Erste Seilage zum Reics. nid Staatganzefger Nr. 248 vom 23. Oktober 1939. S. 4
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Beschaffung von Mitteln durch Aufnahme von Tarlehen.
Zur Unterstützung der staatlichen Siedlungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Ge⸗ nehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Beleihungsmittel für Bardarlehen G 11 Abf. 4 durch Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen und privaten Stellen beschaffen. Voraussetzung ist, daß die Darlehen seitens des Darlehnsgläubigers als unkündbare Tilgungsdarlehen oder sonst lang⸗
fristig gegeben werden.
.
V. Sonstige Bestimmungen. 3 22 ;
Sonstige Geschäfte der Stadtschaft.
(1) Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent⸗ lichen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.
(277 Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nach den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund⸗ sätzen vorübergehend nutzbar anzulegen. .
(3) Gruͤndstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen. . ;
(4 Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer satzungs⸗ mäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers.
§5 23 Haushaltsplan und Jahresabschluß.
(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.
(2 Spätestens sechs Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver⸗ waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrkt reicht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellun gnahme des Verwal⸗ tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.
(3) Spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Ab⸗ schluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den gesetzlichen Vorschriften entsprech enden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschrifte prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
(4 Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗ berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Ge⸗ schäftsbericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(5) Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den An⸗ ordnungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
§ 24 Verwendung des Rein gewinns, Sicherheitsrügcklage.
(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrücklage gebildet. Der am Jahres⸗ schluß sich ergebende Üeberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rück⸗ lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen.
(2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus 53 5 Abs. 2 erstattet werden.
3 25 Bestimm ungen über die Haftung.
(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Inhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß §5 21 und § 22 Abf. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Pommern als Gesamtschuldner.
(2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadischaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft?). ;
(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in 5 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersatzansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.
VI. Verwaltung.
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Organe der Stadtsch aft. Organe der Stadtschaft sind:
1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. §5 27
Vorstand und Gefolgschast.
(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich. . .
(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliede. Die Vorstandsmitglieder werden aus der Zahl der Mitglieder des Vor⸗ standes der Provinzialbank Pommern entnommen. Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch den Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt. Die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt der Verwaltungsrat mit Einwilligung des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Wirtschaftsministers. Die Vorstandsmitglieder werden mindestens auf 6 Jahre, höchstens auf 12 Jahre bestellt. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsitzer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach 5 148 des Deutschen Beamten⸗ gesetzes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschriften. Die Beamten der Stadtschaft, die nicht Vorstandsmitglieder sind, werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhe⸗ stand versetzt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von ihm bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten oder zu ihrer Versetzung in den Ruhestand i die Zustimm ung des Ver⸗ waltungsrats erforderlich.
(4) Die Besoldung der Beamten richtet sich nach einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Gene migung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.
(5) Die nach dem Deutschen Beamtengesetz dem Dienstvorgesetzten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgesetzter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter ist der Leiter der Stadtschaft.
§5 28 Zeichnun gsbefugnis.
(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Pommersche Stadt⸗ schaft“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitgliedes und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder An⸗ gestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordent⸗ lichen Vorstandsmitglieder gleich. Für den laufenden Geschäftsv rkehr kann vom Leiter eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unterschriftsverzeichnisse bekanntgemacht.
(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder Angestellten tragen (Absatz 1 Satz 1 und 2), und mit dem Siegel oder Stempel der Stadt⸗ schaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger satzungsmäßiger Vorschriften rechtsvercindlich; sie sind öffentliche Urkunden.
§ 29 Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
⸗ (1) Vorsitzer des Verwaltungsrates ist der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung durch einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsitzer bestellt nach Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.
(2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (G63) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort.
Y) Die betreffende Stellen z 16 Abs.! der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft, lautet: Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckungsregistern der
(4 Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Ver⸗ luste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (6 6) sowie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Interesse der Stadtschaft geboten erscheint.
(5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absätze 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden. . ⸗
(6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwands⸗ entschädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom; Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
§5 30 Sitzungen des Berwaltungsrats.
(1) Der Vorsitzer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichts behörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschluß⸗ fassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen. .
(2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sitzung zugegangen ist. Wenn der Vorsitzer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen. .
