1939 / 251 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Besitz sind.

Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 251 vom 26 Oktober 189359.

S. 4

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklarung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift

„Il789 Das Erwachen der Völker“ von Professor ; Albert Bayet, Verlag „Voix Europsennes“, Paris, verboten.

Berlin, den 23. Oktober 1939.

Der Reichsführer 5 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

J. A.: Müller.

Bekanntmachung

der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen, Lodsch, über die Anbietung ausländischer Werte in dem besetzten ehemals polnischen Gebiet (ohne Ostoberschlesien).

1. Auf Grund der am 14. Oktober 1939 in Kraft ge⸗ tretenen Devisenordnung für das besetzte ehemals polnische Gebiet (ohne Ostoberschlesien) vom 7. Oktober 1939 fordern wir die im besetzten Gebiet ansässigen Inländer (natürliche und juristische Personen) auf, folgende Werte einer Reichs⸗ kreditkasse unmittelbar oder durch Vermittlung eines von uns hierzu ermächtigten Geldinstituts (Devisenbank) anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen:

bis zum 31. Oktober 1939

ausländische (d. h. nicht auf Reichsmark oder Zloty lau⸗ tende) Zahlungsmittel,

auf inländische Währung lautende und im Auslande zahlbare Schecks und Wechsel (gezogene Wechsel sowie Solawechseh,

Gold,

ausländische Wertpapiere;

bis zum 30. November 1939

Forderungen in ausländischer Währung,

Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer (Forderungen, die auf Reichsmark oder Zloty lauten, gegen Personen, die im Gebiet des Deutschen Reiches ausgenommen das Protektorat Böhmen und Mähren] oder im Gebiet von Ostoberschlesien ansässig sind, unterliegen nicht der Anbietungs- und Ablieferungs⸗ pflicht).

Als ausländische Zahlungsmittel gelten unter anderem ausländische Münzen und Noten sowie auf ausländische Währung lautende Auszahlungen, Wechsel und Schecks auf das Ausland.

Als Gold gelten außer Kraft gesetzte oder nicht mehr kursfähige Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold als Roh⸗ und Halbmaterial; dagegen nicht fertige Erzeugnisse aus Gold.

Der Ankauf erfolgt nach Maßgabe unserer jeweils gel⸗ tenden Ankaufsbestimmungen, die grundsätzlich mit den An⸗ kaufsbestimmungen der Deutschen Reichsbank übereinstimmen.

2. Werte, die bis zum 31. Oktober 1939 abgeliefert wer⸗ den, genießen eine Sonderbehandlung, die der in dem Um⸗ tauschverhältnis von 1 Zloty 50 Rpf. liegenden Ueber⸗ bewertung des Zloty Rechnung trägt. Die Abrechnung für bis zum 31. Oktober 1939 abgelieferte ausländische Zahlungs⸗ mittel und Forderungen in ausländischer Währung, soweit ein Ankauf zur Zeit möglich ist, sowie von Gold erfolgt zu Kursen, die von uns veröffentlicht werden.

3. Ausländische Wertpapiere fallen nur dann unter die Sonderbehandlung, wenn sie durch Vermittlung einer von uns ermächtigten Bank so rechtzeitig im Auslande verkauft. werden, daß der Erlös in frei verfügbaren Devisen bis zum 31. Oktober 1939 an uns abgeliefert ist.

4. Als bis zum 31. Oktober 1939 abgeliefert gelten nur solche angebotenen Werte, die bis zu diesem Termin von uns fest angekauft worden sind. Forderungen in ausländischer Währung müssen fällig und für uns jederzeit frei verfügbar 1 Sie müssen so rechtzeitig bei den von uns zu benennen⸗

en ausländischen Korrespondenten , werden, daß die Gutschriftsaufgaben bis zum 31. Oktober 1939 in unserem

5. Die in früheren Anordnungen festgesetzten Anbietungs⸗ fristen gelten als bis zum 31. Oktober 1939, für Forderungen bis zum 30. November 1939 verlängert.

Lodsch, den 17. Oktober 1939.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Dr. Schaefer. Wilz.

Bekanntmachung.

Am 1. November 1939 wird in Zichenan eine von der . in Allenstein abhängige Reichsbanknebenfstelle errichtet.

Berlin, den 25. Oktober 1939. Reichsbankdirektorium.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer 43 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 265. Oktober 1939 hat folgenden he tz Allgemeine Verwaltung. RdErl. 16. 10. 39,

ahlg. d. Dienstbezüge an d, in d. besetzt. . d. . ein- Fenn Beamten usw. RdErl. 16. 10. 39, Ruhegehaltfähige

ienstzeit Vorwegfeststellg. Unterbrechg. d. Gewä *. v. Waisengeld. RdErl. 17. 16. 39, Facharbeitermangel. RdErl. 17. 10. 39, Gemeindeverzeichn. d. bish. poln. Staates. RdErl. 19. 10. 39, Kosten d. Kreis⸗ u. Stadtverw⸗Gerichte. Kom⸗ munaglverbän de. RdErl. 16. 10. 39, Förderg. d. Schafhaltg. RdErl. 17. 19. 39, Bürgersteuer d. Frauenhilfsdienstmädel, RdErl. 17. 10. 39, , ,. Rechtsmittelverfahren. RdErl. 18. 10. 39, Gebührenpflicht f. , . an Reichsstraßen, . I. u. II. Ordn. RdErl. 20. 10. 39, Zeitweise Räumg. einzelner Gemeinden im Westen d. Reichs. RdErl. 20. 10. 39. Finanzstatistik d. Gemeinden (GV.) im RJ. 1939. Entsch. 78. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Angerburg, Reg.⸗Bez. Gum⸗

binnen, u. Gerdauen, Reg.⸗Bez. Königsberg (Pr). Beschl.

