Reich s.
und Staatsanzeiger Nr 247 vom 21 Oktober 1939. S. 4
Berliner Börse am 21. Oktober.
Am Wochenschluß waren die Umsätze an den Aktienmärkten allgemein nur gering. Die vorliegenden kleinen Aufträge be⸗ trafen sowohl die Kauf⸗ als auch die Verkaufsseite, so daß die Kursgestaltung keine einheitliche Linie aufwies und eher sogar leichte Einbußen überwogen. Daß Anlagebedarf in Anbetracht der flüs⸗ . Geldmarktlage vorhanden ist, geht aus der Entwicklung des sentenmarkts hervor, an dem die Reichsaltbesitzanleihe erneut höher bewertet wurde.
Am Montanmarkt waren lediglich Klöckner um Vb /ο rück⸗ gängig. Rheinstahl, Mannesmann und Harpener blieben unver⸗ andert, Vereinigte Stahlwerke und Hoesch kamen je 163 und Buderus 1 9½ höher an. Am Markt der Braunkohlenwerte ver⸗— loren Rheinebraun 11M½ und Ilse⸗Bergbau 2PY.e, während Ilse Genußscheine ihren Kursstand um *M½ o/ besserten. Chemische Werte konnten sich behaupten, wobei Farben mit 157 um m /80so höher lagen.
Bei den Gummi und Linoleumwerten erschienen Deutsche Linoleum um 15 höher an der Maklertafel. Elektrowerte waren leicht rückgängig. Die größten Einbußen erlitten hier Gesfürel mit — 1 und Siemens mit — 115 *. Versorgungswerte lagen uneinheitlich. Deutsche Conti⸗Gas und Schles. Gas stiegen um je „* und Wasserwerk Gelsenkirchen um 2 75, während Bekula und RWE. je ie sowie Thüringer Gas 215 75 einbüßten. Größere Veränderungen erfuhren noch Felten und Holzmann mit je * 1M, andererseits Dierig und Westdeutsche Kaufhof mit je — „ 3.
Der Verlauf brachte für Aktien keine wesentlichen Aende⸗ rungen. Interesse bestand im variablen Verkehr für Schuckert (4 1) sowie für Deutsche Linoleum und Engelhardt (je 4 M).
Gegen Ende des Verkehrs war das Geschäft recht still, die Stimmung aber meist gut behauptet. Hoesch stiegen auf 10636,
Deutsche Erdöl auf 1305. Farben waren bei einem Stande von 1577 gehalten. Schultheiß ermäßigten sich hingegen auf 10456.
Am Kassaaktienmarkt waren Banken meist unverändert. Ueberseebank verloren allerdings * *.. Auch für Hyp.⸗Banken ergaben sich nur unbedeutende Veränderungen. Einen Verlust von „S erlitten Meininger Hyp. Kolonialwerte lagen fester. Schantung gewannen 155 25. Zu erwähnen sind im übrigen Mannesmann-Vorzüge, die heute erstmalig amtlich mit 1041 notiert wurden. Der letzte Telephonverkehrskurs betrug 102.
Von den sonst zu Einheitskursen gehandelten In dhftrie⸗ werten zeichneten sich Schieß durch eine Steigerung um 4/8 aus.
Sonst betrugen die Besserungen —— 3 o/o. Vereinigte Gum⸗ binner Maschinen büßten dagegen u. a. 2 2 ein.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 134355 gegen 1345145. Die Gemeindeumschuldung notierte 9g3* (unv.).
Am Kassarentenmarkte zeigte sich wiederum Kauflust für Pfandbriefe. Liquidationspfandhriefe wiesen kleine Verände⸗ rungen auf.
Kommunalobligationen lagen behauptet, Stadtanleihen still. Provinzanleihen blieben gehalten. konnten erneut anziehen, 6 Lübecker um HJ 25. Auch JI. Deko⸗ sama gewannen *. o/o. Bei den Staats⸗ und Länderanleihen waren einzelne Mecklenburg⸗Schwerin⸗-Werte wieder etwas fester.
Reichsanleihen hatten gut behaupteten Grundton. ö. Industrieobligationen erwies sich die Stimmung als freundlicher.
Von Stenergutscheinen J war Dezember fester mit 99,30, Januar mit 98,60 unverändert, Februar mit 9s, 10 befestigt, des⸗ gleichen März mit 97,87, April und Mai verharrten bei 97,60. Steuergutscheine II waren ebenfalls unverändert.
