 (Joung, ohne Kettenerkl., nicht nat.) — — 40. England Funding Loan 1960— 19900 — — 43 060 Frankreich Staatskasse Sbl. 1932 30,00, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 271663 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges) i3ds/ss M.. Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 93,60. Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 27653 M., Philips Petroleum Corp. (3) 3316s16, Shell Union (3) 11510 M., Holland Amerika Lin 10075, Nederl. Scheepygart Unie 114375, Rotter⸗ damsche Lloyd 19400, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mi. 196,00. 7o/9 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 7, 25, 65 o, Bayern 1925 (nat.) 8,00, 6 oo Preußen 1927 (nat.) S, 5, 7 0,099 Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) — — 7 9b Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 8.5, 700 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat. — — 70 Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. mat) — — Too Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 12,50, 70/0 Rhein.⸗Westf. Bod. ⸗Erd., Pfdbr. (nat. — — Sächs. Bodenered., Pfdbr. (nat. — — 56 00 A. R. de B. E. D. (Acisries Réuniesz — — 7 oso Rob. Bosch A. G. (nat.. —,— Toe Conti Gummi⸗-⸗Werke A. G. (nat. — —, Too Deutsch. Kali⸗Syndik.,, Sinking Funds (nicht nat.) 15,50, 6 oso Harpener Bergb., 20 jähr. (nat. — —, 6 0½ J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat. (3) — — 7 0so Rhein- Elbe Union (nat. — — 68 oospp Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat. — — G6 o . Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. nat) — — Too Vereinigte Stahlwerke (nat.. — — 6 oo Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie GC nat.. — — 660 Neckar A. G. (nat.) — — 7 0ο Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) — —, Joo Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat — — 6060 Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) — — 6 Yo Eschweiler Bergwerkver. (nat. — —, Amsterdamsche Bank 95,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 96,006, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 22,25, Holl. Kunstzijde Unie — —, Internat. Viscose Comp. — — A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —, J. G. Farben (nicht nat. (3) — —. Algem. Nederl. Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 305,25, Montecatini — —.
(3) — Zertifikate, (nat.) — nationalisierte Stücke.
Sffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Außlosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, S. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckauftrãge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. K Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
36204
In der Strafsache gegen den Her⸗ mann Israel Strauß, geb. am 17. 3. 1896 zu Grebenau, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen zu Vacha, jetzt im Ausland, wird der Genannte wegen Vergehens gegen §S§ 16, 57, 69 des Dev.⸗Ges. vom 12. 12. Juni 1939, Hauptverhandlung vor das Amtsgericht Frankfurt am Main am 17. November 9 Uhr, kreuzgasse 34 1, Zimmer 108, geladen. Auch ohne seine Anwesenheit wird ver⸗ handelt und ein ergehendes Urteil voll⸗
1938, begangen im
1939, vormittags
streckbar werden.
Franksurt a. M., 12. Oktober 1939. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht.
36321 Beschluß.
In der Strafsache gegen den Tank⸗ stelleninhaber Hermann Weiß in Flens⸗ burg, Klagenfurter Straße 64, geb. am 1897 zu Neumünster, wird, um die Durchführung des heute gegen den Betroffenen erlassenen dinglichen
auf Antrag der t die Beschlagnahme des Vermögens des Betroffenen gemäß §z 78 des Devisengesetzes hiermit an⸗ geordnet. Die Vermögensbeschlagnahme 65 die Wirkung, daß Verfügungen, die gegen diese Beschlagnahme verstoßen,
5
restes sicherzustellen, Staatsanwaltschaft
Heilig⸗
dem Reich gegenüber unwirksam sind. Flensburg, den 7. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
36322
Ste uersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Dr. Mechel Storch, Zahnarzt, geboren am 3. Oktober 1895 zu Bu ja⸗ now, zuletzt wohnhaft in Wien, XXI., Brünner Straße 145, zur Zeit in USA. chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗= teuer von 13009 lä, die am 30. Juli 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat. Der Zuschlag
zur
Ar⸗
1 1939 S.
steuergesetzes
nis trifft.
