1939 / 250 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

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Preußische

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 QαM einschließlich 48 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld. für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 Qa monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer

r Staatsanzeiger.

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Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

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Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank für Brau⸗-Industrie 1. Juli.)

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Fortlaufende Notierungen.

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gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel · Nr.: 189 33 33.

vor dem Einrückungstermin bel der Anzeigenstelle elngegangen sein. h

Reichsbankgirokonto Nr. 1918 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 250

Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober, abends

Inhalt des amtlichen ZTeites.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über die planmäßige Tilgung der 4/0 / oigen Badischen Staatsanleihe von 1927. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 209 und 210.

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Schleswig über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten Preußens.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Die zur planmäßigen Tilgung auf 1. Februar 1940 er⸗ forderlichen Schuldverschreibungen der 4x 0/0 Badischen Staatsanleihe von 1927 im Gesamtbetrag von 1285 000, R-M sind durch freihändigen Ankauf erworben worden.

Karlsruhe, den 24. Oktober 1939. Bad. Staatsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Die am 24. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 209 des Reichsgesetzblatts, Teil JI, enthält:

Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes. Vom 18. Oktober 1939.

Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes. Vom 18. Oktober 1939. Verordnung über vorübergehende Maßnahmen auf dem Ge— biet des Schornsteinfegerrechts. Vom 21. Oktober 1939.

Erste Durchführungsverordnung zum Reichsleistungsgesetz Bestimmung der kreisangehörigen Gemeinden und der zu⸗ ständigen Behörden und Verwaltungsgerichte Vom 28. Ok⸗ tober 1939. .

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RA. Postversen⸗ dungsgebühren: O04 RE für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 25. Oktober 1839. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

. Bekanntmachung. .

Die am 24. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 210 des Neichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete. Vom 12. Oktober 19839.

Umfang: „t Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 Run. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, os Rat für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 25. Oktober 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.

Vreußen.

Einziehungs verfügung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 236. 5. 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. 7. 1933 RGBl. 1 S. 479 wird zugunsten des Preußischen Staates eingezogen:

1 goldener Damenring mit 2 Saphiren und 1 Bril⸗ lanten, bisherige Besitzerin Jüdin 8 Sara Clausen, geb. Becker, nach London ausgewandert.

Schleswig, den 2. Oktober 1939.

Der Regierungspräsident. J. A.: Winsloe.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

38n are n der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der UdSSR in Deutschland im Deutschen Reichs⸗

und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. J. 1934 erhalten Unterschriftsberechtigung unter B: 1. Diplom⸗Ingenieur Grigorij Drosdow für die In⸗ ö 2. Diplom⸗Ingenieur Konstantin Gontscharow für die Abteilung Stankoimport.

Berlin, den 23. Oktober 1939. Handelsvertretung der UdSSR in Deutschland. Rechtsabteilung. Lebedew.

Bosttwese m.

Umfang des Postscheckdienstes im September.

Die Zahl der Postscheckkonten ist im September 1939 um 1343 Konten auf 1294 965 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 78, Millionen Buchungen 20,6 Milliarden RM umgesetzt. Davon sind 17,7 Milliarden RM oder S6, v. 5. bargeldlos be⸗ glichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 1334 Millionen RA, im Monatsdurchschnitt 1294 Millionen R..

Woh W.⸗Postwertzeichen. Die WoW Marken zu 25 Me sowie die WhW.⸗Karten des Eher⸗Verlags können erst Anfang November bei den Postämtern usw. abgegeben werden.

9 Besondere Seitungsmarken.

Die Deutsche e gf ibt 2 Sondermarken zu 5 und 10 M heraus, die nur für Druck ö. mit Zeitungen nach dem Ausland hn, sind. Die Sendungen sind durch den Vermerk „Druck sachen Zeitungen nach dem Ausland)“ zu kennzeichnen. Das Bild

