Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 25. Owktober 1939. S. 4
(3) Spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustimmung
der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Ab⸗ schluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
(4 Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗ berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Geschäfts⸗ bericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(6) Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den Anord⸗ nungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
§5 24.
Verwendung des Reingewinns, Rücklagen.
() Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrücklage J gebildet. Der am Jahres⸗ schluß sich ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rücklagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen.
Als weitere Rücklagen sind insbesondere zu bilden:
a) eine Sicherheitsrücklage I für etwaige Ausfälle bei den Geschäften aus 522 Abs. 2, die mindestens 10 v. H. der gemäß 5 22 Abs. 2 Ziff. 2 hereingenommenen Gelder betragen muß, b) eine Rücklage zur Sicherstellung der Ruhegehaltsverpflichtungen gegenüber den Beamten.
(2) Wenn die Rücklagen der Stadtschaft gemäß Abs. 1 die Verpflichtungen der Stadtschaft aus um—= laufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 19 v. H. decken, dürfen aus dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus 55 Abs. 2 erstattet werden.
§ 26.
Bestimmungen über die Haftung.
(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Inhabern der von ihr ausgegebenen nr, und . ,, . * gen, 5 . . Darlehen haftet neben der Stadt⸗ a er Provinzialverband der Provinz Mark Brandenburg als Gesamtschuldner. Weiterhi die . gemäß . 1ẽ und 2. h) ö . K (E) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaft von der Preußischen Zentralstadtscha ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Satzung der n r.
Zentralstadtschaft. )
(G3) Die vom Provinzialverband eng Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklagen die Hälfte des in 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht haben. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersatzansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.
VI. Verwaltung. § 26.
Organe der Stadtsch aft. Organe der Stadtschaft sindi: ? ö 1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. § 27.
Vorstand und Gefolgsch aft. —
(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die ichtli
außerge ichllich. sfcheft ah s ritt bie Stadtschaft gerichtlich und
(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsitzer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach 5 148 des Deutschen Bea mten⸗ gesetzes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschriften. Der Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte auf Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte auf Lebenszeit, sonst auf Privatdienstvertrag, angestellt. Vor der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflichen Beamtenverhältnis verlangt werden.
69) Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch den Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder versetzt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Einwilligung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers. Sonstige Beamte der Stadtschaft werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand versetzt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich.
(5) Die Besoldung der Beamten richtet sich nach einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Ven waltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf. kö (6) ö 6 . e,, ,, . . übertragenen Zuständigkeiten
für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgesetzter aller übrigen ? Angestellten und Arbeiter ist der Leiter der ö Kö .
§ę 28. Zeich nung sbefugnis.
(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Stadtschaft der Mark Brandenburg. und bedürfen der Unterschrift zweier Vor stands mitglieder oder . . und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift ö. . , Für * laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine ab⸗
ichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird du zankübli hri ,, . 3 gsbefug ir rch bankübliche Unterschrifts⸗ (2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten k . 63 1 3. ö und ü. . mit dem Siegel oder Stempel ere t rsehen sind, sind für die Sta aft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger satzungsmäßi ĩ rechtsverbindlich; sie sind öffentliche Urkunden. . J § 29. Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
. () Vorsitzer des Verwaltungsrats ist der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung du einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialberbandes vertreten. Der r n en r. nach Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. ; 9 ö . ö. ö ihre . müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (63) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bi i 4 ö. K ö 9. neuen . fort. J (4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (6 6) sowie mit der Eröffnung des ö über das . mögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahrenz sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mi t= glieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Interesse der Stadtschaft geboten erscheint.
(G3) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der
. . 2 6 ö . 1 bestellt werden.
6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwands⸗ entschädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von ,, 6 vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
§ 30.
Sitzungen des Verwaltungsrats.
(1) Der Vorsitzer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand 6 3 sassung über einen bestimmten Berhandlungsgegenstand beantragen. ;
67. Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sitzung zugegangen ist. Wenn der Vorsitzer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter 2
⸗ (3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann . e gr g n. ö ,, ,, eine neue Sitzung einberufen werden,
. ht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hi ist bei i zur ß, ,,, hinzuweisen. h . , Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme i . ö g. ; me in eigener Ver⸗ antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht K ] ; ; 36.