Wer seine
lizei⸗ und
Beamte der
stungen an den
Bekanntmachung
oder fahrlässig nicht erfü 53 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (8§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Po⸗— Sicherheitsdienstes, des der Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann und juristischen Personen, die im In—
fahndungsdienstes sowie jeder andere
Anderungen redaktioneller
beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes. J
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1937 S. 1269; Reichsgesetzbl. I 1938 S. 389, 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche aut Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, aaf die gemäß s 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ festzusetzende und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre 6 . leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ der Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, , , , eines
onats, dem unterzeichneten Finanz ⸗ S hs wird Biermit Sars zan; amt Anzeige über die dem Steuẽrpflich⸗ k tigen, zußtehenden Forderungen oder Sicherung der . auf Reichs gm, 33. November 1851 in Aufhausen, pflichtigen, wenn er im Inland betroffen
uschlägen, auf die Bez. 2. Regensburg, zuletzt wohnhaft wird, vorläufig er 1 der Reichsflucht⸗ in Stuttgart⸗West, Vogelsangstraße 11, ö. nn ö. t . . zig ren ,. schuldet ; rafe und auf alle im Steuerstrafver⸗ eine Reichsfluchtsteuer von 1139425 falls er im Inland betroffen wird, vor? fahren entstandenen und entstehenden Reichsmark, die am 17. 5. 1939 fällig fg festzunehmen ö. ihn . . gewesen ist, nebst einem Es ergeht hiermit an alle natürlichen J v. H. für jeden auf den
, Ansprüche zu machen. zer nach der Veröffentlichung dieser gemä z um Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, 6 er . daß er zur Zeit . eistung keine Kenntnis von der Be⸗ z jz i zhnl schlagnahme gehahtkkhet und daß fon land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen nat, minde
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗
Eigenem Verschulden steht j j das Verschulden eines Vertreters g 3. Derbe] i n oer ont ä e,
n ger h V wirken; sie werden
üllt, wird na
erfüllt ist, wegen
(8 413 der
ö.
der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtfteuer⸗ der gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien, J., 21. September 1939.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
Beglaubigte Abschrift.
36523 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Jude Max Rosenfelder, geb. der am 7. Juni 1889 in Aufhausen, Bez. A. Regensburg, zuletzt Boh iat in Stutt⸗ art, Charlottenstr. 12, z. 3. in Amerika, chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 10 873,50 Ra, die am 17.5. 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat, mindestens 2 v. H. des Rückstandes.
Geldstrafe
sschriften über die ,, vom
8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 699) in ab 1. Januar 1938 geltenden
assung — RflStG. — (RStBl. 1937 S. 12965) mit der Aenderung durch das Gesetz vom 1. Februar 1939 (RGBl. 1 136524 Vermögen des Steuerpflichtigen zur
fluch gere It
teuervorschriften festzusetzende
Kosten beschlagnahmt. und juristischen Personen, die im In⸗
Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ Gemäß
stungen an den hiermit aufgesor⸗-(RSt
eines Monats, Finanzamt zu Str. Nr. 3(2181 Anzeige mit das über die
i, , e. u machen. er na
Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ setzende füllung an den Steuerpflichtigen eine
Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗
Steuergefährdung Reichs abgabenordnung) wegen Steuerordnungswidrigkeit G 415 Bekanntmachung der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11. Abs. 1 der Reichsflucht⸗ Leistung bewirkt, sst nach 3 15 Abf. 1 J jeder Beamte des der Polizei und Sicherheitsdienstes, des durch dem Reich gegenüber nur dann Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit w, sowie jeder andere der Leistung keine Kenntnis von der eamte der
Beglaubigte Abschrift.