Postschecktonto: Berlin 1821 1 939

der beiden Marken zeigt einen Teil der Erdkugel und einen Zei— tungsträger. Es enthält am oberen Rand das Wort „Zeitungs-

marke“. Die Marken werden vom 1. November 1939 an bei solchen er mt und ⸗-amtsstellen abgegeben, bei denen hierfür ein Bedürfnis besteht. Ein . die besonderen Marken für Drucksachen mit Zeitungen nach dem Ausland zu, verwenden, besteht nicht; andere Postsendungen dürfen jedoch nicht mit den Sondermarken freigemacht werden. Um dies sicherzustellen, wer⸗= den die Marken nur an Zeitungsverlage, Zeitungshändler und solche Versender abgegeben, die f für den vorgesehenen Zweck in größerem Umfange benötigen. Andere Postbenutzer liefern Einzelsendungen dieser Art am Schalter ein, sie werden vom Annahmebeamten mit diesen Marken freigemacht. Sendungen, die zu Unrecht mit Zeitungsmarken freigemacht sind, werden den Absendern zurückgegeben. Ungestempelte Maxken dieser Art werden auch durch die Dur ank fell für Sammlermarken in Berlin W 30 abgegeben. Gefälligkeitsstemplungen werden nicht ausgeführt.

Paketdienft mit Ostoberschlesien.

Von sofort an werden i n dem bisherigen Reichsgebiet und einer Anzahl Orte Ostoberschlesiens gewöhnliche Pakete ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 10 kg nach den innerdeutschen Vorschriften zugelassen. Den Paketen ist eine gelbe Inlands⸗ paketkarte beizufügen. Zollinhaltserklärung, Exportvalutaerklä⸗ rung und Statiftischer Anmeldeschein sind nicht erforderlich. Die Pakete unterliegen dem Freimachungszwang. Die Paketzustell= . ist vom Absender voraus zu entrichten. Über die zuge— , Orte und die Gebührensätze geben die Postämter Aus⸗ kunft.

Sernsprechdienst mit Eftland.

Die estnische Telegraphenverwaltung hat seit dem 18. Oktober 1939 den privaten Fernsprechdienst mit dem gesamten Ausland untersagt. Privatgespräche mit Estland können daher nicht mehr ausgetauscht werden.

Postauftragsdienft nach Finnland.

Postaufträge nach Finnland sind von jetzt an bis auf wei⸗ teres nicht mehr zugelassen.

Wir ich arts tei.

Die Finanzierung des Krieges.

Einen ausführlichen, mit historischen Vergleichen versehenen Ueberblick über die Kriegsfinanzierung gibt hie lerer Dr. Dietrich Holtz vom Rei e fie intern in dem NS. Rechtswahrerorgan Deutsche Verwaltung“. Mit dem Eintritt in den dem deutschen Bolt aufgezwungenen Krieg habe das Reich . das Problem der Kriegsfinanzierung durch Erlaß der

riegswirtschaftsverordnung energisch in Angriff genommen. Die . der Vergangenheit seien dahei in vollem Ausmaß berücksichtigt worden. Das Reich sei zunächst nicht ohne einen aus- reichenden Vorrat an lebensnotwendigen Gütern jeder Art in den

Krieg eingetreten, es habe sofort bei Kriegsbeginn durch die Ver.

ordnungen über die Sicherung des lebensnotwendigen Bedarfs des deutschen Volkes für ihre ga n e Verteilung auf lange eiträume hin gesorgt. Eine Abhängigkeit vom internationalen rkt und den valutarischen Bewegungen auf diesem wie im Welt-

kriege beg, deshalb nicht mehr. Ferner würden keine Kriegs⸗

gewinne früheren Stils zu irgendeiner Seite entstehen und damit auch keine überhöhten Kosten für den Staat beim Ankauf der Kriegsproduktion. Schon dadurch allein liege die . der Kriegs- losten und ihrer n, . heute wesentlich anders als im Weltkriege. Gleichzeitig 6 ie Einnahmen des Reichs erhöht worden, jedoch in einer Abmessung, die ebenso die unvermeidlichen Mehrausgaben berücksichtige wie die Tragbarkeit der Belastung im , auf die Erhaltung der Wirtschaftskraft. Der Bereich der Rlriegsfinanzierung sei von dem der Wirtschaftslenkung und der