(3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue Sitzung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hinzuweisen. ; .
(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver⸗ antwortung abzugeben; sie sins an Weisungen nicht gebunden.
(6) Der Vorsitzer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs⸗ rats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder im Falle einer Verhinderung — ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen.
(6) An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.
(7) Der Vorsitzer leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftlicher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ist.
§8 31 Zuständigkeit des Verwaltungsrats.
Außer den im 55 Abs. 2, 5 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, 5 12 Abs. 1, z 13 Abs. 5, 5 22 Abs. 2, 5 23 Abs. 2 und 4, 5 37 Abs. 2, 3 und 4, 5 28 Abs. 1, 5 290 Abs. 6 und 5 32 bezeichneten Ausgaben liegt dem Verwal⸗ tungsrat ob: ] 1. Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforder—
lichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind;
2. die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von Verlusten an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden sollen;
3. die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;
4. die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers;
5. die Zustimmung zu Satzungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.
§5 32 Au sschuß. . Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen
Ausschuz u bestellen. Der Ausschuß arbeitet nach einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.
VII. Schlußbestimmungen.
8 33
Veröffentlichun gen.
Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Stettin, Köslin und Schneidemühl.
3 34
Staats aufsicht.
(I) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Stettin ausgeübt.
(2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:
a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadt- schaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassenbestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,
b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen,
o) jederzeit zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe gewahrt sind,
d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu verlangen,
e) an allen Sitzungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sitzungen zu entsenden, auch solche Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen,
f) Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs⸗ oder Landesgesetze, gegen die Satzung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen, zu bean⸗ standen und ihre Ausführung zu untersagen.
(3) Die durch Maßnahmen der Aussichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft. § 36
Auflösung. Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Provinz Pommern, der es mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemein- nützigen oder öffentlichen Zwecken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.
3 36 eber gan gsbestimmun gen.
(1) Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Satzung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten⸗ beitrages weiter zu erheben.
() Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft ist das bisherige erste Vorstandsmitglied.
8 37 Inkrafttreten der Satzung.
Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 1. April 1939 an die Stelle der bisherigen Satzung.
Die vom Oberpräsidenten der Provinz Pw mern (Verwaltung des Provinzialverbandes) gemäß sz 46 der bisherigen Satzung in Verbindung mit Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Dezember 1933 (Hesetz- samml. S. 477) festgesetzte neue Fassung der Satzung der Pommerschen Stadtschaft wird hiermit genehmigt.
(¶ . 8.) Berlin, den 8. September 1939. PHDas Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Preußischen Finanzminister und den Reichsminister des Innern: Der Reichswirtschaftsminister. Im Auftrag: Dr. Josten.
Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersatzweise zur Deckung bestimmten Geld sowie mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungswerte und das Eigenvermögen der Zentralstadtschaft nicht ausreichen, haften die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzialverbänden der Preußischen
Zentralstadtschaft für die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nach Maßgabe und in Höhe ihres Anteils J
am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner.
Genehmigung: (L. S.)
Vb IV. 3 Nr. 5 (En) Pr. Fi. Min. Beglaubigt: Unterschrift . glaubig schrift, Büroangestellter. IV Kred. 1733139 RWiMin.
Mr. 248
Sentralhandelsregisterbeilage
zum Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Berlin, Montag, den 23. Nttober
1939
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs preis monatlich 1,15 RAM einschließlich 0,89 Ge AM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst abholer bei der Anzeigenstelle O 95 er monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 h. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
9 9
Anzeigenpreis für den Raum einer
fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit - Zeile
l, lo Q4MÆ. Anzeigen nimmt die An-
zeigenstelle an. Befristete Anzeigen
müssen 3 Tage vor dem Einrückungs«
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
9
O
Inhaltsũbersicht.
l. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. —
3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister.
= 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags˖
tolle. — JT. Konkurse und Vergleichssachen. — 8. Verschiedenes.
O
I. Handelsregister.
ür die Angaben in z ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Alzey. 37329
In unser Handelsregister Abt. B wurde heute bei der Firma Vereinigte Brauereien G. m. b. H. in Alzey, Nr. 23, eingetragen:
Der kö Geschäftsführer Karl Neuberg ist abberufen., Zum Geschäfts⸗ führer ist bestellt Karl Rargus, Proku⸗ rist in Worms.