12. 10. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Randow, Greifenhagen, Naugard u. Ueckermünde u. d. Stadtkr. Stettin. Wohl

fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 14. 19. 39, Abwicklungsstelle d. Bundesamts f. d. Heimatwesen (Spruchaus⸗

schuß. Poli zeiver waltung. RdErl. 16. 10. 39, Gruß⸗ 35 f. . d. unif. OrdnPol. RdErl. 17. 10. 39, Anerkenng. besond. Leistg. RdErl. 19. 10. 39, Wehrerziehg. RdErl. 20. 10. 39, Aufbau d. SchP. d. Reichs in d. befreit. Ostgebieten. RdErl. 16. 16. 39, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. S. 2175. RdErl. 16. 10. 39, Vormerkg. v. Wachtm. SB.) d. SchP. d. Reichs . d. stagtl. gehob. Pol⸗Verio. Dienst. RdErl. 17. j6. 39, Wirt⸗ chaftl. Versorg. d. in d. Ostmark abgeordn. Beamten d. Krim. Pol. RdErl. 18. 19. 39, Dienstvorschr. f. d. Gefangenentransport (PDV. 28. RdErl. 20. 19. 39, , v. SchP.⸗Be⸗ amten in d. SchP. d. Gemeinden u. in d. Gend. (Einzeldienst). RdErl. 29. 10. 39, Befördergn. in d. SchP. u. Gend. RdErl. 16. 10. 39, Zuständigkeit f. d. Genehmig. d. Futter⸗

satzes 1 f. d. Dienstpferde d. SchP. u. Gend. RdErl.

17. 10. 39, Dienstanw. f. d. Chef d. Schulungsamtes 5 u. Pol. RdErl. 19. 10. 39, . aus Heereseinrichtgn. RdErl. 18. 10. 39, Ausweise f. d. Befreig. v. Fährgeld f. d. Angeh. d.

Feuerwehren. RdErl. 20. 10. 35, Sonderbrandschau bei ut

historisch wertvollen Bauwerken, RdErl. 20. 19. 39, Beschaffg. v. Chlorkalk ‚. d. erweitert. Selbstschutz Verkehrswesen. RdErl. 18. 19. 39, Reichsstatistik d. Straßenverkehrsunfälle. RdErl. 24. 10. 39, Anstrich d. Bordsteine aus Anlaß d. Ver⸗ dunkelung Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 19. 10. 39, Beschaffg. v. Abstammungsurkünden aus d.

Protektorat Böhmen u. Mähren. RdErl. 20. 10. 39, Einstellg. d. Bearheitg. v. Namensänderungsangelegenh. Staats⸗ angehörigkeit, Paß u. Aus länderpolizei. RdErl. 4. 10. 39, Grenzzonen⸗VDO. v. 2. 9. 39. S. 2183. RdErl. 16. 19. 39, Neuordng. 8d. Ausländerpol. Wehr⸗ angelegenheiten, Familienunterhalt. 3. RdErl. 21. 10. 39, Ausf. d. VO. über Familienunterstützg. bei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od. we, m. im Falle des besond. ink d. Wehrmacht. eichsUarbeits⸗ dien st. RdErl. 20. 19. 39, RAD. Voltsgesundheit. RdErl. 20. 10. 39, RD. RdErl. 17. 10. 39, Lehrapotheken. Einstellg. eines 2. Praktikanten. RdErl. 17. 10. 39, Farbenges. RdErl. 16. 10. 39, Anordn. z. Regelg. d. Krankenernährg. RdErl. 21. 17. 39, 9 ziv. Anst. u. dgl. zur Einrichtg. v. . RdErl. 16. 10. 39, Zulassg. z. Hebammenausbildg. Uebertragb. Krankh. d. 39. Woche. Veterinärverwaltung. Einfuhrverbot v. Klauenvieh u. Rauhfutter nach Sstpreußen. RdErl. 17. 10. 39, Verzeichn. d. öffentl. Schlachthäuser. RdErl. 17. 10. 39, Entschädig. v. Tieren d. Reichsumsiedlungsgesellsch. mbh. Berlin. RdExl. 18. 10. 39, Blutuntersuchg. v. Einhufern auf Beschälseuche. RdErl. 18. 10. 39, Kosten d. Entladeunter⸗ 66 d. ESW.-Schweine u. d. Ueberwachg. d. Mästereien d. NSV. Berschiedene s. Handschriftl. Berichtig Neu⸗= erscheinigun gen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. iertel⸗ jährlich 135 Ee für Ausggbe. A Gweiseitig bedruckt) und 2,40 Ren für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

1 Wir ti chaftstei.

Neue Beftimmungen über Kriegslöhne und Gehälter.