Der Prxivatdiskontsatz wurde bei 271 9 belassen.
Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blancotagesgeld mit — 2M 99 unverändert.
Wirtjchaft des Auslandes.
England ruiniert HäHollands koloniale Verbindungen. — Seeräuberische Blockade⸗ maßnahmen unterbinden jeden Handel. — Schon jetzt viele Millionen Verlufte.
Amsterdam, 29. Oktober. Ueber die gewaltigen Schädigungen der neutralen Schiffahrt durch die rücksichtslosen und erpresse— rischen englischen Blockademethoden äußert sich der Direktor der holländischen Dampfergesellschaft „Nederland“, de Boer, einem Vertreter des „Soerabajasche Handelsblad“ gegenüber. Nur ein Schiff dieser Reederei sei seit Kriegsausbruch mit einer Ladung aus Niederländisch Indien im Heimathafen Amsterdam an⸗
ekommen. Die Reederei habe verschiedene Schiffe im Hafen Tandjong Priok auflegen müssen. Die Ausfuhr aus Niederländisch Indien nach Europa liege völlig still, und auch die Einfuhr sei fast völlig stillgelegt.
Die große Unsicherheit in der neutralen Schiffahrt werde, wie der holländische Reederei⸗Direktor mitteilt, durch die Haltunt Englands verursacht. Es sei bekannt, so führte er aus, 6 Deutschland bei der Aufstellung der Banngutliste anfangs eine sehr entgegenkommende Regelung festgelegt hatte, durch die die niederländische Schiffahrt nur in geringem Maße behindert wor⸗ den sei. Im Gegensatz zu dieser Haltung Deutschlands sei Eng⸗ land bei der Feststellung seiner Konterbandebestimmungen sehr viel weiter gegangen. Diese englische ö., ist bekanntlich Schuld an den ganz besonders großen Schwierigkeiten, mit denen die neutrale Schiffahrt zu kämpfen hat. Falls England bei seiner bisherigen Haltung verharren sollte, bedeute das einen Todesstoß für die niederländisch⸗-indische Ausfuhr nach Europa, die praktisch gesprochen bereits är e sei.
Der erste Kriegsmonat habe enorme 3. für die holländi⸗ schen Schiffahrtsgesellschaften erbracht. Diese gingen in die Hunderttausende und Millionen. Noch kürzlich habe die Reederei allein 700 000 Gulden (rund eine Million Reichsmark) allein an Kriegsrisikoprämien bezahlen müssen. Die Oelpreise seien in
Kurs der Neichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Niederländisch-⸗Indien (nieder -indische Gulden) Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster— dam⸗Rotterdam zuzüglich 1.0/9 Agio.
Der Kurs versteht sich für telegraphische Auszahlung und ist für Umsätze bis RA 5000, — verbindlich.
Kurs der Reichsbank für . .
Pa lästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für London für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr (Ankauf von Wechseln, Schecks und Auszahlungen findet nicht mehr statt).
Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Sil ber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über REM 6 300, —
1elga ... 040 100 Belgas .... 41, — e b , 1ẽRrong. . . . 9,446 109 Kronen. ... 1 Schilling.. 44 1 Pfund.... 1 Eesti⸗ Krone . O60 100 Eesti⸗Kronen. 1Markka. . . 0 05 100 Marlka .... 1ẽ Franc. .. . 005 100 Francs. 1 Gulden .. . 1,30 100 Gulden . 1 4 100 Lire J 100 Litas. 1 Fron; 100 Francs Krone ... 100 Kronen on,, 100 Zloty. kJ 100 Kronen. 1ẽ Franken.. 100 Franken 1 Krone.. 100 Kronen.
1Dollar 1 bonne,
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM¶ 6 300, —
Belgien. Canada. Dänemark England. Estland. Finnland Frankreich olland. stalien. Litauen.. Luxemburg. Norwegen. Polen... Schweden. Schweiz.. Slowakei .. Ver. Staaten von Amerika.
Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Noten:
l irakischer Dinar... RA 8,50 1 Java⸗Gulden 1369
Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenwerte bis zu RM 1000, — verbindlich.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 6 ö. , . auf 74, 00 RM (am 20. Oktober auf 74,00 RA) ür 100 kg.