Alzey, den 17. Oktober 1939.
Amtsgericht.
Ansbach. (37330 Handelsregister. Neueintragung:
A 31 Hans Zwick, Heilsbronn
Handel mit Getreide, Futter⸗ u.
üngemitteln, Kohlen u. Briketts).
Inhaber: Hans Zwick, Kaufmann in
Heilsbronn, Pfarrgasse 26. Veränderungen:
A 2 Wilhelm Schmetzer, Welb⸗ hausen. Die Firma lautet . Wilhelm Kraft, Sitzʒ Welbhausen.
A 16 Michael Prögel, Ansbach. Frieda Prögel, Verlagsbuchhändlers⸗ ehefrau in Ansbach, ist Einzelprokurist.
A Thorwart C Loeblein, Uffenheim. Die offene Handelsgesell⸗ chf ist aufgelöst. Abwickler sind der eitherige Gesellschafter Christoph Loeb⸗ lein, Kaufmann in Nürnberg, Ranke⸗ kira 11, und Karl Zeltner, Kaufmann in Nürnberg, . 10.
A 194 C. Brügel Sohn, Ans⸗ bach. Die Erhöhung der Einlage eines Kommanditisten hat stattgefunden.
Erloschen:
A 29 Karl Schnerr, Sitz Rothen⸗ burg v. 8d. T.
A 23 Konrad Wagner, Sitz Lich⸗ ten au.
Ansbach, den 16. Oktober 1939.
Amtsgericht — Registergericht.
Arnstadt. 37332 Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 16. Oktober 1939.
. Reueintragung:
A 1123 Polte Laborierstelle Arn⸗ stadt, Arnstadt (Zweigniederlassung der in Magdeburg unter der Firma Polte!“ betriebenen Hauptnieder⸗
Wm gn 6 Handelsgesellschaft seit 14. August
Gesellschafter sind: Katharina Frei⸗ frau v. Gillern geb. Polte in Magde— burg; Freiherr Arnulf v. Gillern, Hauptmann a. D., Fabrik⸗ und Ritter⸗ e , in Magdeburg; Dr. Martin
a . er eh g, Magdeburg; Hans Nathusius, Fabrikbesitzer, Magde⸗ burg; Alfred Nathusius, Fabrikbesitzer, Magdeburg. Die i ,,, la⸗ tharina Freifrau v. Gillern geb. Polte ist von der Vertretung der Hesellschaft 6 Die Gesellschafter Frei⸗ . rnulf v. Gillern und Martin
athusius vertreten die Gesellschaft nur gemeinsam miteinander oder ein jeder in *g ff t mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter Hans Nathusius und Alfred Nathusius sind nur in Gemein⸗ halt mit dem Gesellschafter Freiherr
rnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungs⸗ berechtigt. Der Gesellschafter Arnulf
ö e r n Gillern vertritt die Gesell⸗
chaft auch gemeinsam mit einem der Gesellschafter.
Prokuristen sind: Otto Gerhardt, Wilhelm Müller, Dr., Hanns Berger, Dr.⸗Ing. Walter Sellin, Otto Ohme
Georg Vogt, Gustav Koch, Rudolf
Weber, R hard Mennecke, 2 Sebastian Hammerich und Ernst Bar⸗ heine, sämtlich in N ,
Die Prokuristen Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesell⸗ 60 ein jeder von ihnen in Gemein⸗
aft mit dem Gesellschafter Dr. Mar⸗ tin Nathusius oder Freiherr Arnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. Die Pro⸗ kuristen Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesellschaft ein jeder von ihnen auch gemeinsam mit jedem zur Gesamtvertzetung berechtig⸗ ten räen after. Die rokuristen Dr. Hanns Berger, Dr.⸗Ing. Walter Sellin, Otto Ohme und Georg Vogt vertreten die Gesellschaft jeder von
ihnen in Gemeinschaft mit einem zur Gesamtvertretung berechtigten Gesell⸗ schafter oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. Die Prokuristen Rudolf Weber, Richard Mennecke, Dr.-Ing. Sebastian Hammerich, Ernst Barheine vertreten die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Jö berechtigten Gesellschafter oder in Ge⸗ meinschaft mit einem anderen Pro⸗ kuristen.