Steuer steckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Jude Nathan Rosenfelder, .,
Fälligkeit ö 3 enen Mo⸗ des B tens 2 v. H. de . 8 9. Ziffer 2 ff. der Vor⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das schriften über die Reichsfluchtsteuer vom 8. Dezember 1931 in der ab 1. Januar teuerpflichtigen zu be⸗ 1938 . Fassun l. 19387 S. 12965) mit der Aende⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb rung durch das Gesetz vom 1. Februar dem unterzeichneten 1939 — , uit 125 — wird hier⸗ inländische dem Steuerpflichtigen zu⸗ Steuerpflichtigen zur ,,, Forderungen oder sonstigen . e . . nebst frau Helene, geborene Winter, geboren ägen, auf die gemä der Veröffentlichung dieser der ö
Es ergeht
sow befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit land einen Wohnfitz, ihren gewöhnlichen schlag von 5 vom Reichsfinanzverwaltung,! der Leistung keine Kenntnis von der] Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ 9. han Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗
Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗
auch kein Verschulden an der Unkennt- bot, Zahlungen oder fon
nis trifft. Eigenem Verschulden steht an den Steuerpflichtigen zu bewirken;
das Verschulden eines Vertreters gleich. sie werden hiermit aufgefordert, unver—⸗ Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach nats
5 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ i Str. Rr. 3/318? Anzeige über die
schriften, sofern nicht der Tatbestand
Steuerhinterziehung
tige Leiflungen
dem unterzeichneten Finanzamt
em Steuerpflichtigen zustehenden For⸗
oder der derungen oder sonstigen Ansprüche zu
(85 396, 402 der machen.
erfüllt ist, Wer nach der Veröffentlichung 3 e. um Zwecke der Er⸗
füllung an den Steuerpflichtigen eine
Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗
Reichsfinanzverwaltung, Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn
um Hilfsbeamten der Staatsan- auch kein Verschülden an der Unkenntnis waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den trifft. Steuerpflichtigen, wenn er im Inland Verschulden eines Vertreters gleich. betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die .
den obengenannten Steuerpflichtigen, 5 19 A falls er im Inland betroffen wird, vor- schriften, fofern nicht der Tatbestand der läufig festzunehmen und ihn gemäß 511 Steuerhinterziehung oder der Steuer— Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften gefährdun unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ abgabenor nung) ic ö zirkes, in welchem die Festnahme er⸗ Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Vor⸗ folgt vorzuführen.
ugsburg, 26. September 1939. Finanzamt Augsburg⸗Stadt.
Eigenem Verschulden steht das
Wer seine. Anzeigepflicht vorsätzlich orderung, oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach bs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗
(S8 396, 402 der Reichs⸗ erfüllt ist, wegen
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11 Abf. J. der Reichsflucht⸗ ,,. ist jeder Beamte des olizei! und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der n ilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗
festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung,
em Reich den obengenannten Steuerpflichtigen,
uschlag von 3 11. Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ eitpunkt der schriften ö dem Amtsrichter e ezirks, in welchem die Festnahme s Rückstandes. erfolgt, vorzuführen. . Augsburg, 6. September 1939. Finanzamt Augsburg⸗Stadt.
— RflSt G. — 36525 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. — Der frühere Klavierfabrikant Ignatz Vermögen der Loewy, C. am 24. März 18755 zu Sicherung der Pleß in berschlesien, und ein. Ehe⸗
diff 1 am 18. Juli 1891 zu Plauen im Vogt— estzu⸗ land, zuletzt wohnhaft in Berlin W3o,
eldstrafe und alle im Steuer- Luitposdstr. 43, zur Zeit im Auslande strafverfahren ⸗ Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 stehenden Kosten beschlagnahmt.
iermit an alle natürlichen
entstandenen und ent- unbekannten Aufenthaltes, schulden dem
Reich, eine Reichsfluchtsteuer von 14 804,5. Reb, die am 24. Dezember 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ undert für jeden
Erste Beilage zum̃ Reichs und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1939. S. 3
mmm,
den angefangenen halben Monat bis 31. 12. 1937, ab 1. Januar 1938 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1957 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der ö auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu n auf die . § 9 Ziffer 1 des eichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Lejstung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und 3a ihn auch kein öder 3 ien an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine n e aer ft , n oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na s 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der Gee hi lll e n oder der Steuer⸗
gefährdung (868 396, 492 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt gt wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach Sar Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Po⸗ lizei! und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ahndungsdienstes sowie jeder andere
eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
s ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden vorläufig festzunehmen und sie gemä 5 11 hid 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gebe unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme, erfolgt, vor .
Berlin⸗Schöneberg, 21. Sept. 1939.
Finanzamt Schöneberg.