Berlin, 20. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Verkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel —— bis — — Langbohnen, weiße, handverlesen —— bis — — Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — Linsen, mittel, läferfrei —— bis — — Linsen. große, läferfrei — bis — = Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe — — bis — — Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe — — bis — —,
2 9 9 1 2 8 9 9 2
2536
Fahrten dauern wesentlich länger und werden daher unendlich viel teurer. ür den 230000 Tonnen großen völlig neuen Ostindien⸗Dampfer „Oranje“ habe die Reederei keine richtige Verwendung. Es fei ein vorzügliches Schiff, aber man könne es nicht wagen, es nach Holland zu entsenden. Zudem werden bereits gebuchte Passagen massenhaft zurück⸗ genommen. In Holland selbst herrsche starker Mangel an Schiffs⸗ raum. Die große Flotte der „Nederland“ liege in den ver⸗ schiedensten Häfen verstreut, und niemand, auch die Reederei nicht, wisse, wann sie den Heimathafen Amsterdam wieder anlaufen könnte. Solange England, so heißt es in diesem holländischen Be⸗ richt anschließend, seine Blockade nicht einstellt, seien die Aussichten für die niederländische Schiffahrt überaus düster.
ständigem Steigen. Die
Dewpisenbewirtschaftung.
Vordrucke für Devisenantrãge.
Das Reichswirtschaftsministerium hat die Einführung einer Reihe von Vordrucken für Devisenanträge angeordnet, die eine begrüßenswerte Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bewirken werden. Die allgemeine Einführun . Einheitsvor⸗ drucke wird für alle an der Devisenbewirtschaftung beteiligten Kreise große Vorteile bringen. Bei der Einreichung formloser Anträge besteht der Mangel, daß die Antragsteller häufig nicht wissen, welche wesentlichen Angaben für die devisenrechtliche Be⸗ arbeitung bei den Devisenstellen erforderlich sind. Aus dem Wort⸗ laut der neuen Antragsvordrucke ist zu ersehen, welche Angaben gi machen sind, so daß die Devisenstellen keine zeitraubenden
ückfragen mehr zu halten brauchen. Die Bestimmung, daß die Antragsvordrucke bei allen Banken erhältlich sind, wird eine weitere Erleichterung mit sich bringen, besonders wenn der Antrag⸗ steller nicht am Ort einer Devisenstelle wohnt.
Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe — — bis — — Geschl. glas. gelbe Erbsen I1 — — bis — — Geschl. glas. gelbe Erbsen III — — bis —— Grüne Erbsen — — bis — — Reis (z. Zt. nicht ver⸗ käuflich: Rangoon“) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. “) 29,60 bis 30,00, Italiener, ungl.“) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/o bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 4), Gerstengraupen, mittel, O / 1 * 40,50 bis 41,50 4). Gerstengraupen, Kälberzähne, O sß *), 34,00 bis 35,904), Gerstengrütze “), alle Körnungen 34,90 bis 35,00 ), Haferflocken) (Hafernährmittel! 45,090 bis 46,00 H, Hafergrütze*) (Hafernährmittel! 45, 00 bis 46, 50 *), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 35,99 bis — —, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis — — Kartoffel mehl, hochfein 236,65 bis 38,155), Zucker Melis (Grundsorte) 67,99 bis — — Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 ), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,564), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46, 00 ), Kakao, stark entölt — — bis — — Tee, südchines. — — bis — —, Tee, indisch — — bis — —, Ringäpfel, amerikan, extra choice — — bis —— Pflaumen 40/50 in Kisten —— bis — —, Sultaninen: Type 19 — — bis — — Type 9 58,00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias — — bis — —, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis —— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Kunsthonig in 16. kg- Packungen — — bis — —= Bratenschmalz in Tierces — — bis — —, Braten schmalz in Kübeln 183,94 bis — —, Berliner Rohschmalz — — bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,50 bis — —, Speck, inl., ger. — bis ——, Markenbutter in Tonnen 292, 90 bis — —, Markenbutter, gepackt 296,00 bis — —, feine Moltereibutter in Tonnen 286,00 bis — — feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis — — Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis — — Landbutter in Tonnen 266,00 bis — —, Landbutter, gepackt 260,9 bis — — (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,B,30 R. Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 0 v6, 00 bis 100,00, echter Gouda 40 0½ 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 0,½ 172,06 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,90 bis — —, k Romatour 20 9άοί W120, 00 bis — — Harzer Käse 68, 06 is 74,00.
Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. *) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berlin, 29. Oktober. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. (Preise in K Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. — — bis — — Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. — bis —— Zimt (Kassia), ganz, ausgew. — — bis — — Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,0 bis — —, Stein speisesalz. gepackt 23,89 bis — —, Siedespeisesalz in Jutesäcken v2, 00 bis — —, Siedespeisesalz, gepackt 25. 80 bis — — Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern —— bis — — Speisesirup dunkel, in
Eimern 59, 90 bis 70,90, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von
123 kg 74,00 bis 80, 00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 123 und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 51,00 bis 83,90, Pflaumenapfel in Eimern von 123 kg S6, 600 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 123 kg 10500 bis 102,90, Corned Beef 126 lbs. per Kiste — — bis — —, Dt Büchsenfleisch 1066 — — bis — — Margarine, Spitzenmarken, gepackt — — bis ——, do. lose — — bis —— Margarine, Spezialmarken, gepackt —— bis — — do. lose — — bis — — Margarine, Konsum, gepackt — — bis — — Tafelmargarine
174,00 bis — — Speiseöl, ausgewogen 110,0 bis 167,00.
In Berlin fesigestellte Notierungen und telegrayhische Auszahlung, ausländische Geldsorten und BVanknoten
Telegraphische Auszahlung. 21. Oktober
20. Oktober
Nr. 247
Erste Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 21. dktober
1939
Einzelne Althesitzemissionen
Aegypten (Alexandrien und Kairoo .... Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay. Talcutta) . .. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London). . Estland (Reval Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik). Italien (Rom und , Japan (Tokio u. Kobe)
ägavvt. Pfd. 100 Afghani
1Pav.⸗Ves. austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen Uengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
Geld
1873 oss
41, 80 0, 130
Jos 16 6s
h2, 44 d, 045 2, 353
132,22
14,28
38,31
13 Mo oz
Brie
1877 o 68
41, 88 0, 132
62 66 5 65h 236
132,18 14 36 38, y
13,11 O, 58h
Geld
1873 os
41, 84 0, 130
3, 4 48 05
62, 44 4,995 2, 353
32,22
14,28
38, 31
13,09 0,583
Brief
1877 oos2
41, 92 0, 132
62,56 b. 00G0
236 132 18 2 35
35 35
13, 11 0,5865
Sortsetzung des Wirtschaftsteils.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes ; vom 21. Oktober 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Original hüttenaluminium, 99 0/0 in Blöcken ** gl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0 / n Reinnickel 98 — 99 0j 9 2 9 2 Antimon⸗Regulus.. ...... Feinsilber
RM für 100 k
12 14 . 1 7 9. ö
z6. 20 40 00
Berichte von auswärtigen Devijsen⸗ und Wertpapiermärkten. De visen.
Prag, 20. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 *), Berlin — — Zürich 655,715, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00, London 1174,25 *), Madrid — —, Mailand 152,20, New York 29, 16, Belgrad
London 1765, New Jork 43,80, Berlin — —, Italien — —, Belgien 736, 00, Schweiz 985,00, Kopenhagen — —, Holland 2329,00, Oslo — —, Stockholm ——, Prag — —, Warschau — —.
Am sterdam, 20. Oktober. (D. N. B.) Amtlich.“ Berlin 75,55, London 7,543, New York 1885, Paris 427,50. Brüssel 31,59, Schweiz 42,25, Italien — — Madrid — — Oslo 42,823, Kopenhagen 36,423, Stockholm 44,90, Prag — —.
Kopenhagen, 20. Oktober. (D. N. B.) London 20,77, New York 518,00, Berlin — —, Paris 11,95, Antwerpen 87,90, i 16,50, Rom 26,45, Amsterdam 275,50, Stockholm 123,55,
slo 117,85, Helsingfors 10,40. Prag — — Madrid — — Warschau — —.
Stockholm, 20. Oktober. (D. N. B.) London 16.95, Berlin 169,00, Paris 9, 75, Brüssel 71,75. Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,900, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau S1, 00.
Oslo, 20. Oktober. (D. N. B.) London 1768, Berlin 179,)0, Paris 10,50, New York 440,00, Amsterdam 237,00, Zürich 101,00, Helsingsors 9, 10, Antwerpen 76,00, Stockholm 105,26, Kopenhagen 85,50, Rom 23,50, Prag 15,50, Warschau 84,00.
Mos kau, 9. / 10. Oktober. (D. N. B.) 1 Dollar 5, 3, 1engl. Pfund 21,31, 100 Reichsmark 209,35.
London, 20. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 231g, Silber fein prompt 2415/1s, Silber auf Lieferung Barren 211519, Silber auf Lieferung fein 23u /, Gold 168/—.
Wertpapiere.