Arnstadt. 37331 Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 1. Oktober 1939. Neueintragung:
A 1129 Polte Metawerk Arnstadt, Arnstadt (Zweigniederlassung der in Magdeburg unter der Firma „Polte“ betriebenen Hauptniederlassung). Offene Handelsgesellschaft seit 14. August 1917.
Gesellschafter sind: Katharina Frei⸗ frau v. Gillern geb. Polte in Magde⸗ burg; Freiherr Arnulf v. Gillern, Hauptmann a. D., Fabrik- und Ritter⸗
utsbesitzer in Magdeburg; Dr. Martin ginn Fabrikbesitzer, Magdeburg; Hans Nathusius, Fabritbesitzer, Magde⸗ burg; Alfred Nathusius, Fabrikbesitzer, Magdeburg. Die Gesellschafterin Katha⸗ rina Freifrau v. Gillern geb. Polte ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Gesellschafter Frei⸗ herr Arnulf v. Gillern und Martin Nathusius vertreten die Gesellschaft nur gemeinsam miteinander oder ein jeder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter Hans Nathusius und Alfred Naihusius sind nur in Gemein⸗ schaft mit dem Gesellschafter Freiherr Arnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungs⸗ berechtigt. Der Gesellschafter Arnulf
Freiherr v. Gillern vertritt die Gesell⸗
schaft auch gemeinsam mit einem der Gesellschafter.
Prokuristen sind; Otto Gerhardt, Wilhelm Müller, Dr. Hanns Berger, Dr.-Ing. Walter Sellin, Otto Ohme, Georg Vogt Gustav Koch, Rudolf We⸗ ber, Richard Mennecke, Dr.-Ing. Se⸗ bastian Hammerich und Ernst Barheine, sämtlich in Magdeburg. ie Proku⸗ risten Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesellschaft ein 66 von ihnen in Gemeinschaft mit em Gesellschafter Dr. Martin Na⸗ thusius oder Freiherr Arnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. Die Prokuristen Otto Ger⸗ hardt und Wilherm Müller vertreten die Gesellschaft ein jeder von ihnen auch gemeinsam mit jedem zur Gesamt⸗ vertretung berechtigten Gesellschafter. Die Prokuristen Dr. Hanns Berger, Dr.Ing. Walter Sellin, Otto 3 und Georg Vogt vertreten die Gesell⸗ schaft jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem zur Gesamtvertretung berech⸗ tigten Gesellschafter oder in Gemein- schaft mit einem anderen Prokuristen. Die Prokuristen Rudolf Weber, Richard Mennecke, Dr.⸗Ing. Sebastian Ham⸗ merich, Ernst Barheine vertreten die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem vertretungsberechtigten Gesellschafter oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. .
Aue, Erzgesh. 37333 Handel sregister
Amtsgericht Aue, Sa., 17. 10. 1939. Veränderungen:
H.R. A 142 Karl Mann, Aue. Inhaber sind in GErbengemeinschaft Adele Emilie verw. Mann geb. Arnold, Verwaltungssekretär Willy Friedrich Mann, Haustochter Martha Frieda Mann, Ehefrau Kamilla Anna Har⸗ nisch geb. Mann, sämtlich in Aue, Sa. Die Genannten führen das von dem am 2. Juli 1937 verstorbenen Handels⸗ mann Karl Mann in Aue betriebene Handelsgeschäft in ungeteilter Erben⸗ gemeinschaft fort.
37334 Bald Schmiedeberg, Bz. Halle. Bekanntmachung. Amtsgericht Bad Schmiedeberg, 11. Oktober 1939.
Im Handelsregister A ist am 11. 10. 19390 die Firma Paul Kroehs jun., Baugeschäft, Dampfsägewerk und Holzhandlung mit dem Sitz in Bad Schmiedeberg und als deren Inhaber der Bauunternehmer Paul Kroehs jun. in Bad Schmiedeberg eingetragen worden.