ö 16 Abs. I der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft lautet;
Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstabtschaft mit den im Deckungsregister der Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersatzweise zur Deckung bestimmten Geld sowie mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungsmittel und das Eigenvermögen ber Zentralstadtschaft , w mit ihren n, d, ,,, der Preußischen
—ͤ uf befindlichen Pfandbri i ĩ am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner. . ,
(6) Der Vorsitzer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs- rats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder — im Falle einer Verhinderung — ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen.
ö 8 k 2 den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender imme teil.
(Y) Der Vorsitzer leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftlicher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzer und einem der Mit- glieder zu unterschreiben ist.
ʒ 31.
Zustndigteit des Verwaltungsrats.
Außer den im 55 Abs. 2, 5 8 Abs. 3, 39 Abs. 2, z 12 Abs. 1, z 13 Abs. 5, z 22 Abs. 2, 5 23 Abs. 2 in, . SF 27 Abs. 4 und 5, 5 28 Abs. 1 und 529 Abs. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwaltungs⸗ rat ob:
1.) die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Srdnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglich der Auf⸗
. sichtsbehörde anzuzeigen sind;
2.) die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von Ver- lusten an Hypotheken erworben oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden sollen;
2.) die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;
4.) die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers; ;
5.) die Zustimmung zu Satzungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.
ʒ 32.
U Ausschu ß.
Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß oder ein einzelnes Mitglied zu bestellen. Der Ausschuß oder das Mitglied arbeitet nach einer vom; Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen. ;
*
VII. Schlußbestimmungen. § 33.
Verõffentlichun gen.
Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Potsdam . ö
ʒ za.
Staats aufsicht.
(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten der Provinz Mark . . J
(2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:
a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassen⸗ bestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,
b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen,
o) jederzeit zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfand⸗ briefe gewahrt sind,
d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu verlangen,
e) an allen Sitzungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sitzungen zu entsenden, auch solche Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen,
f) Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs- oder Landesgesetze, gegen die Satzung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.
(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft. ʒ 36. .
Auflösun g.
Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Pro⸗ vinz Mark Brandenburg, der es mit Zustimmung des Reichs und Preußischen Wirtschaftsministers zu ge⸗ ö oder öffentlichen Zwecken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden
arf. z 36.
Ueber gan gsbestimmun gen.
() Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Satzung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten= beitrages weiter zu erheben.
(E) Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß 5 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft ist das bisherige erste Vorstandsmitglied.
§ 37.
Inkrafttreten der Satzung.
Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom Tage der Veröffentlichung im Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger an die Stelle der bisherigen Satzung. .
Beschluß.
Auf Grund des Artikels UI des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten vom 15. Dezember 1933 — Gesetzsamml. S. 477 — in der Fassung des Aenderungsgesetzes vom 9. November 1938 — Gesetzsamml. S. 107 — beschließe ich:
Die in der gemeinsamen Sitzung des Finanz⸗ und Prüfungsausschusses und des Ver— waltungsrats der Stadtschaft der Provinz Brandenburg am 7. Juni 1939 beschlossene Aenderung der Satzung der Stadtschaft wird gemäß 5 47 Absatz 4 der bisherigen Satzung hiermit genehmigt.
Berlin, den 21. Juni 1939.
Der Oberpräsident der e,, Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes). In Vertretung: von Arnim, Landeshauptmann. Zu 11 1674.
Die vom Verwaltungsrat der Stadtschaft der Provinz Bran denburg am J. Juni 1939 beschlossene und vom Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes) auf Grund der Gesetze vom 16. Dezember 1933 (Gesetzsamml. S. 477) und vom 9. November 1938 (Gesetzsamml. S. 107) genehmigte neue Fassung der Satzung der Stadtschaft wird hiermit genehmigt.
¶ . 8.)
Berlin, den 8. September 1939.