36526 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Walter Israel Fleischer, geb. am 14. 5. 1899 in Göppingen und seine Ehefrau Ruth Magdalene Sara Flei⸗ scher, geb. r. geb. am 25. 3. 1913 in Frankfurt, Main, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Dillmannstraße 12, zur eit in London, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 1190 900 RM, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ keit folgenden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Hi 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften — Reichssteuer⸗ blatt 1937 S. 1295 — Reichgesetzblatt 1931 1 S. 699, 1932 1 S. 571, 1934 1 S. 392, los 1 S 1365, Jos.! S. 125, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer J der a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre ge n fen
leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, nn, oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit. uf dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗
füllung an die Steuerpflichtigen eine
Leistung bewirkt, ist nach § 16 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. J steht das Verschulden eines Vertreters gleich. ö
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fag lag nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (865 396, 402 der Reichs⸗ Sbgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig'eit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11. Abs. 1. der Reichsflucht⸗= lteuervorschriften ist jeder Beamte des
Eigenem Verschulden
Polizei ⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die k die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Abs. 2 ya, ,, , unverzüglich dem Amtsgerichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Göppingen, 4. Oktober 1939. Finanzamt Göppingen. Lorenz, O.⸗R.⸗R.
36527 Steuersteckb rief
und Vermögensbeschlagnahme.
Grete Sara Fleischer, geb. Katzauer, Ehefrau des Dr. Hermann Israel Fleischer, geb. am 28. 4. 1904 in Bruch⸗ sal, zuletzt wohnhaft in Göppingen, Gartenstr. 29, zur Zeit in London, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ ö von 16250, — EAM, die am 15. 1. 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften — Reichssteuer⸗ blatt 1937 S. 1295 — Reichsgesetzbl. 1941 1 S. 699, 1932 1 S. 571, 1984 1 S. 392, 1537 1 S. 1385, 1939 F S. 125, wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ , nebst Zuschlägen, auf die gemäß 8 9 Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Stener⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ w Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats dem unterzeichne⸗ ten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zufstehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden fh das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 3 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer—⸗ gefährdung (88 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11 Abs. 1. der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei. u. Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes . jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats— anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vor— läufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Abs. 2 Reichsfluchtsteuervorschriften unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, dorzuführen.
Göppingen, 4. Oktober 1939.
Finanzamt. Lorenz, O.⸗R.⸗R. 365235 Bekanntmachung. Dem Händler Heinrich Kersting,
wohnhaft, in Herdecke⸗Ruhr, Bredde⸗ straße 5, ist gemäß 5 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 die Ausübung des Handels mit Obst, Südfrüchten und allen einschlä⸗ gigen Gartenbauerzeugnissen untersagt worden, weil er die für diesen Handels⸗ e f erforderliche Zuverlässigkeit nicht esitzt. Hagen, den 29. September 1939. Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde.
. Aufgebot.
Amtsgericht Warnsdorf, den 11. Oktober 1939. . Aufgebotsedikt.
2 F 5-— 39. Das Amtsgericht Warns⸗ dorf meldet über Antrag des Alfred Richter in Warnsdorf Nr. 825, ein⸗ gebracht am 9. Oktober 1939, den Ver⸗ lust des Einlageblattes der Warnsdorfer Sparkasse Konto Nr. 7461, lautend auf Alfred Richter, Warnsdorf Nr. 825.1 V, und den Betrag von 3571,40 RM zum 9g. 11. 1938 an. Diese Urkunde hat ihr
36531
Inhaber dem unterfertigten Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, 1 oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Mo⸗ naten von der ersten Kundmachung im Amtsblatte für kraftlos erklären wird.
36323
Aufgebot.
Die Ehefrau Anna Kröger geb. Schippmann in Hamburg, Anger⸗
straße 26, Hs. D. part., hat das Aufge⸗ bot des Grundschuldbriefes, der über die zum Grundbuch der Stadt Bad Doberan Bl. 545 ((Hausgrundstück Nr. 494 A 29 A) in der III. Abt. unter Fol. 15 auf ihren Namen eingetragene Grundschuld von 600 GS ausgestellt ist, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1949, mittags 12 Uhr, var dem unterzeichneten Ge⸗ wicht, Bad Doberan, Zimmer Nr. 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Bad Doberan, den 11. Oktober 1939. Amtsgericht.