Bergen b. Celle. 37335 Amtsgericht Bergen, Kr. Celle, 13. Oktober 1939. In das Handelsregister A 96 ist bei der Firma H. D. Hellberg, Her⸗ mannsburg, als Inhaber der Kauf⸗ mann Hermann Hellberg in Hermanns— burg Nr. 142 eingetragen.
HRerlin. 37336 Amtsgericht Berlin.
Abt. 551. Berlin, 16. Oktober 1939. Neueintragungen:
A 10 250 Curt Bergter, Berlin (Ingenieurbüro, Berlin NW 87, Lessingstr. 31).
Inhaber: Ingenieur Curt Bergter, Berlin.
A 10251 Güterverkehr Richard F. Wegener Komm. Ges., Berlin (Berlin ⸗ Dahlem, Rheinbabenallee Nr. 41).
Kommanditgesellschaft seit dem 16. Ok⸗ tober 1959. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter ist Kaufmann Dr. Richard Franz Wegener, Berlin. Es ist eine Kommanditistin beteiligt.
A 107 252 Ideal-Kolbenriug⸗-Fabrik Inhaberin: Emma Ebert, Berlin (Berlin 890 36, Skalitzer Str. 101).
Inhaberin: Witwe Emma Ebert geb. Lenicker, Berlin. Das Handelsgeschäft ist durch Umwandlung der Ideal⸗ Kolbenringfabrik Atmer C Ebert, Ber⸗ lin — 564. H.⸗R. B 56715 des Amts— gerichts Berlin — entstanden.
Veränderungen:
A 95 82 Emil Huck Co. (Han⸗ del mit Autoreifen und Zubehör, Ber⸗ lin NW 7, Luisenstr. 29).
Inhaber jetzt: Witwe Wally Huck geb. Schumacher, Kauffrau, Berlin.
A 106154 Anna Balke (Herings⸗ räucherei, Berlin⸗Reinickendorf⸗Ost, Emmentaler Str. 154).
Der Kaufmann Heinz Balke, Berlin, ist in das Geschäft als persönlich haf— tender Gesellschafter eingetreten. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. April
1939. Erloschen: A 9603 Alfred Hobinder. Die Firma ist erloschen.
Berlin. 37337 Amtsgericht Berlin.
Abt. 552. Berlin, 16. Oktober 1939. Neueintragungen:
A 107 253 Fritz C. Weidener, Ber⸗ lin (Vertretungen in der Textilbranche, Dahlem, Schwendenerstraße 17).
Inhaber: Fritz Christian Weidener, Handelsvertreter, Berlin.
A 10 254 Luxovit Schneider Co. Kommanditgesellschaft, Berlin (Verarbeitung von Bierhefe und son⸗ stiger Hefe, C 2, Oberwallstraße 2011).
Kommanditgesellschaft seit 4. Sep—⸗ tember 1939. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter ist der Bankdirektor Carl W.. Schneider, Berlin. Eine Komman⸗ ditistin ist beteiligt. Dem Bankdirektor Dr. Bernhard Scheublein, Berlin, ist Prokura erteilt.
A 107 255 Wollgesellschaft Dietrich Co. Kommanditgeseilschaft, Ber⸗ lin (W 35, Lützowstr. 46).
Kommandvitgesellschaft seit J. Oktober 1939. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Otto Dietrich, Ber⸗ lin. . Kommanditisten sind beteiligt. Die Gesellschaft . durch Umwandlung der Wollgesellschaft Dietrich C Co. mit beschränkter haftung in Berlin ent⸗ standen (564. H.-R. B 57 088.
Veränderungen:
A 94221 Photochemie (N 113, Stol⸗ pische Str. 37).
Die Einzelprokura des Fritz Kahn ist erloschen.
A 94589 Paul Roggemann (Wild⸗ und Geflügelhandlung, Berlin⸗Reinicken⸗ dal Scharnweberstraße 127).
ffene Handelsgesellschaft seit 1. Ja⸗ nuar 19359. Der Kaufmann Kurt Roggemann und die Kauffrauen Else Roggemann und Margarete Rogge⸗ mann, sämtlich in Berlin, sind in das Geschäft als persönlich haftende Gesell⸗ schafter eingetreten. Zur Vertretung der e n, ist nur der Gesell⸗ schafter Paul Roggemann 1
A 96659 Schweißerei und Appa⸗ ratebau Jodokus Plöger Komman⸗ ditgesellschaft (Hermsdorf, Berliner Straße 142).