Das Preußische Staatsministerium Zugleich für den Finanzminister und den Minister des Innern. Der Wirtschaftsminister.
m Auftrag:
r. Josten.
(L. 8.)
Beglaubigt: Albrecht, Büroangestellter.
Genehmigung Vb IV. 7 Nr. 1 (En) FiMi. Wi 383/26. /8 Mi. d. J. HV Kreb. 16914/39 Berlin, den 14. September 1939.
Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg.
In Vertretung: Steinbeck.
O. P. -H - 0. 842 / 39. Die vorstehende Satzung der Stadtschaft der Mark Brandenburg wird hiermit gemäß z 60 der Satzung der Stadtschaft der Provinz Brandenburg vom 1. März 1929074. April 1921 in der durch die Aenderungen vom 12. Februar / 2. Mai 1924, 165. März / J. Juli 1926, 5. März 1927/16. März 10920, 6. März / 5. Mai 1929, 8. März 1932/6. Februar 1933 genehmigten Fassung mit Satzungsnachtrag vom 26. Oktober / l. November 1928 (Ausschlttung der Tei lungsmasse) veröffentlicht. Die Stadtschaft der Provinz Brandenburg führt jetzt den Namen Stadtschaft der Mark Brandenburg.
Berlin, den 29. September 1939.
Stadtschaft der Mart Brandenburg. Der Vorstand.
Dr. von Stein. Dr. Goeze.
Sentralhandelsregisterbeilage
zum Deut s chen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Meich
Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober
t x t
198
Nr. 259
eitungsgebühr, Alle
9 . Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs . monatlich 1, 15. MMV einschließlich 0. 30 323 aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle Poftanstalten nehmen Bestellungen an,. in Berlin für Selbffabholer die Anzeigenstelle 8w 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Gh. Sie werden nur gegen Barjahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
0 95 MM monatlich.
7
Anzeigenpreig für den Raum einer
funfgespaltenen o mm breiten Petit · Zeile
l, io QM. Anzeigen nimmt die An
zeigenstelle an. Befristete Anzeigen
müssen 3 Tage vor dem Einrückungs
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
O
Inhalts ũbersicht.
1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister.
3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister.
5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrage⸗
rolle. — T. Konkurse und Vergleichssachen. — 8. Verschiedenes.
—
90
i. Handelsregister.
1 die Angaben in O) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
37523
Augsburg. Handelsregister Amtsgericht Augsburg, 19. Oktober 1939. J. Reueintrugungen:
Au. A 1031, 11. 10: „Auto betrieb Adolf Wörle“, Sitz Augsburg (Autovermietung, Güternah⸗ und Fern⸗ verkehr, ferner Smnibusbetrieb, Gneise⸗ naustr. 14). Geschäftsinhaber: Wörle, Adolf, Autogeschäftsinhaber, Augsburg.
Au. A 1052, 11. 10.: „Autobetrieb Josef Wörle“, Sitz Augsburg (Autovermietung, Güterfern⸗ und Nah⸗ verkehr, Gneisenaustr. 145. Geschäfts⸗ inhaber: Wörle, Josef, Autogeschäfts⸗ inhaber, Augsburg.
Il. Veränderungen:
La B 2, 10. 10.: „Schloßbrauerei Kaltenberg Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“, Sitz Kalten⸗ berg: Die Gesellschafterversammlung
vom 30. September 1939 hat Aende⸗
rung des § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Geschäftsführer wer⸗ den von der Gesellschafterversammlung bestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen allein zeichnungsberechtigt. Zum weiteren Geschäftsführer ist Hans Adam Spatz, Oberregierungsrat in München, bestellt.
Au. A 562, 10. 19: „Kitt. Farben⸗ Lack und Firnis⸗Fabrik Fickler Seiler Augsburg“, . Augsburg (Innere Uferstr. In): Prokura Paul Eberlein, Augsburg, erloschen.