36530 Aufgebot.
Die ö. der Stadt Stadthagen, vertreten durch deren Vorstand, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ genen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Stadthagen Band 21 Artikel 403 in Abt. II Nr. 7 für die Sparkasse der Stadt Stadthagen einge⸗ tragene Grundschuld von 4060, — GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. April 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 17, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die KRraftloser⸗ klärung der Urkunde erfolgen wird.
Stadthagen, den 10. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. III.
36332 Aufgebot.
Die Schneidermeisterehefrau Luise Rieckhoff, geb. Hannebohn, aus Schwerin (Warthe) hat das Aufgebot auf Ausschluß der auf Schwerin Flur Blatt 472 als Eigentümer eingetrage⸗
nen Gustav Friedrich, Bertha, Alexan⸗ der, Josephine und Marie — Ge—⸗ schwister Beyer beantragt. Die Eigen⸗
tümer werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Dezember 1939, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Aus— schließung erfolgen wird. Amtsgericht Schwerin (Warthe), den 29. September 1939.
36328
Der Landwirt Leonhard Horn in Erfeld (Amt Buchen) hat beantragt, die grundbuchmäßigen Eigentümer der Erbengemeinschaft auf Ableben der fünf Geschwister Burkard, Mathes, Peter, Franz Stephan und Maria Antonia Dörr aus Pülfringen sowie deren Rechtsnachfolger mit ihrem Eigentum und ihren Rechten an dem Grundstück der Gemarkung Pülfringen Plan Nr. 109 Lgb.⸗Nr. 1997: 9,47 a Wiese ob dem Schweinsgraben, eingetragen im Grundbuch Pülfringen Band 17 Blatt 10, gemäß 5 927 BGB. aus⸗ zuschließen, da er das Grundstück seit über 30 Jahren im Eigenbesitz habe und eine Eintragung, die der Zustim⸗ mung des Eigentümers bedurft hätte, seit mehr als 30 Jahren nicht erfolgt sei. Die genannten grundbuchmäßigen Eigentümer sowie deren Rechtsnach⸗ folger werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Donnerstag, den 7. Dezember 1939, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Zimmer Nr. 20, ihre Rechte anzumelden und nachzuweisen, andern⸗ falls werden die Genannten mit ihren
Rechten an dem Grundstück aus⸗
geschlossen.
Tauberbischofsheim, 2. Okt. 1939. Amtsgericht.
36331 Aufgebot.
1. Peter Petermichl, geboren am 4. März 1882 in Diwischowitz wird aufgefordert, sich bei dem Amtsgericht Neuern bis spätestens 2. April 1946, vormittags 11 lühr, zu melden, widri⸗ genfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 2. Alle Volksgenossen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Genannten zu erteilen vermögen, wer— den aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Petermichl soll im Jahre 1900 oder 1961 nach Amerika ausge⸗ wandert sein und habe seitdem nichts mehr von sich hören lassen. 3. Auf⸗ gebotstermin wird bestimmt auf Diens⸗ fn 2. April 19490, vormittags
H. r.
Neuern, den 12. September 1939.
Amtsgericht.
v6 529
Durch e n urteil vom 4. 10. 1939 ist folgender Hypothekenbrief für kraftlos erklärt worden: Der Hypo⸗ thekenbrief über 1100, — Re einge⸗ tragen im Grundbuch von Reichenau
Band V Blatt 5 in Abteilung III unter Nr. 41.
Sagan, den 4. Oktober 19389. Das Amtsgericht.
36326 Ausschlusßurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 10. Ok- tober 1939 sind die Grundschuldbriefe über 500 Goldmark und 200 Goldmark, eingetragen im Grundbuch von Barm⸗ stedt Band IV Blatt 7 in Abteilung III unter Nr. 6 für den Pensionär Ludwig Armbruster in Barmstedt, für kraft⸗ los erklärt worden.
Rantzau, den 10. Oktober 1939.
Das Amtsgericht.