Einzelprokurist: Fritz Seng, Berlin.
A 104227 alter Seitz Inter⸗
natio nale Transporte (SW 568, Fried⸗ xichstr. WD6 I). —
Einzelprokurist: Herbert Ohning, Berlin.
A 10256 Theodor Zickel Damen⸗ konfektion Inhaberin Anni Zickel.
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1939. Gesellschafter sind: Kaufmann Paul Hannemann und Ehefrau Mar— garete Hannemann geborene Kubowicz, beide in Berlin. Die Firma ist ge— ändert, sie lautet jetzt:
Theodor Zickel Damenkonfektion (Charlottenburg, Spreestr. 23).
Erloschen:
A 1056512 Leuchtenberger C Co. Nachf. Reisebuchhandlung: Nieder⸗ lassung jetzt: Leipzig.
A 28618 Max Welsch:
Die Firma ist erloschen.
Berlin. 373358 Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berlin, 16. Oktober 1939. Veränderung:
B 53 317 Aquatite Aktiengesell⸗ schaft (Anfertigung von Konfektion jeglicher Art, Anfertigung von Stoffen, Futterstoffen und Leder usw., C 2, Spandauer Straße 37).
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. September 1939 ist der Kaufmann Bernhard August Nepker, Berlin, auf Grund des § 76 Aktien⸗ gesetz an Stelle des durch Abwesenheit behinderten Vorstands Eharles Need— ham Clayton für die Dauer seiner Be⸗ hinderung einstweilen zum Vorstand bestellt.
Berlin. 37339 Amtsgericht Berlin. Abt. 564. Berlin, 17. Oktober 1939. Veränderungen:
B 50 957 Land⸗ und See⸗Leichtbau⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung (W 35, Großadmiral⸗-von⸗Koester⸗ Ufer 19).
Die Prokura für Werner Bartels ist erloschen.
B 54047 Margarine⸗Verkaufs⸗ Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung (C 2, Burgstr. 24).
Otto Bernauer und Heinrich Lötz sind nicht mehr Geschäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für die Zweig⸗ niederlassung bei den Amtsgerichten in Hamburg und Goch (Rheinland) erfol⸗ gen, und zwar unter den gleichlauten⸗ den Firmen der Zweigniederlassungen.
B 54 856 Renold Erzeugnisse Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (Herstellung und Vertrieb von Präzi⸗ sionsketten, insbesondere von sogenann⸗ ten Renold Industrie⸗Ketten, 8W 11, Sagrlandstraße 403.
Charles F. Esders ist nicht mehr Ge⸗ schäftssührer, Kaufmann Werner Figula in Berlin ist zum Geschäfts⸗ führer bestellt. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung ber dem Amtsgericht in Wien erfolgen, und . unter der Firma der Zweignieder— . mit dem Zusatz: Zweignieder⸗ lassung Wien.
B 55510 Orion Metallwarenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haf— tung (W 62, Kleiststr. 21).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 25. September 1939 ist der Gesellschafts⸗ vertrag geändert in 5 6 (Vertretung, Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen). Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, welche die Gesellschaft, jeder für sich allein, ver⸗ treten. Zum weiteren Geschäfts führer ist bestellt: Sans Zimmermann, Rechts⸗ anwalt, Kassel. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die ein⸗ gereichten Urkunden wird Bezug ge⸗ nommen.
B 56351 Kardex⸗System Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (Herstellung und Vertrieb von Büro⸗ artikeln, insbesondere von Sichtkarteien N 65, Müllerstr. 151).
Prokuristen: Avu Gerhard Niemann in Berlin und Fräulein Sophie Fischer in Berlin. Jeder vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für die Zweignieder⸗ lassung bei dem Amtsgericht in Stutt⸗ gart und Wien erfolgen, und zwar unter der gleichlautenden Firma der Zweigniederlassung in Stuttgart und Wien mit dem u n Zweignieder⸗ lassung Wien.
B 57 157 Verkaufsstelle für Schrenz⸗ und Strohpapier Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Charlotten⸗ burg, he drr enn, , fi ; .