Au. A 25, 183. 16.: „Adols Glogger Fahrzeugfabrik“, Sitz Augsburg (Bau von Fahrzeugen aller Art, Fabri⸗ kation von Handseilwinden, Motorseil⸗ winden und Schmiedeteilen, P. 1381139): Nunmehrige Geschäftsinhabe⸗ rin: Glogger, Maxie geborene Gleich Fabrikantenwitwe, Augsburg. . . III. Erloschen:
Au A 995 „Max Henning i. L.“, Sitz Augsburg. Die Abwicklung ist beendigt. (Eingetr. 18. 10. 1939.)
Rad Harzburg. 37524 Handelsregister Amtsgericht Bad Harzburg, am 18. Oktober 1939.
Veränderung: B 718 Unterharzer Berg⸗ u. Hüttenwerke GmbH., Oker. Bergassessor a. D. Kurt Eich⸗ meyer ist nicht mehr stellvertretender Geschäftsführer.
Veränderung: A 364 Brunnen⸗ gesellschaft Juliushall Hartwig A. D. Schultz C Co., Bad Harzburg: Der Kommanditistin Frau Eva⸗Marga⸗ rete Schultz geb. Reckleben in Bad Harzburg ist Prokura erteilt.
KEergreichenstein. 37525 Handelsregister Autsgericht Bergreichenstein. Neueintragungen:
Den 13. September 1939. Neuern A 32 Neuerner Wäsche⸗ fabrik Gottfried Normann (Herren⸗ wäschey, Neuern. Inhaber: Theodor Gottfried Hellmut Normann, Wäsche⸗
fabrikbesitzer in Neuern. Den 14. September 1939. Hartmanitz A 19 Maschinenhand⸗ lung Ascherl u. Prinz, Hartmanitz. Offene r ech fn: seit 1. März
1959. Gesellschafter sind Max Ascherl,
Maschinenhändler in Hartmanitz, und Franz Prinz, Maschinenschlosser in Alt⸗ langendorf; Vertretungsrecht gemein- schaftlich. Veränderungen: Den 11. September 1939.
Neuern A 1 Stahlhütte und Stahl⸗ geräte Fabrik Bernt, Neuern. Die Deutsche Allgemeine Treuhandgesell⸗ schaft in Nürnberg ist als kom missa⸗ rischer Leiter für den Betrieb der Firma bestellt. .
Hiß hm. Lei pa. 37531 Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Firma:
Firm. 1356/39 A VIII 1755. Im Re⸗ ir wurde bei der Firma „Filz⸗ abriken M. Lauermann Co.“ mit dem Sitze in Schluckenau nach⸗ stehende Aenderung eingetragen:
Gelöscht werden die persönlich haf⸗ tenden Gesellschafter Margit Lauermann
und Dr. Maximilian Maresch uff g Austrittes. Eingetreten als pers, haf⸗ tender Gesellschafter der frühere Kom⸗ manditist Rudolf Prinz zu Hohenlohe⸗ Langenburg. Prokurist: Emil Richter, . in Schluckenau. Vertretungs⸗
befugt: Rudolf Prinz zu Hohenlohe⸗ g
Langenburg allein. Böhm. Leipa, den 20. Oktober 1939. Das Amtsgericht.
HRremen. 37716 (Nr. 87.) Handelsregister Amtsgericht Bremen. Bremen, den 18. Oktober 1939. Neueintragung:
A 2379 B. Suhr C Co., Bremen (Salzgroßhandlung, Geeren 34), Kom⸗ manditgesellschaft seit dem 18. Oktober 1939 unter Beteiligung einer Komman⸗ ditistin, infolge Umwandlung der Firma B. Suhr C Co. Ie n mit be⸗ schränkter Haftung in Bremen auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 und der Durchführungsverordnungen. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Wilhelm Drygala in Bremen. Von Amts wegen.