Von dem Grundsatz ,, daß niemand am Kriege ver⸗ dienen soll, hat der Reichsarbeitsminister in den Zweiten Bu sührungsbestimmungen zum n IIIL der Kriegswirtschafts⸗ verordnung, die im Reichsgesetzbl. 1 S. 2028 veröffentlicht sind, einen allgemeinen . angeordnet. In dieser Verordnung ist bestimmt worden, daß für die Dauer des Krieges die gelten⸗ den Lohn- oder Gehalts fate sowie sonstige regelmäßige Zuwen⸗ dungen nicht erhöht werden dürfen. Auch die Gewährung ein— maliger Zuwendungen mit dem Ziele, die Arbeitsverdienste ent⸗ D diesem Verbot zu erhöhen, ift untersagt. Von diesem ohnstop werden jedoch die Erhöhungen nicht berührt, die sich aus den Vorschriften eines Gesetzes, einer Tarifordnung oder einer vom Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit ge— billigten Betriebs- (Dienst⸗) ö t oder die auf einer Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit beruhen. Damit ist er. 33 erdiensterhöhungen, die ., aus einem Auf⸗ rücken in eine höher entlohnte Altersstufe, Berufs- oder Tätig- . ergeben, nicht ausgeschlossen sind. Da Verdienst⸗ erhöhungen in Auswirkung einer gestiegenen Leistung nicht unter- bunden werden sollen, sind die Akkordverdienste nicht begrenzt worden. Es ist hier 6. untersagt, festgesetzte oder aus⸗ geprobte Akkorde mit dem Ziele der Erhö ung des Arbeits⸗ verdienstes zu ändern. Ebenso wie eine Erhöhung der Gehälter und Löhne verboten ist, kann es auch nicht ö werden, daß der Unternehmer von sich aus ohne jede Kontrolle Löhne und Gehälter senkt. Eine k Arbeitsentgelte ist daher grundsätzlich untersagt. Ge⸗ bieten die we, mf. eines Betriebes zwingend eine Zurück⸗ führung der Löhne oder Gehälter, so muß der Reichstreuhänder der Arbeit hierzu seine Genehmigung geben. Ebenso ist zur Herabsetzung nicht leistungsbedingter Entgelte (Locklöhne) die Zu⸗ stimmung des , erforderlich.

Soweit sich Zweifelsfragen auf dem Gebiete der Lohngestal—⸗ tung ergeben sollten, wird es sich empfehlen, sich zwecks näherer , . an den zuständigen Reichstreuhänder der Arbeit zu

enden.

Nußjland liefert Futtergetreide nach Deutschland.

1Million Tonnen im Laufe von zwei Monaten. Größter jemals zwischen zwei CLändern vereinbarter Getreibdeabschluß.

Meskau, 26. Oltober. Wie man hört, ist schon vor einigen Tagen im Rahmen der in Moskau zur Zeit stattfindenden Wirt⸗ , ungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion ein Kaufvertrag über die Lieferung von Futtergetreide an Deutschland abgeschlossen worden. Auf Grund dieses Vertrages wird ab sofort , . e n, in Höhe von einer Million Tonnen nach Deutschland 4 iefert. Es ö sich bei diesem Abschluß, der deutscherseits durch den Präsidenten, der Reichsgetreidestelle, Daßler, getätigt würde, um den größten Getreibeabschluß handeln, der jemals zwischen zwei Ländern ver⸗ einbart wurde. Die Lieferungen des Futtergetreides sollen nun in den nächsten Tagen beginnen und im Laufe von zwei Monaten beendet sein.

Einzelheiten zu dem neuen Zusatz abkommen zum deutsch⸗schweizerischen Verxechnungs abkommen.

Zürich, 25. Oktober. Das am 24. Oktober in Bern unter- zeichnete Zusatzabkommen 9 dem Verrechnungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ist, wie bereits angedeutet wurde, eine . des geltenden Abkommens das am 5. Juli 1939 unterzeichnet wurde und das bis zum 30. Fun 1940 läuft, an die neuen durch die Einführung der Kriegswirtschaft in den beiden Ländern gegebenen Verhältnisse. Das Abkommen soll sowohl einer Belebung der schweizerischen als auch der deutschen Ausfuhr dienen. Insbesondere soll es die Abtragung der deutschen Rück⸗ tände, die seit dem 1. Juli 1939 infolge Zahlungsstockungen ent⸗ tanden sind und die etwa 54 Mill. sfr. ausmachen, ermöglichen.

s ist ein großzügiges Bevorschussungssystem vereinbart worden. Die in der Schweiz wohnhaften Gläubiger von Guthaben aus Waxenlieferungen oder Nebenkosten können auf Grund ihrer An⸗ n ge gegen die Schweizer Verrechnungsstelle in Zürich Vor⸗ chüsse erhalten, um alle weiteren Stockungen bei den Aus⸗ a n len im deutsch⸗-schweizerischen Verrechnungsverkehr zu ver— meiden.