Erhaltung und 5 ung der Wirtschaftskraft nicht zu trennen. Die a

gesamte wirtsch

tliche e ef des Volkes und der ihm gehörenden und n i

senen Wirtschaftsgebiete 9 planmäßig und erfolgreich zum atz e , von der Auflegung von Kriegsanleihen früherer Art konnte bei Kriegsausbruch n, . werden. Da 3 laufe die , , , ,,. in den feindlichen Ländern 66 em, was bisher davon bekanntgeworden ist, noch an in den alten Bahnen. In Frankreich beruhe k bisher dem nschein nach im wesentlichen ·e. der Inanspruchnahme hoher kurzfristiger Kredite des Staates bei seiner Notenbank und den Bankinstituten, die sich um 25 bis 85 Milliarden Franken zu bewegen schienen. In England habe man die direkten Steuern erhöht, werde aber anscheinend auch diesmal kaum mehr als ein Viertel der e, ,n, d, m mit ihnen decken können, die anderen drei Viertel würden im Anleiheweg aufzubringen sein und zu den vom ,, noch unbezahlten E en hinzutreten. Solche Eingriffe in das Volksvermögen würden kauni anders als durch Substanzverzehr aufgebracht werden, denn die Volkswirtschaften jener Länder hätten ihr wahrscheinlich höchstes Volumen längst erreicht, es seien leine durch äußere Umstände an der Entfaltung gehinderten aufgestauten Kräfte in ihnen mehr vorhanden.

ke. bewegten.

England raubt wiederum deutsche Patente.

Frantreich macht diesmal nicht mit.

England hat eine seiner schändlichsten Weltkriegs maßnahmen wiederholt und den Raub deutschen geistigen Eigentums, nämlich den Diebstahl am deutschen Erfinder, in die Wege geleitet. Vor= ausgegangen war schon am ersten Tage des Kriegszustandes eine Beschlagnahme des deutschen Privateigentums. Sie muß in Eng- land langfristig vorbereitet gewesen sein, denn es wurde auch nicht die nebenfächlichste und geringfügigste deutsche Firma oder Firmenbeteiligung ü . Das geschah schon 6. einer Zeit, während in . ngländer und Franzosen sich noch völlig

In diesen ersten Tagen wurde im englischen

arlament auch ein Gesetzentwurf vorgelegt, durch welchen das britische Patentamt ermächtigt wurde, britischen Antragstellern die Auswertung von Patenten, Lizenzen, Gebrauchsmustern und Warenzeichen von Ausländern, mit deren Staat England sich im Kriegszustand befindet, zu übertragen. Wie die Zeitschrift „Die Chemische Industrie“ berichtet, sollen die n Antragsteller die Auswertung der Patente nicht nur für die Zeit des Krieges, sondern für die Gesamtdauer der Gültigkeit der Patente zu= gestanden erhalten. . .

Frankreich macht diesen g gn Raub der , dies mal nicht mit. Sein jetziges Verhalten steht im egensatz zum englischen und auch im Gegensatz zu seinem eigenen Verhalten während des Weltkrieges. Auf Grund einer im französischen Amtsblatt vom 15. J95. 1939 erschienenen Verordnung werden Franzosen ermächtigt, im feindlichen oder vom Feinde besetzten Ausland sämtliche Formalitäten und Verpflichtungen h erfüllen, die zur Bewahrung oder zur Erlangung gon Rechten an Patenten oder Fabrikmarken notwendig sind. Für die dabei zu leistenden Zahlungen müssen sie die nach der Gesetzgebung vor⸗ eschriebenen Genehmigungen nachsuchen. Die Formalitäten t durch Vermittlung eines vom französischen Handels⸗ ministerium anerkannten Maklers im neutralen Ausland erfüllt werden. Im Rahmen der Feen gigen können ö die nach dem französischen Dekret vom 1. 5. 1939 als Feinde gelten, in Frankreich direlt oder durch einen Beauftragten entsprechende Formalitäten zur Bewahrung oder Erlangung von Rechten an Patenten oder Fabrilmarken erfüllen. .

Die französsische Gesetzgebung zeigt, daß es durchaus möglich ist, ohne Rücksicht auf den Kriegszustand private Schutzrechte und lere rere n ge. zu respektieren, Für das räuberische Verhalten

Britanniens dagegen gibt, es keine misitärisch oder irgendwie wehrwirtschaftlich 13 nicht fallende Begründung. .