Durch Beschluß der Gesellschafter vo . August 1839 ist das Stammkapital
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um 29 000, — R — neunundzwanzig⸗ tausend Eee — auf 50 000 Rt — fünfzigtausend RM — erhöht.
B N 273 Albert Marx Co-. Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (W 2, Turm⸗ straße 9).
Karl Wilinsti ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer.
. Erloschen:
B 54 319 „Ostöl“ Ostdeutsche Oel⸗ Verwertungsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (Steglitz, Wiesen⸗ weg 13).
Die Gesellschafserversammlung vom 4. August 1939 hat die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den alleinigen Gesell⸗ schafter, Kaufmann Paul. Neuling, Berlin-Tempelhof, beschlossen. Die Firma der übertragenden Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubi⸗ gern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen kön⸗ nen, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen.
B 51 504 Landgesellschaft Heiners⸗ dorfer Weg Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (We 8, Behren⸗ straße 29).
Die Firma ist erloschen.
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Hitt er feld. ö 37340]
In unser Handelsregister A Nr. 596 ist bei der Firma Friedersdorfer Ziegelwerke, Reichelt u. Co. in Friedersdorf, heute eingetragen worden:
Die Prokura von Fräulein Ruth Reichelt in Friedersdorf ist erloschen. Der Ehefrau Vera Reichelt geb. Kuschel ist Prokura derart erteilt, daß sie die Firma allein zu zeichnen berechtigt ist.
Bitterfeld, den 11. Oktober 1939.
Amtsgericht.
Bonn. 37341 Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn. In das Handelsregister wurde ein⸗
getragen: Neueintragungen:
H.⸗R. A 3605 am 4. 10. 1939 die Firma Peter Dick in Bonn (Brücken⸗ straße 43) und als Inhaber Kaufmann Peter Dick in Bonn.
S. R. A 3606 am 10. 10. 1939 die Firma Franz Gotowicez in Bonn (Kölnstraße 6) und als Inhaber Kauf⸗ mann Franz Gotowicz in Bonn.
Veränderungen:
H.R. A 2857 am 28. 9. 1939 bei der Firma Kaufmann W Herz in Beuel: Die Eintragung „Die Abwicklung ist beendet, die Firma erloschen“ ist von Amts wennn gelöscht. Zugleich wurde am 10. 19 1839 eingetragen: Die Li⸗ quidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
H.-R. A 3498 am 14. 10. 1939 bei der Firma Josef Krake in Bonn: Der Ehefrau Josef Engel, Maria geb. Rech. in Bonn ist Prokura erteilt.
S.⸗R. A 3566 am 13. 10. 1939 bei der Firma Gewerkschaft Albert in Bonn: Gegenstand des Unternehmens ist: ) Die Ausbeutung des Bergwerks Albert und anderer Bergwerke, b) die Mutung, der Erwerb und die Aus⸗ beutung anderer Bergwerke und anderer Bergwerksunternehmungen sowie die Beteiligung an solchen, e) die Her⸗ stellung von Anlagen und der Betrieb von Unternehmungen, welche die Aus⸗ beutung der zu a und b bezeichneten Bergwerke und die Weiterverarbeitung oder Verwertung ihrer Erzeugnisse be⸗ zwecken, ferner die Beteiligung an An⸗ lagen und Unternehmungen der unter o erwähnten Art, d) die Benutzung und Verwertung der selbstgewonnenen oder sonst erworbenen Bergwerkserzeugnisse in rohem und verfeinertem Zustand, der Handel mit derartigen Bergwerks⸗ erzeugnissen sowie die Beteiligung an Unternehmungen, welche eine solche Be⸗ nutzung oder Verwertung bezwecken, e) die Veranstaltung und der Betrieb von Wohlfahrtsunternehmungen zwecks Förderung des Wohles der Arbeiter und sonstiger Angestellten der Gewerkschaft sowie die Beteiligung an derartigen Wohlfahrtsunternehmangen, ) jede 3 teiligung an industriellen Unterneh⸗ mungen aller Art, g) jeder Art von Handel auf Grund eines besonderen Be⸗ schlusses der Gewerkenversammlung. Die
Prokura des Hans Rillcke in Bonn ist
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