Das Verrechnungsabkommen von Anfang Juli 1939 wurde durch die neue Vereinbarung insofern erneuert, als die deutschen Eisen⸗ und Kohlenlieferungen nach der Schweiz für die Zukunft auch während des Krieges auf jeden Fall sichergestellt werden. Andererseits . sich die dringendsten deutschen Bezüge in der Schweiz den heutigen veränderten Kriegsverhältnissen besser an— passen. In dieser Hinsicht ist bedeutungsvoll, daß bei den Schweizer Lieferungen auch ein stärkerer Verkauf von landwirt— schaftlichen Erzeugnissen nach Deutschland erfolgen soll.

Der Reiseverkehr ist durch den Krieg unterbunden wonden, und die dafür ursprünglich bereitgestellten Gelder von 2,8 Mill. sfr. je Monat sind zunächst für den gedachten Zweck im ganzen Um⸗ fang nicht mehr nötig. Die feste Quote des Reiseverkehrs-Kontos wird in Zukunft zur Tilgung des Passivsaldos aus dem Reisever— kehr Verwendung finden. Dabei bleiben aber auf Grund der neüen Vereinbarung die Auszahlungen für Unterricht und Er— . d. h. notwendigen Besuch von Sanatorien usw., erhalten.

Der finanzielle Sektor des neuen Abkommens bringt keine grundsätzliche Aenderung. Deutschland kommt seinen eingegan—⸗ genen Verpflichtungen auch in Zukunft nach und . trotz der selbstverständlichen Erschwerung durch den Krieg weiterhin die Zinsen, Dividenden, Mieten aus den in Deutschland angelegten schweizerischen Kapitalien. Die Schweiz bezeugte in dieser Hinsicht roßes Verständnis für die ,, Verhältnisse und timmte einem Transfer von 2 3 zu an Stelle von 2 9 auf fest⸗ verzinslichen Einzelforderungen aus Anleihen.

Die neuen Vereinbarungen sind vor allem deshalb wichtig, weil sie 1. eine Anpassung des bestehenden deutsch-⸗schweizerischen a,,, ,, an die veränderte kriegswirtschaftliche Lage sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland bringen, 2. . alte Vertrag vom 5. Juli 1939 weiter aufrechterhalten bleibt und damit eine Kontinuität im Handel und in den Wirtschafts— beziehungen der beiden Länder gefördert wird und 3. durch diese Vereinbarung beide Länder zeigen, daß sie bemüht sind, den Güter⸗ austausch wie in der Vorkriegszeit wieder e , mn, und in

leichem Umfange und im ganzen in der gleichen Zusammen— 66 fortzuführen.

——

Berlin, 25. Oktober. Preisnotierungen für Nahrung s⸗ mittel. Verkaufspreise des Sebensmittelgröß-⸗ handels für 100 Kiko frei Haus Groß ⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen. weiße, mittel 8 T2, 00 bis 48, 50, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —— bis Linsen, lleine, läferfrei bis —, Linsen, mittel, käferfrei 9 64. 00 bis 8, 00, Linsen, große, käferfrei 9 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe 8) 58,00 bis 59, 00, Speiseerbsen, Viet. Riefen, gelbe bis —— Speiseerbsen, Viet. extra Riesen, gelbe bis —, Geschl. glas. gelbe Erbsen fl, zollverbilligt 3 6420 bis Geschl. glas. gelbe Erbsen If, zollverbilligt s ö 740 bis Grüne Erbsen bis —„ eis: Rangoon 5) 26,509 bis 26,50, Saigon. ungl. 84) 26,75 bis 27,16, Italiener, ungl. 5Y) 30,50 bis 5, 50, Gerstengraupen, grob G4 * 37,00 bis 38, 09 *). Gerstengraupen, Kälberzähne, G6 . 34,09 bis 365.004), Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34, 00 bis 3b, 00 t) Haferflocken (Hafernährmittel!) 45.60 bis 4600 , Hafergrütze 1Hafernährmittels! ) 45,90 bis 46,0 1), Roggenmehi, Type 997 2455 bis 25, So, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 36, 95 bis Weizengrieß, Type 450 39, 75 bis Kartoffel mehl, hochfein 36,65 bis 38, 154), Zucker Melis (Grundsorte) 67, 9o bis —— Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39 50 7). Gerstenkaffee, lose 40, So bis 41.50 7, Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,09 4), Rohkaffee —— bis don Brasil Superior bis Extra Prime g) 349, 09 bis 37300, Röstkuffee, Zentralamerikaner 85 458,00 bis 82,00, Kakao. Mischpulver 185,96 bis 140,90, Tee, deutsch 190, 00 bis 250,90, Tee, südchines. s) S190, 09 bis 900, 00, Tee, indisch 8) 609,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 56, 00 bis 78, 00, Mandeln, jüße, handgewählte, ausgewogen bis —— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —— bis Kunsthonig in 1, k.