36327
Durch Ausschlußurteil vom 20. 9. 1939 sind folgende Urkunden für kraft— los erklärt worden: 1. Das Spar⸗ kassenbuch der Kreissparkasse zu Sagan Nr. 6409, lautend auf den Namen Siegbert Hansel, geboren am 12. März 1930 in Sagan, über 1024,94 Rau; 2. der Teilhypothekenbrief über 500 A, lautend auf Frau Anna Härtel geborene Härtel, eingetragen im Grundbuch von Fischendorf Band 1 Blatt Nr. 8 in Abteilung III Nr. 4; 3. der Hypothekenbrief über 2000 Fe, lautend auf Kaufmann Max Heine⸗ mann in Eisenach, eingetragen im Grundbuch von Sagan Band 17 Blatt Nr. 693 in Abteilung III Nr. 20; 4. der Hypothekenbrief über 3000 GM, lau—⸗ tend auf Frau Anna Rackwitz geb. Prüfer in Machenau bei Sagan, ein⸗ getragen im Grundbuch von Machenau Band g Blatt Nr. 199 in Abteilung III Nr. .
Sagan, den 20. September 1939.
Das Amtsgericht.
36330 Beschluß.
11. (29) VI. 1167. 33. Der am 28. 10. 1933 erteilte Erbschein nach der am 3. 8. 1922 verstorbenen Witwe Emilie Haarburger geb. Goldzieher wird für kraftlos erklärt.
Berlin, 5. Oktober 1933.
Amtsgericht Schöneberg.
36325 Beschlus.
Der Witwe des Kaufmanns Michael Heinemann, Rosalie geb. Cohen, in Gelsenkirchen ist von dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht am 16. Februar 1909 ein Erbschein erteilt worden, in dem bescheinigt ist, daß der am 23. Juni 1906 in Gelsenkirchen verstorbene Kauf⸗ mann Michael Heinemann zu je einem Drittel von seinen drei Kindern Sieg⸗ mund, Henriette und Julie beerbt sei und daß die überlebende Witwe die provinzielle westfälische Gütergemein⸗ schaft mit den Kindern Henriette und Julie fortsetze. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird für kraftlos er⸗ klärt. — 11 E VI 35-09.
Gelsenkirchen, 30. September 1939.
Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
36538] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In der Streitsache Rudroff, Milda, Vertreterin in Augsburg, Hinteres Kretzengäßchen 11 bei Balleis, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt J.⸗R. Steinheimer in Augsburg, gegen Rud— roff, Johann, Hilfsarbeiter in Augs⸗ burg, z. 3. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung vor das Landgericht Augsburg auf Dienstag, den 5. De⸗ zember 1939, 15 Uhr, S.S. 64,1, mit der Aufforderung, einen beim Pro⸗ zeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird beantragen: J. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschul⸗ den des Beklagten geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen.
Augsburg, den 12. Oktober 1939. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
36539) Oeffentliche Zustellung.
Der Schlosser Wilhelm Schäfer in Hockenheim in Mannheim klagt gegen seine Ehefrau Maria Luise Schäfer geb. Hantz in Straßburg ⸗ Neudorf, Elsaß, auf Ehescheidung und ladet die Beklagte erneut zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 1. De⸗ zember 1939, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Mannheim, den 12. Sktober 1939. Der Urkundsbeamte des Land⸗ gerichts.
36540] Oeffentliche Zustellung. Hermine Rosa de Sanchez, geb. Mo⸗ dauer, München, Lindwurmftr. 9. Klä⸗ gerin, Proze bevoll mächtigter: Rechts⸗ anwalt Frhr. v. Egloffstein in Mün⸗ chen, klagt gegen Don Anselmo San⸗ chez⸗Villalba, zuletzt in Buenos⸗Aires, calle Valentin Gomez 44/s1X wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be—⸗ klagten, nicht vertreten, wegen Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage zu erkennen: J. Die Ehe der Streitsteile wird ge⸗ schieden. II. Die beklagte Partei hat die
Beklagten zur mündlichen Fersen, des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts München 1 auf Donnerstag, den 21. Dezember 1939, vormittags Sy Uhr, Sitzungs⸗ saal 85 / Il, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Fechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
. den 106. Oktober 1939. Geschäftsstelle des Landgerichts I.