Elsen u. Stahl —— „Elin“ AG. f. el. Ind. 18,50, Enzes= felder Metall — — Felten⸗Guilleaume —— 4, Gummi Sempexit — — 4, Hanf ⸗Jute⸗ Textil —— . Kabel ⸗ u. Drahtind. . Lapp Finze AG. 70, 25, Leipnik-Lundb. —— Leykam⸗ Josefs⸗ thal — —, Neusiedler AG. 91,50. Perlmooser Kalk 374,004, Schrauben ⸗Schmiedew. 128 75, Siemens Schuckert —— Simmeringer Msch. ——, „Solo“ Zündwaren — —, Steirische Magnesit — — 4, Steirische Wasserkraft —— Steyr⸗Daimler:. Puch — — Steyrermühl Papier 40,090, Veitscher Magnesit — —, Waagner ⸗ Biro 179,50 , Wienerberger Ziegel —— —
F — Variable Kurse.
Am sterdam, 20. Oktober. (D. N. B.) 3 0½ν Nederland 1937 78,75, 5z o Dt. Reich 1930 (Joung, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 8, 00, 4 osso England Funding Loan 1960— 19900 — — 43 oso Frankreich Staatskasse Obl. 1932 — —, Algemeene Kunst⸗ zisde Unie (Aku) 27069, Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges) 134.50 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 9253 M. Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 27277. M., Philips Petroleum Corp. (3) 34,50, Shell Union (3) 115,3, Holland Amerika Lijn 1065/. M.,. Nederl. Scheepvaart Unie 120,90 M. Rotter⸗ damsche Lloyd 107,15, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 205,25, 7o/9 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 6,75, 64 0/9 Bayern 1925 (nat.) Si /g, 6 o, Preußen 1927 (nat. S1/sg, 769 Deutsche Rentenbk. red. An t. 1925 nat.) 9,50, 70 / Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) oö g, Too Deutsche Hyp.⸗-Bank Bln. Psdbr. (nat. — — 79 o Preuß. Central Bodenkred. Pfbr. (nat. — — T9lo Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 13, 00, 70/0 Rhein.Westf. Bod. ⸗Erd.. Pfdbr. (nat. — — Sächs. Bodenered., Pfdbr. (nat.) 9.00, 5h o /o A. R.
Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. Lettland (NNiga) . . . 100 Lats Litauen (Kowno / Kau= nas). loo Litas Luxemburg (Luxem⸗ burg) l00 lux. Fr.
. os 18 36 2 0 10 1
100 Dinar b boa 18, 15 41, 9a
10, 46
n os a8 8h 2 02 104
, sa 6b 11 9s 10 a6
o67
6 9, 1᷑o9
d, O91
6, 7I
S6 vy 9. i
9, 091 59, 41
5b. ol 8, 609
26,67
59,29
56, 89 8.591
25, 6l
59.41
b. 0l 8, 609
26,67
59, 29
55. 89 d, Hꝰl
26 6
Tors 1,982 92g
2,491
1,982 0, 931 2, 495
9ns Ohg 2491
Neuseeland (Welling⸗
ton) ... 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Portugal (Eissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm
und Göteborg) .. 100 Kronen Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid und
Barcelona) .... 100 Peseten Südafrik. Union (re⸗
toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay ( Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (New Jork) 1 Dollar
2, 495
*
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Anion. 9, 99 10,01 Frantreich 5,674 h, 686 Australien, Neuseeland . ...... 7, 992 Britisch⸗Indien d 9 2 6 Kanada. 2,198
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
20. Oktober Geld Brief 20,8 20,46
21. Oktober Geld Brief Sovereigns. ..... Notiz 20,8 20,46 ö Franc. Stücke.. für 16,15: 16,27 16, is I622 Gold. Vollars .... 1 1 Stic Lis 4366] 483 42s
Aegyptische ..... JL ägypt. Pf. 928 9832 928 9,632
Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 266 2568 2586 2,68 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 266 2,68 2,66 . .... 1 Pap. ⸗Peso 0,55 O57 0,566 Australische .... . L austr. Pf. 699 701 6,389 BVelgische .. .... . 66 Belßa 4175 41,552 41.56 Brasilianische .. . . 1 Milreis⸗ 0, 11 0, 13 0, 115 Brit. Indische .... 100 Rupien 69, 5 69,64 69, 36 Bulgarische ..... 100 Leva — — — Dänische .. . . ... 100 Kronen 48,20 48,00 Englische: große.. . L engl. Pfund 9,52 9.48 1L u. darunter . L engl. Pfund 9,52 9,48 Estnische .. . . ... 19 estn. Kr. — — Finnische,. .. . . . 1909 finnl. M. ; 4,98 4,94 Französische ..... 199 Irs. 539 5,41 5.39 olländische ..... 1090 Gulden 13209 13251 132,09 talienische: große. 100 Lire — — — 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13,977 13,13 13,07 Jugoslawische .... 100 Dinar 5,53 5,67 5,63 Kanadische. . .. .. 1 kangd. Doll. 214 2,16 2,14 Lettländische. .. 100 Lats — — — Litauische: große 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. 1044 10,48 10,45 Norwegische 100 Kronen 56,49 56,71 56,49 Rumänische: 1000 Lei . 100 Lei — — —
4170 4.38 Mo
und neue 500 Lei unter 590 Lei. . . 100 Lei — — — Schwe dische ..... 100 Kronen 59,8 59,42 59,18 Schweizer: große .. 100 Frs. 55,84 56,96 565,84 100 Frs. u. darunt. 1090 Frs. 5b, 8s4 b6, 05 55,84 Spanische ...... 100 Peseten = — — Südafr. Union ... 1 südafr. Pfd. 9.18 9,22 918 Türkische. . . . . . . I türk. Pfund 1,89 1,91 1,89 Ungarische ... . 100 Pengö — — —
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußzischen Druckerei, und Verlags-⸗Akti Berlin, Wilhelmstr. 32. ö nn n
Drei Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelt regikerbelage),
C331
Paris 66,60 *), Stockholm 696,25, Polnische Noten — — 65. 30. Danzig —— . Warschau — — *.
*) Für innerdeutschen , (D. R. Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 3450, London 15,25, Paris 8,65 Prag 11,86,
Budape st, 20. Oktober. Mailand 17,7732, New York 350,00,
London, 21. Oktober. England offiziell festgesetzte Kurse:
dam 7,50 — 7,57, Brüssel 23, 80 — 24,00,
17,18 — 17,93, Kopenhagen 20, 75, Stockholm 16,70 — 16,90, Oslo 17,50— 17,70, Buenos Aires Import 16,90— 17,40, Rio de Janeiro
(D. N. B.) New Yort 43,80. Berlin — —, Belgien 736,90, Schweiz 985,00, Kopenhagen —, 2329,00, Oslo 896, 50, Stockholm 1044,00 Prag — — Warschau
(inoffiz.) — —. Paris, London 1765/8,
20. Oktober.
— —
/
Belgrad — —.
(D. N. B.) New Yort Paris 176,00 — 177,900, Berlin — —, Spanien 39,75 B., Amster⸗
Paris, 20. Oktober. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.)
B.) (Alles in Pengö.) 20550
Von der Bank von 402, - 404,90, — .
Italien 78,75, Schweiz Nordd.
Frankfurt a. M., 20. Oktober. Aschaffenburger Buntpapier — —, Eisen g41 ß, Cement Heidelberg 130,00, Deutsche Gold u. Silber Deutsche Linoleum — —, Felten u. Guill. 132.50, Ph. Holzmann 143,50, Gebr. Junghans Sofia 413,90, Zürich 85,35, Slowakei g, 65. — — Lahmeyer 109,00, Laurahütte 2817s, Mainkraftwerke — — Rütgerswerke 144,50, Voigt u. Häffner — —
besitzanleihe 1345/3,
Guano
Eßlinger
Alsen Zement — —
85,00, Harburger Gummi
Schlußkurse, amtlich Brauerei 130, . Neu Guineg — — Stat 17,25.
Italien — —, Wien, Holland
mark Lds.
Dampfsch. Gesellschaft. — — ᷣ Brau A⸗G. Oesterreich — — 4, Brown ⸗Boveri —,
20. Oktober. (D. N. B.)
1934 100,206, 6 99 Wien
(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ Maschinen —,
Zellstofi Waldhof
Hamburg, 20. Oktober. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 104,25, Vereinsbank 110,00, Hamburger Hochbahn 93,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 44.00, Hamburg⸗Südamerika 97,90, Lloyd 47,00, Dynamit
157,00,
67 0/9 Ndöst. 1934 1090. 60, 5 0/0 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,00, 6 o / Steier⸗ 1934 99,50, A. E. G.⸗Union Lit.
Buderus (nat.)
Too
— — 1. * — —
Rhein ⸗Elbe (nat.) — —, (nat.) — —,
Nobel Holsten⸗
Lds.⸗Anl.