Packungen bis —, Braten schmalz 183,04 bis Ro

schmalz 183, 04 bis —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 186, 12 bis —— Dtsch. Rindertalg in stübeln 111,60 bis —, Speck, inl., ge⸗

räuchert 190, 8o bis = Marlenbutter in Tonnen 92. 00 bis Marlenbutter, gepackt So6, 00 bis feine Molkereibutter in Tonnen 286, 00 bis feine Moltkereibutter, gepackt 290, 00 bis —, Molkereibutter in Tonnen 2178,00 bis ——. Molerei⸗ butter, gepackt 288, 00 bis Sandbutter in Tonnen 2b6,00 big —. Landbutter, gepackt 260,99 bis . (die Butter e verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,ů30 ke oligeld per 100 ig), Allgäuer Stangen 20 0 d, 00 bis 100. 00.

echter Gouda 40 o i72 00 bis 184. 00, echter Edamer 40060 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler n 220, o0 bis —— Allgäuer Romatour 20 9υο= 120,00 bis Harzer Käse 68, 0 bis 74,00.

9 Nach besonderer Anweisung verkäuflich. .

Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Fortseßung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich: ; für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf 8antzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei! und Berlags ⸗Aktiengelellschalt. Berlin. Wilhelmstr. 82.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei gentralhandel tz registerbeilagen].

dẽrl. 17. i0. 39, AB. üß. d.

Erste Beilage

zum Deutschen NReichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 251

Berlin, Donnerstag, den 26. Oktober

m

1939

Wirt schafis tei.

(Fortsetzung.)

Berliner Börse vom 25. Oktober.

Entsprechend den vorbörslichen Erwartungen lagen die Aktien⸗ märkte ruhig, aber freundlich, gleichzeitig machte sich in Renten tärkere Neigung zu Anlagekäufen geltend. Darüber hinaus fanden

teuergutscheine rege Beachtung. Der Reichsminister der Finanzen bestimmt, daß Steuergutscheine 1 und l von den Stellen, die zur Ausgabe verpflichtet sind, ab 1. November 1939 nicht mehr aus⸗ gegeben werden.

Am Montanmarkt lagen lediglich Klöckner um „ü. R niedriger. Ver. Stahlwerke kamen 1s, Hoesch 1/« und Rheinstahl 5 höher an. Bei den Braunkohlenwerten fielen Deutsche Erdöl und Ilse Bergbau durch Rückgänge um * bzw. 1 2 auf. Kaliaktien lagen sut behauptet und i. ½ 2 fester. In der chemischen Gruppe tiegen Farben bei einem Umsatz von 30 000 Rr um o auf 1581. Schering kamen 120 höher an. Gummi- und Linoleum⸗ werte sowie Teztilaktien und Papier⸗ und Zellstoffwerte wiesen bei sehr ruhigem Geschäft keinerlei Veränderungen auf. Am Markt der Elektroö⸗ und Versorgungspapiere stellten 6 Aceumulatoren um 2M 9, höher. EW H e lagen um 85 und Gesfürel um 35 35 gebessert. Rückgängig waren AEG um 25 und HEW um A z. Die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen uneinheitlich. Ber— liner Maschinen befestigten sich um 15 „, hingegen schwächten sich Demag im gleichen Ausmaße ab. Zu erwähnen sind noch Char⸗ 6 Wasser mit 4 , Felten mit 6, während sonst die Ver⸗ änderungen nicht über R 5 hinausgingen.

Im Verlaufe bröckelten die Aktienkurse vielfach leicht ab. Eine Ausnahme machten Demag, die sich um * 3 erholten. Bubiag waren sogar um 1 * gebessert. ö ö

Gegen Ende des Verkehrs verlief das Geschäft bei ungefähr stetigem Grundton sehr ruhig. Farben und Dessauer Gas waren

mit 158r½ bzw. 108 behauptet, Mannesmann, Rheinstahl und Vereinigte Stahl dagegen nur knapp gehalten.

Am Kassamarkt wichen Banken nur wenig vom Vortagsstand ab. Hyp.-Banken lagen überwiegend fester. Die Führung hatten Meininger Hyp. mit einem Gewinn von 135 gegen letzte Notiz. Bei den Kolonialwerten befestigten sich Schantung im Vergleich zum letzten Kurs um und Otavi um Ee. Soweit sich für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien Veränderungen ergaben, überwogen eher Einbußen von 2i / bis 300. Vereinzelt sah man aber auch Gewinne von 3 25. ;

Von variablen Renten zog die Reichsaltbesitzanleihe um 4/8 . auf 1347 an. Reichsbahnborzüge wurden auf 124 C. 36 R) heraufgesetzt. Die Gemeindeumschuldung notierte unv. ss, 30.