Veränderungen:
B 87 Focke⸗Wulf Flugzeugbau Ge⸗ selischaft mit beschränkter Haftung, Bremen (Flughafen). Durch Beschluß der ordentlichen Gesellschafterversamm— lung vom 20. September 1939 ist der §z 18 des Gesellschaftsvertrages geändert. Bestellung der Prokuristen). Durch Beschluß der außerordentlichen Gesell— schafterversammlung vom 29. September 18639 ist das Stammkapital von 2 500 006 RA um 5 500 000 iM, auf 8 000 000 RM erhöht worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht; Die Kapitalerhöhung ist zum Teilbetrage von 3 000 000 iM dadurch durchgeführt, daß die Luftfahrtkontor Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin eine Stammeinlage von 3000 000 Reit mit der Maßgabe übernommen hat, daß sie in Anrechnung auf die von ihr über⸗ nommene Stammeinlage aus einer ihr gegen die Focke Wulf Flugzeugbau Ge— sellschaft mit beschränkter Haftung zu⸗ stehenden Forderung einen Teilbetrag bon 3 000 600 3 mit Wert 20. Sep⸗ tember 1939 in die Gesellschaft einbringt und diesen zum vollen Nennbetrage auf die übernommene Stammeinlage ver⸗ rechnet. Die gleiche Eintragung wird beim Amtsgericht Berlin für die Zweig⸗ niederlassung in Firma Focke⸗Wulf Flugzeugbau Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung Zweigniederlassung Berlin erfolgen.
A I969 Röhlig C Co., Bremen (Knochenhauerstr. 16617). An Heinz Pevestorf, Berlin⸗Charlottenburg, und Erich Carl Knees, Berlin⸗Schöneberg, ist Gesamtprokura erteilt, und zwar unter Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung in Berlin. Beide vertreten die Firma en f Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht- Die gleiche Eintragung wird für die . niederlassung in Firma Röhlig & Co. wenn, fang Berlin bei dem Amtsgericht Berlin erfolgen.
S 1177 II B. Suhr C Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Bremen (Geeren 34). Der Geschäfts⸗ . Diedrich Heinrich Friedrich Wil⸗ helm Erdmann ist am 5. Februar 1939 sestorben. Der Kaufmann .
rygala in Bremen ist unter Erlöschen seiner Prokura zum e rn. be⸗ stellt. Die Gesellschafterversammlung bom 30. Mai 1939 hat gemäß Gesetz vom 5. Juli 1984 und den Durch⸗ nn,, , . die Errichtung einer Kommanditgesellschaft unter der Firma B. Suhr L Co. mit dem Sitze in Bremen und zugleich die Umwand⸗ lung der Gesells t mit beschränkter Haftung af die neu errichtete Kom⸗ manditgesellschaft beschlossen. Diese Ein⸗ tragungen werden gelöscht. Als nicht eingetragen wird erf ficht Den Gläubigern der Gesellschaft, die binnen sechs Monaten nach der Be⸗ kanntmachung der Eintragung des Um⸗ n n n her f= in das Handels. register zu 7 Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
M 462 II Georg Menge, Bremen (Geeren 44146). as Geschäft ist an den Kaufmann Alois Gustabr Lorenz Menge in Bremen veräußert. Die Haf⸗ tung des Erwerbers für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich leiten des früheren Inhabers ist aus⸗ geschlossen. . en d
Erloschen:
B 14 Compania Vinicola Esspañola Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Abwicklung, Bremen. Die Abwicklung und das Amt des Ahwicklers sind beendet. Die Gesellschaft wird elöscht. .
V Ig3 II Johann Jul. Vogelsang, Bremen. Die Firma ist erloschen.
B 174 I Bremer Möbelfabrik August Soost, Bremen. Die Firma ist erloschen. Burgsteinfurt. 375321
Handelsregister Amtsgericht Burgsteinfurt.
Burgsteinfurt, den 13. Oktober 1932.
H.⸗ R. A 630 Firma Heinrich A. Beike in Emsdetten ist in Firma Heinrich Beike, Groß⸗ und Klein⸗ handlung für Tabakwaren in Ems— detten geändert. Inhaber ist der Kauf— mann Heinrich Beike zu Emsdetten, Kirchstraße 13. Deggendorf. z7öõ3 3
Handelsregister Amtsgericht Deggendorf.
Deggendorf, den 17. Oktober 1939.
eränderung:
A Regen 12 Theresienthaler Kry⸗ stallglas fabrik M. v. Poschinger, Theresienthal. Prokurist: Anton Schink, Direktor in Theresienthal.