Notes (nat. — —, 6 0 9, 00,
bank (nicht nat.) 22,75, Viscose Comp. — —, Donau⸗
1
de B. E. D. (Acisries Rsunies) — — 7oso Conti Deutsch. Kali⸗Syndik,, Sinking Funds (nicht nat. — — 6 o 0 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat. — —, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat (3) — — 7900 Union (nat.) —
1926, m. Bezugsschein (nat. — — m. Gewinnbeteilig. (nat. 6z 5/0 Vereinigte Stahlwerke, 60/9 Neckar A. G. (nat.) Elektr. Wke. 1925 (nat. — —, 7T0oso Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1931
.
6 Yo Eschweiler Bergwerkver. (nat. — — r : Bank 937 /s, Rotterdamsche Bank Vereeng. 95,50, Deutsche Reichs⸗
— — . J. G. Farben (nicht nat.) (3) — — . Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 205,50, Montecatini — —. (3) — Zertifikate, (nat. — nationalisierte Stücke.
7os0 Rob. Bosch AL. G. Gummi⸗Werke A. G. (nat.. — —, 60/0 J. G. Farben
Siemens u. Halske Siemens u. Halske Vereinigte Stahlwerke 25 jähr., Serie C 7osOo Rhein. ⸗Westf.
. 65 0o 6 0⸗o
* . J o — —
Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) Amsterdamsche
Holl. Kunstzijde Unie — —, Internat.
A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A.
Algem. Nederl.⸗Ind.
Sffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwangzversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche sKolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
14. Bankausweise,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels ˖ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckauftrãge müussen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
I. Untersuchungs⸗
und Strafsachen. 37118 Steckbrief.
Der am 3. 3. 1915 in Nordenham Oldenburg) geborene Marine⸗Artl.⸗
efr. (früherer Beruf Seemann) Wil⸗ elm Krause von der Mar.⸗Fla.⸗ Abtg. 236 in Emden wird der Fahnen⸗ flucht, begangen am 4. 19. 1939 in Emden, beschuldigt. Es wird ersucht, ihn festzunehmen und an die nächste Wehrmachtdienststelle zum Weitertrans⸗ port nach Emden abzuliefern und zu den Akten des Festungskommandantur⸗ erichts. Wilhelmshaben, Zweigstelle omden, J. VI 17/39, sofort Mitteilung zu machen.
Beschreibung der Person: Größe: 173 em, Haare: dunkelblond, besondere Kennzeichen: Narbe an der linken Hand, Bekleidung: feldgrau (Marine).
Emden, den 16. Oktober 1939.
Festungskommandanturgericht Wilhelmshaven.
Zweigstelle Emden. — Tgb.⸗Nr. 154.
37117 Steuer steckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die frühere w Edith Gornitzfy, geb. Bucki, geboren am 1. September 1879 zu Witkowo, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Heilbronner Straße 29, zur Zeit im Auslande, un⸗ bekannten Aufenthaltes, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 2390,60 Ra, die am 109. November 1938 fällig gewesen ist, . einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den . punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen Monat. ;
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699 3? S. 5717 Tg34 S. 398, 94; 1933 S. S556; 1936 S. 975; 1957 S. 1885) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst
,, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und aer g hn Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
gefährdung (865 396, 402 der Reichs⸗
abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz J des Reichsflucht⸗ teuergesetzes ist jeder Beamte des olizei, und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der
zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗
schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls
f im Inland betroffen wird, . estzunehmen und sie gemäß § 1 Abfatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, ö
erlin⸗Schöneberg, 27. Sept. 1939.
Finanzamt Schöneberg.
37119 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die Ehefrau des Kaufmanns Paul Katz, Debora Katz, geb. Ungar, geboren am 1. März 1894 in Rohatyn (Galizien), zuletzt wohnhaft in Zwickau, Sa., Wil⸗ helmstraße 54, zur Zeit in London W ö, 3, Luxenburg Gardens, Hammersmith, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von A 200 Ru, die am 15. 12. 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. IJ2569; Reichsgesetzblatt I 1931 S. 699; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf die Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und auf alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistun⸗ gen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ süllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt. ist nach 5 19 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist. daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach
5 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 386. 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüg⸗ lich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗ führen. —
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet, welches der deut⸗ schen Steuerhoheit unterliegt.
Zwickau, Sa., 14. September 1939.
Finanzamt Zwickau⸗Stadt.