Am Kassarentenmarkt bestand anhaltendes Interesse für Hyp- Pfandbriefe. Bemerkenswert ist für den Pfandbriefmarkt u. a. die Tatsache, daß die 476 765 igen Hann. Landeskredit Goldpfand⸗ briefferien zum ersten Male den Paxistand erreichen konnten und somit eine Steigerung von „z » zeigten. Lig-Pfandbriefe lagen nicht ganz einheitlich. Für Kommunalobligationen waren keine besonderen Veränderungen festzustellen. Stadtanleihen, die aller- dings vielfach noch gestrichen blieben, konnten sich verschiedentlich bis um bessern. Provinzanleihen waren gehalten. Von Alt⸗ besitzemissionen gingen Hamburger und Lübecker leicht zurück, wäh⸗ rend Ostpreußen und Westfalen um je . * höher ankamen. Er⸗ . ist ferner die Steigerung von Dekosama L (4 56 36), Dekosama II (4 *) und 6 III (4 * z). Staats- und Länderanleihen waren überwiegend behauptet. Auch Reichsanleihen bewegten sich meist auf letztem Stande. Am Markt der Industrie⸗ obligationen war keine bestimmte Tendenz erkennbar. Verschiedent⸗ lich bröckelten die Kurse aber leicht ab. ;

Steuergutscheine JI waren durchweg befestigt. Man nannte Dezember mit Mrz, Januar mit 98,90, Februar mit 98,50, März mit 8, 30, April mit 598, 95 und Mai mit S8, 00. Steuergutscheine II waren unverändert.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 27. R belassen.

Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blankotagesgeld in An—⸗ passung an die Marktverhältnisse um a / g 33 auf A / 275 3 herauf⸗ esetzt. J . Hei der amtlichen Berliner Devisennotierung ermäßigte sich der Belga auf 41,72 gegen 41,76.

Wirtschaft des Auslandes.

Groß hand elspreise in Morwegen erheblich angestiegen.

Oslo, 25. Oktober. Die norwegische Kennziffer der Groß⸗ handelspreise vom 15. Oktober 1939 stellt sich auf 168 gegenüber

iß3 am 15. September 1939. In den Einzelgruppen sind chemische

und technische Artikel um 41 Punkte gestiegen, Eisen und Metalle um 38, Brennstoffe und Oele um 37, Textilwaren um 26, Mauer⸗ steine, Zement und Glas um 18, Holzmasse, Zellulose und Papier um 14, Häute, Leder und Schuhe um 11, pflanzliche Lehensmittel um JT, . Lebensmittel, Futtermittel und Dünger um 3 Punkte, Holzwaren sind unverändert. Industriewaren zusammen⸗

abrikate um 34 und Fertigfabrikate um 15 Punkte. Landwirt⸗ chaftliche Erzeugnisse insgesamt sind um 3 Punkte gestiegen. Bei infuhrwaren beträgt die Steigerung zusammengenommen 24 Punkte, bei einheimischen Waren zusammengenommen 9 Punkte.

ö sind um 23 Punkte gestiegen, Rohstoffe und Halb⸗

Scharfe Valutabeftimmungen in Finnland. Eine neue 500 Mill.⸗Kriegsanleihe.

Helsinki, 26. Oktober. Der finnische Staatsrat hat durch Ver⸗ ordnung auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand scharfe Valutabestimmungen erlassen. Die Ausfuhr finnischen und aus⸗ ländischen Geldes und von Wertpapieren ist mit wenigen Aus⸗ nahmen verboten, Reisende dürfen ins Ausland nur 3000 Finn⸗ mark mitnehmen. Ausländer, die nach Finnland kommen und sich auf der Durchreise befinden, können mitgebrachte ausländische Valuten und Wertpapiere nach vorheriger Erklärung wieder aus⸗ führen. Die Ausfuhr finnischen und ausländischen Geldes, das zur Bezahlung der Wareneinfuhr oder ausländischer Schulden und Zinsen nötig ist, hat durch Vermittlung der Finnlandsbank oder einheimischer Banken zu erfolgen. Eine Wareneinfuhr gegen Be⸗ ahlung in Valuten ist nur gestattet auf Grund der geltenden

infuhr⸗ und Lizenzbestimmungen. Falls der Valutenbedarf durch vermögensrechtliche Verpflichtungen entstanden ist, die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam werden, ist ebenfalls nur Zahlung durch die erwähnten Banken zulässig. Versendung von Wertpapieren, besonders ins Ausland, ist nur unter Beachtung von Sonderbestimmungen durch die oben erwähnten Banken möglich. Jeder, der ausländische Valuten sowie Guthaben zur Zahlung fälliger Warenforderungen, Schuldscheine oder Wechsel

und dergleichen in ausländischer Valuta besitzt, hat diese Werte,

, sie 5000 Finnmark übersteigen, innerhalb von acht Tagen er Finnländsbank abzuliefern.

Das finnische Finanzministerium hat einen großen Werbe⸗ seldzug durch Anzeigen für die neue 5 Y Kriegsanleihe von 500 Mill. Finnmark eingeleitet. Die finnischen Lebensversiche⸗ rungsgesellschaften haben sofort 100 Mill. Finnmark gezeichnet.

Nechenschaftsbericht über Italienisch⸗Oftafrita. Tatkräftiger Aufbau des Imperiums. 5 Mrd. Lire investiert. - Ergiebige Bodenschätze.

Rom, 25. Oktober. Der Stagtssekretär für Italienisch⸗Ost⸗ afrika, General Teruzzi, hat dem Duce einen umfassenden Bericht über die wirtschaftliche Lage in J erstattet, aus dem hervorgeht, daß Italien nunmehr nach der ersten Er—

schließungsperiode entschlossen auf das Ziel der wirtschaftlichen

Autarkie, der Erhöhung der Exporte und der Massenkolonisation zustrebt, die Mussolini selbst als die Grundlage für die Entwick⸗ lung des Imperiums aufgezeigt hat.