36541 . Hans Wilhelm Lutz, Fabrikarbeiter in Tanneneck bei Calw, klagt gegen die zuletzt in Möricourt 39 Cité Tournesae wohnhafte Victorine Lutz, geb. Schäffer, auf Ehescheidung gem. 5 49 Eheges. Er ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts auf Mittwoch, den 6. De⸗ zember 1939, vorm. 109 Uhr. Tübingen, den 12. Oktober 1939. Landgericht.
36536
Die Eva Olsson in Stockholm, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lochner, Berlin⸗Halensee, Westfälische Straße 34, klagt gegen den Elektriker Hugo g nitk! früher in Berlin-Spandau, Am Südpark 4, wegen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin vom 25. Dezember 1936 ab eine in monat⸗ lichen Vorauszahlungen zahlbare Unter⸗ haltsrente von 30 schwedischen Kronen bis zur Vollendung des 17. Lebens⸗— jahres zu zahlen. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Spandau, Carl ⸗-Schurz⸗-Straße 49, J. Stock, Zimmer 17, auf den 11. No⸗ vember 1935, 9 Uhr, geladen. — 5. C. 792. 39. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
36340] Oeffentliche Zustellung.
In der Prozeßsache des minderjähri⸗ gen Joachim Enkelmann in Guben, ver⸗ treten durch das Jugendamt der Stadt Guben, dieses wiederum vertreten durch den Amtsvormund Genschke in Guben, Stadthaus, gegen den Arbeiter Rein⸗ hold Tomazie, geboren am 14. Novem⸗ ber 1914, unbekannten Aufenthalts, ist in dem vor dem Amtsgericht Guben am 10. Oktober 1939 abgehaltenen Termin neuer Termin auf den 12. Dezember 1939, 9 Uhr, Zimmer 9, anberaumt, zu dem der Beklagte geladen wird.
Guben, den 11. Oktober 19339.
Das Amtsgericht.
36341] Oeffentliche Zustellung.
5 C. 493339. Die minderjährigen Kinder Margarete Uhlstein und Franz Uhlstein, Wattenscheid, Luisenstraße 5, vertreten durch den Pfleger Otto Kullik in Wattenscheid, Freiheitstraße 1, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seier in Wattenscheid, klagen gegen den Arbeiter Franz Uhlstein, früher Wattenscheid, Voedestraße 3, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ ,, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von je 30. — Rt monatl. Unterhaltsrente ab 15. Sep⸗ lember 1939 an die Kläger und den Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wattenscheid auf den 309. November 1939, vormittags 11 Uhr, Zimmer 20, geladen.
Wattenscheid, 26. September 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
36543
Auf Grund des unter Nr. 228 des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom X. 9. 1959 er⸗ lassenen Auftrags zum Verkauf der Fa. Lagler Co., Kohlen verkaufsbüro in Auffig, setze ich infolge fruchtlosen Fristablaufes Franz Haas. Wirtschafts⸗ prüfer in Aussig, gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens als Treuhänder zum Ver— kauf ein. Mit der Einsetzung des Treu⸗ händers ist den Gesellschaftern der Firma, Artur Stein und Ernst Mayer, das Verfügungsrecht entzogen.
Aussig (Sudetengau), 11. 10. 1939.
Der Regierungspräsident. In Vertretung: Dr. Moelle.
36544
Gemäß § 1 der Verordnung über den Sinsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 18. 1938 fordere ich die Erben nach der Verlassenschaft nach Alfred Edel tein, Marta Zentner, Gertrude Bloch, Ilse Müller, Lilly Baumrind und Helene Edelstein auf, den ihnen im Erbwege zustehenden Anteil an der Firma Edeistein, Strickwarenerzeu⸗ gung in Ullersdorf, binnen 8 Tagen zu veräußern. Der Veräußerungsauf— trag ergeht unter der Auflage, daß der Verkauf an Adolf Nestmann, Privat⸗ beamten in Haan, Hauptstraße gð8 / 5, zu erfolgen hat. Im Falle des frucht— losen Ablaufes der gestellten Frist setze ich einen Treuhänder gemäß § 2 der Verordnung vom 3. 12 1938 ein. Mit der Einsetzung des Treuhänders ist den
Kosten des . zu tragen und zu erstatten. ie Klägerin ladet den
Erben nach der Verlassenschaft Alfred