37274 Beschluß.
In der Ermittlungssache gegen den Schlossermeister Willy Zielke in Danzig, Töpfergasse 33, z. Zt. in U⸗Haft in Danzig, u. a. wegen Devisenvergehens wird auf Antrag der Staatsanwalt⸗ schaft in Stolp gemäß 5 28 der Durch⸗ führungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Fe⸗ bruar 1935 (RGBl. 1 S. 114) in Ver⸗ bindung mit 5 45 Abs. 3 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 die Beschlagnahme des Vermögens des beschuldigten Schlosser⸗ meisters Willy Zielke angeordnet.
Lauenburg i. Pomm., 17. Okt. 1939.
Das Amtsgericht.
** Der Reichsminister ür die kirchlichen Angelegenheiten. Beschlusßstelle in Rechtsangelegen⸗ heiten der Evangelischen Kirche. B. S. 10 / 39. Beschluß.
In Sachen des Superintendenten Albert Lührs in ö Kreis Har⸗ burg, Klägers, Prozeßbevollmächtigte: zue bi gan e fn Hauschildt und Dr. Dre⸗ wes in Stade / Elbe, gegen die Kirchen⸗ gemeinde Hittfeld, vertreten durch den Kirchenvorstand, dieser vertreten durch den stellvertretenden 6. enden Pastor Arfken in Hittfeld, Beklagte, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Blendermann in Buchholz, Kreis
Harburg, Landgericht Stade Nr. 4. O. 124/39.
Die Beschlußstelle in Rechtsangelegen⸗ heiten der Evangelischen Kirche hat auf Grund des Gesetzes über das Beschluß⸗ verfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche vom 26. Juni 1935 — RGBIl. 1 S. 774 — auf die Vorlage des Landgerichts Stade vom 23. Sep⸗ tember 1939 (Bl. 9 der Gerichtsakten) folgenden Beschluß gefaßt:
1. Maßnahmen der kirchlichen Fi⸗ nanzabteilungen sind Maßnahmen im Sinne des Gesetzes über das Beschluß⸗ verfahren in Rechtsangelegenheiten der evangelischen Kirche vom 26. Juni 1935 — RGBl. 1 S. 774 —, über die das gerichtliche Verfahren auszusetzen ist. Diese Frage kann schon nach den Ma⸗ pterialien des Beschlußstellungsgesetzes nicht zweifelhaft sein. Das Beschluß⸗ stellungsgesetz, datiert vom 26. Juni 1935, das preußische Gesetz über die Vermögensverwaltung in den evange⸗ lischen Landeskirchen, Pir. GS. S. 39, das erstmals Finanzabteilungen vor⸗ sieht, rührt vom 11. März 1935 her. Es bestanden bei Inkrafttreten des Be⸗ schlußstellengesetzes bereits landeskirch⸗ liche Finanzabteilungen. Das Gesetz hat aber deren Entscheidungen nirgends ausgenommen, was es hätte tun müssen, wenn es Maßnahmen der Finanzabtei⸗ lungen ausgenommen wissen wollte. Tas gilt auch im Hinblick auf die 15. Durchführungsverordnung zum Ge⸗ setz zur Sicherung der Deutschen Evan⸗ gelischen Kirche vom 25. Juni 1937, RGGBl. 1 S. 6957. Die Finanzabteilun⸗ gen vertreten die betreffenden Landes⸗ kirchen in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Somit sind ihre Maß⸗ nahmen in der evangelischen Landes⸗ kirche oder in der Deutschen Evangeli⸗ nn Kirche im Sinne des Beschluß⸗ tellengesetzes.
2. Einzelmaßnahmen sind ebenso wie Allgemeinmaßnahmen „Maßnahmen im Sinne des Beschlußstellengesetzes“, da das Gesetz in dieser Richtung keinerlei Einschränkung macht. Der Sinn des Gesetzes ist es, die Gerichte möglichst e,, von Entscheidungen in diesen lirchlichen Angelegenheiten zu entlasten. Oft sind aber gerade die . Grund ge⸗ troffener Einzelmaßnahmen zu entschei⸗ denden Fragen von ganz allgemeiner kirchenpolitischer Bedeutung und wür— den daher für die Gerichte besonders schwer zu überblicken sein. In ständiger Praxis der Beschlußstelle in Rechts⸗ angelegenheiten der Evangelischen Kirche sind daher seit 1935 auch über Einzel
maßnahmen von der Beschlußstelle Ent⸗