Der Bericht behandelt im einzelnen den Reichtum an Boden⸗ Hh, die Entwicklung der Landwirtschaft und der Industrie, es Transportwesens sowie der öffentlichen Arbeiten, wobei die Bedeutung des Straßenbaues besondere Würdigung findet. Was die Bodenschätze betrifft, so könne man mit einer ständigen Zu⸗ nahme der Gold⸗ und Platingewinnung rechnen. Eisen sei in verschiedenen Gebieten angetroffen worden, ebenso Manganerze an 6. Stellen. Desgleichen sei man guf ein großes Zinnlgger ge⸗ 6 das vor allem einen wertvollen 6 für die Autarkie liefern werde. Kupfervorkommen seien gleichfalls festgestellt wor⸗ den; bereits unternommene Bohrungen eröffneten gute Aussichten für die industrielle Ausbeutung. Salz sei schon ein beträchtlicher Exportartikel geworden; 1838 konnten bei einer Produltion von 00 0090 t 50 3, exportiert werden. Bei den Kalilagern könne man ebenfalls mit ausgezeichneten Ergebnissen rechnen. Auf dem

Gebiet des Bauwesens sei der Bedarf bereits vollkommen gedeckt; es könne sogar mit einer Verdoppelung der Produktion gerechnet werden. Mit der Anlage von durch sser betriebenen Elektri⸗ itätswerken sei bereits begonnen worden; angesichts der unge⸗ euren, noch gar nicht zu übersehenden Wasserkraft werde man von der Kohle völlig unabhängig werden. Die Kaffeeproduktion übertreffe den Binnenbedarf bei weitem und werde zu Export- zwecken stetig gesteigert. In Baumwolle könne man bereits in diesem Jahre mit einer wesentlich höheren Ernte rechgen. Das Leiche gelte für Oelsamen; auch die Forstwirtschaft häbe starke Fortschritte zu verzeichnen. Planmäßige Fördevun werde auch der Schaf- und Rinderzucht zuteil, was eine starke Erhöhung der Erzeugung an Leder zur Folge hatte, das heute schon einen wert— vollen Exportartikel darstelle. In bevölkerungspolitischer Hinsicht könne man jetzt mit einer beträchtlichen Steigerung des Siedlungswesens rechnen. Ganz große Leiftungen seien aber nach altrömischem Muster auf dem Hebiete des Straßenbaues vollbracht worden; 4009 km Hauptver- kehrsstraßen seien fertiggestellt und zahlreiche weitere in . enommen. Daneben habe man unzählige Verbindungs⸗ un arawanenstraßen geschaffen und auch für den Ausflugverkehr benutzbar gemacht. Abschließend befaßt sich der Bericht mit den Hafenbauten, dem Transport- und Kreditwesen sowie dem Auf⸗= schwung von Industrie und Handel mit 4000 Industrie⸗ und 1800 Handelsfirmen und einem Gesamtkapital von 3,8 Mrd. Lire. Insgesamt seien in Italienisch⸗Ostafrika bisher etwa 5 Mrd. Lire investiert worden, was den besten Beweis für den unerschütter⸗ lichen Glauben des faschistischen Italien in die Zukunft des von Mussolini gewollten und eroberten Imperiums darstelle.

Siucht aus der englischen Währung. Auch die Pekinger Regierung löst sich vom Pfund.

Peking, 25. Oktober. Dem Beispiel Japans und Mandschukuos folgend hat die ,, Regierung in Peking , . den nordchinesischen Juan ebenfalls von der Sterling⸗Währung zu lösen und zu einem Wechselkurs von 237 / is Dollar per 100 Yuan

mit Wirkung vom heutigen Tage mit der Dollar⸗Währung zu“

verbinden.

Devisenbewirtschaftung.

VBeschlagnahme und Verfallsertlärung von Vermögenswerten im Ausbürgerungsverfahren.

Der Reichswirtschaftsminister . durch , . 129 / 39 D. St. R. St. bekannt, . die Vermögensbeschlagnahme und die Verfallserklärung im Ausbürgerungsverfahren gegen im Aus-= land befindliche Reichsangehörige gemäß dem Gesetz über den

Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen

Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 489) keiner devisenrechtlichen ,, bedürfen.

sgleichen ist auch für die Abführung der ü Ausgebürgerter an

das Reich eine devisenrechtliche Genehmigung nicht erforderlich.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 26. Oktober 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüũttenaluminium, 99 0so in Blöcken . 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren so R . . 2 Reinnickel 98 99 oo 2 2238 . *. * Antimon. Regulus. N ö 9 Feinsilber 365.20 - 40,00 ö 8

RM für 100 ke

fein.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 26. Oktober auf 74,00 R. (am 25. Oktober auf 74.00 RA. für 100 kg. !

Litauen (Kowno / Kau⸗

In Berlin festgestellte Notierungen und s, , . Auszahlung, ausländische Geldsorte n und Banknoten Telegraphische Auszahlung. .