Dessau. 37534 Sandelsregister Amtsgericht Dessau. Neueintragung:
A 2521 Frieda Neumann in Dessan. Inh. Witwe ö Neumann geb. Kurzrock in Dessau (Albrechtstraße 96, J Eingetr. 5. Okt. 1939.
öschungen:
A 2341 Erich Helmich, früher Dessau. Sitz der Firma nach Berlin verlegt.
A 2290 Fritz Herz in Jeßnitz. Firma erloschen.
Veränderungen:
B 307 Maschinenbau und Metall⸗ tuchfabrik Aktiengesellschaft vorm. Gottl. Heerbrandt in Raguhn. Han⸗ delskammerpräsident Johannes Müller in Oschersleben a. B. ist gemäß 5 90 Abs. 2 Akt.Ges. am 11. Sept. 1939 auf ein Jahr zum Vorstandsmitglied und Vorsitzer des Vorstandes bestellt. Ein⸗ getr. J7. Okt. 1939. Dülken. 37585 Sandelsregift⸗
Amtsgericht D Dülken, den 4. Okto. 39. Veränderungen.
H.⸗R. B 184. Die Firma Flachs röste „Niederrhein“, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Boisheim ist durch Uebertragung ihres gesamten Ver⸗ mögens auf die neu errichtete Komman⸗ ditgesellschaft in die Kommanditgesell⸗ halt unter der Firma Flachsröste
iederrhein Wiener C Co. mit dem Sitz in Boisheim umgewandelt worden, Persönlich haftender Gesellschafter i Otto Wiener, Kaufmann ö. Düsseldorf, Hünefeldstr. 4. Die Gesellschaft beginnt mit dem 365. 9. 1959. Es sind zivei Kom- manditisten vorhanden.
Eger. 37265
Handel sregister , Eger.
Abt. 8. Eger, den 2. Oktober 1939. Veränderungen:
H.⸗R. B III 174 „Saas n. Cijtet A. G., Sitz Schlaggenwald.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Juni 1999 wurde die Satzung dem 56. Aktiengesetz an⸗ gepaßt und neu gefaßt. Firmawortlaut nunmehr: „Haas u. Ezizek Aktien⸗ gesellscha ft !.
Gegenstand des Unternehmens: 1. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist die 6. werbsmäßige und fabriksmäßige Er⸗ eng ung von keramischen Produkten, insbesondere von Porzellan⸗ und Por⸗ ,,, aller Erzeugnisse, welche iesem Erzeugungszweig als Neben— behelfe dienen, ö. der Handel mit diesen e. en; 2. die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Ge⸗ ö notwendig oder . erscheinen, insbesondere zum Erwer und zur Veräußerung von Grundstücken, ur Errichtung und zum Betrieb von e , n, im In⸗ und Aus⸗ ande, zur Betelligung an anderen , n, gleicher oder ver⸗
wandter Art sowie 233 Abschluß von
Interessengemei rträgen,.
Zum Vorstand ist bestellt: Roman von Czjzek, Direktor in Schlaggenwald.
Die Gesellschaft wird, sofern der Vor- stand aus einer Person besteht, durch diese gemeinschaftlich mit einem Pro⸗ kuristen, sofern er aus mehreren Per⸗ sonen besteht, durch zwei Vorstandsmit⸗ glieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen oder aber auch gemeinschaftlich durch zwei Prokuristen vertreten und ge⸗ zeichnet.
Gelöscht werden die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrates, und zwar: 1. Frau Olga Haas Hasenfels, Herr⸗ schaftsbesitzerin in Schloß Mostau, 2. Herr Georg Haas Hasenfels, Herr⸗ schaftsbesitzer in Vöttau bei Znaim, 3. Herr Felix Czizek, Fabrikant in Wien, 4. Herr Dr. Adolf Pöpperl in Elbogen bei Karlsbad.
Erloschen ist die Kollektivprokura des Roman Czjzek in Schlaggenwald.
Dem Herrn Rudolf Schubert, Be⸗ amten in Schlaggenwald, wurde die Prokura erteilt. Derselbe ist berechtigt, die Firma gemeinschaftlich mit dem Vorstande oder einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten und zu zeichnen.