26. Oktober 25. Oktober Geld Brie Geld Brief

Aegypten Alexandrien

und Kairoos. .. 1 ägvrt. Pfée.— Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18,13 13577 18,38 18,77 Argentinien (Buenos

Aires) I Pav.⸗Ves. o, 578 (O,6582 0,578 O0, 587 . ö l austr. Pfsh. Belgien rüssel u. .

. ö 100 Belga 41,64 ö, 11,68 41,76 Brasilien (Rio de

, 1 mfneig 0, 130 22 0,130 0, 138 Brit. . (Bom⸗ .

bay Caleutta) .. 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 109 Leva 3,047 ob3 3,047 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48, 05 48, 05 England (London). . L engl. Pfund

Estland (Neal / Talinn) v. 100 estn. Kr. 62,44 62, 44 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,045 5.045 . (Paris). . 100 Fres. ——

riechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 - 2, 353 Holland (Amsterdam

und Rotterdam). 100 Gulden 132,22 2, 48 132,22 Iran (Teheran)... 100 Nials 14.28 ) 14,28 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,31 30 36 31 Italien (Nom und

Mailand) 100 Lire 13,09 13,90 Japan (Tokio u. obe) 19en 0,583 3 0,583 Jugoslawien (Bel⸗ ;

grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,694 Kanada (Montreal). I kanad. Doll. Lettland (Niga) . .. 100 Lats 48,B 75 48,75

nas) lob Litas 41,94 ? 41,94

Luxemburg (Luxem⸗ urg) 100 lux. Fr. 10,41 10,42

Neuseela

ton) . ..... 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo). . 100 Kronen 56,59 56,59 Portugal (Lissabon). 100 Eseudo 9,091 909l an , ,,. 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) . . 100 Kronen 59,29 59,29 59,41 Schwei ürich,

266 6 Bern). 100 Franken 56,89 . 55,389 56,01 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8 591 609 8,591 8, 609 Spanien (Madrid und ; .

Barcelona) .... 100 Peseten 25,651 25,61 25,67 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf.. . Türkei (Istanbul) . . 1 türk. Pfund! 1,978 A 1978 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö . Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0, 929 o, 929 0, 131 Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar 2, 491 2, 49] 2.495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse— ; Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9, 99 109 Frankreich 5,586 Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien 57. Kanada . 2,202

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

26. Oktober 25. Oktober

Geid. Bries Geld Brie Sovereigns. .... 20,8 20,48 20,8 20,46 S' ere n, Ginsckẽ . 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold. Dollars .... ĩ „i335 4356 4158 4.26 Aegyptische ..... 1 ägypt. Pfd. 92 932 928 952

Amerikanische:

. Dollar. . 1 Dollar 2,66 2, 58 2, 66 2, 68 2 und 1 Dollar. 1 Dollar 2,66 268 2,66 2568 Argentinische . . . . . 1 Pap. Peso O,6b 97 OQböd 0,57 Australische ... . . L austr. Pfd. 6,99 7,01 6.99 7, 0l Belgische 100 Belga 41,60 41,76 41,564 41,80 Brafilianische ... 1 Milreis ooh 0,115] O9096 0, 115 Brit. Indische .... 1090 Rupien 69,36 689,64] 69.36 6964 Bulgarische 100 Leva 2 Daͤnische ?. .... 100 Kronen 48,99 458,29 45,90 48,29 Englische: große.. . L engl. Pfund 248 9,52 9,48 9.52 1 u. darunter ; . 3. 948 89.52 9,48 9,52 Estni l estn. X. e. . . . . ...... 100 finnl. M. 4,94 4,98 4,94 4,96 . .... 100 Frs. 5,39 5,41 5,39 5,41

olländische ..... ö. k 132,09 13251 132.09 132,61 talienische: große. ire 3 100 ö . 100 Lire 1307 13.13 13,97 13,13 ugoslawische .. . . 100 Dinar 5,63 b, 67 5,63 5,67 . ..... 1 kanad. Doll. 2, 14 2, 18 2,14 2, 16 Lettländifche. .. 100 Lats Litauische: große. 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41, 86 J 41, 86 Luxemburgische ... 109 lux. F̃eã. 1049 1944 19415 Norwegische 100 Kronen 56,49 56,71 56,71 Rumãänische: 1000 Lei . ö. in. Lei 8 39. unter . ei Schwedische ... . . 100 Kronen 569,18 59,42 Schwei er: große.. 190 Irs. 56.84 56,08 6 . u. darunt. 8 i 56. 84 656, 065 pan 2 2 eseten ve. . Sůüdafr. Unkon ... 1 südaft. Pfd. 18 9,22 Türkische II türk. Pfund 1,89 1,91 Ungarische 100 Pengö

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Prag, 25. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 *), Berlin . 66b, 124, Oslo S6, 50, Kopenhagen 565,00 num., London 117,25 *, Madrid —— Mailand 152,29 nom., New York 29, 164, Paris 66 60 *, Stockholm 696, 00, Polnische Noten Belgrad 65 30, Danzig Warschau Y.

Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.