Als nicht eingetragen wird noch ver— öffentlicht:
Die Berufung der Hauptversammlung und die sonstigen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deut⸗ schen Reichsanzeiger.
Den Aufsichtsrat bilden: 1. Frau Olga Baronin Haas von Hasenfels, Herrschaftsbesitzerin in Schloß Mostau, Post Nebanitz, 2. Herr Dr. jur. Anton Graf Attems, Rechtsanwalt in Baden bei Wien, als Vorsitzer; 3. Herr Josef Blaschka, Direktor in Burg Vöͤttau, Post Schiltern bei Znaim, Gau Niedewonau, 4. Herr Dr. jur. Eugen von Richter, Rechtsanwalt in Preßburg, 5. Herr Dr. jur. Adolf Pöpperl in ibo zen bei Karlsbad, als Vorsitzerstellvertreter.
HRerpen, Bz. 18 äöln. 37553 Amtsgericht Kerpen (Bz. Köln), den 7. Oktober 1939. Veränderungen:
H⸗R. A 14 H. Rüsenberg, Bau⸗ unternehmung in Horrem.
Dem Bauführer Reiner Ruland aus Gymnich und der Buchhalterin Gertrud Martin aus Horrem ist Prokura erteilt. Beide können die Firma nur gemein— schaftlich vertreten.
HKönigsberg (Er). 37554 Han delsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Veränderungen:
A 131 am 13. Oktober 1939: Breun⸗ stoff⸗Vertrieb Newger & Co. Dem Hans Motzkau in Königsberg (Pr) ist Einzelprokura erteilt. Dem Erich Braun in Königsberg (Pr) ist derart Gesamtprokura erteilt, daß er in Ge⸗ meinschaft mit dem Gesamtprokuristen Hellmuth Sprenger zur Vertretung be⸗
fugt ist.
A 1188 am 13. Oktober 1932: Schwanen ⸗Apotheke und Drogerie Apotheker Ernst Burau. .
Die Firma lautet fortan; Schwa⸗ nenapotheke, Inhaber Arthur Krie⸗ ger. Jetziger Geschäftsinhaber: Apo— theker Arthur Krieger, Königsberg (Pr). Der Apotheker Arthur Krieger hat die Apotheke durch Pachtvertrag vom 8. 2. 1939/15. 1939 über⸗ nommen.
A 401 am 17. Oktober 1939: Heldt C Wien Inh. Karl Fiege.
Dem Kaufmann Paul Kortmann in Königsberg (Pr) ist Prokura erteilt.
A 1616 am 17. Oktober 1939: Lie⸗ bisch C Co.
Der . Kurt . . aus der Firma ausgeschieden. rnst Gorgas führt bas G g gr als Einzel- firma unter der bisherigen Firma Lie⸗ bisch C Co. weiter.
Erloschen:
Am 18. Oktober 1959: A 616 Nathan Prinz.
Am 17. Oktober 1939: A 1067 Else Ludwig Hutfabrikation C Um⸗ presserei.
Krems. 37555 Sandelsregister Amtsgericht Krems (Donau). Abt. 5. Krems, 8. Oltober 1939.
. Neueintragung:
S- R. A 2192 Schremser Granit⸗ werke Köhler u. Co. (fabrikmäßiger
Betrieb von Steinbrüchen, Handel mit Stein⸗ und Zementwaren) in Schrems. Offene Handelsgesellschaft seit 14. November 1938. Gesellschafter: Heinrich Köhler sen., Baumeister, und Heinrich Köhler jun., Bauingenieur, beide in Berlin. Labes. . . Amtsgericht Labes.
H.⸗ay. B II — 5. An Stelle des ver⸗ storbenen Landwirts und Rittmeisters a. D. Karl von Katzler ist dessen Witwe, Hertha geb. von Gustedt in Roggow⸗B., Geschäftsführer der Brennerei⸗ betriebs⸗Gesellschaft m. b. H. in Roggow⸗B. Eingetragen am 14. Ok— r n,, .
Leit merit. 37715 Amtsgericht Leitmeritz, 11. Juli 1839.
Einzutragen in das Handelsregister Abt. B für Teplitz⸗Schönau:
8 H.-J. B S Norddeutscher ECement⸗ Verband, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Verkaufsstelle Teplitz⸗ Schönau, Sitz Teplitz-Schoönau.
Gegenstand des Unternehmens: För⸗ derung und Regelung des Absatzes der Gesellschafter an Zement und zement⸗ ähnlichen Bindemitteln im Sinne der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916.
Grund⸗ oder Stammkapital: 475 630 It.. (
Vorstand; Direktor Alfred Kathmann, Berlin. Kaufmann Otto Kühne in Berlin, Kaufmann Gustav Kissau in Berlin, stellvertretende Geschäftsführer.
Prokura: Proturisten: Otto Prevor, Josef Bärtl, Eduard Beutel, Teplitz⸗ Schönau. Die Prokura ist auf die Zweigniederlassung Teplitz⸗Schöngu be schränkt, zur Vertretung der Zweig— niederlassung sind jeweils nur zwei der Prokuristen gemeinsam berechtigt. ;
Rechtsverhältnisse: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts= vertrag ist am 12. Dezember 1916, 29. Januar 1917, 20/21. Februar 1917 abgeschlossent
Durch Gesellschafterbeschluß vom 20. Juni 1917 ist nach Inhalt der Niederschrift geändert die Bestimmung der Satzung Über die Vertretung der Gesellschaft (G6 6). Danach wird die Ge⸗ sellschaft vertreten, wenn mehrere Ge⸗ schäftsführer vorhanden sind, durch min⸗ destens zwei Geschäftsführer oder durch einen Gejchäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Nach dem Beschluß vom 20. Juni 1917 sind auch zwei Prokuristen die Gesell— schaft zu vertreten berechtigt.
Durch Beschluß vom 12. Dezember 1919 sind der Gesellschaftsvertrag und der zu seinem Bestandteil gemachte Kommissionsvertrag ihrem ganzen Um— fang nach neu gefaßt und insbesomere geändert:
a) Der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich z 5 Gestellung der Geschäftsführer), 5 7 (Aufgaben der Geschäftsführung), 58 Beirat), 5 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), 5 11 (Aufgaben des Aufsichts rats), § 12 (Einberufung des Aufsichtsrats), 5 13 (Abstimmung des Aufsichtsrats), 8 14 (Beschlüsse des Auf- sichtsrats), 3 16 (Abstimmung in der Gesellschaftsversammlung), 5 23 (Tra- ung von Tantiemen⸗ usw. Steuern und Stempelabgaben).
b) Der RKommissionsvertrag hinsicht⸗ lich der Nummern 1, 3, 6, 9, 10, 11, 12, 18, 16, 17 und 21.
Durch Beschluß vom 24. November 1920 ist der Gesellschaftsvertrag (Kom missionsvertrag) abgeändert hinsichtlich der Nummern 8 und 19 des Kommis⸗ sions vertrages (Ordnungs- und Ver⸗ tragsstrafen).
Durch Beschluß vom 30. Juni 1922 ist der Ges , , (GKommissions⸗ vertrag) abgeändert hinsichtlich der Nr. 16 des n,, Ab⸗ rechnung der Gesellschaft mit Gesell⸗ schaftern über Zementlieferungen).
Durch Beschluß vom 2J. November / 1. Dezember 1925 ist der Gesellschafts⸗ vertrag hinsichtlich der S5 12, 17 des Gesellschaftsvertrages, 5 5 der Anlage hm Gesellschafts vertrag und bezüglich
s Kommissionsvertrages, ferner be- züglich der Dauer der Gesellschaft und auch sonst geändert und nach Maßgabe der Verhandlung vom A. November 1925 völlig neu gefaßt.
Der esellschaftsvertrag ist abge⸗ are r. hinter 5 16 ist ein 5 1642 ein- gefügt.
Der , , ist geändert:
a) Durch Beschluß vom 22. 6 1931